Nachrichtenblatt, Oktober 2016

An einen Haushalt in Weitersfelden
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Zl. Pr-201-2016
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Amtliche Mitteilung
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Zugestellt durch Post.at
M a r k t g e m e i n d e We i t e r s f e l d e n
NACHRICHTENBLATT
Inhalt:
Folge Nr. 10/2016
Oktober 2 0 1 6
Bürgermeister DI Franz
Xaver Hölzl informiert:
 Beschlüsse des
Gemeinderates vom
16. September 2016
Foto: Bgm. Hölzl
2-5
 Information zur Beilage
5
IIasa-Fragebogen
 Tageszentrum
5
Weitersfelden
 Segnung und Eröffnung
der TrinkwasserVersorgungs- und der
AbwasserReinigungsanlage
Markersdorf
5-6
6
 Friedhofparken
 Warnwesten für die
6
1. Klasse Volkschule
 Bilderausstellung im
Gemeindezentrum von
Mathilde Grußmann
6-7
 Triathlet Kreindl Oliver
Segnung und offizielle Eröffnung der Trinkwasserversorgungs- und
Abwasserreinigungsanlage Markersdorf
7
Hammer-Haus zu
verkaufen
7
Megapassjahr 2017
7
Stellenangebot/Freie
Arbeitsplätze in der
Kaserne Freistadt
7
Gesundheitsturnen
7
Veranstaltungen, Termine
8
Beilagen:
 Einladung Herbstkonzert
des MV Weitersfelden
 Energie-Erhebungsbogen
Von links nach rechts:
Die neuen Goldhäubchenmädchen
Musil Andrea,
Hinterkörner Michaela,
Musil Julia, Kreindl
Laura, Preining Anja
Hinten:
Puchner Mirjam, das
altbewährte Seniorgoldhaubenmädchen
Foto: Ludwig Riepl
Zeitumstellung
Am Sonntag, 30.10.2016
stellen wir die Uhr um 03:00
Uhr früh auf 02:00 Uhr früh
zurück!
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Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
Bürgermeister
DI Franz Xaver Hölzl informiert
 Kanalordnung
Liebe Weitersfeldnerinnen
und Weitersfeldner!
Beschlüsse des Gemeinderates vom
16. September 2016
 Rechnungsabschluss 2015, Prüfbericht der BH
Freistadt vom 22.06.2016
Der Gemeinderat nimmt den Bericht der
Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 22.06.2016,
GZ: BHFRGem-2013-9491/13-VI betreffend der
Prüfung des Rechnungsabschlusses 2015 zur
Kenntnis.
 BZ Abgangsdeckung ord. Haushalt 2015
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Amtes der
O.ö. Landesregierung, Direktion Inneres und
Kommunales, GZ: IKD-2014-220255/9-Rei vom
21. Juli 2016 betr. des „Antrages auf Gewährung einer
Bedarfszuweisung für den Ausgleich des ordentlichen
Haushaltes 2015 – 2. Rate“ zur Kenntnis.
 Bericht
des
Prüfungsausschusses
25.08.2016
Der Gemeinderat nimmt
Prüfungsausschusses vom
zustimmend zur Kenntnis.
vom
den Bericht des
25. August 2016
 Nachtragsvoranschlag 2016
Der Nachtragsvoranschlag
festgesetzt:
2016
wird
wie
der
Marktgemeinde
Weitersfelden
folgt
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde
Weitersfelden vom 16. Sept. 2016 mit der eine
Kanalordnung für die gemeindeeigene öffentliche
Kanalisation erlassen wird.
Aufgrund
des
§11
Abs.2
Oö.
Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr.27/2001,
wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde
Weitersfelden verordnet:
§1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet auf die im Gemeindegebiet
befindlichen Anschlüsse (Hauskanalanlage) an die
öffentliche Kanalisationsanlage der Gemeinde
Anwendung.
Die Hauskanalanlage ist die Entsorgungsleitung
inklusive Hebeanlagen, Pumpwerke und Schächte
von der Außenmauer des zu entsorgenden Objektes
bis zur öffentlichen Kanalisation. Der Verlauf und der
Umfang der öffentlichen Kanalisation ergibt sich aus
den wasserrechtlich bewilligten Projekten, in denen
der Verlauf farblich gekennzeichnet ist. Die Projekte
haben eine klare Abgrenzung des öffentlichen Kanals
zu enthalten.
