AllgemeineGeschäftsbedingungenTUIXTUI REISE-UNDVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ReiseversicherungenfürTUI,XTUIundairtours Reiseversicherungen1-2-FLYundX1-2-FLY KundeninformationfürFlugreisende Reisebedingungen-fürBuchungenbeiösterreichischenReiseagenturen REISE-UNDVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN 67.Auflage GültigfürNeubuchungenab01.07.2016 GeltenfürBuchungenbeideutschenAgenturen -AusführlicheReisebedingungenderTUIDeutschlandGmbHundder WoltersReisenGmbH -VersicherungsbedingungenfürTUIundairtourssowiefür1-2-FLY -zusätzlicheKundeninformationfürFlugreisende LieberFeriengast, bitteschenkenSiediesenReisebedingungenIhreAufmerksamkeit,dennmit IhrerBuchungerkennenSiedieseReisebedingungen,dieIhnenvorder Buchungübermitteltwerden,an.SiegeltenfüralleProgramme(mit AusnahmevonTUICars,EintrittskartenalsEinzelleistungen,TUI Bootsferien,TUITicketShop(TTS)sowiesonstigen,alsvermittelt gekennzeichnetenLeistungen;dieBedingungenfürdieseProgrammefinden SieindendazugehörigenLeistungsbeschreibungeni.S.d.Ziffer3.1)der ReiseveranstalterTUIDeutschlandGmbHundWoltersReisenGmbH (nachfolgend"Veranstalter"genannt)sowie-Ziffern12-14-auchfüram ZielortbeiderReiseleitunggebuchteAusflüge. DieseBedingungenergänzendie§§651a-mBGB(BürgerlichesGesetzbuch) sowiedie§§4-11BGB-InfoV(VerordnungüberInformations-und NachweispflichtennachbürgerlichemRecht)undfüllendieseaus.Siesind imInternetabrufbarunterwww.tui.com>Service>TUIAGB& Reisebedingungen. 1AbschlussdesReisevertrages,Fremdleistungen 1.1MitIhrerReiseanmeldungbietenSiedemVeranstalterdenAbschlussdes Reisevertragesverbindlichan.DerReisevertragkommtmitdemZugang derAnnahmeerklärungdesVeranstalterszustande.Diesebedarfkeiner bestimmtenForm. 1.2DieAnmeldungerfolgtdurchdenAnmelderauchfüralleinder AnmeldungmitaufgeführtenTeilnehmer,fürderenVertragsverpflichtung derAnmelderwiefürseineeigenenVerpflichtungeneinsteht,sofernereine entsprechendegesonderteVerpflichtungdurchausdrücklicheund gesonderteErklärungübernommenhat. 1.3BeioderunverzüglichnachVertragsschlusserhaltenSieeineschriftliche Bestätigung,dieallewesentlichenAngabenüberdievonIhnengebuchten Reiseleistungenenthält.WeichtdieBestätigungvonIhrerAnmeldungab,ist derVeranstalterandasneueAngebot10Tagegebunden.DerReisevertrag kommtaufderGrundlagedesneuenAngebotszustande,wennSieinnerhalb dieserFristdasAngebotannehmen. 1.4VormerkungensindAnmeldungenfürnochnichtausgeschriebene Reisen. SiewerdennachVerfügbarkeitinFestbuchungenumgewandelt,sobaldund soweitdieReisefürdengewünschtenReisezeitraumbuchbarist. 1.5SofernSielediglicheineEintrittskarteeinesFremdanbietersohne weitereReiseleistungenbuchen,trittderVeranstalternuralsVermittler einerFremdleistungauf.DurchdenErwerbvermittelterEintrittskarten kommenvertraglicheBeziehungenausschließlichzwischenIhnenunddem jeweiligenAnbieterzustande.DenNamendesjeweiligenAnbieters entnehmenSiebittederEintrittskarte. 2Bezahlung 2.1ZurAbsicherungderKundengelderhatderVeranstaltereine InsolvenzversicherungbeimDeutschenReisepreisSicherungsvereinVVaG (DRS)abgeschlossen.EinSicherungsscheinbefindetsichaufder Bestätigung.DarüberhinausergebensichausderBestätigungdieBeträge fürAn-undRestzahlungundgegebenenfallsStornierung. 2.2BeiVertragsabschlusswirdgegenAushändigungderBestätigungdie AnzahlunginHöhevoni.d.R.25%desGesamtpreisesfälligundabgebucht. BeiAngebotenvonX-TUI,X-1-2-FLYundbeiTicket-Paketenbestehendaus Musical-/ShowticketundUnterkunftbeträgtdieAnzahlung40%des Gesamtpreises.DieKostenfürReiseversicherungenwerdeninvollerHöhe zusammenmitderAnzahlungfällig. 2.3DerrestlichePreiswird4WochenvorReiseantrittfälligundabgebucht, wennfeststeht,dassIhreReise-wiegebucht-durchgeführtwirdundder Reiseplan(beiticketlosemReisen)bzw.dieReiseunterlagenentwederbei IhrerBuchungsstelle(z.B.Reisebüro,Online-Reisebüro,CallCenter) bereitliegenoderIhnenverabredungsgemäßübermitteltwerden.Bei Kurzfristbuchungen(abdem30.TagvorReisebeginn)wirddergesamte Reisepreissofortfällig. 2.4DieGebührenimFalleeinerStornierung(vgl.Ziffer7)undBearbeitungsundUmbuchungsgebühren(vgl.Ziffer8)werdenjeweilssofortfällig. 2.5ZahlungdirektandenVeranstalter 2.5.1BeiZahlungimSEPA-LastschriftverfahrenbenötigtderVeranstalter (ggf.überIhreBuchungsstelle)einsogenanntes"Mandat",dasdieBelastung IhresGirokontosmitdemzuzahlendenPreis(An-undRestzahlung)imWege derLastschrifterlaubt.DasMandatistTeilderBestätigung. 2.5.2BeivielenMarkenderVeranstalterkönnenSieIhreReiseauchmit einerKreditkartebezahlen.DerVeranstalterbenötigt(ggf.überdie Buchungsstelle)IhreAdresseoderggf.dieAdressedes UnterlagenempfängerssowieIhrEinverständniszurAbbuchungvonIhrer Kreditkarte.BeiZahlungfällteinTransaktionsentgeltinHöhevon0,7%des Reisepreises,aufganzeEurokaufmännischgerundet,an.Diesesgiltnicht fürZahlungengem.Ziffer2.6sowiefürZahlungenimLastschriftverfahren, mitderTUICard,derGuteREISECARDundderROBINSONCard. 2.5.3TUIDeutschlandReisenkönnenSiebis4WochenvorReiseantrittauch perÜberweisungbezahlen,ReisendesVeranstaltersWoltersbis8Wochen vorReiseantrittundnurbeiBuchungimInternet.DerVeranstalterbenötigt dafürdenVor-undZunamen,dievollständigeAdresse,dieTelefonnummer unddieE-Mail-AdressedesBuchenden.BeidieserZahlartfällteine Bearbeitungsgebührvon€3,-proVorgangan. 2.6ZahlungüberdieBuchungsstelle ImAusnahmefallkönnensowohldieAnzahlungalsauch,beiEntgegennahme desReiseplans(beiticketlosemReisen)bzw.derReiseunterlagen,die ZahlungdesRestreisepreisesanIhreBuchungsstellegeleistetwerden. 2.7ÄnderungendervereinbartenZahlungsartkönnennurbis35Tage vorReiseantrittundnurfürnochoffenstehendeZahlungenvorgenommen werden. 2.8SolltenIhnenderReiseplan(beiticketlosemReisen)bzw.in AusnahmefällendieReiseunterlagennichtbisspätestens4Tagevor Reiseantrittzugegangensein,wendenSiesichbitteumgehendanIhre Buchungsstelle.BeiKurzfristbuchungenoderÄnderungenderReiseab14 TagenvorReiseantritterhaltenSieeinenReiseplanüberdengleichenWeg wiebeilängerfristigenBuchungen.InIhremeigenenInteressebittenwirSie, denReiseplan(beiticketlosemReisen)bzw.dieReiseunterlagennachErhalt sorgsamzuüberprüfen. 2.9WerdenfälligeZahlungennichtodernichtvollständiggeleistetund zahlenSieauchnachMahnungmitNachfristsetzungnicht,kannder VeranstaltervondemjeweiligenVertragzurücktreten,esseidenn,dass bereitszudiesemZeitpunkteinerheblicherReisemangelvorliegt.Der VeranstalterkannbeiRücktrittvomReisevertragimSinnedesvorherigen SatzesalsEntschädigungRücktrittsgebührenentsprechenddenZiffern7.2, 7.5verlangen.WennSieZahlungentrotzFälligkeitnichtleisten,behältsich derVeranstalterzudemvor,fürdiezweiteMahnungeine Mahnkostenpauschalevon€1,50zuerheben. DerNachweisnichtentstandeneroderwesentlichniedrigererKostenbleibt Ihnenunbenommen. 2.10KostenfürNebenleistungenwiedieBesorgungvonVisaetc.sind, soweitnichtinderLeistungsbeschreibungausdrücklichvermerkt,nichtim Reisepreisenthalten.FallssolcheKostenentstehen,zahlenSiediesebittean dieBuchungsstelle. 3Leistungen,Preise 3.1WelcheLeistungenvertraglichvereinbartsind,ergibtsichausden Leistungsbeschreibungen(z.B.Internet,Katalog,Flyer)unddenhierauf BezugnehmendenAngabeninderBestätigung(vgl.Ziffer1.1Satz2).Vor VertragsschlusskannderVeranstalterjederzeiteineÄnderungder Leistungsbeschreibungenvornehmen,überdiederReisendevorBuchung selbstverständlichinformiertwird. 3.2AusführendesLuftfahrtunternehmen/gemeinschaftlicheListe DerVeranstalteristgemäßderVerordnung(EG)2111/2005vom14.12.2005 verpflichtet,SiebeiBuchungüberdieIdentitätder/desausführenden Luftfahrtunternehmen(s)zuunterrichten.Stehteinausführendes LuftfahrtunternehmenbeiBuchungnochnichtfest,sindSieinsoweit zunächstüberdieIdentitätder/deswahrscheinlichausführenden Luftfahrtunternehmen(s)zuunterrichten.SobalddieIdentitätendgültig feststeht,werdenSieentsprechendunterrichtet.ImFalleeinesWechsels desausführendenLuftfahrtunternehmensnachBuchungsindSieüberden Wechselsoraschwiemöglichzuunterrichten.DieListevon Luftfahrtunternehmen,dieinderEUeinerBetriebsuntersagungunterliegen ("gemeinschaftlicheListe"),findenSieunterwww.lba.de>Häufiggesucht> AirlinesmitFlugverbot. 3.3Flugbeförderung DerVeranstalterweistdaraufhin,dassesbeiDirektfllügenausflug-und programmtechnischenGründenzuZwischenlandungenkommenkann.Es wirddringendempfohlen,Geld,Wertgegenstände,technischeGeräte undMedikamenteausschließlichimHandgepäckzubefördern. 3.4Sonderwünsche,individuelleReisegestaltung 3.4.1BuchungsstellendürfenSonderwünschenurentgegennehmen,wenn diesealsunverbindlichbezeichnetwerden.DerVeranstalterbemühtsich, IhremWunschnachSonderleistungen,dienichtinder Leistungsbeschreibung(Ziffer3.1)ausgeschriebensind,z.B.Zimmer benachbartoderZimmerinbestimmterLage,nachMöglichkeitzu entsprechen.BuchungsstellensindwedervornochnachAbschlussdes Reisevertragesberechtigt,ohneschriftlicheBestätigungdesVeranstalters, vonLeistungsbeschreibungenbzw.bereitsabgeschlossenenReiseverträgen abweichendeZusagenzugebenoderVereinbarungenzutreffen,soweitsie hierzunichtgesondertbevollmächtigtsind. 3.4.2FürdieBearbeitungindividueller,vonderjeweiligen LeistungsbeschreibungabweichenderReisenwirdeineGebührvonmaximal €50,-proReisendenundWocheerhoben. 3.4.3airtoursPrivateTravel UnterderMarkeairtourserfüllenwirIhnengerneIhreindividuellen Reisewünsche.UnserenPrivateTravelServicefürReisebausteine,dienicht imairtoursKatalogausgeschriebensind,bietenwirairtoursReisendenab einemMindestreisepreisdesPrivateTravelArrangementsvon€2.500,-pro PersonundmindestensfünfÜbernachtungenan. 3.4.4BeivonReisendenimZielgebietgewünschtenFlug-und/oder HotelumbuchungenbehältderVeranstaltersichzusätzlichzuden gegebenenfallsentstehendenMehrkostendieErhebungeiner angemessenenBearbeitungsgebührproPersonvor.BeiAngebotenvonXTUIundX-1-2-FLYsindFlugumbuchungennichtmöglich. 3.4.5DieMitnahmevonHaustierenistnurindenFällengestattet,indenen dieLeistungsbeschreibungdiesausdrücklichzulässt. 3.4.6BittebeachtenSie,dassinnerhalbeinerWohneinheitnuridentische Verpflegungsleistungengebuchtwerdenkönnen.Diesgiltauchfür mitreisendeKinder. 3.5Reiseverlängerung FallsSielängeranIhremUrlaubsortbleibenwollen,sprechenSiebitte möglichstfrühzeitigIhreReiseleitungoderdieörtlicheVertretungdes Veranstaltersan.WirverlängernIhrenAufenthaltgerne,wenn entsprechendeUnterbringungs-undRückbeförderungsmöglichkeiten verfügbarsind.DieKostenfüreineVerlängerungsindvorOrtzuzahlen. BittebeachtenSiediemitIhrerRückreiseverbundenentariflichen BedingungensowiedieGültigkeitsdauerIhrerReiseversicherungenund eventuellerforderlicherVisa.BeiAngebotenvonX-TUIundX-1-2-FLYsind Reiseverlängerungennichtmöglich. 3.6Reiseleitung,Betreuung BeidenangebotenenReisenwerdenSievorOrtbetreut;indenmeisten FeriengebietenvonReiseleiterndesVeranstaltersbzw.vonörtlichen VertreterndesVeranstalters(z.B.VermieternvonFerienwohnungen). AnsonstenfindenSieKontaktdateninIhremReiseplan(beiticketlosem Reisen),inIhrenReiseunterlagen,aufwww.meine-tui.info,inder"meineTUI" SmartphoneAppundinIhremHotel.BeiBeanstandungenbeachtenSiebitte diebesonderenHinweiseunterZiffer13.7.2. 4BesondereHinweisefürFerienwohnungen,Ferienhäuserund Camper VerbrauchsabhängigeNebenkostenodersolchefürvonIhnengewünschte ZusatzleistungensindinderRegelnichtimReisepreiseingeschlossen. SoferninderLeistungsbeschreibungnichtsandereserwähntist,sindsie unmittelbaramOrtzuzahlen.DieFerienwohnung/dasFerienhaus/der CamperdarfnurvonderinderLeistungsbeschreibungangegebenenundin derBestätigungaufgeführtenAnzahlvonErwachsenenundKindern bewohntwerden.DieangegebenenAn-undAbreiseterminesindbindend. BeiÜbergabederSchlüsselkanneinangemessenerBetrag(Kaution)als Sicherheitfürevtl.SchädenodervorOrtzuzahlende,verbrauchsabhängige Nebenkostenverlangtwerden.DieRückzahlungoderVerrechnungerfolgt, wenndieWohneinheitunddasInventarbeiBeendigungdesAufenthaltesin ordnungsgemäßemZustandgereinigtzurückgegebenwordensind. 5Kinderermäßigungen MaßgebendistdasKindesalterbeiReiseantritt.Unabhängigdavonist jedesmitreisendeKindunddessenAlterbeiderBuchunganzugeben.Den UmfangderKinderermäßigungenentnehmenSiebittederjeweiligen Leistungsbeschreibung.Kinderunter2JahrenwerdenbeiCharterflügenim RahmenvonPauschalarrangementsohneAnspruchaufeinenSitzplatzim Flugzeugunentgeltlichbefördert,sofernjeKindeineerwachsene Begleitpersonmitreist.ImRahmenvonPauschalarrangementsmit LinienflugbeförderungundbeireinenFlugangeboten(Charter-bzw. Linienflug)werdenfürKinderunter2Jahren10%derFlugkostenbelastet, ohneAnspruchaufeineneigenenSitzplatz.BeifalschenAltersangabenist derVeranstalterberechtigt,daraufberuhendeDifferenzenzumkorrekten ReisepreiszuzüglicheinerBearbeitungsgebührvon€50,-nachzuerheben. DerNachweisnichtentstandeneroderwesentlichniedrigerer BearbeitungskostenbleibtIhnenunbenommen. 6Leistungs-undPreisänderungen 6.1ÄnderungenwesentlicherReiseleistungengegenüberdemvereinbarten InhaltdesReisevertrages,dienachVertragsschlussnotwendigwerden undvomReiseveranstalternichtwiderTreuundGlaubenherbeigeführt wurden,sindnurgestattet,soweitsienichterheblichsindundden GesamtzuschnittdergebuchtenReisenichtbeeinträchtigen.Eventuelle Gewährleistungsansprüchebleibenunberührt,insbesonderesoweitdie geändertenLeistungenmitMängelnbehaftetsind.DerVeranstalterist verpflichtet,denKundenüberwesentlicheLeistungsänderungen unverzüglichnachKenntnisvondemÄnderungsgrundzuinformieren. GegebenenfallswirderdemKundeneineunentgeltlicheUmbuchungoder einenunentgeltlichenRücktrittanbieten.FüreineErsatzbeförderungwegen ÄnderungdesFlughafensstehtIhnendasinIhremReiseplan(bei ticketlosemReisen)bzw.IhrenReiseunterlagengegebenenfallsbeigefügte Zug-zum-Flug-Ticket(vgl.Ziffer13.6)zurVerfügung. 6.2BeiSchiffsreisenentscheidetübernotwendigwerdendeÄnderungender Fahrtzeitund/oderderRouten,etwaausSicherheits-oder Witterungsgründen,alleinderKapitän. 6.3DerVeranstalterbehältsichvor,denimReisevertragvereinbarten ReisepreisimFallederErhöhungderBeförderungskostenoderder AbgabenfürbestimmteLeistungen,wieHafen-oderFlughafengebühren nachVertragsschlussentsprechendwiefolgtzuändern. 6.3.1ErhöhensichdiebeiAbschlussdesReisevertragesbestehenden Beförderungskosten,insbesonderedieTreibstoffkosten,sokannder VeranstalterdenReisepreisnachMaßgabedernachfolgendenBerechnung erhöhen: a)BeieineraufdenSitzplatzbezogenenErhöhungkannderVeranstalter vomReisendendenErhöhungsbetragverlangen. b)InanderenFällenwerdendievomBeförderungsunternehmenpro Beförderungsmittelgeforderten,zusätzlichenBeförderungskostendurchdie ZahlderSitzplätzedesvereinbartenBeförderungsmittelsgeteilt.Densichso ergebendenErhöhungsbetragfürdenEinzelplatzkannderVeranstaltervom Reisendenverlangen. 6.3.2WerdendiebeiAbschlussdesReisevertragesbestehendenAbgaben wieHafen-oderFlughafengebührengegenüberdemVeranstaltererhöht,so kannderReisepreisumdenentsprechenden,anteiligenBetrag heraufgesetztwerden. 6.3.3EineErhöhungnachdenZiffern6.3.1/6.3.2istnurzulässig,sofern zwischenVertragsschlussunddemvereinbartenReiseterminmehrals4 MonateliegenunddiezurErhöhungführendenUmständevor VertragsschlusswedereingetretennochfürdenVeranstaltervorhersehbar waren. 6.3.4ImFalleeinernachträglichenÄnderungdesReisepreiseshatder VeranstalterdenReisendenunverzüglichzuinformieren.Preiserhöhungen abdem20.TagvorReiseantrittsindunwirksam.BeiPreiserhöhungenvon mehrals5%istderReisendeberechtigt,ohneGebührenvomReisevertrag zurückzutretenoderdieTeilnahmeaneinermindestensgleichwertigen Reisezuverlangen,wennderVeranstalterinderLageist,einesolcheReise ohneMehrpreisfürdenReisendenausseinemAngebotanzubieten.Diein diesemAbsatzgenannten,wechselseitigenRechteundPflichtengeltenauch imFalleeinerzulässigenÄnderungeinerwesentlichenReiseleistung. 6.3.5DerReisendehatdieseRechteunverzüglichnachderErklärungdes VeranstaltersüberdiePreiserhöhungbzw.ÄnderungderReiseleistung diesemgegenübergeltendzumachen. 7RücktrittdurchdenReisendenvorReisebeginn/Stornogebühren 7.1SiekönnenjederzeitvorReisebeginnvonderReisezurücktreten. MaßgeblichistderZugangderRücktrittserklärungbeidemVeranstalter (AnschriftensieheuntennachZiffer17.)bzw.IhrerBuchungsstelle.Ihnen wirdempfohlen,denRücktrittschriftlichzuerklären. 7.2WennSievonderReisezurücktretenoderwennSiedieReisenicht antreten,verliertderVeranstalterdenAnspruchaufdenReisepreis. StattdessenkannderVeranstalter,soweitderRücktrittbzw.derNichtantritt derReisenichtvonihmzuvertretenistundnichteinFallhöhererGewalt vorliegt,eineangemesseneEntschädigunginAbhängigkeitvondem jeweiligenReisepreisfürdiebiszumRücktritt/Nichtantrittgetroffenen ReisevorkehrungenundseineAufwendungen(Rücktrittsgebühren) verlangen.DieseRücktrittsgebührensindinZiffer7.5unter BerücksichtigungderNähedesZeitpunktesdesRücktrittszumvertraglich vereinbartenReisebeginnineinemprozentualenVerhältniszumReisepreis pauschaliert.GewöhnlichersparteAufwendungenunddiegewöhnlich möglicheanderweitigeVerwendungderReiseleistungensinddabei berücksichtigt. 7.3Rücktrittsgebührensindauchdannzuzahlen,wennsichein ReiseteilnehmernichtrechtzeitigzudenindenReisedokumentenbekannt gegebenenZeitenamjeweiligenAbflughafenoderAbreiseorteinfindetoder wenndieReisewegennichtvomVeranstalterzuvertretendenFehlensder Reisedokumente,wiez.B.ReisepassodernotwendigeVisa,nichtangetreten wird. 7.4EsbleibtIhnenunbenommen,denNachweiszuführen,dassim ZusammenhangmitdemRücktrittoderNichtantrittderReisekeineoder wesentlichniedrigereKostenentstandensind,alsdievondem VeranstalterinderimEinzelfallanzuwendendenPauschale(siehe nachstehendeZiffer7.5)ausgewiesenenKosten. 7.5DerpauschalierteAnspruchaufRücktrittsgebührenbeträgtinderRegel proPerson/proWohneinheitbeiStornierungen: 7.5.1Standard-Gebühren: -biszum31.TagvorReiseantritt25% -abdem30.TagvorReiseantritt40% -abdem24.TagvorReiseantritt50% -abdem17.TagvorReiseantritt60% -abdem10.TagvorReiseantritt80% -abdem3.TagvorReiseantrittbiszumTagdesReiseantrittsoderbei NichtantrittderReise90% desReisepreises 7.5.2AusnahmenvonderStandardregelung: AFerienwohnungen/-häuser/Appartements,CaravanParks,auchbei Bus-undBahnanreise,Motorradrundreisen,Golfpakete(soweitnicht inReisenimSinnevon7.5.1inkludiert),airtoursPrivatetravelund MeineReiseálacarte -biszum46.TagvorReiseantritt25% -abdem45.TagvorReiseantritt50% -abdem35.TagvorReiseantritt80% -abdem3.TagvorReiseantrittbiszumTagdesReiseantrittsoderbei NichtantrittderReise90% desReisepreises BSchiffsreisen,Spezialprogramme,Aktivprogramme,CamperProgramme -biszum31.TagvorReiseantritt25% -abdem30.TagvorReiseantritt40% -abdem24.TagvorReiseantritt50% -abdem17.TagvorReiseantritt60% -abdem10.TagvorReiseantritt80% -abdem3.TagvorReiseantrittbiszumTagdesReiseantrittsoderbei NichtantrittderReise95% desReisepreises CBeilediglichvermitteltenEintrittskarten,z.B.fürMusicals(vgl.Ziffer 1.5),geltendieStornobedingungendesjeweiligenAnbieters,dieIhnenbei Buchungmitgeteiltwerden. DFürAngebotevonX-TUI,X-1-2-FLYundfürTicket-Paketebestehend ausMusical-/ShowticketundUnterkunftgeltenfolgende Stornogebühren: -biszum31.TagvorReiseantritt40% -abdem30.TagvorReiseantritt55% -abdem24.TagvorReiseantritt65% -abdem17.TagvorReiseantritt75% -abdem10.TagvorReiseantritt85% -abdem3.TagvorReiseantrittbiszumTagdesReiseantrittsoderbei NichtantrittderReise95% desReisepreises EFürgesondertgekennzeichneteTop-Angeboteundfürausgewählte, kurzfristigebzw.preisreduzierteSpecialsgeltenfolgende Stornogebühren: -biszum31.TagvorReiseantritt25% -abdem30.TagvorReiseantritt45% -abdem24.TagvorReiseantritt65% -abdem17.TagvorReiseantritt75% -abdem10.TagvorReiseantritt85% -abdem3.TagvorReiseantrittbiszumTagdesReiseantrittsoderbei NichtantrittderReise95% desReisepreises FFürbesondereProduktedesVeranstaltersWolters-Reisen (SchiffsreisenmitHurtigruten,IcelandProCruises,PhoenixReisen,Hansa Touristik,OceanwideExpeditions,GAventures,MSCKreuzfahrten, NorwegianCruiseLine,RoyalCaribbean,CelebrityCruises,Ponant Kreuzfahrten,Cunard,HaimarkLine,SETours,PlantoursKreuzfahrtenund GötaKana)geltenabweichendeBedingungen,dieIhnenjeweilsvorder Buchungmitgeteiltwerden. 7.6DerVeranstalterbehältsichvor,anstelledervorstehendenPauschalen einehöhere,individuellberechneteEntschädigungzufordern,soweit derVeranstalternachweist,dassihmwesentlichhöhereAufwendungenals diejeweilsanwendbarePauschaleentstandensind.IndiesemFallistder Reiseveranstalterverpflichtet,diegeforderteEntschädigungunter BerücksichtigungdererspartenAufwendungenundeineretwaigen, anderweitigenVerwendungderReiseleistungenkonkretzubeziffernundzu belegen. 7.7IhrRecht,einenErsatzteilnehmerzustellen(sieheuntenZiffer8.2), bleibtdurchdievorstehendenBedingungenunberührt. 8Umbuchung,Ersatzperson 8.1AufIhrenWunschnimmtderVeranstalter,soweitdurchführbar,biszum 31.TagvorReiseantrittbzw.beiReisenimSinnederZiffer7.5.2Abiszum 46.TagvorReiseantritteineAbänderungderBestätigung(Umbuchung)vor. AlsUmbuchungengeltenz.B.ÄnderungendesReisetermins,desReiseziels, desOrtesdesReiseantritts,derUnterkunftoderderBeförderung.Dafür wirdeinegesonderteGebührvon€50,-proPersonerhoben.Gegenüber Leistungsträgern(z.B.Fluggesellschaften)entstehendeMehrkostenwerden gesondertberechnet.BitteachtenSiedeshalbauchaufdiekorrekte SchreibweiseIhresNamens.DarüberhinausgiltFolgendes: -BeieinerÄnderungderBeförderung,derUnterkunft(außerÄnderungen innerhalbdergebuchtenUnterkunft)oderdesReiseterminswirdder ReisepreisfürdiegeändertenLeistungenkomplettneuberechnetaufder BasisderdanngeltendenPreiseundBedingungen. -BeieinerÄnderunginnerhalbdergebuchtenUnterkunft(z.B.Änderung derZimmerkategorie,derVerpflegungsartoderderZimmerbelegungdes gebuchtenZimmers)wirdderPreisfürdiegeändertenLeistungenanhand derderBuchungbisherzugrundeliegendenPreiseundBedingungenneu ermittelt. ÄnderungennachdenobengenanntenFristen(z.B.bei Flugreisen/Standard-Gebührenab30.TagvorReiseantritt)sowie ÄnderungenüberdenGeltungszeitraumderderBuchungzugrunde liegendenLeistungsbeschreibung(Ziffer3.1)hinaus,könnennurnach RücktrittvomReisevertragzudenBedingungengemäßZiffer7.5bei gleichzeitigerNeuanmeldungvorgenommenwerden.DesWeiterenkönnen Flugumbuchungen,ÄnderungendesReisetermins,desReisezielsunddes ReiseantrittsbeiAngebotenvonX-TUI,X-1-2-FLYundvongesondert gekennzeichnetenPauschalreisen,dieLinienflug-Sondertarifeenthalten, stetsnurnachRücktrittvomReisevertragzudenBedingungengemäßZiffer 7.5beigleichzeitigerNeuanmeldungvorgenommenwerden. 