MEDIEN STARK BLUTENDE WUNDEN Neue Empfehlungen zur Notfallversorgung Foto: picture alliance Notärzte und Rettungsfachpersonal sollten im Umgang mit Tourniquets zur Versorgung stark blutender Wunden geschult werden. Der Versorgung von Patienten mit stark blutenden Wunden an Armen oder Beinen, zum Beispiel nach Sprengstoffanschlägen oder bei Schussverletzungen, widmet sich eine neue Handlungsanleitung (http://d.aerzteblatt.de/EC86) der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). Die Fachgesellschaft betont darin die Bedeutung sogenann- ter Tourniquets, die ursprünglich in der Militärmedizin entwickelt wurden, aber zunehmend auch im zivilen Rettungsdienst Verwendung fänden. Mit ihnen lassen sich stark blutende Gliedmaßen abbinden, wenn ein Kompressionsverband nicht ausreicht oder nicht praktikabel ist. „Unabhängig von Terrorlagen konnten wir bei stark blutenden Verletzungen von Glied- maßen schon häufig auch im zivilen Notarztdienst den Blutverlust des Patienten durch den Einsatz eines Tourniquets deutlich minimieren“, erläuterte Dr. med. Matthias Helm, Sprecher der Arbeitsgruppe „Taktische Medizin“ des wissenschaftlichen Arbeitskreises Notfallmedizin der DGAI. Die neue Handlungsempfehlung beschreibt die Indikationen und einen Algorithmus zum Einsatz von Tourniquets im Bereich der zivilen Notfallmedizin. „Allerdings besteht bei unsachgemäßer Anwendung auch die Gefahr, eine Blutung nicht zu stoppen, sondern zu verstärken“, warnt Dr. med. Björn Hossfeld aus der Arbeitsgruppe. Es sei daher besonders wichtig, dass Notärzte und Rettungsfachpersonal den richtigen Umgang mit diesem Hilfsmittel erlernten und übten. Die DGAI weist darauf hin, dass das bayerische Innenministerium gerade alle Rettungswagen mit Tourniquets ausstatten lässt, um auf einen möglichen Terroranschlag besser vorbereitet zu sein. hil APP FÜR KREBSKRANKE MERKBLÄTTER Hilfsangebote aufs Handy G-BA: Neues Bestellsystem für Großverteiler An Krebs erkrankte Thüringer sollen künftig Informationen über Hilfsangebote per App bekommen. Das Angebot der „KrebsAPP Thüringen“ sei eine wichtige Hilfe für die mehr als 15 000 Menschen in Thüringen, die jährlich neu an Krebs erkrankten, sagte Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke). Die App versteht sich als Wegweiser: Betroffene und deren Familien könnten sich etwa über Beratungsangebote informieren. Das Ministerium hat die Softwareentwicklung nach eigenen Angaben mit rund 4 200 Euro unterstützt. Die App, die von der Patientenorganisation „Frauenselbsthilfe nach Krebs“ in Thüringen initiiert wurde, ist laut Ministerium unabhängig und neutral. Die Smartphone-App gibt es im iTunes-Store (http://d.aerzteblatt.de/PF87) und bei Googleplay (http://d.aerzteblatt. de/LL75). dpa Ein neues Online-Bestellsystem soll registrierten Großverteilern den Bezug von Merkblättern und Untersuchungsheften des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erleichtern. Zum Abruf berechtigt sind ausschließlich Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands, der Deutsche Hebammenverband, zentrale Stellen der Kooperationsgemeinschaft Mammografie sowie Screeningeinheiten und Referenzzentren. Und so geht’s: Krankenhäuser, KVen, Verbände und Einrichtungen registrieren sich im Bestellsystem (https://druckerzeugnisse. g-ba.de/) des G-BA. Die Geschäftsstelle des Gremiums prüft, ob eine Abrufberechtigung besteht. Ist das der Fall, wird ein Bestell-Account freigeschaltet, der mit einem Zugangspasswort geschützt ist. Für Rückfragen im Zusammenhang mit A 2056 der Online-Registrierung wurde die E-Mail-Adresse druckerzeugnisse @g-ba.de eingerichtet. Der G-BA hat zu bestimmten Richtlinien Informations- und Dokumentationsmaterialien entwickelt: neun an Versicherte und Patienten gerichtete Merkblätter, die das ärztliche Beratungsgespräch zu verschiedenen Früherkennungsuntersuchungen unterstützen können sowie der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“). Alle Dokumente können auf der Webseite des G-BA eingesehen und auch heruntergeladen werden. Versicherte erhalten die gedruckten Informations- und Dokumentationsmaterialien ausschließlich über Arztpraxen, Krankenhäuser und Hebammen, die sie wiederum zentral über die KVen oder die Hebammenverbände beziehen. Mit dem System soll der Bezug der Drucksachen erleichtert werden. EB Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 45 | 11. November 2016
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