Foto: Christos Georghiou/Fotolia.com Green Bonds – Ein neuer Weg zur privaten Finanzierung von Umweltschutz und Entwicklung? Wie funktionieren Green Bonds? Banken und Unternehmen treten in den letzten Jahren immer wieder mit „Green Bonds“ oder „Grünen Anleihen“ an die Öffentlichkeit. Was verbirgt sich hinter diesem neuen Angebot? Die allermeisten Green Bonds funktionieren weitgehend wie klassische Anleihen. Die Bank oder das Unternehmen verschulden sich mit Hilfe einer Emissionsbank. In einem Emissionsprospekt werden das Anleihevolumen, die Währung, der Zinskupon (Berechtigungsschein zur Entgegennahme von Zinszahlungen), die Stückelung (meist in Schritten von z.B. 3.000 oder 5.000 Euro) sowie die Laufzeit der Anleihe festgelegt. Das Ausfallrisiko der Anleihe ergibt sich aus der Bonität des emittierenden Unternehmens oder der Bank und wird in einem Finanzrating angegeben. Je besser die Beurteilung durch die Ratingagenturen ausfällt, desto günstiger kann sich der Emittent verschulden. Bei einer konventionellen Anleihe erfahren AnlegerInnen jedoch nicht, wofür ihr Geld eingesetzt wird. Dies ist bei einer Grünen Anleihe anders. Im Verkaufsprospekt sind die nachhaltigen Projektkategorien angegeben, in denen die Erlöse aus der Emission eingesetzt werden. Dies können z.B. Regenerative Energien oder der öffentliche Nahverkehr sein. Somit können Investoren zum ersten Mal über den Kauf von Anleihen gezielt in grüne Bereiche investieren. Akteure, die Green Bonds emittieren, sind vor allem multilaterale Förderbanken, Geschäftsbanken und Unternehmen. Aber auch Gebietskörperschaften und Hypothekenbanken begeben Grüne Anleihen. Einen Sonderfall stellen Unternehmen dar, die ausschließlich nachhaltig arbeiten also z.B. Projektierer von Windparks, die ebenfalls Grüne Anleihen begeben, aber oft kein Finanzrating haben. Eine Liste aller bis Mai 2016 ausgegebenen Green Bonds findet sich auf der SÜDWIND-Website: www.suedwind-institut.de Steigende Volumina Die erste Grüne Anleihe wurde im Jahr 2007 von der Europäischen Entwicklungsbank (EIB) ausgegeben, um Kapital für die Umsetzung der neu aufgestellten Klimaziele der Europäischen Union bereit zu stellen. In den folgenden Jahren waren es vor allem Entwicklungs- und Förderbanken wie die EIB, die Weltbank und die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Green Bonds ausgaben. Ab 2012 kamen Gebietskörperschaften in Frankreich, den USA und Skandinavien sowie Unternehmen hinzu. Ab 2014 emittieren Hypothekenbanken Grüne Anleihen, die über dieses Instrument Gebäude mit geringem Energiebedarf refinanzieren. Seit 2014 steigt der Anteil der privaten Emittenten deutlich. Zu den Großunternehmen, die Grüne Anleihen emittieren gehören: Toyota, Unilever, Apple und Starbucks. Derzeit ist kein direkter ökonomischer Vorteil aus der Emission von Green Bonds zu beobachten. Die Nachfrage nach Grünen Anleihen ist zwar groß, der Zinssatz bleibt aber in aller Regel vergleichbar mit konventionellen Anleihen. Trotzdem glauben die Emittenten an die Vorteile. So erhoffen sie sich einen Reputationsgewinn, da sie durch die Finanzierung nachhaltiger Projekte von Investoren als umweltbewusst wahrgenommen werden. Zudem werden durch Green Bonds Volumina nach Emittentengruppen 40 35 30 25 n nationale oder überstaatliche Förderbanken n grüne Unternehmensanleihe n grüne Anleihen einer US-amerikanischen Gebietskörperschaft n ABS (Asset Backed Securities / forderungsbesichertes Wertpapier, z.B. Pfandbriefe) 20 15 Quelle: Eigene Darstellung nach Daten der CBI Mrd. Euro 10 5 0 2010 2011 2012 2013 Investoren angesprochen, die Wert darauf legen, ausschließlich in nachhaltige Projekten zu investieren, und die konventionelle Anleihen des Unternehmens oder der Bank nicht zeichnen würden. Mit Green Bonds erweitern Emittenten Ihre Basis an Investoren. Mehr Kapital für grüne Projekte durch Green Bonds? Bisher ist jedoch unklar, auf welche Weise Green Bonds einen Beitrag dazu leisten, mehr Kapital für ökologische Projekte zur Verfügung zu stellen. Diskutiert werden derzeit drei mögliche