Aktuelles aus dem Rathaus der Stadt Auma

Aktuelles aus dem Rathaus der Stadt Auma-Weidatal
1.
Förderung Ehrenamt 2016
Aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung für ehrenamtsfördernde Maßnahmen
erhält die Stadt Auma-Weidatal über das Landratsamt Greiz, Amt Zentrale
Verwaltung, Schule, Kultur, Sport,
Fördergelder, die entsprechend ausgereicht werden sollen.
Wir rufen deshalb alle in der Stadt Auma-Weidatal aktiven Vereine, Verbände
und Kirchen auf, Personen zu nennen, die sich besonders ehrenamtlich
engagiert haben.
Die Vorschläge sind bis zum 04.11.2016 in der Stadtverwaltung
Auma-Weidatal, Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal abzugeben.
Antragsformular hier als Download
Antragsformulare sind ebenfalls in der Verwaltung der Stadt
Auma-Weidatal, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal, Zimmer 32 (Frau Kögler)
erhältlich.
2.
Veranstaltungskalender der Stadt Auma-Weidatal für 2017
Die Stadt Auma-Weidatal beabsichtigt für 2017 einen Veranstaltungskalender
über alle öffentlichen Sport- und Kulturveranstaltungen in der Stadt AumaWeidatal zu erstellen und auf unserer Internetseite zu veröffentlichen.
Ortsansässige Vereine und Verbände, die möchten, das ihre in der Stadt AumaWeidatal stattfindende öffentliche Veranstaltung im Kalender aufgenommen wird,
können diese Veranstaltungen unter Angabe von Datum, Uhrzeit,
Veranstaltungsart und Ort
bis zum 02.12.2016
bei der Stadtverwaltung Auma-Weidatal, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal per
Post, per E-Mail ( [email protected] ) oder per Fax (036626-64646) melden.
3.
Stellenausschreibung der Stadt Auma-Weidatal
Die Stadt Auma-Weidatal beabsichtigt, für das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek ab
17.11.2016 eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit archivfachlicher und
bibliothekarischer Ausbildung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von
20 Stunden gemäß Stellenausschreibung (hier als Download) einzustellen.
Bewerbungsschluss ist der 31.10.2016.
4.
Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Auma-Weidatal - Umweltbereich
Bei Interesse bewerben Sie sich bei der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9 in
07955 Auma-Weidatal (Tel: 036626/6460, Fax: 036626/64646 oder
E-Mail: [email protected]
5.
Bundesfreiwilligendienst in der Kindertagesstätte „Zwergenland“
Wiebelsdorf in der Stadt Auma-Weidatal
Bei Interesse bewerben Sie sich bei der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9 in
07955 Auma-Weidatal (Tel: 036626/6460, Fax: 036626/64646 oder
E-Mail: [email protected])
6.
Schließzeiten der Stadtbibliothek Auma-Weidatal,
Markt 1 in 07955 Auma-Weidatal
03. bis 15. November 2016
-----------------------------------------------------------------------------------reguläre Öffnungszeiten:
Dienstag: 16.00 -18.00 Uhr & Donnerstag 14.00 -18.00 Uhr
(Während dieser Zeiten sind auch telefonische Rückfragen unter folgender Rufnummer
möglich: 0175/7502738.)
E-Mail: [email protected]
7.
Termine für öffentliche Sammlungen im Jahr 2016
(veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2016)
Nachstehender Sammlungskalender für landesweite Sammlungen im Jahr 2016
wird hiermit bekanntgegeben. Diese Bekanntmachung ersetzt nicht die für jede
Veranstaltung erforderliche Erlaubnis.
Haus- und Straßensammlungen
Veranstalter
Sammlungszeit
1. Arbeiterwohlfahrt
Landesverband Thüringen e.V.
03.10.2016 - 09.10.2016
2. Evangelische Kirche in
Mitteldeutschland;
Diakonie Mitteldeutschland
12.11.2016 - 23.11.2016
3. Paritätischer Wohlfahrtsverband
Blinden- u. Sehbehindertenverband
Volkssolidarität
10.10.2016 - 23.10.2016
4. Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V.