§2
Vorschriften für die Einleitung von Schmutz- und
Oberflächenwässern
Von den angeschlossenen Objekten sind sämtliche
häusliche Abwässer (Fäkal-, Wasch-, Bade- und
Küchenabwässer), diesen gleichzuhaltende und
betriebliche
Abwässer,
je
nach
Entwässerungssystem in den öffentlichen Schmutzoder Mischwasserkanal einzuleiten.
im ordentlichen Nachtragsvoranschlag:
Einnahmen:
1.979.500,00 € (geg. 1.607.100,00 € im VA 2016)
Ausgaben:
2.428.500,00 € (geg. 2.077.600,00 € im VA 2016)
Fehlbetrag: 449.000,00 €
In die öffentliche Kanalisation dürfen nur Abwässer
eingeleitet werden,
die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der
Anlagen nicht stören,
die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung
der Anlage nicht gefährden und
die
die
Abwasser behandlung
und
die
Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen.
im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag:
Einnahmen:
882.800,00 € (geg. 86.600,00 € im VA 2016)
Ausgaben:
847.700,00 € (geg. 60.500,00 € im VA 2016)
Überschuss: 35.100,00 €
Keinesfalls dürfen häusliche Abfälle (z. B.
zerkleinerte Küchenabfälle), tierische Abfälle (z. B.
Katzenstreu), landwirtschaftliche Abfälle (Jauche,
Gülle, Stallmist) sowie Öle und Fette in
unvermeidbarem Ausmaß in die Kanalisation
eingebracht werden.
Die Steuerhebesätze werden nicht verändert.
Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden
Nachtragsvoranschlag 2016. Es werden keine
Änderungen vorgenommen.
Gelangen giftige, feuer- oder zündschlaggefährdende
Stoffe in die öffentliche Kanalisationsanlage, so ist
die Gemeinde (Notfallnummer: 0664/83388815 –
Klärwärter Christian Dumhard) hiervon sofort zu
verständigen.
 Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung
Es wurde der Beschluss über eine Änderung der
Lustbarkeitsabgabeordnung gefällt.
Die Abwässer sind in möglichst frischem Zustand,
somit ohne Zwischenschaltung von Senk-gruben
oder Hauskläranlagen, in die öffentliche
Kanalisationsanlage einzuleiten.
Seite 3
Die Einleitung von Oberflächenwässern von
Liegenschaften hat unter Berücksichtigung der
Ausführung der öffentlichen Kanalisation zu erfolgen:
Bei einem Mischsystem:
Drainagewässer, Brunnenüberwässer und
Quellwässer dürfen nicht in die Mischwasserkanäle
eingeleitet werden.
Nicht
oder
nur
gering
verunreinigte
Niederschlagswässer von Dachflächen sind - soweit
örtlich möglich - dem natürlichen ober- und
unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen.
Bei einem Trennsystem:
Drainagewässer, Brunnenüberwässer, Quellwässer
und Niederschlagswässer dürfen nicht in den
Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
Nicht oder nur gering verunreinigtes (Dach- bzw.)
Niederschlagswasser ist soweit wie möglich dem
natürlichen
oberund
unterirdischen
Abflussgeschehen zu überlassen.
Oberflächenwässer von Liegenschaften dürfen nur in
solcher
Menge
in
den
öffentlichen
Niederschlagswasser- oder Mischwasserkanal
eingeleitet werden, dass die in den wasserrechtlich
bewilligten
Projekten
der
öffentlichen
Kanalisationsanlage für die einzelnen Einzugsflächen
angesetzten Abflussbeiwerte nicht überschritten
werden.
§3
Vorschriften für die Anschlussleitungen
Die Errichtung der Hauskanalanlage hat unter
Einhaltung und Beachtung der gültigen Normen
(ÖNORM B 2501 "Entwässerungsanlagen für
Gebäude", ÖNORM B 2503 "Ergänzende
Bestimmungen für die Planung, Ausführung und
Prüfung", ÖNORM EN 752 "Entwässerungssysteme
außerhalb von Gebäuden" und ÖNORM EN 1610
"Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen") zu erfolgen.
Die Einbindung der Hauskanalanlage in die
öffentliche Kanalisation hat über den festgelegten
Anschlussschacht / den von der Gemeinde zur
Verfügung gestellten Anschlusskanal / zu erfolgen.
Der Anschluss hat dabei ohne Zwischenspeicherung
mit durchgehendem Abflussgerinne zu erfolgen.
