An einen Haushalt in Weitersfelden - Zl. Pr-201-2016 - Amtliche Mitteilung - Zugestellt durch Post.at M a r k t g e m e i n d e We i t e r s f e l d e n NACHRICHTENBLATT Inhalt: Folge Nr. 10/2016 Oktober 2 0 1 6 Bürgermeister DI Franz Xaver Hölzl informiert: Beschlüsse des Gemeinderates vom 16. September 2016 Foto: Bgm. Hölzl 2-5 Information zur Beilage 5 IIasa-Fragebogen Tageszentrum 5 Weitersfelden Segnung und Eröffnung der TrinkwasserVersorgungs- und der AbwasserReinigungsanlage Markersdorf 5-6 6 Friedhofparken Warnwesten für die 6 1. Klasse Volkschule Bilderausstellung im Gemeindezentrum von Mathilde Grußmann 6-7 Triathlet Kreindl Oliver Segnung und offizielle Eröffnung der Trinkwasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlage Markersdorf 7 Hammer-Haus zu verkaufen 7 Megapassjahr 2017 7 Stellenangebot/Freie Arbeitsplätze in der Kaserne Freistadt 7 Gesundheitsturnen 7 Veranstaltungen, Termine 8 Beilagen: Einladung Herbstkonzert des MV Weitersfelden Energie-Erhebungsbogen Von links nach rechts: Die neuen Goldhäubchenmädchen Musil Andrea, Hinterkörner Michaela, Musil Julia, Kreindl Laura, Preining Anja Hinten: Puchner Mirjam, das altbewährte Seniorgoldhaubenmädchen Foto: Ludwig Riepl Zeitumstellung Am Sonntag, 30.10.2016 stellen wir die Uhr um 03:00 Uhr früh auf 02:00 Uhr früh zurück! Seite 2 Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 Bürgermeister DI Franz Xaver Hölzl informiert Kanalordnung Liebe Weitersfeldnerinnen und Weitersfeldner! Beschlüsse des Gemeinderates vom 16. September 2016 Rechnungsabschluss 2015, Prüfbericht der BH Freistadt vom 22.06.2016 Der Gemeinderat nimmt den Bericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 22.06.2016, GZ: BHFRGem-2013-9491/13-VI betreffend der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2015 zur Kenntnis. BZ Abgangsdeckung ord. Haushalt 2015 Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Amtes der O.ö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, GZ: IKD-2014-220255/9-Rei vom 21. Juli 2016 betr. des „Antrages auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für den Ausgleich des ordentlichen Haushaltes 2015 – 2. Rate“ zur Kenntnis. Bericht des Prüfungsausschusses 25.08.2016 Der Gemeinderat nimmt Prüfungsausschusses vom zustimmend zur Kenntnis. vom den Bericht des 25. August 2016 Nachtragsvoranschlag 2016 Der Nachtragsvoranschlag festgesetzt: 2016 wird wie der Marktgemeinde Weitersfelden folgt VERORDNUNG des Gemeinderates der Marktgemeinde Weitersfelden vom 16. Sept. 2016 mit der eine Kanalordnung für die gemeindeeigene öffentliche Kanalisation erlassen wird. Aufgrund des §11 Abs.2 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001, LGBl.Nr.27/2001, wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Weitersfelden verordnet: §1 Anwendungsbereich Diese Verordnung findet auf die im Gemeindegebiet befindlichen Anschlüsse (Hauskanalanlage) an die öffentliche Kanalisationsanlage der Gemeinde Anwendung. Die Hauskanalanlage ist die Entsorgungsleitung inklusive Hebeanlagen, Pumpwerke und Schächte von der Außenmauer des zu entsorgenden Objektes bis zur öffentlichen Kanalisation. Der Verlauf und der Umfang der öffentlichen Kanalisation ergibt sich aus den wasserrechtlich bewilligten Projekten, in denen der Verlauf farblich gekennzeichnet ist. Die Projekte haben eine klare Abgrenzung des öffentlichen Kanals zu enthalten. §2 Vorschriften für die Einleitung von Schmutz- und Oberflächenwässern Von den angeschlossenen Objekten sind sämtliche häusliche Abwässer (Fäkal-, Wasch-, Bade- und Küchenabwässer), diesen gleichzuhaltende und betriebliche Abwässer, je nach Entwässerungssystem in den öffentlichen Schmutzoder Mischwasserkanal einzuleiten. im ordentlichen Nachtragsvoranschlag: Einnahmen: 1.979.500,00 € (geg. 1.607.100,00 € im VA 2016) Ausgaben: 2.428.500,00 € (geg. 2.077.600,00 € im VA 2016) Fehlbetrag: 449.000,00 € In die öffentliche Kanalisation dürfen nur Abwässer eingeleitet werden, die den Bauzustand und die Funktionsfähigkeit der Anlagen nicht stören, die das Personal bei der Wartung und Instandhaltung der Anlage nicht gefährden und die die Abwasser behandlung und die Klärschlammverwertung nicht beeinträchtigen. im außerordentlichen Nachtragsvoranschlag: Einnahmen: 882.800,00 € (geg. 86.600,00 € im VA 2016) Ausgaben: 847.700,00 € (geg. 60.500,00 € im VA 2016) Überschuss: 35.100,00 € Keinesfalls dürfen häusliche Abfälle (z. B. zerkleinerte Küchenabfälle), tierische Abfälle (z. B. Katzenstreu), landwirtschaftliche Abfälle (Jauche, Gülle, Stallmist) sowie Öle und Fette in unvermeidbarem Ausmaß in die Kanalisation eingebracht werden. Die Steuerhebesätze werden nicht verändert. Der Gemeinderat genehmigt den vorliegenden Nachtragsvoranschlag 2016. Es werden keine Änderungen vorgenommen. Gelangen giftige, feuer- oder zündschlaggefährdende Stoffe in die öffentliche Kanalisationsanlage, so ist die Gemeinde (Notfallnummer: 0664/83388815 – Klärwärter Christian Dumhard) hiervon sofort zu verständigen. Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung Es wurde der Beschluss über eine Änderung der Lustbarkeitsabgabeordnung gefällt. Die Abwässer sind in möglichst frischem Zustand, somit ohne Zwischenschaltung von Senk-gruben oder Hauskläranlagen, in die öffentliche Kanalisationsanlage einzuleiten. Seite 3 Die Einleitung von Oberflächenwässern von Liegenschaften hat unter Berücksichtigung der Ausführung der öffentlichen Kanalisation zu erfolgen: Bei einem Mischsystem: Drainagewässer, Brunnenüberwässer und Quellwässer dürfen nicht in die Mischwasserkanäle eingeleitet werden. Nicht oder nur gering verunreinigte Niederschlagswässer von Dachflächen sind - soweit örtlich möglich - dem natürlichen ober- und unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen. Bei einem Trennsystem: Drainagewässer, Brunnenüberwässer, Quellwässer und Niederschlagswässer dürfen nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Nicht oder nur gering verunreinigtes (Dach- bzw.) Niederschlagswasser ist soweit wie möglich dem natürlichen oberund unterirdischen Abflussgeschehen zu überlassen. Oberflächenwässer von Liegenschaften dürfen nur in solcher Menge in den öffentlichen Niederschlagswasser- oder Mischwasserkanal eingeleitet werden, dass die in den wasserrechtlich bewilligten Projekten der öffentlichen Kanalisationsanlage für die einzelnen Einzugsflächen angesetzten Abflussbeiwerte nicht überschritten werden. §3 Vorschriften für die Anschlussleitungen Die Errichtung der Hauskanalanlage hat unter Einhaltung und Beachtung der gültigen Normen (ÖNORM B 2501 "Entwässerungsanlagen für Gebäude", ÖNORM B 2503 "Ergänzende Bestimmungen für die Planung, Ausführung und Prüfung", ÖNORM EN 752 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden" und ÖNORM EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen") zu erfolgen. Die Einbindung der Hauskanalanlage in die öffentliche Kanalisation hat über den festgelegten Anschlussschacht / den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Anschlusskanal / zu erfolgen. Der Anschluss hat dabei ohne Zwischenspeicherung mit durchgehendem Abflussgerinne zu erfolgen. Eigentümer von zu entwässernden Objekten haben sich selbst gegen einen Abwasserrückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz (z. B. durch die Errichtung von Rückstausicherungen bzw. bei Hebeanlagen unter Beachtung der Bestimmungen der ÖNORM B 2501 und der Lage der Rückstauebene beim Anschlusspunkt) zu schützen. Hinweis: Die Rückstauebene liegt, sofern nicht anders festgelegt ist, bei ebenen Straßen 15 cm über dem Straßenniveau bzw. der GehsteigOberkante bei der Einmündungsstelle. Bei Straßen mit Gefälle ist das Niveau des im Straßenkanal gegen die Fließrichtung gesehenen nächsten Schachtes oder Einlaufgitters vor der Liegenschaft als Rückstauebene heranzuziehen. Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 Maßnahmen zur Vermeidung von Wasserschäden in Gebäuden zufolge eines Rückstaus im Straßenkanal (Aufschließungskanal) betreffen sowohl den Hauskanal wie auch alle Gebäudeöffnungen unter der maßgeblichen Rückstauebene (Kellerfenster, Lichtschächte, Garageneinfahrten u. dgl.). Können die Abwässer von einem Objekt nicht im natürlichen Gefälle zum öffentlichen Kanal fließen, so hat dies der Eigentümer des Objekts durch eine Abwasserhebeanlage oder ein Abwasserpumpwerk sicherzustellen. Eine ausreichende Entlüftung der Abwasserleitungen im Objekt ist über Dach sicher zu stellen. Hauskanalanlagen dürfen erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage in Betrieb genommen werden. Die Fertigstellung einer Hauskanalanlage ist der Baubehörde binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Der Fertigstellungsanzeige ist ein Dichtheitsattest (auf Basis einer Dichtheitsprüfung gemäß ÖNORM B 2503 bzw. ÖNORM B 2538 im Falle von Druckrohrleitungen) eines befugten Unternehmens anzuschließen. (§ 20 Abs 3 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001) Überdies ist im Fall der Errichtung von dezentralen Rückhaltemaßnahmen für Niederschlagswässer (gem. § 2 Abs. (6)) dessen Fertigstellung dem Kanalisationsunternehmen schriftlich anzuzeigen und es sind dieser Anzeige entsprechende Nachweise beizulegen, mit welchen von einem befugten Bauführer die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen (vorhandenes Retentionsvolumen, Art und Menge der Drosselung, Art einer allenfalls erforderlichen Vorreinigung etc.) bestätigt wird. Hinweis: Sämtliche im Zusammenhang mit der Hauskanalanlage stehenden Kosten, insbesondere die Kosten für die Errichtung, Instandhaltung und den Betrieb der Hauskanalanlage, sind vom Eigentümer des Objekts zu tragen. § 3a Nachträgliche Änderung des Abwasserentsorgungssystems Erfolgt bei der öffentlichen Kanalisation eine Änderung von Misch- auf Trennkanalisation, so hat der Eigentümer des zu entwässernden Objektes bei der Hauskanalanlage ebenfalls eine Trennung in Schmutz- und Niederschlagswasser auf eigene Kosten binnen einer Frist von 3 Monaten durchzuführen. §4 Reinigung und Instandhaltung der Hauskanalanlagen Der Eigentümer einer Hauskanalanlage hat für die ordnungsgemäße Instandhaltung, Funktionsfähigkeit, Dichtheit und regelmäßige Wartung der Anlage zu sorgen. Seite 4 §5 Auflassung bestehender Hauskläranlagen und Senkgruben Mit dem Anschluss an die öffentliche Kanalisation sind bestehende Abwasserreinigungs- und Abwassersammelanlagen durch einen dauerhaften Verschluss der Abwasserzuleitung außer Betrieb zu nehmen. Die Anlagen sind zu