1 Ausbildungsrahmenlehrplan gemäß § 9 APAVO ArbSchVw LSA

Ausbildungsrahmenlehrplan gemäß § 9 APAVO ArbSchVw LSA zum Vorbereitungsdienst mit Beginn am 01.11.2016
1
Theoretische Ausbildung
Thema
Methode
Dauer (Ausbildungsstunden)
Teilnahmenachweis/
Leistungsnachweis
Siehe Nrn. 1 bis 15 des beigelegten Rahmenlehrplans für die
Laufbahnen in der Arbeitsschutzaufsicht
Kommunikative Fähigkeiten
 Gesprächsführungstechnik
 Verhandlungsführung
 Instrumente der Mitarbeiterführung
Seminare1
618
Teilnahmenachweise
Seminare2
32
Teilnahmebescheinigungen
2
Praktische Ausbildung
2.1
Ausbildung im Außen- und Innendienst
Abschnitt
Inhalt
Dauer (Wochen),
ca.
Leistungsnachweis
(Beleg)3
Kennenlernen des Arbeitsplatzes sowie der Organisation und des Dienstbetriebes
des Landesamtes für Verbraucherschutz SachsenAnhalt
Vorstellung branchenspezifischer Arbeitsschutzmaßnahmen
Arbeitsschutzunterweisung, Bereitstellung der PSA,
Arbeitszeit, Organisation und Genehmigung von
Dienstreisen, Umgang mit der IuK-Technik, Labore
des Fachbereichs 5 Arbeitsschutz
eine
-
Betriebsbesichtigungen
12
-
1
Abschnitt
Inhalt
Dauer (Wochen),
ca.
Leistungsnachweis
(Beleg)3
Arbeitsschutzgesetz, Unfallmodernisierungsgesetz
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, GDA, NAK, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzmanagementsysteme, Zusammenarbeit mit der
DGUV, Struktur der DGUV
Arbeitszeitgesetz (Ausnahmegenehmigungen, OWiG)
Kinder- und Jugendarbeitsschutz (Ausnahmegenehmigungen, OWiG)
Mutterschutz, Heimarbeit (Anzeigenbearbeitung,
OWiG)
Fahrpersonalrecht (Betriebskontrollen, OWiG)
Gefahrgutrecht (Betriebskontrollen)
Gefahren und Gefahrstoffe auf Baustellen (Praxisbeispiele, Verwaltungshandeln)
Sprengstoffrecht (Erlaubnis, Lagergenehmigung)
Ergonomie (Praxisbeispiele)
Physikalische Belastungs- und Gefährdungsfaktoren
(Messungen, Anzeigen, Genehmigungen, OWiG)
Betriebssicherheit, Überwachungsbedürftige Anlagen,
BImSch-Anlagen, Störfall-Anlagen (Inspektionen, Bewertung von Prüfberichten, OWiG)
Medizinproduktesicherheit (Überblick: Herstellerüberwachung, Anwendersicherheit)
Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung,
Arbeitsmittel, Maschinen
Gefahrstoffe (Messungen, Bewertungen, Sanierungskonzepte, Verwaltungshandeln)
Arbeitsstättenrecht (Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren)
Bio- und Gentechnik
eine
-
eine
eine
möglich
möglich
eine
möglich
2
eine
2
möglich
möglich
möglich
eine
eine
4
möglich
4
möglich
eine
-
3
möglich
3
möglich
2
möglich
eine
-
Sozialer Arbeitsschutz
Technischer Arbeitsschutz/
Verbraucherschutz
2
Abschnitt
Inhalt
Dauer (Wochen),
ca.
Leistungsnachweis
(Beleg)3
eine
-
Arbeitsmedizin
Grundlagen der Luft-, Klima- und Entstaubungstechnik
(Bewertung von Baugesuchen, Inspektion von RLTAnlagen, Aufbau von Entstaubungsanlagen)
Berufserkrankungen, Betriebsärztliche Betreuung
Arbeitspsychologie
Unfallaufnahme (Meldewege, Zusammenarbeit mit
Beteiligten, Unfallhergang, Ursachenermittlung)
2
eine
eine
obligatorisch
Unfälle/Havarien
2.2
Informationsaufenthalte
Institution
Informationsschwerpunkt
Dauer (Tage)
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des
Landes Sachsen-Anhalt
Bearbeitung von Gesetzgebungsvorhaben des Bundes
und des Landes;
Fachliche Koordination zwischen der Europäischen
Kommission, dem Bund und den Ländern
Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Beitrag der Institution(en) zur Anlagen-/ Produktsicherheit
2
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Auf dem Gebiet der Anlagen-/Produktsicherheit tätige Institution(en) außerhalb des Landesamtes für
Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (Beispiele: zugelassene Überwachungsstelle, Konformitätsbewertungsstelle)
3
5
3
1
führen der Ausbildungsverbund der Arbeitsschutzverwaltungen der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, MecklenburgVorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Ausbildungsbehörde durch
2
finden beim Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt statt
3
Neben einem Beleg zum Abschnitt „Unfälle/Havarien“ sind 2 Belege zum sozialen Arbeitsschutz und 3 Belege zum technischen
Arbeitsschutz/Verbraucherschutz anzufertigen. Außerdem hat mindestens ein Beleg ein OWiG-Verfahren, ein Beleg orientierende Messungen (physikalische oder chemische Noxe) und ein Beleg eine Genehmigung, Zulassung, Anordnung oder Verfügung zu behandeln.
Anlage
Rahmenlehrplan für die Laufbahnen in der Arbeitsschutzaufsicht
4