Bundesrat 592/1/16 Empfehlungen

Bundesrat
Drucksache
592/1/16
11.11.16
Empfehlungen
Vk - In
der Ausschüsse
zu Punkt … der 951. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2016
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen zur Berücksichtigung von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichthubschraubern
A
1. Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat,
der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgender
Maßgabe zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nummer 2 (Anlage 1 (zu § 14 Absatz 1 und § 19 Absatz 1) Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
In Artikel 1 Nummer 2 sind nach dem Wort "oder" die Wörter "im Fall von
Ultraleichthubschraubern" einzufügen.
Begründung:
Bislang mussten Ultraleichtflugzeuge unter der linken Tragfläche mit einem
Kennzeichen versehen sein. Die vorliegende Verordnung würde es den Eigentümern/Haltern von Ultraleichtflugzeugen nunmehr überlassen, ob sie ihr
Ultraleichtflugzeug an beiden Seiten des Rumpfes oder unter der linken
Tragfläche mit einem Kennzeichen versehen. Mit dem Änderungsantrag soll
sichergestellt werden, dass lediglich für Ultraleichthubschrauber an beiden
Seiten des Rumpfes eine neue Kennzeichnungspflicht besteht. Da die Kennzeichnung unter der linken Tragfläche - z. B. bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten - wesentlich besser auszumachen und zuzuordnen ist, sollte
die ursprüngliche Regelung für Ultraleichtflugzeuge beibehalten werden.
...
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ISSN 0720-2946
Empfehlungen, 592/1/16
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B
2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der
Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.