Förderantrag zum Energie-Förderprogramm 2016 - Jürgen

JÜRGEN FÖRDERT
UMWELTSCHUTZ.
Förderantrag zum Energie-Förderprogramm 2016
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung nach diesen Bedingungen wird nur so lange gewährt,
bis die hierfür von der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind!
Durch das Einreichen dieses Antrages besteht kein Anspruch auf Förderung.
Der Antragsteller erhält nach Prüfung des Antrages und der beantragten Fördermittel eine Fördernachricht.
Der Förderantrag ist vor der Durchführung der Maßnahme bzw. vor Anschaffung zu stellen.
Dieses Förderprogramm richtet sich an alle Bestandskundinnen und -kunden und Neukundinnen und -kunden mit
Abschluss eines Jahresvertrags der Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH.
Wir / Ich beantrage(n) einen Förderzuschuss für:
1.
eine kostenlose Energiesparberatung im Wert von 100 €.
2.ein Jahr Autogas tanken bis zu einer Jahresmenge von 2.000 Litern mit einer Rabattierung von
0,15 € / Liter (brutto) auf den aktuellen Autogaspreis (LPG) im Wert von max. 300 €.
(Separates Antragsformular wird zugestellt.)
3.
den Kauf eines E-Bikes in Höhe von 30 €.
4. den Kauf eines E-Rollers in Höhe von 50 €.
5. den Kauf eines Haushaltsgerätes (Kühl- oder Gefrierschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner)
der Effizienzklasse A++ oder besser in Höhe von 30 €.
6. eine separate Hocheffizienzpumpe der Effizienzklasse A in Höhe von 30 €.
Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH | Am Gelskamp 10, 32758 Detmold | [email protected] | www.stadtwerkenergie.de | Tel.: 0800 6071111, Fax: 0800 6072222
Rechtsform: Amtsgericht Lemgo, HRB 6702 | Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Volker Stammer | Geschäftsführer: Wilhelm Busse. Stefan Freitag. Frank Lohmeier.
Vorname / Name / Firma
Straße / Hausnummer
PLZ / Ort
Telefon tagsüber
Mobil
E-Mail
Vertrags-Kontonummer
Bitte überweisen Sie den gesamten Zuschuss auf das folgende Konto:
Kontoinhaber
Kreditinstitut
IBAN
BIC
Erklärungen zur geplanten Maßnahme. Ich erkläre:
1.zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte Maßnahme noch keinen der Ausführung zuzurechnenden
Auftrags-, Lieferung- oder Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag) abgeschlossen zu haben.
2. dass erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme begonnen wird.
Persönliche Erklärungen. Mir ist bekannt, dass:
1.
nur ein vollständig und richtig ausgefüllter und unterschriebener Förderantrag bearbeitet werden kann.
2. nur Maßnahmen aus dem aktuellen Kalenderjahr gefördert werden.
3. für maximal 2 Maßnahmen pro Jahr und Vertragskonto eine Förderung beantragt werden kann.
4.die Förderung nur ausgezahlt wird, wenn ein Leistungsnachweis erbracht wird (Kaufbeleg und Nachweis
der Energieeffizienzklasse). Gilt für Ziffer 3, 4, 5 und 6.
5. die Förderung sich einschließlich Mehrwertsteuer versteht.
Ort / Datum
rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers
Stadtwerkenergie Ostwestfalen-Lippe GmbH | Am Gelskamp 10, 32758 Detmold | [email protected] | www.stadtwerkenergie.de | Tel.: 0800 6071111, Fax: 0800 6072222
Rechtsform: Amtsgericht Lemgo, HRB 6702 | Vorsitzender der Gesellschafterversammlung: Volker Stammer | Geschäftsführer: Wilhelm Busse. Stefan Freitag. Frank Lohmeier.