Freitag, 11. November 2016 Seite 8 ZO/AvU Amtliche Publikationen Bezirk Hinwil Gemeinde Fischenthal Bekanntmachung der kommunalen Festsetzung und der kantonalen Genehmigung: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Fischenthal haben an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015 die Teilrevision der Nutzungsplanung im Gebiet «Rohr», Steg, Gemeinde Fischenthal, festgesetzt. Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) hat mit Schreiben vom 3. März 2016 folgende Genehmigungsvorbehalte zu dieser Teilrevision gemacht: •Ungenügende Ausdehnung der Gestaltungsplanpflicht •Ungenügende Sicherstellung Rückbau und Wiederherstellung • Technische Aspekte Die angepassten Revisionsunterlagen (Zonenplan Rohr M 1:2500; R 1. April 2016 und erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV, Zonenplanänderung Rohr, R 1. April 2016) wurden vom Gemeinderat – gestützt auf die Kompetenzdelegation der Gemeindeversammlung – am 20. Juli 2016 festgesetzt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 1. November 2016 verfügt: Die Totalrevision der kommunalen Nutzungsplanung im Gebiet «Rohr», die die Gemeindeversammlung Fischenthal mit Beschluss vom 11. Dezember 2015 festgesetzt hat und welche im Rahmen der Kompetenzdelegation mit Beschluss des Gemeinderates vom 20. Juli 2016 überarbeitet worden ist, wird genehmigt. Die Nutzungsplanung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Der Gemeinderat publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG. Die Unterlagen liegen ab Publikation während 30 Tagen, d. h. bis zum 12. Dezember 2016 während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fischenthal zur Einsichtnahme auf. Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2015, den Beschluss des Gemeinderates vom 20. Juli 2016 sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion vom 1. November 2016 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, erhoben werden. Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung und den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Gemeindebeschwerde beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 527675 Fischenthal, 11. November 2016 Der Gemeinderat Kollokationsplan und Inventar 1. Schuldner: Dreiner Volker, von Deutschland, geb. 20. November 1959, Tannackerstrasse 6a, 8632 Tann 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 11. November bis 1. Dezember 2016 3. Anfechtungsfrist Inventar: 11. November bis 21. November 2016 4. Im Übrigen wird auf die Bekannt machung im Schweizerischen Handels amtsblatt von heute verwiesen. 527622 Konkursamt Wald 8636 Wald Konkurspublikation/ Schuldenruf Schuldner: Max Maurer, ausgeschlagene Erbschaft, von Schmiedrued AG, geb. am 15. März 1943, gest. am 12. Juni 2016, wohnhaft gewesen in 8636 Wald Datum der Konkurseröffnung: 17. Oktober 2016 Konkursverfahren: summarisch Eingabefrist: 12. Dezember 2016 Vgl. im Übrigen die Ausgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 11. November 2016. 527616 Konkursamt Wald 8636 Wald Anlässlich des Räbeliechtli-Umzugs (Sternmarsch) ist am Samstag, 12. November 2016, zwischen 18.00 und 20.00 Uhr mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Rüti, 336 Spitalstrasse, Bushaltestelle Rekrutierungszentrum Öffentliche Planauflage Das folgende Projekt wird nach Durch führung des Mitwirkungsverfahrens ge mäss § 13 StrG, § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt: Behindertengerechter Ausbau Bushaltestelle mit geschützter Fussgängerquerung Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Bei trägen in Anspruch genommenen Perso nen sowie der an sie gestellten Ansprüche – zur Einsicht auf. Die Pläne liegen vom 11. November 2016 bis 12. Dezember 2016 auf und können wie folgt eingesehen werden: Gemeindeverwaltung Rüti, Bauamt, Brei tenhofstrasse 30, 8630 Rüti, 8.00 bis 11.30 und 14.00 bis 16.30 Uhr, Montag bis 18.30 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr Einsprachen / Frist und Gegenstand: Ein sprachen gegen die Enteignung sowie Ent schädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflage frist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprache, wird gem. § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung bzw. der gestellten Beitragsforderung ein verstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schät zungskommission. Eigentumsbann: Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung des Kantons an der äusseren Beschaffen heit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die recht lichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summa rischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungs rechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vor schriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungs summe nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Expro prianten hieraus entstehenden Schadens. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auf lagefrist schriftlich bei folgender Stelle Ein sprache erhoben werden: Gemeinderats kanzlei, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Auf hebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu be zeichnen und soweit als möglich beizule gen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Begehren um Durchführung von Anpas sungsarbeiten sind von den direkt Betrof fenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG). 527557 Rüti, 11. November 2016 Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Publikationsdatum SHAB: 11. Nov. 2016 Schuldner: Ariano Picciallo Nicola, Staatsbürgerschaft Italien, geb. 17. Juli 1965, Zürcherstrasse 6, 8620 Wetzikon Auflagefrist Kollokationsplan: 11. November bis 1. Dezember 2016 Anfechtungsfrist Inventar: 11. November bis 21. November 2016 527628 Konkursamt Wetzikon 8620 Wetzikon Zeit spenden Freiwilligenarbeit leisten! Die Verkehrsregelung erfolgt durch die Verkehrsgruppe der Feuerwehr. Deren Anordnungen sind Folge zu leisten. Marschstrecken: Route 1: Schulhaus Feld – Neufeldstrasse – Bahnhofstrasse – Usterstrasse – Talstrasse – Guldisloostrasse – Schulhaus Guldisloo Route 2: Schulhaus Robenhausen – Schulhausstrasse – Tändelistrasse – Dorfstrasse – Usterstrasse – Talstrasse – Guldisloostrasse – Schulhaus Guldisloo Route 3: Schulhaus Bühl – Kantonsschulstrasse – Bühlstrasse – Spitalstrasse – Gartenstrasse – Bahnhofstrasse – Weberweg – Tödistrasse – Asylstrasse – Guldenweg – Schulhaus Guldisloo. 11. November 2016 Abteilung Sicherheit (§ 314 Planungs- und Baugesetz, PBG) Freitag, 11. November 2016 Planauflage: Die Pläne liegen, wenn nichts anderes angegeben ist, auf den betreffenden Gemeinderatskanzleien zur Einsichtnahme auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Interessenwahrung: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen nach der Ausschreibung schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). 507006 8344 Bäretswil: Hans Bosshard, Hof strasse 31, 8344 Bäretswil: neues Kamin, Kat.-Nr. 4581, Hofstrasse 31, 8344 Bärets wil (Landwirtschaftszone). 527672 8627 Grüningen: Adrian Vonwiller, Binzikerstrasse 47, 8627 Grüningen; Projektverfasser: Bauherr; Einbau einer Luft-WasserWärmepumpe bei Gebäude Assek.-Nr. 1071, Binzikerstrasse 47, Kat.-Nr. 673, Zone K2, Binzikon. 527670 8340 Hinwil (Planauflage in der Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 1. Stock): – Raphael di Gallo, Schönwiesstrasse 15, 8340 Hinwil: Projektverfasser: miniti GmbH, Nicole Freuler, Forchstrasse 280, 8008 Zürich, Einbau von Pferdeboxen in Gebäude Vers.-Nr. 2355 und Neubau einer Führanlage auf Grundstück Kat.-Nr. 5410, Schönwisstrasse, Ringwil (L). – Belimo Automation AG, Brunnenbachstrasse 1, 8340 Hinwil: Büroausbau, Neubau Showroom sowie Aufbau eines Klimagerätes auf dem Gebäude Vers.-Nr. 2919 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 7514, Brunnenbachstrasse 1, Hinwil (IG/7). 527667 8630 Rüti (Planauflage auf dem Bauamt, Breitenhofstrasse 30): – Hans Glarner, Buechstrasse 8, 8630 Rüti; Einbau Dachfenster und Erstellung Luft-/Wasserwärmepumpe bei Gebäude Vers.- Nr. 204, Buechstrasse 8, Kat.-Nr. 1361 (W2b). – Bruno und Susanne Issbrücker-Favre, Wiesriedtweg 18, 8630 Rüti; Erstellung Parkplatz und Erweiterung Abstellfläche bei Gebäude Vers.-Nr. 1675, Wiesriedtweg 18, Kat.-Nr. 6126 (W2a). 527669 – René Pfister, Wiesenstrasse 14, 8630 Rüti; Erstellung Parkplatz und Einbau Dachfenster bei Gebäude Vers.-Nr. 1609, Wiesenstrasse 14, Kat.-Nr. 1609 (W3). 8636 Wald: 2016-107: Sandro Bolt, Heferenstrasse 22, 8636 Wald: Parkplatzgestaltung und Stützmauer, Vers.-Nr. 1373, Kat.-Nr. 7774, Heferenstrasse 22, 8636 Wald (inventarisiertes Gebäude) (Kernzone 2). 527666 – 2016-108: Balz Halbheer, Wylandstrasse 35, 8400 Winterthur; Projektverfasser: Frei + Krauer AG, Mythenstrasse 17, 8640 Rapperswil: Neuer Kanalisationsanschluss, Kat.