Eigentümer von zu entwässernden Objekten
haben sich selbst gegen einen Abwasserrückstau
aus dem öffentlichen Kanalnetz (z. B. durch die
Errichtung von Rückstausicherungen bzw. bei
Hebeanlagen unter Beachtung der Bestimmungen
der ÖNORM B 2501 und der Lage der
Rückstauebene beim Anschlusspunkt) zu schützen.
Hinweis: Die Rückstauebene liegt, sofern nicht
anders festgelegt ist, bei ebenen Straßen
15 cm über dem Straßenniveau bzw. der GehsteigOberkante bei der Einmündungsstelle. Bei Straßen
mit Gefälle ist das Niveau des im
Straßenkanal
gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten
Schachtes oder Einlaufgitters vor der Liegenschaft als
Rückstauebene heranzuziehen.
Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
Maßnahmen zur Vermeidung von Wasserschäden in
Gebäuden zufolge eines Rückstaus im Straßenkanal
(Aufschließungskanal) betreffen sowohl den
Hauskanal wie auch alle Gebäudeöffnungen unter
der maßgeblichen Rückstauebene (Kellerfenster,
Lichtschächte, Garageneinfahrten u. dgl.).
Können die Abwässer von einem Objekt nicht im
natürlichen Gefälle zum öffentlichen Kanal fließen, so
hat dies der Eigentümer des Objekts durch eine
Abwasserhebeanlage oder ein Abwasserpumpwerk
sicherzustellen.
Eine ausreichende Entlüftung der Abwasserleitungen
im Objekt ist über Dach sicher zu stellen.
Hauskanalanlagen dürfen erst nach Fertigstellung
und
Inbetriebnahme
der
öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlage in Betrieb genommen
werden.
Die Fertigstellung einer Hauskanalanlage ist der
Baubehörde binnen zwei Wochen schriftlich
anzuzeigen. Der Fertigstellungsanzeige ist ein
Dichtheitsattest (auf Basis einer Dichtheitsprüfung
gemäß ÖNORM B 2503 bzw. ÖNORM B 2538 im
Falle von Druckrohrleitungen) eines befugten
Unternehmens anzuschließen. (§ 20 Abs 3 Oö.
Abwasserentsorgungsgesetz 2001)
Überdies ist im Fall der Errichtung von dezentralen
Rückhaltemaßnahmen für Niederschlagswässer
(gem. § 2 Abs. (6)) dessen Fertigstellung dem
Kanalisationsunternehmen schriftlich anzuzeigen und
es sind dieser Anzeige entsprechende Nachweise
beizulegen, mit welchen von einem befugten
Bauführer die Einhaltung der erforderlichen
Maßnahmen (vorhandenes Retentionsvolumen, Art
und Menge der Drosselung, Art einer allenfalls
erforderlichen Vorreinigung etc.) bestätigt wird.
Hinweis: Sämtliche im Zusammenhang mit der
Hauskanalanlage stehenden Kosten, insbesondere
die Kosten für die Errichtung, Instandhaltung und den
Betrieb der Hauskanalanlage, sind vom Eigentümer
des Objekts zu tragen.
§ 3a
Nachträgliche Änderung des
Abwasserentsorgungssystems
Erfolgt bei der öffentlichen Kanalisation eine
Änderung von Misch- auf Trennkanalisation, so hat
der Eigentümer des zu entwässernden Objektes bei
der Hauskanalanlage ebenfalls eine Trennung in
Schmutz- und Niederschlagswasser auf eigene
Kosten binnen einer Frist von 3 Monaten
durchzuführen.
§4
Reinigung und Instandhaltung der
Hauskanalanlagen
Der Eigentümer einer Hauskanalanlage hat für die
ordnungsgemäße Instandhaltung, Funktionsfähigkeit,
Dichtheit und regelmäßige Wartung der Anlage zu
sorgen.
Seite 4
§5
Auflassung bestehender Hauskläranlagen und
Senkgruben
Mit dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind
bestehende Abwasserreinigungs- und Abwassersammelanlagen durch einen dauerhaften Verschluss
der Abwasserzuleitung außer Betrieb zu nehmen. Die
Anlagen sind zu entleeren, zu reinigen und mit nicht
faulf ähigem
Ma t e r i a l
aufzufüllen.
Eine
Weiterverwendung bestehender Anlagen (z. B.
