Drucksache 16/13295

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13295
28.10.2016
Kleine Anfrage 5291
des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN
Sozialstandards für Praktikanten bei Pflichtpraktika
Die Studenten von heute sehen sich durch die jeweiligen Prüfungsordnungen mehr und mehr
gezwungen, Pflichtpraktika zu absolvieren. Der Zwang rührt daher, dass ihnen ansonsten ein
weiterstudieren oder ein Abschluss verwehrt wird. Hintergrund dieser Regelunge ist, dass der
Satzungsgeber der Ansicht ist, dass eine gewisse Praxiserfahrung als relevant für die Vorbereitung bzw. Aufnahme des Berufs mehr
oder minder angenommen wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung
1.
Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden?
2.
Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird?
3.
Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht?
4.
Welche durchschnittliche Vergütung wird den Praktikantinnen und Praktikanten im
Durchschnitt für Pflichtpraktika gezahlt?
5.
Nach welchen Kriterien überprüfen die Hochschulen die Einhaltung der Sozialstandards?
Torsten Sommer
Datum des Originals: 28.10.2016/Ausgegeben: 28.10.2016
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