LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13295 28.10.2016 Kleine Anfrage 5291 des Abgeordneten Torsten Sommer PIRATEN Sozialstandards für Praktikanten bei Pflichtpraktika Die Studenten von heute sehen sich durch die jeweiligen Prüfungsordnungen mehr und mehr gezwungen, Pflichtpraktika zu absolvieren. Der Zwang rührt daher, dass ihnen ansonsten ein weiterstudieren oder ein Abschluss verwehrt wird. Hintergrund dieser Regelunge ist, dass der Satzungsgeber der Ansicht ist, dass eine gewisse Praxiserfahrung als relevant für die Vorbereitung bzw. Aufnahme des Berufs mehr oder minder angenommen wird. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung 1. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden? 2. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird? 3. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? 4. Welche durchschnittliche Vergütung wird den Praktikantinnen und Praktikanten im Durchschnitt für Pflichtpraktika gezahlt? 5. Nach welchen Kriterien überprüfen die Hochschulen die Einhaltung der Sozialstandards? Torsten Sommer Datum des Originals: 28.10.2016/Ausgegeben: 28.10.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
© Copyright 2024 ExpyDoc