8.2BiszumReiseantrittkannderReisendeverlangen,dasseinDritterin seineRechteundPflichtenausdemReisevertrageintritt.Esbedarfdazuder MitteilungandenVeranstalter.DieserkanndemEintrittdesDrittenanstelle desReisendenwidersprechen,wennderDrittedenbesonderen ReiseerfordernissennichtgenügtoderseinerTeilnahmegesetzliche VorschriftenoderbehördlicheAnordnungenentgegenstehen.Trittein DritterandieStelledesangemeldetenTeilnehmers,istderVeranstalter berechtigt,fürdieihmdurchdieTeilnahmederErsatzpersonentstehenden Bearbeitungskostenpauschal€10,-zuverlangen.Gegenüber Leistungsträgern(z.B.Fluggesellschaften)entstehendeMehrkostenwerden gesondertberechnet.DerNachweismitdemEintrittdesDrittennicht entstandeneroderwesentlichniedrigererKostenbleibtIhnenunbenommen. FürdenReisepreisunddiedurchdenEintrittderErsatzperson entstehendenKostenhaftenderangemeldeteTeilnehmerunddie ErsatzpersonalsGesamtschuldner. 9Reiseversicherungen DieVeranstalterempfehlendenAbschlusseinesumfassenden Reiseversicherungs-Pakets,insbesondereinklusiveeiner(auchjeweils separatzubuchenden)Reiserücktrittskostenversicherungsowieeiner VersicherungzurDeckungderRückführungskostenbeiUnfalloder Krankheit.BittebeachtenSiehierzudiebesonderenAngeboteinden jeweiligenLeistungsbeschreibungen.EinzelheitenzumVersicherungsschutz findenSieimAnschlussandieseReisebedingungenodererhaltenSiebei IhrerBuchungsstelle. 10RücktrittundKündigungdurchdenReiseveranstalter 10.1DerVeranstalterkanndenReisevertragohneEinhaltungeinerFrist kündigen,wenndieDurchführungderReisetrotzeinerentsprechenden AbmahnungdurchdenVeranstaltervomReisendennachhaltiggestörtwird. Dasgleichegilt,wennsicheinReisenderinsolchemMaßvertragswidrig verhält,dassdiesofortigeAufhebungdesVertragesgerechtfertigtist.Der VeranstalterbehältjedochdenAnspruchaufdenReisepreis.Evtl. MehrkostenfürdieRückbeförderungträgtderStörerselbst.Der VeranstaltermusssichjedochdenWertersparterAufwendungensowie diejenigenVorteileanrechnenlassen,dieauseineranderenVerwendung nichtinAnspruchgenommenerLeistungenerlangtwerdeneinschließlich evtl.ErstattungendurchLeistungsträger. 10.2DerVeranstalterkannbeiNichterreicheneinerinderjeweiligen LeistungsbeschreibungundinderBestätigungangegebenen Mindestteilnehmerzahlbis5WochenvorReiseantrittvonderReise zurücktreten(ZugangbeimReisenden).DerVeranstalterinformiertSie selbstverständlich,sofernzueinemfrüherenZeitpunktersichtlichwird,dass dieMindestteilnehmerzahlnichterreichtwerdenkann.Die RücktrittserklärungwirddemReisendenunverzüglichzugeleitet.Sie erhaltendengezahltenReisepreisdannumgehendzurück. 10.3ImFalldesRücktrittsdesVeranstaltersnachZiffer10.2istder Reisendeberechtigt,dieTeilnahmeaneinermindestensgleichwertigen anderenReisezuverlangen,wennderVeranstalterinderLageist,eine solcheReiseohneMehrpreisfürdenReisendenausseinemAngebot anzubieten.DerReisendehatdiesesRechtunverzüglichnachder RücktrittserklärungdesVeranstaltersdiesemgegenübergeltendzu machen.SofernderReisendevonseinemRechtaufTeilnahmeaneiner gleichwertigenReisekeinenGebrauchmacht,erhälterdeneingezahlten Reisepreisunverzüglichzurück. 11AußergewöhnlicheUmstände,HöhereGewalt 11.1WegenderKündigungdesReisevertragesinFällenhöhererGewalt verweisenwirauf§651jBGB.DieserhatfolgendenWortlaut: "(1)WirddieReiseinfolgebeiVertragsabschlussnichtvoraussehbarer höhererGewalterheblicherschwert,gefährdetoderbeeinträchtigt,so könnensowohlderReiseveranstalteralsauchderReisendedenVertrag alleinnachMaßgabedieserVorschriftkündigen. 2)WirdderVertragnachAbsatz1gekündigt,sofindetdieVorschriftdes§ 651eAbs.3Satz1und2,Abs.4Satz1Anwendung.DieMehrkostenfürdie RückbeförderungsindvondenParteienjezurHälftezutragen.ImÜbrigen fallendieMehrkostendemReisendenzurLast." 11.2ReisehinweisedesAuswärtigenAmteserhaltenSieimInternetunter "www.auswaertiges-amt.de"sowieunterderTelefonnummer(030)50002000. 12Mängelanzeige,Abhilfe,Minderung,Kündigung 12.1WirdeineReiseleistungnichtodernichtvertragsgemäßerbracht,kann derReisendeAbhilfeverlangen.DerVeranstalterkanndieAbhilfe verweigern,wennsieeinenunverhältnismäßigenAufwanderfordert. 12.2DerReisendekanneineMinderungdesReisepreisesverlangen,falls Reiseleistungennichtvertragsgemäßerbrachtwordensindunderesnicht schuldhaftunterlassenhat,denMangelunverzüglich(ohneschuldhaftes Zögern)anzuzeigen. 12.3WirdeineReiseinfolgeeinesMangelserheblichbeeinträchtigtund leistetderVeranstalterinnerhalbeinerangemessenenFristkeineAbhilfe, kannderReisendeimRahmendergesetzlichenBestimmungenden Reisevertrag-inseinemeigenenInteresseundaus BeweissicherungsgründenwirdSchriftformempfohlen-kündigen.Dasselbe gilt,wenndemReisendendieReiseinfolgeeinesMangelsauswichtigem, demVeranstaltererkennbaremGrundnichtzuzumutenist.DerBestimmung einerFristfürdieAbhilfebedarfesnurdannnicht,wennAbhilfeunmöglich istodervondemVeranstalterverweigertwirdoderwenndiesofortige KündigungdesVertragesdurcheinbesonderesInteressedesReisenden gerechtfertigtist.WirdderVertragdanachaufgehoben,behältderReisende denAnspruchaufRückbeförderung.ErschuldetdemVeranstalternurden aufdieinAnspruchgenommenenLeistungenentfallendenTeildes Reisepreises,soferndieseLeistungenfürihnvonInteressewaren. 12.4WegenderfürFlugreisenderMarke"TUI"gelten-denGeld-zurückGarantiedesVeranstaltersTUIDeutschlandGmbHbeachtenSiebittedie HinweiseindenbetreffendenLeistungsbeschreibungen. 13Haftung 13.1BeiVorliegeneinesMangelskannderReisendeunbeschadetder HerabsetzungdesReisepreises(Minderung)oderderKündigung Schadenersatzverlangen,esseidenn,derMangelderReiseberuhtauf einemUmstand,denderVeranstalternichtzuvertretenhat.Erkann SchadenersatzauchwegennutzlosaufgewandterUrlaubszeitverlangen, wenndieReisevereiteltodererheblichbeeinträchtigtwordenist. 13.2VertraglicheSchadenersatzansprüche DievertraglicheHaftungdesVeranstaltersfürSchäden,dienicht Körperschädensind,istaufdendreifachenReisepreisbeschränkt,a) soweiteinSchadendesReisendenwedervorsätzlichnochgrobfahrlässig durchdenVeranstalterherbeigeführtwirdoderb)soweitderVeranstalter füreinendemReisendenentstehendenSchadenalleinwegeneines VerschuldenseinesLeistungsträgersverantwortlichist. 13.3DeliktischeSchadenersatzansprüche FürallegegendenVeranstaltergerichtetenSchadenersatzansprücheaus unerlaubterHandlung,dienichtaufVorsatzodergroberFahrlässigkeit beruhen,istdieHaftungfürSachschädenaufdieHöhedesdreifachen Reisepreisesbeschränkt. DieseHaftungshöchstsummengeltenjeweilsjeReisendenundReise. MöglicherweisedarüberhinausgehendeAnsprüchenachdemMontrealer Abkommenbzw.demLuftverkehrsgesetzbleibenvonderBeschränkung unberührt. 13.4DerVeranstalterhaftetnichtfürLeistungsstörungen,Personen-und SachschädenimZusammenhangmitLeistungen,diealsFremdleistungen lediglichvermitteltwerden(z.B.Ausflüge,Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungsleistungenvonundzum ausgeschriebenenAusgangs-undZielort),wenndieseLeistungeninder ReiseausschreibungundderBuchungsbestätigungausdrücklichundunter AngabedesvermitteltenVertragspartnersalsFremdleistungenso eindeutiggekennzeichnetwerden,dasssiefürdenReisendenerkennbar nichtBestandteilderReiseleistungendesVeranstalterssind.Der Veranstalterhaftetjedoch 13.4.1fürLeistungen,welchedieBeförderungvonKundenvom ausgeschriebenenAusgangsortderReisezumausgeschriebenenZielort, ZwischenbeförderungenwährendderReiseunddieUnterbringungwährend derReisebeinhaltensowie 13.4.2wennundinsoweitfüreinenSchadendesKundendieVerletzungvon Hinweis-,Aufklärungs-oderOrganisationspflichtendesVeranstalters ursächlichgewordenist. 13.5DieBeteiligunganSport-undanderenFerien-aktivitätenmüssen Sieselbstverantworten.Sportanlagen,GeräteundFahrzeugesolltenSievor Inanspruchnahmeüberprüfen.FürUnfälle,diebeiSportveranstaltungenund anderenFerienaktivitätenauftreten,haftetderVeranstalternur,wennihn einVerschuldentrifft.DerVeranstalterempfiehltdenAbschlusseiner Unfallversicherung. 13.6SoweitinLeistungsbeschreibungen(Ziffer3.1)ausgeschrieben, enthaltenIhrReiseplan(beiticketlosemReisen)bzw.IhreReiseunterlagen Fahrscheine"ZugzumFlug"derDBAG.DieBeförderungerfolgtauf derGrundlagederBedingungendesjeweiligen Beförderungsunternehmens,dieaufWunschzugänglichgemachtwerden. DieRechteundPflichtendesVeranstaltersundderReisendennachdem ReisevertragsrechtunddiesenausführlichenReisebedingungenwerden durchdieBedingungendesjeweiligenBeförderungsunternehmensnicht eingeschränkt.JederReisendeistfürseinerechtzeitigeAnreisezum Abflughafenselbstverantwortlich,esseidenn,eineVerspätungberuhtauf einervorsätzlichenodergrobfahrlässigenPflichtverletzungdes Veranstalters. 13.7Mitwirkungspflicht,Beanstandungen 13.7.1JederReisendeistverpflichtet,beiLeistungsstörungenimRahmen dergesetzlichenBestimmungendaranmitzuwirken,evtl.Schädenzu vermeidenodergeringzuhalten. 13.7.2SolltenSiewiderErwartenGrundzurBeanstandunghaben,istdiese anOrtundStelleunverzüglichunsererReiseleitungimSinnederZiffer3.6 Satz1bzw.demAnsprechpartnerimSinnederZiffer3.6Satz2mitzuteilen undAbhilfezuverlangen.IstdieReiseleitungbzw.IhrAnsprechpartner nichterreichbar,wendenSiesichandenLeistungsträger(z.B.TransferUnternehmen,Hotelier,Schiffsleitung)oderandenVeranstalterbzw.an dessenörtlicheVertretung. DienotwendigenTelefon-undTelefaxnummernsowieE-Mail-Adressenfinden SieinIhremReiseplan(beiticketlosemReisen)bzw.inIhrenReiseunterlagen oderinderLeistungsbeschreibung(Ziffer3.1)bzw.inden InformationsmappenimHotel.SchädenoderZustellungsverzögerungen vonReisegepäckundGüternbeiFlugreisenempfiehltderVeranstalter dringendunverzüglichanOrtundStelle,spätestensjedochbinnen7Tagen nachEntdeckungdesSchadensbeiReisegepäck,beiGüternbinnen14 TagenseitderAnnahme,imFalleeinerVerspätungspätestens21Tage, nachdemdasGepäckoderdieGüterdemReisendenzurVerfügunggestellt wordensind,mittelsSchadensanzeige(P.I.R.)derzuständigen Fluggesellschaftanzuzeigen.FluggesellschaftenlehneninderRegel Erstattungenab,wenndieSchadenanzeigenichtausgefülltwordenist.Im ÜbrigenistderVerlust,dieBeschädigungoderdieFehlleitungvon ReisegepäckderReiseleitungoderderörtlichenVertretungdes Veranstaltersanzuzeigen.SoweitdeswegenGewährleistungsrechteausden §§651cAbs.3,651d,651eAbs.3und4BGBgeltendgemachtwerden, geltendieFristengemäßZiffer14.1.BeiBeanstandungenmüssenGästevon Ferienwohnungen/-häusern/Appartementsunverzüglichbeidemim Reiseplan(beiticketlosemReisen)bzw.indenReiseunterlagen angegebenenAnsprechpartnerAbhilfeverlangen.WenndaskeinenErfolg hat,müssenSiesichbittemitdernächstgelegenenStationderReiseleitung oderderörtlichenVertretungdesVeranstaltersinVerbindungsetzen. VersäumtderReisendeschuldhaft,einenaufgetretenenMangel unverzüglichanzuzeigen,tritteineMinderungdesReisepreisesnicht ein. 13.7.3Reiseleitersindnichtberechtigt,irgendwelcheAnsprüche anzuerkennen. 13.8OnlineStreitbeilegung DieEuropäischeKommissionstelltunterhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/ einePlattformzurOnline-BeilegungverbraucherrechtlicherStreitigkeiten bereit.TUIDundWoltersReisennehmenderzeitnichtandiesemfreiwilligen VerfahrenzuralternativenStreitbeilegungteil,daherkanndieeuropäische Online-Streitbeilegungs-PlattformvonunserenKundennichtgenutzt werden. 14Fristen,Adressaten,VerjährungundAbtretung 14.1AnsprüchewegennichtvertragsgemäßerErbringungderReise(§§651c bis651fBGB)sindspätestensinnerhalbeinesMonatsnachdervertraglich vorgesehenenBeendigungderReisegegenüberIhremVeranstalter(siehe untennachZiffer17)geltendzumachen.DiessollteimeigenenInteresse schriftlichgeschehen.NachFristablaufkannderReisendeAnsprüchenur nochgeltendmachen,wennerohneVerschuldengehindertwar,dieFrist einzuhalten.DerTagdesReiseendeswirdbeiBerechnungderMonatsfrist nichtmitgerechnet.WegenderAnmeldungvonGepäckschäden, ZustellungsverzögerungenbeiGepäckoderGepäckverlustsieheZiffer 13.7.2. 14.2Verjährung 14.2.1AnsprüchedesReisendennachden§§651cbis651fBGBausder VerletzungdesLebens,desKörpersoderderGesundheit,dieaufeiner vorsätzlichenoderfahrlässigenPflichtverletzungdesVeranstaltersoder einesgesetzlichenVertretersoderErfüllungsgehilfendesVeranstalters beruhen,verjähreninzweiJahren.DiesgiltauchfürAnsprücheaufden ErsatzsonstigerSchäden,dieaufeinervorsätzlichenodergrobfahrlässigen PflichtverletzungdesVeranstaltersodereinesgesetzlichenVertretersoder ErfüllungsgehilfendesVeranstaltersberuhen. 14.2.2AlleübrigenAnsprüchenachden§§651cbis651fBGBverjährenin einemJahr. 14.2.3DieVerjährungnachdenvorstehendenAbsätzen14.2.1und14.2.2 beginntmitdemTag,derdemTagdesvertraglichenReiseendesfolgt. 14.2.4AnsprücheausunerlaubterHandlungverjährenindreiJahren. 14.2.5SchwebenzwischendemReisendenunddemVeranstalter VerhandlungenüberdenAnspruchoderdiedenAnspruchbegründenden Umstände,soistdieVerjährunggehemmt,bisderReisendeoderder VeranstalterdieFortsetzungderVerhandlungenverweigert.DieVerjährung trittfrühestensdreiMonatenachdemEndederHemmungein. 14.3IhreBuchungsstelletrittnuralsVermittlerbeimAbschlussdes Reisevertragesauf.Sieistnichtbefugt,nachReiseendedieAnmeldungvon Gewährleistungs-undSchadensersatzansprüchendurchReisende entgegenzunehmen. 14.4DieAbtretungvonAnsprüchengegendenVeranstalterist ausgeschlossen.DiesgiltnichtuntermitreisendenFamilienangehörigen oderMitreisendeneinergemeinsamangemeldetenGruppe. 15Pass-,Visa-,Zoll-,Devisen-undGesundheitsbestimmungen 15.1DerVeranstalterwirdStaatsangehörigedesEU-Mitgliedstaates,indem dieReiseangebotenwird,überBestimmungenvonPass-,Visa-und GesundheitsvorschriftensowiedereneventuelleÄnderungenvor Reiseantrittunterrichten.AngehörigeandererStaatensolltensichbeiden fürsiezuständigenBotschaften/Konsulatenerkundigen. 15.2DerVeranstalterhaftetnichtfürdierechtzeitigeErteilungundden ZugangnotwendigerVisadurchdiejeweiligediplomatischeVertretung, wennSieihnmitderBesorgungbeauftragthaben,esseidenn,dassdie VerzögerungvondemVeranstalterzuvertretenist.ZurErlangungvonVisa etc.beidenzuständigenStellenmüssenSiemiteinemungefährenZeitraum vonetwa8Wochenrechnen. 15.3DerReisendeistfürdieEinhaltungallerfürdieDurchführungderReise wichtigenVorschriftenselbstverantwortlich.AlleNachteile,insbesondere dieZahlungvonRücktrittskosten,dieausderNichtbefolgungdieser Vorschriftenerwachsen,gehenzuseinenLasten,ausgenommenwennsie durcheineschuldhafteFalsch-oderNichtinformationdesVeranstalters bedingtsind. 15.4EntnehmenSiebittederLeistungsbeschreibung(Ziffer3.1),obfürIhre ReiseeinReisepasserforderlichistoderderPersonalausweisgenügt,und achtenSiebittedarauf,dassIhrReisepassoderIhrPersonalausweisfürdie ReiseeineausreichendeGültigkeitsdauerbesitzt.Kinderbenötigeneigene Reisedokumente. 15.5Zoll-undDevisenvorschriftenwerdeninverschiedenenLändernsehr strenggehandhabt. InformierenSiesichbittegenauundbefolgenSiedieVorschriften unbedingt. 15.6VonverschiedenenStaatenwerdenbestimmteImpfzeugnisseverlangt, dienichtjüngerals8Tageundnichtälterals3Jahre(Pocken)bzw.10Jahre (Gelbfieber)seindürfen.DerartigeImpfzeugnissesindauchdeutschen Behördenvorzuweisen,sofernSieausbestimmtenLändern(z.B.Afrika, VordererOrient)zurückkehren.EntsprechendeInformationenentnehmen SiebittedemKatalogundwendenSiesichanIhreBuchungsstelle. 16Datenschutz DiepersonenbezogenenDaten,dieSieunszurVerfügungstellen,werden elektronischverarbeitetundgenutzt,soweitsiezurVertragsdurchführung erforderlichsind.WirmöchtenSiedarüberhinauszukünftigschriftlichüber aktuelleAngeboteinformieren,soweitnichtfürunserkennbarist,dassSie diesnichtwünschen.WennSiedieZusendungvonInformationennicht wünschen,wendenSiesichbitteandenBereich"Datenschutz"unterder untengenanntenAnschriftdesVeranstalters.Soweitwirunszur VerarbeitungundNutzungpersonenbezogenerDatenexternerDienstleister außerhalbderEUbzw.desEWR(sog.Drittländerohneangemessenes Datenschutzniveau)bedienen,wirdderSchutzIhrerpersonenbezogenen DatendurchdieVereinbarungdersogenannten"EUStandardvertragsklauseln"abgesichert. 17Allgemeines DieUnwirksamkeiteinzelnerBestimmungendesReisevertrageshatnichtdie UnwirksamkeitdesgesamtenReisevertrageszurFolge.Dasgleichegiltfür dievorliegendenReisebedingungen. DieseReisebedingungenundHinweisegeltenfürdieReiseveranstalter TUIDeutschlandGmbH Karl-Wiechert-Allee23 30625Hannover Handelsregister:HannoverHRB62522 und WoltersReisenGmbH Postfach1151 28801Stuhr Handelsregister:WalsrodeHRB110468 Drucklegung:Juni2016, 67.Auflage ReiseversicherungenfürTUI,XTUIundairtours gültigfüralleBuchungenmitHinreiseab01.11.2014 VersicherungsbestätigungzumVertragNr.78-004 DerVersicherungsschutzwirdaufderGrundlageder VersicherungsbedingungenfürReiseversicherungenderBGIBGmbHfürdie Lloyd'sVersichererLondon,Syndikat510(VBBGIB2013-K/TUI)undfürdie ausschließlichaufderReisebestätigung/Rechnungbeschriebenen LeistungsbestandteilederReiseversicherunggewährt.Die Reisebestätigung/RechnungistderVersicherungsnachweis. OptimalschutzohneSelbstbehalt* -Reiserücktritt-Versicherung(TeilA) -Reiseabbruch-Versicherung(TeilB) -Umbuchungsgebührenschutz(TeilC) -Reisekranken-Versicherung(TeilD) -24h-Notfall-Assistance(TeilE) -Reisegepäck-Versicherung(TeilF)Versicherungssummen: proPerson€2.000 proFamilie/Objekt€4.000 KompaktschutzohneSelbstbehalt* -Reisekranken-Versicherung(TeilD) -24h-Notfall-Assistance(TeilE) -Reisegepäck-Versicherung(TeilF) Reiserücktritt-Plusmit/ohneSelbstbehalt* -Reiserücktritt-Versicherung(TeilA) -Umbuchungsgebührenschutz(TeilC) ReisekrankenschutzohneSelbstbehalt* -Reisekranken-Versicherung(TeilD) -24h-Notfall-Assistance(TeilE) Reiserücktritt-Premiummit/ohneSelbstbehalt* -Reiserücktritt-Versicherung(TeilA) -Reiseabbruch-Versicherung(TeilB) -Umbuchungsgebührenschutz(TeilC) *BeidenTarifenmitSelbstbehaltgeltendiebedingungsgemäßen Selbstbehalte.BeiTarifenohneSelbstbehaltentfallendiesevollständig.Die PreisefürdieunterschiedlichenReiseversicherungs-ProdukteteiltIhnen gerneIhrReisebüromit.DerVersicherungsschutzwirddurchLloyd's VersichererLondon,Syndikat510gewährt: Lloyd'sVersichererLondon, NiederlassungfürDeutschland, Syndikat510 Taunusanlage11, 60329Frankfurt GesetzlicherVertreter: HauptbevollmächtigteJanBlumenthalHandelsregisterNr.:HRAFrankfurt amMain26467AmtsgerichtSitz:HauptsitzderGesellschaftistLondon, UnitedKingdom DiekompletteAbwicklung,Vertrags-undSchadenbearbeitungerfolgtdurch denLloyd'sSchadenservicec/oBGIBBalticGroupInsuranceBrokersGmbH. DieLloyd'sVersichererLondonwerdenbeaufsichtigtdurch: TheFinancialConductAuthority(FCA),25TheNorthColonnade,Canary Wharf,LondonE145HS,VereinigtesKönigreichThePrudentialRegulation Authority(PRA),20Moorgate,London,EC2R6DA,VereinigtesKönigreich DieLloyd'sVersichererLondonwerdenautorisiertdurch: ThePrudentialRegulationAuthority(PRA),20Moorgate,London,EC2R6DA, VereinigtesKönigreich Versicherungsbedingungen:FüralleaufderReisebestätigung/Rechnung aufgeführtenunddokumentiertenReiseversicherungengeltendiejeweiligen BestimmungenderindiesemDruckstückenthaltenen VersicherungsbedingungenfürReiseversicherungen(VBBGIB2013K/TUI). InhaltundUmfangdesjeweiligenVersicherungsschutzesergebensichaus dendortbeschriebenenVersicherungsarten. BeginndesVersicherungsschutzes:DerVersicherungsschutzbeginnt grundsätzlicherstnacherfolgterZahlung;inderReiserücktrittVersicherungunddemUmbuchungsgebührenschutzfrühestensmit BuchungderReiseundinallenanderenReiseversicherungenmitAntrittder Reise. EndedesVersicherungsschutzes:DerVersicherungsschutzendet automatischinderReiserücktritt-Versicherungunddem UmbuchungsgebührenschutzmitAntrittderReise,indenübrigen ReiseversicherungenmitAblaufdesversichertenZeitraums,spätestensmit BeendigungderversichertenReise. HinweiszumBundesdatenschutzgesetz(BDSG):ImVersicherungsfallwerden Datengespeichertundggf.andieinFragekommendenVerbändeder VersicherungswirtschaftunddiebetreffendenRückversicherersowiean ÄrzteundHilfsorganisationenübermittelt,soweitdieszurordnungsgemäßen DurchführungdervertraglichenBeziehungerforderlichist.DieVorschriften desBundesdatenschutzgesetzeszurDatenübermittlungbleibenunberührt. DieAnschriftenderjeweiligenDatenempfängerwerdenaufWunsch übermittelt. WichtigeHinweisefürdenVersicherungsfall: FragenundSchadenmeldungenrichtenSiebittean: Lloyd'sSchadenservicec/oBGIBBalticGroupInsuranceBrokersGmbH, Ballindamm4-5,20095HamburgTel.:+49(0)40-303760-0;Fax:+49(0)40-30 3760-20E-Mail:[email protected] Storno-Beratungs-Service(TelMed) GrundsätzlichsindSieverpflichtet,IhreReisebeiEintritteines Versicherungsfallsunverzüglichzustornieren.Dawirwissen,dassdie EntscheidungeinegeplanteReiseabzusagenimmerschwerfälltunddie Verunsicherunggroßist,z.B.beiEintreteneinerunerwarteterErkrankung odereinesUnfall,bietenwirIhnendenkostenlosenStorno-BeratungsServicean.VomÄrzteteamdesStorno-Beratungs-ServiceerhaltenSieeine reisemedizinischeBeratunghinsichtlichderEntscheidung,obundwanndie versicherteReisestorniertoderumgebuchtwerdensollte.Die InanspruchnahmedesServicesistauffreiwilligerBasis.Eserfolgteine neutraleExperten-EmpfehlunghinsichtlichdergebuchtenReise,basierend aufdenAngabenund/oderübermitteltenUnterlagenzurDiagnose,Therapie undKrankheitsverlauf,soweitmöglich.DerVersichererübernimmthierfür auchevtl.höhereStornokosten,fallsSieentgegenderEinschätzungdoch nichtverreisenkönnen.SomithabenSiedieChance,trotzz.B.plötzlicher ErkrankungihrengeplantenUrlaubnochanzutretenundfallsdocheine Stornierungerforderlichseinsollte,übernimmtderVersichererdas finanzielleRisikoderhöherenStornokostenfürSiebeieinerspäteren Stornierung. DenStorno-Beratungs-ServiceerreichenSieunterTel.:+49(0)88249146331 BittewendenSiesichaußerdemanIhrenReise-Notarzt: -wennSieineinKrankenhauszurstationärenBehandlungmüssen.Dieser hilftIhnenbeiderSuchenacheinemgeeignetenKrankenhausund übernimmtdieAbrechnungderKosten; -wenneinKrankenrücktransportdurchgeführtwerdensoll; -wennSiewährendderReiseweitereHilfeleistungenimRahmender24hNotfall-Assistancebenötigen. SieerreichendasÄrzteteaminderNotrufzentrale24Stundenunter Tel.+49(0)8824-9146261. WirbittenumVerständnis,dassallgemeineFragenunterderNotrufnummer nichtbeantwortetwerdenkönnen.BeiallgemeinenFragenhilftIhnengerne ihrReisebüro,IhrReiseveranstalter,IhreReiseleitungimZielgebietoderdas ServiceTeamdesLloyd'sSchadenservicec/oBGIBBalticGroupInsurance BrokersGmbHunterTel.