Regenwasserspeicher) ist der Baubehörde bekannt zu
geben, hat den bautechnischen Anforderungen sowie
den Anforderungen des Umweltschutzes und der
Hygiene zu entsprechen und darf insbesondere keine
Gefährdung für Mensch und Tier darstellen.
§6
Unterbrechung der Entsorgung
Die Entsorgungspflicht der Gemeinde ruht, solange
Umstände, die abzuwenden außerhalb der
Einflussmöglichkeit des Kanalisationsunternehmens
stehen, die Übernahme oder Reinigung der Abwässer
ganz oder teilweise verhindern.
Die Übernahme der Abwässer durch das
Kanalisationsunternehmen kann zur Vornahme
betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Vermeidung einer
drohenden Überlastung der öffentlichen Kanalisation
oder aus sonstigen betrieblichen Gründen
eingeschränkt oder unterbrochen werden. Das
Kanalisationsunternehmen wird dafür Sorge tragen,
dass solche Einschränkungen und Unterbrechungen
möglichst vermieden beziehungsweise kurz gehalten
werden. Beabsichtigte Unterbrechungen der
Entsorgung werden rechtzeitig in ortsüblicher Weise
bekannt gegeben, es sei denn, es besteht Gefahr in
Verzug.
Das Kanalisationsunternehmen kann die Übernahme
der Abwässer des Kanalbenützers nach
vorhergehender schriftlicher Androhung, bei Gefahr in
Verzug auch sofort, unterbrechen, einschränken oder
die weitere Übernahme vom Abschluss besonderer
Vereinbarungen abhängig machen, wenn der
Kanalbenützer gegen die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften, behördliche Auflagen oder die
Kanalordnung verstößt.
§7
Überwachung
Den Organen der Gemeinde und des
Kanalisationsunternehmens ist der Zutritt zur
Hauskanalanlage jederzeit und ungehindert zu
gewähren. Ebenso sind auch Inspektionen der
Hauskanalanlage
von
der
öffentlichen
Kanalisationsanlage aus zuzulassen.
§8
Strafbestimmungen
Übertretungen von in dieser Verordnung ausgeführten
Anordnungen
sind
nach
§
23
Oö.
Abwasserentsorgungsgesetz 2001 von der
Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu
4.000 Euro zu ahnden, sofern die Tat nicht den
Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte
fallenden strafbaren Handlung bildet.
Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
§9
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der
zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in
Kraft, gleichzeitig wird die Kanalordnung von
28.03.2008 außer Kraft gesetzt.
 Finanzierungsplan
für die Beschaffung
Einsatzbekleidung Neu für die 3 Freiwilligen
Feuerwehren
Der Gemeinderat nimmt den Finanzierungsplan lt.
Schreiben des Amtes der O.ö. Landesregierung,
Direktion Inneres und Kommunales, GZ: IKD-2016292632/2/Rei vom 3. August 2016, betreffend Antrag
auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für das
Projekt „3 Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde
(Harrachstal, Weitersfelden und Wienau) –
Beschaffung Einsatzbekleidung Neu“ zur Kenntnis.
 Aufnahme eines Zwischendarlehens für die
Finanzierung der Katastrophenschäden im
Eigentum der Gemeinde 2016
Aufgrund des Ergebnisses der Ausschreibung wird
das Darlehen für die Zwischenfinanzierung
„Katastrophenschäden“ beim billigstbietenden
Geldinstitut Raiffeisenbank Mühlviertler Alm zu einem
Zinssatz von 0,75 %, 6-Monats-EURIBOR,
aufgenommen.
 Genehmigung der Darlehensurkunde für das
Zwischenfinanzierungsdarlehen
Der Gemeinderat genehmigt die vollinhaltlich zur
Kenntnis gebrachte Darlehensurkunde Konto IBAN
AT55 3433 0000 2625 0969 der Raiffeisenbank
Mühlviertler Alm. Die durch den Gemeinderat
genehmigte Darlehensurkunde bedarf gem. § 84 O.ö.
Gemeindeordnung
1990
i.d.g.F.
der
aufsichtsbehördlichen Genehmigung.
 Nachmittagsbetreuung Kindergarten
Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung des
Abganges für die Nachmittagsbetreuung für
Kindergartenkinder durch das Oö. Hilfswerk auf
Empfehlung des Gemeindevorstandes vom
15.09.2016.
 Auftrag
Hr. Mag.
