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Freitag, 11. November 2016
Seite 8
ZO/AvU
Amtliche Publikationen
Bezirk Hinwil
Gemeinde Fischenthal
Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung:
Die Stimmberechtigten der Gemeinde
Fischenthal haben an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015 die
Teilrevision der Nutzungsplanung im Gebiet «Rohr», Steg, Gemeinde Fischenthal,
festgesetzt. Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) hat mit Schreiben
vom 3. März 2016 folgende Genehmigungsvorbehalte zu dieser Teilrevision gemacht:
•Ungenügende Ausdehnung der Gestaltungsplanpflicht
•Ungenügende Sicherstellung Rückbau
und Wiederherstellung
• Technische Aspekte
Die angepassten Revisionsunterlagen
(Zonenplan Rohr M 1:2500; R 1. April 2016
und erläuternder Bericht gemäss Art. 47
RPV, Zonenplanänderung Rohr, R 1. April 2016) wurden vom Gemeinderat – gestützt auf die Kompetenzdelegation der
Gemeindeversammlung – am 20. Juli 2016
festgesetzt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat
am 1. November 2016 verfügt:
Die Totalrevision der kommunalen Nutzungsplanung im Gebiet «Rohr», die die
Gemeindeversammlung Fischenthal mit
Beschluss vom 11. Dezember 2015 festgesetzt hat und welche im Rahmen der Kompetenzdelegation mit Beschluss des Gemeinderates vom 20. Juli 2016 überarbeitet
worden ist, wird genehmigt. Die Nutzungsplanung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der
Gemeinderat publiziert das Datum der
Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG.
Die Unterlagen liegen ab Publikation während 30 Tagen, d. h. bis zum 12. Dezember
2016 während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fischenthal zur Einsichtnahme auf.
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember
2015, den Beschluss des Gemeinderates
vom 20. Juli 2016 sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion vom
1. November 2016 kann innert 30 Tagen,
von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht
des Kantons Zürich, 8090 Zürich, erhoben
werden.
Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung und den Beschluss
des Gemeinderates kann innert 30 Tagen,
von der Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Gemeindebeschwerde beim
Baurekursgericht erhoben werden.
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss
einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und
die angerufenen Beweismittel sind, soweit
möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende
Partei zu tragen.
527675
Fischenthal, 11. November 2016
Der Gemeinderat
Kollokationsplan
und Inventar
1. Schuldner: Dreiner Volker,
von Deutschland, geb. 20. November
1959, Tannackerstrasse 6a, 8632 Tann
2. Auflagefrist Kollokationsplan:
11. November bis 1. Dezember 2016
3. Anfechtungsfrist Inventar:
11. November bis 21. November 2016
4. Im Übrigen wird auf die Bekannt­
machung im Schweizerischen Handels­
amtsblatt von heute verwiesen.
527622
Konkursamt Wald
8636 Wald
Konkurspublikation/
Schuldenruf
Schuldner: Max Maurer, ausgeschlagene
Erbschaft, von Schmiedrued AG, geb. am
15. März 1943, gest. am 12. Juni 2016,
wohnhaft gewesen in 8636 Wald
Datum der Konkurseröffnung:
17. Oktober 2016
Konkursverfahren: summarisch
Eingabefrist: 12. Dezember 2016
Vgl. im Übrigen die Ausgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 11. November 2016.
527616
Konkursamt Wald
8636 Wald
Anlässlich des Räbeliechtli-Umzugs
(Sternmarsch) ist am Samstag, 12. November 2016, zwischen 18.00 und
20.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen
zu rechnen.
Rüti, 336 Spitalstrasse,
Bushaltestelle Rekrutierungszentrum
Öffentliche Planauflage
Das folgende Projekt wird nach Durch­
führung des Mitwirkungsverfahrens ge­
mäss § 13 StrG, § 16 und 17 StrG öffentlich
aufgelegt:
Behindertengerechter Ausbau Bushaltestelle mit geschützter Fussgängerquerung
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort
ausgesteckt. Die Projektunterlagen und
der Landerwerbsplan liegen – nebst einem
Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung
von Rechten oder für die Leistung von Bei­
trägen in Anspruch genommenen Perso­
nen sowie der an sie gestellten Ansprüche –
zur Einsicht auf.