+49(0)40-303760-0. InformationenzumVertrag EshandeltsichumGruppenversicherungsverträgezwischenderTUI DeutschlandGmbHunddemVersichererzugunstenderReisekundender TUI.DerVertragistdurchdieDeckungsbestätigungdesVersicherers zustandegekommen. WiesinddieRechtsverhältnissederamVertragbeteiligten Personen? DieGruppenversicherungsverträgesindzugunstenderKundenderTUI abgeschlossenworden.DiesesinddieversichertenPersonen.Die versichertePersonkannLeistungenausderVersicherungohnedie MitwirkungderTUIunmittelbarbeimVersicherergeltendmachen.Der VersichererleistetdirektandieversichertePerson.DieTUIals VersicherungsnehmerininformiertjedeversichertePersonüberdenRahmen desGruppenversicherungsvertragesbestehendenVersicherungsschutzund überdieRechtederversichertenPersongemäßdengesetzlichen Informationspflichten,diederVersichererderVersicherungsnehmerinzur Verfügungstellt.DieAusübungsonstigerRechteausden GruppenversicherungsverträgenstehtnichtderversichertenPerson, sondernnurderVersicherungsnehmerinzu. PrämienzahlungfürdieGruppenversicherungsverträge DieVersicherungsprämienfürdieGruppenversicherungsverträgewerden vonderTUIandenVersicherergezahlt.DieNichtzahlungderPrämienführt zumVerlustdesVersicherungsschutzesnachdengesetzlichenVorschriften. FürdenFallderAufhebungdesGruppenversicherungsvertragesgilteine NachhaftungdesVersicherersalsvereinbart.DieNachhaftungzugunsten derversichertenPersonenbestehtbiszumEndedesdurchdenletztenvon derversichertenPersonentrichtetenBetragesgedecktenZeitabschnitt.Die Regelungdes§35wirdabgedungen. Versicherungsbedingungen fürReiseversicherungenderLloyd'sVersichererLondon,Syndikat510(VB BGIB2013-K/TUI): Stand05/2013 I.AllgemeineBestimmungen DienachstehendenRegelungenunter§§1bis11geltenfüralle ReiseversicherungsspartenderLloyd'sVersichererLondon,Syndikat510. §1VersicherteReise/versichertePersonen AufderGrundlageeinesmitderTUIDeutschlandGmbHbzw.WoltersReisen GmbH(Versicherungsnehmer)abgeschlossenenVersicherungsvertrages gewährtLloyd'sVersichererLondon,Syndikat510,denReiseteilnehmern Versicherungsschutz.Versicherungsschutzbestehtfürdiejeweils versicherteReisederinderReisebestätigungdesReiseveranstalters namentlichgenanntenPersonenunddendokumentierten Leistungsbeschreibungen.DenversichertenPersonenstehtimLeistungsfall dieAusübungdervondemVersicherungsschutzumfasstenRechte gegenüberdenVersichererndirektzu. §2BeginnundEndedesVersicherungsschutzes 1.InderReiserücktritt-VersicherungunddemUmbuchungsgebührenschutz beginntderVersicherungsschutzfrühestensmitBuchungderReiseund endetmitdemReiseantritt; 2.IndenübrigenVersicherungssparten a)beginntderVersicherungsschutzmitdemAntrittderReiseundendetmit demvereinbartenZeitpunkt,spätestensjedochmitderBeendigungder Reise; b)verlängertsichderVersicherungsschutzüberdenvereinbartenZeitpunkt hinaus,wennsichdieBeendigungderReiseausGründenverzögert,diedie versichertePersonnichtzuvertretenhat. §3Ausschlüsse 1.NichtversichertsindSchädendurchKrieg,Bürgerkrieg,kriegsähnliche Ereignisse,innereUnruhen,Streik,Kernenergie,Beschlagnahmeund sonstigeEingriffevonhoherHand. 2.EsbestehtjedochVersicherungsschutz,wenndieversichertePerson währendderversichertenReiseüberraschendvoneinemKriegs-oder Bürgerkriegsereignisbetroffenwird.DieserVersicherungsschutzerlischt amEndedessiebtenTagesnachBeginneinesKriegesoderBürgerkrieges. DieErweiterunggiltnichtbeiReiseninStaaten,aufderenGebietzurZeit derEinreisederversichertenPersonbereitsKriegoderBürgerkrieg herrschtoderwodessenAusbruchabsehbarwar.Siegiltauchnichtfürdie aktiveTeilnahmeamKriegoderBürgerkriegsowiefürUnfälledurchABCWaffen. §4ObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalls 1.DieversichertePersonistverpflichtet, a)alleszuvermeiden,waszuunnötigenKostenführenkönnte (Schadenminderungspflicht); b)denSchadendemVersichererunverzüglichanzuzeigen; c)aufVerlangendesVersicherersjedeAuskunftzuerteilen,diezur FeststellungdesVersicherungsfallesoderderLeistungspflichtdes VersicherersundihresUmfangeserforderlichist,jedesachdienliche Auskunftwahrheitsgemäßzuerteilen,denVersicherungsnachweis(z.B. Buchungsbestätigung,Einzahlungsbeleg)sowieerforderlicheOriginalbelege undgeeigneteNachweiseeinzureichen. d)aufVerlangendesVersicherers,sichdurcheinenvomVersicherer beauftragtenArztuntersuchenzulassen. e)zurPrüfung,obundggf.inwelchemUmfangeinbedingungsgemäßer Versicherungsfallvorliegt,aufVerlangendesVersicherersHeilbehandler, Krankenanstalten,PflegeheimeundPflegepersonen,andere PersonenversichererundgesetzlicheKrankenkassensowie BerufsgenossenschaftenundBehördenzurAuskunftserteilungzu ermächtigenundvonihrerSchweigepflichtdemVersicherergegenüberzu entbinden. 2.WirdeinedieserallgemeinenoderderjeweilszusätzlichenObliegenheiten vorsätzlichverletzt,istderVersicherervonseinerVerpflichtungzurLeistung frei.BeigrobfahrlässigerVerletzungderObliegenheitistderVersicherer berechtigt,seineLeistungindemVerhältniszukürzen,dasderSchweredes VerschuldensderversichertenPersonentspricht.DerVersichererbleibt insoweitzurLeistungverpflichtet,alsdieVerletzungkeinenEinflussaufdie FeststellungoderdenUmfangderLeistungsverpflichtungdesVersicherers gehabthat,esseidenn,dassdieversichertePersonarglistiggehandelthat. §5ZahlungderEntschädigung 1.IstdieLeistungspflichtdesVersicherersdemGrundeundderHöhenach festgestellt,erfolgtdieAuszahlungderEntschädigungbinnenzweiWochen. DieVersicherungsleistungenwerdenunmittelbarandieVersicherten ausgezahlt. 2.IstdieVersicherungssummeinderReise-Rücktrittskosten-und Reiseabbruch-VersicherungbeiEintrittdesVersicherungsfallsniedrigerals derGesamtreisepreis,sohaftendieVersichererfürdenSchadennurnach demVerhältnisderVersicherungssummezumGesamtreisepreis. §6ObliegenheitenundFolgenvonObliegenheitsverletzungenbei AnsprüchengegenDritte 1.HateineversichertePersonErsatzansprüchegegenDritte,sobesteht, unbeschadetdesgesetzlichenForderungsübergangesgemäߧ86VVG,die Verpflichtung,dieseAnsprüchebiszurHöhe,inderausdem VersicherungsvertragKostenersatzgeleistetwird,andenVersicherer schriftlichabzutreten. 2.DieversichertePersonhatihrenErsatzanspruchodereinzurSicherung diesesAnspruchsdienendesRechtunterBeachtungdergeltendenFormundFristvorschriftenzuwahrenundbeidessenDurchsetzungdurchden Versicherersoweiterforderlichmitzuwirken. 3.VerletzteineversichertePersonvorsätzlichdieindenAbsätzen1und2 genanntenObliegenheiten,istderVersichererzurLeistunginsoweitnicht verpflichtet,alserinfolgedessenkeinenErsatzvondemDrittenerlangen kann.ImFalleeinergrobfahrlässigenVerletzungderObliegenheitistder Versichererberechtigt,seineLeistungenineinemderSchweredes VerschuldensentsprechendenVerhältniszukürzen. 4.StehteinerversichertenPersoneinAnspruchaufRückzahlungohne rechtlichenGrundgezahlterEntgeltegegendenErbringervonLeistungen zu,fürdiederVersichereraufGrunddesVertragesErstattungsleistungen erbrachthat,sinddieAbsätze1bis3entsprechendanzuwenden. §7BesondereVerwirkungsgründe,Verjährung 1.DerVersichereristvonderEntschädigungspflichtfrei,wenndie versichertePersona)denVersicherungsfalldurchVorsatzherbeigeführt hat;b)denVersichererarglistigüberUmständezutäuschenversucht,die fürdenGrundoderfürdieHöhederLeistungvonBedeutungsind. 2.DerAnspruchaufVersicherungsleistungverjährtindreiJahren.Die VerjährungbeginntmitdemSchlussdesJahres,indemderAnspruch entstandenistundderversichertenPersonbekanntwarbzw.bekanntsein musste.IsteinAnspruchbeimVersichererangemeldetworden,istdie Verjährungsolangegehemmt,bisderversichertenPersondieEntscheidung desVersichererszugegangenist. §8AnsprüchegegenDritte 1.ErsatzansprüchegegenDrittegehenimgesetzlichenUmfangbiszurHöhe dergeleistetenZahlungaufLloyd'sVersichererLondon,Syndikat510,über. 2.Sofernerforderlich,istdieversichertePersonverpflichtet,indiesem UmfangErsatzansprücheandieVersichererabzutreten. §9EntschädigungausanderenVersicherungsverträgen 1.SoweitimVersicherungsfalleineEntschädigungausanderen Versicherungenbeanspruchtwerdenkann,gehendiese Leistungsverpflichtungenvor.Diesgiltauchdann,wennineinemdieser VersicherungsverhältnisseebenfallseinenachrangigeHaftungvereinbart ist.AnsprüchederversichertenPersonbleibenhiervonunberührtund unbeeinträchtigt.MeldetdieversichertePersondenVersicherungsfall Lloyd'sVersichererLondon,Syndikat510,werdendieseinVorleistung tretenunddenSchadenfallbedingungsgemäßregulieren. §10Gerichtsstand/AnzuwendendesRecht 1.FürKlagenausdemVersicherungsverhältnisgegendieversicherte PersonistdasGerichtdesOrteszuständig,andemdieversichertePerson ihrenWohnsitzoderinErmangelungeinessolchenseinenbzw.ihren gewöhnlichenAufenthalthat. 2.KlagengegendenVersichererkönnenbeidemGerichtamWohnsitzoder gewöhnlichenAufenthaltderversichertenPersonoderbeidemGerichtam SitzdesVersicherersanhängiggemachtwerden. 3.VerlegtdieversichertePersonnachVertragsschlussihrenWohnsitzoder gewöhnlichenAufenthaltineinenStaat,dernichtMitgliedsstaatder EuropäischenUnionoderVertragsstaatdesAbkommensüberden EuropäischenWirtschaftsraumistoderistseinbzw.ihrWohnsitzoder gewöhnlicherAufenthaltimZeitpunktderKlageerhebungnichtbekannt,ist dasGerichtamSitzdesVersichererszuständig. 4.Soweitgesetzlichzulässig,giltdeutschesRecht. §11AnzeigenundWillenserklärungen AnzeigenundWillenserklärungenderversichertenPersonunddes VersicherersbedürfenderTextform(z.B.Brief,Fax,E-Mail). II.BesondereBestimmungen(abhängigvomvertraglichvereinbarten Versicherungsumfang) A.Reiserücktritt-Versicherung §1StornierungderReise/Vermittlungsentgelt BeiNichtantrittderReiseerstattetderVersicherer a)dievertraglichgeschuldetenStornokosten. b)dasdemReisevermittlervertraglichgeschuldeteundinRechnung gestellteVermittlungsentgelt,sofernderBetragbeiderHöheder Versicherungssummeberücksichtigtwurde.NichtversichertsindEntgelte, diedemReisevermittlererstinfolgederStornierunggeschuldetwerdenund sonstigeGebühren(z.B.Visagebühreno.ä.).Übersteigtdas VermittlungsentgeltdenallgemeinüblichenundangemessenenUmfang, kannderVersichererdieLeistungaufeinenangemessenenBetrag herabsetzen. §2VersicherteEreignisse/Risikopersonen 1.Versicherungsschutzbesteht,wenndieplanmäßigeDurchführungder Reisenichtzumutbarist,weildieversichertePersonselbstodereine RisikopersonwährendderDauerdesVersicherungsschutzesvoneinemder nachstehendenEreignissebetroffenwird: a)unerwarteteschwereErkrankung(AlsunerwartetgiltdieErkrankung,die nachVersicherungsabschlusserstmalsauftritt.Verschlechterungenbereits bestehenderErkrankungengeltendannabunerwartet,wennindenletzten sechsMonatenvorVersicherungsabschlusskeineärztlicheBehandlung erfolgte,ausgenommenhiervonsindKontrolluntersuchungen); b)schwereUnfallverletzung; c)BruchvonProthesenundLockerungvonimplantiertenGelenken; d)Tod; e)Impfunverträglichkeit; f)FeststellungeinerSchwangerschaftnachVersicherungsbeginnoder KomplikationeneinerbereitsbestehendenSchwangerschaft; g)SchadenamEigentumdurchFeuer,Explosion,Wasserrohrbruch, ElementarereignisoderStraftateinesDritten(z.B.Einbruchdiebstahl), sofernderSchadenerheblichistoderdieAnwesenheitderversicherten PersonzurAufklärungerforderlichist; h)VerlustdesArbeitsplatzesaufgrundeinerunerwarteten betriebsbedingtenKündigungdesArbeitsverhältnissesdurchden Arbeitgeber; i)AufnahmeeinesArbeitsverhältnisses,soferndiesePersonbeider ReisebuchungarbeitslosgemeldetwarunddieAgenturfürArbeitderReise zugestimmthat; j)WiederholungeinernichtbestandenenPrüfungoderAbsolvierungeiner NachprüfungwährendderSchul-oderHochschulausbildung,soferndie ReisevordemTermindernichtbestandenenPrüfunggebuchtwarundder TerminderWiederholungsprüfung/NachprüfungunerwartetindieZeitder versichertenReisefälltoderinnerhalbvon14Tagennachplanmäßigem Reiseendestattfindensoll;beiSchülern:unerwarteteNichtversetzung (maßgeblichistdasletzteZwischenzeugnisbzw.eineentsprechende BescheinigungderSchule); k)Arbeitsplatzwechsel,vorausgesetzt,dasvorhergehendeArbeitsverhältnis warnichtzeitlichbefristet,dieReisewurdevorKenntnisdes ArbeitsplatzwechselsgebuchtunddieReisezeitfälltindieProbezeitder neuenberuflichenTätigkeit,maximaljedochindieerstensechsMonateder neuenberuflichenTätigkeit; l)EinreichungderScheidungsklage(beieinvernehmlicherTrennungder dementsprechendeAntrag)beimzuständigenGerichtunmittelbarvoreiner gemeinsamenReisederbetroffenenEhepartner; m)EintreffeneinerunerwartetengerichtlichenVorladungderversicherten Person,vorausgesetztdaszuständigeGerichtakzeptiertdieReisebuchung nichtalsGrundzurVerschiebungderVorladung. 2.Risikopersonensind a)dieAngehörigenderversichertenPerson; b)diejenigen,dienichtmitreisendeminderjährigeoderpflegebedürftige Angehörigebetreuen; c)dieMitreisendensowiederenAngehörigeundBetreuungspersonen, sofernnichtmehralsvierPersonenundggf.zweiweiteremitreisende minderjährigeKinderdieReisebzw.beiFerienhaus-/FerienwohnungsBuchungennichtmehrals12Personengemeinsamgebuchthaben. MitreisendeAngehörigegeltenimmeralsRisikopersonen. §3VerspäteterReiseantritt DerVersicherererstattetdienachgewiesenenMehrkostenderHinreise sowiedenanteiligenReisepreisnichtgenutzterReiseleistungenvorOrt, wenndieReiseausversichertemGrundoderwegeneinerVerspätung öffentlicherVerkehrsmittelummindestenszweiStundenverspätet angetretenwird.ErstattetwerdendieMehrkostenentsprechendder ursprünglichgebuchtenArtundQualitätbiszurHöhederStornokosten,die beiNichtantrittderReiseangefallenwären. §4Selbstbehalt Sofernnichtandersvereinbart,beträgtderSelbstbehaltinjedem Versicherungsfall20%deserstattungsfähigenSchadens,mindestensjedoch €25,-jePerson/Objekt.BeiTarifenohneSelbstbehaltentfälltdieser vollständig. §5ZusätzlicheObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalls DieversichertePersonistverpflichtet, a)nachEintrittdesVersicherungsfalles/RücktrittgrundesdieReise unverzüglichzustornieren,umdieStornokostenniedrigzuhaltenunddie StornorechnungnebstVersicherungsnachweisimOriginaleinzureichen; b)schwereUnfallverletzung,unerwarteteschwereErkrankung, Schwangerschaft,BruchvonProthesen,Lockerungvonimplantierten GelenkenundImpfunverträglichkeitdurcheinärztlichesAttest,psychische ErkrankungendurchAttesteinesFacharztesfürPsychiatrienachzuweisen; c)zumNachweisdesversichertenEreignissesaufVerlangendes Versicherers-eineArbeitsunfähigkeitsbescheinigungeinzureichen;-der EinholungeinesfachärztlichenAttestesdurchdenVersichererüberdieArt undSchwerederKrankheitsowiedieUnzumutbarkeitzurplanmäßigen DurchführungderReisezuzustimmenunddemArztdienotwendige Untersuchungzugestatten; d)imTodesfalleineSterbeurkundevorzulegen; e)sämtlichesonstigenSchadenereignissedurchgeeigneteNachweisezu belegen. B.Reiseabbruch-Versicherung §1VersicherteEreignisse/Risikopersonen VersichertgeltendieEreignisse/RisikopersonengemäßA.§2Punkt1.a)-g) bzw.§2Punkt2. §2NichtinAnspruchgenommeneReiseleistungen DerVersicherererstattet a)denanteiligenReisepreisfürnichtgenutzteReiseleistungenvorOrt, soferndieReiseausversichertemGrundvorzeitigabgebrochenwird. b)denanteiligenReisepreisfürnichtgenutzteReiseleistungen,wenndie versichertePersoneineReiseleistungvorübergehendnichtwahrnehmen kann,weilsiewegenunerwarteterschwererErkrankungoderschwerer Unfallverletzungstationärbehandeltwerdenmuss. §3Mehrkostenversicherung(Außerplanmäßige Beendigung/UnterbrechungeinerReise) 1.DerVersicherererstattetunterdengenanntenVoraussetzungen a)diezusätzlichenRückreisekostenbeinichtplanmäßigerBeendigungder ReiseausversichertemGrund. b)diezusätzlichenRückreisekosten,wenndieversichertePersoninfolgeder VerspätungeinesöffentlichenVerkehrsmittelsummindestenszweiStunden einAnschlussverkehrsmittelversäumtunddeshalbdieHeimreiseverspätet fortsetzenmuss; c)notwendigeundangemesseneMehrkostenfürVerpflegungund Unterkunftbiszu€150,-,diedurchEreignissegemäßderPunktea)undb) verursachtwurden; d)MehrkostenderaußerplanmäßigenRückreiseoderdesverlängerten AufenthaltesinfolgeeinesElementarereignissesamUrlaubsortoder Wohnort,wenndeswegendieReisenichtplanmäßigbeendetwerdenkann oderdieAnwesenheitderversichertenPersonanihremWohnortzwingend erforderlichist; e)diezusätzlichenKostenfürdieUnterkunft,wenndieversichertePerson odereinemitreisendeRisikopersonaufgrundschwererUnfallverletzung oderunerwarteterschwererErkrankungreiseunfähigwirdunddeshalbdie Reisenichtplanmäßigbeendenkann -biszu€2.500,-,sofernsicheinemitreisendeRisikopersoninstationärer Behandlungbefindet, -biszu€750,-,soferneineambulanteBehandlungderversichertenPerson odereinermitreisendenRisikopersonerfolgt; f)NachreisekostenzumWiederanschlussandieReisegruppe,wenndie versichertePersondergebuchtenRundreise(auchKreuzfahrt)aus versichertemGrundvorübergehendnichtfolgenkann,höchstensjedochden anteiligenReisepreisdernochnichtgenutztenReiseleistungenvorOrt. 2.VoraussetzungfürdenVersicherungsschutzgemäß1.a)-f)ist,dassdie entsprechendenReiseleistungen(Unterkunft,Rückreise)mitgebuchtund mitversichertwurden.BeiderErstattungderKostenwirdaufdie ursprünglichgebuchteArtundQualitätabgestellt. §4UnterstützungbeiUmbuchung DieNotrufzentraleistbeiUmbuchungenbehilflich,wenndieversicherte Person a)eingebuchtesVerkehrsmittelversäumtodereszuVerspätungenbzw. AusfällengebuchterVerkehrsmittelkommt; a)wegeneinesNotfallsdieRückreiseaußerplanmäßigantritt. §5Selbstbehalt Sofernnichtandersvereinbart,beträgtderSelbstbehaltinjedem Versicherungsfall20%deserstattungsfähigenSchadens,mindestensjedoch €25,-jePerson/Objekt.BeiTarifenohneSelbstbehaltentfälltdieser vollständig. §6ZusätzlicheObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalls EsgeltendieRegelungengemäߧ5c)bise). C.Umbuchungsgebührenschutz §1Versicherungsumfang DerVersichererersetztbeiUmbuchunginnerhalbdergebuchtenSaisonbis zu42TagenvorReiseantrittdievertraglichgeschuldeten Umbuchungsgebührenbiszu€50,-jeversicherterPerson,bei Objektbuchungenbismax.€50,-jeObjekt D.Reisekranken-Versicherung §1GegenstandderVersicherung DerVersichererleistetEntschädigungbeiaufderversichertenReiseakut eintretendenKrankheitenundUnfällenfürdieKostenderHeilbehandlungim AuslandsowiederKrankentransporteundderÜberführungbeiTod.Als AuslandgiltnichtdasLand,indemdieversichertePersonihrenständigen Wohnsitzhat. §2HeilbehandlungenimAusland 1.DerVersicherererstattetdieKostenderimAuslandnotwendigen Heilbehandlungen,dievonÄrztendurchgeführtoderverordnetwerden. Dazugehöreninsbesondere a)stationäreBehandlungenimKrankenhauseinschließlichOperationen; b)ambulanteHeilbehandlungen; c)Arznei-,Heil-undVerbandsmittel; d)HeilbehandlungendesneugeborenenKindesbeieinerFrühgeburtbiszu€ 100.000,-; e)schmerzstillendeZahnbehandlungeneinschließlichZahnfüllungenin einfacherAusfertigungsowieReparaturenvonZahnersatzund Zahnprothesenbiszuinsgesamt€350,-jeVersicherungsfall; f)Hilfsmittel(z.B.Gehhilfen,MieteeinesRollstuhls,Prothesen),sofernsie aufgrundeinesUnfallsodereinerKrankheiterstmalsnotwendigwerden,bis zuinsgesamt€350,-jeVersicherungsfall; g)Massagen,Fangoanwendungen,Akupunktur,außerdieseBehandlungen findenimRahmeneinesKuraufenthaltesstatt. 2.DerVersicherererstattetdieKostenderHeilbehandlungbiszumTagder Transportfähigkeit,sofernderKrankenrücktransportbiszumEndeder versichertenReisewegenTransportunfähigkeitderversichertenPerson nichtmöglichist. 3.DieversichertePersonerhältbeimedizinischnotwendigervollstationärer HeilbehandlungimAuslandanstelledesKostenersatzeswahlweiseein Krankenhaustagegeldvon€50,-proTag,maximalfür30TageabBeginnder stationärenBehandlung.DasWahlrechtistunverzüglichbeiBeginnder stationärenBehandlunggegenüberdemVersichererauszuüben. 4.VersichertePersonenmitständigemWohnsitzinDeutschlanderhalten abweichendvon§1auchbeiReiseninnerhalbDeutschlandsein Krankenhaustagegeldgemäߧ2Punkt3. 5.MusseinmitversichertesKindbiseinschließlich12Jahrestationär behandeltwerden,erstattetderVersichererdieKostenfürdie UnterbringungeinerBegleitpersonimKrankenhaus(RoomingIn). 6.TelefonkostenzurKontaktaufnahmemitderNotrufzentraledes Versichererswerdenbiszu€25,-jeVersicherungsfallerstattet. §3Krankentransporte/Überführung DerVersicherererstattetdieKostenfür a)denmedizinischsinnvollenundvertretbarenKrankenrücktransportan denWohnortderversichertenPersonbzw.indasdemWohnort nächstgelegenegeeigneteKrankenhaus; b)KrankentransportezumstationärenAufenthaltindasKrankenhausim AuslandundzurückindieUnterkunftamUrlaubsort; c)dieÜberführungzumBestattungsortoderdieBestattungimAusland. §4Ausschlüsse/Einschränkungen 1.NichtvomVersicherungsschutzumfasstsind a)Heilbehandlungen,dieeinAnlassfürdenReiseantrittwaren; b)Heilbehandlungen,beidenenderversichertenPersonbeiReiseantritt bekanntwar,dasssiebeiplanmäßigerDurchführungderReiseaus medizinischenGründenstattfindenmussten; c)Hypnosen,psychoanalytischeundpsychotherapeutischeBehandlungen; d)ZahnbehandlungenundAufwendungenfürHilfsmittelundProthesen,die überdenUmfanggemäߧ2Punkte1.f)undg)hinausgehen; e)Unfall-oderKrankheitskosten,deren(Mit-)UrsacheAlkoholeinflussoder Drogenmissbrauchist; f)PflegebedürftigkeitoderVerwahrung. §5ZusätzlicheObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalls 1.DieversichertePersonistverpflichtet, a)vorBeginneinerstationärenHeilbehandlungsowievorDurchführungvon KrankenrücktransportenunverzüglichKontaktzurNotrufzentraledes Versicherersaufzunehmen; b)demVersichererdieRechnungsoriginaleoderZweitschriftenmiteinem OriginalerstattungsstempeleinesanderenLeistungsträgersüberdie gewährtenLeistungenvorzulegen;diesewerdenEigentumdesVersicherers. §6Selbstbehalt Sofernnichtandersvereinbart,trägtdieversichertePersoneinen Selbstbehaltvon€75,-jeVersicherungsfall.BeiTarifenohneSelbstbehalt entfälltdieservollständig. E.24h-Notfall-Assistance §1GegenstandderVersicherung DerVersicherererbringtdurchseine24h-Notrufzentrale BeistandsleistungenindennachstehendenNotfällen,diederversicherten PersonwährendderReisezustoßen. §2Krankheit/Unfall 1.MedizinischeVersorgungimReiseziel a)DieNotrufzentraleinformiertaufAnfragevorundwährendderReiseüber dieMöglichkeitenärztlicherVersorgungundbenennt,fallsmöglich,einen DeutschoderEnglischsprechendenArzt. b)BenötigtdieversichertePersonArzneimittel,dieihraufderReise abhandengekommensind,übernimmtdieNotrufzentraledieBeschaffung unddenVersandderErsatzpräparate.DieKostenderPräparatesindvon derversichertenPersonbinneneinesMonatsnachRechnungsstellung zurückzuerstatten. 