Amtsblatt des Saarlandes Nr. 42 Teil I vom 3. November 2016

Amtsblatt des Saarlandes
Herausgegeben vom Chef der Staatskanzlei
Teil I
2016
Ausgegeben zu Saarbrücken, 3. November 2016
Nr. 42
Inhalt
Seite
A. Amtliche Texte
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der Gewerbeordnung
(Gewerbeordnungs-Zuständigkeitsverordnung GewOZVO). Vom 15. Oktober 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1026
B. Beschlüsse und Bekanntmachungen des Landes
Stellenausschreibungen des Ministeriums der Justiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1027
Stellenausschreibungen des Landesamtes für Zentrale Dienste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1028
1026
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016
A. Amtliche Texte
Verordnungen
295Verordnung zur Änderung der Verordnung
über Zuständigkeiten zur Durchführung der
Gewerbeordnung (Gewerbeordnungs
Zuständigkeitsverordnung GewOZVO)
Vom 15. Oktober 2016
Zuständigkeitsverordnung GewOZVO) vom 21. Oktober 2014 (Amtsbl. I S. 394) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 wird nach dem Wort „Gewerbeordnung“ ein Komma angefügt.
2. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
„4. des § 34 i der Gewerbeordnung“
Auf Grund des § 155 Absatz 2 und 3 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch
Artikel 13 des Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I
S. 1514), und auf Grund der §§ 1 und 6 Nummer 3 der
Ersten Verordnung zur Durchführung der Gewerbe­
ordnung vom 25. März 1975 (Amtsbl. S. 497), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2011
(Amtsbl. I S. 1629), verordnet das Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr:
3. Nach der Angabe „34 g“ werden die Wörter „und
§ 34 j“ eingefügt.
Artikel 1
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr
§ 2 der Verordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der Gewerbeordnung (Gewerbeordnungs-
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
Saarbrücken, den 15. Oktober 2016
Rehlinger
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016
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B. Beschlüsse und Bekanntmachungen des Landes
Stellenausschreibungen
296Stellenausschreibung
des Ministeriums der Justiz
In der Justizvollzugsanstalt Ottweiler soll zur Verstärkung des Behandlungsteams im forensisch-therapeutischen Bereich zum 1. Februar 2017
eine Psychologin/ein Psychologe
eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst
befristet auf zwei Jahre. Bei Bewährung kann eine unbefristete Weiterbeschäftigung angestrebt werden. Die
Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag der Länder
(TV-L). Eine Beschäftigung ist grundsätzlich auch auf
Teilzeitbasis möglich.
Aufgabengebiet:
• Psychotherapeutische Behandlung von Gefangenen im Jugendstrafvollzug, vereinzelt auch therapeutische Interventionen bei erwachsenen Gefangenen,
• Psychologische Diagnostik und Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zur Behandlung und
Frage von Vollzugslockerungen sowie der Kriminalprognose,
• Behandlung im Einzel- und Gruppensetting in
Form von Beratung, Psychotherapie und speziellen Behandlungsprogrammen,
• Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Vollzugsplanes.
Anforderungen an die Psychologinnen/Psychologen:
•
Abgeschlossenes Studium der Psychologie mit Diplom- oder Masterabschluss,
• eine bereits begonnene Ausbildung in Verhaltens­
therapie oder einem anderen anerkannten Therapieverfahren bzw. die Bereitschaft, zeitnah eine
solche zu beginnen,
•
Kenntnisse in Psychodiagnostik,
• gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit.
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten sind erwünscht. Aus dem Bewerbungsschreiben sollte die konkrete Motivation für die Bewerbung deutlich werden.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
der gesetzlichen Maßgabe, eine eventuell bestehende
Unter­repräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium der Justiz an der Bewerbung
von Frauen besonders interessiert, ebenso wie an der
Bewerbung schwerbehinderter Menschen, die bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Müller (Tel.:
06 81/501-54 32) zur Verfügung. Bitte übersenden Sie
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, relevante Aus- und Fortbildungsnachweise), möglichst
unter Angabe einer E-Mail-Adresse, bis spätestens
18. November 2016 an das Ministerium der Justiz – Ab­teilung Justiz- und Maßregelvollzug, Soziale
Dienste­– Postfach 10 24 51, 66024 Saarbrücken.
Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben,
ob Ihre Bewerbung für etwaige spätere Stellenausschreibungen als Initiativbewerbung in unseren Unterlagen verbleiben soll.