Die Pläne liegen vom 11. November 2016
bis 12. Dezember 2016 auf und können wie
folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Rüti, Bauamt, Brei­
tenhofstrasse 30, 8630 Rüti, 8.00 bis 11.30
und 14.00 bis 16.30 Uhr, Montag bis 18.30
Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr
Einsprachen / Frist und Gegenstand: Ein­
sprachen gegen die Enteignung sowie Ent­
schädigungsbegehren, Bestreitungen von
Beitragsforderungen und Begehren um
Durchführung von Anpassungsarbeiten
müssen ebenfalls innerhalb der Auflage­
frist eingereicht werden. Unterlässt ein
Grundeigentümer diese Einsprache, wird
gem. § 23 Abtretungsgesetz angenommen,
er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung
bzw. der gestellten Beitragsforderung ein­
verstanden und anerkenne mit Bezug auf
seine eigenen Ansprüche zum Voraus die
Richtigkeit des Entscheides der Schät­
zungskommission.
Eigentumsbann: Vom Tag der öffent­lichen
Bekanntmachung des Bauplanes an darf,
Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung
des Kantons an der äusseren Beschaffen­
heit des Abtretungsgegenstandes keine
wesentliche, mit Beziehung auf die recht­
lichen Verhältnisse desselben aber gar
keine Veränderung vorgenommen werden.
Allfällige Streitigkeiten entscheidet der
Bezirksgerichtspräsident
im
summa­
rischen Verfahren nach freiem Ermessen.
Der Expropriant hat für den aus dieser
Einschränkung des freien Verfügungs­
rechts hervorgegangenen Schaden Ersatz
zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom
Tag der öffentlichen Bekanntmachung an
ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an
diese Einschränkung gebunden.
Veränderungen am Abtretungsobjekt,
welche im Widerspruch mit diesen Vor­
schriften vorgenommen würden, sind bei
der Ausmittlung der Entschädigungs­
summe nicht zu berücksichtigen und
verpflichten zum Ersatz des dem Expro­
prianten hieraus entstehenden Schadens.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auf­
lagefrist schriftlich bei folgender Stelle Ein­
sprache erhoben werden: Gemeinderats­
kanzlei, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti.
Mit der Einsprache können alle Mängel
des Projekts geltend gemacht werden. Zur
Einsprache ist berechtigt, wer durch das
Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges
Interesse an dessen Änderung oder Auf­
hebung hat. Die Einsprache muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten.
Allfällige Beweismittel sind genau zu be­
zeichnen und soweit als möglich beizule­
gen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Begehren um Durchführung von Anpas­
sungsarbeiten sind von den direkt Betrof­
fenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist
bei oben genannter Stelle einzureichen
(§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
527557
Rüti, 11. November 2016
Kanton Zürich
Baudirektion Tiefbauamt
Kollokationsplan
und Inventar
SchKG 221, 249–250
Publikationsdatum SHAB: 11. Nov. 2016
Schuldner: Ariano Picciallo Nicola,
Staatsbürgerschaft Italien, geb. 17. Juli
1965, Zürcherstrasse 6, 8620 Wetzikon
Auflagefrist Kollokationsplan:
11. November bis 1. Dezember 2016
Anfechtungsfrist Inventar: 11. November bis 21. November 2016
527628
Konkursamt Wetzikon
8620 Wetzikon
Zeit spenden
Freiwilligenarbeit leisten!
Die Verkehrsregelung erfolgt durch
die Verkehrsgruppe der Feuerwehr.
Deren Anordnungen sind Folge zu
leisten.
Marschstrecken:
Route 1:
Schulhaus Feld – Neufeldstrasse
– Bahnhofstrasse – Usterstrasse – Talstrasse – Guldisloostrasse – Schulhaus
Guldisloo
Route 2:
Schulhaus Robenhausen – Schulhausstrasse – Tändelistrasse – Dorfstrasse
– Usterstrasse – Talstrasse – Guldisloostrasse – Schulhaus Guldisloo
Route 3:
Schulhaus Bühl – Kantonsschulstrasse
– Bühlstrasse – Spitalstrasse – Gartenstrasse – Bahnhofstrasse – Weberweg
– Tödistrasse – Asylstrasse – Guldenweg – Schulhaus Guldisloo.
11. November 2016
Abteilung Sicherheit
(§ 314 Planungs- und Baugesetz, PBG)
Freitag, 11. November 2016
Planauflage: Die Pläne liegen, wenn nichts
anderes angegeben ist, auf den betreffenden Gemeinderatskanzleien zur Einsichtnahme auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom
Datum der Ausschreibung an.
Interessenwahrung: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden
müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde
gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das
Begehren nicht innert dieser Frist stellt,
hat das ­Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides
(§§ 314–316 PBG).
