märkte in Graben-Neudorf

graben-neudorf.de
44
Foto: Comstock/Stockbyte/Thinkstock
Freitag
04.11.2016
Gemeindebibliothek
Foto: naumoid/iStock/Thinkstock
Öffnungszeiten und Veranstaltungen
Seite 8
Hallenbad „SaSch”
Verbilligte Eintrittskarten für das Hallenbad „SaSch” im Bürgerbüro erhältlich
Seite 8
Mobile Schadstoffsammlung
Foto: iStockphoto/Thinkstock
am 09.11.2016 beim Bauhof
von 14.00 Uhr bis 14.45 Uhr
Besuchen Sie die Wochenmärkte in Graben-Neudorf
Immer donnerstags und samstags
Seite 5
Wichtige Rufnummern und Adressen
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 4. November 2016 · Nr. 44
Feuerwehr Notruf 112
Rettungsdienst Tel. 112
Strom, Erdgas-, Wasser-, Abwasserversorgung
Gemeindeverwaltung Graben-Neudorf
Hauptstr. 39, 76676 Graben-Neudorf
07255/901-0
E-Mail: [email protected]
Telefon Bürgerbüro
07255/901-110
Sprechzeiten im Rathaus
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und Do. 15.00 – 18.00 Uhr
Mittwochs und freitags nachmittags ist das Rathaus geschlossen.
Außerhalb der o.g. Öffnungszeiten können Gesprächstermine mit
dem jeweiligen Ansprechpartner im Rathaus vereinbart werden.
Sprechzeiten des Bürgerbüros
Mo., Di. 7.30 – 16.00 Uhr; Mi., Fr. 7.30 – 12.00 Uhr;
Do. 7.30 – 18.00 Uhr
Polizeiposten Graben-Neudorf
Polizeirevier Philippsburg
07255/9378
07256/9329-0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Wenn der Hausarzt nicht zu erreichen ist, übernimmt in dringenden
Fällen den Bereitschaftsdienst:
Notfallpraxis Kirrlach, Rheinstr. 28
Tel. 116 117
Freitag von 19.00 Uhr bis Sonntag 23.00 Uhr
Feiertage 8.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Notfallpraxis Bruchsal, Zollhallenstr. 6
Tel. 116 117
Mo., Di., Do.: jew. von 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr,
Mi. ab 13.00 Uhr bis Do. 7.00 Uhr, Fr. 19.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr,
Feiertage 8.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis
Tel. 0180 6072100
Knielinger Allee 101 im Gebäude der Kinderklinik Karlsruhe
Mo., Di. und Do. von 19.00 – 22.00 Uhr
Mi. von 13.00 - 22.00 Uhr
Freitag und an Vorabenden von Feiertagen von 17.00 – 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertagen von 8.00 – 22.00 Uhr
Nach 22.00 Uhr übernimmt die Kinder- und Jugendklinik die Notfallversorgung.
Soziale Dienste
Kirchliche Sozialstation Nördliche Hardt e.V.
Hauptstr. 11a
07255/6425
Die Sozialstation ist ständig unter dieser Rufnummer für Sie erreichbar.
AWO-Sozialstation Linkenheim
07247/89922
Graben-Neudorf/Dettenheim
Ambulante Pflege, Essen auf Rädern, Betreuungsgruppen
Einsatzleitung Frau Wender
Seniorenzentrum Rheinaue Tel. 07255/7646-0
Beratung rund um die Pflege
Tages-, Kurzzeit-, Dauerpflege
Ihr Pflegeteam A. Gess
– 24 Stunden für Sie erreichbar –
07255/725006
Psychologische Beratungsstelle Graben-Neudorf
Für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
0721/93668600
Bahnhofsring 39, Termine nach telefonischer Vereinbarung
Telefonseelsorge
rund um die Uhr, kostenfrei
0800/1110111
0800/1110222
Beratungstelefon der Lebenshilfe Bruchsal-Bretten e. V.
Montags bis freitags, 8.00 bis 16.00 Uhr 07251/715111
Ermutigung und Hilfe bei Gewalt
Belästigung - Stalking - Zwangsehe – Vergewaltigung
Eine Initiative des Arbeitskreises Frauen gegen Gewalt
Kontakt: Bruchsal
07251/79364
Waghäusel
07254/207111
Landkreis Karlsruhe
0721/93651300
Beratung und Schutz für Frauen
und deren Kinder bei häuslicher Gewalt
Beratungsstelle Libelle, Wörthstraße 7, 76646 Bruchsal, 07251/915022
Bereitschaftsdienst der Tierärzte
Tierärztliche Klinik und Praxis (Kleintiere)
Dr. med. vet. Christian Nees
Neue Bahnhofstr. 14, Weingarten
oder bei Notfällen rund um die Uhr
Wichtige Rufnummern und Adressen
Polizei Notruf 110
07244/77040
0171/220 88 84
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale Ettlingen
07243/180-0
Störungsmeldestelle – Strom (Tag und Nacht erreichbar) 0800/3629477
MVV Energie
Notfälle – Erdgas
0800/2901000
Servicehotline – Erdgas
0800/6882255
Wasserwerk Graben-Neudorf
Herr Flohr
0170/6302983
Zentralkläranlage Graben-Neudorf/Dettenheim
Herr Beerkircher
0176/11190100
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Samstags, sonntags und feiertags jeweils von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr übernimmt den Bereitschaftsdienst am:
05.11. und 06.11.2016
Dr. B. Fröhlich, Schwimmbadstr. 8, 68753 Waghäusel, Tel. 07254/957295
In der übrigen Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telefonisch erreichbar. Weitere Notdienste finden Sie auf
www.kzvbw.de oder unter Tel. 0621 – 38000803
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Die Dienstbereitschaft wechselt täglich um 8.30 Uhr.
