BEWERBERINFORMATION FÜR ALLGEMEIN BILDENDE PFLICHTSCHULEN Sehr geehrte Bewerber und Bewerberinnen! Nach erfolgter Online-Bewerbung und Aufnahme in die Reihungsliste können Sie sich für ausgeschriebene Stellen anmelden. ONLINE-AUSSCHREIBUNG: Die Ausschreibungen sind wöchentlich von Mittwoch bis Donnerstag auf der Homepage des Landesschulrates für Oberösterreich unter https://www.lsrooe.gv.at/informationservice/bewerber-lehrerinnenlehrer/stellenausschreibung.html ersichtlich. Die Ausschreibung enthält folgende Angaben: Posten-Nr., Bildungsregion, Lehrer/innenstelle, bei Lehrer/in der Neuen Mittelschule und Lehrer/in für PTS gegebenenfalls das 1./2. Wahlpflichtfach oder der Fachbereich, das Beschäftigungsausmaß (Voll- oder Teilbeschäftigung) sowie das Datum des Dienstbeginnes. Sofern in der Ausschreibung kein Hinweis über den Zeitpunkt des Dienstbeginnes enthalten ist, ist am darauffolgenden Montag der Dienst anzutreten. Ergänzende Hinweise in der Ausschreibung sind zu beachten! Nähere Informationen zu einer ausgeschriebenen Lehrer/innenstelle sind bei der betreffenden Bildungsregion einzuholen. ONLINE-STELLENANMELDUNG: Um ausgeschriebene Stellen können Sie sich von Mittwoch bis Donnerstag 24.00 Uhr bewerben und unter https://www.lsr-ooe.gv.at/informationservice/bewerberlehrerinnenlehrer/stellenausschreibung.html die Anmeldung vornehmen. Der Zeitpunkt der Online-Anmeldung innerhalb dieses angeführten Zeitraumes hat keinerlei Auswirkungen auf die Stellenvergabe. Die Anmeldung erfordert die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Sozialversicherungsnummer (zehnstellig ohne Punkt und Leerzeichen, z.B. 1111030482) sowie des Passwortes. Weiters ist die Posten-Nr. der gewünschten Lehrer/innenstelle einzugeben. Sollten Sie Interesse für mehrere Lehrer/innenstellen haben, sind die Posten-Nrn. nach Ihren Präferenzen zu reihen. Sie werden ersucht, die Eingabe der Daten besonders sorgfältig vorzunehmen, da davon sowohl eine erfolgreiche Anmeldung als auch die Verständigung über die Stellenbesetzung abhängig ist. VORAUSSETZUNGEN FÜR STELLENANMELDUNGEN: Voraussetzungen für eine erfolgreiche Stellenanmeldung sind die Erfüllung der fachlich geforderten Qualifikationen sowie die Reihung auf der Bewerberliste als Lehrer/in für das betreffende Lehramt. Bewerberinfo APS - Stand 09.11.2016 Seite 1 von 2 Für Lehrer/innenstellen an Neuen Mittelschulen und PTS ist erforderlich, dass die Lehramtsprüfung im ausgeschriebenen 1. Pflichtfach aufgewiesen wird. Für 2. Pflichtfächer (z. B. WT, PC usw.) oder Fachbereiche für die PTS (z. B. Elektro, Metall, Holz/Bau), soweit sie in der Ausschreibung angeführt sind, kann man sich anmelden mit Lehramtsprüfung für dieses Fach, beruflicher Vorqualifikation bei Fachbereichen für die PTS oder wenn man sich in der Lage sieht, die Lehrplananforderungen für dieses 2. Pflichtfach oder diesen Fachbereich zu erfüllen. Für Lehrer/innenstellen an PTS werden die Voraussetzungen grundsätzlich mit dem Lehramt für Neue Mittelschulen erbracht. Bitte beachten Sie die Hinweise in der Ausschreibung (z. B. zusätzlich geforderte fachliche Kompetenzen, besondere Anforderungen)! STELLENZUTEILUNG: Die Auswahl innerhalb der angemeldeten Bewerber/innen erfolgt aufgrund der Objektivierungsreihung. Am Freitag der betreffenden Ausschreibungswoche erhalten Sie die Mitteilung über eine Stellenzuteilung bzw. Stellenabsage per E-Mail an die von Ihnen bei der elektronischen Anmeldung angegebene Mail-Adresse. Bitte beachten Sie: sollte Ihnen eine Stelle zugeteilt werden und Sie lehnen diese dann ab, erfolgt nachstehend angeführter Punkteabzug: 1. Ablehnung 60 Punkte 2. Ablehnung 90 Punkte 3. Ablehnung 150 Punkte. AUFRECHTERHALTUNG DER BEWERBUNG: Ihre Bewerbung bleibt bis 31. Dezember 2017 unverbindlich in Vormerkung. Wenn bis 31. Dezember 2017 keine Aufnahme in den Schuldienst des Landes OÖ zustande kommt und Sie weiterhin an einer Anstellung interessiert sind, ist eine Erklärung auf Aufrechterhaltung Ihrer Bewerbung bis spätestens 31. Jänner 2018 mittels Formblatt vorzulegen. Das Formblatt kann unter der Adresse https://www.lsrooe.gv.at/quicklinks/formulare/bewerbungsformulare.html abgerufen und per E-Mail an den Landesschulrat für OÖ übermittelt werden. In den Folgejahren sind die Meldungen jeweils bis 31.Jänner durchzuführen. Sollten Sie diesbezüglich keine Meldung durchführen, wird Ihre Bewerbung nicht mehr evident gehalten und die erfolgte Reihung durch die Kommission geht verloren. DIENSTRECHT ALT ODER NEU - WAHLRECHT: Sollten Sie eine Stelle zugeteilt bekommen, so haben Sie bei Dienstantritt eine unwiderrufliche Erklärung zu unterfertigen, für welches Dienstrecht Sie sich entscheiden. Sofern Sie vor dem Schuljahr 2014/15 noch in keinem Dienstverhältnis als Lehrperson zum Bund oder zu einem Bundesland gestanden sind, haben Sie zu entscheiden, ob auf Ihr Dienstverhältnis die Sonderbestimmungen für Landesvertragslehrpersonen im Pädagogischen Dienst gemäß dem 2. Abschnitt LVG (Neurecht) oder die bisherigen Bestimmungen für Landesvertragslehrpersonen gemäß dem 3. Abschnitt LVG 1966 (Altrecht) Anwendung finden sollen. Mit freundlichen Grüßen HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für OÖ Bewerberinfo APS - Stand 09.11.2016 Seite 2 von 2
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