ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG betreffend die EUR 30.000.000,00 6,50 % Schuldverschreibungen 2013/2018 der Rudolf Wöhrl AG ISIN: DE000A1R0YA4 / WKN: A1R0YA (die „Anleihe“) Anleihe der Rudolf Wöhrl AG STIMMABGABEFORMULAR Rechtliche Hinweise: Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums von Mittwoch, den 02. November 2016, um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Freitag, den 04. November 2016, um 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend) dem Abstimmungsleiter zugehen, d.h. zu früh oder zu spät abgegebene Stimmen, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Dieses bereits veröffentlichte Stimmabgabeformular wurde infolge eines Gegenantrages, welcher dem Abstimmungsleiter am 31. Oktober 2016 zuging, aktualisiert. Die Anleihegläubiger werden darauf hingewiesen, dass sich der Beschlussvorschlag der Rudolf Wöhrl AG gemäß Aufforderung zur Stimmabgabe einerseits und der 1. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalts Borowski gemäß der Gegenanträge andererseits gegenseitig ausschließen. Daher ist es nicht möglich, für den Beschlussvorschlag der Rudolf Wöhrl AG gemäß Aufforderung zur Stimmabgabe einerseits mit „Ja“ zu stimmen und für den 1. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalt Borowski gemäß der Gegenanträge andererseits ebenfalls mit „Ja“ zu stimmen; eine solche Stimmabgabe wäre unwirksam. ________________________________ Name / Firma des Anleihegläubigers ________________________________ Adresse des Anleihegläubigers Ausübung des Stimmrechts Durch das Ankreuzen eines der unter den folgenden Beschlussvorschlägen abgedruckten Kästchen stimme(n) ich/wir zu dem in der Aufforderung zur Stimmabgabe im Bundesanzeiger am Dienstag, den 18. Oktober 2016 dem unter Ziffer 2 veröffentlichten Beschlussvorschlags und den Beschlussvorschlägen gemäß der Gegenanträge des Rechtsanwalts Borowski, welche dem Abstimmungsleiter am 31. Oktober 2016 zugingen und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht wurde, wie folgt ab: 1 Beschlussvorschläge der Rudolf Wöhrl AG gemäß Aufforderung zur Stimmabgabe Die Rudolf Wöhrl AG schlägt den Gläubigern vor, folgendes zu beschließen: „Herr Christian H. Gloeckner, Rechtsanwalt G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Prinzregentenufer 3 D - 90489 Nürnberg wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Der Umfang seiner Aufgaben und Befugnisse richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG. Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt.“ Zustimmung der Rudolf Wöhrl AG zu den Beschlüssen: Die Rudolf Wöhrl AG erklärt bereits jetzt und hiermit, d.h. mit Bekanntmachung dieser Einladung, ihre Zustimmung zu der vorstehend vorgeschlagenen Bestellung des gemeinsamen Vertreters. (bitte zutreffendes ankreuzen) JA (ich stimme dem vorgenannten Beschlussvorschlag zu) NEIN (ich lehne den vorgenannten Beschlussvorschlag ab ENTHALTUNG (ich enthalte mich zu vorgenanntem Beschlussvorschlag) ☐ ☐ ☐ 1. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalts Borowski gemäß Gegenantrag Herr Rechtsanwalt Borowski schlägt den Gläubigern vor, folgendes zu beschließen: „Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der von der Emittentin ausgegebenen Schuldverschreibung DE000A1ROYA4 / WKN: A1R0YA bestellt. 2 Der Umfang seiner Aufgaben und Befugnisse richten sich nach den Bestimmungen des SchVG 2009. Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung, wobei diese auf eine 1,0 Geschäftsgebühr nach dem RVG, unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze von 30. Mio. €, begrenzt wird. Darüber hinausgehende Vergütungen bedürfen der Zustimmung der Anleihegläubiger. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt.“ (bitte zutreffendes ankreuzen) JA (ich stimme dem vorgenannten Beschlussvorschlag zu) NEIN (ich lehne den vorgenannten Beschlussvorschlag ab ENTHALTUNG (ich enthalte mich zu vorgenanntem Beschlussvorschlag) ☐ ☐ ☐ 2. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalts Borowski gemäß Gegenantrag Herr Rechtsanwalt Borowski schlägt den Gläubigern zudem vor, folgendes zu beschließen: „Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung, wobei diese auf eine 1,0 Geschäftsgebühr nach dem RVG, unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze von 30. Mio. €, begrenzt wird. Darüber hinausgehende Vergütungen bedürfen der Zustimmung der Anleihegläubiger. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen Vergütung begrenzt.“ (bitte zutreffendes ankreuzen) JA (ich stimme dem vorgenannten Beschlussvorschlag zu) NEIN (ich lehne den vorgenannten Beschlussvorschlag ab ☐ ☐ ENTHALTUNG (ich enthalte mich zu vorgenanntem Beschlussvorschlag) ☐ 3 ________________ Ort und Datum ______________________ Unterschrift ______________________ Name / Firma des Anleihegläubigers (bitte in Druckbuchstaben) Das Formular zur Stimmabgabe ist innerhalb des Abstimmungszeitraums, d.h. von Mittwoch, den 02. November 2016, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, den 04. November 2016, um 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend) in Textform (§ 126b BGB) an Dr. Jochen N. Schlotter als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung entweder (i) per Post an Dr. Jochen N. Schlotter - Abstimmungsleiter – CMS Hasche Sigle „Anleihe 2013/2018 der Rudolf Wöhrl AG: Abstimmung ohne Versammlung“ Neue Mainzer Straße 2–4, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland (ii) per Telefax-Nr.: +49 69 71701-40 645 oder (iii) per E-Mail: [email protected] zu übersenden. Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor an den Abstimmungsleiter übermittelt worden sind: ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert in der Aufforderung zur Stimmabgabe); und eine Vollmacht nach Maßgabe der Ziffer 7. der Aufforderung zur Stimmabgabe, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird. Zudem haben Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Ziffer 6.4 der a m Dienstag, den 18. Oktober 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe ihre 4 Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Ferner haben gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihr Kind, Vormund für den Mündel) oder ein Amtswalter (z.B. ein Insolvenzverwalter) ihre gesetzliche Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Ziffer 6.5 der am Dienstag, den 18. Oktober 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe, nachzuweisen. 5
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