Ausschreibungstitel BMEIA - AUSSCHREIBUNG DER LEITUNG DER SEKTION VIII „INTEGRATION“ Einleitung Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) schreibt die Funktion der Leitung der Sektion VIII mit der Wertigkeit A1/8 bzw. v1/6 gemäß § 2 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes (AusG) 1989, BGBl. Nr. 85/1989 idgF, öffentlich aus. Wertigkeit/Einstufung: A1/8 bzw v1/6 Dienststelle: BM für Europa, Integration und Äußeres Dienstort: Wien Vertragsart: Befristet Befristung: Beschäftigungsausmaß: Vollzeit Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich Ende der Bewerbungsfrist: 31.10.2016 Monatsentgelt/bezug mindestens: Beamte A1/8 montatl. brutto € 9.100,80, VB v1/6 monatl. brutto € 8.571,-- Referenzcode: BMEIA-16-7188 Aufgaben und Tätigkeiten Die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche, die mit dieser Funktion verbunden sind, ergeben sich aus den der Sektion VIII „Integration“ in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres zugewiesenen Aufgabenbereichen, wobei folgende Organisationseinheiten zugewiesen sind: Abteilung VIII.1: Grundsatzangelegenheiten Integration; Abteilung VIII.2: Integrationskoordination; Abteilung VIII.3: Förderungen Integration. Erfordernisse Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion: • Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 idgF bzw. der Aufnahmekriterien gem. § 3 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948 idgF; • österreichische Staatsbürgerschaft; • abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften; Besondere Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion: Neben den allgemeinen Voraussetzungen werden von den BewerberInnen im Sinne des § 5 Abs. 2 AusG erwartet: • eingehende und aktuelle Kenntnisse über Entwicklungen im Integrationsbereich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sowie ein besonderes Verständnis und Fähigkeiten zu vernetztem Denken zur Erfassung integrationsrelevanter Faktoren, deren Auswirkungen und Zukunftstrends; • ausgeprägte Kenntnisse der Geschichte und Kultur der Hauptherkunftsländer von Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich, Interkulturelle Fähigkeiten; • besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Erarbeitung und Umsetzung von umfassenden Strategien in den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten; • umfassende Kenntnisse der im Integrationsbereich relevanten formal- und materiell- rechtlichen Vorschriften; • breite Führungserfahrung; • praktische Erfahrung in Bereichen der internationalen Zusammenarbeit (Auslandserfahrung erwünscht); • organisatorische Fähigkeit; Eignung zur Führung und Motivation von MitarbeiterInnen; • sozial-kommunikative Kompetenz (Kommunikations- u. Teamfähigkeit); • Englisch in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil; • besondere Fähigkeit zur kritischen Beurteilung und Analyse komplexer Sachverhalte; • Fähigkeit, auch unter starkem Druck und in Krisensituationen gleichbleibend gute Leistungen zu bringen; • ausgezeichnete Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie Verhandlungsgeschick. Die oben angeführten von den BewerberInnen erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt. Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb des BMEIA, erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht. Das BMEIA ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher besonders Frauen zur Bewerbung ein. Unter gleich Geeigneten ist Bewerberinnen um diese Planstelle nach Maßgabe der §§ 11b und 11c B-GlBG, BGBl. Nr. 100/1993 idgF, der Vorrang einzuräumen. Gleichbehandlungsklausel Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt. Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges Der Bezug richtet sich bei Beamten/Beamtinnen nach der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 8 und beträgt monatlich mindestens brutto € 9.100,80. Bei Vertragsbediensteten richtet sich das Entgelt nach der Bewertungsgruppe v1/6 und beträgt monatlich mindestens brutto € 8.571,--. Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften, etwa durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Kontaktinformation Bewerbungen samt Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2016 unter Darlegung der Gründe, die den/die BewerberIn für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion geeignet erscheinen lassen, schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) bei der Leiterin der Personalabteilung im BMEIA (Abt. VI.1), Botschafterin Mag.a Melitta Schubert, einzubringen. Postadresse: BMEIA, Minoritenplatz 8, 1010 Wien E-Mail: [email protected] und cc an [email protected] DVR 0000060
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