entleeren, zu reinigen und mit nicht faulf ähigem Ma t e r i a l aufzufüllen. Eine Weiterverwendung bestehender Anlagen (z. B. Regenwasserspeicher) ist der Baubehörde bekannt zu geben, hat den bautechnischen Anforderungen sowie den Anforderungen des Umweltschutzes und der Hygiene zu entsprechen und darf insbesondere keine Gefährdung für Mensch und Tier darstellen. §6 Unterbrechung der Entsorgung Die Entsorgungspflicht der Gemeinde ruht, solange Umstände, die abzuwenden außerhalb der Einflussmöglichkeit des Kanalisationsunternehmens stehen, die Übernahme oder Reinigung der Abwässer ganz oder teilweise verhindern. Die Übernahme der Abwässer durch das Kanalisationsunternehmen kann zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Vermeidung einer drohenden Überlastung der öffentlichen Kanalisation oder aus sonstigen betrieblichen Gründen eingeschränkt oder unterbrochen werden. Das Kanalisationsunternehmen wird dafür Sorge tragen, dass solche Einschränkungen und Unterbrechungen möglichst vermieden beziehungsweise kurz gehalten werden. Beabsichtigte Unterbrechungen der Entsorgung werden rechtzeitig in ortsüblicher Weise bekannt gegeben, es sei denn, es besteht Gefahr in Verzug. Das Kanalisationsunternehmen kann die Übernahme der Abwässer des Kanalbenützers nach vorhergehender schriftlicher Androhung, bei Gefahr in Verzug auch sofort, unterbrechen, einschränken oder die weitere Übernahme vom Abschluss besonderer Vereinbarungen abhängig machen, wenn der Kanalbenützer gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, behördliche Auflagen oder die Kanalordnung verstößt. §7 Überwachung Den Organen der Gemeinde und des Kanalisationsunternehmens ist der Zutritt zur Hauskanalanlage jederzeit und ungehindert zu gewähren. Ebenso sind auch Inspektionen der Hauskanalanlage von der öffentlichen Kanalisationsanlage aus zuzulassen. §8 Strafbestimmungen Übertretungen von in dieser Verordnung ausgeführten Anordnungen sind nach § 23 Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 Euro zu ahnden, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet. Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 §9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft, gleichzeitig wird die Kanalordnung von 28.03.2008 außer Kraft gesetzt. Finanzierungsplan für die Beschaffung Einsatzbekleidung Neu für die 3 Freiwilligen Feuerwehren Der Gemeinderat nimmt den Finanzierungsplan lt. Schreiben des Amtes der O.ö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, GZ: IKD-2016292632/2/Rei vom 3. August 2016, betreffend Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für das Projekt „3 Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde (Harrachstal, Weitersfelden und Wienau) – Beschaffung Einsatzbekleidung Neu“ zur Kenntnis. Aufnahme eines Zwischendarlehens für die Finanzierung der Katastrophenschäden im Eigentum der Gemeinde 2016 Aufgrund des Ergebnisses der Ausschreibung wird das Darlehen für die Zwischenfinanzierung „Katastrophenschäden“ beim billigstbietenden Geldinstitut Raiffeisenbank Mühlviertler Alm zu einem Zinssatz von 0,75 %, 6-Monats-EURIBOR, aufgenommen. Genehmigung der Darlehensurkunde für das Zwischenfinanzierungsdarlehen Der Gemeinderat genehmigt die vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachte Darlehensurkunde Konto IBAN AT55 3433 0000 2625 0969 der Raiffeisenbank Mühlviertler Alm. Die durch den Gemeinderat genehmigte Darlehensurkunde bedarf gem. § 84 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Nachmittagsbetreuung