Coreo AG beschließt Kapitalerhöhung Frankfurt am Main - 4. November 2016 - Der Vorstand der Coreo AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen. Unter Ausnutzung des zur Verfügung stehenden genehmigten Kapitals 2013 soll das Grundkapital der Coreo AG von bisher 6.240.000 Euro um bis zu 3.120.000 Euro auf bis zu 9.360.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.120.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 2 zu 1 zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je neuer Aktie angeboten und werden mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2016 ausgegeben. Die Bezugsfrist wird zwei Wochen betragen und startet am 9. November 2016. Nicht platzierte Aktien werden institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten. Der Wertpapierprospekt der Coreo AG wurde am 4. November 2016 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Er steht auf der Internetseite des Unternehmens (www.coreo.de) zum Download bereit und ist darüber hinaus während der üblichen Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, Grüneburgweg 18, 60322 Frankfurt am Main, kostenlos zu beziehen. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös im Rahmen der Umsetzung der neuen Strategie und Unternehmensplanung für den Erwerb von Immobilien oder Immobilienportfolios zu verwenden. Über die Coreo AG Mit der Wandlung zur Coreo AG richtet sich die aus dem Technologie-Beteiligungsunternehmen Nanostart AG hervorgegangene Gesellschaft strategisch neu aus. Ziel ist der Aufbau eines wertbeständigen Immobilienportfolios von ausgewählten Büro-, Einzelhandels- und Wohnobjekten. Disclaimer Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot (IPO) von Wertpapieren der Coreo AG im Zusammenhang mit der Notierung der Aktien im Teilbereich des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse, dem „Entry Standard“, findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder Japans bestimmt.
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