2.KrankenhausaufenthaltBeistationärerBehandlungderversicherten PersonineinemKrankenhauserbringtdieNotrufzentralefolgende Leistungen: a)BetreuungDieNotrufzentralestelltbeiBedarfübereinenvonihr beauftragtenArztdenKontaktzumjeweiligenHausarztsowiezuden behandelndenKrankenhausärztenherundsorgtfürdieÜbermittlungvon InformationenzwischendenbeteiligtenÄrzten. b)KrankenbesuchSoferngewünscht,organisiertdieNotrufzentraledie ReiseeinerderversichertenPersonnahestehendenPersonzumOrtdes KrankenhausaufenthaltesundvondortzurückzumWohnort,sofernder KrankenhausaufenthaltvoraussichtlichlängeralsfünfTagedauert.Die KostenderBeförderungübernimmtderVersicherer. c)KostenübernahmegarantieundAbrechnungDerVersicherergibt gegenüberdemKrankenhauseineKostenübernahmegarantiebiszu€ 15.000,-ab.ErübernimmtnamensundimAuftragderversichertenPerson dieAbrechnungmitdenzuständigenKostenträgern.Soweitdiesedievom VersicherergezahltenBeträgenichtübernehmen,sindsievonder versichertenPersonbinneneinesMonatsnachRechnungsstellunganden Versichererzurückzuzahlen. 3.Krankenrücktransport Sobaldesmedizinischsinnvollundvertretbarist,organisiertdie NotrufzentraledenKrankenrücktransportderversichertenPersonmit medizinischadäquatenTransportmitteln(einschließlich Ambulanzflugzeugen)andenWohnortderversichertenPersonoderindas demWohnortnächstgelegenegeeigneteKrankenhaus. §3Tod StirbtdieversichertePersonwährendderReise,organisiertdie NotrufzentraleaufWunschderAngehörigendieBestattungimAuslandoder dieÜberführungderverstorbenenPersonzumBestattungsort. §4Such-,Rettungs-undBergungskosten ErleidetdieversichertePersoneinenUnfallundmusssiedeswegengesucht, gerettetodergeborgenwerden,erstattetderVersichererdieKostenbiszu€ 5.000,-. §5VerlustvonReisezahlungsmitteln,Reisedokumentenund Reisegepäck 1.KommtdieversichertePersonineinefinanzielleNotlage,weilihre Reisezahlungsmittelabhandengekommensind,stelltdieNotrufzentraleden KontaktzurHausbankherundunterstütztdiesebeiderÜbermittlungdes zurVerfügunggestelltenBetrags.IsteineKontaktaufnahmezurHausbank innerhalbvon24Stundennichtmöglich,stelltderVersichererder versichertenPersoneinDarlehenbiszu€1.500,-zurVerfügung.Das DarlehenistbinneneinesMonatsnachBeendigungderReiseanden Versichererzurückzuzahlen. 2.BeiVerlustvonKredit-oderEC-bzw.Maestro-Kartenhilftdie NotrufzentralebeiderSperrungderKarten.DieNotrufzentralehaftetjedoch nichtfürdenordnungsgemäßenVollzugderSperrungundfüretwaig entstehendeVermögensschäden. 3.BeiVerlustvonReisedokumentenhilftdieNotrufzentralebeider Ersatzbeschaffung. 4.BeiVerlustvonReisegepäckistdieNotrufzentralebeidessenAuffindung behilflich. §6Strafverfolgungsmaßnahmen WirddieversichertePersonverhaftetodermitHaftbedroht,istdie NotrufzentralebeiderBeschaffungeinesAnwaltsundeinesDolmetschers behilflich.DerVersichererverauslagtGerichts-,Anwalts-und Dolmetscherkostenbiszu€5.000,-sowieggf.eineStrafkautionbiszu€ 15.000,-.DieverauslagtenBeträgesindspätestensdreiMonatenach AuszahlungandenVersichererzurückzuerstatten. §7ÜbermittlungvonInformationen/Reiseruf 1.AufAnfragederversichertenPersoninformiertdieNotrufzentraleüber dienächstgelegenediplomatischeVertretung(Anschriftundtelefonische Erreichbarkeit)sowieüberReisewarnungenundSicherheitshinweisedes AuswärtigenAmtesderBundesrepublikDeutschland. 2.BeiÄnderungenimReiseablaufoderbeieineraktuellenNotlageder versichertenPersonbemühtsichdieNotrufzentraleaufderenWunschum dieInformationsweitergabeanDritte. 3.WenndieversichertePersonwährendderReisenichterreichtwerden kann,bemühtsichdieNotrufzentraleumeinenReiseruf.DieKostenhierfür übernimmtderVersicherer. §8Umbuchungen DieNotrufzentraleistbeiUmbuchungenbehilflich,wenndieversicherte Person a)eingebuchtesVerkehrsmittelversäumtodereszuVerspätungenbzw. AusfällengebuchterVerkehrsmittelkommt; b)wegeneinesNotfallsdieRückreiseaußerplanmäßigantritt; c)wegenÜberbuchungdesBeförderungsmittelsdiegebuchteReisenicht wiegeplantantretenoderfortsetzenkann. §9PsychologischeHilfestellung GerätdieversichertePersonwährendderReiseineineakuteNotsituation, indersiepsychologischenBeistandbenötigt,leistetdieNotrufzentrale telefonischeineerstepsychologischeHilfestellung. §10BetreuungundRückholungminderjährigerKinder KanneinmitreisendesminderjährigesKindwegenTod,schwerer UnfallverletzungoderunerwarteterschwererErkrankungeiner mitversichertenunddiedasKindbetreuendenPersonnichtmehrbetreut werden,organisiertderVersichererdieBetreuungdesKindessowiedie RückreisezumWohnortundübernimmthierfürdieKosten. §11ZusätzlicheObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalls DieversichertePersonhatzurInanspruchnahmederBeistandsleistungenin NotfällenunverzüglichKontaktzurNotrufzentraleaufzunehmen. F.Reisegepäck-Versicherung §1VersicherteSachen ZumversichertenReisegepäckzählenalleSachendespersönlichen ReisebedarfsderversichertenPerson,einschließlichGeschenkeund Reiseandenken. §2GegenstandderVersicherung 1.MitgeführtesReisegepäck DerVersichererleistetEntschädigung,wennmitgeführtesReisegepäck abhandenkommtoderbeschädigtwird,undzwardurchStraftateines Dritten,UnfalleinesTransportmittels,Feuer,Explosionoder Elementarereignisse. 2.AufgegebenesReisegepäck DerVersichererleistetEntschädigung a)wennaufgegebenesReisegepäckabhandenkommtoderbeschädigtwird, währendessichimGewahrsameinesBeförderungsunternehmens,einer GepäckaufbewahrungodereinesBeherbergungsbetriebesbefindet; b)fürnotwendigeErsatzkäufebiszu€500,-jeVersicherungsfall,wenn aufgegebenesReisegepäckdenBestimmungsortwegenverzögerter BeförderungnichtamselbenTagwiedieversichertePersonerreicht. §3Ausschlüsse/Einschränkungen 1.Nichtversichertsind a)Geld,Wertpapiere,FahrkartenundDokumenteallerArtmitAusnahme vonamtlichenAusweisenundVisa; b)Sportgeräte,soweitsiesichinbestimmungsgemäßemGebrauchbefinden; c)Vermögensfolgeschäden. 2.EinschränkungendesVersicherungsschutzes: a)Brillen,Kontaktlinsen,HörgeräteundProthesensowieMobiltelefone jeweilssamtZubehörsindbiszu€250,-versichert; b)EDV-GeräteundSoftwareeinschließlichdesjeweiligenZubehörssindbis insgesamt€500,-versichert; c)Video-undFotoapparateeinschließlichZubehörsowieSchmucksachen undKostbarkeitensindalsaufgegebenesReisegepäcknichtversichert.Als mitgeführtesReisegepäcksinddieseGegenständebisinsgesamt50%der Versicherungssummeversichert. d)GeschenkeundReiseandenkensindinsgesamtbiszu10%der Versicherungssummeversichert; e)VersicherungsschutzfürSchädenamReisegepäckwährenddesZeltens undCampingsbestehtnuraufoffizielleingerichtetenCampingplätzen. f)ReisegepäckistineinemabgestelltenKraftfahrzeugunddaran angebrachtenBehältnissennurdannversichert,wenndasKraftfahrzeug bzw.dieBehältnissedurchVerschlussgesichertsindundderSchaden zwischen6.00Uhrund22.00Uhreintritt.BeiFahrtunterbrechungen,die nichtlängeralsjeweilszweiStundendauern,bestehtzujederUhrzeit Versicherungsschutz. 3.FührtdieversichertePersondenSchadengrobfahrlässigherbei,soist derVersichererberechtigt,seineLeistungineinemderSchweredes VerschuldensderversichertenPersonentsprechendenVerhältniszukürzen. §4HöhederEntschädigung ImVersicherungsfallersetztderVersichererbiszurHöheder Versicherungssummefür a)abhandengekommeneoderzerstörteSachendenBetrag,derallgemein erforderlichist,umneueSachengleicherArtundGüteanzuschaffen, abzüglicheinesdemZustandderversichertenSache(Alter,Abnutzung, Gebrauchetc.)entsprechendenBetrages(Zeitwert); b)beschädigteSachendienotwendigenReparaturkostenundggf.eine verbleibendeWertminderung,höchstensjedochdenZeitwert; c)Filme,Bild-,Ton-undDatenträgerdenMaterialwert; d)amtlicheAusweiseundVisadieamtlichenGebührender Wiederbeschaffung. §5ZusätzlicheObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalles 1.DieversichertePersonistverpflichtet,Schädendurchstrafbare Handlungenunverzüglichdernächstzuständigenodernächsterreichbaren PolizeidienststelleunterEinreichungeinerListeallerinVerlustgeratenen Sachenanzuzeigen,sichdiesbestätigenzulassenunddemVersicherer hierübereineBescheinigungeinzureichen. 2.SchädenanaufgegebenemReisegepäcksinddem Beförderungsunternehmen,demBeherbergungsbetriebbzw.der Gepäckaufbewahrungunverzüglichzumelden.Äußerlichnichterkennbare SchädensindnachderEntdeckungunverzüglichundunterEinhaltungder jeweiligenReklamationsfrist,spätestensinnerhalbvonsiebenTagennach AushändigungdesReisegepäckstücks,schriftlichanzuzeigen.Dem VersicherersindentsprechendeBescheinigungenvorzulegen. §6Selbstbehalt Sofernnichtandersvereinbart,trägtdieversichertePersoneinen Selbstbehaltvon€75,-jeVersicherungs-fall.BeiTarifenohneSelbstbehalt entfälltdieservollständig.DiekompletteAbwicklung,Vertrags-und Schadenbearbeitungerfolgtdurch:Lloyd'sSchadenservicec/oBGIBBaltic GroupInsuranceBrokersGmbHBallindamm4-520095HamburgTel.:+49(0) 40-303760-0Fax:+49(0)40-303760-20E-Mail:[email protected] Reiseversicherungen1-2-FLYundX1-2-FLY InformationenundVersicherungsbedingungenfürReiseversicherungender UnionReiseversicherungAGundderUnionKrankenversicherungAG BittebeachtenSie,dasssichderVersicherungsschutzausdemvonIhnen gewähltenProduktunddendazugehörigenVersicherungsbedingungen ergibt.VersicherungsschutzbestehtfürdiejeweilsversicherteReisederin derReisebestätigungdesReiseveranstaltersnamentlichgenannten PersonenunddendokumentiertenLeistungsbeschreibungen,sofernder PreisfürdenVersicherungsschutzvonderversichertenPersonbezahlt wurde.DasEinzelpaketgiltnurfürdienamentlichbezeichneten Versichertenpersönlich.AbAlter65istderSeniorentarifzuwählen.Das Familienpaketgiltfürmaximal2Erwachsene,unabhängigvom VerwandtschaftsverhältnisundKinderbiszurVollendungdes21. LebensjahressoferninderReisebestätigungnamentlichgenannt.Die Personenzahlistnichtlimitiert.FürdieWahldesNicht-Seniorentarifsbzw. SeniorentarifsistdasAlterdesältestenzuversicherndenFamilienmitglieds maßgeblich. 24StundenNotruf-Service BeiNotfällenaufReisenstehtIhnenunser24Stunden-Notruf-Service hilfreichzurSeite.An365TagenimJahristunsereNotruf-ZentralefürSie unterderNummer+49(0)2115363-3693zuerreichen.Wirbittenum Verständnis,dassallgemeineFragenunterderNotrufnummernicht beantwortetwerdenkönnen. SchadenmeldungenrichtenSiebittean: UnionReiseversicherungAG Reiseservice D-66087Saarbrücken Telefon:+49(0)681844-7555 Telefax:+49(0)681844-1113 UnionReiseversicherung,Aktiengesellschaft Maximilianstraße53, 80530München Tel.089/2160-6745, Fax089/2160-6746 Internet:www.urv.de E-Mail:[email protected] Vorstand:Dr.HaraldBenzing(Vorsitzender),ManuelaKiechle,WolfgangReif VorsitzenderdesAufsichtsrates:Dr.RobertHeene RegistergerichtMünchen,HRB137918Ust.-ID-Nr.:DE259197822 UnionKrankenversicherung,Aktiengesellschaft Peter-Zimmer-Straße2, 66123Saarbrücken Tel.:0681/844-7777, Fax:0681/844-2959 Internet:www.ukv.de E-Mail:[email protected] Vorstand:Dr.HaraldBenzing(Vorsitzender),ManuelaKiechle,WolfgangReif VorsitzenderdesAufsichtsrates:FriedrichSchubring-Giese RegistergerichtSaarbrücken,HRB7184Ust.-ID-Nr.:DE138118055 Stornokompass Stornokompass-dieschnelleHilfe,solltedurchKrankheitoderdurcheinen anderenabgesichertenGrunddieReisegefährdetsein.BittehaltenSiebeim Anrufunter+49681/8447554FolgendeInformationenbereit:n BuchungsbestätigungderReisenHöhederStornokostennRücktrittsgrund (beiErkrankungDiagnose)OdergleichFragebogenvonwww.urv.de downloaden,ausfüllenundanunssenden. AllgemeineVersicherungsinformationen(§1VVG-InfoV) VersicherungsunternehmenUnionReiseversicherungAktiengesellschaft Maximilianstraße53, 80530München Telefon:089/2160-6745 Telefax:089/2160-6746 Internet:www.urv.de E-Mail:[email protected] Vorstand:Dr.HaraldBenzing(Vorsitzender),ManuelaKiechle,WolfgangReif VorsitzenderdesAufsichtsrates:Dr.RobertHeene RegistergerichtMünchen,HRB137918Ust.-IdNr.:DE259197822, Gläubiger-ID.:DE07URV00000156983 UnionKrankenversicherungAktiengesellschaft Peter-Zimmer-Straße2, 66123Saarbrücken Telefon:0681/844-7777 Telefax:0681/844-2959 Internet:www.ukv.de E-Mail:[email protected] Vorstand:Dr.HaraldBenzing(Vorsitzender),ManuelaKiechle,WolfgangReif VorsitzenderdesAufsichtsrates:FriedrichSchubring-Giese RegistergerichtSaarbrücken,HRB7184UST.-IdNr.:DE138118055, Gläubiger-ID.:DE69UKV00000157419 AufsichtsbehördeBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)GraurheindorferStraße108,D-53117Bonn Hauptgeschäftstätigkeit DerSchwerpunktderGeschäftstätigkeitderUnionReiseversicherungAGist derBetriebderReise-Rücktrittskosten-Versicherung,derSchwerpunktder GeschäftstätigkeitderUnionKrankenversicherungAGistderBetriebder privatenKrankenversicherung,jeweilsaufderBasisprivatrechtlicherund schuldrechtlicherVerträge. VertragsgrundlagenundVersicherungsschutz FürdenVersicherungsvertraggeltendieVersicherungsbedingungenfür ReiseversicherungenderUnionReiseversicherungAGundUnion KrankenversicherungAGunddieAllgemeinenVersicherungsinformationen. BittebeachtenSie,dasssichderVersicherungsschutzausdemvonder versichertenPersongewähltenTarifunddendazugehörigen Versicherungsbedingungenergibt.Versicherungsschutzbestehtfürdiein derPrämienrechnungoderderReisebestätigungdesReiseveranstalters aufgeführtenPersonenundReisennachdenTarifbestimmungenderUnion ReiseversicherungAG. ZustandekommendesVertrages MitderBezahlungderPrämiebestehtsofortigerVersicherungsschutzfür diegebuchteReise.DieVersicherungsteueristinderPrämieenthalten. Gebührenwerdennichterhoben.BittebeachtenSie:DasgewählteProdukt kannnurvorAntrittderReiseundnurbeiReisebuchung,spätestensjedoch 30TagevordemplanmäßigenReiseantritt,abgeschlossenwerden.Bei Buchunginnerhalbvon30TagenvorReisebeginnistder VersicherungsabschlussnuramBuchungstag,spätestensamfolgenden Werktagmöglich.MündlicheVereinbarungensindunwirksam.Vonden angebotenenVersicherungssummen,Tarifenund Versicherungsbedingungendarfnichtabgewichenwerden. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht SiekönnenIhreVertragserklärunginnerhalbvon14TagenohneAngabevon GründeninTextform(z.B.Brief,Fax,E-Mail)widerrufen.DieFristbeginnt, nachdemSiedenVersicherungsschein,dieVertragsbestimmungen einschließlichderAllgemeinenVersicherungsbedingungensowiedie weiterenInformationennach§7Absatz1und2des Versicherungsvertragsgesetzes(VVG)inVerbindungmit§§1bis4derVVGInformationspflichtenverordnungunddieseBelehrunginTextformerhalten haben;jedochnichtvorErfüllungunsererPflichtengemäߧ312gAbsatz1 Satz1desBürgerlichenGesetzbuchsinVerbindungmitArtikel246§3des EinführungsgesetzeszumBürgerlichenGesetzbuche.ZurWahrungder WiderrufsfristgenügtdierechtzeitigeAbsendungdesWiderrufs.Der Widerrufistzurichtenan:UnionReiseversicherungAktiengesellschaft ReiseserviceD-66087SaarbrückenTelefax:0681/844-1113,E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen ImFalleeineswirksamenWiderrufsendetderVersicherungsschutzundwir erstattenIhnendenaufdieZeitnachZugangdesWiderrufsentfallenden TeilderPrämie,wennSiezugestimmthaben,dassderVersicherungsschutz vordemEndederWiderrufsfristbeginnt.DenTeilderPrämie,deraufdie ZeitbiszumZugangdesWiderrufsentfällt,dürfenwirindiesemFall einbehalten;wirverzichtenallerdingsaufdiesenBetrag,sodasseinBetrag inHöhevonEUR0,-anfällt.DieErstattungzurückzuzahlenderBeträge erfolgtunverzüglich,spätestens30TagenachZugangdesWiderrufs. BeginntderVersicherungsschutznichtvordemEndederWiderrufsfrist,hat derwirksameWiderrufzurFolge,dassempfangeneLeistungen zurückzugewährenundgezogeneNutzungen(z.B.Zinsen)herauszugeben sind.HabenSieIhrWiderrufsrechtnach§8Versicherungsvertragsgesetz wirksamausgeübt,sindSieauchaneinenmitdem Versicherungsvertragsgesetzwirksamausgeübt,sindSieauchaneinenmit demVersicherungsvertragzusammenhängendenVertragnichtmehr gebunden.EinzusammenhängenderVertragliegtvor,wennereinenBezug zudemwiderrufenenVertragaufweistundeineDienstleistungdes VersicherersodereinesDrittenaufderGrundlageeinerVereinbarung zwischendemDrittenunddemVersichererbetrifft.EineVertragsstrafedarf wedervereinbartnochverlangtwerden. BesondereHinweise IhrWiderrufsrechterlischt,wennderVertragaufIhrenausdrücklichen WunschsowohlvonIhnenalsauchvonunsvollständigerfülltist,bevorSie IhrWiderrufsrechtausgeübthaben. AnwendbaresRechtundVertragssprache dieinländischenGerichtsständenach§§17,21,29Zivilprozessordnung(ZPO) sowienach§215Versicherungsvertragsgesetz(VVG). FürdieVertragsbedingungeneinschließlichsämtlicherInformationensowie fürdieKommunikationwährendderLaufzeitdesVertrageswird ausschließlichdiedeutscheSpracheverwendet. VersicherungsbedingungenderUnionReiseversicherungAG/Union KrankenversicherungAG (VB-URV/1-2-FLY2009) AllgemeineBedingungenderUnionReiseversicherungAG/Union KrankenversicherungAG DienachfolgendaufgeführtenArtikel1-13geltenfüralle Versicherungssparten.SiewerdendurchdieimAnschlussandiese AllgemeinenBedingungenaufgeführtenBesonderenBedingungenzuden einzelnenSpartenergänzt. Art.1VersichertePersonen VersichertsinddieimVersicherungsnachweisoderderReisebestätigung desReiseveranstaltersnamentlichgenanntenPersonenoderderim VersicherungsnachweisfestgelegtePersonenkreis,soferndieVersicherung gezahltwurde. Art.2GeltungsbereichdesVersicherungsschutzes DerVersicherungsschutzgiltfürdiejeweilsversicherteReise. Art.3BeginnundEndedesVersicherungsschutzes DerVersicherungsschutztrittnurdanninKraft,wenndieVersicherungvor Reiseantrittgezahltwurde.DerVersicherungsschutzbeginntindem vereinbartenZeitpunkt,d.h. 1.a)inderReise-Rücktrittskosten-VersicherungmitderBuchungdes VersicherungsschutzesfürdiegebuchteReise; b)inderAuslandsreise-KrankenversicherungnichtvorGrenzüberschreitung insAusland; c)indenübrigenVersicherungsspartenmitdemReiseantritt. 2.endetmitdemvereinbartenZeitpunkt,spätestensjedochmitder BeendigungderversichertenReise,inderAuslandsreiseKrankenversicherungmitderGrenzüberschreitunginsInland. 3.verlängertsichüberdasplanmäßigeReiseendehinaus,wenndie vereinbarteVersicherungdiegesamtegeplanteReiseerfasstundsichdie BeendigungderReiseausGründenverzögert,diedieversichertePerson nichtzuvertretenhat. 4.ErforderteinVersicherungsfall,fürdeneinLeistungsanspruchinder Auslandsreise-Krankenversicherungbesteht,längereBehandlungundist eineRückreisewegennachgewiesenerTransportunfähigkeitnichtmöglich, verlängertsichderVersicherungsschutzüberdenZeitpunktder ursprünglichenBeendigungdesVersicherungsschutzeshinausbisdie versichertePersonwiedertransportfähigist. 5.DerVersicherungsschutzendetmitdemTodderversichertenPersonen. Art.4FälligkeitundFolgenverspäteterZahlung 1.DieZahlungderVersicherungwirdunverzüglichnachAblaufvonzwei WochennachBuchungderVersicherungfällig. 2.DerBeginndesVersicherungsschutzesistvonderrechtzeitigenZahlung abhängig.WirddieVersicherungnichtrechtzeitiggezahlt,beginntder VersicherungsschutzerstzudemZeitpunkt,zudemdieZahlungerfolgt.Für Versicherungsfälle,dieinderZwischenzeiteintreten,istderVersicherer nichtzurLeistungverpflichtet.DieLeistungsfreiheittrittjedochnichtein, wennnachgewiesenwerdenkann,dassdieNichtzahlungnichtzuvertreten war. 3.ErfolgtdieZahlungnichtzudemnachZiffer1maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt,sostehtdemVersicherereinRücktrittsrechtzu, solangedieZahlungnichtbewirktist.DerRücktrittistausgeschlossen, wenndieNichtzahlungnichtzuvertretenwar.ErfolgtdieZahlungnichtzu demnachZiffer1maßgebendenFälligkeitszeitpunkt,soistderVersicherer füreinenvorerfolgterZahlungeingetretenenVersicherungsfallnichtzur Leistungverpflichtet,wennerdenVersichertendurchgesonderte MitteilunginTextformoderdurcheinenauffälligenHinweisinder VersicherungsbestätigungaufdieseRechtsfolgenderNichtzahlungder Versicherungaufmerksamgemachthat.DieLeistungsfreiheittrittjedoch nichtein,wenndieNichtzahlungnichtzuvertretenwar. Art.5EinschränkungdesVersicherungsschutzes Nichtversichertsind: 1.SchädendurchKrieg,Bürgerkrieg,kriegsähnlicheEreignisse,innere Unruhen,Streik,Pandemien,Kernenergie,Beschlagnahmung,Entziehung odersonstigerEingriffevonhoherHand. 2.Schäden,diebeiBuchungdesVersicherungsschutzesund/oderBuchung derReisevorhersehbarwaren. 3.Schäden,diedadurchentstehen,weilderVersicherteden VersicherungsfallvorsätzlichherbeigeführthatoderausAnlassdes VersicherungsfallesinarglistigerAbsichtversuchthat,denVersichererzu täuschen. Art.6Obliegenheiten 1.ObliegenheitenbeiundnachEintrittdesSchadenfallesDieversicherte Personistverpflichtet, a)alleszuvermeiden,waszueinerunnötigenKostenerhöhungführen könnte. b)denSchadendemVersichererunverzüglichanzuzeigen. c)dasSchadenereignisunddenSchadenumfangdarzulegenunddem VersichererjedesachdienlicheAuskunftzuerteilen.ZumNachweishatdie versichertePersonOriginalrechnungenund-belegeeinzureichen, gegebenenfallsdiebehandelndenÄrztevonderSchweigepflichtzu entbindenunddenVersicherernjedezumutbareUntersuchungüber UrsacheundHöheihrerLeistungspflichtzugestatten,beiTodesfällendie amtlicheSterbeurkundesowieeineärztlicheBescheinigungüberdie Todesursacheeinzureichen.DieNachweisewerdenEigentumdes Versicherers. d)SchädenamUrlaubsortdemReiseleiterund/oderderHotelleitung anzuzeigen. e)BeiDiebstahlundanderenStraftatenaußerdemunverzüglichAnzeigebei dernächsterreichbarenPolizeidienststellezuerstatten.LassenSiesicheine DurchschriftdesPolizeiprotokollsoderzumindesteineBestätigungüberdie Anzeigenerstattunggeben. f)ZumNachweisdesVersicherungsschutzesimSchadenfalldiekompletten Buchungsunterlageneinzureichen.DieversichertePersonhatdenSchaden möglichstgeringzuhaltenunddenUmfangdesSchadensnachzuweisen. 2.RechtsfolgenbeiObliegenheitsverletzung a)VerletztdieversichertePersonvorsätzlicheinedervertraglich vereinbartenObliegenheiten,soistderVersicherervonderVerpflichtung zurLeistungfrei. BeigrobfahrlässigerVerletzungderObliegenheitistderVersicherer berechtigt,seineLeistungindemVerhältniszukürzen,dasderSchweredes VerschuldensdesVersichertenentspricht.DasNichtvorliegeneinergroben Fahrlässigkeitistzubeweisen. b)AußerimFallederArglististderVersichererjedochzurLeistung verpflichtet,soweitderVersichertenachweist,dassdieVerletzungder ObliegenheitwederfürdenEintrittoderdieFeststellungdes VersicherungsfallesnochfürdieFeststellungoderdenUmfangder LeistungspflichtdesVersicherersursächlichist. c)VerletztderVersicherteeinenachEintrittdesVersicherungsfalles bestehendeAuskunfts-oderAufklärungsobliegenheitsoistderVersicherer nurdannvollständigoderteilweiseleistungsfrei,wennerdurchgesonderte MitteilunginTextformaufdieseRechtsfolgehingewiesenhat. Art.7ZahlungderEntschädigung 1.GeldleistungendesVersichererssindfälligmitderBeendigungderzur FeststellungdesVersicherungsfallesunddesUmfangesderLeistungdes VersicherersnotwendigenErhebungen. 