Kindergarten Der Gemeinderat beschließt die Finanzierung des Abganges für die Nachmittagsbetreuung für Kindergartenkinder durch das Oö. Hilfswerk auf Empfehlung des Gemeindevorstandes vom 15.09.2016. Auftrag Hr. Mag. Weninger für die Marktbrunnensanierung aufgrund der Vorgaben des Bundesdenkmalamtes Aufgrund des Angebotes vom 30.06.2016 wird Herrn Mag. Josef Weninger, Haitigen 19, 4890 Weißenkirchen der Auftrag für die Restaurierungsarbeiten des Marktbrunnens, unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesdenkmalamtes, nachträglich vergeben. Standortänderung E-Ladestation Der Gemeinderat beschließt als Standort für die ELadestation im nordwestlichen Bereich des Parkplatzes des Nah & Frisch-Marktes Riepl, im Bereich der Nordkamm-Landesstraße. Seite 5 Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 Auflassung eines Teilstückes der Ortsdurchfahrt Wienau (Zufahrt Hois´n Haus) VERORDNUNG über die Auflassung eines Teilstückes aus dem öffentlichen Gut Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weitersfelden hat am 14.09.2016 beschlossen, ein Teilstück aus der öffentlichen Wegeparzelle 3008/2, KG 41221, W eitersfelden, das wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist, wird aufgelassen. Der Plan liegt beim Gemeindeamt Weitersfelden während der Amtsstunden auf und kann von jedermann 4 Wochen eingesehen werden. Eibensteiner, Rechnungsprüfer Erwin Hölzl und Herbert Leopoldseder) sowie bei der Gemeinde (Bürgermeister und Vize-Bürgermeister) für die Unterstützung. Walter Rockenschaub blickte auf eine extrem arbeitsreiche, teilweise von Schwierigkeiten und Hürden gepflasterte und daher umso beeindruckendere Umsetzungs- und Bauphase zurück. Er bedankte sich bei allen Hausbesitzern in Markersdorf für die stets konstruktiven Diskussionen und die enorme Kompromissfähigkeit. Foto: Bgm. Hölzl Rückkauf der Bauparzelle Nr. 12/3 der KG Weitersfelden Der Gemeinderat beschließt den Rückkauf der Bauparzelle Nr. 12/3, KG Weitersfelden, von Hr. Martin Wittibschlager. Information zur Beilage - IIasa-Fragebogen Die Marktgemeinde Weitersfelden ist Mitglied der Klima- und Energie-Modellregion (KEM) Freistadt betreut durch den Energie-Bezirk-Freistadt (EBF). Aus diesem Grund wird ersucht, beiliegenden Fragebogen auszufüllen und beim Gemeindeamt bis Mitte November abzugeben. Weiters kann der Fragebogen auch online ausgefüllt werden. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mitarbeit. Tageszentrum Weitersfelden Derzeit liegen zwei Meldungen bzgl. regelmäßiger Inanspruchnahme des Tageszentrums in Weitersfelden vor. Es ist unser Ziel, dass wir ab Jänner 2017 mit dieser wertvollen Einrichtung starten können. Dazu werden aber mindestens drei verbindliche Meldungen benötigt. Nähere Informationen und Anmeldungen: bei Herrn Erich Fragner - 07952/6255-13 Segnung und Eröffnung der TrinkwasserVersorgungs- und der AbwasserReinigungsanlage Markersdorf Die Ortschaft Markersdorf bestehend aus 6 Häusern hat in den letzten Monaten enorme Investitionen in ihre Infrastruktur getätigt. Am Samstag, 15. Oktober 2016 segnete Pfarradministrator Mag. Ireneusz Dziedzic die völlig neu errichtete Trinkwasserversorgungsund die Abwasserreinigungsanlage in Markersdorf. Im Rahmen eines Dorffestes mit Spanferkel und gemütlichem Beisammensein feierten die MarkersdorferInnen den Abschluss der umfangreichen Arbeiten. Obmann von beiden Genossenschaften Walter Rockenschaub bedankte sich vorab bei seiner Frau Michaela, bei den Funktionären