Samstag, 05.11.2016:
Hirsch-Apotheke, Bruchsal
Bahnhofstr. 8, Tel. 07251 – 26 56
Sonntag, 06.11.2016:
Altenbürg-Apotheke, Karlsdorf
Bahnhofstr. 6, Tel. 07251 – 94 81 90
Montag, 07.11.2016:
Stadt-Apotheke, Philippsburg
Rote-Tor-Str. 19, Tel. 07256 – 42 65
Dienstag, 08.11.2016:
Löwen-Apotheke, Graben-Neudorf, Ot. Graben
Karlsruher Str. 40, Tel. 07255 – 7 13 90
Mittwoch, 09.11.2016:
Hirsch-Apotheke, Wiesental
Mannheimer Str. 4, Tel. 07254 – 14 44
Donnerstag, 10.11.2016:
Da Vinci-Apotheke im Postcenter, Bruchsal
Luisenstr. 10, Tel. 07251 – 5 05 08 80
Weitere Notdienste finden Sie auf www.lak-bw.notdienst-portal.de oder
unter Tel. 0800 0022833
Impressum
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Herausgeber: Gemeinde GrabenNeudorf, Tel. 07255 901-0,
Internet: www.graben-neudorf.de,
E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Christian
Eheim oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch
interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
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Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
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Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
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Zustellung.
Einzelverkaufspreis: 0,90 €
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 4. November 2016 · Nr. 44
Volkstrauertag am 13.11.2016
Zu Ehren aller Toten, die in den Kriegen ihr Leben lassen mussten, findet am Volkstrauertag um
10.15 Uhr im Friedhof Ortsteil Neudorf und
11.15 Uhr im Ehrenhain Ortsteil Graben
eine
Gedenkfeier
statt.
Ortsteil Neudorf
Liedvortrag
Kranzniederlegung
Ehrenwache
Liedvortrag
MGV Frohsinn Neudorf
Bürgermeister Christian Eheim /
Reservistenkameradschaft Graben
MGV Frohsinn Neudorf
Ortsteil Graben
Musikstück
Liedvortrag
Kranzniederlegung
Ehrenwache
Liedvortrag
Musikstück
Posaunenchor Graben
MGV Eintracht Graben
Bürgermeister Christian Eheim /
Reservistenkameradschaft Graben
MGV Eintracht Graben
Posaunenchor Graben
Die gesamte Bevölkerung ist zu dieser Gedenkfeier recht herzlich eingeladen.
Abschlussveranstaltung
der Schülerbibelwoche
Die
Evangelische Kirchengemeinde und der CVJM laden herzlich ein
Samstag 05.11.2016
Eintritt frei
Spenden erbeten
am
in die Pestalozzihalle in Graben-Neudorf
Beginn: 18.00 Uhr
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 4. November 2016 · Nr. 44
Soziale Dienste
gGmbH
Für unser Pilotprojekt in Kooperation mit der Gemeinde
Graben-Neudorf suchen wir ab sofort
Menschen, die Lust haben, kleine Menschen beim
Einstieg in das Leben in Deutschland zu unterstützen.
Dienstags bis donnerstags jeweils von 14.30 - 17.00 Uhr
Wir möchten 3- bis 5-jährigen Kindern mit Fluchterfahrung den Einstieg
in das KiTa Leben erleichtern. Das Ziel ist es, sie als Vorschulkinder mit
5 Jahren in eine reguläre KiTa aufzunehmen.
Sollten Sie Lust haben, sich dieser Herausforderung zu stellen, gerne im
Team arbeiten und eine pädagogische/heilpädagogische Qualifikation
oder andersweitige Erfahrung in der Betreuung von Kindern besitzen,
so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
AWO Soziale Dienste gGmbH
Prinz-Wilhelm-Str. 3, 76646 Bruchsal
per E-Mail an: [email protected]
Für Fragen und weitere Auskünfte steht Ihnen Dagmar Rolli
Telefon 07251 / 71 30-36 gerne zur Verfügung.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 4. November 2016 · Nr. 44
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Flüchtlingshilfe Graben-Neudorf
Der Bürgermeister informiert
Wegen der Schulzeiten wird das Begegnungscafé erst ab 16.00
Uhr geöffnet.