2.EinenMonatnachAnzeigedesSchadenskannalsAbschlagzahlungder Betragbeanspruchtwerden,dernachLagederSachemindestenszuzahlen ist. 3.DieEntstehungdesAnspruchsaufAbschlagszahlungverschiebtsichum denZeitraum,umdendieFeststellungderLeistungspflichtdesVersicherers demGrundeoderderHöhenachdurchVerschuldendesVersicherten verzögertwurde. 4.DieinausländischerWährungentstandenenKostenwerdenzumaktuellen KursdesTages,andemdieBelegebeimVersicherereingehen,inEuro umgerechnet.AlsKursdesTagesgiltderoffizielleEuro-Wechselkursder EuropäischenZentralbank.FürnichtgehandelteWährungen,fürdiekeine Referenzkursefestgelegtwerden,giltderKursgemäß "Devisenkursstatistik",VeröffentlichungenderDeutschenBundesbank, Frankfurt/Main,nachjeweilsneuestemStand,esseidenn,eswirddurch Bankbelegenachgewiesen,dassdiezurBezahlungderRechnungen notwendigenDevisenzueinemungünstigerenKurserworbenwurden. Art.8RechtsverhältnisseamVertragbeteiligterPersonen 1.AllefürdenVersichertengeltendenBestimmungensindaufdessen RechtsnachfolgerundsonstigeAnspruchstellerentsprechendanzuwenden. 2.DieVersicherungsansprüchekönnenvorFälligkeitohneZustimmungdes Versichererswederübertragennochverpfändetwerden. 3.InAbstimmungmitdemVersichertenkannderVersichererZahlungen direktandenLeistungserbringerleisten. 4.DerVersichereristberechtigtmitbefreienderWirkunganden ÜberbringervonordnungsgemäßenNachweisenzuleisten. Art.9AnsprüchegegenDritte 1.DieversichertePersonhatihrenErsatzanspruchodereinzurSicherung diesesAnspruchsdienendesRechtunterBeachtungdergeltendenFormundFristvorschriftenzuwahrenundbeidessenDurchsetzungdurchden Versicherersoweiterforderlichmitzuwirken.VerletztdieversichertePerson dieseObliegenheitvorsätzlich,istderVersichererzurLeistunginsoweit nichtverpflichtet,alserinfolgedessenkeinenErsatzvondemDritten erlangenkann.ImFalleinergrobfahrlässigenVerletzungderObliegenheit istderVersichererberechtigt,seineLeistungineinemderSchweredes VerschuldensderversichertenPersonentsprechendenVerhältniszukürzen; dieBeweislastfürdasNichtvorliegeneinergrobenFahrlässigkeitträgtdie versichertePerson. 2.HatdieversichertePersonSchadenersatzansprüchegegenDritte,so bestehtunbeschadetdesgesetzlichenForderungsübergangesauf VerlangendesVersicherersdieVerpflichtung,dieseAnsprüchebiszur Höhe,indervomVersichererKostenersatzgeleistetwird,andiesen schriftlichabzutreten. Art.10Subsidiarität DerVersicherungsschutzbestehtsubsidiärzuanderweitigbestehenden Versicherungen,dasheißt,sofernVersicherungsschutzfürdieselbeGefahr auchnochbeieinemanderenVersichererbesteht,gehtderanderweitige VertragdiesemVertragvor.DerversichertenPersonstehtesfrei,welchem VersicherererdenSchadenfallanzeigt.ZeigterdenSchadenderURVan, dannwirddieURVinsoweitauchinVorleistungtreten. Art.11Verjährung DieAnsprücheausderVersicherungverjährenindreiJahren.Die VerjährungbeginntmitdemSchlussdesJahres,inwelchemdieLeistung verlangtwerdenkann.IsteinAnspruchausderVersicherungbeidem Versichererangemeldetworden,zähltderZeitraumvonderAnmeldungbis zumZugangderinTextformmitgeteiltenEntscheidungdesVersicherers beimAnspruchstellerbeiderFristberechnungnichtmit. Art.12WillenserklärungenundAnzeigen SoweitgesetzlichkeineSchriftformverlangtistundsoweitindiesem Vertragnichtetwasanderesbestimmtist,sinddiefürdenVersicherer bestimmtenErklärungenundAnzeigen,diedasVersicherungsverhältnis betreffenunddieunmittelbargegenüberdemVersicherererfolgen,in Textformabzugeben. Art.13Gerichtsstand/AnzuwendendesRecht 1.KlagengegendenVersicherer FürKlagenausderVersicherunggegendenVersichererbestimmtsichdie gerichtlicheZuständigkeitnachdemSitzdesVersicherersoderseinerfür dieVersicherungzuständigenNiederlassung.IstdieversichertePersoneine natürlichePerson,istauchdasGerichtörtlichzuständig,indessenBezirk dieversichertePersonzurZeitderKlageerhebungihrenWohnsitzoder,in Ermangelungeinessolchen,ihrengewöhnlichenAufenthalthat. 2.KlagengegendenVersicherten IstderVersicherteeinenatürlichePerson,müssenKlagenausder VersicherunggegenihnbeidemGerichterhobenwerden,dasfürseinen Wohnsitzoder,inErmangelungeinessolchen,denOrtseinesgewöhnlichen Aufenthaltszuständigist.IstderVersicherteeinejuristischePerson, bestimmtsichdaszuständigeGerichtauchnachdemSitzoderder NiederlassungdesVersicherten. 3.WohnsitzverlegungdesVersicherten VerlegtdieversichertePersonnachBuchungderVersicherungihren WohnsitzodergewöhnlichenAufenthaltineinenStaat,dernicht MitgliedstaatderEUoderVertragsstaatdesAbkommensüberden europäischenWirtschaftsraumist,oderistihrWohnsitzodergewöhnlicher AufenthaltimZeitpunktderKlageerhebungnichtbekannt,istdasGericht amSitzdesVersichererszuständig. 4.EsgiltdeutschesRecht. BedingungenfürdieReise-Rücktrittskosten-VersicherungderUnion ReiseversicherungAG §1Versicherungsschutz/versichertePersonen 1.DieUnionReiseversicherungistimUmfangvon§2(Versicherungsumfang) leistungspflichtig,wenndieplanmäßigeDurchführungderReisenicht zumutbarist,weildieversichertePersonselbstodereineRisikoperson währendderDauerdesVersicherungsschutzesvoneinemder nachstehendenEreignissebetroffenwird: a)Tod,schwereUnfallverletzung,FeststellungeinerSchwangerschaftnach VersicherungsbeginnoderKomplikationeneinerbereitsbeiBuchungdes VersicherungsschutzesbestehendenSchwangerschaftund Impfunverträglichkeit.NichtversichertistjedocheinImpfversagenoderein zugeringerAufbaueinesfürdasReiselandvorgeschriebenen Antikörperwertes; b)unerwartetschwereErkrankung c)BruchvonProthesen d)erheblicherSchadenamEigentumdurchFeuer,Explosion,Sturm,Hagel, Blitzschlag,Hochwasser,Überschwemmung,Lawinen,Vulkanausbruch, Erdbeben,ErdrutschodervorsätzlicherStraftateinesDritten(z.B. Einbruchdiebstahl).AlserheblichgilteinSchadenamEigentum,wenndie Schadenhöhemindestens€2.500,-beträgt. e)VerlustdesArbeitsplatzesderversichertenPersonodereiner mitreisendenRisikopersonaufgrundeinerunerwartetenbetriebsbedingten KündigungdurchdenArbeitgeber.NichtversichertistderVerlustvon AufträgenoderdieInsolvenzvonSelbständigen. f)AufnahmeeinesArbeitsverhältnissesodereines1-Euro-Jobsausder Arbeitslosigkeitheraus,soferndieversichertePersonbeiBuchungderReise beiderBundesagenturfürArbeitarbeitslosgemeldetwar.Nichtversichert istdieAufnahmevonPraktika,betrieblichenMaßnahmenoder SchulungsmaßnahmenjeglicherArtsowiedieArbeitsaufnahmeeines SchülersoderStudentenwährendodernachderSchul-oderStudienzeit. g)Arbeitsplatzwechsel,vorausgesetzt,dieversicherteReisewurdevor KenntnisdesArbeitsplatzwechselsgebuchtunddieversicherteReisezeit fälltindieProbezeitderneuenberuflichenTätigkeit,maximaljedochindie ersten6MonatederneuenberuflichenTätigkeit; h)WiederholungeinernichtbestandenenPrüfungderSchul-,BerufsschuloderHochschul-Ausbildung,umdenSchul-/Studienabschlusszuerreichen. Voraussetzungist,dassdieversicherteReisevordemTermindernicht bestandenenPrüfunggebuchtwurdeundderTerminfürdie WiederholungsprüfungunerwartetindieversicherteReisezeitoderbiszu14 TagenachBeendigungderReisefällt. i)NichtversetzungeinesSchülers; j)ImpfunverträglichkeiteineszurReiseangemeldetenHundeseiner versichertenPerson.NichtversichertistjedocheinImpfversagenodereinzu geringerAufbaueinesfürdasReiselandvorgeschriebenen Antikörperwertes. k)EinreichungderScheidungsklage(beieinvernehmlicherTrennungder dementsprechendeAntrag)beimzuständigenGerichtunmittelbarvoreiner gemeinsamenReisederbetroffenenEhepartner; l)EintreffeneinerunerwartetengerichtlichenVorladungderversicherten Person,vorausgesetztdaszuständigeGerichtakzeptiertdieReisebuchung nichtalsGrundzurVerschiebungderVorladung. 2.Risikopersonensind a)dieAngehörigenderversichertenPerson,definiertals Ehepartner/eingetrageneLebenspartnerschaft,Kinder,Eltern,Großeltern, Enkel,Schwiegereltern,Schwiegersöhneund-töchter,Schwagerund Schwägerin,Geschwister,Adoptivkinder/-eltern,Pflegekinder/-eltern, Stiefkinder/-eltern,Stiefgeschwister,Onkel,Tanten,NeffenundNichten b)die/derinhäuslicherGemeinschaftwohnendeLebensgefährtin/eder versichertenPersonodereinerderversichertenmitreisendenPersonen; c)diejenigen,dienichtmitreisendeminderjährigeoderpflegebedürftige Angehörigebetreuen; d)diejenigen,diegemeinsammitderversichertenPersoneineReisegebucht haben,undderenAngehörige(definiertin2a).Habenmehralsvier PersonengemeinsameineReisegebucht,geltennurdiejeweiligen Angehörigenunddie/derinhäuslicherGemeinschaftwohnende Lebensgefährtin/ederversichertenPersonundderenBetreuungspersonals Risikopersonen. §2Versicherungsumfang DieUnionReiseversicherungleistetEntschädigungbeifolgenden Schadenarten: 1.BeiNichtantrittderReisebzw.NichtbenutzungdesMietobjektessinddie vertraglichgeschuldetenStornokostenversichert. 2.BeiverspätetemAntrittderReisewerdendienachweislichentstandenen Mehrkosten,nachArtundQualitätderursprünglichgebuchtenAnreise sowiederanteiligeReisepreisnichtgenutzterReiseleistungenvorOrt erstattet,wenndieversicherteReiseauseinemderin§1Ziffer1genannten GründeoderwegeneinerVerspätungvonöffentlichenVerkehrsmitteln verspätetangetretenwird.ErstattetwerdendieMehrkostenbiszurHöhe derStornokosten,diebeiNichtantrittderReiseangefallenwären. ÖffentlicheVerkehrsmittelimSinnedieserBedingungensindalleLand-oder Wasserfahrzeuge,dieimöffentlichenPersonennahverkehr(ÖPNV) zugelassensind,sowieinnerdeutscheZubringerflüge. 3.EntstehendeUmbuchungsgebührensindwahlweiseanstelleundbiszur HöhederansonstenanfallendenStornokostenversichert,soferndie Umbuchungbisspätestens42TagevorReiseantrittvorgenommenwurde. §3Selbstbehalt DieversichertePersonträgtkeinenSelbstbehalt. §4Ausschlüsse Nichtversichertsind 1.Krankheiten,diedenUmständennachalseinepsychischeReaktionauf Terroranschläge,Flug-oderBusunglückoderdieBefürchtungvoninneren Unruhen,Kriegsereignissen,Terroranschlägen,Elementarereignissen, KrankheitenoderSeuchen,jeweilsimZielgebiet,aufgetretensind; 2.LockerungoderVerlustvonProthesenallerArt; 3.Erkrankungen,diezumZeitpunktderBuchungderVersicherungbekannt undindenletzten6MonatenvorBuchungderVersicherungbehandelt wordensind.Kontrolluntersuchungensinddavonausgenommen; 4.aufSucht(z.B.AlkoholoderDrogen)beruhendeKrankheitenundUnfälle einschließlichderenFolgensowieEntgiftungs-,Entzugs-und Entwöhnungsbehandlungen; 5.KostenfürentgangeneUrlaubsfreuden. §5Obliegenheiten 1.ObliegenheitenbeiundnachEintrittdesVersicherungsfallesDie versichertePersonistverpflichtet: a)dieReiseunverzüglichnachEintrittdesVersicherungsfalleszu stornieren. b)denSchadenmöglichstgeringzuhaltenundalleszuvermeiden,waszu einerunnötigenKostenerhöhungführenkönnte. c)beiverspätetemAntrittderReisedieBuchungsstelleunverzüglichzu unterrichtenund,entsprechendderQualitätdergebuchtenReise,die kostengünstigsteNachreisemöglichkeitzuwählen; d)beiSchadenamEigentumgeeigneteNachweise(z.B.Polizeiprotokolle) einzureichen; e)denVersicherungsnachweis(z.B.Einzahlungsbeleg,KopieKontoauszug) unddieKopiederkomplettenBuchungsunterlagensowiedasOriginalder StornokostenrechnungdesReiseveranstalters/derFluggesellschaftbeidem Versicherereinzureichen. f)schwereUnfallverletzung,unerwartetschwereErkrankung, SchwangerschaftundImpfunverträglichkeitoderdenBruchvonProthesen durcheinärztlichesAttestmitAngabevonDiagnoseundDatumdes Behandlungsbeginnsnachzuweisen. PsychischeErkrankungensinddurchAttesteinesFacharztesfürPsychiatrie nachzuweisen. g)zumNachweisdesversichertenEreignissesaufVerlangendes Versicherers aa)eineArbeitsunfähigkeitsbescheinigungeinzureichenoderderEinholung einerBestätigungdesArbeitgebersdarüberzuzustimmen; bb)derEinholungeinesfachärztlichenAttestesdurchdenVersichererüber dieArtundSchwerederKrankheitsowiedieUnzumutbarkeitzur planmäßigenDurchführungderReisezuzustimmenunddemArztdie notwendigeUntersuchungzugestatten. h)beiTodeineKopiederSterbeurkundevorzulegen. i)beiVerlustdesArbeitplatzesdasKündigungsschreibendesArbeitgebers, beiAufnahmeeinesArbeitsverhältnisseseineBestätigungderAgenturfür ArbeitüberdieZustimmungzudergebuchtenReisesowieden AufhebungsbescheidderAgenturfürArbeitundeineKopiedesneuen ArbeitsvertragesalsNachweisfürdasneueArbeitsverhältnisvorzulegen. j)WiederholungsprüfungendurchentsprechendeBescheinigungender Schule/Universität/Fachhochschule/Collegenachzuweisen. k)zumNachweisdesBestehensderhäuslichenGemeinschafteineKopieder Vorder-undRückseitebeiderPersonalausweiseodereinerBestätigungdes Einwohnermeldeamteseinzureichen; l)sämtlichesonstigenSchadenereignissedurchgeeigneteNachweisezu belegen. 2.VerletztdieversichertePersoneineinZiffer1genannteObliegenheit vorsätzlichodergrobfahrlässig,soistderVersichererunterdeninArt.6 Ziffer2derAllgemeinenVersicherungsbedingungenbeschriebenen Voraussetzungenganzoderteilweiseleistungsfrei. BedingungenfürdieNotfall-Service-VersicherungderUnion ReiseversicherungAG §1GegenstanddesVersicherungsschutzes 1.DerVersicherererbringtService-undBeistandsleistungen,wenndie versichertePersonwährendderReisebetroffenistvonKrankheit,Unfall oderTod. 2.VoraussetzungfürdieErbringungeinerServiceleistungist,dasssichdie versichertePersonodereinvonihrBeauftragterbeiEintrittdes versichertenEreignissestelefonischoderinsonstigerWeiseanden weltweitenNotfall-ServicedesVersichererswendet.DerVersichererkann dieaufgrundderunterbliebenenBenachrichtigungundAbstimmung entstandenenMehrkostenabziehen. §2KrankheitoderUnfallnachAntrittderReise 1.AmbulanteBehandlungimAusland IsteineambulanteBehandlungimAuslanderforderlich,informiertdieUnion ReiseversicherungAGaufAnfrageüberdieMöglichkeitenärztlicher VersorgungvorOrt.Soweitmöglich,benenntsieeinendeutsch-oder englischsprechendenArzt.DieUnionReiseversicherungAGstelltjedoch nichtdenKontaktzumArztselbsther. 2.VerschreibungspflichtigeArzneimittelimAusland BenötigtdieversichertePersonkrankheits-oderunfallbedingtdringend verschreibungspflichtigeArzneimittelundsindErsatzpräparatenicht erhältlich,übernimmtdieUnionReiseversicherungAGdenVersandder PräparatenachAbsprachemitdemHausarzt.DieKostendesArzneimittels werdenvonderUnionReiseversicherungAGnichtübernommen. 3.Krankenhausaufenthalt ErkranktoderverunfalltdieversichertePersonnachAntrittderReise(nicht WohnsitzderversichertenPersonen),erbringtdieUnionReiseversicherung AGbeistationärerBehandlungfolgendeLeistungen: a)Betreuung DieUnionReiseversicherungAGstelltübereinenvonihrbeauftragtenArzt denKontaktzumjeweiligenHausarztderversichertenPersonundden behandelndenKrankenhausärztenher.Währenddes KrankenhausaufenthaltessorgtsiefürdieÜbermittlungvonInformationen zwischendenbeteiligtenÄrzten.AufWunschsorgtdieUnion ReiseversicherungAGfürdieInformationderAngehörigen; b)Krankenbesuch DauertderKrankenhausaufenthaltimAuslandlängeralszehnTage, organisiertdieUnionReiseversicherungAGdieReiseeinerderversicherten PersonnahestehendenPersonzumOrtdesKrankenhausaufenthaltesund vondortzurückzumWohnortundübernimmtdieKostenfürdenTransport. DieKostendesAufenthaltessindnichtversichert. BeiInlandsreisenwerdendieKostenfürdasTransportmittelbiszueiner Höhevon€500,-übernommen. c)ÜbernahmederÜbernachtungskostenimInlandfüreinendem VersichertennahestehendenAngehörigen FürdieÜbernachtungdesnahestehendenAngehörigenam KrankenhausaufenthaltsortersetztderVersichererdieKostenfürzwei ÜbernachtungenineinerUnterbringungbis€50,-proÜbernachtung. d)Kostenübernahmegarantie DieUnionReiseversicherungAGgibtgegenüberdemKrankenhaus,soweit erforderlich,eineKostenübernahmegarantiebiszu€12.500,-ab.DieUnion ReiseversicherungAGübernimmtnamensundimAuftragederversicherten PersondieAbrechnungmitdemKrankenversichererbzw.sonstigenDritten, diezurKostentragungderstationärenBehandlungverpflichtetsind.Soweit dievonderUnionReiseversicherungAGverauslagtenBeträgenichtvon einemKrankenversichererübernommenwerden,sindsievonder versichertenPersonbinneneinesMonatsnachRechnungsstellungandie UnionReiseversicherungAGzurückzuzahlen. 4.BetreuungminderjährigerKinder DerVersichererorganisiertundbezahltzusätzlichdieBetreuungdes minderjährigenKindes,welchesdieReisealleinfortsetzenoderabbrechen muss,sofernalleBetreuungspersonenoderdieeinzigeaneinerReise teilnehmendeBetreuungspersondesmitreisendenminderjährigenKindes dieReiseaufgrundvonTod,schweremUnfalloderunerwarteterschwerer Erkrankungnichtplanmäßigbeendenkann. 5.Kinderrückholung KönnendieversichertenPersoneninfolgeErkrankung,Verletzungoder TodesfallaufeinerReisenichtmehrfürdiemitreisendenund mitversichertenKinderimAlterbiszu15Jahresorgen,soorganisiertder VersichererdieRückreisederKinderundübernimmtdiegegenüberder ursprünglichgeplantenRückreiseentstehendenMehrkosten. §3TodaufReiseninnerhalbDeutschlands StirbtdieversichertePersonaufeinerinnerdeutschenReise,organisiertder VersichererinAbsprachemitdenAngehörigendieBestattungvorOrtoder dieÜberführungderverstorbenenPersonzumBestattungsortinnerhalb Deutschlands.DieKostenfürdieOrganisationwerdenübernommen. §4AusschlussdesVersicherungsschutzes AufArt.5derAllgemeinenVersicherungsbedingungenwirdverwiesen. DarüberhinauswirdVersicherungsschutznichtgewährtfürSchäden,die durchAufruhr,TerroroderErdbebenunmittelbarodermittelbarverursacht wordensind.WirdderVersichertevoneinemdergenanntenEreignisse überrascht,bestehtVersicherungsschutzinnerhalbderersten14Tageseit erstmaligemAusbrechen,soweitdemVersicherereineLeistungmöglichist. §5ObliegenheitennachEintrittdesVersicherungsfalles 1.TrittderVersicherungsfallein,wendenSiesichbittesofortanunseren24Stunden-Notruf-Service. 2.WegenderweiterenvondemVersicherteneinzuhaltendenObliegenheiten unddenFolgenvonObliegenheitsverletzungenwirdaufArt.6Absatz2der AllgemeinenVersicherungsbedingungenverwiesen. BedingungenzurAuslandsreise-KrankenversicherungderUnion KrankenversicherungAG §1GegenstandundUmfangdesVersicherungsschutzes 1.DerVersichererbietetVersicherungsschutzfürKrankheiten,Unfälleund andereindenVersicherungsbestimmungengenannteEreignisse,die währendeinervorübergehendenAuslandsreiseauftreten.Erleistetbei einemimAuslandeintretendenVersicherungsfallErsatzvonAufwendungen fürHeilbehandlungunderbringtsonstvereinbarteLeistungen. 2.Versicherungsfallist a)diemedizinischnotwendigeHeilbehandlungeinerversichertenPerson wegenKrankheitoderUnfallfolgen; b)diemedizinischenotwendigeBehandlungvon SchwangerschaftskomplikationeneinschließlichFrühgeburtenvor Beendigungder36.Schwangerschaftswoche,notfallbedingten SchwangerschaftsabbrüchenundFehlgeburten; c)einmedizinischsinnvollerKrankenrücktransportsowiederTod.Der VersicherungsfallbeginntmitderHeilbehandlung;erendet,wennnach medizinischemBefundkeineBehandlungsbedürftigkeitmehrbesteht.Muss dieHeilbehandlungaufeineKrankheitoderUnfallfolgeausgedehntwerden, diemitderbisherbehandeltennichtursächlichzusammenhängt,entsteht insoweiteinneuerVersicherungsfall. 3.VersicherungsfähigsindPersonen,dieihreReisebei1-2-FLYgebucht haben.DieVersicherungsfähigkeitistaufVerlangendesVersicherers nachzuweisen. §2Geltungsbereich DerVersicherungsschutzerstrecktsichaufdasAusland.NichtalsAusland giltdieBundesrepublikDeutschland. §3UmfangderLeistungspflicht 1.ErstattetwerdendieAufwendungenfür: a)ärztlicheBeratungen,BesucheundVerrichtungeneinschließlich unaufschiebbarerOperationenundOperationsnebenkosten; b)ärztlichverordneteArznei-undVerbandmittel.NichtalsArzneimittel gelten,auchwennsieärztlichverordnetsindundheilwirksameStoffe enthalten,Nähr-undStärkungspräparate,kosmetischePräparatesowie Mittel,dievorbeugendodergewohnheitsmäßiggenommenwerden; c)ärztlichverordneteHeilmittelbiszuinsgesamt€150,-jeVersicherungsfall: Inhalationen,Wärme-undElektrotherapiesowie-nacheinemwährenddes AuslandaufenthalteseingetretenenUnfall-medizinischeBäderund Massagen; d)ärztlichverordneteHilfsmittel,soweitdieseerstmalsaufgrundeines währenddesAuslandaufenthalteseingetretenenUnfallserforderlichwerden undderdirektenBehandlungderUnfallfolgendienen,biszuinsgesamt€ 150,-jeVersicherungsfall; e)Röntgendiagnostik,StrahlendiagnostikundStrahlentherapie; f)UnterkunftundVerpflegungbeistationärerHeilbehandlung; g)denmedizinischnotwendigenTransportoderdiemedizinischnotwendige VerlegungindasnächsterreichbaregeeigneteKrankenhausoderzum nächsterreichbarenNotfallarztdurchanerkannteRettungsdienstezur ErstversorgungnacheinemUnfalloderNotfall;nichterstattetwerdendie KostenfürTaxifahrtensowiedieRückfahrtenvomKrankenhaus; h)denmedizinischnotwendigenTransportoderdiemedizinischnotwendige VerlegungmiteinemHubschrauberbiszueinemBetragvon€2.500,-je Versicherungsfall;liegteinVerdachtaufeinelebensgefährlicheErkrankung oderVerletzungvoroderisteineschwerwiegendeSchädigungder Gesundheit(z.B.Lähmung)zubefürchten,leistetderVersichererauchüber diesenBetraghinaus i)schmerzstillendeZahnbehandlungunddiedamitinVerbindungstehenden notwendigenZahnfüllungenineinfacherAusführungsowieReparaturenvon Prothesen(nichtjedochNeuanfertigungvonZahnersatz,KronenundInlays) biszuinsgesamt€300,-jeVersicherungsfall. 2.DieMehrkosteneinesmedizinischsinnvollenRücktransportsausdem Auslandwerdenerstattet,wennanOrtundStellebzw.inzumutbarer EntfernungeineausreichendemedizinischeBehandlungnichtgewährleistet unddadurcheineGesundheitsschädigungzubefürchtenist.Zusätzlich werdendieMehrkostenfüreineBegleitpersonerstattet,wenndie Begleitungmedizinischnotwendigist.DieRückführungmussanden ständigenWohnsitzoderindasvondortnächsterreichbaregeeignete Krankenhauserfolgen.SoweitmedizinischeGründenichtentgegenstehen, istdasjeweilskostengünstigsteTransportmittelzuwählen.Mehrkostensind dieKosten,diedurchdenEintrittdesVersicherungsfallsfüreineRückkehr insInlandzusätzlichanfallen.DiedurchdenRücktransportersparten FahrtkostenwerdenvonderVersicherungsleistungabgezogen. 3.BeimTodederversichertenPersonwerdendieKostenderBestattungam SterbeortoderderÜberführunganderenletztenständigenWohnsitz erstattet. 4.DerversichertenPersonstehtdieWahlunterdenimAufenthaltslandzur HeilbehandlungzugelassenenÄrztenundZahnärztenmitabgeschlossenem Medizinstudiumfrei.Beimedizinischnotwendigerstationärer HeilbehandlungbestehtfreieWahlunterdenimAufenthaltslandallgemein anerkanntenKrankenhäusern,dieunterständigerärztlicherLeitungstehen, überausreichendediagnostischeundtherapeutischeMöglichkeiten verfügenundKrankengeschichtenführen. 