507006
8344 Bäretswil: Hans Bosshard, Hof­
strasse 31, 8344 Bäretswil: neues Kamin,
Kat.-Nr. 4581, Hofstrasse 31, 8344 Bärets­
wil (Landwirtschaftszone).
527672
8627 Grüningen: Adrian Vonwiller, Binzikerstrasse 47, 8627 Grüningen; Projektverfasser: Bauherr; Einbau einer Luft-WasserWärmepumpe bei Gebäude Assek.-Nr.
1071, Binzikerstrasse 47, Kat.-Nr. 673,
Zone K2, Binzikon.
527670
8340 Hinwil (Planauflage in der Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 1. Stock):
– Raphael di Gallo, Schönwiesstrasse 15,
8340 Hinwil: Projektverfasser: miniti
GmbH, Nicole Freuler, Forchstrasse 280,
8008 Zürich, Einbau von Pferdeboxen in
Gebäude Vers.-Nr. 2355 und Neubau einer
Führanlage auf Grundstück Kat.-Nr. 5410,
Schönwisstrasse, Ringwil (L).
– Belimo Automation AG, Brunnenbachstrasse 1, 8340 Hinwil: Büroausbau, Neubau Showroom sowie Aufbau eines Klimagerätes auf dem Gebäude Vers.-Nr. 2919
auf dem Grundstück Kat.-Nr. 7514, Brunnenbachstrasse 1, Hinwil (IG/7).
527667
8630 Rüti (Planauflage auf dem Bauamt,
Breitenhofstrasse 30):
– Hans Glarner, Buechstrasse 8, 8630 Rüti;
Einbau Dachfenster und Erstellung
Luft-/Wasserwärmepumpe bei Gebäude
Vers.-­
Nr. 204, Buechstrasse 8, Kat.-Nr.
1361 (W2b).
– Bruno und Susanne Issbrücker-Favre,
Wiesriedtweg 18, 8630 Rüti; Erstellung
Parkplatz und Erweiterung Abstellfläche
bei Gebäude Vers.-Nr. 1675, Wiesriedtweg
18, Kat.-Nr. 6126 (W2a).
527669
– René Pfister, Wiesenstrasse 14, 8630
Rüti; Erstellung Parkplatz und Einbau
Dachfenster bei Gebäude Vers.-Nr. 1609,
Wiesenstrasse 14, Kat.-Nr. 1609 (W3).
8636 Wald: 2016-107: Sandro Bolt, Heferenstrasse 22, 8636 Wald: Parkplatzgestaltung und Stützmauer, Vers.-Nr. 1373,
Kat.-Nr. 7774, Heferenstrasse 22, 8636
Wald (inventarisiertes Gebäude) (Kernzone 2).
527666
– 2016-108: Balz Halbheer, Wylandstrasse
35, 8400 Winterthur; Projektverfasser:
Frei + Krauer AG, Mythenstrasse 17, 8640
Rapperswil:
Neuer
Kanalisationsanschluss, Kat.-Nrn. 2508, 2594, 2596, Unterbach, 8636 Wald (Landwirtschaftszone).
Mit einem Einsatz in einem
MS-Gruppenaufenthalt.
[email protected]
Telefon 043 444 43 43
www.multiplesklerose.ch
527655
Ausschreibung
von Bauprojekten
527535
Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung im Gebiet «Rohr», Steg
Amtliche Publikationen
Bezirk Uster
Baurechtliche Probleme
mit Baubehörde oder Nachbarn?
www.kolb-baurecht.ch
Konkurspublikation/
Schuldenruf
Einstellung des
Konkursverfahrens
SchKG 231, 232
1. Schuldner: Urs Tschanz, von Uster und
Sigriswil BE, geb. 6. Januar 1962, Tal­
ackerstrasse 3, 8610 Uster
2. Datum der Konkurseröffnung:
20. September 2016
3. Datum der Einstellung: 31. Oktober 2016
4. Frist für Kostenvorschuss:
21. November 2016
5. Kostenvorschuss: Fr. 5000.–
Das Konkursverfahren wird als geschlos­
sen erklärt, falls nicht ein Gläu­biger innert
der obgenannten Frist die Durchführung
verlangt und für die Deckung den erwähn­
ten Vorschuss leistet. Die Nachforderung
weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehal­
ten.
527803
8610 Uster, 7. November 2016
Konkursamt Uster, Philipp Widmer, Notar- Stv.