Weninger
für die
Marktbrunnensanierung aufgrund der Vorgaben
des Bundesdenkmalamtes
Aufgrund des Angebotes vom 30.06.2016 wird Herrn
Mag. Josef Weninger, Haitigen 19, 4890
Weißenkirchen
der
Auftrag
für
die
Restaurierungsarbeiten des Marktbrunnens, unter
Einhaltung der Vorgaben des Bundesdenkmalamtes,
nachträglich vergeben.
 Standortänderung E-Ladestation
Der Gemeinderat beschließt als Standort für die ELadestation im nordwestlichen Bereich des
Parkplatzes des Nah & Frisch-Marktes Riepl, im
Bereich der Nordkamm-Landesstraße.
Seite 5
Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
 Auflassung eines Teilstückes der Ortsdurchfahrt
Wienau (Zufahrt Hois´n Haus)
VERORDNUNG
über die Auflassung eines Teilstückes aus dem
öffentlichen Gut
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weitersfelden
hat am 14.09.2016 beschlossen, ein Teilstück aus der
öffentlichen Wegeparzelle 3008/2, KG 41221,
W eitersfelden,
das
wegen
mangelnder
Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch
entbehrlich geworden ist, wird aufgelassen.
Der Plan liegt beim Gemeindeamt Weitersfelden
während der Amtsstunden auf und kann von
jedermann 4 Wochen eingesehen werden.
Eibensteiner, Rechnungsprüfer Erwin Hölzl und
Herbert Leopoldseder) sowie bei der Gemeinde
(Bürgermeister und Vize-Bürgermeister) für die
Unterstützung. Walter Rockenschaub blickte auf eine
extrem arbeitsreiche, teilweise von Schwierigkeiten
und Hürden gepflasterte und daher umso
beeindruckendere Umsetzungs- und Bauphase
zurück. Er bedankte sich bei allen Hausbesitzern in
Markersdorf für die stets konstruktiven Diskussionen
und die enorme Kompromissfähigkeit.
Foto: Bgm. Hölzl
 Rückkauf der Bauparzelle Nr. 12/3 der KG
Weitersfelden
Der Gemeinderat beschließt den Rückkauf der
Bauparzelle Nr. 12/3, KG Weitersfelden, von Hr.
Martin Wittibschlager.
Information zur Beilage - IIasa-Fragebogen
Die Marktgemeinde Weitersfelden ist Mitglied der
Klima- und Energie-Modellregion (KEM) Freistadt
betreut durch den Energie-Bezirk-Freistadt (EBF).
Aus diesem Grund wird ersucht, beiliegenden
Fragebogen auszufüllen und beim Gemeindeamt
bis Mitte November abzugeben. Weiters kann der
Fragebogen auch online ausgefüllt werden.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit.
Tageszentrum Weitersfelden
Derzeit liegen zwei Meldungen bzgl. regelmäßiger
Inanspruchnahme des Tageszentrums in
Weitersfelden vor. Es ist unser Ziel, dass wir ab
Jänner 2017 mit dieser wertvollen Einrichtung starten
können. Dazu werden aber mindestens drei
verbindliche Meldungen benötigt.
Nähere Informationen und Anmeldungen: bei
Herrn Erich Fragner - 07952/6255-13
Segnung und Eröffnung der TrinkwasserVersorgungs- und der AbwasserReinigungsanlage Markersdorf
Die Ortschaft Markersdorf bestehend aus 6 Häusern
hat in den letzten Monaten enorme Investitionen in
ihre Infrastruktur getätigt. Am Samstag, 15. Oktober
2016 segnete Pfarradministrator Mag. Ireneusz
Dziedzic
die
völlig
neu
errichtete
Trinkwasserversorgungsund
die
Abwasserreinigungsanlage in Markersdorf. Im
Rahmen eines Dorffestes mit Spanferkel und
gemütlichem Beisammensein feierten die
MarkersdorferInnen den Abschluss der umfangreichen
Arbeiten. Obmann von beiden Genossenschaften
Walter Rockenschaub bedankte sich vorab bei
seiner Frau Michaela, bei den Funktionären der
Genossenschaften (Kassier Martin Leopoldseder,
Schriftführer August Hackl, Klärwärter Markus
Segnung des Hochbehälters der
Wasserversorgung
So wurde einerseits die Trinkwasserversorgung –
Fassung von 3 Quellen, Pumpwerk, Hochbehälter mit
Entsäuerungsanlage, Leitungsbau – mit BruttoInvestitionskosten von € 140.000,00 neu aufgestellt.