5.WerdendieKosteneinerstationärenKrankenhausbehandlungvoneinem anderenKostenträgerteilweiseübernommen,zahltderVersichererneben denverbleibendenerstattungsfähigenRestkosteneinKrankenhaustagegeld. DasKrankenhaustagegelderrechnetsichwiefolgt:Höheder KostenbeteiligunggeteiltdurchdieAnzahlderTagederstationären Behandlung-höchstens€30,-täglich.AnstellejeglicherKostenerstattung beistationärerBehandlungkanneinKrankenhaustagegeldvon€30,-pro Taggewähltwerden. §4EinschränkungderLeistungspflicht 1.KeinVersicherungsschutzbestehtfür: a)Heilbehandlungen,vondenenbeiGrenzüberschreitungfeststand,dasssie beiplanmäßigerDurchführungderReisestattfindenmussten,esseidenn, dassdieReisewegendesTodesdesEhegatten/eingetragenen LebenspartnersodereinesVerwandtenerstenGradesunternommenwurde; b)KrankheitenundUnfallfolgen,derenHeilbehandlungimAuslandalleiniger GrundodereinerderGründefürdenAntrittderReisewar; c)GesundheitsschädenundfürTodesfälle,diedurchkriegerischeEreignisse oderinnereUnruhen,verursachtwordensind;Versicherungsschutzbesteht jedoch,wenndieversichertePersonaufReiseninsAuslandüberraschend vondiesenEreignissenbetroffenwird.DieserVersicherungsschutzentfällt amEndedes7.TagesnachBeginneineskriegerischenEreignissesoder einerinnerenUnruheaufdemGebietdesStaates,indemsichdie versichertePersonaufhält; d)aufVorsatz,Selbstmord,SelbstmordversuchoderaufSucht(z.B.Alkohol oderDrogen)beruhendeKrankheitenundUnfälleeinschließlichderen FolgensowiefürEntgiftungs-,Entzugs-undEntwöhnungsbehandlungen; e)KurundSanatoriumsbehandlungsowieRehabilitationsmaßnahmen; f)ambulanteHeilbehandlungineinemHeilbadoderKurort.Diese Einschränkungentfällt,wennwährendeinesvorübergehendenAufenthaltes durcheinevomAufenthaltszweckunabhängigeErkrankungodereinendort eingetretenenUnfallHeilbehandlungnotwendigwird; g)BehandlungdurchEhegatten/eingetrageneLebenspartner,Elternoder Kinder;nachgewieseneSachkostenwerdennach§2erstattet; h)jedwedeLeistungaufgrundgeistigerundseelischerStörungenund ErkrankungensowiefürpsychotherapeutischeBehandlungen; i)einedurchSiechtum,PflegebedürftigkeitoderVerwahrungbedingte BehandlungoderUnterbringung; j)AufwendungenfürnichtunfallbedingteHilfsmittel,z.B.Brillen, Kontaktlinsen,Einlagen,Prothesen; k)HeilbehandlungdurchnichtärztlicheHeilbehandler(z.B.Chiropraktiker, OsteopathenundHeilpraktiker); l)KostenfürSuch-,Rettungs-oderBergungseinsätze; m)AufwendungenfürSchwangerschaften,fürSchwangerschaftsabbrüche, EntbindungensowiefürWochenbetterkrankungenundderenFolgen[bisauf dieunter§1Ziffer2b)genanntenVersicherungsfälle]. §5Obliegenheiten 1.DemVersicherersindaufdessenVerlangenBeginnundEndeeinesjeden Auslandsaufenthaltesnachzuweisen. 2.DieeingereichtenOriginalbelegemüssenenthalten:denNamendes Heilbehandlers,denVor-undZunamenunddasGeburtsdatumder behandeltenPerson,dieKrankheitsbezeichnungen(Diagnosen),die einzelnenLeistungendesHeilbehandlerssowiedieBehandlungsdaten.Aus denRezeptenmüssendieverordnetenMedikamente,diePreiseundder Quittungsvermerkdeutlichhervorgehen.BeiZahnbehandlungmüssendie Belege,dieBezeichnungderbehandeltenZähneunddiedaran vorgenommenenBehandlungentragen. 3.SehendieVersicherungsbestimmungeneineKostenerstattungbei Krankenrücktransportvor,isteineärztlicheBescheinigungüberdie medizinischeNotwendigkeitmitAngabedergenauen Krankheitsbezeichnungeinzureichen. 4.BeiderGeltendmachungvonÜberführungs-bzw.Bestattungskostenist dieamtlicheSterbeurkundesowieeineärztlicheBescheinigungüberdie Todesursacheeinzureichen. 5.VerletztdieversichertePersoneinedervorgenanntenObliegenheiten vorsätzlichodergrobfahrlässig,soistderVersichererunterdeninArt.6 Ziffer2derAllgemeinenVersicherungsbedingungenbeschriebenen Voraussetzungenganzoderteilweiseleistungsfrei. BedingungenfürdieReisegepäck-VersicherungderUnion ReiseversicherungAG §1VersicherteSachen 1.VersichertistdasgesamteReisegepäckderversichertenPersonim RahmendervereinbartenVersicherungssummesowiederbesonderen Entschädigungsgrenzengemäߧ4. 2.AlsReisegepäckgeltensämtlicheSachendespersönlichenReisebedarfs, einschließlichSportgeräte,GeschenkeundReiseandenken,dieaufeiner Reisemitgenommenwerden. Gegenstände,dieüblicherweisenurzuberuflichenZweckenmitgeführt werden,sindnichtversichert. §2VersicherteGefahrenundSchäden Versicherungsschutzbesteht: 1.füraufgegebenes/inFremdgewahrsamgegebenesReisegepäck a)wennversicherteSachenabhandenkommen,zerstörtoderbeschädigt werden,währendsichdasReisegepäckimGewahrsameines Beförderungsunternehmens,Beherbergungsbetriebs,Gepäckträgersoder einerGepäckaufbewahrungbefindet; b)wennaufgegebenesReisegepäckdenBestimmungsortwegeneiner VerzögerungbeiderBeförderungnichtamselbenTagwiedieversicherte Personerreicht;fürnotwendige,nachgewieseneErsatzkäufebiszu€500,-je Versicherungsfall. 2.währendderübrigenReisezeit,wennReisegepäckabhandenkommt, zerstörtoderbeschädigtwirddurch a)Diebstahl,Einbruchdiebstahl,Raub,räuberischeErpressung,Mut-oder BöswilligkeitDritter(vorsätzlicheSachbeschädigung); b)UnfalleinesTransportmittels(z.B.Verkehrsunfälle); c)Brand,Blitzschlag,Explosion,Sturm,Überschwemmungen,Erdrutsche, Erdbeben,Lawinen. §3Ausschlüsse Nichtversichertsind a)SchädendurchVerlieren,Liegen-,Stehen-oderHängenlassenvon Gegenständen b)Schäden,dieverursachtwerdendurchdienatürlicheodermangelhafte BeschaffenheitderversichertenSachen,AbnutzungoderVerschleiß; c)Falt-undSchlauchbootesowieandereSportgeräte,jeweilsmitZubehör, solangesiesichinbestimmungsgemäßemGebrauchbefinden. Außenbordmotorensindstetsausgeschlossen. d)Vermögensfolgeschäden; e)Pelze,Schmucksachen,GegenständeausEdelmetallsowieFoto-, FilmapparatetragbareVideosystemeundSpielkonsolen,jeweilsmitZubehör sowieMobiltelefoneundZubehörsindalsaufgegebenesReisegepäcknicht versichert. f)Bargeld,Schecks,Scheckkarten,Kreditkarten,Telefonkarten,Wertpapiere, Fahrkarten,UrkundenundDokumenteallerArt,Gegenständemit überwiegendemKunst-oderLiebhaberwert,Zahngold,Hörgeräte,EDVGeräteundSoftware,ProthesenjederArt,SchusswaffenjederArtinklusive ZubehörsowieLand-,Luft-,undWasserfahrzeuge,Hängegleiter,Gleitflieger, Fallschirme,jeweilsmitZubehör.Ausweispapiere(§8d)sindjedoch versichert. §4BegrenztersatzpflichtigeSchäden 1.Pelze,SchmuckundKostbarkeiten,Foto-,Filmapparate,tragbare VideosystemeundSpielkonsolenjeweilsmitZubehörsowieMobiltelefone undZubehörsindjeweilsmit50%derVersicherungssummeversichert. Allerdingsnurdann,solangesie a)bestimmungsgemäßgetragenbzw.benutztwerdenoder b)inpersönlichemGewahrsamsicherverwahrtmitgeführtwerdenoder c)sichineinemordnungsgemäßverschlossenenRaumeinesGebäudes, einesPassagierschiffesoderineinerbewachtenGarderobebefinden; SchmucksachenundGegenständeausEdelmetalljedochnur,solangesie außerdemineinemverschlossenenBehältnisuntergebrachtsind,das erhöhteSicherheitauchgegendieWegnahmedesBehältnissesselbstbietet. 2.BrillenundKontaktlinsensindjeSchadenfallmitmax.€250,-versichert. 3.GeschenkeundReiseandenken,dieaufderReiseerworbenwurden,sind jeVersicherungsfallbismaximal€300,-versichert. 4.SchädenanGolf-undTauchausrüstungsgegenständen,anWellenbrettern undSurfgerätensowieFahrrädern,jeweilsmitZubehörsindjeSchadenfall bismax.€500,-versichert. 5.SchädenanMusikinstrumentenundZubehörsindjeSchadenfallbismax. €250,-versichert,soferndieMusikinstrumentezuprivatenZwecken mitgeführtwordensind. 6.VersicherungsschutzfürSchädenamReisegepäckwährenddesZeltens undCampingsbestehtnuraufoffiziellen(vonBehörden,Vereinenoder privatenUnternehmeneingerichteten)Campingplätzen. §5VersicherungsschutzinKraftfahrzeugenund Wassersportfahrzeugen 1.VersicherungsschutzgegenDiebstahloderEinbruchdiebstahlaus unbeaufsichtigtabgestellten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugenbestehtnur,soweitsich dasReisegepäcknichteinsehbarineinemfestumschlossenenunddurch VerschlussgesichertenInnen-oderKofferraum(beiWassersportfahrzeugen KajüteoderPackkiste)befindet. 2.DerVersichererhaftetnur,wennnachweislich a)derSchadentagsüberzwischen6.00Uhrund22.00Uhreingetretenist; b)dasKraftfahrzeugoderderAnhängerineinerabgeschlossenenGarageParkhäuseroderTiefgaragen,diezurallgemeinenBenutzungoffenstehen, genügennicht-abgestelltwaroder c)derSchadenwährendeinerFahrtunterbrechung,dienichtlängerals2 Std.dauert,eingetretenist. 3.Pelze,SchmucksachenundGegenständeausEdelmetallsowieFoto-und Filmapparate,tragbareVideosystemeundSpielkonsolensowieMobiltelefone jeweilsmitZubehörsindinunbeaufsichtigtabgestellten Kraftfahrzeugen/Anhängern/Wassersportfahrzeugennichtversichert. 4.AlsBeaufsichtigunggiltnurdieständigeAnwesenheiteinesVersicherten odereinervonihmbeauftragtenVertrauenspersonbeimzusichernden Objekt,nichtjedochz.B.dieBewachungeineszurallgemeinenBenutzung offenstehendenPlatzes,Hafenso.ä. §6BeginnundEndedesVersicherungsschutzes 1.InnerhalbdervereinbartenLaufzeitdesVertragesbeginntder VersicherungsschutzmitdemZeitpunkt,andemzumZweckedes unverzüglichenAntrittsderReiseversicherteSachenausderständigen WohnungdesVersichertenentferntwerden,undendet,sobalddie versichertenSachendortwiedereintreffen. WirdbeiReisenimKraftfahrzeugdasReisegepäcknichtunverzüglichnach derAnkunftvorderständigenWohnungentladen,soendetder VersicherungsschutzbereitsmitdieserAnkunft. 2.Fahrten,GängeundAufenthalteinnerhalbdesständigenWohnortsdes VersichertengeltennichtalsReisen. §7Versicherungswert,Versicherungssumme 1.DieVersicherungssummesolldemVersicherungswertdesgesamten versichertenReisegepäcksgem.§1entsprechenundbeträgtje VersicherungsfallfürEinzelreisende€1.250,-undfürFamilien€2.500,-. 2.AlsVersicherungswertgiltderjenigeBetrag,derallgemeinerforderlich ist,umneueSachengleicherArtundGüteamständigenWohnortdes Versichertenanzuschaffen,abzüglicheinesdemZustandderversicherten Sachen(Alter,Abnutzung,Gebrauchetc.)entsprechendenBetrages (Zeitwert). §8Entschädigung ImVersicherungsfallersetztderVersichererbiszurHöhedervereinbarten VersicherungssummesowiederbesonderenEntschädigungsgrenzengemäß §4für a)zerstörteoderabhandengekommeneSachenihrenVersicherungswertzur ZeitdesSchadeneintritts; b)beschädigtereparaturfähigeSachendienotwendigenReparaturkosten undgegebenenfallseinebleibendeWertminderung,höchstensjedochden Versicherungswert; c)Filme,Bild-,Ton-undDatenträgernurdenMaterialwert; d)dieWiederbeschaffungvonPersonalausweisen,Reisepässe, KraftfahrzeugpapierenundsonstigenAusweispapierendieamtlichen Gebühren. §9Obliegenheiten 1.DieversichertePersonhat a)jedenSchadenfallunverzüglichdemVersichereranzuzeigen; b)SchädennachMöglichkeitabzuwendenundzumindern,insbesondere ErsatzansprüchegegenDritte(z.B.Bahn,Post,Reederei,Fluggesellschaft, Gastwirt)form-undfristgerechtgeltendzumachenoderaufandereWeise sicherzustellenundWeisungendesVersichererszubeachten; c)alleszutun,waszurAufklärungdesTatbestandesdienlichseinkann.Sie hatalleBelege,diedenEntschädigungsanspruchnachGrundundHöhe beweisen,einzureichen,soweitihreBeschaffungihrbilligerweisezugemutet werdenkann,undaufVerlangeneinVerzeichnisüberallebeiEintrittdes Schadensgemäߧ1versichertenSachenvorzulegen. 2.Schäden,dieimGewahrsameinesBeförderungsunternehmens (einschließlichSchädendurchnichtfristgerechteAuslieferunggem.§2Nr. 3)oderBeherbergungsbetriebeseingetretensind,müssendiesen unverzüglichgemeldetwerden.DemVersichereristhierübereine Bescheinigungeinzureichen.BeiäußerlichnichterkennbarenSchädenist dasBeförderungsunternehmenunverzüglichnachderEntdeckung aufzufordern,denSchadenzubesichtigenundzubescheinigen.Hierbeisind diejeweiligenReklamationsfristenzuberücksichtigen. 3.SchädendurchstrafbareHandlungen(z.B.Diebstahl,Raub,vorsätzliche Sachbeschädigung)undBrandschädengemäߧ2Ziffer2c)unverzüglichder zuständigenPolizeidienststelleunterEinreichungeinerListeallervom SchadenfallbetroffenenSachenanzuzeigenundsichdiesschriftlich bestätigenzulassen.DiezuerstellendeListesolleineEinzelaufstellungder vomSchadenfallbetroffenenGegenständeunterAngabedes AnschaffungszeitpunktessowiedesAnschaffungspreisesenthalten.Esistim SchadenfalldasvollständigePolizeiprotokolleinzureichen. 4.einegleichlautendeListeallervomSchadenfallbetroffenenSachengemäß Ziffer3einzureichen.WeichtdiebeiderPolizeieingereichteListevonder beiderUnionReiseversicherungeingereichtenListeab,sobestehtim LeistungsfallnurfürdieversichertenSacheneinEntschädigungsanspruch, diegegenüberderPolizeialsabhandengekommenoderbeschädigt gemeldetwordensind. 5.VerletztdieversichertePersoneinedervorgenanntenObliegenheiten vorsätzlichodergrobfahrlässig,soistderVersichererunterdeninArt.3 derAllgemeinenVersicherungsbedingungenbeschriebenen Voraussetzungenganzoderteilweiseleistungsfrei. SteuerbefreitePrämienanteile(AuslandsreiseKrankenversicherungen)sowiesteuerpflichtigePrämienanteilein PaketenderUnionReiseversicherungAG/UnionKrankenversicherung AG ReiseschutzpaketproPerson(bis64Jahre) ReisepreisinEUR:bis500 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):21,38 Steuersatz19%undSteuerbetrag:4,06 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:13,56 Gesamtprämie:39,00 ReisepreisinEUR:bis750 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):26,36 Steuersatz19%undSteuerbetrag:5,01 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:18,63 Gesamtprämie:50,00 ReisepreisinEUR:bis1.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):33,93 Steuersatz19%undSteuerbetrag:6,45 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:19,62 Gesamtprämie:60,00 ReisepreisinEUR:bis1.500 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):44,63 Steuersatz19%undSteuerbetrag:8,48 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:24,89 Gesamtprämie:78,00 ReisepreisinEUR:bis2.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):53,68 Steuersatz19%undSteuerbetrag:10,20 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:29,12 Gesamtprämie:93,00 ReisepreisinEUR:über2.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):83,82 Steuersatz19%undSteuerbetrag:15,93 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:39,25 Gesamtprämie:139,00 ReiseschutzpaketproFamilie(bis64Jahre) ReisepreisinEUR:bis1.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):35,82 Steuersatz19%undSteuerbetrag:6,81 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:34,37 Gesamtprämie:77,00 ReisepreisinEUR:bis1.500 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):48,85 Steuersatz19%undSteuerbetrag:9,28 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:49,87 Gesamtprämie:108,00 ReisepreisinEUR:bis2.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):61,37 Steuersatz19%undSteuerbetrag:11,66 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:45,97 Gesamtprämie:119,00 ReisepreisinEUR:bis3.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):86,28 Steuersatz19%undSteuerbetrag:16,39 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:63,33 Gesamtprämie:166,00 ReisepreisinEUR:bis4.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):112,95 Steuersatz19%undSteuerbetrag:21,46 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:82,59 Gesamtprämie:217,00 ReisepreisinEUR:über4.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):151,94 Steuersatz19%undSteuerbetrag:28,87 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:98,19 Gesamtprämie:279,00 ReiseschutzpaketproPerson(ab65Jahre) ReisepreisinEUR:bis500 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):22,83 Steuersatz19%undSteuerbetrag:4,34 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:29,83 Gesamtprämie:57,00 ReisepreisinEUR:bis750 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):27,74 Steuersatz19%undSteuerbetrag:5,27 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:40,99 Gesamtprämie:74,00 ReisepreisinEUR:bis1.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):36,00 Steuersatz19%undSteuerbetrag:6,84 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:43,16 Gesamtprämie:86,00 ReisepreisinEUR:bis1.500 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):46,42 Steuersatz19%undSteuerbetrag:8,82 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:54,76 Gesamtprämie:110,00 ReisepreisinEUR:bis2.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):56,25 Steuersatz19%undSteuerbetrag:10,69 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:64,06 Gesamtprämie:131,00 ReisepreisinEUR:über2.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):87,94 Steuersatz19%undSteuerbetrag:16,71 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:86,35 Gesamtprämie:191,00 ReiseschutzpaketproFamilie(ab65Jahre) ReisepreisinEUR:bis1.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):37,30 Steuersatz19%undSteuerbetrag:7,09 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:75,61 Gesamtprämie:120,00 ReisepreisinEUR:bis1.500 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):47,39 Steuersatz19%undSteuerbetrag:9,00 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:102,61 Gesamtprämie:159,00 ReisepreisinEUR:bis2.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):63,76 Steuersatz19%undSteuerbetrag:12,11 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:101,13 Gesamtprämie:177,00 ReisepreisinEUR:bis3.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):88,27 Steuersatz19%undSteuerbetrag:16,77 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:135,96 Gesamtprämie:241,00 ReisepreisinEUR:bis4.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):114,55 Steuersatz19%undSteuerbetrag:21,77 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:176,68 Gesamtprämie:313,00 ReisepreisinEUR:über4.000 steuerpflichtigerPrämienanteil(ohneSteuer):150,26 Steuersatz19%undSteuerbetrag:28,55 steuerbefreiterPrämienanteilgem.§4Nr.5VersStG:205,19 Gesamtprämie:384,00 KundeninformationfürFlugreisende BeförderungeniminternationalenLuftverkehrunterliegen hinsichtlichderHaftungbeiTododerKörperverletzungvon Reisenden,derVerspätungvonReisendenund/oderReisegepäck sowiederZerstörung,demVerlustoderderBeschädigungvon ReisegepäckdenRegelungen desMontrealerÜbereinkommensoderdesWarschauerAbkommens. WelchesderAbkommenunterwelchenVoraussetzungenzur Anwendungkommt,richtetsichdanach,welcheStaatendie Abkommenunterzeichnetundratifizierthaben. Vertragsstaaten,diedasMontrealerÜbereinkommenunterzeichnetund ratifizierthaben,findenSieimInternetunterwww.icao.int>Bureaus> LegalAffairsandExternalRelationsBureau>TreatyCollection>Current listsofpartiestomultilateralairlawtreaties>"Conventionforthe UnificationofCertainRulesforInternationalCarriagebyAir"vom 28.05.1999.Soweitdieses(noch)nichtanwendbarist,geltenweiterhindie entsprechendenBestimmungendesWarschauerAbkommens.DenText sowohldesMontrealerÜbereinkommensalsauchdesWarschauer AbkommensfindenSieunter http://www.icao.int/secretariat/legal/Administrative%20Packages/mtl99_en.pdf HinweisaninternationalreisendeFluggästeaufRegelungund allgemeineHaftungsbeschränkungnachdemMontrealer Übereinkommen. EineBeförderungiminternationalenLuftverkehrkanndemMontrealer Übereinkommenunterliegen,sofernnachVereinbarungderParteiender Abgangs-undderBestimmungsortindenHoheitsgebietenvonzwei Vertragsstaatenliegen.DasMontrealerÜbereinkommenkannebenfalls Anwendungfinden,wennAbgangs-undBestimmungsortzwarim HoheitsgebietnureinesVertragsstaatesliegen,abereineZwischenlandung indemHoheitsgebieteinesanderenStaatesvorgesehenist,selbstwenn dieserkeinVertragsstaatist.DasMontrealerÜbereinkommenregeltdie HaftungdesLuftfrachtführersfürTododerKörperverletzung,für Zerstörung,VerlustoderBeschädigungvonGepäcksowiefürVerspätung undkanndiesebeschränken. VertragsbedingungenfürdieBeförderungimLuftverkehr 1.ImSinnediesesVertragesbedeutet"Flugschein"derjenigeFlugscheinund Gepäckabschnitt,dessenBestandteildieseBedingungenundHinweisesind; "Luftfrachtführer"alleLuftfrachtführer,diedenFluggastoderseinGepäck aufgrunddesobengenanntenFlugscheinsbefördernodersichhierzu verpflichtenoderdiesonstigeDienstleistungenimZusammenhangmitder Beförderungerbringen;"MontrealerÜbereinkommen"dasÜbereinkommen zurVereinheitlichungbestimmterVorschriftenüberdieBeförderungim internationalenLuftverkehrgezeichnetinMontrealam28.Mai1999. 2.DieBeförderungaufgrunddesFlugscheinesunterliegtder HaftungsordnungdesMontrealerÜbereinkommens,esseidenn,dassdiese Beförderungkeine"InternationaleBeförderung"imSinnedieses Übereinkommensist. 3.ImübrigenunterliegenBeförderungenundsonstigeDienstleistungendes Luftfrachtführers(I)denimFlugscheinenthaltenenBedingungen,(II)den anwendbarenTarifen,(III)denBeförderungsbedingungenundsonstigen BestimmungendesLuftfrachtführers,dieBestandteilediesesVertragessind (undaufWunschindenBürosdesLuftfrachtführerssowiedes ReiseveranstalterseingesehenwerdenkönnenoderaufAnforderungdort erhältlichsind);aufBeförderungvon/nachOrtenindenUSAoderinKanada findendiedortgeltendenTarifeAnwendung. 4.DerNamedesLuftfrachtführerskannimFlugscheinabgekürztwerden; vollständigeroderabgekürzterNamedesLuftfrachtführersistausden Tarifen,Beförderungsbedingungen,sonstigenBestimmungenoder FlugplänendesLuftfrachtführersersichtlich.AlsAnschriftdes LuftfrachtführersgiltderAbflughafen,derimFlugscheinnebendemersten abgekürztenNamendesLuftfrachtführersangegebenist.Alsvereinbarte Zwischenlandepunktegeltensolche,dieimFlugscheinoderinFlugplänen desLuftfrachtführersalsplanmäßigeZwischenlandepunkteaufder jeweiligenStreckeangegebensind.AufgrunddiesesFlugscheinsvon mehrerenaufeinanderfolgendenLuftfrachtführernauszuführende BeförderungengeltenalseineBeförderung. 5.DerLuftfrachtführer,dereinenFlugscheinzurBeförderungaufDiensten einesanderenLuftfrachtführersausstellt,handeltinsoweitnuralsAgent. 6.AusschlussoderBeschränkungderHaftungdesLuftfrachtführersgelten sinngemäßauchzugunstenderAgenten,AngestelltenundBevollmächtigten desLuftfrachtführers,fernerzugunstenjederPerson,derenFlugzeugvom LuftfrachtführerzurBeförderungbenutztwird,einschließlichderen Agenten,AngestelltenundBevollmächtigten. 