111116-1 Förderhöchstsätze für LK Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit
EU gibt grünes Licht – gesamter Landkreis
Vorpommern-Greifswald erhält Förderhöchstsätze
Glawe: Erfolg für Vorpommern – Aufstockung
um fünf Prozentpunkte bei der Förderung
Schwerin, 11.11.2016
Nummer: 482/16
Ab kommenden Jahr gelten im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald Höchstsätze für die Förderung von Investitionen bei Unternehmen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). „Wir haben uns dafür intensiv beim Bund und der EU eingesetzt. Jetzt gibt es grünes Licht.
Das ist eine gute Nachricht für die Wirtschaft in Vorpommern
und für potentielle Investoren. Neu hinzugekommen sind die
Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen/Tutow sowie die Stadt
Greifswald. Die Fördersätze werden ab Januar um fünf Prozentpunkte angehoben. Damit gelten bis 2020 für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald Fördersätze von 20
Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere und 40
Prozent für kleine Unternehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag in
Schwerin. Bislang galten die Fördersätze nur in Teilen des Landeskreises Vorpommern-Greifswald. Hierzu zählen die ehemaligen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow.
Unterstützung für Wirtschaft und Kommunen
Antragsberechtigt im Rahmen der GRW-Förderung sind beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und des Fremdenverkehrsgewerbes bei Errichtungs- oder Erweiterungsinvestitionen. Große Unternehmen
werden bei Errichtungsvorhaben unterstützt. Bei Erweiterungsvorhaben wird bei großen Unternehmen die Einführung neuer
Produkte oder Prozessinnovationen gefördert. Darüber hinaus
können dies auch Kommunen bei wirtschaftsnahen und touristischen Infrastrukturmaßnahmen sein.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 588-5065
EU trägt neuem Zuschnitt des Landkreises Rechnung
Die Fördergebietskulisse wird erweitert um die Ämter Peenetal/Loitz und Jarmen/Tutow sowie der Stadt Greifswald. Die beiden Ämter gehörten vor der Kreisgebietsreform zum Landkreis
Telefax: 0385 / 588-5067
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wm.mv-regierung.de
V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer
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Demmin und Greifswald war kreisfrei. Sie verfügten somit über
keine Landesgrenze zu einem sogenannten A-Fördergebiet
(Höchstfördergebiet). In Deutschland gibt es kein Höchstfördergebiet mehr. Hierzu zählen nur Regionen, in denen das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist – wie die anderen
neuen Bundesländer auch - ein sogenanntes prädefiniertes CFördergebiet (strukturschwache Region). „Mit der Änderung
hat die EU-Kommission die Fördergebietskarte nun an die
Kreisgebietsreform von 2011angepasst und somit dem neue
Zuschnitt - und somit dem gesamten Landkreis VorpommernGreifswald - Rechnung getragen“, sagte Glawe. Der Landkreis
grenzt an Polen. Das Nachbarland ist ein A-Fördergebiet.
Hintergrundinformationen zur neuen GRW-Förderkulisse
Die Fördergebietskarte legt fest, welche deutschen Regionen
für regionale Investitionsbeihilfen unter den EU-Förderrichtlinien in Betracht kommen und welche Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen der Fördergebiete gewährt
wird.
Für die Förderkulisse in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet
das Förderhöchstsätze von 15 Prozent für große Unternehmen
(ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50
bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen
(10 bis 49 Beschäftigte). Grenzt ein C-Fördergebiet an ein AFördergebiet, darf die in dem betreffenden C-Fördergebiet zulässige Beihilfeintensität angehoben werden. Dies gilt ab 2017
nun für den gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Ausnahme bildet deshalb ab 2017 bis 2020 der gesamte Landkreis Vorpommern-Greifswald. Hier gelten Fördersätze von 20
Prozent für große Unternehmen, 30 Prozent für mittlere und 40
Prozent für kleine Unternehmen.