Wege. Zum einen argumentieren besonders Schwellenländer wie Indien und China, dass die sehr große Nachfrage nach Green Bonds dazu führen wird, dass Emittenten sich über Green Bonds günstiger verschulden können und über diesen Vorteil mehr grüne Projekte finanziert werden. Weiterhin wird argumentiert, dass grüne Projekte wie Windparks oder Photovoltaikanlagen aufgrund ihres Ausfallrisikos deutlich höhere Zinsen für einen Kredit bezahlen müssten, wenn sie diesen eigenständig aufnehmen würden. Entwicklungsbanken, die grüne Anleihen begeben, sind hingegen mit einem guten Kreditrating ausgestattet und erhalten damit günstigere Konditionen auf den Kapitalmärkten. Dies führt letztlich dazu, dass nachhaltige Projekte günstiger umgesetzt werden können. Zum dritten steht durch Green Bonds mehr Kapital für die Refinanzierung nachhaltiger Projekte zur Verfügung. Gelder, die über Green Bonds einem Unternehmen oder einer Bank zufließen, müssen für grüne Projekte verwendet werden. Mittelfristig wird das die Erstfinanzierung nachhaltiger Projekte erleichtern, da für die Ablösung des ersten Kredits mehr Kapital zur Verfügung steht. 2 2014 2015 2016 (bis einschließlich Mai) Green Bonds als Chance für nachhaltige AnlegerInnen Green Bonds kommt eine Schlüsselrolle bei der Ausweitung der Anlagemöglichkeiten für nachhaltige AnlegerInnen zu. Bei nachhaltigen Geldanlagen werden finanzielle Ziele mit sozialen und ökologischen Zielen verbunden. Nachhaltige AnlegerInnen versuchen über die Auswahl von Wertpapieren besonders ökologisch und sozial arbeitender Emittenten den Wandel zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise zu unterstützen. Bisher war es allerdings schwer, geeignete Unternehmen zu finden, die finanzielle Kriterien erfüllen und gleichzeitig ausschließlich im „grünen Bereich“ tätig sind. Derartige Unternehmen arbeiten oft in einer Nische. Wirtschaftlich breiter aufgestellten Unternehmen hingegen mangelt es oftmals an der konsequenten Umsetzung ökologischer und sozialer Aspekte. Es besteht daher ein Ungleichgewicht zwischen dem auf Investorenseite ungedeckten Bedarf an „grünen“ Anlagemöglichkeiten und der stark begrenzten Zahl an geeigneten Anlagen. Green Bonds haben das Potential, diese Lücke zu schließen. Nachhaltigen Investoren müssen sich jedoch darauf verlassen können, dass über grüne Anleihen tatsächlich nur ökologisch und sozial sinnvolle Projekte finanziert werden. Derzeit versuchen verschiedene Initiativen, diese Anforderung umzusetzen. Nachhaltige Anleger müssen sich darauf verlassen können, dass tatsächlich nur nachhaltige Projekte mit den Erlösen aus Green Bonds finanziert werden. Um dies sicherzustellen, wurden inzwischen zwei Initiativen ins Leben gerufen: die Green Bond Principles (GBP) und die Climate Bond Initiative (CBI). Die Green Bond Principles Die Green Bond Principles (GBP) wurden 2014 auf internationaler Ebene von Emittenten, Emissionsbanken www.suedwind-institut.de und Investoren in Form einer Selbstregulierung entwickelt und seitdem fortgeschrieben. Kern der GBP ist die Aufstellung von Projektkategorien, in die Mittel aus Green Bonds fließen dürfen. Die ausdrücklich nicht erschöpfende Aufzählung der GBP umfasst folgende Bereiche: Erneuerbare Energien Energieeffizienz Vermeidung und Management von umweltschädlichen Emissionen Nachhaltige Ressourcennutzung Bewahrung der Biodiversität Sauberer Transport Nachhaltiges Wassermanagement Anpassung an den Klimawandel Entwicklung von Öko-Produkten • • • • • • • • • Die GBP finden große Beachtung bei Emittenten und werden z.B. in China und Indien als Basis für regulatorische Ansätze zitiert. Auch das „Green Paper“ zur europäischen Kapitalmarkt Union (CMU) bezieht sich auf diese Prinzipien. Die GBP bieten einen wertvollen Rahmen für die Auflage von Grünen Anleihen. Allerdings bleibt die Kategorisierung wage und sie können als freiwillige Selbstverpflichtung nicht sicherstellen, dass alle Emittenten diesen Leitlinien folgen. Der Climate Bonds Standard Mit dem Climate Bonds Standard (CBS) führte die