Publikationsdatum SHAB: 11. November 2016
Schuldner: Martin Sonderegger,
von Oberegg AI, geb. 23. Juli 1965,
Rebrainstrasse 20, 8632 Tann
Datum der Konkurseröffnung: 26. September 2016
Konkursverfahren: summarisch
Eingabefrist: 12. Dezember 2016
527805
Konkursamt Wetzikon
8620 Wetzikon
Konkurspublikation/
Schuldenruf
SchKG 231, 232
Publikationsdatum SHAB: 11. November 2016
Schuldnerin: Melanie Meili-Kost, von
Udligenswil LU und Adliswil, geb.
11. Dezember 1985, Höhenstrasse 37, 8342
Wernetshausen (Gemeinde Hinwil)
Datum der Konkurseröffnung:
4. Oktober 2016
Konkursverfahren: summarisch
Eingabefrist: 12. Dezember 2016
527802
Konkursamt Wetzikon
8620 Wetzikon
Amtliche Publikationen
Bezirk Uster
Konkurseröffnung
Schuldner: Oliver Künzli, geb. 10. Juli
1964, von Murgenthal AG, Fehraltorferstrasse 9, 8615 Wermatswil (neu: Lindenstrasse 12, 8627 Grüningen)
Datum der Konkurseröffnung:
4. Oktober 2016
Summarisches Verfahren:
Art. 231 SchKG.
Eingabefrist: bis 12. Dezember 2016
Vergleiche im Übrigen Publikation
im Amtsblatt des Kantons Zürich
vom 11. November 2016.
527571
Uster, 11. November 2016
Konkursamt Uster
Zürichstrasse 1, Postfach 1249
8610 Uster 1
Hans Peter Berli, Notar-Stv.
Einstellung
des Konkurses
Über Robert Fritz Roth, geb. 19. Februar
1948, von Zürich und Grossaffoltern BE,
Langackerstrasse 11, 8132 Egg, Inhaber
der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmung
«Robert Roth Immobilienservice», ist
durch Urteil des Konkursgerichtes am
Bezirksgericht Uster vom 14. Oktober
2016 der Konkurs eröffnet, das Verfahren
aber mit Verfügung dieses Gerichtes vom
31. Oktober 2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 21. November 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig
zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten
verpflichtet und daran vorläufig einen
Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das
Verfahren als rechtskräftig geschlossen.
Uster, 2. November 2016
527175
Konkursamt Uster
Zürichstrasse 1, Postfach 1249
8610 Uster 1
Heinz Wolfensberger, Notar
Teilrevision
Privater Gestaltungsplan
Silbergrueb
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat an der Sitzung
vom 1. November 2016 die Teilrevision Privater Gestaltungsplan Silbergrueb zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet.
Die Unterlagen liegen während 60
Tagen, vom 11. November 2016 bis
9. Januar 2017, bei der Bau- und
Liegenschaftenverwaltung, Esslinger­
strasse 2, während der ordentlichen
Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist kann sich
jedermann zur Teilrevision des Gestaltungsplanes äussern. Einwendungen
sind bis spätestens 9. Januar 2017
(Datum des Poststempels) schriftlich
an den Gemeinderat Mönchaltorf,
Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf,
zu richten. Sie haben einen Antrag
und dessen Begründung zu enthalten.
11. November 2016
527560
Gemeinderat Mönchaltorf
Plangenehmigungs­
verfahren
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens für das Projekt Haltestelle Egg der
Forchbahn AG werden die Pläne von Montag, 14. November, bis Dienstag, 13. Dezember 2016, im Eggersaal der Gemeindeverwaltung Egg aufgelegt. Markus Amrein, Bereichsleiter Infrastruktur der
Forchbahn AG, steht am Montag, 21. November 2016, von 16 bis 18 Uhr im Eggersaal für Fragen aus der Bevölkerung zur
Verfügung.
527752
Wolle?
Einstellung
des Konkurses
Über die Erbschaft von Roland Harry
Kappeler, geb. 30. September 1945, von
Baden AG, gestorben 15. Juni 2016, zuletzt
wohnhaft gewesen Rainstrasse 7, 8132
Egg, ist durch Urteil des Konkursgerichtes
am Bezirksgericht Uster vom 29. Septemper 2016 die konkursamtliche Liquidation
angeordnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Gerichtes vom 26. Oktober
2016 mangels Aktiven eingestellt worden.
Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 21. November 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig
zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten
verpflichtet und daran vorläufig einen
Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das
Verfahren als rechtskräftig geschlossen.
Uster, 2. November 2016
527176
Konkursamt Uster
Zürichstrasse 1, Postfach 1249
8610 Uster 1
Heinz Wolfensberger, Notar
Eine Sehbehinderung
macht den Alltag
zur Herausforderung.
Spendenkonto 30-2887-6
www.sbv-fsa.ch