Aus Kostengründen wurde bei diesem Projekt der
Leitungsbau in Eigenregie durchgeführt. Andererseits
wurde fast gleichzeitig eine Kläranlage zur Reinigung
der Abwässer
–
Schmut zwasserkanäle,
vollbiologischen Kläranlage in Kompaktbauweise
(SBR-Anlage) als Hauptreinigungsstufe und einem
bepflanzten
Bodenfilter
(80
m²)
als
Nachreinigungsstufe, Ableitungskanal in den
Rösslbach – mit Brutto-Investitionskosten von €
200.000.- völlig neu errichtet. Mit größter
gemeinsamer Anstrengung von Gemeinde und
Genossenschaften konnte erreicht werden, dass
beide
Projekte
noch
in
das
alte
Umweltförderungsgesetz (UFG) fallen. Denn im
novellierten UFG ab Mitte 2015 wurden die
Fördermöglichkeiten für derartige Projekte reduziert
und damit wären diese Projekte für Markersdorf
schlichtweg nicht mehr finanzierbar gewesen. Sie
sind aber noch immer letztendlich von einem
finanziellen Gewaltakt für die einzelnen Häuser mit
Kosten von gut € 20.000,00 pro Objekt verbunden.
Kläranlage mit Nachklärbecken im
Hintergrund
Foto: Bgm. Hölzl
Seite 6
Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
Ich möchte mich bei Walter Rockenschaub und
seiner Frau Michaela recht herzlich für
Verantwortungsbereitschaft, die extrem umfangreiche
Arbeit, die Umsicht und Sorgfalt bedanken. Denn als
Obmann von gleichzeitig zwei Genossenschaften zu
fungieren, ist sicherlich eine einzigartige und nicht
hoch genug zu schätzende Leistung. Der enorme
Aufwand, der tatsächlich in diesen Projekten enthalten
war, widerspiegelte sich in seiner beeindruckenden
teilweise auch von Emotionen geprägte Ansprache.
Dies
würdig t e
auch
die
Mar k er sdorf er
Dorfgemeinschaft, indem Walter und Michaela ein
Geschenk als Dank und Anerkennung überreicht
wurde. Ich möchte mich aber auch bei den anderen
Familien von Markersdorf recht herzlich für
Bereitschaft bedanken, diese Projekte umzusetzen.
Denn es waren dabei zahlreiche und umfangreiche
Sitzungen und Besprechungen erforderlich. Bei
notwendigen Grundinanspruchnahmen gab es stets
Zusagen, die Mithilfe bei den Arbeiten war
selbstverständlich, und bei üblicherweise schwierigen
finanziellen Belangen konnte stets ein Konsens
gefunden werden.
Trotz der großen finanziellen Herausforderungen
gratuliere ich der Dorfgemeinschaft Markersdorf zu
ihren
nun
endgültig
abgeschlossenen
Infrastrukturprojekten. Dies zeugt von einer
ausgezeichneten Dorfgemeinschaft, von enormen
Fortschrittsdenken und hoher positiver Einstellung für
die Zukunft. Ich wünsche ein möglichst störungsfreies
Funktionieren der Anlagen, viel Freude und
Zufriedenheit mit der neuen Infrastruktur.
Walter und Michaela Rockenschaub
Warnwesten für die 1. Klasse Volkschule
Markus
Stütz, Zivilschutzbeauftragter der
Marktgemeinde Weitersfelden, übergab den Schülern
der 1. Klasse Volkschule Warnwesten. Damit soll für
die Schulanfänger gerade in der bevorstehenden
Herbst- und Winterzeit im Rahmen der Polizei-Aktion
„Sicherer Schulweg“ ein Beitrag zur höheren
Si ch er he it
g e le ist et
wer den.
Der
OÖ
Zivilschutzverband unter Präsident NR Michael
Hammer stellt die Warnwesten zur Verfügung.
Foto: Bgm. Hölzl
Bilderausstellung im Gemeindezentrum von
Mathilde Grußmann
Mathilde Grußmann hat sich ihren Jugendtraum
erfüllt und vor ca. zwei Jahren mit der Malerei
begonnen. Einige ihrer Freundinnen hatten sie
animiert, ihre Bilder zu präsentieren. Als Mathilde
den Wunsch geäußert hat, ihre Werke im
Gemeindezentrum (1. Stock) ausstellen zu dürfen,
habe ich mit Freude zugesagt. Denn genau für
derartige kulturelle
Events bietet
das
Gemeindezentrum die besten Voraussetzungen.