7.ZurBeförderungaufgegebenesGepäckwirddemFlugscheininhaber ausgeliefert. GepäckschädenbeiinternationalenBeförderungensinddem Luftfrachtführerschriftlichanzuzeigen,undzwarunverzüglichnachderen Entdeckung,jedenfallsaberspätestenssiebenTagenachErhalt,bei Verspätung21TagenachAndienungdesGepäcks.FürGepäckschädenbei anderenBeförderungengelteninsoweitdieentsprechendenBestimmungen inTarifenundBeförderungsbedingungen. 8.JederFlugcouponberechtigtzueinerBeförderungandemTageundauf derStrecke,fürdieeinPlatzgebuchtundgemäßdenBestimmungendes Reiseveranstalterserforderlichenfallsrückbestätigtwurde. DerBeförderungsanspruchentfällt,wenndergebuchteFlugnicht angetretenwird. 9.DerFluggastmussselbstbehördlichfestgelegteReiseformalitäten erfüllen,erforderlicheAnreise-,Einreise-undsonstigeDokumentevorweisen sowieaufdemFlughafenzudervomLuftfrachtführerbestimmtenZeitoder, wennkeineZeitbestimmtist,frühzeitiggenugzuseinerAbfertigungzum Flugeintreffen. 10.KeinAgent,AngestellteroderBevollmächtigterdesLuftfrachtführersist berechtigt,BestimmungendiesesVertrageszuergänzen,abzuändernoder aufzuheben. HinweisaufUmfangderHaftungwegenSchadensersatzbeiTododer Körperverletzung EsgibtkeineHöchstbeträgefürdieHaftungbeiTododerKörperverletzung vonFluggästen.FürSchädenbiszueinerHöhevon100.000 SonderziehungsrechtengemäßderDefinitiondesInternationalen Währungsfonds(SZR)(gerundeterBetraginLandeswährung)kanndas LuftfahrtunternehmenkeineEinwendungengegen Schadensersatzforderungenerheben.ÜberdiesenBetraghinausgehende ForderungenkanndasLuftfahrtunternehmendurchdenNachweis abwenden,dasseswederfahrlässignochsonstschuldhaftgehandelthat. Vorschusszahlungen WirdeinFluggastgetötetoderverletzt,hatderLuftfrachtführerinnerhalb von15TagennachFeststellungderschadensberechtigtenPersoneine Vorschusszahlungzuleisten,umdieunmittelbarenwirtschaftlichen Bedürfnissezudecken.ImTodesfallbeträgtdieseVorschusszahlungnicht wenigerals16.000SZR.ZusätzlicheDeckungkanndurchdenAbschluss einerprivatenVersicherungerreichtwerden.Derartiger VersicherungsschutzwirdnichtberührtvonderHaftungsbegrenzungdes LuftfrachtführersimRahmendesMontrealerÜbereinkommensoderder genanntenSondervereinbarungen.WendenSiesichbittefürweitere InformationenanIhreLuftverkehrsgesellschaft,Versicherungsgesellschaft oderIhrenReiseveranstalter. HinweisaufHaftungsbeschränkungfürVerspätungvonFluggästen undReisegepäck FürVerspätungsschädenhaftetderLuftfrachtführerbeiderBeförderung vonPersonennurbiszueinemBetragvon4.150SZRjeReisenden,essei denn,dassdasLuftfahrtunternehmenallezumutbarenMaßnahmenzur Schadensvermeidungergriffenhat,oderdieErgreifungdieserMaßnahmen unmöglichwar.DerLuftfrachtführerhaftetfürSchädendurchVerspätung beiderBeförderungvonReisegepäck,esseidenn,dasserallezumutbaren MaßnahmenzurSchadensvermeidungergriffenhatoderdieErgreifung dieserMaßnahmenunmöglichwar.DieHaftungfürVerspätungsschädenbei derBeförderungvonReisegepäckistauf1.000SZRbegrenzt. Seitdem17.05.2005könnendanebenRechteausderVerordnungEGNr. 261/04vom11.04.2004übereinegemeinsameRegelungfürAusgleichs-und UnterstützungsleistungenfürFluggästeimFallderNichtbeförderungund beiAnnullierungodergroßerVerspätungvonFlügenbestehen. HinweisaufHaftungsbeschränkungfürZerstörung,Verlustoder BeschädigungvonReisegepäck DerLuftfrachtführerhaftetfürdieZerstörung,denVerlustoderdie BeschädigungvonReisegepäckbiszueinerHöhevon1.000SZR.Bei aufgegebenemReisegepäckbestehteineverschuldensunabhängige Haftung,sofernnichtdasReisegepäckbereitsvorherschadhaftwar.Bei nichtaufgegebenemReisegepäckhaftetdasLuftfahrtunternehmennurfür schuldhaftesVerhalten. HöhereHaftungsgrenzefürReisegepäck EinehöhereHaftungsgrenzegilt,wennderFluggastspätestensbeider AbfertigungeinebesondereErklärungabgibtundeinenZuschlag entrichtet. HaftungdesvertraglichenunddesausführendenLuftfrachtführers WennderausführendeLuftfrachtführernichtmitdemvertraglichen Luftfrachtführeridentischist,kannderFluggastseineAnzeigeoder SchadensersatzansprücheanjedenderbeidenLuftfrachtführerrichten.Ist aufdemFlugscheinderNameoderCodeeinesLuftfrachtführersangegeben, soistdieserderVertragschließendeLuftfrachtführer.Einige FluggesellschaftenübernehmenkeineHaftungfürzerbrechliche,wertvolle oderverderblicheGegenstände.WeitereAuskünfteerteilendie FluggesellschaftenoderderReiseveranstalter. GerichtlicheGeltendmachung GerichtlicheKlagenaufSchadensersatzsindinnerhalbvonzweiJahren einzureichen,beginnendmitdemTagderAnkunftdesFlugzeugsoderdem Tag,andemdasFlugzeughätteankommensollen. HinweisaufRegelungundallgemeineHaftungsbeschränkungnach demWarschauerAbkommen BeieinerReisemiteinemendgültigenBestimmungsortodereiner ZwischenlandungineinemanderenLandalsdemAbgangsland,kanndie BeförderungdesFluggastesdemWarschauerAbkommenunterliegen,dasin derRegeldieHaftungdesLuftfrachtführersfürTododerKörperverletzung sowiefürVerlustoderBeschädigungvonGepäckbeschränkt.Sieheauch "MitteilunganinternationalreisendeFluggästeüberHaftungsbegrenzung". VertragsbedingungenfürdieBeförderungimLuftverkehr 1.ImSinnediesesVertragesbedeutet"Flugschein"derjenigeFlugscheinund Gepäckabschnitt,dessenBestandteildieseBedingungenundHinweisesind; "Luftfrachtführer"alleLuftfrachtführer,diedenFluggastoderseinGepäck aufgrunddesobengenanntenFlugscheinsbefördernodersichhierzu verpflichtenoderdiesonstigeDienstleistungenimZusammenhangmitder Beförderungerbringen;"WarschauerAbkommen"dasAbkommenzur VereinheitlichungvonRegelnüberBeförderungiminternationalen Luftverkehr,gezeichnetinWarschauam12.Oktober1929,oderdieses AbkommeninderFassungvonDenHaag,gezeichnetam28.September 1955,jenachdem,welcheszurAnwendungkommt. 2.DieBeförderungaufgrunddesFlugscheinesunterliegtder HaftungsordnungdesWarschauerAbkommens,esseidenn,dassdiese Beförderungkeine"InternationaleBeförderung"imSinnedesAbkommens ist. 3.ImübrigenunterliegenBeförderungenundsonstigeDienstleistungendes Luftfrachtführers (I)denimFlugscheinenthaltenenBedingungen, (II)denanwendbarenTarifen, (III)denBeförderungsbedingungenundsonstigenBestimmungendes Luftfrachtführers,dieBestandteilediesesVertragessind(undaufWunschin denBürosdesLuftfrachtführerssowiedesReiseveranstalterseingesehen werdenkönnenoderaufAnforderungdorterhältlichsind);aufBeförderung von/nachOrtenindenUSAoderinKanadafindendiedortgeltendenTarife Anwendung. 4.DerNamedesLuftfrachtführerskannimFlugscheinabgekürztwerden; vollständigeroderabgekürzterNamedesLuftfrachtführersistausden Tarifen,Beförderungsbedingungen,sonstigenBestimmungenoder FlugplänendesLuftfrachtführersersichtlich.AlsAnschriftdes LuftfrachtführersgiltderAbflughafen,derimFlugscheinnebendemersten abgekürztenNamendesLuftfrachtführersangegebenist.Alsvereinbarte Zwischenlandepunktegeltensolche,dieimFlugscheinoderinden FlugplänendesLuftfrachtführersalsplanmäßigeZwischenlandepunkteauf derjeweiligenStreckeangegebensind.AufgrunddiesesFlugscheinsvon mehrerenaufeinanderfolgendenLuftfrachtführernauszuführende BeförderunggeltenalseineBeförderung. 5.DerLuftfrachtführer,dereinenFlugscheinzurBeförderungaufDiensten einesanderenLuftfrachtführersausstellt,handeltinsoweitnuralsdessen Agent. 6.AusschlussoderBeschränkungderHaftungdesLuftfrachtführersgelten sinngemäßauchzugunstenderAgenten,AngestelltenundBevollmächtigten desLuftfrachtführers,fernerzugunstenjederPerson,derenFlugzeugvom LuftfrachtführerzurBeförderungbenutztwird,einschließlichderen Agenten,AngestelltenundBevollmächtigten. 7.ZurBeförderungaufgegebenesGepäckwirddem Flugscheininhaberausgeliefert.Gepäckschädenbeiinternationalen BeförderungensinddemLuftfrachtführerschriftlichanzuzeigen,und zwarunverzüglichnachderenEntdeckung,jedenfallsaber spätestenssiebenTagenachErhalt,beiVerspätung21Tagenach AndienungdesGepäcks,fürGepäckschädenbeianderen BeförderungengelteninsoweitdieentsprechendenBestimmungenin TarifenundBeförderungsbedingungen. 8.JederFlugcouponberechtigtzueinerBeförderungandemTageundauf derStrecke,fürdieeinPlatzgebuchtundgemäßdenBestimmungendes Reiseveranstalterserforderlichenfallsrückbestätigtwurde. DerBeförderungsanspruchentfällt,wenndergebuchteFlugnicht angetretenwird. 9.DerLuftfrachtführeristnachbestenKräftenbemüht,Fluggastund Gepäckmöglichstpünktlichzubefördern. 10.DerFluggastmussselbstbehördlichfestgelegteReiseformalitäten erfüllen,erforderlicheAusreise-,Einreise-undsonstigeDokumente vorweisensowieaufdemFlughafenzudervomLuftfrachtführerbestimmten Zeitoder,wennkeineZeitbestimmtist,frühzeitiggenugzuseiner AbfertigungzumFlugeintreffen. 11.KeinAgent,AngestellteroderBevollmächtigterdesLuftfrachtführersist berechtigt,BestimmungendieseVertrageszuergänzen,abzuändernoder aufzuheben. MitteilunganinternationalreisendeFluggästeüber Haftungsbegrenzung Fluggäste,dieihreFlugreiseineinemanderenLandalsdemLanddes Reiseantrittsbeendenoderunterbrechen,werdendaraufhingewiesen,dass dieBestimmungendesWarschauerAbkommensaufdiegesamteFlugreise einschließlicheinerFlugstreckegänzlichinnerhalbdesReiseantrittslandes oderdesBestimmungslandesAnwendungfindenkönnen.FürFluggäste,die eineFlugreisenachodervondenUSAunternehmenoderderenFlugreise eineplanmäßigeUnterbrechungoderZwischenlandungindenUSAaufweist, sehendasAbkommenundweitereSondervereinbarungen,dieBestandteil deranwendbarenTarifbestimmungensind,vor,dassdieHaftungder Luftverkehrsgesellschaft,diediesenFlugscheinausgestellthat,und bestimmterandererLuftverkehrsgesellschaften,diediesen Sondervereinbarungenunterliegen,fürTodundKörperverletzungder FluggästeindenmeistenFällenaufnachgewieseneSchäden,maximaljedoch aufUS$75.000proFluggastbegrenztist,unddasdieHaftungbiszudiesem LimitauchohneFahrlässigkeitdesLuftfrachtführersgilt.FürFluggäste,die miteinerLuftverkehrsgesellschaftreisen,diediesenSondervereinbarungen nichtunterliegen,oderFluggäste,dienichtnachodervondenUSAreisen oderderenFlugreiseeineplanmäßigeUnterbrechungoder ZwischenlandungindenUSAnichtaufweist,istdieHaftungdes LuftfrachtführersfürTododerKörperverletzungderFluggästeinden meistenFällenbegrenztaufetwaUS$10.000oderaufUS$20.000.Die NamenderLuftverkehrsgesellschaften,diedenSondervereinbarungen unterliegen,könnenaufWunschbeiallenFlugscheinbürosdieser LuftverkehrsgesellschaftenoderbeimReiseveranstaltererfragtwerden. ZusätzlicheDeckungkanndurchdenAbschlusseinerprivatenVersicherung erreichtwerden.DerartigerVersicherungsschutzwirdnichtberührtvonder HaftungsbegrenzungdesLuftfrachtführersimRahmendesWarschauer AbkommensoderdergenanntenSondervereinbarungen.WendenSiesich bittefürweitereInformationenanIhreLuftverkehrsgesellschaft, VersicherungsgesellschaftoderIhrenReiseveranstalter. Anmerkung DasobigeLimitvonUS$75.000schließtKostenderRechtsverfolgungein; fallseinAnspruchineinemLanderhobenwird,indemKostender Rechtsverfolgunggesondertzuerkanntwerden,beträgtdasLimitUS$ 58.000ohneEinschlussderKostenderRechtsverfolgung. HinweisaufdieVerordnungen(EG)2027/97und889/02überdie HaftungvonLuftfahrtunternehmenbeiUnfällen DieHaftungvonLuftfahrtunternehmenbzw.vonLuftfahrtunternehmender Gemeinschafti.S.d.Verordnungenentsprichtderjenigennachdem MontrealerÜbereinkommen."Luftfahrtunternehmen"sind LufttransportunternehmenmiteinergültigenBetriebsgenehmigung. "LuftfahrtunternehmenderGemeinschaft"sindLuftfahrtunternehmenmit einervoneinemMitgliedstaatimEinklangmitderVerordnung(EWG)Nr. 2407/92erteiltengültigenBetriebsgenehmigung. Reisebedingungen-fürBuchungenbeiösterreichischen ReiseagenturengeltenfolgendeARB AnpassungandieNovellezumKonsumentenschutzgesetzBGBI.247/93 GemeinsamberatenimKonsumentenpolitischenBeiratdesBundesministers fürGesundheit,SportundKonsumentenschutzinEntsprechungdes§73 Abs.1GewO1994unddes§8derVerordnungdesBundesministersfür wirtschaftlicheAngelegenheiteninderFassung1994überdie AusübungsvorschriftenfürdasReisebürogewerbe.DasReisebürokannals Vermittler(AbschnittA)und/oderalsVeranstalter(AbschnittB)auftreten. DerVermittlerübernimmtdieVerpflichtung,sichumdieBesorgungeines AnspruchsaufLeistungenanderer(Veranstalter,Transportunternehmen, Hotelierusw.)zubemühen.VeranstalteristdasUnternehmen,dasentweder mehreretouristischeLeistungenzueinemPauschalpreisanbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung)odereinzelnetouristischeLeistungenals EigenleistungenzuerbringenversprichtunddazuimAllgemeineneigene Prospekte,Ausschreibungenusw.zurVerfügungstellt.EinUnternehmen, dasalsReiseveranstalterauftritt,kannauchalsVermittlertätigwerden, wennFremdleistungenvermitteltwerden(z.B.fakultativerAusflugam Urlaubsort),sofernesaufdieseVermittlerfunktionhinweist.Die nachstehendenBedingungenstellenjenenVertragstextdar,zudem üblicherweiseReisebürosalsVermittler(AbschnittA)oderalsVeranstalter (AbschnittB)mitihrenKunden/Reisenden(Anm.:imSinnedesKSchG) Verträgeabschließen. DiebesonderenBedingungen -dervermitteltenReiseveranstalter, -dervermitteltenTransportunternehmenz.B.Bahn,Bus,Flugzeugund Schiff)u. -deranderenvermitteltenLeistungsträger gehenvor. A.DASREISEBÜROALSVERMITTLER DienachstehendenBedingungensindGrundlagendesVertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag),denKundenmiteinemVermittlerschließen. 1.Buchung/Vertragsabschluss DieBuchungkannschriftlichoder(fern)mündlicherfolgen.(Fern)mündliche BuchungensolltenvomReisebüroumgehendschriftlichbestätigtwerden. ReisebürossolltenBuchungsscheineverwenden,dieallewesentlichen AngabenüberdieBestellungdesKundenunterHinweisaufdiederBuchung zugrundeliegendeReiseausschreibung(Katalog,Prospektusw.)aufweisen. DerVermittlerhatimHinblickaufseineeigeneLeistungundaufdievonihm vermittelteLeistungdesVeranstaltersentsprechend§8der AusübungsvorschriftenfürdasReisebürogewerbeaufdiegegenständlichen ALLGEMEINENREISEBEDINGUNGENhinzuweisen,aufdavonabweichende Reisebedingungennachweislichaufmerksamzumachenundsieindiesem FallvorVertragsabschlussauszuhändigen. SoweitLeistungenausländischerUnternehmer(Leistungsträger, Reiseveranstalter)vermitteltwerden,kannauchausländischesRechtzur Anwendunggelangen.Derjenige,derfürsichoderDritteeineBuchung vornimmt,giltdamitalsAuftraggeberundübernimmtmangelsanderweitiger ErklärungdieVerpflichtungenausderAuftragserteilunggegenüberdem Reisebüro(Zahlungen,RücktrittvomVertragusw.).BeiderBuchungkann dasReisebüroeineBearbeitungsgebührundeine(Mindest-)Anzahlung verlangen.DieRestzahlungsowiederErsatzvonBarauslagen (Telefonspesen,Fernschreibkostenusw.)sindbeimAushändigender Reisedokumente(dazugehörennichtPersonaldokumente)desjeweiligen VeranstaltersoderLeistungsträgersbeimReisebürofällig. Reiseunternehmungen,dieBuchungenentgegennehmen,sindverpflichtet, demReisendenbeioderunverzüglichnachVertragsabschlusseine BestätigungüberdenReisevertrag(Reisebestätigung)zuübermitteln. 2.Informationenu.sonst.Nebenleistungen 2.1.InformationenüberPass-,Visa-,Devisen-,Zoll-und gesundheitspolizeilicheVorschriften Alsbekanntwirdvorausgesetzt,dassfürReiseninsAuslandinderRegelein gültigerReisepasserforderlichist.DasReisebürohatdenKundenüberdie jeweiligendarüberhinausgehendenausländischenPass-,Visa-und gesundheitspolizeilichenEinreisevorschriftensowieaufAnfrageüber Devisen-undZollvorschriftenzuinformieren,soweitdieseinÖsterreichin Erfahrunggebrachtwerdenkönnen(insbesondereanHanddesTIM).Im übrigenistderKundefürdieEinhaltungdieserVorschriftenselbst verantwortlich.NachMöglichkeitübernimmtdasReisebürogegenEntgelt dieBesorgungeinesallenfallserforderlichenVisums.AufAnfrageerteiltdas ReisebüronachMöglichkeitAuskunftüberbesondereVorschriftenfür Ausländer,StaatenlosesowieInhabervonDoppelstaatsbürgerschaften. 2.2.InformationenüberdieReiseleistung DasReisebüroistverpflichtet,diezuvermittelndeLeistungdes ReiseveranstaltersoderLeistungsträgersunterBedachtnahmeaufdie BesonderheitendesjeweilsvermitteltenVertragesundaufdie GegebenheitendesjeweiligenZiellandesbzw.ZielortesnachbestemWissen darzustellen. 3.RechtsstellungundHaftung DieHaftungdesReisebüroserstrecktsichauf -diesorgfältigeAuswahldesjeweiligenVeranstaltersbzw.Leistungsträgers sowiediesorgfältigeAuswertungvongewonnenenErfahrungen; -dieeinwandfreieBesorgungvonLeistungeneinschließlicheiner entsprechendenInformationdesKundenundAusfolgungder Reisedokumente; -dienachweislicheWeiterleitungvonAnzeigen,Willenserklärungenund ZahlungenzwischenKundenundvermitteltemUnternehmenundumgekehrt (wiez.B.vonÄnderungendervereinbartenLeistungunddesvereinbarten Preises,Rücktrittserklärungen,Reklamationen). DasReisebürohaftetnichtfürdieErbringungdervonihmvermitteltenbzw. besorgtenLeistung.DasReiseunternehmenhatdemKundenmitder ReisebestätigungdenFirmenwortlaut(Produktname),dieAnschriftdes ReiseveranstaltersundgegebenenfallseinesVersicherersuntereinem bekanntzugeben,sofernsichdieseAngabennichtschonimProspekt, KatalogodersonstigendetailliertenWerbeunterlagenfinden.Unterlässtes dies,sohaftetesdemKundenalsVeranstalterbzw.Leistungsträger. 4.Leistungsstörungen VerletztdasReisebürodieihmausdemVertragsverhältnisobliegenden Pflichten,soistesdemKundenzumErsatzdesdarausentstandenen Schadensverpflichtet,wennesnichtbeweist,dassihmwederVorsatznoch grobeFahrlässigkeitzurLastfallen.FürVertragsverletzungenaufGrund minderenVerschuldensistdasReisebürodemKundenzumErsatzeines darausentstandenenSchadensbiszurHöhederProvisiondesvermittelten Geschäftesverpflichtet. B.DASREISEBÜROALSVERANSTALTER DienachstehendenBedingungensindGrundlagendesVertrages-inder FolgeReisevertraggenannt-,denBuchendemiteinemVeranstalter entwederdirektoderunterInanspruchnahmeeinesVermittlersschließen. FürdenFalldesDirektabschlussestreffendenVeranstalterdie Vermittlerpflichtensinngemäß.DerVeranstalteranerkenntgrundsätzlich diegegenständlichenALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN,Abweichungen sindinallenseinendetailliertenWerbeunterlagengemäߧ8der Ausübungsvorschriftenersichtlichgemacht. 1.Buchung/Vertragsabschluss DerReisevertragkommtzwischendemBuchendenunddemVeranstalter dannzustande,wennÜbereinstimmungüberdiewesentlichen Vertragsbestandteile(Preis,LeistungundTermin)besteht.Dadurch ergebensichRechteundPflichtenfürdenKunden. 2.WechselinderPersondesReiseteilnehmers EinWechselinderPersondesReisendenistdannmöglich,wenndie ErsatzpersonalleBedingungenfürdieTeilnahmeerfülltundkannaufzwei Artenerfolgen. 2.1.AbtretungdesAnspruchsaufReiseleistung DieVerpflichtungendesBuchendenausdemReisevertragbleibenaufrecht, wenneralleodereinzelneAnsprücheausdiesemVertraganeinenDritten abtritt.IndiesemFallträgtderBuchendediesichdarausergebenden Mehrkosten. 2.2.ÜbertragungderReiseveranstaltung IstderKundegehindert,dieReiseveranstaltunganzutreten,sokannerdas VertragsverhältnisaufeineanderePersonübertragen.DieÜbertragungist demVeranstalterentwederdirektoderimWegedesVermittlersbinnen einerangemessenenFristvordemAbreiseterminmitzuteilen.Der ReiseveranstalterkanneinekonkreteFristvorwegbekanntgeben.Der ÜberträgerundderErwerberhaftenfürdasnochunbeglicheneEntgelt sowiegegebenenfallsfürdiedurchdieÜbertragungentstandenen MehrkostenzuungeteilterHand. 3.Vertragsinhalt,InformationenundsonstigeNebenleistungen ÜberdieauchdenVermittlertreffendenInformationspflichten(nämlich InformationenüberPass-,Visa-,Devisen-,Zoll-undgesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften)hinaushatderVeranstalterinausreichenderWeise überdievonihmangeboteneLeistungzuinformieren.Die LeistungsbeschreibungenimzumZeitpunktderBuchunggültigenKatalog bzw.ProspektsowiedieweiterendarinenthaltenenInformationensind GegenstanddesReisevertrages,esseidenn,dassbeiderBuchung anderslautendeVereinbarungengetroffenwurden.Eswirdaberempfohlen, derartigeVereinbarungenunbedingtschriftlichfestzuhalten. 4.ReisenmitbesonderenRisken BeiReisenmitbesonderenRisken(z.B.Expeditionscharakter)haftetder VeranstalternichtfürdieFolgen,diesichimZugedesEintrittesderRisken ergeben,wenndiesaußerhalbseinesPflichtenbereichesgeschieht. UnberührtbleibtdieVerpflichtungdesReiseveranstalters,dieReise sorgfältigvorzubereitenunddiemitderErbringungdereinzelnen ReiseleistungenbeauftragtenPersonenundUnternehmensorgfältig auszuwählen. 5.RechtsgrundlagenbeiLeistungsstörungen 5.1.Gewährleistung DerKundehatbeinichtodermangelhafterbrachterLeistungeinen Gewährleistungsanspruch.DerKundeerklärtsichdamiteinverstanden,dass ihmderVeranstalteranStelleseinesAnspruchesaufWandlungoder PreisminderunginangemessenerFristeinemangelfreieLeistungerbringt oderdiemangelhafteLeistungverbessert.AbhilfekanninderWeise erfolgen,dassderMangelbehobenwirdodereinegleich-oderhöherwertige Ersatzleistung,dieauchdieausdrücklicheZustimmungdesKundenfindet, erbrachtwird. 5.2.Schadenersatz VerletzenderVeranstalteroderseineGehilfenschuldhaftdiedem VeranstalterausdemVertragsverhältnisobliegendenPflichten,soistdieser demKundenzumErsatzdesdarausentstandenenSchadensverpflichtet. SoweitderReiseveranstalterfüranderePersonenalsseineAngestellten einzustehenhat,hafteter-ausgenommeninFälleneinesPersonenschadens -nur,wennernichtbeweist,dassdiesewederVorsatznochgrobe Fahrlässigkeittreffen.AußerbeiVorsatzundgroberFahrlässigkeittrifftden ReiseveranstalterkeineHaftungfürGegenstände,dieüblicherweisenicht mitgenommenwerden,außererhatdieseinKenntnisderUmständein Verwahrunggenommen.EswirddaherdemKundenempfohlen,keine GegenständebesonderenWertesmitzunehmen.Weiterswirdempfohlen,die mitgenommenenGegenständeordnungsgemäßzuverwahren. 5.3.MitteilungvonMängeln DerKundehatjedenMangelderErfüllungdesVertrages,denerwährend derReisefeststellt,unverzüglicheinemRepräsentantendesVeranstalters mitzuteilen.Diessetztvoraus,dassihmeinsolcherbekanntgegebenwurde unddieseranOrtundStelleohnenennenswerteMüheerreichbarist.Die UnterlassungdieserMitteilungändertnichtsandenunter5.1. beschriebenenGewährleistungsansprüchendesKunden.Siekannihmaber alsMitverschuldenangerechnetwerdenundinsofernseineeventuellen Schadenersatzansprücheschmälern.DerVeranstaltermussdenKunden aberschriftlichentwederdirektoderimWegedesVermittlersaufdiese Mitteilungspflichthingewiesenhaben.EbensomussderKundegleichzeitig darüberaufgeklärtwordensein,dasseineUnterlassungderMitteilung seineGewährleistungsansprüchenichtberührt,sieallerdingsals Mitverschuldenangerechnetwerdenkann.Gegebenenfallsempfiehltessich, inErmangelungeinesörtlichenRepräsentantenentwederdenjeweiligen Leistungsträger(z.B.Hotel,Fluggesellschaft)oderdirektdenVeranstalter überMängelzuinformierenundAbhilfezuverlangen. 