Sachbearbeiter/-in Bibliothek

Sachbearbeiter/-in
Bibliothek
Ein gutes Buch vertreibt so manchen trüben Gedanken. In unserer städtischen
Bibliothek finden Sie unterhaltsamen Lesestoff - ob Sie sich weiterbilden, informieren oder einfach nur unterhalten möchten, bei uns finden Sie die passenden Medien dazu. Neben Büchern und Zeitschriften halten wir auch eine
große Auswahl an Hörbüchern, Musik-CDs und DVDs für Kinder und Erwachsene bereit.
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams ab 1. Februar 2017 einen/eine
Bewerbung
Mitarbeiter/in für die Bibliothek
für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden. Die Einstellung erfolgt vorerst befristet für ein Jahr, mit der Option auf anschließende unbefristete Beschäftigung.
I n te re s s e ?
Bewerben Sie sich mit Ihrer aussagekräftigen Bewerbung (einschließlich Nachweisen) bis zum
2. Dezember 2016
vorzugsweise per E-Mail bei der
Personalabteilung der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt.
Das Aufgabengebiet umfasst besonders die Bereiche:
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A n s p re c h p a r t n e r
Medienverbuchung und Benutzeranmeldung
Auskunft und Beratung
Einstellarbeiten
Technische Bearbeitung von Medien
Anschaffung und Aussonderung von Medien
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene während und außerhalb der Dienstzeiten
Wir erwarten:
Andrea Fröhlich
Stadtverwaltung
Heilbad Heiligenstadt
Marktplatz 15
37308 Heilbad Heiligenstadt
[email protected]
Telefon: 03606 677-121
Telefax: 03606 677-124
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Ausbildung zum Bibliothekar/in oder eine vergleichbare Ausbildung
Wohnort Heilbad Heiligenstadt von Vorteil
Zuverlässigkeit und Engagement
Einsatzbereitschaft zur Absicherung von Veranstaltungen außerhalb der
regulären Öffnungszeiten
 Kenntnisse im MS-Office und Internet
 Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
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Wir bieten:
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ein motiviertes Team und viel Eigenverantwortung
Schulungsmöglichkeiten
eine leistungsgerechte Vergütung nach E 5 TVöD
übliche Sozialleistungen
Weitere Informationen unter:
www.heilbad-heiligenstadt.de
Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.