Wir bitten um Beachtung.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nachfolgend finden Sie aktuelle Meldungen aus dem Gemeindeleben.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Christian Eheim
Gemeindewald:
Waldbericht und Planung für 2017 im Rat
Den Waldbericht 2016 stellten Förster Martin Schmidt und
Forstbezirksleiter Dr. Thomas Eichkorn dem Gemeinderat am
24.10.2016 vor. „Der Holzeinschlag der Saison 2015/2016 verlief
unfallfrei und zügig“, erklärte der Förster. Zum Beginn der Saison
wurden Flächen mit einem Vollernter durchforstet, danach folgten motormanuelle Hiebe im Hardtwald, ein Hieb mit Straßensperrung in Richtung Rußheim und ein Pappel-Starkholzhieb im
Tiefgestade. Herr Schmidt berichtete weiter, dass alle Brennholz(lang)-Kunden bedient werden konnten. Dabei wurden 1200 fm
auf 150 Kunden verteilt. Im Bereich des Forstschutzes sei festzustellen, dass die Schäden durch das Erlentriebsterben weiter
gestiegen sind. „In allen Eschenbeständen stehen absterbende
und abgestorbene Bäume“, so Martin Schmidt. Geringer als im
Vorjahr waren die Fraßschäden durch Frostspanner an Buchen,
Hainbuchen und Eichen. Auch die Belastungen durch die Maikäfer des Nordstammes waren für die einzelnen Bäume nicht zu
groß, denn der Blattaustrieb war zum Flugzeitpunkt bereits weit
fortgeschritten.
Für das Haushaltsjahr 2017 sieht der von Förster Martin Schmidt
eingereichte Haushaltsplanentwurf im Verwaltungshaushalt Einnahmen von 315.060,– € und Ausgaben von 321.260,– € vor,
so dass für das kommende Haushaltsjahr mit einem leichten
Zuschussbedarf von 6.000,– € gerechnet werden muss. Im nächsten Jahr steht ebenfalls der Beschluss der sog. Forsteinrichtung
an, die eine Planung für die Entwicklung des Gemeindewalds für
die nächsten zehn Jahre beinhaltet.
Bürgermeister Christian Eheim dankte Förster Martin Schmidt
für seine erfolgreiche Arbeit. Insbesondere die Beratung und
Beschlussfassung über die Forsteinrichtung im kommenden Jahr
biete die Gelegenheit, über die langfristige Entwicklung des
Gemeindewalds zu entscheiden, so der Bürgermeister.
Sprechstunden des Bürgermeisters
Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet am Donnerstag, 10.11.2016 von 16.00-17.00 Uhr statt. Termine können
mit Frau Rolli/Frau Bonelli, Tel. 901-204, vereinbart werden.
Aktuelles aus Graben-Neudorf
auf dem Kirchplatz im OT Graben,
donnerstags von 9.00 bis 13.30 Uhr
und bei der Pestalozzi-Halle,
samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie die örtlichen Einzelhandelsgeschäfte.
Homepage des HGV: www.hgv-gn.de
Sitzung des Gemeinderats
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am Freitag, 11. November 2016 und Samstag, 12. November
2016 finden jeweils um 9.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses
öffentliche Sitzungen des Gemeinderates statt.
(Abhängig vom Sitzungsverlauf findet freitags voraussichtlich die
Beratung der Tagesordnungspunkte 1 – 3a und samstags voraussichtlich die Beratung der Tagesordnungspunkte 3b – 9 statt.)
Die Bevölkerung wird hierzu herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Fragestunde
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Gemeinderates am 24.10.2016
3. Haushaltsberatungen 2017
a) Vermögenshaushalt
b) Verwaltungshaushalt
4. Eigenbetrieb Ver- und Entsorgung
Wirtschaftsplan 2017
5. Wassergebührenkalkulation 2017
6. Abwassergebührenkalkulation 2017
7. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
8. Verschiedenes
9. Wünsche, Anregungen, Anträge und Beschwerden aus der
Mitte des Gemeinderats
Sitzung des Technischen Ausschusses
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Amtliche Bekanntmachungen
Am Montag, 07. November 2016, findet um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses eine Sitzung des Technischen Ausschusses
mit folgender Tagesordnung statt:
1. Bauanträge
2. Sanierung Pestalozzi-Halle, BA I
Auftragsvergabe RWA-Verkabelung
3. Sanierung Pestalozzi-Halle, Erneuerung Trinkwasseranlage
Auftragsvergaben Trockenbau- und Fliesenarbeit
4. Verschiedenes
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · 4. November 2016 · Nr. 44
Bekanntmachungen der Ämter
Das Bauamt informiert:
Brückensanierung im OT Neudorf
Am 26.10.2016 konnte die Endabnahme der Brückensanierung
der Mittleren Brücke über den Saalbachkanal in Höhe der Gartenstraße vorgenommen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde hatte die zur umfassenden
Sanierung notwendigen Mittel in Höhe von 150.000,00 € zur
Verfügung gestellt.
Im Zuge der Arbeiten wurde in einer minutiös geplanten Aktion
das gesamte Brückenbauwerk hydraulisch um mehr als 1 cm
angehoben und die stark beschädigten Brückenlager gegen
neue, widerstandsfähige Lager getauscht. Weiterhin wurde unter
anderem eine Betonsanierung vorgenommen und das Bauwerk
gegen eindringendes Niederschlagswasser gesichert. Die Verkehrsfreigabe erfolgte bereits vor einigen Wochen.