der Genossenschaften (Kassier Martin Leopoldseder, Schriftführer August Hackl, Klärwärter Markus Segnung des Hochbehälters der Wasserversorgung So wurde einerseits die Trinkwasserversorgung – Fassung von 3 Quellen, Pumpwerk, Hochbehälter mit Entsäuerungsanlage, Leitungsbau – mit BruttoInvestitionskosten von € 140.000,00 neu aufgestellt. Aus Kostengründen wurde bei diesem Projekt der Leitungsbau in Eigenregie durchgeführt. Andererseits wurde fast gleichzeitig eine Kläranlage zur Reinigung der Abwässer – Schmut zwasserkanäle, vollbiologischen Kläranlage in Kompaktbauweise (SBR-Anlage) als Hauptreinigungsstufe und einem bepflanzten Bodenfilter (80 m²) als Nachreinigungsstufe, Ableitungskanal in den Rösslbach – mit Brutto-Investitionskosten von € 200.000.- völlig neu errichtet. Mit größter gemeinsamer Anstrengung von Gemeinde und Genossenschaften konnte erreicht werden, dass beide Projekte noch in das alte Umweltförderungsgesetz (UFG) fallen. Denn im novellierten UFG ab Mitte 2015 wurden die Fördermöglichkeiten für derartige Projekte reduziert und damit wären diese Projekte für Markersdorf schlichtweg nicht mehr finanzierbar gewesen. Sie sind aber noch immer letztendlich von einem finanziellen Gewaltakt für die einzelnen Häuser mit Kosten von gut € 20.000,00 pro Objekt verbunden. Kläranlage mit Nachklärbecken im Hintergrund Foto: Bgm. Hölzl Seite 6 Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 Ich möchte mich bei Walter Rockenschaub und seiner Frau Michaela recht herzlich für Verantwortungsbereitschaft, die extrem umfangreiche Arbeit, die Umsicht und Sorgfalt bedanken. Denn als Obmann von gleichzeitig zwei Genossenschaften zu fungieren, ist sicherlich eine einzigartige und nicht hoch genug zu schätzende Leistung. Der enorme Aufwand, der tatsächlich in diesen Projekten enthalten war, widerspiegelte sich in seiner beeindruckenden teilweise auch von Emotionen geprägte Ansprache. Dies würdig t e auch die Mar k er sdorf er Dorfgemeinschaft, indem Walter und Michaela ein Geschenk als Dank und Anerkennung überreicht wurde. Ich möchte mich aber auch bei den anderen Familien von Markersdorf recht herzlich für Bereitschaft bedanken, diese Projekte umzusetzen. Denn es waren dabei zahlreiche und umfangreiche Sitzungen und Besprechungen erforderlich. Bei notwendigen Grundinanspruchnahmen gab es stets Zusagen, die Mithilfe bei den Arbeiten war selbstverständlich, und bei üblicherweise schwierigen finanziellen Belangen konnte stets ein Konsens gefunden werden. Trotz der großen finanziellen Herausforderungen gratuliere ich der Dorfgemeinschaft Markersdorf zu ihren nun endgültig abgeschlossenen Infrastrukturprojekten. Dies zeugt von einer ausgezeichneten Dorfgemeinschaft, von enormen Fortschrittsdenken und hoher positiver Einstellung für die Zukunft. Ich wünsche ein möglichst störungsfreies Funktionieren der Anlagen, viel Freude und Zufriedenheit mit der neuen Infrastruktur. Walter und Michaela Rockenschaub Warnwesten für die 1. Klasse Volkschule Markus Stütz, Zivilschutzbeauftragter der Marktgemeinde Weitersfelden, übergab den Schülern der 1. Klasse Volkschule Warnwesten. Damit soll für die Schulanfänger gerade in der bevorstehenden Herbst- und Winterzeit im Rahmen der Polizei-Aktion „Sicherer Schulweg“ ein Beitrag zur höheren Si ch er he it g e le ist et wer den. Der OÖ Zivilschutzverband unter Präsident NR Michael Hammer stellt die Warnwesten zur Verfügung. Foto: Bgm. Hölzl Bilderausstellung im Gemeindezentrum von Mathilde Grußmann