Die Bewerbungsunterlagen werden im Falle der Nichtvormerkung für spätere Ausschreibungen innerhalb
von 3 Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet, sofern nicht eine Herausgabe geltend
gemacht wird. Auf die Übersendung von Originalen,
Klarsichthüllen und Schnellheftern sollte daher verzichtet werden. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist nur bei gleichzeitiger Einsendung
eines ausreichend frankierten und adressierten Rück­
umschlages möglich.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
Saarbrücken, den 14. Oktober 2016
Ministerium der Justiz
Im Auftrag
Müller
• Erfahrungen in der Arbeit mit Randgruppen, in
einer sozialtherapeutischen oder forensischen Einrichtung oder im Bereich Strafvollzug (vorteilhaft),
• Kenntnisse in Forensischer Psychologie und
Krimi­naltherapie (vorteilhaft),
297Stellenausschreibung
des Ministeriums der Justiz
• Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit, soziale Kompetenz sowie gute Kooperationsfähigkeiten im
Hinblick auf die schwierige Klientel,
Das Ministerium der Justiz beabsichtigt in seinem Geschäftsbereich zum 2. Oktober 2017
• sicheres Auftreten im Konfliktmanagement und in
der Krisenintervention sowie Durchsetzungsfähigkeit,
Anwärterinnen und Anwärter
im mittleren Justizdienst
zuzulassen.
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Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen einen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand oder den Hauptschulabschluss und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung besitzen und über angemessene schreibtechnische Fertigkeiten mit einer Mindestleistung von
150 Anschlägen in der Minute verfügen. Dabei gilt als
förderliche Berufsausbildung insbesondere der erfolgreiche Abschluss der Rechtsanwaltsfachangestelltenoder Notarfachangestelltenausbildung.
Bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden
die Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, das mit Ablegen der Laufbahnprüfung endet. Ein Anspruch auf Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Laufbahnprüfung besteht nicht. Die Entscheidung über eine
Übernahme wird nach Leistungsgesichtspunkten unter
Berücksichtigung dienstlicher Interessen getroffen.
Bewerbungen sind bis zum 9. Dezember 2016 an das
Ministerium der Justiz, Postfach 10 24 51, 66024 Saarbrücken, zu richten. Dem Bewerbungsschreiben sind
aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, insbesondere
Ablichtungen von Schulabschluss- bzw. Prüfungszeugnissen, beizufügen.
Im Rahmen der tatsächlichen Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
der gesetzlichen Maßgabe, eine eventuell bestehende
Unter­repräsentanz von Frauen innerhalb des Geltungsbereichs des bestehenden Frauenförderplans zu beseitigen, ist das Ministerium der Justiz an der Bewerbung
von Frauen besonders interessiert, ebenso wie an der
Bewerbung schwerbehinderter Menschen, die bei gleicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt werden.
Es wird gebeten, die Bewerbungen nicht in Schnellheftern, Plastik- und Klarsichthüllen u. Ä. vorzulegen.
Saarbrücken, den 14. Oktober 2016
Ministerium der Justiz
Im Auftrag
Raber
298Stellenausschreibung
Beim Landesamt für Zentrale Dienste ist in der Abteilung E „Amt für Bau und Liegenschaften“ in Saarbrücken kurzfristig die Stelle
einer Diplomingenieurin/eines Diplomingenieurs
(FH) bzw. Bachelors der Fachrichtung Technische
Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik oder
Gebäude- und Energietechnik
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen die
Planung und Durchführung von zivilen und militärischen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen,
die im Auftrag des Bundes im Saarland realisiert werden sowie die Bauunterhaltung auf den Bundesliegenschaften im Saarland. Es umfasst jeweils die fachliche
Betreuung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 7 bis 8
nach § 53 HOAI. Weitere Aufgabe ist die Mitwirkung
bei der Erstellung von Energiekonzepten und EnEVNachweisen.
Im Rahmen der Aufgabenerledigung sind alle Leistungsphasen der HOAI hauptsächlich in Eigenleistung, aber auch in der Funktion der baufachlichen
Bauherrenvertretung unter Einschaltung freiberuflich tätiger Architekten und Ingenieure abzudecken.
Nach entsprechender Fortbildung durch den Dienstherrn ist in Bauprojekten die Funktion der/des BNBNachhaltigkeitskoordinatorin/-s wahrzunehmen.
Selbständiges, eigenverantwortliches und strukturiertes Arbeiten werden ebenso erwartet wie Team- und
Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen
sowie Kosten- und Effizienzbewusstsein.
Kenntnisse der für öffentliche Auftraggeber geltenden
Vergaberegelungen (insbesondere der VOB, HOAI)
sowie von Planungs- und Ausschreibungssoftware
(CAD, AVA-Programme) sind ebenfalls erwünscht.
Daneben werden die Bereitschaft zur Fortbildung sowie zur Durchführung von Dienstreisen (bundesweit)
und der Besitz eines Führerscheins der Klasse B vorausgesetzt.