Foto: Bgm. Hölzl
Friedhofparken
Es ergeht ein Appell generell und insbesondere jetzt
vor Allerheiligen nicht entlang der Friedhofsmauer zu
parken. Der Gemeinde sind Gefahrenmomente
verursacht durch das Parken gemeldet worden.
Führt dieser Appell zu keiner wesentlichen
Verbesserung, ist es unumgänglich als nächsten
Schritt, die Polizei um Abmahnung zu ersuchen.
Die letzte Konsequenz wäre die Verordnung eines
Halteverbotes durch die Bezirkshauptmannschaft.
Daher wird eindringlich ersucht nicht unmittelbar
vor dem Friedhof zu parken!
Foto: Bgm. Hölzl
Am Freitag, den 14. Oktober 2016 wurde ihre
Ausstellung im Rahmen einer Vernissage eröffnet.
Mathilde stellte in einer berührenden Ansprache
ihren Zugang zur Kunst, ihre Motivation und
Inspiration zur Malerei dar. Anja Herdemerten aus
Seite 7
Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
Weitersfelden und Heinz Mayer aus Hollabrunn
lockerten den stimmigen Abend mit literarischen
Beiträgen auf. Wolfgang Weißengruber und Felix
Grußmann, der Sohn von Mathilde, umrahmten den
Abend mit herausragenden musikalischen
Improvisationen.
Ich bedanke mich recht herzlich bei Mathilde
Grußmann für die Initiative und die zusätzliche
Belebung des Gemeindezentrums.
Die Bilder können während den Öffnungszeiten des
Gemeindeamtes bzw. nach Terminvereinbarung mit
Mathilde Grußmann bis 6. Jänner 2017 besichtigt
werden. Ich lade Sie dazu recht herzlich ein.
Triathlet Kreindl Oliver
Kreindl Oliver aus Harrachstal hat in Anbetracht
seiner Jugend und seiner kurzen Sportlerkarriere
schon herausragende und äußerst beachtliche
sportliche Erfolge als Triathlet erzielt. In den
Gemeinde-Nachrichtenblättern wurde darüber
berichtet. Oliver bedankte sich bei der Gemeinde
Weitersfelden und bei mir persönlich mit einer kleinen
Bildercollage für die Unterstützung, indem er das
Freibad für sein Training jederzeit benützen kann.
Dieses kleine Präsent hat mich sehr gefreut. Die
Gemeinde Weitersfelden wird Oliver auch weiterhin
mit der Zur-Verfügung-Stellung der bestehenden
Infrastruktur unterstützen. Wir wünschen Oliver nicht
nur für seine weitere sportliche Karriere alles
erdenklich Gute und viel Erfolg.
Hammer-Haus zu verkaufen!
Das Haus Weitersfelden Nr. 6 „Hammer“ wird zum
Verkauf angeboten.
Bei Interesse bitte unter der Tel. Nr. 07952/6252 bzw.
0676 8141 9515
(Raiffeisen-Immobilien - Fr. Melanie Haneder)
melden.
Megapassjahr 2017
2017 verlieren in Österreich 1,2 Millionen Reisepässe
ihre Gültigkeit. Um unnötige Wartezeiten zu
vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn man rechtzeitig
an einen neuen Reisepass denkt. Besonders stark
wird der Andrang bei den Ämtern rund um den
Ferienbeginn sein.
Kontrollieren Sie daher Ihren Reisepass auf seine
Gültigkeit und kommen Sie möglichst früh zur
Passbeantragung.
Angesichts der intensiven Grenzkontrollen führt an
gültigen, hochsicheren Identitätsdokumenten kein
Weg vorbei.
Bericht: BH Freistadt
Stellenangebot/Freie Arbeitsplätze in der
Kaserne Freistadt
Im Rahmen einer bundesweiten Personaloffensive
des Österreichischen Bundesheeres, wird auch die
Kaserne Freistadt aufgewertet.
Aus diesem Anlass entstehen in der Kaserne
Freistadt zusätzliche attraktive Arbeitsplätze.