Landesverband Thüringen
24.10.2016 - 13.11.2016
(Presseinformation hier als Download)
8.
Verkauf erschlossener Bauplätze in Auma-Weidatal
Die Stadt Auma-Weidatal verkauft ab sofort erschlossene Bauplätze in den
Wohngebieten „An der Alten Mühle“ in Auma und „Hinter dem Dorfe“ in Staitz zum
Kaufpreis von 20,00 €/m².
Familien mit Kindern erhalten einen Bonus von 2.000,00 € pro Kind bei
Anmeldung im neuen Eigenheim.
Standort und Lage dieser Bauplätze sind im Exposé Wohngebiet „An der Alten
Mühle“ Auma/Wohngebiet „Hinter dem Dorfe“ Staitz dargestellt und beschrieben.
Nach Absprache mit der Bauverwaltung der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9,
07955 Auma-Weidatal (Tel. 036626-64626, Fax. 036626-64646, E-Mail
[email protected] oder [email protected]) ist eine Besichtigung
dieser Bauplätze möglich.
9.
Hinweise zum Bundesmeldegesetz
Ab dem 01.11.2015 gilt mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes ein neues
Melderecht.
Damit geht eine Veränderung für Vermieter einher, denn mit dem neuen
Bundesmeldegesetz wird die Wohnungsgeberbestätigung wiedereingeführt (§ 19
BMG).
Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins
Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des
Wohnungsgebers auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des
Meldevorgangs benötigt.
Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie
z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst
Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten.
Das bedeutet, dass Wohnungsgeber ab dem 01.11.2015 ihren Mietern eine solche
Bestätigung ausstellen müssen. Zu Ihrer Erleichterung haben wir ein Muster der
Wohnungsgeberbestätigung im Auma-Weidatal-Bote abgebildet und auf der
Homepage der Stadt Auma-Weidatal (hier als Download) bereitgestellt.
Für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung bleiben Ihnen maximal zwei
Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter
dann gegenüber der Meldebehörde den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so
regelkonform anmelden.
Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten:
·
Name und Anschrift des Vermieters
·
Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
·
die Anschrift der Wohnung
·
die Namen der meldepflichtigen Personen.
Darüber hinaus erfassen wir Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser
nicht selbst Vermieter ist.
Die Vorlage eines Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht.
Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht
rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000
Euro verhängt werden.
10. Informationen zum Halten gefährlicher Tiere wildlebender Art
Das „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“
(ThürTierGefG) regelt neben dem Halten gefährlicher Hunde auch das Halten von
gefährlichen Tieren wildlebender Art.
Gefährliche Tiere sind nach dem Thüringer Gesetz:
- gefährliche Tiere wildlebender Art (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und
- gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2).
Gefährliche Tiere wildlebender Art sind nach diesem Gesetz Tiere, die durch
ihre Körperkraft, ihre Waffen (Zähne oder Gift) oder ihr Verhalten Menschen
erheblich verletzen können und in ihrer Art nach, unabhängig der individuellen
Eigenschaften, allgemein gefährlich sind.
Das Thüringer Innenministerium hat eine Wildtier-Gefahrenverordnung
(ThürWildtierGefVO - veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den
Freistaat Thüringen Nr. 2/2012 auf Seite 85) mit einer Liste aller gefährlichen
Tiere einer wildlebenden Art erlassen. Als Beispiel sind hier Tiere aufgeführt, bei
denen die Gefahr von ihrer Größe (z. B. wilde Rinder, Elefanten, Nashörner,
Raubtiere wie Löwen, Tiger, Bären) und
ihren Körperkräften (z. B. Würgeschlangen) oder ihren Waffen (Gifte, Zähne,
Geweihe, Krallen etc.) ausgeht, aber auch Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpione
oder andere Gifttiere. Wildlebend sind demnach alle Tierarten, die üblicherweise
nicht in menschlicher Obhut gehalten werden.
