Aktuelles aus dem Rathaus der Stadt Auma-Weidatal 1. Förderung Ehrenamt 2016 Aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung für ehrenamtsfördernde Maßnahmen erhält die Stadt Auma-Weidatal über das Landratsamt Greiz, Amt Zentrale Verwaltung, Schule, Kultur, Sport, Fördergelder, die entsprechend ausgereicht werden sollen. Wir rufen deshalb alle in der Stadt Auma-Weidatal aktiven Vereine, Verbände und Kirchen auf, Personen zu nennen, die sich besonders ehrenamtlich engagiert haben. Die Vorschläge sind bis zum 04.11.2016 in der Stadtverwaltung Auma-Weidatal, Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal abzugeben. Antragsformular hier als Download Antragsformulare sind ebenfalls in der Verwaltung der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal, Zimmer 32 (Frau Kögler) erhältlich. 2. Veranstaltungskalender der Stadt Auma-Weidatal für 2017 Die Stadt Auma-Weidatal beabsichtigt für 2017 einen Veranstaltungskalender über alle öffentlichen Sport- und Kulturveranstaltungen in der Stadt AumaWeidatal zu erstellen und auf unserer Internetseite zu veröffentlichen. Ortsansässige Vereine und Verbände, die möchten, das ihre in der Stadt AumaWeidatal stattfindende öffentliche Veranstaltung im Kalender aufgenommen wird, können diese Veranstaltungen unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsart und Ort bis zum 02.12.2016 bei der Stadtverwaltung Auma-Weidatal, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal per Post, per E-Mail ( [email protected] ) oder per Fax (036626-64646) melden. 3. Stellenausschreibung der Stadt Auma-Weidatal Die Stadt Auma-Weidatal beabsichtigt, für das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek ab 17.11.2016 eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit archivfachlicher und bibliothekarischer Ausbildung mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden gemäß Stellenausschreibung (hier als Download) einzustellen. Bewerbungsschluss ist der 31.10.2016. 4. Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Auma-Weidatal - Umweltbereich Bei Interesse bewerben Sie sich bei der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal (Tel: 036626/6460, Fax: 036626/64646 oder E-Mail: [email protected] 5. Bundesfreiwilligendienst in der Kindertagesstätte „Zwergenland“ Wiebelsdorf in der Stadt Auma-Weidatal Bei Interesse bewerben Sie sich bei der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal (Tel: 036626/6460, Fax: 036626/64646 oder E-Mail: [email protected]) 6. Schließzeiten der Stadtbibliothek Auma-Weidatal, Markt 1 in 07955 Auma-Weidatal 03. bis 15. November 2016 -----------------------------------------------------------------------------------reguläre Öffnungszeiten: Dienstag: 16.00 -18.00 Uhr & Donnerstag 14.00 -18.00 Uhr (Während dieser Zeiten sind auch telefonische Rückfragen unter folgender Rufnummer möglich: 0175/7502738.) E-Mail: [email protected] 7. Termine für öffentliche Sammlungen im Jahr 2016 (veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 1/2016) Nachstehender Sammlungskalender für landesweite Sammlungen im Jahr 2016 wird hiermit bekanntgegeben. Diese Bekanntmachung ersetzt nicht die für jede Veranstaltung erforderliche Erlaubnis. Haus- und Straßensammlungen Veranstalter Sammlungszeit 1. Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e.V. 03.10.2016 - 09.10.2016 2. Evangelische Kirche in Mitteldeutschland; Diakonie Mitteldeutschland 12.11.2016 - 23.11.2016 3. Paritätischer Wohlfahrtsverband Blinden- u. Sehbehindertenverband Volkssolidarität 10.10.2016 - 23.10.2016 4. Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband Thüringen 24.10.2016 - 13.11.2016 (Presseinformation hier als Download) 8. Verkauf erschlossener Bauplätze in Auma-Weidatal Die Stadt Auma-Weidatal verkauft ab sofort erschlossene Bauplätze in den Wohngebieten „An der Alten Mühle“ in Auma und „Hinter dem Dorfe“ in Staitz zum Kaufpreis von 20,00 €/m². Familien mit Kindern erhalten einen Bonus von 2.000,00 € pro Kind bei Anmeldung im neuen Eigenheim. Standort und Lage dieser Bauplätze sind im Exposé Wohngebiet „An der Alten Mühle“ Auma/Wohngebiet „Hinter dem Dorfe“ Staitz dargestellt und beschrieben. Nach Absprache mit der Bauverwaltung der Stadt Auma-Weidatal, Marktberg 9, 07955 Auma-Weidatal (Tel. 036626-64626, Fax. 036626-64646, E-Mail [email protected] oder [email protected]) ist eine Besichtigung dieser Bauplätze möglich. 9. Hinweise zum Bundesmeldegesetz Ab dem 01.11.2015 gilt mit der Einführung des Bundesmeldegesetzes ein neues Melderecht. Damit geht eine Veränderung für Vermieter einher, denn mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird die Wohnungsgeberbestätigung wiedereingeführt (§ 19 BMG). Künftig ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Das bedeutet, dass Wohnungsgeber ab dem 01.11.2015 ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen. Zu Ihrer Erleichterung haben wir ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung im Auma-Weidatal-Bote abgebildet und auf der Homepage der Stadt Auma-Weidatal (hier als Download) bereitgestellt. Für die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung bleiben Ihnen maximal zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann gegenüber der Meldebehörde den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so regelkonform anmelden. Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbestätigung enthalten: · Name und Anschrift des Vermieters · Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum · die Anschrift der Wohnung · die Namen der meldepflichtigen Personen. Darüber hinaus erfassen wir Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist. Die Vorlage eines Mietvertrages erfüllt die Voraussetzungen nicht. Kommen Wohnungsgeber ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. 10. Informationen zum Halten gefährlicher Tiere wildlebender Art Das „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ (ThürTierGefG) regelt neben dem Halten gefährlicher Hunde auch das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Art. Gefährliche Tiere sind nach dem Thüringer Gesetz: - gefährliche Tiere wildlebender Art (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und - gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Gefährliche Tiere wildlebender Art sind nach diesem Gesetz Tiere, die durch ihre Körperkraft, ihre Waffen (Zähne oder Gift) oder ihr Verhalten Menschen erheblich verletzen können und in ihrer Art nach, unabhängig der individuellen Eigenschaften, allgemein gefährlich sind. Das Thüringer Innenministerium hat eine Wildtier-Gefahrenverordnung (ThürWildtierGefVO - veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 2/2012 auf Seite 85) mit einer Liste aller gefährlichen Tiere einer wildlebenden Art erlassen. Als Beispiel sind hier Tiere aufgeführt, bei denen die Gefahr von ihrer Größe (z. B. wilde Rinder, Elefanten, Nashörner, Raubtiere wie Löwen, Tiger, Bären) und ihren Körperkräften (z. B. Würgeschlangen) oder ihren Waffen (Gifte, Zähne, Geweihe, Krallen etc.) ausgeht, aber auch Giftschlangen, Giftspinnen, Skorpione oder andere Gifttiere. Wildlebend sind demnach alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Wer ein gefährliches Tier in der Stadt Auma-Weidatal halten will, bedarf der Erlaubnis der Stadt. Für die Haltung sind bestimmte Voraussetzungen in sachlicher und persönlicher Hinsicht zu erfüllen. So kann eine Erlaubnis nur erteilt werden, wenn der Tierhalter das 18. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung (500.000 € Personenschaden und 250.000 € Sachschäden) nachweisen kann. Der Halter eines giftigen Tieres ist nach dem Gesetz verpflichtet, ein Gegengift auf seine Kosten sowie entsprechende Behandlungsempfehlungen bereit zu halten. Dies muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Weiterhin muss bei einer Anschaffung eines gefährlichen Tieres ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf nachgewiesen werden. Ein „Liebhaberinteresse“ ist nicht ausreichend. Für die Nichteinhaltung der Pflichten und Auflagen hat der Gesetzgeber die Ahndung mit Bußgeldern gesetzlich festgeschrieben. Die Haltung wird ggf. vor der endgültigen Erteilung einer Halteerlaubnis durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises im Rahmen einer Ortsbesichtigung überprüft. Die Stadt Auma-Weidatal ist zuständige Behörde für die Bearbeitung von Hinweisen und Anzeigen gegen Halter von gefährlichen Tieren, wenn durch diese eine Gefährdung in Auma-Weidatal entstehen könnte oder entstand. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Ordnungsverwaltung der Stadt AumaWeidatal, Zimmer 27, Marktberg 9 in 07955 Auma-Weidatal oder telefonisch unter 036626-64620 oder auf Anfrage hier per E-Mail. 11. Fundsachen Im Fundbüro der Stadt Auma-Weidatal wurden folgende Fundsachen abgegeben und noch nicht abgeholt: Fundabgabe: Fundgegenstand: Fundort: 04.08. 3 kl. Schlüssel (Briefkasten?) (gefunden vor ca. 4 Wochen) Auma vor Apotheke 30.06. 1 Schlüssel mit kleinem Gummiband (gefunden vor ca. 4 Wochen) Auma Hinter den Höfen 28.06. Handy „bea-fon“ Auma Am Sophienbad 24.06. 1 Schlüssel mit grünem Haken (gefunden vor ca. 4 Wochen) Auma Untere Gasse 18.04. Fahrrad „Scala“ Auma Park-/Spielplatz Unterer Graben 2016 08.03. 1 Schlüssel mit Etui Auma Treppe Apotheke 08.03. Smartphone „Samsung“ 23.02. 1 Schlüssel mit schwarzem Griff kleine Geldbörse mit 2 Geldscheinen alte Straße nach Wenigenauma Auma Wendisches Dorf vor Haus Nr. 5 Zeulenrodaer Straße vor Haus Nr. 8 09.12. Schlauchboot Am Seeweg in Auma 08.09. Schlüssel mit Anhänger Bürgersteig Parkplatz B2 Auma 10.07. Funktionsjacke blau Gr. 146/152 Auma, Sitzbank Markt 08.07. Autoschlüssel Wöhlsdorf, Parkplatz vor Kirche 07.07 Schlüsselbund (7 Schlüssel, dav. 2 kleine + Taschenlampe / Flaschenöffner) Auma, Sparkassenvorraum 05.06. Schlüsselbund (3 Schlüssel, dav. 1 kleiner Auma, vor Blumenladen Markt 2 21.04. Schlüsselbund (3 Schlüssel, davon 2xSicherheit) vor Buswartehaus Markt Auma 01.03. Schlüsselbund 15.01. Schlüsselbund (1 kleiner +1 großer Schlüssel) Tischendorf, Teichdamm Richtung Auma Auma Buswartehaus Markt 01.02 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc