Neues im Störfallrecht: Die Umsetzung der Seveso III

Neues im Störfallrecht: Die Umsetzung der
Seveso III–Richtlinie und der Rechtsprechung
zum Abstandsgebot
1. Dezember 2016, 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com
Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung
„Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und
der Rechtsprechung zum Abstandsgebot“
am Donnerstag, 1. Dezember 2016
9.30 Uhr bis 10.00 Uhr Empfang mit kleinem Frühstück
10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Vorträge
in den Räumen der
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gildehofstraße 1, 45127 Essen
Programm
Die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht
1. Die Novellierung der Störfallverordnung und weitere Änderungen im BImSchG
Dr. Norbert Wiese, Fachbereichsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
2. Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
Claudia Schoppen, Rechtsanwältin, Luther
3. Diskussion
Kaffeepause
Abstandsgebot
1. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum angemessenen Sicherheitsabstand
Dr. Gerd-Ulrich Kapteina, Rechtsanwalt, Mediator, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Luther
2. Störfallrecht im Baugenehmigungsverfahren: Wie setzt die Stadt Essen die Anforderungen zum
angemessenen Sicherheitsabstand in der Baugenehmigungspraxis um?
Detlef Robrecht, Leiter Bauaufsicht, Bauberatung und Baustatik der Stadt Essen
3. Diskussion
Anmeldung zur Veranstaltung
„Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und der Rechtsprechung zum Abstandsgebot“
Wir bitten um Rückmeldung bis zum 22. November 2016 an Nina Nieder,
per E-Mail an [email protected] oder per Telefax an +49 201 9220 110.
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Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und
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Ihren Ansprechpartner finden Sie auf www.luther-lawfirm.com
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Falls Sie künftig keine Informationen oder Einladungen der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an [email protected].
Wir bitten Sie, vor der Annahme unserer Einladung sicherzustellen, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitsgebers / Dienstherrn bzw. den für Sie geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt für diese Veranstaltung eine Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG durch.