Wer ein gefährliches Tier in der Stadt Auma-Weidatal halten will, bedarf der
Erlaubnis der Stadt. Für die Haltung sind bestimmte Voraussetzungen in sachlicher
und persönlicher Hinsicht zu erfüllen. So kann eine Erlaubnis nur erteilt werden,
wenn der Tierhalter das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche
Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung
(500.000 € Personenschaden und 250.000 € Sachschäden) nachweisen kann.
Der Halter eines giftigen Tieres ist nach dem Gesetz verpflichtet, ein Gegengift auf
seine Kosten sowie entsprechende Behandlungsempfehlungen bereit zu halten.
Dies muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Weiterhin muss bei einer Anschaffung eines gefährlichen Tieres ein besonderer
wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf nachgewiesen werden. Ein
„Liebhaberinteresse“ ist nicht ausreichend.
Für die Nichteinhaltung der Pflichten und Auflagen hat der Gesetzgeber die
Ahndung mit Bußgeldern gesetzlich festgeschrieben.
Die Haltung wird ggf. vor der endgültigen Erteilung einer Halteerlaubnis durch das
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises im Rahmen einer
Ortsbesichtigung überprüft.
Die Stadt Auma-Weidatal ist zuständige Behörde für die Bearbeitung von
Hinweisen und Anzeigen gegen Halter von gefährlichen Tieren, wenn durch diese
eine Gefährdung in Auma-Weidatal entstehen könnte oder entstand.
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Ordnungsverwaltung der Stadt AumaWeidatal, Zimmer 27, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal oder telefonisch unter
036626-64620 oder auf Anfrage hier per E-Mail.
11. Fundsachen
Im Fundbüro der Stadt Auma-Weidatal wurden folgende Fundsachen abgegeben
und noch nicht abgeholt:
Fundabgabe:
Fundgegenstand:
Fundort:
04.08.
3 kl. Schlüssel (Briefkasten?)
(gefunden vor ca. 4 Wochen)
Auma vor Apotheke
30.06.
1 Schlüssel mit kleinem
Gummiband
(gefunden vor ca. 4 Wochen)
Auma Hinter den Höfen
28.06.
Handy „bea-fon“
Auma Am Sophienbad
24.06.
1 Schlüssel mit grünem Haken
(gefunden vor ca. 4 Wochen)
Auma Untere Gasse
18.04.
Fahrrad „Scala“
Auma Park-/Spielplatz
Unterer Graben
2016
08.03.
1 Schlüssel mit Etui
Auma Treppe Apotheke
08.03.
Smartphone „Samsung“
23.02.
1 Schlüssel mit schwarzem
Griff
kleine Geldbörse mit 2
Geldscheinen
alte Straße nach
Wenigenauma
Auma Wendisches Dorf
vor Haus Nr. 5
Zeulenrodaer Straße
vor Haus Nr. 8
09.12.
Schlauchboot
Am Seeweg in Auma
08.09.
Schlüssel mit Anhänger
Bürgersteig Parkplatz
B2 Auma
10.07.
Funktionsjacke blau Gr.
146/152
Auma, Sitzbank Markt
08.07.
Autoschlüssel
Wöhlsdorf, Parkplatz vor
Kirche
07.07
Schlüsselbund (7 Schlüssel,
dav. 2 kleine + Taschenlampe /
Flaschenöffner)
Auma, Sparkassenvorraum
05.06.
Schlüsselbund (3 Schlüssel,
dav. 1 kleiner
Auma, vor Blumenladen
Markt 2
21.04.
Schlüsselbund (3 Schlüssel,
davon 2xSicherheit)
vor Buswartehaus Markt
Auma
01.03.
Schlüsselbund
15.01.
Schlüsselbund
(1 kleiner +1 großer Schlüssel)
Tischendorf, Teichdamm
Richtung Auma
Auma Buswartehaus Markt
01.02
2015