Amtsblatt des Saarlandes Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei Teil I 2016 Ausgegeben zu Saarbrücken, 3. November 2016 Nr. 42 Inhalt Seite A. Amtliche Texte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der Gewerbeordnung (Gewerbeordnungs-Zuständigkeitsverordnung GewOZVO). Vom 15. Oktober 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1026 B. Beschlüsse und Bekanntmachungen des Landes Stellenausschreibungen des Ministeriums der Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1027 Stellenausschreibungen des Landesamtes für Zentrale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1028 1026 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016 A. Amtliche Texte Verordnungen 295Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der Gewerbeordnung (Gewerbeordnungs Zuständigkeitsverordnung GewOZVO) Vom 15. Oktober 2016 Zuständigkeitsverordnung GewOZVO) vom 21. Oktober 2014 (Amtsbl. I S. 394) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 3 wird nach dem Wort „Gewerbeordnung“ ein Komma angefügt. 2. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: „4. des § 34 i der Gewerbeordnung“ Auf Grund des § 155 Absatz 2 und 3 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514), und auf Grund der §§ 1 und 6 Nummer 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Gewerbe ordnung vom 25. März 1975 (Amtsbl. S. 497), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2011 (Amtsbl. I S. 1629), verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: 3. Nach der Angabe „34 g“ werden die Wörter „und § 34 j“ eingefügt. Artikel 1 Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der Gewerbeordnung (Gewerbeordnungs- Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Saarbrücken, den 15. Oktober 2016 Rehlinger Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016 1027 B. Beschlüsse und Bekanntmachungen des Landes Stellenausschreibungen 296Stellenausschreibung des Ministeriums der Justiz In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler soll zur Verstärkung des Behandlungsteams im forensisch-therapeutischen Bereich zum 1. Februar 2017 eine Psychologin/ein Psychologe eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst befristet auf zwei Jahre. Bei Bewährung kann eine unbefristete Weiterbeschäftigung angestrebt werden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch auf Teilzeitbasis möglich. Aufgabengebiet: • Psychotherapeutische Behandlung von Gefangenen im Jugendstrafvollzug, vereinzelt auch therapeutische Interventionen bei erwachsenen Gefangenen, • Psychologische Diagnostik und Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zur Behandlung und Frage von Vollzugslockerungen sowie der Kriminalprognose, • Behandlung im Einzel- und Gruppensetting in Form von Beratung, Psychotherapie und speziellen Behandlungsprogrammen, • Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Vollzugsplanes. Anforderungen an die Psychologinnen/Psychologen: • Abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Diplom- oder Masterabschluss, • eine bereits begonnene Ausbildung in Verhaltens therapie oder einem anderen anerkannten Therapieverfahren bzw. die Bereitschaft, zeitnah eine solche zu beginnen, • Kenntnisse in Psychodiagnostik, • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit. Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht. Aus dem Bewerbungsschreiben sollte die konkrete Motivation für die Bewerbung deutlich werden. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, eine eventuell bestehende Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium der Justiz an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert, ebenso wie an der Bewerbung schwerbehinderter Menschen, die bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Müller (Tel.: 06 81/501-54 32) zur Verfügung. Bitte übersenden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, relevante Aus- und Fortbildungsnachweise), möglichst unter Angabe einer E-Mail-Adresse, bis spätestens 18. November 2016 an das Ministerium der Justiz – Abteilung Justiz- und Maßregelvollzug, Soziale Dienste– Postfach 10 24 51, 66024 Saarbrücken. Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, ob Ihre Bewerbung für etwaige spätere Stellenausschreibungen als Initiativbewerbung in unseren Unterlagen verbleiben soll. Die Bewerbungsunterlagen werden im Falle der Nichtvormerkung für spätere Ausschreibungen innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung eines ausreichend frankierten und adressierten Rück umschlages möglich. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet. Saarbrücken, den 14. Oktober 2016 Ministerium der Justiz Im Auftrag Müller • Erfahrungen in der Arbeit mit Randgruppen, in einer sozialtherapeutischen oder forensischen Einrichtung oder im Bereich Strafvollzug (vorteilhaft), • Kenntnisse in Forensischer Psychologie und Kriminaltherapie (vorteilhaft), 297Stellenausschreibung des Ministeriums der Justiz • Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit, soziale Kompetenz sowie gute Kooperationsfähigkeiten im Hinblick auf die schwierige Klientel, Das Ministerium der Justiz beabsichtigt in seinem Geschäftsbereich zum 2. Oktober 2017 • sicheres Auftreten im Konfliktmanagement und in der Krisenintervention sowie Durchsetzungsfähigkeit, Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Justizdienst zuzulassen. 1028 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder den Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und über angemessene schreibtechnische Fertigkeiten mit einer Mindestleistung von 150 Anschlägen in der Minute verfügen. Dabei gilt als förderliche Berufsausbildung insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Rechtsanwaltsfachangestelltenoder Notarfachangestelltenausbildung. Bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, das mit Ablegen der Laufbahnprüfung endet. Ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Laufbahnprüfung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Übernahme wird nach Leistungsgesichtspunkten unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen getroffen. Bewerbungen sind bis zum 9. Dezember 2016 an das Ministerium der Justiz, Postfach 10 24 51, 66024 Saarbrücken, zu richten. Dem Bewerbungsschreiben sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere Ablichtungen von Schulabschluss- bzw. Prüfungszeugnissen, beizufügen. Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der gesetzlichen Maßgabe, eine eventuell bestehende Unterrepräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium der Justiz an der Bewerbung von Frauen besonders interessiert, ebenso wie an der Bewerbung schwerbehinderter Menschen, die bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden. Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Schnellheftern, Plastik- und Klarsichthüllen u. Ä. vorzulegen. Saarbrücken, den 14. Oktober 2016 Ministerium der Justiz Im Auftrag Raber 298Stellenausschreibung Beim Landesamt für Zentrale Dienste ist in der Abteilung E „Amt für Bau und Liegenschaften“ in Saarbrücken kurzfristig die Stelle einer Diplomingenieurin/eines Diplomingenieurs (FH) bzw. Bachelors der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder Gebäude- und Energietechnik zu besetzen. Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen die Planung und Durchführung von zivilen und militärischen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die im Auftrag des Bundes im Saarland realisiert werden sowie die Bauunterhaltung auf den Bundesliegenschaften im Saarland. Es umfasst jeweils die fachliche Betreuung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 bis 8 nach § 53 HOAI. Weitere Aufgabe ist die Mitwirkung bei der Erstellung von Energiekonzepten und EnEVNachweisen. Im Rahmen der Aufgabenerledigung sind alle Leistungsphasen der HOAI hauptsächlich in Eigenleistung, aber auch in der Funktion der baufachlichen Bauherrenvertretung unter Einschaltung freiberuflich tätiger Architekten und Ingenieure abzudecken. Nach entsprechender Fortbildung durch den Dienstherrn ist in Bauprojekten die Funktion der/des BNBNachhaltigkeitskoordinatorin/-s wahrzunehmen. Selbständiges, eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten werden ebenso erwartet wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie Kosten- und Effizienzbewusstsein. Kenntnisse der für öffentliche Auftraggeber geltenden Vergaberegelungen (insbesondere der VOB, HOAI) sowie von Planungs- und Ausschreibungssoftware (CAD, AVA-Programme) sind ebenfalls erwünscht. Daneben werden die Bereitschaft zur Fortbildung sowie zur Durchführung von Dienstreisen (bundesweit) und der Besitz eines Führerscheins der Klasse B vorausgesetzt. Die Eingruppierung erfolgt – vorbehaltlich der Zustimmung der Personalkommission – in die Entgeltgruppe 11 des TV-L. Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist – nach erfolgreicher Bewährung – beabsichtigt, die Bewerberin/den Bewerber in das Beamten verhältnis des gehobenen Dienstes zu übernehmen. Das Ministerium für Finanzen und Europa fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt, sofern organisatorische oder dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Ministerium für Finanzen und Europa strebt laut Frauenförderplan die Erhöhung des Anteils der Frauen an und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen nach Maßgabe des LGG berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Beim Landesamt für Zentrale Dienste steht ein ElternKind-Zimmer zur Verfügung. Das Landesamt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung. Die ausgeschriebene Stelle kann auch von zwei Teilzeitkräften besetzt werden, wobei Flexibilität in der Arbeitsgestaltung sowie ständige Abstimmung und Kommunikation zwischen den beiden Teilzeitkräften erforderlich ist. Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016 Wenn Sie interessiert sind, bewerben Sie sich bitte innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung ausschließlich über die Internetplattform www.interamt.de (Angebots-ID 353191). • • Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit (Rufbereitschaft) • Körperliche Belastbarkeit und Erfüllung der Voraussetzung, uneingeschränkt im Freien zu arbeiten • 299Stellenausschreibung Beim Landesamt für Zentrale Dienste ist in der Abteilung E „Amt für Bau und Liegenschaften“ in Saarbrücken im Sachgebiet E 2 „Grundstücks- und Gebäudemanagement“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Hausmeisterdienst in Vollzeitbeschäftigung zu besetzen. Die Stelle ist für ein Jahr befristet. Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen: – Überwachen und Instandhalten der Liegenschaften – eigenständige Durchführung von Vegetationskon trollen, insbesondere zur Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschl. Vorbereitung der Beauftragung festgestellter Maßnahmen – Einweisung und Abnahmen von beauftragten Maßnahmen in Außenanlagen – Durchführung kleinerer hauswirtschaftlicher Reparaturen – Veranstaltungspräsenz (auch außerhalb der Dienstzeit) – Betreuung von Außenanlagen Als Bewerber/in erfüllen Sie insbesondere folgende Anforderungen: • abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/ in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Forstwirt/in oder vergleichbare Qualifikation • Erfahrung in der visuellen Baumkontrolle 1029 mehrjährige Berufserfahrung gültige Fahrerlaubnis für PKW Die Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe 5 TV-L bewertet. Das Ministerium für Finanzen und Europa fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt, sofern organisatorische oder dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Das Ministerium für Finanzen und Europa strebt laut Frauenförderplan die Erhöhung des Anteils der Frauen an und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Frauen nach Maßgabe des LGG berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die ausgeschriebene Stelle kann auch von zwei Teilzeitkräften besetzt werden, wobei Flexibilität in der Arbeitsgestaltung sowie ständige Abstimmung und Kommunikation zwischen den beiden Teilzeitkräften erforderlich ist. Wenn Sie interessiert sind, bewerben Sie sich bitte innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung ausschließlich über die Internetplattform www.interamt.de (Angebots-ID 353206). 1030 Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016 Bezugsbedingungen ab 1. Januar 2016 Abonnenten: Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal pro Woche. Die Abonnenten des Amtsblattes können zwischen zwei Bezugsvarianten wählen: Abonnement-Variante A beinhaltet die Bereitstellung der elektronischen Version von Amtsblatt Teil I und Amtsblatt Teil II im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de. Abonnement-Variante B beinhaltet die elektronische Version von Amtsblatt Teil I im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de und die Papierversion von Amtsblatt Teil II. Für alle Abonnenten dieser Variante steht auch die elektronische Version von Amtsblatt Teil II kostenfrei im Verkündungsportal zur Verfügung. Im Vergleich zu Nichtabonnenten können alle Abonnenten des Amtsblattes im Verkündungsportal erweiterte Suchfunktionalitäten nutzen und sich auf Wunsch per E-Mail über neue Veröffentlichungen informieren lassen. Sie haben