Leider ist es während der Arbeiten immer wieder zu Behinderungen gekommen. So wurde die empfindliche Abdichtung aus
Epoxidharz durch uneinsichtige Verkehrsteilnehmer beschädigt.
Der frische eingebaute Asphalt wurde ebenfalls betreten und hat
entsprechend Fußspuren aufgenommen. Besonders geradlinig
denkende Mitbürger, welche jeden kleinen Umweg scheuten,
beseitigten mehrfach die Absperrungen und ließen die Gefahrstellen offen.
Leidtragende waren die Bauarbeiter auf der Baustelle, die mit
der Beseitigung der Schäden beschäftigt waren. Vertragsbedingt
entstanden der Gemeinde keine wirtschaftlichen Nachteile.
Diese hat die Baufirma zu tragen.
Hoffen wir, dass die volkswirtschaftlich unsinnig entstandenen
Mehrkosten wenigstens durch den Einsatz der neu angebrachten LED-Leuchten in den nächsten Jahren kompensiert werden
können ...
Bei all den Verkehrsteilnehmern, die die Bauarbeiten gewürdigt
und unsere Absperrungen respektiert haben, bedanken wir uns
für ihr Verständnis.
Baugebiet Mitte-Ost-IV
Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Bauherren, welche Bauwasser beziehen, auf die kommenden kalten Nächte hin. Es
besteht Gefahr, das die Wasseruhren einfrieren. Wenden Sie sich
bei Bedarf an Ihren Bauleiter.
Weiterhin möchten wir allen Bauherren erneut bitten, die beauftragten Baufirmen auf die Zufahrtsmöglichkeit über die Straße
Am Kammerforst hinzuweisen. Im Wohngebiet Mitte Ost III sind
neben diversen Verkehrsschildern auch Grünanlagen durch rücksichtslose LKW-Fahrer beschädigt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten der Betonbomber scheinen auch deutlich jenseits der
30km/h zu liegen. Auch im Baugebiet selbst spottet das rücksichtslose Verhalten einiger Firmen jeder Beschreibung: Erdaushub wird ohne Nachfragen und Genehmigung auf kommunalen
Grünflächen angehäuft, Baumpoller werden zu Werbezwecken
missbraucht und LKWs kürzen über Privatgrundstücke und künftige Grünflächen ab. Ein besonders einnehmender Zeitgenosse
hat zum Zwecke Baustelleneinrichtung gar einen Zaun schnurstracks um unsere Grünanlage gebaut und diese in Beschlag
genommen.
Selbstredend werden die entstandenen Schäden - wo immer
möglich - den Verursachern aufgegeben. Und dieses sind letztlich die Bauherren.
Ihr Bauamt
Weitergabe von Melderechtlichen Daten:
Auf Anforderung durch die Presse oder Rundfunk werden für alle
Bürger, welche der Veröffentlichung nicht widersprochen haben
folgende Daten weitergegeben:
Altersjubiläen: der 70. Geburtstag und jeder fünfte weitere
Geburtstag, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Ehejubiläen: das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Im amtlichen Teil des Mitteilungsblattes werden keine Veröffentlichungen erfolgen.
Bisherige Widersprüche gegen die Veröffentlichungen bleiben
weiterhin berücksichtigt.
Ihr Ordnungsamt
Gemeinde unterstützt Jungimker
Aus der Idee, in Graben-Neudorf Lebensraum für die bedrohten
Bienen zu schaffen, ist inzwischen ein richtiges Projekt geworden. So unterstützt die Gemeinde, neben der kostenlosen Herausgabe von Bienenweidensamen im Frühjahr, Jungimker die
einen Imkerkurs besuchen wollen, mit einem Bienenvolk.
So haben nun Herr Zafer Kaya und sein Sohn Altan im Spätjahr
die Prüfung als Imker-Paten beim Lehr- und Züchterring der
Kreis- und Umgebungsimker Lustadt in der Pfalz abgeschlossen.
Sein Sohn Altan ist damit einer der jüngsten Imker Deutschlands.
Seit Februar dieses Jahres bekamen die Teilnehmer im Alter von
sieben bis fast 80 Jahren Wissen über die Bienen und Bienenhaltung vermittelt. Für „Jungimker“ bedeutet diese Ausbildung, dass
sie das Rüstzeug zur Imkerei an die Hand bekommen haben und
sich nun um die eigenen Völker kümmern können.
Bürgermeister Eheim gratulierte den beiden Jungimkern zur
bestanden Prüfung und übergab ihnen eine kleine Aufmerksamkeit von Seiten der Gemeinde.
In Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen kümmern sich die „Imkerpaten“ Zafer Kaya und sein Sohn Altan
zudem um den Bienenkasten des Kinder-, Jugend- und Familienzentrums (JUZE) von Graben-Neudorf. Mittlerweile wurde mit
den Jugendlichen Honig geerntet und Lippenbalsam aus Bienenhonig, Bienenwachs und Mandelöl hergestellt. Zum Treffen mit
dem Bürgermeister brachten sie Kostproben ihrer „Produkte“ mit.
