ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG betreffend die EUR

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
betreffend die EUR 30.000.000,00
6,50 % Schuldverschreibungen 2013/2018 der
Rudolf Wöhrl AG
ISIN: DE000A1R0YA4 / WKN: A1R0YA
(die „Anleihe“)
Anleihe der Rudolf Wöhrl AG
STIMMABGABEFORMULAR
Rechtliche Hinweise:

Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums von Mittwoch, den 02.
November 2016, um 0:00 Uhr (MESZ) und endend am Freitag, den 04. November 2016,
um 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend) dem Abstimmungsleiter zugehen, d.h. zu früh oder zu
spät abgegebene Stimmen, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt.

Dieses bereits veröffentlichte Stimmabgabeformular wurde infolge eines Gegenantrages,
welcher dem Abstimmungsleiter am 31. Oktober 2016 zuging, aktualisiert.

Die Anleihegläubiger werden darauf hingewiesen, dass sich der Beschlussvorschlag der
Rudolf Wöhrl AG gemäß Aufforderung zur Stimmabgabe einerseits und der 1.
Beschlussvorschlag des Rechtsanwalts Borowski gemäß der Gegenanträge andererseits
gegenseitig ausschließen. Daher ist es nicht möglich, für den Beschlussvorschlag der
Rudolf Wöhrl AG gemäß Aufforderung zur Stimmabgabe einerseits mit „Ja“ zu stimmen
und für den 1. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalt Borowski gemäß der Gegenanträge
andererseits ebenfalls mit „Ja“ zu stimmen; eine solche Stimmabgabe wäre unwirksam.
________________________________
Name / Firma des Anleihegläubigers
________________________________
Adresse des Anleihegläubigers
Ausübung des Stimmrechts
Durch das Ankreuzen eines der unter den folgenden Beschlussvorschlägen abgedruckten
Kästchen stimme(n) ich/wir zu dem in der Aufforderung zur Stimmabgabe im Bundesanzeiger am
Dienstag, den 18. Oktober 2016 dem unter Ziffer 2 veröffentlichten Beschlussvorschlags und den
Beschlussvorschlägen gemäß der Gegenanträge des Rechtsanwalts Borowski, welche dem
Abstimmungsleiter am 31. Oktober 2016 zugingen und auf der Homepage der Gesellschaft
veröffentlicht wurde, wie folgt ab:
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Beschlussvorschläge der Rudolf Wöhrl AG gemäß Aufforderung zur Stimmabgabe
Die Rudolf Wöhrl AG schlägt den Gläubigern vor, folgendes zu beschließen:
„Herr Christian H. Gloeckner, Rechtsanwalt
G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich.
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Prinzregentenufer 3
D - 90489 Nürnberg
wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Der Umfang seiner
Aufgaben und Befugnisse richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des
gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache seiner jährlichen
Vergütung begrenzt.“
Zustimmung der Rudolf Wöhrl AG zu den Beschlüssen: Die Rudolf Wöhrl AG erklärt
bereits jetzt und hiermit, d.h. mit Bekanntmachung dieser Einladung, ihre Zustimmung
zu der vorstehend vorgeschlagenen Bestellung des gemeinsamen Vertreters.
(bitte zutreffendes ankreuzen)
JA
(ich stimme dem
vorgenannten
Beschlussvorschlag zu)
NEIN
(ich lehne den
vorgenannten
Beschlussvorschlag ab
ENTHALTUNG
(ich enthalte mich zu vorgenanntem Beschlussvorschlag)
☐
☐
☐
1. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalts Borowski gemäß Gegenantrag
Herr Rechtsanwalt Borowski schlägt den Gläubigern vor, folgendes zu beschließen:
„Herr Rechtsanwalt Sascha Borowski
von der Kanzlei Mattil & Kollegen,
Thierschplatz 3, 80538 München
wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger der von der Emittentin
ausgegebenen Schuldverschreibung DE000A1ROYA4 / WKN: A1R0YA bestellt.
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Der Umfang seiner Aufgaben und Befugnisse richten sich nach den Bestimmungen des
SchVG 2009.
Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung, wobei diese auf eine 1,0
Geschäftsgebühr nach dem RVG, unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze von 30.
Mio. €, begrenzt wird. Darüber hinausgehende Vergütungen bedürfen der Zustimmung
der Anleihegläubiger.
Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache
seiner jährlichen Vergütung begrenzt.“
(bitte zutreffendes ankreuzen)
JA
(ich stimme dem
vorgenannten
Beschlussvorschlag zu)
NEIN
(ich lehne den
vorgenannten
Beschlussvorschlag ab
ENTHALTUNG
(ich enthalte mich zu vorgenanntem Beschlussvorschlag)
☐
☐
☐
2. Beschlussvorschlag des Rechtsanwalts Borowski gemäß Gegenantrag
Herr Rechtsanwalt Borowski schlägt den Gläubigern zudem vor, folgendes zu
beschließen:
„Der gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung, wobei diese auf eine
1,0 Geschäftsgebühr nach dem RVG, unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze von
30. Mio. €, begrenzt wird. Darüber hinausgehende Vergütungen bedürfen der
Zustimmung der Anleihegläubiger.
Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf das Zehnfache
seiner jährlichen Vergütung begrenzt.“
(bitte zutreffendes ankreuzen)
JA
(ich stimme dem
vorgenannten
Beschlussvorschlag zu)
NEIN
(ich lehne den
vorgenannten
Beschlussvorschlag ab
☐
☐
ENTHALTUNG
(ich enthalte mich zu vorgenanntem Beschlussvorschlag)
☐
3
________________
Ort und Datum
______________________
Unterschrift
______________________
Name / Firma des Anleihegläubigers (bitte in Druckbuchstaben)
Das Formular zur Stimmabgabe ist innerhalb des Abstimmungszeitraums, d.h. von
Mittwoch, den 02. November 2016, um 0:00 Uhr (MESZ) bis Freitag, den 04. November
2016, um 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend) in Textform (§ 126b BGB) an Dr. Jochen N.
Schlotter als Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung entweder (i) per Post
an
Dr. Jochen N. Schlotter
- Abstimmungsleiter –
CMS Hasche Sigle
„Anleihe 2013/2018 der Rudolf Wöhrl AG:
Abstimmung ohne Versammlung“
Neue Mainzer Straße 2–4, 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
(ii) per Telefax-Nr.: +49 69 71701-40 645 oder (iii) per E-Mail:
[email protected] zu übersenden.
Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise
nicht bereits zuvor an den Abstimmungsleiter übermittelt worden sind:

ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen
Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter
Ziffer 6.3 definiert in der Aufforderung zur Stimmabgabe); und

eine Vollmacht nach Maßgabe der Ziffer 7. der Aufforderung zur
Stimmabgabe, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne
Versammlung von einem Dritten vertreten wird.
Zudem haben Vertreter der Anleihegläubiger, die juristische Personen oder
Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere
gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe der Ziffer 6.4 der a m Dienstag, den 18. Oktober
2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe ihre
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Vertretungsbefugnis nachzuweisen.
Ferner haben gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern für ihr Kind, Vormund für den Mündel) oder
ein Amtswalter (z.B. ein Insolvenzverwalter) ihre gesetzliche Vertretungsbefugnis nach
Maßgabe der Ziffer 6.5 der am Dienstag, den 18. Oktober 2016 im Bundesanzeiger
veröffentlichten Aufforderung zur Stimmabgabe, nachzuweisen.
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