überdies die Möglichkeit, auch die Ausgaben der Amtsblätter der Jahre 1999 bis 2009 im Verkündungsportal abzurufen. Abonnenten, die zugleich Nutzer des juris Landesrechts Saarland sind, profitieren ferner von einer Verlinkung der Amtsblattinhalte mit dem saarländischen Landesrecht. Beide Abonnement-Varianten (A und B) können per Brief, Fax, E-Mail oder über das Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de bestellt werden. Der Preis für das Jahresabonnement beträgt für Variante A 30,00 Euro und für Variante B 35,00 Euro. Der Preis für das Halbjahresabonnement beträgt für Variante A 15,00 Euro und für Variante B 17,50 Euro. Maßgeblich ist das jeweilige Kalenderjahr bzw. Kalenderhalbjahr. Bestellungen, die nicht rechtzeitig zu Beginn einer Abonnementperiode (Jahresbeginn bzw. Halbjahresbeginn) wirksam werden, starten in der Regel zum nächsten vollen Quartal und werden bis zum Ende der Restlaufzeit der Abonnementperiode mit 7,50 Euro (Variante A) bzw. 8,75 Euro (Variante B) pro Quartal berechnet. Wünschen Sie den sofortigen Bezug während eines laufenden Quartals, so wird Ihnen dafür das volle Quartal berechnet. Alle Leistungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt. Abbestellungen für die jeweilige Folgeperiode müssen beim Halbjahresabonnement bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember, beim Jahresabonnement bis zum 1. Dezember der laufenden Abonnementperiode per Brief, Fax oder E-Mail bei der TypoServ Gesellschaft für Satz und Druck mbH eingegangen sein. Erfolgt die Kündigung des Abonnements nicht fristgerecht, verlängert sich dieses automatisch um ein Kalenderhalbjahr bzw. Kalenderjahr. Nichtabonnenten: Das Amtsblatt Teil I wird im Verkündungsportal des Saarlandes unter www.amtsblatt.saarland.de amtlich veröffentlicht und kann dort als Gesamtdokument kostenfrei gelesen werden. Die abgerufenen Dokumente sind mithilfe einer Volltextrecherche durchsuchbar und dürfen unentgeltlich gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt Teil I bei der Amtsblattstelle der Staatskanzlei des Saarlandes und bei den Amtsgerichten im Saarland während der Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form einzusehen. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen Dokumente und gewährleisten, dass jeder auf seine Kosten Ausdrucke oder Kopien eines elektronischen Dokuments erhalten kann. Auf Verlangen überlassen die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte gegen Übernahme der Kosten einen beglaubigten Ausdruck eines elektronischen Dokuments. Daneben ist es möglich, das Amtsblatt Teil I während der Geschäftszeiten bei den saarländischen Gemeinden einzusehen und dort auf eigene Kosten Ausdrucke oder Kopien anfertigen zu lassen. Die Amtsblattstelle berechnet für den Ausdruck oder die Fotokopie einer Seite des Amtsblattes Teil I 0,15 Euro und für die Beglaubigung des Ausdruckes 3,00 Euro, bei Post versand jeweils zuzüglich Postgebühren. Das Amtsblatt Teil II kann für das laufende Jahr und drei Vorjahre als Einzelexemplar (elektronisches Gesamtdokument im PDF/A-Format oder Papierdokument) gegen Erstattung des jeweiligen Einzelheftpreises zuzüglich der Postgebühren bei der TypoServ Gesellschaft für Satz und Druck mbH bestellt werden. Lieferungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt. Hinweis für Inserenten: Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel jede Woche an einem Donnerstag. Damit eine Veröffentlichung eines Inserententextes an einem Donnerstag gewährleistet werden kann, müssen diese Texte in der Vorwoche bis jeweils Mittwoch, 12.00 Uhr, bei der Amtsblattstelle eingegangen sein und die Rückgabetermine für erforderliche Korrekturabzüge eingehalten werden. Der Preis pro mm Veröffentlichungstext beträgt 0,90 Euro. Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf im Namen und für Rechnung des Herausgebers: TypoServ Gesellschaft für Satz und Druck mbH, Bleichstraße 21 – 23, 66111 Saarbrücken, Telefon (06 81) 3 88 02-255, Telefax (06 81) 3 88 02 55-255 Amtsblattverkaufsstelle in Saarbrücken, Bleichstraße 21 – 23, 66111 Saarbrücken. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9.00 – 17.00 Uhr. Herausgeber und Redaktion: Saarland — Der Chef der Staatskanzlei — Amtsblattstelle, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken, Telefon: (06 81) 501-11 13, Telefax: 501-12 56, E-Mail: [email protected]
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