Um das Projekt und die örtlichen Imker zu unterstützen verteilte
die Gemeinde im Frühjahr von März bis Mitte April kostenlos
Bienenweidensamen an die Bevölkerung (Termin wird jeweils im
Amtsblatt bekanntgegeben). Das Angebot wurde bereits in den
vergangenen Jahren so gut angenommen, dass der Bauhof insgesamt zwischen 50 bis 90 Kilogramm an zwei Terminen an die
Bevölkerung ausgegeben hat. Das entspricht einer Samenmenge
für eine Fläche von ca. 50.000 bis 90.000 Quadratmetern. Zudem
werden durch den Bauhof weitere rund 50 Kilogramm jedes Jahr
in öffentliche und gemeindeeigene Flächen eingesät.
Um die örtliche Imkerei weiter voranzubringen, stiftet die
Gemeinde jedem Jungimker, der sich für einen Imkerkurs anmeldet, ein Bienenvolk.
Interessenten können sich bei Frau Echle, Telefon 07255/901-310,
melden.
Ende des kostenlosen Teils
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Hochstetter Str. 43, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Bahnhofstr. 26, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Karlsruher Str. 61, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Kaiserstr. 43, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Anlage 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten
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Rathausstr. 6, 76297 Stutensee
Kirchstr. 4, 76297 Stutensee
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Daurer Michael Metzgerei
Hauptstr. 31, 76297 Stutensee
Edeka Aktiv Markt Rothfuß
Adlerstr. 62, 76297 Stutensee
Heinrich-Hertz-Str. 2, 76297 Stutensee
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · Wirtschaft
4. November 2016 · Nr. 44
Spatenstich des ersten Bauabschnittes des BahnStadt-Carré
„Wandel und Wechsel liebt, wer lebt“
Bruchsal. (sake). Mit einem
Zitat von Richard Wagner
„Wandel und Wechsel liebt, wer
lebt“, begann EWG-Geschäftsführer Markus Leicht seine
Eröffnungsrede zum Spatenstich des ersten Bauabschnittes in der Nelly-Sach-/Heinrich-Böll-Straße.
Bezogen war das Zitat auf die
Stadt Bruchsal, die sich - wie viele andere Städte aktuell auch - im
Wandel befindet. Ein Wandel an
den die EWG Eigentums-Wohnbau-GmbH & Co. zusammen
mit dem Bruchsaler Gemeinderat und Oberbürgermeisterin
Cornelia Petzold-Schick arbeitet und sich anschließen möchte.
Das neue BahnStadt-Carré wird
diesen Wandel dabei unterstützen und das Stadtbild positiv beeinflussen. Hierzu musste
der alte Messplatz, umringt von
den leerstehenden OGA-Hallen,
weichen. Die Baufläche befindet
sich in direkter Nähe zum Bahnhof mit Einkaufsmöglichkeiten sämtlicher Supermärkte und
Autobahnanbindungen in alle
Richtungen. „Bruchsal ist eine
Zukunftsstadt durch ständiges
Wachstum und eine hervorragende Arbeitslage. Nicht nur im
Zentrum, auch durch den zentralen Bahnhof gibt es Anbindungen in alle Richtungen“, warb
Oberbürgermeisterin Cornelia
Petzold-Schick für die positive
Beeinflussung der Infrastruktur
durch das Bauprojekt. Die ersten
Wohnungen sollen 2018 sogar
schon bezugsfertig sein.
Wertvolle Baufläche
Mit 113 Wohneinheiten auf
10.500 m2 Gesamtwohnfläche von denen rund 32 Wohnungen barrierefrei sein werden sowie drei Gewerbeeinheiten, wird in diesem Quartier ein
moderner, grüner mit Fernwärme-Energie versorgter Lebens-
K f Wb-ar
raum für alle Generationen realisiert. Die 2-5-Zimmer-Wohnungen selbst werden zwischen
53 und 158 m2 groß, davon sind
12
Maisonette-Wohnungen
geplant. Alle Wohnungen werden mit Balkon, Loggia oder Terrasse zur Verfügung stehen. Auch
sind 120 Tiefgaragenstellplätze
miteingeplant.
Für das Bauprojekt BahnStadt-Carré schrieb die Stadt
Bruchsal zusamen mit der EWG
einen Architekturwettbewerb
aus, deren Sieger, die PIA Archi-
tekten GmbH zusammen mit
der Werkgemeinschaft Karlsruhe Freie Architekten BDA, nun
das Projekt realisiert. PIA-Geschäftsführer Gerhard Leicht
nannte dabei die Architektur
mit der unterschiedlichen Fassadengliederung ein modernes
Beispiel des individuellen Wohnens. Hier kombiniert der Architekt eine attraktive Blockrandbebauung mit familienfreundlichem Wohnen.
Mehr Informationen finden Sie
unter www.bahnstadt-carre.de.
Beim Spatenstich waren Vertreter der Stadt, des Gemeinderates, der Bruchsaler Wohnungsbaugesellschaft, der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen sowie der
EWG und der Baufirma Weisenburger vertreten.
