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11.11.2016
Handwerkermarkt Olbersdorf bleibt auf den 12. November
2016 beschränkt
Landesdirektion Sachsen untersagt die Durchführung des
traditionellen vorweihnachtlichen Handwerksmarktes in Olbersdorf
am Volkstrauertag
Die Landesdirektion Sachsen hat heute entschieden, dass der traditionelle
vorweihnachtliche Handwerkermarkt in Olbersdorf am Volkstrauertag nicht
stattfinden kann. Die Durchführung des Marktes am Samstag, den 12.
November 2016 wird durch diese Entscheidung nicht beeinträchtigt.
Der Handwerkermarkt wird von der Kommunalen Wohnungsbau- und
Verwaltungsgesellschaft mbH Olbersdorf (KWV) organisiert.
Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen ist die ausnahmsweise
Durchführung einer solchen öffentlichen Veranstaltung am Volkstrauertag
wegen der strengen Vorschriften des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im
Freistaat Sachsen (SächsSFG) nicht gestattet. Beim Volkstrauertag handelt
es sich um einen stillen Gedenk- und Trauertag, an dem grundsätzlich
jegliche öffentliche Vergnügungen verboten sind, die dem ernsten Charakter
dieses Tages zuwiderlaufen.
Der Entscheidung der Landesdirektion Sachsen war die Untersagung
des Handwerkermarktes am Volkstrauertag durch den Landkreis Görlitz
vorangegangen. Gegen diese Entscheidung hatte die Kommunalen
Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Olbersdorf (KWV) bei der
Landesdirektion Sachsen Widerspruch erhoben. Über diesen wurde heute
entschieden.
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