bmeia - ausschreibung der leitung der sektion viii „integration“

Ausschreibungstitel
BMEIA - AUSSCHREIBUNG DER LEITUNG DER SEKTION
VIII „INTEGRATION“
Einleitung
Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) schreibt die Funktion der
Leitung der Sektion VIII mit der Wertigkeit A1/8 bzw. v1/6 gemäß § 2 Abs. 1 des
Ausschreibungsgesetzes (AusG) 1989, BGBl. Nr. 85/1989 idgF, öffentlich aus.
Wertigkeit/Einstufung:
A1/8 bzw v1/6
Dienststelle:
BM für Europa, Integration und Äußeres
Dienstort:
Wien
Vertragsart:
Befristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß:
Vollzeit
Beginn der Tätigkeit:
ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist:
31.10.2016
Monatsentgelt/bezug mindestens:
Beamte A1/8 montatl. brutto € 9.100,80, VB v1/6 monatl.
brutto € 8.571,--
Referenzcode:
BMEIA-16-7188
Aufgaben und Tätigkeiten
Die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche, die mit dieser Funktion verbunden sind, ergeben sich aus den
der Sektion VIII „Integration“ in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Europa,
Integration und Äußeres zugewiesenen Aufgabenbereichen, wobei folgende Organisationseinheiten
zugewiesen sind: Abteilung VIII.1: Grundsatzangelegenheiten Integration; Abteilung VIII.2:
Integrationskoordination; Abteilung VIII.3: Förderungen Integration.
Erfordernisse
Allgemeine Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion:
• Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
1979, BGBl. Nr. 333/1979 idgF bzw. der Aufnahmekriterien gem. § 3 des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948 idgF;
• österreichische Staatsbürgerschaft;
• abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften;
Besondere Voraussetzungen für die Betrauung mit der ausgeschriebenen Funktion:
Neben den allgemeinen Voraussetzungen werden von den BewerberInnen im Sinne des § 5 Abs. 2
AusG erwartet:
• eingehende und aktuelle Kenntnisse über Entwicklungen im Integrationsbereich auf nationaler,
europäischer und internationaler Ebene, sowie ein besonderes Verständnis und Fähigkeiten zu
vernetztem Denken zur Erfassung integrationsrelevanter Faktoren, deren Auswirkungen und
Zukunftstrends;
• ausgeprägte Kenntnisse der Geschichte und Kultur der Hauptherkunftsländer von Menschen mit
Migrationshintergrund in Österreich, Interkulturelle Fähigkeiten;
• besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Erarbeitung und Umsetzung von umfassenden
Strategien in den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten;
• umfassende Kenntnisse der im Integrationsbereich relevanten formal- und materiell- rechtlichen
Vorschriften;
• breite Führungserfahrung;
• praktische Erfahrung in Bereichen der internationalen Zusammenarbeit (Auslandserfahrung
erwünscht);
• organisatorische Fähigkeit; Eignung zur Führung und Motivation von MitarbeiterInnen;
• sozial-kommunikative Kompetenz (Kommunikations- u. Teamfähigkeit);
• Englisch in Wort und Schrift, weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil;
• besondere Fähigkeit zur kritischen Beurteilung und Analyse komplexer Sachverhalte;
• Fähigkeit, auch unter starkem Druck und in Krisensituationen gleichbleibend gute Leistungen zu
bringen;
• ausgezeichnete Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie Verhandlungsgeschick.
Die oben angeführten von den BewerberInnen erwarteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten
werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
Gemäß § 5 Abs. 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass auch Erfahrungen aus qualifizierten
Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem
Tätigkeitsbereich außerhalb des BMEIA, erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika
kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer
sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Das BMEIA ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher
besonders Frauen zur Bewerbung ein. Unter gleich Geeigneten ist Bewerberinnen um diese
Planstelle nach Maßgabe der §§ 11b und 11c B-GlBG, BGBl. Nr. 100/1993 idgF, der Vorrang
einzuräumen.
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur
Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den
dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete
Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Der Bezug richtet sich bei Beamten/Beamtinnen nach der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe
8 und beträgt monatlich mindestens brutto € 9.100,80. Bei Vertragsbediensteten richtet sich das
Entgelt nach der Bewertungsgruppe v1/6 und beträgt monatlich mindestens brutto € 8.571,--. Der
Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften, etwa durch
anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene
Entlohnungsbestandteile.
Kontaktinformation
Bewerbungen samt Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2016 unter Darlegung der Gründe, die den/die
BewerberIn für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion geeignet erscheinen lassen, schriftlich
(vorzugsweise per E-Mail) bei der Leiterin der Personalabteilung im BMEIA (Abt. VI.1), Botschafterin
Mag.a Melitta Schubert, einzubringen.
Postadresse: BMEIA, Minoritenplatz 8, 1010 Wien
E-Mail: [email protected] und cc an [email protected]
DVR 0000060