Reisekostenrecht für Auslandseinsätze in Europa

Referentin
RA Susanne Hierl
Rödl & Partner, Nünrberg
http://www.roedl.de
Frau Susanne Hierl leitet den Bereich
International Expatriate Consulting bei
Rödl & Partner. Sie berät vorwiegend
mittelständische, international tätige
Familienunternehmen. Susanne Hierl ist spezialisiert auf
internationale Mitarbeitereinsätze und sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Themen im Inland.
Anfahrtsskizze
E I N L A D U N G
P r a k t i k e r s e m i n a r
Reisekostenrecht für
Auslandseinsätze in Europa
Dauer der Veranstaltung
09:45 Uhr
10:00 Uhr
12:30 Uhr
14:45 Uhr
17:15 Uhr
Einlass
Beginn
Mittagspause
Kaffeepause
Ende der Veranstaltung
25. Oktober 2016 | 10:00 –17:15 Uhr
IHK Trier | Bildungszentrum Raum 2.5
Weitere Informationen zur Veranstaltung
Ansprechpartner: Matthias Fuchs
Tel.: 0651/97567-20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.eic-trier.de
Ort der Veranstaltung
IHK Trier
Bildungszentrum der IHK (Raum 2.5)
Herzogenbuscher Str. 12
54292 Trier
©JGina Sanders-fotolia.com
Einladung
Programm
Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts im
Jahr 2014 hat für Unternehmen aller Größenordnungen mit Reisetätigkeit zahlreiche Änderungen
mit sich gebracht, die bei Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen. Neuerungen haben sich nicht
nur durch den Wechsel von der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ zum neuen Begriff der „ersten Tätigkeitstätte“ ergeben. Auch bei der steuerfreien Erstattung von Fahrtkosten, den Übernachtungskosten
und beim Verpflegungsmehraufwand sowie beim
Begriff der Mahlzeiten sind seitdem wichtige Änderungen zu beachten. Darüber hinaus ist es auch bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten (Auslandsentsendungen von Arbeitnehmern) zu einigen Anpassungen gekommen. Unternehmen müssen daher ihre innerbetriebliche Reisekostenregelung an
die Vorgaben der Gesetzesnovelle anpassen Ferner liegen zwischenzeitlich auch Praxiserfahrungen
bezüglich des Umgangs der Finanzverwaltung mit
den Neuregelungen vor.
1.
Zuweisung des Besteuerungsrechts bei
internationaler Tätigkeit
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Auslandseinsätze von Arbeitnehmern
Schutz– und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Praxistipps/Beispiele zu Auslandseinsätzen
von Arbeitnehmern
Besonderheiten des Reisekostenrechts beim
Auslandseinsatz
Ziel der Veranstaltung:
Die Teilnehmer der Veranstaltung lernen die rechtlichen Neuerungen und konkreten betrieblichen Auswirkungen seit Inkrafttreten der Reform anhand von
zahlreichen Praxisbeispielen ausführlich kennen.
Der grenzüberschreitende Kontext wird anhand der
Länderbeispiele Luxemburg und Frankreich ausführlich dargestellt. Sofern zum Seminartermin aktuelle Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen vorliegen, werden diese thematisiert.
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Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Leiter/innen und
Sachbearbeiter/innen aus den Bereichen Personal,
Buchhaltung/Rechnungswesen und Verwaltung sowie an Steuerberater/innen.
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Anmeldung
Reisekostenrecht für Auslandseinsätze
in Europa
25. Oktober 2016 - IHK Trier
10:00 –17:15 Uhr
Firma:
Branche:
Teilnehmer:
2.
Reisekostenrecht in Europa/Deutschland:
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„Erste Tätigkeitsstätte“ (alt: regelmäßige Arbeitsstätte)/Auswirkung auf Anwendung im
Unternehmen
Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeit bzw.
doppelter Haushaltsführung.
Verpflegungspauschale (bei Anspruch des
Arbeitnehmers) und Mahlzeitengestaltung mit
Berechnungsbeispielen
Gemischte Veranlassung (Beispiele)
Bewirtungskosten
Länder– und Praxisbeispiele Luxemburg und
Frankreich
Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis zum 21.10.2016 an die
EIC Trier GmbH. Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt
195 € zzgl. MwSt., zahlbar nach Erhalt der Rechnung.
3.
Neuerungen bei der Lohnsteuer und
Sozialversicherung
Abmeldungen müssen spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der EIC Trier GmbH eingegangen sein. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.
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Behandlung von Sachleistungen
Gutscheine
§37b EStG
4.
Zusammenfassung und Diskussion
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Weitere Teilnehmer:
Anschrift:
Telefon/Fax:
E-Mail:
Ich möchte künftig über Veranstaltungen der EIC Trier
GmbH per E-Mail informiert werden.
Der/die Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass
seine/ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung mittels EDV gespeichert werden.
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Ort, Datum
Unterschrift
Per Fax an 0651/97567-33 oder
Per E-Mail an [email protected]
EIC Trier IHK/HWK-Europa– und Innovationscentre GmbH
Herzogenbuscher Str. 14 | 54292 Trier