Mathilde Grußmann hat sich ihren Jugendtraum erfüllt und vor ca. zwei Jahren mit der Malerei begonnen. Einige ihrer Freundinnen hatten sie animiert, ihre Bilder zu präsentieren. Als Mathilde den Wunsch geäußert hat, ihre Werke im Gemeindezentrum (1. Stock) ausstellen zu dürfen, habe ich mit Freude zugesagt. Denn genau für derartige kulturelle Events bietet das Gemeindezentrum die besten Voraussetzungen. Foto: Bgm. Hölzl Friedhofparken Es ergeht ein Appell generell und insbesondere jetzt vor Allerheiligen nicht entlang der Friedhofsmauer zu parken. Der Gemeinde sind Gefahrenmomente verursacht durch das Parken gemeldet worden. Führt dieser Appell zu keiner wesentlichen Verbesserung, ist es unumgänglich als nächsten Schritt, die Polizei um Abmahnung zu ersuchen. Die letzte Konsequenz wäre die Verordnung eines Halteverbotes durch die Bezirkshauptmannschaft. Daher wird eindringlich ersucht nicht unmittelbar vor dem Friedhof zu parken! Foto: Bgm. Hölzl Am Freitag, den 14. Oktober 2016 wurde ihre Ausstellung im Rahmen einer Vernissage eröffnet. Mathilde stellte in einer berührenden Ansprache ihren Zugang zur Kunst, ihre Motivation und Inspiration zur Malerei dar. Anja Herdemerten aus Seite 7 Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 Weitersfelden und Heinz Mayer aus Hollabrunn lockerten den stimmigen Abend mit literarischen Beiträgen auf. Wolfgang Weißengruber und Felix Grußmann, der Sohn von Mathilde, umrahmten den Abend mit herausragenden musikalischen Improvisationen. Ich bedanke mich recht herzlich bei Mathilde Grußmann für die Initiative und die zusätzliche Belebung des Gemeindezentrums. Die Bilder können während den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes bzw. nach Terminvereinbarung mit Mathilde Grußmann bis 6. Jänner 2017 besichtigt werden. Ich lade Sie dazu recht herzlich ein. Triathlet Kreindl Oliver Kreindl Oliver aus Harrachstal hat in Anbetracht seiner Jugend und seiner kurzen Sportlerkarriere schon herausragende und äußerst beachtliche sportliche Erfolge als Triathlet erzielt. In den Gemeinde-Nachrichtenblättern wurde darüber berichtet. Oliver bedankte sich bei der Gemeinde Weitersfelden und bei mir persönlich mit einer kleinen Bildercollage für die Unterstützung, indem er das Freibad für sein Training jederzeit benützen kann. Dieses kleine Präsent hat mich sehr gefreut. Die Gemeinde Weitersfelden wird Oliver auch weiterhin mit der Zur-Verfügung-Stellung der bestehenden Infrastruktur unterstützen. Wir wünschen Oliver nicht nur für seine weitere sportliche Karriere alles erdenklich Gute und viel Erfolg. Hammer-Haus zu verkaufen! Das Haus Weitersfelden Nr. 6 „Hammer“ wird zum Verkauf angeboten. Bei Interesse bitte unter der Tel. Nr. 07952/6252 bzw. 0676 8141 9515 (Raiffeisen-Immobilien - Fr. Melanie Haneder) melden. Megapassjahr 2017 2017 verlieren in Österreich 1,2 Millionen Reisepässe ihre Gültigkeit. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wäre es sinnvoll, wenn man rechtzeitig an einen neuen Reisepass denkt. Besonders stark wird der Andrang bei den Ämtern rund um den Ferienbeginn sein. Kontrollieren Sie daher Ihren Reisepass auf seine Gültigkeit und kommen Sie möglichst früh zur Passbeantragung. Angesichts der intensiven Grenzkontrollen führt an gültigen, hochsicheren Identitätsdokumenten kein Weg vorbei. Bericht: BH Freistadt Stellenangebot/Freie Arbeitsplätze in der Kaserne Freistadt Im Rahmen einer bundesweiten Personaloffensive des Österreichischen Bundesheeres, wird auch die Kaserne