Nichtregierungsorganisation Climate Bonds Initiative (CBI) einen Standard zur detaillierten Beurteilung von über Green Bonds finanzierte Projekte ein. Während die GBP versuchen, einen Rahmen für Green Bond-Emissionen zu setzen, entwickelt die CBI detaillierte technische Standards. Diese sollen sicherstellen, dass die durch Green Bonds finanzierten Projekte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen Beitrag zu einer dekarbonisierten und klimaresilienten Wirtschaft leisten (CBI 2015: 3). In den Bereichen Solar- und Windenergie, CO2-sparendes Bauen, CO2-sparender Transport sowie Geothermie liegen bereits detaillierte technische Kriterien vor. Weitere sollen noch folgen. Für eine Zertifizierung nach dem CBS gibt der Emittent vor der Emission bekannt, in welche Bereiche die Mittel investiert werden und wie die Erlöse verwaltet werden. Nach der Emission werden Prozesse und Projekte dann hinsichtlich der Konformität mit den jeweiligen technischen Standard überprüft und bei Einhaltung der Kriterien das Siegel vergeben. Bisher ist jedoch lediglich ein Bruchteil der auf dem Markt befindlichen Green Bonds nach diesem anspruchsvollen Standard zertifiziert. Second Party Opinions Bevor Investoren Green Bond-Anteile zeichnen, müssen sie sicherstellen, dass die Anleihe ihren Nachhaltigwww.suedwind-institut.de keitskriterien entspricht. Hierfür lassen eine Reihe von Emittenten sogenannte Second Party Opinions (SPO) anfertigen, also Zweitmeinungen die von unabhängiger Seite eine Einschätzung zu den grünen Eigenschaften der Anleihe abgeben. Derzeit gibt es zu rund der Hälfte der Green Bonds-Emittenten eine SPO für ihr Green Bond Rahmenwerk. SPO sind ein noch junges Instrument und schwanken mangels Standardisierung stark in ihrer Qualität und ihren Inhalten. In den allermeisten Fällen führen sie jedoch die Projektkategorien auf, in die die Anleihe investiert, außerdem enthalten sie oft eine Bewertung der Ausgestaltung dieser Kategorien, also z.B. was unter „ökologisch nachhaltigen Gebäuden“ genau verstanden wird und ob diese Ansprüche ausreichen. Sie enthalten gelegentlich Informationen zu Ausschlusskriterien für den Green Bond. Idealerweise vermitteln SPO darüber hinaus auch Einsichten in die ökologische Qualität der einzelnen Projekte und über die Nachhaltigkeit des Emittenten. Insgesamt enthält bisher jedoch nur ein Bruchteil der SPO wirklich erschöpfende Informationen zur Nachhaltigkeit eines Green Bonds und des Emittenten. Offene Fragen an Green Bonds Transparenz Green Bonds liefern einen wertvollen Beitrag dazu, Finanzdienstleistungen transparenter zu machen. Die Angabe der Verwendung der Erlöse in bestimmten Projektkategorien und die getrennte Verbuchung sind erste Schritte in diese Richtung, die von den meisten Green Bonds umgesetzt werden. Wünschenswert ist jedoch darüber hinaus eine externe Überprüfung der Verbuchung und Verwendung der Erlöse über die gesamte Laufzeit der Anleihe sowie die Offenlegung aller finanzierten Projekte. Auch wenn es nachvollziehbare Hürden für diese Anforderungen gibt, ist es im Sinne der Glaubwürdigkeit dieses Instruments unerlässlich, dass diese überwunden werden und Investoren die Möglichkeit erhalten zu überprüfen, ob ein Green Bond ihren Nachhaltigkeitsansprüchen entspricht. Eine Liste zu SPO findet sich auf der SÜDWIND-Website www.suedwind-institut.de Fragwürdige Kategorien Die von der GBP aufgeführten Projektkategorien für Green Bonds-Gelder lassen Fragen offen. So kann sich hinter dem Titel „Erneuerbare Energien“ auch die Finanzierung von ökologisch und sozial fragwürdigen Großwasserkraftwerken verbergen und der Einbau von Filtern in ein Kohlekraftwerk passt unter die Überschrift „Vermeidung und Management von Umweltschädlichen Emissionen“. Aus diesem Grund ist die Anwendung der weitergehenden von der CBI entwickelten technischen Standards der Kategorisierung der GBP vorzuziehen. 