-Nrn. 2508, 2594, 2596, Unterbach, 8636 Wald (Landwirtschaftszone). Mit einem Einsatz in einem MS-Gruppenaufenthalt. [email protected] Telefon 043 444 43 43 www.multiplesklerose.ch 527655 Ausschreibung von Bauprojekten 527535 Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung im Gebiet «Rohr», Steg Amtliche Publikationen Bezirk Uster Baurechtliche Probleme mit Baubehörde oder Nachbarn? www.kolb-baurecht.ch Konkurspublikation/ Schuldenruf Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 231, 232 1. Schuldner: Urs Tschanz, von Uster und Sigriswil BE, geb. 6. Januar 1962, Tal ackerstrasse 3, 8610 Uster 2. Datum der Konkurseröffnung: 20. September 2016 3. Datum der Einstellung: 31. Oktober 2016 4. Frist für Kostenvorschuss: 21. November 2016 5. Kostenvorschuss: Fr. 5000.– Das Konkursverfahren wird als geschlos sen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähn ten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehal ten. 527803 8610 Uster, 7. November 2016 Konkursamt Uster, Philipp Widmer, Notar- Stv. Publikationsdatum SHAB: 11. November 2016 Schuldner: Martin Sonderegger, von Oberegg AI, geb. 23. Juli 1965, Rebrainstrasse 20, 8632 Tann Datum der Konkurseröffnung: 26. September 2016 Konkursverfahren: summarisch Eingabefrist: 12. Dezember 2016 527805 Konkursamt Wetzikon 8620 Wetzikon Konkurspublikation/ Schuldenruf SchKG 231, 232 Publikationsdatum SHAB: 11. November 2016 Schuldnerin: Melanie Meili-Kost, von Udligenswil LU und Adliswil, geb. 11. Dezember 1985, Höhenstrasse 37, 8342 Wernetshausen (Gemeinde Hinwil) Datum der Konkurseröffnung: 4. Oktober 2016 Konkursverfahren: summarisch Eingabefrist: 12. Dezember 2016 527802 Konkursamt Wetzikon 8620 Wetzikon Amtliche Publikationen Bezirk Uster Konkurseröffnung Schuldner: Oliver Künzli, geb. 10. Juli 1964, von Murgenthal AG, Fehraltorferstrasse 9, 8615 Wermatswil (neu: Lindenstrasse 12, 8627 Grüningen) Datum der Konkurseröffnung: 4. Oktober 2016 Summarisches Verfahren: Art. 231 SchKG. Eingabefrist: bis 12. Dezember 2016 Vergleiche im Übrigen Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 11. November 2016. 527571 Uster, 11. November 2016 Konkursamt Uster Zürichstrasse 1, Postfach 1249 8610 Uster 1 Hans Peter Berli, Notar-Stv. Einstellung des Konkurses Über Robert Fritz Roth, geb. 19. Februar 1948, von Zürich und Grossaffoltern BE, Langackerstrasse 11, 8132 Egg, Inhaber der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmung «Robert Roth Immobilienservice», ist durch Urteil des Konkursgerichtes am Bezirksgericht Uster vom 14. Oktober 2016 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Gerichtes vom 31. Oktober 2016 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 21. November 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Uster, 2. November 2016 527175 Konkursamt Uster Zürichstrasse 1, Postfach 1249 8610 Uster 1 Heinz Wolfensberger, Notar Teilrevision Privater Gestaltungsplan Silbergrueb Öffentliche Auflage Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 1. November 2016 die Teilrevision Privater Gestaltungsplan Silbergrueb zuhanden der öffentlichen Auflage gemäss § 7 Abs. 2 PBG verabschiedet. Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, vom 11. November 2016 bis 9. Januar 2017, bei der Bau- und Liegenschaftenverwaltung, Esslinger strasse 2, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision des Gestaltungsplanes äussern. Einwendungen sind bis spätestens 9. Januar 2017 (Datum des Poststempels) schriftlich an den Gemeinderat Mönchaltorf, Esslingerstrasse 2, 8617 Mönchaltorf, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. 11. November 2016 527560 Gemeinderat Mönchaltorf Plangenehmigungs verfahren Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens für das Projekt Haltestelle Egg der Forchbahn AG werden die Pläne von Montag, 14. November, bis Dienstag, 13. Dezember 2016, im Eggersaal der Gemeindeverwaltung Egg aufgelegt. Markus Amrein, Bereichsleiter Infrastruktur der Forchbahn AG, steht am Montag, 21. November 2016, von 16 bis 18 Uhr im Eggersaal für Fragen aus der Bevölkerung zur Verfügung. 527752 Wolle? Einstellung des Konkurses Über die Erbschaft von Roland Harry Kappeler, geb. 30. September 1945, von Baden AG, gestorben 15. Juni 2016, zuletzt wohnhaft gewesen Rainstrasse 7, 8132 Egg, ist durch Urteil des Konkursgerichtes am Bezirksgericht Uster vom 29. Septemper 2016 die konkursamtliche Liquidation angeordnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Gerichtes vom 26. Oktober 2016 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 21. November 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Uster, 2. November 2016 527176 Konkursamt Uster Zürichstrasse 1, Postfach 1249 8610 Uster 1 Heinz Wolfensberger, Notar Eine Sehbehinderung macht den Alltag zur Herausforderung. Spendenkonto 30-2887-6 www.sbv-fsa.ch
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