4. November 2016 - Der Vorstand der Coreo AG hat

Coreo AG beschließt Kapitalerhöhung
Frankfurt am Main - 4. November 2016 - Der Vorstand der Coreo AG hat
mit
Zustimmung
des
Aufsichtsrates
eine
Kapitalerhöhung
aus
genehmigtem Kapital beschlossen. Unter Ausnutzung des zur Verfügung
stehenden genehmigten Kapitals 2013 soll das Grundkapital der Coreo AG
von bisher 6.240.000 Euro um bis zu 3.120.000 Euro auf bis zu 9.360.000
Euro durch Ausgabe von bis zu 3.120.000 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00
Euro je Aktie gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien werden
den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis
2 zu 1 zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je neuer Aktie angeboten und
werden mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2016 ausgegeben. Die
Bezugsfrist wird zwei Wochen betragen und startet am 9. November 2016.
Nicht platzierte Aktien werden institutionellen Anlegern im Rahmen einer
Privatplatzierung angeboten.
Der Wertpapierprospekt der Coreo AG wurde am 4. November 2016 durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligt. Er
steht auf der Internetseite des Unternehmens (www.coreo.de) zum
Download bereit und ist darüber hinaus während der üblichen
Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft, Grüneburgweg 18, 60322
Frankfurt am Main, kostenlos zu beziehen.
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös im Rahmen der
Umsetzung der neuen Strategie und Unternehmensplanung für den
Erwerb von Immobilien oder Immobilienportfolios zu verwenden.
Über die Coreo AG
Mit
der
Wandlung
zur
Coreo
AG
richtet
sich
die
aus
dem
Technologie-Beteiligungsunternehmen Nanostart AG hervorgegangene
Gesellschaft strategisch neu aus. Ziel ist der Aufbau eines
wertbeständigen
Immobilienportfolios
von
ausgewählten
Büro-,
Einzelhandels- und Wohnobjekten.
Disclaimer
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot (IPO) von Wertpapieren
der Coreo AG im Zusammenhang mit der Notierung der Aktien im
Teilbereich
des
Freiverkehrs
(Open
Market)
der
Frankfurter
Wertpapierbörse, dem „Entry Standard“, findet nicht statt. Diese Mitteilung
stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin
enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten
Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder Japans bestimmt.