JÜRGEN FÖRDERT UMWELTSCHUTZ. Förderantrag zum Energie-Förderprogramm 2016 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung nach diesen Bedingungen wird nur so lange gewährt, bis die hierfür von der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind! Durch das Einreichen dieses Antrages besteht kein Anspruch auf Förderung. Der Antragsteller erhält nach Prüfung des Antrages und der beantragten Fördermittel eine Fördernachricht. Der Förderantrag ist vor der Durchführung der Maßnahme bzw. vor Anschaffung zu stellen. Dieses Förderprogramm richtet sich an alle Bestandskundinnen und -kunden und Neukundinnen und -kunden mit Abschluss eines Jahresvertrags der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH. Wir / Ich beantrage(n) einen Förderzuschuss für: 1. eine kostenlose Energiesparberatung im Wert von 100 €. 2.ein Jahr Autogas tanken bis zu einer Jahresmenge von 2.000 Litern mit einer Rabattierung von 0,15 € / Liter (brutto) auf den aktuellen Autogaspreis (LPG) im Wert von max. 300 €. (Separates Antragsformular wird zugestellt.) 3. den Kauf eines E-Bikes in Höhe von 30 €. 4. den Kauf eines E-Rollers in Höhe von 50 €. 5. den Kauf eines Haushaltsgerätes (Kühl- oder Gefrierschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner) der Effizienzklasse A++ oder besser in Höhe von 30 €. 6. eine separate Hocheffizienzpumpe der Effizienzklasse A in Höhe von 30 €. Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH | Am Gelskamp 10, 32758 Detmold | [email protected] | www.stadtwerkenergie.de | Tel.: 0800 6071111, Fax: 0800 6072222 Rechtsform: Amtsgericht Lemgo, HRB 6702 | Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Volker Stammer | Geschäftsführer: Wilhelm Busse. Stefan Freitag. Frank Lohmeier. Vorname / Name / Firma Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon tagsüber Mobil E-Mail Vertrags-Kontonummer Bitte überweisen Sie den gesamten Zuschuss auf das folgende Konto: Kontoinhaber Kreditinstitut IBAN BIC Erklärungen zur geplanten Maßnahme. Ich erkläre: 1.zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte Maßnahme noch keinen der Ausführung zuzurechnenden Auftrags-, Lieferung- oder Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag) abgeschlossen zu haben. 2. dass erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme begonnen wird. Persönliche Erklärungen. Mir ist bekannt, dass: 1. nur ein vollständig und richtig ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag bearbeitet werden kann. 2. nur Maßnahmen aus dem aktuellen Kalenderjahr gefördert werden. 3. für maximal 2 Maßnahmen pro Jahr und Vertragskonto eine Förderung beantragt werden kann. 4.die Förderung nur ausgezahlt wird, wenn ein Leistungsnachweis erbracht wird (Kaufbeleg und Nachweis der Energieeffizienzklasse). Gilt für Ziffer 3, 4, 5 und 6. 5. die Förderung sich einschließlich Mehrwertsteuer versteht. Ort / Datum rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH | Am Gelskamp 10, 32758 Detmold | [email protected] | www.stadtwerkenergie.de | Tel.: 0800 6071111, Fax: 0800 6072222 Rechtsform: Amtsgericht Lemgo, HRB 6702 | Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Volker Stammer | Geschäftsführer: Wilhelm Busse. Stefan Freitag. Frank Lohmeier.
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