160820 Vorlage Pressemitteilung - Baden

MINISTERIUM FÜR VERKEHR
DIE PRESSESTELLE
Anhang 1
04.11.2016
Fragen und Antworten zur blauen Plakette
Was bewirkt die vorgeschlagene Änderung der 35. BImSchV – also die Einführung einer blauen Plakette?
Zunächst würde sich nur die Möglichkeit der Kennzeichnung der Fahrzeuge ändern. Mit
der Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) könnten bundeseinheitlich besonders emissionsarme Fahrzeuge mit einer neuen (blauen) Plakette
gekennzeichnet werden. Die Festlegung von Verkehrsbeschränkungen auf der Grundlage der blauen Plakette würde vor Ort entschieden. Sie kann, muss aber nicht folgen. Mit
der blauen Plakette würde es Kommunen ermöglicht werden, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu einem angemessenen Zeitpunkt nur noch Kraftfahrzeugen mit niedrigen Stickstoffoxid-Emissionen die Einfahrt in Umweltzonen zu erlauben.
Welche Kraftfahrzeuge bekommen die blaue Plakette?
Die blaue Plakette in der von Baden-Württemberg vorgeschlagenen Variante könnten
alle Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge), alle Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren (benzin- und gasgetriebene
Fahrzeuge), die mindestens der Schadstoffklasse Euro 3 / III genügen, und alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 / VI erhalten. Bei Hybrid- und Erdgasfahrzeugen
ist die Eingruppierung des Verbrennungsmotors in die EURO-Schadstoffklassen entscheidend für die Zuordnung zur Plakette. Auch alle Elektro-Fahrzeuge würden die
blaue Plakette erhalten.
Hauptstätter Str. 67 • 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer Platz) • Behindertengerechte Parkplätze vorhanden
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Gibt es Möglichkeiten zur Nachrüstung von Fahrzeugen?
Auch Fahrzeuge, die mit einer wirksamen Technik zur Minderung der StickstoffoxidEmissionen nachgerüstet werden, könnten eine blaue Plakette erhalten. Diese technische Möglichkeit wird bislang vorrangig bei den schweren Nutzfahrzeugen ergriffen. Im
Bereich der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge wurden aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen (Platzbedarf, Eingriff in die Motorsteuerung) bislang von der Industrie
kaum Nachrüstmöglichkeiten angeboten. Eine neue Regelung sollte aber in jedem Fall
eine Innovationsklausel beinhalten, die neue Nachrüstungsmöglichkeiten dann anerkennt, wenn sie ähnlich wirksam die Stickoxidemissionen mindert.
Wird es Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge geben?
Zur Abfederung von Härten würden die in Baden-Württemberg bisher für Umweltzonen
geltenden Ausnahmeregelungen selbstverständlich beibehalten und ggf. ergänzt werden. So sind etwa zusätzliche Ausnahmeregelungen für den Wirtschafts-, Ver- und Entsorgungsverkehr, das Handwerk sowie zeitlich befristete Ausnahmeregelungen, etwa
zur Abmilderung sozialer Härtefälle für Anwohnerinnen und Anwohner und gegebenenfalls andere Gruppen in Vorbereitung.
Warum sind veränderte Umweltzonen und die Einführung einer
weiteren Plakette notwendig?
An fast allen verkehrsreichen Straßen mit enger Bebauung in deutschen Städten treten
hohe Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen auf. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm
je Kubikmeter war 2015 in über 90 Städten bundesweit überschritten (Quelle: UBA,
2016). Daher ist das Instrument der Umweltzonen dringend weiterzuentwickeln.
Bisher ist die Kennzeichnung der Fahrzeuge primär auf die Reduzierung der Feinstaubelastung und nicht der Stickstoffoxid-(NOx) Belastung ausgerichtet. Die mit den Umweltzonen beschleunigte Erneuerung des Fahrzeugbestands lässt die jetzige Regelung
aber auf absehbare Zeit ins Leere laufen. Bereits 53 von 54 Umweltzonen in Deutschland erlauben nur noch die Einfahrt für Kfz mit grüner Plakette (Stand 1. Juli 2016).