Freistadt aufgewertet. Aus diesem Anlass entstehen in der Kaserne Freistadt zusätzliche attraktive Arbeitsplätze. Wir bieten: Gute Bezahlung Abwechslung Mögliche Fixanstellung Voraussetzung: Österreichische Staatsbürgerschaft Eintrittsalter: 17 - 34 Jahre Pflichtschulabschluss Weitere Infos: Telefon: 0664/6224820 oder 050201/451310 E-Mail: [email protected] Bericht: Kaserne Freistadt Fotos: Oliver Kreindl Fitness- und Gesundheitstraining mit Köpfchen Wann: ab 15. Dezember 2016 jeden Donnerstag, 19:30 Uhr Wo: im Turnsaal der VS Weitersfelden Trainer: René Steininger Euer Bürgermeister Kosten: € 40,00/Person für 8 Einheiten Das Training ist für Jung und Alt, Weiblich und Männlich geeignet. DI Franz Xaver Hölzl Anmeldung: Ingrid Brandstätter, 0664/5233727 Seite 8 Nachrichtenblatt Nr. 10/2016 VERANSTALTUNGEN, TERMINE: Samstag & Sonntag, 29. & 30. Oktober 2016 Wildwochenende, GH zur Post Veranstalter: GH zur Post Donnerstag, 3. November 2016, 15:00 Uhr Beginn Seniorenturnen, Turnsaal der VS Weitersfelden Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden Freitag, 4. November 2016, 19:00 Uhr Tratscherl SPÖ, GH Engel Veranstalter: SPÖ Weitersfelden Samstag, 5. November 2016, 20:00 Uhr Herbstkonzert, Turnsaal der VS Weitersfelden Veranstalter: Musikverein Weitersfelden Montag, 7. November 2016, 14:30 Uhr Stammtisch Seniorenbund, GH zur Post Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden Mittwoch, 9. November 2016, 14:00 Uhr PVÖ-Tratscherl, GH zur Post Veranstalter: Pensionistenverband Weitersfelden Mittwoch, 9. November 2016, 14:30 Uhr Kegeln, GH Chalupsky in St. Leonhard b. Fr. Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden Freitag, 11. November 2016, vormittags Kirtag, Marktplatz Vortrag „NEUES GELD - NEUE WELT“ Freitag, 11. November 2016, 19:30 Uhr Mitgliederversammlung Raiffeisenbank Weitersfelden, GH zur Post Veranstalter: Raiba MV Alm, Weitersfelden (Die Wirtschaftskrise - Ursachen und Auswege) Freitag - Sonntag, 11. - 13. November 2016 Gans´l-Essen, GH zur Post Veranstalter: GH zur Post Vortragender: Dipl.-Ing. Tobias Plettenbacher Samstag & Sonntag, 12. & 13. November 2016 (SA: 15:00 - 18:00 Uhr, SO: 08:00 - 12:00 Uhr) Bücherausstellung, Pfarrheim Weitersfelden Veranstalter: Kath. Frauenbewegung Weitersfelden Sonntag, 13. November 2016, 10:30 Uhr Bauernstammtisch, GH Hietler Veranstalter: Ortsbauernschaft Weitersfelden Montag, 14. November 2016, 14:00 Uhr Seniorennachmittag, GH Hietler Veranstalter: Seniorenbund Weitersfelden Donnerstag, 17. November 2016, 20:00 Uhr Gemeindevorstandssitzung, Gemeindeamt Bausachverständigen-Termine Der nächsten voraussichtliche BausachverständigenTermin am Gemeindeamt Weitersfelden ist am Montag, 07. November 2016 Um Voranmeldung bei AL Josef Mühlbachler unter, Tel. 07952 6255-11 wird ersucht. Donnerstag, 24. November 2016, 19:00 Uhr Ort: Pfarrheim Weitersfelden Veranstalter: Kath. Bildungswerk Freiwillige Spenden erbeten Nächste Betriebsanlagen-Sprechtage bei der Bezirkshauptmannschaft Freistadt Mittwoch, 02. November 2016 Mittwoch, 16. November 2016 Mittwoch, 30. November 2016 Anmeldung unter 07942 702 DW 62501 IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeindeamt 4272 Weitersfelden 11, Bgm. DI Hölzl, Redaktion: Marktgemeindeamt Weitersfelden (Hanna Ruhaltinger), 4272 Weitersfelden 11, Tel.: 07952/6255, Fax: DW 9; Druck: Marktgemeinde Weitersfelden; Homepage: www.weitersfelden.at; Mail: [email protected];
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