Bundesrat Drucksache 592/1/16 11.11.16 Empfehlungen Vk - In der Ausschüsse zu Punkt … der 951. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2016 Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern A 1. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen: Zu Artikel 1 Nummer 2 (Anlage 1 (zu § 14 Absatz 1 und § 19 Absatz 1) Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung) In Artikel 1 Nummer 2 sind nach dem Wort "oder" die Wörter "im Fall von Ultraleichthubschraubern" einzufügen. Begründung: Bislang mussten Ultraleichtflugzeuge unter der linken Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen sein. Die vorliegende Verordnung würde es den Eigentümern/Haltern von Ultraleichtflugzeugen nunmehr überlassen, ob sie ihr Ultraleichtflugzeug an beiden Seiten des Rumpfes oder unter der linken Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen. Mit dem Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass lediglich für Ultraleichthubschrauber an beiden Seiten des Rumpfes eine neue Kennzeichnungspflicht besteht. Da die Kennzeichnung unter der linken Tragfläche - z. B. bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten - wesentlich besser auszumachen und zuzuordnen ist, sollte die ursprüngliche Regelung für Ultraleichtflugzeuge beibehalten werden. ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 Empfehlungen, 592/1/16 -2- B 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
© Copyright 2024 ExpyDoc