Foto: sake
Das BahnStadt-Carré Bruchsal
fö rd e r
Abbildung: unverbindliche Illustration
113
Wohnungen
2-5
Zimmer
ca. 53-183 m2
Wohnungsgröße
120
TG-Stellplätze
3
Gewerbeeinheiten
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Adresse: Gartenstr. 69 • 76135 Karlsruhe
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Nr. 44 · 4. November 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
VERSCHIEDENES
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Tigerkatze Lilly gesucht
Graugetigerte Katze, weiblich, am 08.10.2016 in Graben-Neudorf,
Bruchsaler Str. entlaufen. Lilly hat ein helles Schnäutzchen, ist
kastriert, tätowiert und gechipt. Bitte schauen Sie in Garagen,
Kellerräumen, Luftschächten nach – die Katze könnte unbemerkt eingesperrt worden sein.
Meldung bitte an Tasso Hotline
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Ursachen des Blutdrucks – man sieht
ihn nicht, man spürt ihn nicht
Tel. 0172 6248239 oder 0171 7723244 (öfter versuchen bitte)
18.30
Uhr
Was ist ein gesunder Lebensstil
und wie wirkt er sich aus?
GESUNDHEITSWESEN
Referent: Dr. med. Gerd Walter Keller
Leitender Oberarzt Innere Medizin - Kardiologie
Referent: Holger Busch
Niedergelassener Kardiologe, Praxis Germersheim
Wann müssen hoher Blutdruck und
18:50 hohe Blutfette wie behandelt werden?
Uhr Referent: Dr. med. Herbert Lorenz
Chefarzt Innere Medizin - Kardiologie
Pause / Imbiss
Vortrag der
Volkshochschule
Bruchsal
Das Kreuz mit
dem Kreuz!
19:30
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Referent: Dr. med. Herbert Lorenz
19:50
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Donnerstag, 10.11.16 um 19.30 Uhr
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Bewegungsapparat auf, wie Schmerzen
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Standesamt am 11.11.2016
Kirchliche Trauung am 07.07.2017 in der
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4. November 2016 · Nr. 44
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HD-Fernsehen: Genauer hinschauen
(djd). Immer größer, flacher
und schärfer: Dieser Trend bei
Fernsehgeräten hält seit Jahren
ungebrochen an. Bildschirmdiagonalen von 150 Zentimetern und mehr sind keine Seltenheit mehr. Zudem erobert
das besonders hochauflösende
Ultra-HD die Wohnzimmer
- immerhin fast jeder vierte
Fernseher, der in der ersten
Jahreshälfte 2016 über die Ladentheke ging, entspricht einer GfK-Studie zufolge bereits
diesem neuen Standard. Doch
Verbraucher sollten bei der
Einrichtung des Heimkinos
genau hinschauen. „Dass der
Bildschirm hohe Auflösungen
liefern kann, heißt noch lange nicht, dass tatsächlich die
bestmögliche Bildqualität im
Wohnzimmer ankommt“, erklärt Fachautor Martin Blömer
von Ratgeberzentrale.de. Hier
drei häufige Fragen rund um
das scharfe Fernseherlebnis:
Welche Auflösung ist empfehlenswert? Zwei Millionen Pixel
sorgen auf dem Bildschirm für
kräftige Farben, starke Kontraste und detailreiche Auflösungen. Doch Vorsicht: Nur
TV-Geräte mit dem Hinweis
auf Full HD entsprechen wirklich diesen Werten. Heute ist
bereits der Nachfolger im Handel erhältlich: Ultra HD, oft
auch als 4K bezeichnet, punktet mit einer viermal höheren
Auflösung.
Woran erkennt man, dass man
tatsächlich die bestmögliche
Bildqualität empfängt? Die
meisten Sender – ob öffentlichrechtlich oder privat – sind
derzeit in zwei Qualitäten zu
sehen. Wer die scharfe Bildauflösung erleben will, muss
jeweils den Kanal mit dem
Kürzel „HD“ in der Kennung
anwählen.
Welche Voraussetzungen muss
man zu Hause schaffen? So
sind die öffentlich-rechtlichen
Programme auch in HD frei
empfangbar - für private Programme ist jedoch ein zusätzlicher Service erforderlich. Wer
sein Programm über Satellit
empfängt, kann hier auf den
Service von HD+ zählen. Wer
sich unsicher ist, auf welchem
Weg das Programm empfangen und was für die bestmögliche Auflösung benötigt wird,
sollte dazu eine Beratung im
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Geschützte Onlinewelt für junge Nutzer
(djd). Früh übt sich – gerade
was den Umgang mit multimedialen Inhalten und moderner
Computertechnik betrifft. Viele
Eltern wollen ihrem Nachwuchs
den Zugang etwa zu einem Tablet mit seinen Apps, Spielen und
allen weiteren Möglichkeiten
bieten. Zugleich sind sie aber
unsicher, wie sie das Kind vor
zweifelhaften Inhalten, Abofallen und Ähnlichem schützen
können. „Für junge Nutzer bieten sich spezielle Tablets an, die
den Kinder- und Jugendschutz
quasi schon eingebaut haben“,
sagt Technikjournalist Martin
Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. „Die
Geräte basieren häufig auf dem
bewährten Android-Betriebssystem, sind aber hinsichtlich
der Benutzerführung, der Bedienung und der Suchfunktion speziell für junge User optimiert.“
Bei der Auswahl passender Geräte sollten Eltern sowohl auf die
technischen Leistungsdaten als
auch vor allem auf die kindgerechte Umsetzung achten.
