Neues im Störfallrecht: Die Umsetzung der Seveso III–Richtlinie und der Rechtsprechung zum Abstandsgebot 1. Dezember 2016, 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Veranstaltung „Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und der Rechtsprechung zum Abstandsgebot“ am Donnerstag, 1. Dezember 2016 9.30 Uhr bis 10.00 Uhr Empfang mit kleinem Frühstück 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Vorträge in den Räumen der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gildehofstraße 1, 45127 Essen Programm Die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht 1. Die Novellierung der Störfallverordnung und weitere Änderungen im BImSchG Dr. Norbert Wiese, Fachbereichsleiter, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 2. Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren Claudia Schoppen, Rechtsanwältin, Luther 3. Diskussion Kaffeepause Abstandsgebot 1. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum angemessenen Sicherheitsabstand Dr. Gerd-Ulrich Kapteina, Rechtsanwalt, Mediator, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Luther 2. Störfallrecht im Baugenehmigungsverfahren: Wie setzt die Stadt Essen die Anforderungen zum angemessenen Sicherheitsabstand in der Baugenehmigungspraxis um? Detlef Robrecht, Leiter Bauaufsicht, Bauberatung und Baustatik der Stadt Essen 3. Diskussion Anmeldung zur Veranstaltung „Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und der Rechtsprechung zum Abstandsgebot“ Wir bitten um Rückmeldung bis zum 22. November 2016 an Nina Nieder, per E-Mail an [email protected] oder per Telefax an +49 201 9220 110. Ich komme gerne. Ich komme gerne in Begleitung von Ich kann leider nicht kommen. Name/Vorname E-Mail Firma Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Zu den Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen sowie die öffentliche Hand. Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, London, Luxemburg, München, Shanghai, Singapur, Stuttgart, Yangon Luther Corporate Services: Delhi-Gurgaon, Kuala Lumpur, Shanghai, Singapur, Yangon Ihren Ansprechpartner finden Sie auf www.luther-lawfirm.com Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com Falls Sie künftig keine Informationen oder Einladungen der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an [email protected]. Wir bitten Sie, vor der Annahme unserer Einladung sicherzustellen, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitsgebers / Dienstherrn bzw. den für Sie geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt für diese Veranstaltung eine Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG durch.
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