3 Emittenten Green Bonds werden von sehr unterschiedlichen Emittenten herausgegeben. Einige von ihnen gelten als ausgesprochen wenig nachhaltig wie z.B. der französische Betreiber von Kernkraftwerken EDF oder einer der größten Kohlefinanzierer der Welt, die Agricultural Bank of China. Selbst wenn lückenlos nachgewiesen wird, dass das Geld aus diesen Green Bonds ausschließlich in Windparks und Solaranlagen fließt, scheuen viele nachhaltige Investoren vor derartigen Emittenten zurück. Ihr Argument ist, dass zumindest sichergestellt werden muss, dass der Emittent insgesamt zunehmend nachhaltiger wirtschaftet,ehe die Emission einer grünen Anleihe als glaubwürdig angesehen werden kann. SÜDWIND hat diese Problematik am Bespiel von 17 Geschäftsbanken untersucht, indem deren Finanzierungen im Bereich Kohle und ihr Emissionsvolumen von Green Bonds gegenübergestellt werden. Ein Vergleich der Kohlefinanzierung und Emissionen von Green Bonds ausgewählter Banken findet sich auf der SÜDWIND-Website. 1. Informationen über die Nachhaltigkeit des Emittenten 2. Offenlegung aller aus Green Bonds-Geldern finanzierten Projekte 3. Wissenschaftliche Untersuchungen zu der Frage ob Green Bonds die Finanzierung von grünen Projekten erleichtert und wie dieser Effekt ggf. gestärkt werden könnte. w Agricultural Bank of China, China l keine Kohlepolitik veröffentlicht l 2014: 3,2 Mrd. US-Dollar Investitionen in Kohleminen (The end of coal 2015: 18) l Kohlefinanzierung insgesamt: 10,8 Mrd. US-Dollar l Green Bond Emissionen: 1 Mrd. US-Dollar (Stand Mitte 2016) Crédit Agricole, Frankreich Der Ansatz, über Green Bonds auf der Ebene der internationalen Kapitalmärkte gezielt Investitionen in nachhaltige Projekte zu ermöglichen, ist unbedingt begrüßenswert. Gleichzeitig ist die gegenwärtige Praxis der Green Bonds noch unzulänglich. Nachhaltige Investoren erhoffen sich folgende Verbesserungen für alle Green Bonds. Besonders für die Durchsetzung einer lückenlosen Offenlegung der finanzierten Projekte ist eine staatliche Regulierung auf europäischer Ebene unerlässlich. w l keine Finanzierung von Kohlebergbau und Kohlekraftwerken in Hocheinkommensländern l vorhandene Kohlefinanzierung in 2014: 625 Mio. US-Dollar l Green Bond Emissionen: 1 Mrd. US-Dollar (Stand Anfang 2016) Literatur Soweit nicht anders angegeben, stammen die Texte aus der Studie „Green Bonds – Black Box mit grünem Etikett?“ SÜDWIND Seit 25 Jahren engagiert sich SÜDWIND e.V. für wirtschaftliche, soziale und ökologische Gerechtigkeit weltweit. Das Institut deckt ungerechte Strukturen auf, macht sie öffentlich und bietet Handlungsmöglichkeiten durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Gespräche mit den Verantwortlichen aus Politik oder Unternehmen, Engagement in Kampagnen und Netzwerken oder Beraten und Begleiten von Aktionen für VerbraucherInnen. Impressum Bonn, November 2016 Redaktion und Korrektur: Vera Schumacher Herausgeber SÜDWIND e.V. Kaiserstraße 201 53113 Bonn Tel.: +49(0)228-763698-0 [email protected] www.suedwind-institut.de V.i.S.d.P.: Martina Schaub Bankverbindung: KD-Bank IBAN: DE45 3506 0190 0000 9988 77 BIC: GENODED1DKD 4 AutorInnen: Christian Langen, Antje Schneeweiß Climate Bond Initiative (2015): Climate Bond Standard. Versions 2.0. URL: http://www.climatebonds.net/files/files/Climate%20Bonds%20Standard%20v2_0%20-%202Dec2015%20 (1).pdf, letzter Abruf 11.10 2016 OECD, Bloomberg Philanthropies: Green Bonds, Mobilizing the debt capital markets for a low carbon transition, Ende 2015 https://www.oecd.org/environment/cc/Green%20bonds%20 PP%20[f3]%20[lr].pdf, letzter Abruf 6. Oktober 2016 WWF: Green Bonds must keep the Green Promise, 2016. URL: http://d2ouvy59p0dg6k.cloudfront.net/downloads/20160609_ green_bonds_hd_report.pdf, letzter Abruf 11.10. 2016 Gefördert aus Mitteln des Kirchlichen Entwicklungsdienstes durch Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst durch den Evangelischen Kirchenverband Köln und Region sowie die Evangelische Kirche im Rheinland. Gestaltung: www.pinger-eden.de Druck und Verarbeitung: Brandt GmbH, Bonn Gedruckt auf Recycling-Papier Für den Inhalt dieser Publikation ist allein SÜDWIND e.V. verantwortlich. 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