Checkliste für die erneute Beantragung der Berufserlaubnis in Sachsen-Anhalt Für die Beantragung der Berufserlaubnis in Sachsen-Anhalt, nachdem bereits ein Antrag in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland1 gestellt wurde, werden Unterlagen von Ihnen benötigt. Die unten stehende Checkliste soll Ihnen helfen, einen Überblick der bereits eingereichten und noch fehlenden Unterlagen zu erhalten. Beachten Sie das Allgemeine Hinweisblatt zu den Beglaubigungen und Übersetzungen! Welche Unterlagen sind notwendig? eingereicht nachzureichen schriftlicher Antrag – siehe Formular unterschriebener Lebenslauf mit tabellarischer Aufstellung über absolvierte Ausbildungen, ausgeübte Erwerbstätigkeiten und Aufenthaltsorte Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als 3 Monate) ärztliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate) – siehe Formular aktuelles Zeugnis über die derzeit ausgeübte ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische bzw. Abschlusszeugnis über die zuletzt ausgeübte ärztliche, zahnärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit in der BRD Nachweis der Erwerbsabsicht in Sachsen-Anhalt (ggf. Angabe des zukünftigen Arbeitgebers) Kopie der zuletzt erteilten Berufserlaubnis bzw. Information, bei welcher Behörde die Berufserlaubnis beantragt worden ist Hinweise zum weiteren Verfahren: Nach Angabe, bei welcher Behörde Sie bereits einen Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis gestellt haben, wird die Verwaltungsakte von der entsprechenden Behörde angefordert. In Einzelfällen besteht die Notwendigkeit weitere Unterlagen nachzufordern. Das betrifft hauptsächlich Dokumente zum Nachweis des gleichwertigen Ausbildungsstandes. 1 auch: BRD
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