Checkliste für die erneute Beantragung der Berufserlaubnis in

Checkliste für die erneute Beantragung der Berufserlaubnis in Sachsen-Anhalt
Für die Beantragung der Berufserlaubnis in Sachsen-Anhalt, nachdem bereits ein Antrag in
einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland1 gestellt wurde, werden
Unterlagen von Ihnen benötigt.
Die unten stehende Checkliste soll Ihnen helfen, einen Überblick der bereits eingereichten und
noch fehlenden Unterlagen zu erhalten.
Beachten Sie das Allgemeine Hinweisblatt zu den Beglaubigungen und Übersetzungen!
Welche Unterlagen sind notwendig?
eingereicht
nachzureichen
schriftlicher Antrag – siehe Formular
unterschriebener Lebenslauf mit tabellarischer Aufstellung über
absolvierte Ausbildungen, ausgeübte Erwerbstätigkeiten und
Aufenthaltsorte
Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als 3 Monate)
ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) – siehe Formular
aktuelles Zeugnis über die derzeit ausgeübte ärztliche, zahnärztliche
oder pharmazeutische bzw. Abschlusszeugnis über die zuletzt
ausgeübte ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit in
der BRD
Nachweis der Erwerbsabsicht in Sachsen-Anhalt (ggf. Angabe des
zukünftigen Arbeitgebers)
Kopie der zuletzt erteilten Berufserlaubnis bzw. Information, bei
welcher Behörde die Berufserlaubnis beantragt worden ist
Hinweise zum weiteren Verfahren:
Nach Angabe, bei welcher Behörde Sie bereits einen Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis
gestellt haben, wird die Verwaltungsakte von der entsprechenden Behörde angefordert.
In Einzelfällen besteht die Notwendigkeit weitere Unterlagen nachzufordern. Das betrifft
hauptsächlich Dokumente zum Nachweis des gleichwertigen Ausbildungsstandes.
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auch: BRD