Hilfsangebote aufs Handy G-BA: Neues Bestellsystem für

MEDIEN
STARK BLUTENDE WUNDEN
Neue Empfehlungen zur Notfallversorgung
Foto: picture alliance
Notärzte und Rettungsfachpersonal sollten im Umgang mit Tourniquets zur Versorgung stark blutender Wunden geschult werden.
Der Versorgung von Patienten mit
stark blutenden Wunden an Armen oder Beinen, zum Beispiel
nach Sprengstoffanschlägen oder
bei Schussverletzungen, widmet
sich eine neue Handlungsanleitung
(http://d.aerzteblatt.de/EC86) der
Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
(DGAI). Die Fachgesellschaft betont darin die Bedeutung sogenann-
ter Tourniquets, die ursprünglich in
der Militärmedizin entwickelt wurden, aber zunehmend auch im zivilen Rettungsdienst Verwendung
fänden. Mit ihnen lassen sich
stark blutende Gliedmaßen abbinden, wenn ein Kompressionsverband nicht ausreicht oder nicht
praktikabel ist. „Unabhängig von
Terrorlagen konnten wir bei stark
blutenden Verletzungen von Glied-
maßen schon häufig auch im zivilen Notarztdienst den Blutverlust
des Patienten durch den Einsatz eines Tourniquets deutlich minimieren“, erläuterte Dr. med. Matthias
Helm, Sprecher der Arbeitsgruppe
„Taktische Medizin“ des wissenschaftlichen Arbeitskreises Notfallmedizin der DGAI.
Die neue Handlungsempfehlung
beschreibt die Indikationen und einen Algorithmus zum Einsatz von
Tourniquets im Bereich der zivilen
Notfallmedizin. „Allerdings besteht
bei unsachgemäßer Anwendung
auch die Gefahr, eine Blutung nicht
zu stoppen, sondern zu verstärken“,
warnt Dr. med. Björn Hossfeld aus
der Arbeitsgruppe. Es sei daher besonders wichtig, dass Notärzte und
Rettungsfachpersonal den richtigen
Umgang mit diesem Hilfsmittel erlernten und übten.
Die DGAI weist darauf hin, dass
das bayerische Innenministerium
gerade alle Rettungswagen mit
Tourniquets ausstatten lässt, um auf
einen möglichen Terroranschlag
besser vorbereitet zu sein.
hil
APP FÜR KREBSKRANKE
MERKBLÄTTER
Hilfsangebote aufs Handy
G-BA: Neues Bestellsystem für Großverteiler
An Krebs erkrankte Thüringer sollen künftig Informationen über
Hilfsangebote per App bekommen.
Das Angebot der „KrebsAPP Thüringen“ sei eine wichtige Hilfe für
die mehr als 15 000 Menschen
in Thüringen, die jährlich neu an
Krebs erkrankten, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Die
Linke). Die App versteht sich als
Wegweiser: Betroffene und deren
Familien könnten sich etwa über
Beratungsangebote informieren.
Das Ministerium hat die Softwareentwicklung nach eigenen Angaben mit rund 4 200 Euro unterstützt. Die App, die von der Patientenorganisation „Frauenselbsthilfe
nach Krebs“ in Thüringen initiiert
wurde, ist laut Ministerium unabhängig und neutral. Die Smartphone-App gibt es im iTunes-Store
(http://d.aerzteblatt.de/PF87) und
bei Googleplay (http://d.aerzteblatt.
de/LL75).
dpa
Ein neues Online-Bestellsystem
soll registrierten Großverteilern den
Bezug von Merkblättern und Untersuchungsheften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
erleichtern. Zum Abruf berechtigt sind ausschließlich Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, der
Deutsche Hebammenverband, zentrale Stellen der Kooperationsgemeinschaft Mammografie sowie
Screeningeinheiten und Referenzzentren. Und so geht’s: Krankenhäuser, KVen, Verbände und Einrichtungen registrieren sich im Bestellsystem (https://druckerzeugnisse.
g-ba.de/) des G-BA. Die Geschäftsstelle des Gremiums prüft, ob eine
Abrufberechtigung besteht. Ist das
der Fall, wird ein Bestell-Account
freigeschaltet, der mit einem Zugangspasswort geschützt ist. Für
Rückfragen im Zusammenhang mit
A 2056
der Online-Registrierung wurde die
E-Mail-Adresse druckerzeugnisse
@g-ba.de eingerichtet.
Der G-BA hat zu bestimmten Richtlinien Informations- und
Dokumentationsmaterialien entwickelt: neun an Versicherte und Patienten gerichtete Merkblätter, die
das ärztliche Beratungsgespräch zu
verschiedenen Früherkennungsuntersuchungen unterstützen können
sowie der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes
Heft“). Alle Dokumente können auf
der Webseite des G-BA eingesehen
und auch heruntergeladen werden.
Versicherte erhalten die gedruckten
Informations- und Dokumentationsmaterialien ausschließlich über
Arztpraxen, Krankenhäuser und
Hebammen, die sie wiederum zentral über die KVen oder die Hebammenverbände beziehen. Mit dem
System soll der Bezug der Drucksachen erleichtert werden.
EB
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 45 | 11. November 2016