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Voraussetzung:
 Österreichische Staatsbürgerschaft
 Eintrittsalter: 17 - 34 Jahre
 Pflichtschulabschluss
Weitere Infos:
Telefon: 0664/6224820 oder 050201/451310
E-Mail: [email protected]
Bericht: Kaserne Freistadt
Fotos: Oliver Kreindl
Fitness- und Gesundheitstraining mit
Köpfchen
Wann:
ab 15. Dezember 2016
jeden Donnerstag, 19:30 Uhr
Wo:
im Turnsaal der VS Weitersfelden
Trainer: René Steininger
Euer Bürgermeister
Kosten: € 40,00/Person für 8 Einheiten
Das Training ist für Jung und Alt, Weiblich und
Männlich geeignet.
DI Franz Xaver Hölzl
Anmeldung:
Ingrid Brandstätter, 0664/5233727
Seite 8
Nachrichtenblatt Nr. 10/2016
VERANSTALTUNGEN, TERMINE:
Samstag & Sonntag, 29. & 30. Oktober 2016
Wildwochenende, GH zur Post
Veranstalter: GH zur Post
Donnerstag, 3. November 2016, 15:00 Uhr
Beginn Seniorenturnen, Turnsaal der VS Weitersfelden
Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden
Freitag, 4. November 2016, 19:00 Uhr
Tratscherl SPÖ, GH Engel
Veranstalter: SPÖ Weitersfelden
Samstag, 5. November 2016, 20:00 Uhr
Herbstkonzert, Turnsaal der VS Weitersfelden
Veranstalter: Musikverein Weitersfelden
Montag, 7. November 2016, 14:30 Uhr
Stammtisch Seniorenbund, GH zur Post
Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden
Mittwoch, 9. November 2016, 14:00 Uhr
PVÖ-Tratscherl, GH zur Post
Veranstalter: Pensionistenverband Weitersfelden
Mittwoch, 9. November 2016, 14:30 Uhr
Kegeln, GH Chalupsky in St. Leonhard b. Fr.
Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden
Freitag, 11. November 2016, vormittags
Kirtag, Marktplatz
Vortrag „NEUES GELD - NEUE WELT“
Freitag, 11. November 2016, 19:30 Uhr
Mitgliederversammlung Raiffeisenbank Weitersfelden,
GH zur Post
Veranstalter: Raiba MV Alm, Weitersfelden
(Die Wirtschaftskrise - Ursachen und Auswege)
Freitag - Sonntag, 11. - 13. November 2016
Gans´l-Essen, GH zur Post
Veranstalter: GH zur Post
Vortragender: Dipl.-Ing. Tobias Plettenbacher
Samstag & Sonntag, 12. & 13. November 2016
(SA: 15:00 - 18:00 Uhr, SO: 08:00 - 12:00 Uhr)
Bücherausstellung, Pfarrheim Weitersfelden
Veranstalter: Kath. Frauenbewegung Weitersfelden
Sonntag, 13. November 2016, 10:30 Uhr
Bauernstammtisch, GH Hietler
Veranstalter: Ortsbauernschaft Weitersfelden
Montag, 14. November 2016, 14:00 Uhr
Seniorennachmittag, GH Hietler
Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden
Donnerstag, 17. November 2016, 20:00 Uhr
Gemeindevorstandssitzung, Gemeindeamt
Bausachverständigen-Termine
Der nächsten voraussichtliche BausachverständigenTermin am Gemeindeamt Weitersfelden ist am
Montag, 07. November 2016
Um Voranmeldung bei AL Josef Mühlbachler unter,
Tel. 07952 6255-11 wird ersucht.
Donnerstag, 24. November 2016, 19:00 Uhr
Ort: Pfarrheim Weitersfelden
Veranstalter: Kath. Bildungswerk
Freiwillige Spenden erbeten
Nächste Betriebsanlagen-Sprechtage bei der
Bezirkshauptmannschaft Freistadt
Mittwoch, 02. November 2016
Mittwoch, 16. November 2016
Mittwoch, 30. November 2016
Anmeldung unter 07942 702 DW 62501
IMPRESSUM:
Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeindeamt 4272
Weitersfelden 11, Bgm. DI Hölzl, Redaktion: Marktgemeindeamt
Weitersfelden (Hanna Ruhaltinger), 4272 Weitersfelden 11, Tel.:
07952/6255, Fax: DW 9; Druck: Marktgemeinde Weitersfelden;
Homepage: www.weitersfelden.at;
Mail: [email protected];