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Preisanpassung Strom für Nachtstromspeicheranlagen
zum 1. Januar 2017
Die Auswirkungen der Energiewende belasten 2017 die Strompreise – auch in Leipzig. Verantwortlich dafür
sind vor allem die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber. Die Stromverbraucher werden 2017 zusätzlich durch weiter steigende staatliche Abgaben und Umlagen belastet (insgesamt um 0,467 ct/kWh netto).
Mit unserem Energieeinkauf und -handel können wir einen Teil dieser Auswirkungen für Sie auffangen,
aber bei weitem nicht kompensieren.
Somit kommen auch wir nicht umhin, die Arbeitspreise für Nachtstromspeicheranlagen um 0,77 ct/kWh
brutto zu erhöhen. Den Grundpreis senken wir um 15,47 €/Jahr brutto. Grundlage der Preisänderung sind
die §§ 5 Abs. 2 und 5a der StromGVV.
Rechtlicher Hinweis (§ 5 Abs. 3 der StromGVV)
Sie haben aufgrund der Änderung der Allgemeinen Preise das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Änderung der Allgemeinen Preise wird Ihnen gegenüber nicht wirksam, wenn Sie bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach
Zugang der Kündigung nachweisen.