Die aktuelle 35. BImSchV unterscheidet nicht zwischen Kfz der Schadstoffnormen
Euro 4, 5 und 6 bzw. zwischen Lkw der Normen Euro IV, V und VI. Diesen Kfz sowie
teilweise auch den mit offenen Dieselrußpartikelfiltern nachgerüsteten Euro 3 / IIIFahrzeugen wird bisher einheitlich eine grüne Plakette zugeteilt. Da Euro 6 / VIDieselfahrzeuge aber vor allem weniger Stickstoffoxide ausstoßen, ist es bedeutsam,
eine Unterscheidung zu treffen und auf eine schnellere Verbreitung von Euro 6 / VIDieselfahrzeugen hinzuwirken. Um für hoch emittierende Fahrzeuge Fahrverbote in
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Umweltzonen festlegen zu können, ist es demnach erforderlich, das Plakettensystem
um mindestens eine zusätzliche Plakette zu erweitern.
Wann würden Städte und Kommunen blaue Umweltzonen ausweisen?
Blaue Umweltzonen sollten von Kommunen nur eingeführt werden, wenn keine anderen
Luftreinhaltemaßnahmen mit geringerer Eingriffstiefe mehr zur Verfügung stehen, um
die Immissionsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.
Die Einführung der blauen Umweltzone muss aus Sicht des Landes BadenWürttemberg verhältnismäßig sein. Das bedeutet u. a., dass eine ausreichend hohe
Zahl an Fahrzeugen die Voraussetzungen für die blaue Plakette erfüllen. So sieht Baden-Württemberg – etwa für die am höchsten belastete Stadt Stuttgart – die Einführung einer blauen Umweltzone frühestens für den Zeitpunkt vor, wenn etwa 80 Prozent
der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Anforderungen an die neue Plakette erfüllen.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Ausdehnung der Umweltzone in den betroffenen Städten angepasst und ggf. verkleinert wird. So wären weniger Menschen
und Unternehmen von den Verkehrsbeschränkungen einer blauen Umweltzone betroffen.
Welche Verbesserung der Luftqualität bringt eine blaue Umweltzone?
Die Einführung einer blauen Umweltzone würde in hochbelasteten Städten und Gemeinden zu einer deutlichen Abnahme der Stickstoffdioxidbelastung führen. Zwischenergebnisse des Gutachtens zum Luftreinhalteplan Stuttgart zeigen, dass die
Verschärfung der Umweltzone Stuttgart auf der Grundlage der blauen Plakette im
Jahr 2020 zu einer Emissionsminderung bei den straßenverkehrsbedingten Stickstoffoxiden um 40 Prozent führen würde. Dies würde in Stuttgart zwar noch nicht
allein zur Grenzwerteinhaltung führen, jedoch können andere Maßnahmen nur gemeinsam mit der Einführung der blauen Plakette zur zeitnahen Einhaltung der
Grenzwerte führen
Welche Folgen und Wirkungen sind mit der Einführung der blauen Plakette verbunden?
Die derzeitige Verunsicherung vieler Kfz-Käufer würde beendet. Die zeitnahe Einführung einer blauen Plakette würde Fahrzeugbesitzern eine zuverlässige Orientierung
ermöglichen, sich auf eine spätere Verschärfung der Umweltzone vorzubereiten. Mit
der Einführung der blauen Plakette können schon heute Anreize für den Kauf beson-
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ders emissionsarmer Neu- und Gebrauchtfahrzeuge gesetzt werden, was zumindest
regional auch zur wirtschaftlichen Belebung beitragen kann.
Seit September 2015 müssen alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge
die Anforderungen der Abgasnorm Euro 6 einhalten, neue Pkw-Modelle bereits seit
September 2014. Bei Lkw gilt dies schon seit 2014. Alle diese neuen Fahrzeuge bekommen die neue Plakette. Fahrzeuge, die nicht der blauen Plakette entsprechen,
würden nicht entwertet. Sie würden im Gebrauchtwagenmarkt in solche Gebiete veräußert werden, in denen keine blaue Umweltzone zu erwarten ist. Dies sind zum Beispiel alle neuen Bundesländer, aber auch Nordbaden und Süd-Württemberg, in denen
bereits heute nur geringe Grenzwertüberschreitungen auftreten.
Was droht, wenn die blaue Plakette nicht eingeführt wird?
Aufgrund der Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid in vielen deutschen Städten hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet, bei welchem Strafzahlungen im sechsstelligen Bereich pro
Tag die Folge sein könnten. Darüber hinaus werden die für die Erstellung von Luftreinhalteplänen zuständigen Behörden in einer wachsenden Zahl von Kommunen zur
schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte verklagt (bspw. Düsseldorf,
Frankfurt, Mainz, München, Reutlingen, Stuttgart, Wiesbaden). Aufgrund der Klagen
kann es zu undifferenzierten Verkehrsbeschränkungen sowie zu generellen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge kommen.
Was bedeutet die blaue Plakette für den Diesel-Motor und die
Automobilindustrie?
Mit Blick auf die öffentliche Diskreditierung des Diesels seit dem Abgasskandal bedarf
es einer klaren Differenzierung der Dieselfahrzeuge, mehr Transparenz, technische Innovationen und einer intelligenten Regulierung. Die rückläufigen Absatzzahlen bei Dieselfahrzeugen zeigen, dass jetzt umgehend gehandelt werden muss und zwar auf allen
Ebenen. Dabei muss es das Ziel der Politik sein, den Fortschritt im Automobilsektor mit
den Anforderungen der Luftreinhaltung – also dem Gesundheitsschutz für die Bevölkerung – in Einklang zu bringen. Der Dieselmotor, an dem allein in Baden- Württemberg
mindestens 50.000 Arbeitsplätze hängen, hat Zukunft – wenn er sauber ist. Auch die
Automobilindustrie hat realisiert, dass sie transparent agieren und ihre eigentliche
Kompetenz – innovative Produkte mit hoher Qualität – in den Vordergrund rücken
muss. Nur so lässt sich einem weiteren Vertrauensverlust vorbeugen.
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Welche Bedeutung hat der sog. Real-Driving-Emission (RDE) -Test und Euro 6c
für die blaue Plakette?
Der neue Testzyklus RDE verbessert die Wirkung der blauen Plakette. Der Nachweis
der Fahrzeugemissionen erfolgt bislang ausschließlich mit Messungen auf dem Prüfstand über einen vorgegebenen Prüfzyklus (NEFZ – Neuer Europäischer Fahr-Zyklus).
Die Messergebnisse der Stickstoffoxidemissionen dieser Messungen unterscheiden
sich wesentlich von den Emissionen realer Fahrzustände. Daher hat die EU die Einführung des neuen, verbesserten Typprüfzykluses (WLTC – Worldwide harmonized
Light vehicles Test Cycle) und die Einführung von RDE-Messungen (Real Driving
Emissions) zusätzlich zu den Prüfstandsmessungen beschlossen. Das RDE- Verfahren ist ab September 2017 im Typprüfverfahren neuer Pkw-Modelle anzuwenden. Für
neue Modelle gilt ab September 2017 ein Konformitätsfaktor zu RDE- Messungen von
2,1. Für alle neuen Fahrzeuge gilt dieser ab September 2019. Das heißt im Echtbetrieb darf der Schadstoffausstoß von Pkw das 2,1-fache der Laborwerte betragen. Ab
Januar 2020 gilt dann für neue Modelle ein Konformitätsfaktor von 1,5, ab 2021 für alle
neuen Fahrzeuge. Diese Regelungen werden umgangssprachlich als Euro 6c bezeichnet.
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Ergänzende Informationen
Wie hoch ist die Stickstoffdioxidbelastung?
An verkehrlich hoch belasteten Straßen mit enger Randbebauung werden die seit 2010
geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid aktuell noch überschritten. Dieses Problem tritt nicht nur in
Baden-Württemberg sondern auch in anderen Bundesländern auf (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Bundesvergleich der NO2-Jahresmittel- und Stundenwerte für das Jahr 2015
Wodurch werden die hohen Stickstoffdioxidbelastungen verursacht?
Der Anteil des Straßenverkehrs an den Stickstoffdioxidbelastungen ist erheblich und
liegt an den fünf Stuttgarter Messstellen zwischen 32 % und 59 %. Mehr als die Hälfte
der gesamten Stickstoffdioxidimmissionen werden durch den Straßenverkehr verursacht. Insbesondere Dieselfahrzeuge tragen mit ihren vergleichsweise hohen Stickstoffoxidemissionen zur Belastung bei.