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Nr. 44 · 4. November 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Nr. 44 · 4. November 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Foto: Archiv
Der richtige Brautstrauß
(djd). Der Brautstrauß - ein
Blickfang - Der Brautstrauß ist
das wichtigste Accessoire einer
Braut. Besonders attraktiv wirken Mischungen aus exotischen
und einheimischen Pflanzen.
Farblich muss der Strauß unbedingt mit Kleid und Schleier
harmonieren. Das Gebinde darf
üppig wirken, sollte aber keinesfalls so groß sein, dass die Braut
dahinter verschwindet. Bei der
Bestellung muss man mögliche Wartezeiten einkalkulieren
und sollte daher mindestens
vier Wochen vor der Zeremonie
dem Blumenhändler einen Besuch abstatten.
Foto: djd/HDI
Gute Wünsche in den Himmel schicken
(djd). Himmelslaternen sind
romantisch, aber brandgefährlich. Wer eine Hochzeit um
dieses Schauspiel bereichern
möchte, sollte deshalb frühzeitig planen, denn die öffentliche Sicherheit am Boden und
die Sicherheit im Luftverkehr
dürfen nicht beeinträchtigt
werden. Die Feuergefahr und
Brandereignisse durch Himmelslaternen führten inzwischen dazu, dass die meisten
Bundesländer ihren Start verboten haben. Ansprechpartner
zu den örtlichen Bestimmungen und zu einer Aufstiegserlaubnis sind das zuständige
Ordnungsamt und die Deutsche Flugsicherung (DFS).
Wer bis zu 500 Luftballons steigen lassen möchte, benötigt
keine Genehmigung - muss
aber einige Bedingungen erfüllen. So dürfen sie nur außerhalb der Kontrollzone von
Flughäfen oder Flugplätzen
in die Luft gelassen werden
und nicht mit brennbarem
Gas befüllt sein. Zudem dürfen keine harten Gegenstände
an den Ballons befestigt sein,
eine Bündelung zu Trauben
ist ebenfalls nicht erlaubt. Wer
mehr als 500 Ballons in die
Luft schickt oder eine der Bedingungen nicht erfüllt, muss
bei der DFS eine Freigabe einholen.
Böller und Raketen werden
mit Blick auf eine bevorstehende Hochzeit bereits Silvester auf Vorrat gekauft. Frank
Manekeller, Schadenleiter bei
der HDI Versicherung: „Diese
Artikel dürfen nur in der Silvesternacht gezündet werden.
Private Feuerwerke zu allen
anderen Anlässen müssen behördlich freigegeben werden.“
Ordnungsämter helfen hier
weiter.
Foto: djd/www.wenigerhaarausfall.de/fotolia.de/Gina Sanders
Mit perfekten Haaren vor den Traualtar
(djd). Das beste Outfit kommt
beim Heiraten nicht zur Geltung, wenn es mit der festlichen
Frisur nicht klappt. Überlegungen rund um die Brautfrisur
sind daher mindestens genauso wichtig wie die Auswahl des
Hochzeitskleides. Vor allem
aber muss das Haarstyling zum
Typ passen. Dunkelhaarige, die
sich für den großen Tag ihren
Traum vom perfekten Blond
erfüllen möchten, sollten diese „Verwandlung“ am besten
schon einige Monate vor den
Festlichkeiten mit dem Friseur
ihres Vertrauens ausprobieren.
Wer mit längeren Haaren - sie
eignen sich perfekt für die Auf-
steckfrisur - heiraten möchte,
sollte ebenfalls ausreichend
Zeit einplanen, damit die Haarpracht sich entwickeln kann.
Ein anderer wichtiger Tipp für
angehende Bräute: Auch wenn
es verlockend klingt, sollte man
sich für den großen Tag nicht auf
gut Glück den Edelfriseur der
Stadt leisten - es sei denn, man
kennt ihn bereits von früheren
Besuchen. Denn ansonsten ist
die Gefahr von Missverständnissen und Pannen doch zu groß.
Damit die Hochzeitsfrisur gut
sitzt und passt, sollten Braut und
Bräutigam zudem nie mit ganz
frisch geschnittenen Haaren vor
den Altar treten.
Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · Anzeigen
4. November 2016 · Nr. 44
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Nr. 44 · 4. November 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Sonntag 6. November • 11:00 - 18:00 Uhr *
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Mitteilungsblatt Graben-Neudorf · Anzeigen
4. November 2016 · Nr. 44
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Mitteilung an unsere Kunden
Allgemeine Preise der Grundversorgung und Preise der Sondervereinbarungen
für Erdgas ab 1. Januar 2017
Als zuverlässiger Energieversorger aus der Metropolregion Rhein-Neckar bieten wir Ihnen
guten Service und faire Preise. Wir tun alles, um die Kosten für Sie so niedrig wie möglich
zu halten. Aufgrund günstiger Einkaufskonditionen und sinkender Netzentgelte können
wir zum 1. Januar 2017 bei konstanten Servicepreisen die Gas-Verbrauchspreise um bis zu
0,5 Cent/kWh netto (0,6 Cent/kWh brutto) senken.
Im Rahmen der Grundversorgung nach dem Energiewirtschaftsgesetz bieten wir Ihnen ab
1. Januar 2017 die Belieferung von Erdgas zu Allgemeinen Preisen an. Die Allgemeinen
Preise gelten gleichfalls für die Ersatzversorgung. Die Preistabellen enthalten fett gedruckt
Bruttopreise einschließlich der derzeit gültigen USt. von 19 %. Die Bruttopreise sind gerundet. Zusätzlich sind die zugehörigen Nettopreise (ohne USt.) aufgeführt. Diese enthalten
die Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Cent/kWh.
ALLGEMEINE PREISE FÜR DIE VERSORGUNG
MIT ERDGAS (GRUNDVERSORGUNG)
netto
brutto
NATURA Erdgas Grundversorgungstarif 1
(Kochen und Warmwasserbereitung)
Verbrauchspreis
Servicepreis
7,22
73,00
8,59 Cent/kWh
86,87 Euro/Jahr
NATURA Erdgas Grundversorgungstarif 2
(Heizen, günstig ab 3.700 kWh/Jahr)
Verbrauchspreis
Servicepreis
6,22
110,00
7,40 Cent/kWh
130,90 Euro/Jahr
Für Heizgaskunden mit der Sondervereinbarung Zentralheizung gelten Sonderpreise.
SONDERPREISE FÜR HEIZGASKUNDEN
netto
brutto
NATURA Erdgas
Sondervereinbarung Zentralheizung
(Vorteilsgrenze abhängig von Kesselleistung
und Verbrauch)
Verbrauchspreis
5,52
6,57 Cent/kWh
Servicepreis:
für die ersten 10 kW
137,00
für jedes weitere kW
5,80
163,03 Euro/Jahr
6,90 Euro/Jahr/kW
NATURA Biogas bieten wir ab 1. Januar 2017 zu folgenden Konditionen an:
NATURA BIOGAS
SONDERVEREINBARUNG ZENTRALHEIZUNG
netto
brutto
Verbrauchspreis Erdgasanteil für
90 % der Verbrauchsmenge
5,52
6,57 Cent/kWh
Verbrauchspreis Biogasanteil für
10 % der Verbrauchsmenge
12,40
14,76 Cent/kWh
Servicepreis:
für die ersten 10 kW
137,00
für jedes weitere kW
5,80
163,03 Euro/Jahr
6,90 Euro/Jahr/kW
Hinweispflicht gem. § 107 EnergieStV:
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn,
eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen!
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Die Preissenkung in Höhe von 0,5 Cent/kWh netto (0,6 Cent/kWh brutto) bei der NATURA
Erdgas Sondervereinbarung Zentralheizung für einen Verbrauchsfall von 25.000 kWh/Jahr
liegt bei rund 150 Euro/Jahr inkl. USt. bzw. ca. 7,5 %. Für Kunden im NATURA Erdgas
Grundversorgungstarif 2 mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh/Jahr (z.B. für Heizen)
bedeutet die Preissenkung in Höhe von 0,4 Cent/kWh netto (0,48 Cent/kWh brutto) geringere Kosten von rund 48 Euro/Jahr inkl. USt. bzw. ca. 5 %. Für Kunden im NATURA Erdgas
Grundversorgungstarif 1 mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh/Jahr (z.B. für Kochen
und Warmwasserbereitung) bedeutet die Preissenkung in Höhe von 0,2 Cent/kWh netto
(0,24 Cent/kWh brutto) geringere Kosten von rund 10 Euro/Jahr inkl. USt. bzw. ca. 2 %.
Die geänderten Preise für Erdgas treten mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. In Ihrer
Jahresabrechnung werden wir die jeweiligen Verbräuche zeitanteilig ausweisen. Hierbei
ermitteln wir rechnerisch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Zählerstände zum 31. Dezember 2016. Wenn Sie uns bis 16. Januar 2017 die tatsächlichen
Zählerstände über unsere Online-Services, erreichbar über die App „Mein Quadrat“ und
die Homepage von MVV Energie www.mvv-energie.de, oder schriftlich mitteilen, legen wir
diese der Abrechnung zugrunde.
Gern beraten wir Sie näher über unsere Produkte. Wir informieren Sie telefonisch kostenlos
unter 0800 6882255 oder persönlich in unserem Kundenzentrum in O 7,18 (Nähe Wasserturm). Auch im Internet sind wir für Sie da unter www.mvv-energie.de.
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Nr. 44 · 4. November 2016 · Mitteilungsblatt Graben-Neudorf
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Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
3
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
8
6
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
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