MLUL - Land Brandenburg

Land Brandenburg
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Abt. Gesundheit
Referat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe (G1)
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen
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Name,Vorname
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Straße
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PLZ, Wohnort
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ggf. Telefon
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ggf. E-Mailanschrift
Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs
(Berufserlaubnis)
Ich beantrage die Erteilung der Berufserlaubnis als
◆□ Ärztin bzw. Arzt
□ Zahnärztin bzw. Zahnarzt
□ Apothekerin bzw. Apotheker
Nachfolgende Unterlagen lege ich entsprechend den Hinweisen zur Form der Vorlage von
Antragsunterlagen bei:
einen aktuellen, lückenlosen Lebenslauf mit Lichtbild in unterschriebener Form (im
Original)
eine Geburtsurkunde und
Namensänderungen ergeben
alle
weiteren
Unterlagen,
aus
denen
sich
einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit
den Nachweis der entsprechenden, abgeschlossenen Ausbildung (z.B. Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise, Nachweis einer praktischen
Phase)
Stand:08/2012
eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimat- oder Herkunftslandes
darüber, dass Sie zur Aufnahme und Ausübung des Berufs berechtigt sind
Nachweise, die Auskunft über Zugangsvoraussetzungen zum Studium, Dauer der
Ausbildung, Fächerkanon mit Stundenzahl, Ziel der Ausbildung und Felder der
Berufsausübung, theoretische und praktische Ausbildungsinhalte und Verhältnis
praktischer und theoretischer Ausbildungsinhalte sowie Art der Prüfung geben, wie
z.B. Vorlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, Studienpläne usw.
Nachweise über die erworbene Berufserfahrung im Ausland
einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form eines
Sprachzertifikates eines international anerkannten Sprachinstitutes (Goetheinstitut),
welches mindestens Kenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß dem Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen bestätigt
die Bestätigung der entsprechenden Einrichtung des Landes Brandenburg über die
beabsichtigte Einstellung bzw. der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnete
Arbeitsvertrag
die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis) in einem anderen
Bundesland, sofern in Deutschland bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde
und
der Bescheid eines anderen Bundeslandes über festgestellte wesentliche
Unterschiede der Ausbildung gegenüber der deutschen Ausbildung
und
eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Eignungs- oder Kenntnisprüfung in
einem anderen Bundesland
einen Auszug aus dem Strafregister des Heimat- oder Herkunftslandes, welcher zum
Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf (im Original)
und
ein amtliches Führungszeugnis (Belegart „0“), welches beim Bürger- bzw. Meldeamt
der Stadt-oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes oder
aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz, Referat IV, 253094 Bonn zu beantragen
ist (im Original und nicht älter als drei Monate)
und
eine schriftliche Erklärung, dass “kein gerichtliches Strafverfahren,
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Berufsgerichtsverfahren anhängig
ist“ (Vordruck verwenden, im Original vorlegen)
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) der
Gesundheitsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes hinsichtlich der Berechtigung
zur Aufnahme und Ausübung des Berufs einschließlich einer Bestätigung darüber,
dass keine berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden. Die
Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein
(im Original)
Stand: 08/2012
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Bescheinigung, welche von einem Arzt in Deutschland ausgestellt ist, wonach keine
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur
Ausübung des entsprechenden Berufes ungeeignet ist. Diese Bescheinigung darf
zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein (Vordruck
verwenden - im Original vorlegen)
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Ort, Datum
Unterschrift
Ich habe bereits mit einer Berufserlaubnis in einem anderen Bundesland gearbeitet und gebe
hiermit mein Einverständnis, meine Berufsakte bei der zuständigen Behörde des anderen
Bundeslandes anzufordern und für das Prüfverfahren im Land Brandenburg zu nutzen.
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Ort, Datum
Unterschrift
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Hinweise zur Form der Vorlage der Antragsunterlagen
1. Originalurkunden und -bescheinigungen
Unterlagen sind im Original vorzulegen, sofern diese in der Aufstellung der Antragsunterlagen
entsprechend gekennzeichnet sind.
2. Beglaubigte Urkunden und Bescheinigungen
Alle Antragsunterlagen, die nicht im Original vorzulegen sind, bedürfen der amtlich beglaubigten
Form. Alle ausländischen Urkunden aus einem Land außerhalb der EU (Drittland) sind mit
Apostille oder Legalisation versehen zu lassen.
Amtliche Beglaubigungen werden vorgenommen:
 in der Bundesrepublik Deutschland z.B. von Bürger- bzw. Meldeämtern, dem Notariat
oder
 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von Behörden, denen diese
Aufgabe ausdrücklich staatlich zugewiesen wurde, einem Notariat oder der deutschen
Botschaft
oder
 im Drittland von der deutschen Botschaft
Stand: 08/2012
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3. Übersetzungen von fremdsprachigen Urkunden und Bescheinigungen
Übersetzungen in die deutsche Sprache sind
 vom Originaldokument
oder
 vom amtlich beglaubigten Dokument einschließlich des Beglaubigungsvermerkes der
Behörde
vornehmen zu lassen.
Übersetzungen sind möglich:
 in der Bundesrepublik Deutschland bei öffentlich bestellten und gerichtlich vereidigten
Dolmetschern bzw. Übersetzern
oder
 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bei öffentlich bestellten und
allgemein beeidigten Dolmetschern bzw. Übersetzern (gerichtlich ermächtigte Personen)
oder in der deutschen Botschaft
Der Übersetzer bestätigt auf seiner Übersetzung
 die Vorlage des Originaldokuments bzw. einer davon gefertigten beglaubigten Kopie
 die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung
Stand: 08/2012
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