Antrag für eine Vorbezug von Mitteln der beruflichen

Antrag für einen Vorbezug von Mitteln der beruflichen Vorsorge
Name, Vorname
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PLZ/Wohnort
Strasse/Nr.
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Geburtsdatum: ………………………
Zivilstand: ………………………….…
Ehegatte/eing. Partner: Name, Vorname
Heirats- Eintragsdatum:
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Betrag des Vorbezuges:
CHF ………………………………………………………
Grundbuch Nr./Parzelle
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Adresse des Objektes:
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Verwendungszweck: (bitte Zutreffendes ankreuzen)
O Erwerb von Wohneigentum (bestehendes Objekt)
O Erstellen von Wohneigentum (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung)
O Wertvermehrende + Werterhaltende Investitionen beim selbstbewohntem Wohneigentum
O Amortisation von Hypothekardarlehen auf selbstbewohntem Wohneigentum
O Erwerb von Anteilscheinen (z.B. Wohnbaugenossenschaften)
Form des Wohneigentums:
O Alleineigentümer
O Gesamteigentümer mit Ehegatten/ eingetragenem Partner
O Miteigentümer zu ………………….%
Gewünschter Termin für die Auszahlung: ……………………………………….
Bank/Gläubiger
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Adresse
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IBAN Konto-Nr.
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Eine Auszahlung erfolgt nur direkt an den Gläubiger oder Verkäufer. Eine
Verwendungsbestätigung der Zahlung, dass der bezogene Betrag für selbstbewohntes
Wohneigentum verwendet wird, ist dem Antrag beizulegen.
Der/die Versicherte bestätigt folgendes:
• dass in den letzten 3 Jahren keine Einlagen/ Einkäufe in eine Vorsorgeeinrichtung
(Pensionskasse etc.) getätigt worden sind.
•
von der Pensionskasse über die Folgen des Vorbezuges bezüglich Leistungskürzungen,
Zusatzversicherung, Steuer- und Rückzahlungspflicht informiert worden zu sein. (Formular
„Information Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge“)
•
dass bei Auszahlung mit Wohnsitz im Ausland die entsprechenden Quellensteuern
abgezogen werden.
•
dass bei Auszahlung mit Wohnsitz im Inland eine Steuermeldung an die Eidgenössische
Steuerverwaltung erfolgt.
•
Übernahme der Gebühren für die Anmerkung der Veräusserungsbeschränkung, welche
direkt vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt werden.
•
voll arbeits- bzw. erwerbsfähig zu sein sowie das vorgenannte Wohneigentum selbst zu
bewohnen.
Zur Prüfung des Verwendungszwecks benötigen wir Kopien folgender Unterlagen:
a) Erwerb von Wohneigentum
() öffentlich beurkundeter Kaufvertrag
() unterzeichneter Hypothekarvertrag / Finanzierungzusage
() Verwendungsbestätigung
b) Erstellung von Wohneigentum
() Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
() unterzeichneter Werk-/ Bauvertrag
() gültige Baubewilligung
() Verwendungsbestätigung
c) Wertvermehrende + Werterhaltende Investitionen beim Wohneigentum
() Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
() Kostenvoranschlag => definitive Abrechnung nachreichen
() Verwendungsbestätigung
d) Amortisation von Hypothekardarlehen
() unterzeichneter Hypothekarvertrag
() Hypothekarkontoauszug (Stand im Zeitpunkt der Antragstellung)
() Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
() Verwendungsbestätigung
e) Erwerb von Anteilsscheinen / Beteiligungen
() Reglement der Gesellschaft oder Genossenschaft
() Miet- oder Darlehensvertrag
() Urkunde über erworbenen Anteil am Wohneigentum
Der vorliegende Antrag kann erst behandelt werden, wenn er vollständig ausgefüllt, rechtsgültig
unterzeichnet und mit sämtlichen notwendigen Unterlagen der Pensionskasse eingereicht
worden ist.
Der/ die Unterzeichnete/n erteilt/ erteilen die Zustimmung zur Eintragung der Anmerkung
der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch gemäss Art. 30e BVG.
Ort / Datum ………………………………………………………………………………………
Der / die Versicherte
der Ehegatte / der eingetragene Partner
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Die Unterschrift des Ehegattens/ eingetragenen Partners muss amtlich beglaubigt werden.
(Notar, Gemeinde) Bei ledigen, verwitweten oder geschiedenen ist ein Zivilstandesausweis der
Wohngemeinde beizulegen.