Die Eingruppierung erfolgt – vorbehaltlich der Zustimmung der Personalkommission – in die Entgeltgruppe 11 des TV-L.
Sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, ist – nach erfolgreicher Bewährung – beabsichtigt, die Bewerberin/den Bewerber in das Beamten­
verhältnis des gehobenen Dienstes zu übernehmen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa fördert aktiv
die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen
und Männern, unabhängig von deren kultureller und
sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung,
Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen
und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei
gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt, sofern organisatorische oder dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa strebt laut
Frauenförderplan die Erhöhung des Anteils der Frauen
an und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert
sind, werden bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung Frauen nach Maßgabe des LGG
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Beim Landesamt für Zentrale Dienste steht ein ElternKind-Zimmer zur Verfügung. Das Landesamt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch
flexible Arbeitszeitgestaltung.
Die ausgeschriebene Stelle kann auch von zwei Teilzeitkräften besetzt werden, wobei Flexibilität in der
Arbeitsgestaltung sowie ständige Abstimmung und
Kommunikation zwischen den beiden Teilzeitkräften
erforderlich ist.
Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 3. November 2016
Wenn Sie interessiert sind, bewerben Sie sich bitte innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser
Stellenausschreibung ausschließlich über die Internetplattform www.interamt.de (Angebots-ID 353191).
•
• Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit
(Rufbereitschaft)
• Körperliche Belastbarkeit und Erfüllung der
Voraussetzung, uneingeschränkt im Freien zu
arbeiten
•
299Stellenausschreibung
Beim Landesamt für Zentrale Dienste ist in der Abteilung E „Amt für Bau und Liegenschaften“ in Saarbrücken im Sachgebiet E 2 „Grundstücks- und Gebäudemanagement“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Stelle im Hausmeisterdienst in Vollzeitbeschäftigung
zu besetzen.
Die Stelle ist für ein Jahr befristet.
Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen:
– Überwachen und Instandhalten der Liegenschaften
– eigenständige Durchführung von Vegetationskon­
trollen, insbesondere zur Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen einschl. Vorbereitung
der Beauftragung festgestellter Maßnahmen
– Einweisung und Abnahmen von beauftragten
Maßnahmen in Außenanlagen
– Durchführung kleinerer hauswirtschaftlicher Reparaturen
– Veranstaltungspräsenz (auch außerhalb der Dienstzeit)
– Betreuung von Außenanlagen
Als Bewerber/in erfüllen Sie insbesondere folgende
Anforderungen:
• abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner/
in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau,
Forstwirt/in oder vergleichbare Qualifikation
•
Erfahrung in der visuellen Baumkontrolle
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mehrjährige Berufserfahrung
gültige Fahrerlaubnis für PKW
Die Tätigkeit wird nach Entgeltgruppe 5 TV-L bewertet.
Das Ministerium für Finanzen und Europa fördert aktiv
die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen
und Männern, unabhängig von deren kultureller und
sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung,
Behinderung oder sexueller Identität. Bewerberinnen
und Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei
gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt, sofern organisatorische oder dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa strebt laut
Frauenförderplan die Erhöhung des Anteils der Frauen
an und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert
sind, werden bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung Frauen nach Maßgabe des LGG
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die ausgeschriebene Stelle kann auch von zwei Teilzeitkräften besetzt werden, wobei Flexibilität in der
Arbeitsgestaltung sowie ständige Abstimmung und
Kommunikation zwischen den beiden Teilzeitkräften
erforderlich ist.
Wenn Sie interessiert sind, bewerben Sie sich bitte innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser
Stellenausschreibung ausschließlich über die Internetplattform www.interamt.de (Angebots-ID 353206).
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Bezugsbedingungen ab 1. Januar 2016
Abonnenten:
Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint nach Bedarf, in der Regel einmal pro Woche. Die Abonnenten des Amtsblattes können zwischen zwei Bezugsvarianten wählen:
Abonnement-Variante A beinhaltet die Bereitstellung der elektronischen Version von Amtsblatt Teil I und Amtsblatt Teil II im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de.
Abonnement-Variante B beinhaltet die elektronische Version von Amtsblatt Teil I im Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de und die Papierversion von Amtsblatt Teil II.
Für alle Abonnenten dieser Variante steht auch die elektronische Version von Amtsblatt Teil II kostenfrei im Verkündungsportal zur Verfügung.
Im Vergleich zu Nichtabonnenten können alle Abonnenten des Amtsblattes im Verkündungsportal erweiterte Suchfunktionalitäten nutzen und sich auf Wunsch per E-Mail über
neue Veröffentlichungen informieren lassen. Sie haben überdies die Möglichkeit, auch die Ausgaben der Amtsblätter der Jahre 1999 bis 2009 im Verkündungsportal abzurufen.
Abonnenten, die zugleich Nutzer des juris Landesrechts Saarland sind, profitieren ferner von einer Verlinkung der Amtsblattinhalte mit dem saarländischen Landesrecht.
Beide Abonnement-Varianten (A und B) können per Brief, Fax, E-Mail oder über das Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de bestellt werden.
Der Preis für das Jahresabonnement beträgt für Variante A 30,00 Euro und für Variante B 35,00 Euro. Der Preis für das Halbjahresabonnement beträgt für Variante A 15,00 Euro
und für Variante B 17,50 Euro. Maßgeblich ist das jeweilige Kalenderjahr bzw. Kalenderhalbjahr.
Bestellungen, die nicht rechtzeitig zu Beginn einer Abonnementperiode (Jahresbeginn bzw. Halbjahresbeginn) wirksam werden, starten in der Regel zum nächsten vollen Quartal
und werden bis zum Ende der Restlaufzeit der Abonnementperiode mit 7,50 Euro (Variante A) bzw. 8,75 Euro (Variante B) pro Quartal berechnet. Wünschen Sie den sofortigen
Bezug während eines laufenden Quartals, so wird Ihnen dafür das volle Quartal berechnet.
Alle Leistungen sind zahlbar im Voraus. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer
unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt.
Abbestellungen für die jeweilige Folgeperiode müssen beim Halbjahresabonnement bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember, beim Jahresabonnement bis zum 1. Dezember der laufenden Abonnementperiode per Brief, Fax oder E-Mail bei der TypoServ Gesellschaft für Satz und Druck mbH eingegangen sein. Erfolgt die Kündigung des Abonnements nicht
fristgerecht, verlängert sich dieses automatisch um ein Kalenderhalbjahr bzw. Kalenderjahr.
Nichtabonnenten:
Das Amtsblatt Teil I wird im Verkündungsportal des Saarlandes unter www.amtsblatt.saarland.de amtlich veröffentlicht und kann dort als Gesamtdokument kostenfrei gelesen
werden. Die abgerufenen Dokumente sind mithilfe einer Volltextrecherche durchsuchbar und dürfen unentgeltlich gespeichert bzw. ausgedruckt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt Teil I bei der Amtsblattstelle der Staatskanzlei des Saarlandes und bei den Amtsgerichten im Saarland während der Geschäftszeiten in elektronischer und gedruckter Form einzusehen. Die Amtsblattstelle und die Amtsgerichte leisten Unterstützung beim Aufruf und Auffinden der elektronischen
Dokumente und gewährleisten, dass jeder auf seine Kosten Ausdrucke oder Kopien eines elektronischen Dokuments erhalten kann. Auf Verlangen überlassen die Amtsblattstelle
und die Amtsgerichte gegen Übernahme der Kosten einen beglaubigten Ausdruck eines elektronischen Dokuments. Daneben ist es möglich, das Amtsblatt Teil I während der
Geschäftszeiten bei den saarländischen Gemeinden einzusehen und dort auf eigene Kosten Ausdrucke oder Kopien anfertigen zu lassen.
Die Amtsblattstelle berechnet für den Ausdruck oder die Fotokopie einer Seite des Amtsblattes Teil I 0,15 Euro und für die Beglaubigung des Ausdruckes 3,00 Euro, bei Post­
versand jeweils zuzüglich Postgebühren.
Das Amtsblatt Teil II kann für das laufende Jahr und drei Vorjahre als Einzelexemplar (elektronisches Gesamtdokument im PDF/A-Format oder Papierdokument) gegen Erstattung des jeweiligen Einzelheftpreises zuzüglich der Postgebühren bei der TypoServ Gesellschaft für Satz und Druck mbH bestellt werden. Lieferungen sind zahlbar im Voraus.
Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, da die Landesregierung mit der Herausgabe des Amtsblattes eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende hoheitliche Aufgabe erfüllt.
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Das Amtsblatt des Saarlandes erscheint in der Regel jede Woche an einem Donnerstag. Damit eine Veröffentlichung eines Inserententextes an einem Donnerstag gewährleistet
werden kann, müssen diese Texte in der Vorwoche bis jeweils Mittwoch, 12.00 Uhr, bei der Amtsblattstelle eingegangen sein und die Rückgabetermine für erforderliche Korrekturabzüge eingehalten werden. Der Preis pro mm Veröffentlichungstext beträgt 0,90 Euro.
Herstellung und Vertrieb, Entgegennahme von Bestellungen und Barverkauf im Namen und für Rechnung des Herausgebers:
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Herausgeber und Redaktion: Saarland — Der Chef der Staatskanzlei — Amtsblattstelle, Am Ludwigsplatz 14, 66117 Saarbrücken,
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