5.4.HaftungsrechtlicheSondergesetze DerVeranstalterhaftetbeiFlugreisenunteranderemnachdemWarschauer AbkommenundseinemZusatzabkommen,beiBahn-undBusreisennachdem Eisenbahn-undKraftfahrzeughaftpflichtgesetz. 6.GeltendmachungvonallfälligenAnsprüchen UmdieGeltendmachungvonAnsprüchenzuerleichtern,wirddemKunden empfohlen,sichüberdieNichterbringungodermangelhafteErbringungvon LeistungenschriftlicheBestätigungengebenzulassenbzw.Belege, Beweise,Zeugenzusichern.Gewährleistungsansprüchekönnenseit 1.1.2002innerhalbvon2Jahrengeltendgemachtwerden. Schadenersatzansprücheverjährennach3Jahren. EsempfiehltsichimInteressedesReisenden,Ansprücheunverzüglichnach RückkehrvonderReisedirektbeimVeranstalteroderimWegedes vermittelndenReisebürosgeltendzumachen,damitzunehmender VerzögerungmitBeweisschwierigkeitenzurechnenist. 7.RücktrittvomVertrag 7.1.RücktrittdesKundenvorAntrittderReise a)RücktrittohneStornogebühr AbgesehenvondengesetzlicheingeräumtenRücktrittsrechtenkannder Kunde,ohnedassderVeranstaltergegenihnAnsprüchehat,infolgenden, vorBeginnderLeistungeintretendenFällenzurücktreten:Wenn wesentlicheBestandteiledesVertrages,zudenenauchderReisepreiszählt, erheblichgeändertwerden.InjedemFallistdieVereitelungdes bedungenenZwecksbzw.CharaktersderReiseveranstaltung,sowieeine gemäßAbschnitt8.1.vorgenommeneErhöhungdesvereinbarten Reisepreisesummehrals10ProzenteinederartigeVertragsänderung.Der Veranstalteristverpflichtet,entwederdirektoderimWegedes vermittelndenReisebürosdemKundendieVertragsänderungunverzüglich zuerklärenundihndabeiüberdiebestehendeWahlmöglichkeitentweder dieVertragsänderungzuakzeptierenodervomVertragzurückzutreten,zu belehren;derKundehatseinWahlrechtunverzüglichauszuüben.Sofernden VeranstaltereinVerschuldenamEintrittdesdenKundenzumRücktritt berechtigendenEreignissestrifft,istderVeranstalterdiesemgegenüber zumSchadenersatzverpflichtet. b)AnspruchaufErsatzleistung DerKundekann,wennervondenRücktrittsmöglichkeitenlautlit.anicht GebrauchmachtundbeiStornierungdesReiseveranstaltersohne VerschuldendesKunden,anStellederRückabwicklungdesVertrages dessenErfüllungdurchdieTeilnahmeaneinergleichwertigenanderen Reiseveranstaltungverlangen,sofernderVeranstalterzurErbringung dieserLeistunginderLageist.NebendemAnspruchaufeinWahlrecht stehtdemKundenaucheinAnspruchaufSchadenersatzwegen NichterfüllungdesVertrageszu,sofernnichtdieFälledes7.2.zumTragen kommen. c)RücktrittmitStornogebühr DieStornogebührstehtineinemprozentuellenVerhältniszumReisepreis undrichtetsichbezüglichderHöhenachdemZeitpunktder RücktrittserklärungundderjeweiligenReiseart.AlsReisepreisbzw. PauschalpreisistderGesamtpreisdervertraglichvereinbartenLeistungzu verstehen.DerKundeistinallennichtunterlit.agenanntenFällengegen EntrichtungeinerStornogebührberechtigt,vomVertragzurückzutreten.Im FallederUnangemessenheitderStornogebührkanndiesevomGericht gemäßigtwerden.JenachReiseartergebensichproPersonfolgende Stornosätze: 1.Sonderflüge(Charter),Gruppen-IT(Gruppenpauschalreisenim Linienverkehr) -bis30.TagvorReiseantritt10% -ab29.bis20.TagvorReiseantritt25% -ab19.bis10.TagvorReiseantritt50% -ab9.bis4.TagvorReiseantritt65% -abdem3.Tag(72Stunden)vorReiseantritt85% desReisepreises. 2.Einzel-IT(individuellePauschalreisenimLinienverkehr), Bahngesellschaftsreisen(ausgenommenSonderzüge) -bis30.TagvorReiseantritt10% -ab29.bis20.TagvorReiseantritt15% -ab19.bis10.TagvorReiseantritt20% -ab9.bis4.TagvorReiseantritt30% -abdem3.Tag(72Stunden)vorReiseantritt45% desReisepreises. FürHotelunterkünfte,Ferienwohnungen,Schiffsreisen,Bus-Eintagesfahrten, SonderzügeundLinienflugreisenzuSondertarifengeltenbesondere Bedingungen.DiesesindimDetailprogrammanzu-führen. Rücktrittserklärung BeimRücktrittvomVertragistzubeachten:DerKunde(Auftraggeber)kann jederzeitdemReisebüro,beidemdieReisegebuchtwurde,mitteilen,dasser vomVertragzurücktritt.BeieinerStornierungempfiehltsich,dies-mittels eingeschriebenenBriefesoder-persönlichmitgleichzeitigerschriftlicher Erklärungzutun. d)No-show No-showliegtvor,wennderKundederAbreisefernbleibt,weilesihmam ReisewillenmangeltoderwennerdieAbreisewegeneinerihm unterlaufenenFahrlässigkeitoderwegeneinesihmwiderfahrenenZufalls versäumt.Istweitersklargestellt,dassderKundedieverbleibende ReiseleistungnichtmehrinAnspruchnehmenkannoderwill,haterbei Reiseartenlautlit.c1.(Sonderflügeusw.)85Prozent,beidenReisearten lautlit.c2.(Einzel-ITusw.)45ProzentdesReisepreiseszubezahlen.ImFalle derUnangemessenheitderobgenanntenSätzekönnendiesevomGerichtim Einzelfallgemäßigtwerden. 7.2.RücktrittdesVeranstaltersvorAntrittderReise a)DerVeranstalterwirdvonderVertragserfüllungbefreit,wenneineinder AusschreibungvonvornhereinbestimmteMindestteilnehmerzahlnicht erreichtwirdunddemKundendieStornierunginnerhalbderinder BeschreibungderReiseveranstaltungangegebenenoderfolgendenFristen schriftlichmitgeteiltwurde: -biszum20.TagvorReiseantrittbeiReisenvonmehrals6Tagen, -biszum7.TagvorReiseantrittbeiReisenvon2bis6Tagen, -bis48StundenvorReiseantrittbeiTagesfahrten. TrifftdenVeranstalteranderNichterreichungderMindestteilnehmerzahl einüberdieleichteFahrlässigkeithinausgehendesVerschulden,kannder KundeSchadenersatzverlangen;dieseristmitderHöhederStornogebühr pauschaliert.DieGeltendmachungeinesdiesenBetragübersteigenden Schadenswirdnichtausgeschlossen. b)DieStornierungerfolgtaufGrundhöhererGewalt,d.h.aufGrund ungewöhnlicherundunvorhersehbarerEreignisse,aufdiederjenige,der sichaufhöhereGewaltberuft,keinenEinflusshatundderenFolgentrotz AnwendungdergebotenenSorgfaltnichthättenvermiedenwerdenkönnen. HierzuzähltjedochnichtdieÜberbuchung,wohlaberstaatliche Anordnungen,Streiks,KriegoderkriegsähnlicheZustände,Epidemien, Naturkatastrophenusw. c)IndenFällena)undb)erhältderKundedeneingezahltenBetragzurück. DasWahlrechtgemäß7.1.b,1.Absatzstehtihmzu. 7.3.RücktrittdesVeranstaltersnachAntrittderReise DerVeranstalterwirdvonderVertragserfüllungdannbefreit,wennder KundeimRahmeneinerGruppenreisedieDurchführungderReisedurch grobungebührlichesVerhalten,ungeachteteinerAbmahnung,nachhaltig stört.IndiesemFallistderKunde,sofernihneinVerschuldentrifft,dem VeranstaltergegenüberzumErsatzdesSchadensverpflichtet. 8.ÄnderungdesVertrages 8.1.Preisänderungen DerVeranstalterbehältsichvor,denmitderBuchungbestätigten ReisepreisausGründen,dienichtvonseinemWillenabhängigsind,zu erhöhen,sofernderReiseterminmehralszweiMonatenachdem Vertragsabschlussliegt.DerartigeGründesindausschließlichdieÄnderung derBeförderungskosten-etwaderTreibstoffkosten-derAbgabenfür bestimmteLeistungen,wieLandegebühren,Ein-oder AusschiffungsgebühreninHäfenundentsprechendeGebührenauf Flughäfen.BeieinerPreissenkungausdiesenGründenistdieseanden Reisendenweiterzugeben.InnerhalbderZweimonatsfristkönnen Preiserhöhungennurdannvorgenommenwerden,wenndieGründehiefür beiderBuchungimeinzelnenausgehandeltundamBuchungsschein vermerktwurden.Abdem20.TagvordemAbreisetermingibteskeine Preisänderung.EinePreisänderungistnurdannzulässig,wennbei VorliegendervereinbartenVoraussetzungenaucheinegenaueAngabezur BerechnungdesneuenPreisesvorgesehenist.DemKundensind PreisänderungenundderenUmständeunverzüglichzuerklären.Bei ÄnderungdesReisepreisesummehrals10ProzentisteinRücktrittdes KundenvomVertragohneStornogebührjedenfallsmöglich(sieheAbschnitt 7.1.a). 8.2.LeistungsänderungennachAntrittderReise -BeiÄnderungen,diederVeranstalterzuvertretenhat,geltenjene Regelungen,wiesieinAbschnitt5(Rechtsgrundlagenbei Leistungsstörungen)dargestelltsind. -ErgibtsichnachderAbreise,dasseinerheblicherTeildervertraglich vereinbartenLeistungennichterbrachtwirdodernichterbrachtwerden kann,sohatderVeranstalterohnezusätzlichesEntgeltangemessene Vorkehrungenzutreffen,damitdieReiseveranstaltungweiterdurchgeführt werdenkann.KönnensolcheVorkehrungennichtgetroffenwerdenoder werdensievomKundenaustriftigenGründennichtakzeptiert,sohatder VeranstalterohnezusätzlichesEntgeltgegebenenfallsfüreinegleichwertige Möglichkeitzusorgen,mitderderKundezumOrtderAbreiseoderaneinen anderenmitihmvereinbartenOrtbefördertwird.ImÜbrigenistder Veranstalterverpflichtet,beiNichterfüllungodermangelhafterErfüllungdes VertragesdemKundenzurÜberwindungvonSchwierigkeitennachKräften Hilfezuleisten. 9.AuskunftserteilunganDritte AuskünfteüberdieNamenderReiseteilnehmerunddieAufenthaltsortevon ReisendenwerdenandrittePersonenauchindringendenFällennicht erteilt,esseidenn,derReisendehateineAuskunftser-teilungausdrücklich gewünscht.DiedurchdieÜbermittlungdringenderNachrichten entstehendenKostengehenzuLastendesKunden.Eswirddaherden Reiseteilnehmernempfohlen,ihrenAngehörigendiegenaue Urlaubsanschriftbekanntzugeben. 10.Allgemeines DieunterBangeführtenAbschnitte7.1.lit.c,vormalslit.b(Rücktritt),7.1. lit.d,vormalslit.c.(No-show)sowie8.1.(Preisänderungen)sindals unverbindlicheVerbandsempfehlungenunter1Kt718/93-3imKartellregister eingetragen. ErgänzendeBestimmungenzudenARB1992füralleReisendes VeranstaltersTUIDeutschlandGmbH: BeachtenSiebittedennachfolgendenText,dennerwirdzusammenmitden "ALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN"(ARB1992)gemeinsamberatenim KonsumentenpolitischenBeiratdesBundesministersfürGesundheit,Sport undKonsumentenschutz,InhaltIhresmitunsabgeschlossenen Reisevertrages. 1.Buchung/Vertragsabschluss 1.1.IhreAnmeldungistfürunsverbindlich,sobaldwirsieIhremReisebüro gegenüberschriftlichbestätigthaben. 1.2.ZurAbsicherungderKundengelderhatderVeranstaltereine InsolvenzversicherungbeimDeutschenReisepreisSicherungsvereinVVaG (DRS)abgeschlossen.EinSicherungsscheinbefindetsichaufder Bestätigung.DarüberhinausergebensichausderBestätigungdieBeträge fürAn-undRestzahlungundgegebenenfallsStornierung. 1.3.BeiVertragsabschlusswirdgegenAushändigungderBestätigungdie AnzahlunginHöhevoni.d.R.25%desGesamtpreisesfällig.BeiAngeboten vonXTUI,X1-2-FLYsowiebeiTicket-PaketenbestehendausMusical/ShowticketundUnterkunftbeträgtdieAnzahlung40%desGesamtpreises. DieKostenfürReiseversicherungenwerdeninvollerHöhezusammenmitder Anzahlungfällig. 1.4.DerrestlichePreiswirdfällig,wennfeststeht,dassIhreReise-wie gebucht-durchgeführtwirdundderReiseplan(beiticketlosemReisen)bzw. dieReiseunterlagenentwederbeiIhrerBuchungsstelle(z.B.Reisebüro, Online-Reisebüro,CallCenter)bereitliegenoderIhnenverabredungsgemäß übermitteltwerden.BeiKurzfristbuchungen(abdem30.Tagvor Reisebeginn)wirddergesamteReisepreissofortfällig.Sofernsichunser AngebotnachDrucklegungdesKata-logesändertoderDruckfehler festgestelltwurden,teiltIhnendieseAbweichungenIhrReisebüromit. 1.5.DerReiseteilnehmerhatwährendderZeitderVertragsabwicklung ÄnderungenseinesNamens,sowiejedeÄnderungseinerAnschriftsofort schriftlichanzuzeigen.GibtderReiseteilnehmereineÄnderungseiner Anschriftnichtbekanntundgehenihmdeshalbandievonihmzuletzt bekanntgegebeneAnschriftgesandte,rechtlichbedeutsameErklärungen nichtzu,sogeltendieErklärungentrotzdemalszugegangen. 2.VermittlungvonFremdleistungen DerVeranstalterhaftetnichtfürLeistungsstörungen,Personen-und SachschädenimZusammenhangmitLeistungen,diealsFremdleistungen lediglichvermitteltwerden(z.B.Ausflüge,Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,Ausstellungen,Beförderungsleistungenvonundzum ausgeschriebenenAusgangs-undZielort). 3.Leistungen/Preise NichtinAnspruchgenommeneLeistungenkönnenimAllgemeinennicht erstattetwerden.DieVerlängerungIhresUrlaubsaufenthaltesistnurnach RücksprachemitunsererReiseleitungsowiebeiVerfügbarkeitder UnterbringungundspäterenRückflugplätzenmöglich.Bei Ferienaufenthaltenüber3WochenentstehenKostenfürfreibleibendeoder freizuhaltendeFlugplätze,daheristdieBerechnungeiner Flugausgleichsgebührmöglich.ImLinienflugverkehrsindbesondereTarifundAnwendungsbestimmungenzuberücksichtigen.Allfällige ReisepreisdifferenzengegenüberinländischenoderausländischenAnbietern fürvergleichbareLeistungenerklärensichmitunterschiedlichverfügbaren Kapazitäten.Seitdem16.07.2006istderVeranstaltergemäßderVerordnung (EG)2111/2005vom14.12.2005verpflichtet,SiebeiBuchungüberdie Identitätder/desausführendenLuftfahrtunternehmen(s)zuunterrichten. StehteinausführendesLuftfahrtunternehmenbeiBuchungnochnichtfest, sindSieinsoweitzunächstüberdieIdentitätdeswahrscheinlich ausführendenLuftfahrtunternehmenszuunterrichten.SobalddieIdentität endgültigfeststeht,werdenSieentsprechendunterrichtet.ImFalleeines WechselsdesausführendenLuftfahrtunternehmensnachBuchungsindSie überdenWechselsoraschwiemöglichzuunterrichten.DieListevon Luftfahrtunternehmen,dieinderEUeinerBetriebsuntersagungunterliegen ("gemeinschaftlicheListe")findenSieaufderInternetseitederTUIin Österreich(www.tui.at). 4.PreisänderungenzumKatalog 4.1.VorVertragsabschluss Wirbehaltenunsvor,biszumVertragsabschlussÄnderungender Katalogpreise,diesichzumBeispielausgestiegenenKostenundGebühren ergeben,vorzunehmen. 4.2.NachVertragsabschluss EineReisepreiserhöhungistindemUmfangmöglich,wiesichdurchdie PreisänderungderLeistungsträgerdieErhöhungdes(entsprechenden) ReisekostenanteilsaufdenReisepreisimZeitpunktdesVertragsabschlusses auswirkt.DerReisepreiskannsichindemVerhältniserhöhen,indemsich diejeweiligeKostenpositionerhöht,andiediePreiserhöhunggeknüpftist. ErhöhensichdiebeiAbschlussdesReisevertragesbestehenden BeförderungskostenfürdenReiseveranstalter,etwaaufGrundgestiegener Treibstoffkosten,sohatderReiseveranstalterdasRecht,dieseZusatzkosten nachfolgenderRegelungdenKundenzusätzlichinRechnungzustellen. 1)BeieinerPreiserhöhung,welchevomBeförderungsunternehmendem ReiseveranstalterproSitzplatzinRechnunggestelltwird,kannder ReiseveranstalterdieseZusatzkostenandenKundenweiterverrechnen. 2)WirdseitensdesBeförderungsunternehmensdiePreiserhöhungfürdas gesamteBeförderungsmittelinRechnunggestellt,sokönnendiese zusätzlichenKostendurchdieZahlderSitzplätzedesvereinbarten Beförderungsmittelsgeteilt,unddersichsofürdenEinzelplatzergebende ErhöhungsbetragvomReisendenverlangtwerden. WerdendiebeiAbschlussdesReisevertragesbestehenden Abgaben/Steuern,wiez.B.Hafen-oderFlughafengebühren,Umsatzsteuer oderTaxengegenüberdemReiseveranstaltererhöht,sokannderReisepreis umdensichausdiesenerhöhtenKostenergebendenBetraggegenüberden Kundenerhöhtwerden.EinePreissenkungausdiesenGründenistanden Reisendenweiterzugeben.DieBerechnungdesneuen(gesenkten)Preises bzw.diePreissenkungerfolgtsinngemäßbzw.analogzudenobigen Bestimmungen. 5.Gewährleistung/Haftung BeiFluggesellschaftenistdieHaftungderHöhenachinjedemFallgesetzlich mitdeninArtikel22desWarschauerAbkommensBGBI286/1961idF.jeweils BGBI161/1971genanntenHöchstbeträgenbeschränkt. 6.Umbuchung/Stornierung/Namensänderung WerdenvonIhnennacherfolgterBuchungÄnderungenhinsichtlichdes abgeschlossenenVertragesgewünscht(Reisetermin,Reiseziel,Unterkunft, Beförderungsart,etc.),bedarfeseinerneuenVereinba-rungmitdem Veranstalter.AufIhrenWunschnimmtderVeranstalter,soweit durchführbar,biszum31.TagvorReiseantritteineAbänderungder Bestätigung(Umbuchung)vor.AlsUmbuchungengeltenz.B.Änderungen desReisetermins,desReiseziels,desOrtesdesReiseantritts,derUnterkunft oderderBeförderung.DafürwirdeinegesonderteGebührvon€50,-pro Personerhoben.GegenüberLeis-tungsträgern(z.B.Fluggesellschaften) entstehendeMehrkostenwerdengesondertberechnet.BitteachtenSie deshalbauchaufdiekorrekteSchreibweiseIhresNamens.Darüberhinaus giltFolgendes:BeieinerÄnderungderBeförderung,derUnterkunft(außer ÄnderungeninnerhalbdergebuchtenUnterkunft)oderdesReisetermins wirdderReisepreisfürdiegeändertenLeistungenkomplettneuberechnet aufderBasisderdanngeltendenPreiseundBedingungen.Beieiner ÄnderunginnerhalbdergebuchtenUnterkunft(z.B.Änderungder Zimmerkategorie,derVerpflegungsartoderderZimmerbelegungdes gebuchtenZimmers)wirdderPreisfürdiegeändertenLeistungenanhand derderBuchungbisherzugrundeliegendenPreiseundBedingungenneu ermittelt.SpätereÄnderungensowieÄnderungenüberden GeltungszeitraumderderBuchungzugrundeliegenden Leistungsbeschreibunghinaus,könnennurnachRücktrittvomReisevertrag zudenBedingungengemäßZiffer7.1.c)beigleichzeitigerNeuanmeldung vorgenommenwerden.DesWeiterenkönnenFlugumbuchungen, ÄnderungendesReisetermins,desReisezielsunddesReiseantrittsbei AngebotenvonXTUIundX1-2-FLYstetsnurnachRücktrittvomReisevertrag zudengeltendenBedingungenbeigleichzeitigerNeuanmeldung vorgenommenwerden.BeiRücktrittvon"Hotelonly"Buchungengeltendie gleichenStornogebührenwieunterPunkt7.1.c)1.angeführt.BeiBuchung vonFerienwohnungen,Ferienhäusern,Campern,Eintrittskartensowiebei Schiffsreisen,SpezialprogrammenundbeiXTUIbzw.X1-2-FLYBuchungen geltendieStornobedingungenlautdenfürdasProduktfestgelegten Gebühren,dieIhnenvonIhremReisebürobeiBuchungmitgeteiltwerden müssen(z.B.sinddieseindenausführlichenReise-und VersicherungsbedingungenderTUIDeutschlandGmbHundderWolters ReisenGmbHersichtlich,dieindenReisebürosaufliegenundimInternet abrufbarsind).TritteinDritterandieStelledesangemeldetenTeilnehmers, istderVeranstalterberechtigt,fürdieihmdurchdieTeilnahmeder ErsatzpersonentstehendenBearbeitungskostenpauschal€10,-zu verlangen.GegenüberLeistungsträgern(z.B.Fluggesellschaften) entstehendeMehrkostenwerdengesondertberechnet. 7.Versicherung DerReiseschutzwirdautomatischbeijederBuchungmitgebucht.WollenSie dieVorteilediesesAngebotesjedochnichtnutzen,gebenSiediesbitte sofort,beiderBuchungimReisebüro,bekannt.Informationendazuerhalten SiebeiderEuropäischenReiseversicherungAG,Kratochwjlestraße4,A-1220 Wien,Tel.+43/1/3172500-73930,Fax+43/1/3199367,E-Mail: [email protected]ÄISCHEN ReiseversicherungsbedingungenERV-RVB2013-dieseerhaltenSieauf WunschvonIhremReisebüroodervonderEuropäischenReiseversicherung. DerVersicherungsschutzgiltsubsidiär.AufdenVersicherungsvertragist österreichischesRechtanzuwenden. WichtigeInformationenzurStornoversicherung: EinStornoversicherungsfallliegtvor,wennauseinemderfolgendenGründe eineReisenichtangetretenwerdenkannoderabgebrochenwerdenmuss: a)unerwarteteschwereErkrankung,schwereunfallbedingte Körperverletzung,ImpfunverträglichkeitoderTodderversichertenPerson, wennsichdarausfürdiegebuchteReisezwingenddieReiseunfähigkeit ergibt(beipsychischenErkrankungennurbeistationärem KrankenhausaufenthaltoderBehandlungdurcheinenFacharztder Psychiatrie); b)LockerungvonimplantiertenGelenkenderversichertenPerson,wenn sichdarausfürdiegebuchteReisezwingenddieReiseunfähigkeitergibt; c)SchwangerschaftderversichertenPerson,wenndieSchwangerschafterst nachVersicherungsabschlussfestgestelltwurde.Wurdedie SchwangerschaftbereitsvorVersicherungsabschlussfestgestellt,werden dieStornokostennurübernommen,wennbiseinschließlichder35. SchwangerschaftswocheeineFrühgeburtoderschwere Schwangerschaftskomplikationen(diesemüssenärztlichbestätigtsein) auftreten; d)unerwarteteschwereErkrankung,schwereunfallbedingte KörperverletzungoderTod(auchSelbstmord)vonFamilienangehörigenoder eineranderenpersönlichnahestehendenPerson(diesemussdem VersichererbeiVersicherungsabschlussingeschriebenerFormnamentlich genanntwerden;proversicherterPersonkanneinenahestehendePerson angegebenwerden),wodurchdieAnwesenheitderversichertenPerson dringenderforderlichist; e)bedeutenderSachschadenamEigentumderversichertenPersonanihrem WohnsitzinfolgeElementarereignis(Hochwasser,Sturmusw.),Feuer, WasserrohrbruchoderStraftateinesDritten,derihreAnwesenheitdringend erforderlichmacht; f)unverschuldeterVerlustdesArbeitsplatzesinfolgeKündigungder versichertenPersondurchdenArbeitgeber; g)EinberufungderversichertenPersonzumGrundwehr-bzw.Zivildienst, vorausgesetztdiezuständigeBehördeakzeptiertdieReisebuchungnichtals GrundzurVerschiebungderEinberufung; h)EinreichungderScheidungsklage(beieinvernehmlicherTrennungder dementsprechendeAntrag)beimzuständigenGerichtvorderversicherten gemeinsamenReisederbetroffenenEhepartner; i)beieingetragenenLebenspartnerschaftendieEinreichungder Auflösungsklage(beieinvernehmlicherTrennungderentsprechendeAntrag) vorderversichertengemeinsamenReisederbetroffenenLebenspartner; j)AuflösungderLebensgemeinschaft(mitgleicherMeldeadresseseit mindestenssechsMonaten)durchAufgabedesgemeinsamenWohnsitzes vorderversichertengemeinsamenReisederbetroffenenLebensgefährten; k)NichtbestehenderReifeprüfungodereinergleichartigen Abschlussprüfungeinermindestens3-jährigenSchulausbildungdurchdie versichertePersonunmittelbarvordemReisetermindervorderPrüfung gebuchten,versichertenReise; l)EintreffeneinerunerwartetengerichtlichenVorladungderversicherten Person,vorausgesetztdaszuständigeGerichtakzeptiertdieReisebuchung nichtalsGrundzurVerschiebungderVorladung. AlsFamilienangehörigegeltenEhepartner(bzw.eingetragener LebenspartneroderimgemeinsamenHaushaltlebenderLebensgefährte), Kinder(Stief-,Schwieger-,Enkel-,Pflege-,Adoptiv-),Eltern(Stief-,Schwieger-, Groß-,Pflege-,Adoptiv-),Geschwister,Stief-geschwisterund Schwager/SchwägerinderversichertenPerson-beieingetragenem LebenspartneroderimgemeinsamenHaushaltlebendemLebensgefährten zusätzlichdessenKinder,ElternundGeschwister. VonderReisestornierungausgeschlossensindStornierungen,u.a.wenn 1.derReisestornogrundbeiVersicherungsabschlussbzw.der ReiseabbruchgrundbeiReiseantrittbereitsvorgelegenhatoder voraussehbargewesenist; 2.derReisestorno-oderReiseabbruchgrundinZusammenhangstehtmit einerbestehendenErkrankungoderUnfallfolge,wenndiese -ambulantindenletztensechsMonatenoder -stationärindenletztenneunMonaten vorVersicherungsabschluss(beiReisestorno)bzw.vorReiseantritt(bei Reiseabbruch)behandeltwurde(ausgenommenKontrolluntersuchungen); 3.dervomVersichererbeauftragteFacharzt/Vertrauensarztdie Reiseunfähigkeitnichtbestätigt; 4.derReisestornogrundinZusammenhangstehtmiteinerPandemieoder Epidemie. WennSiedieReisenichtantretenkönnen,stornierenSiebitteunverzüglich beiderBuchungsstelle(z.B.Reisebüro)undverständigenSiegleichzeitig dasServiceCenterderEuropäischen(perFax,Post,E-MailoderOnlineSchadensmeldung).GebenSiedabeifolgendeDatenbekannt:Vor-und Zuname,Adresse,Reisetermin,Stornodatumund-grund, BuchungsbestätigungundVersicherungsnachweis.BeiErkrankung/Unfall lassenSiesichbitteeindetailliertesärztlichesAttest/Unfallbericht ausstellen-verwendenSiedazudasSchadensformular.LegenSiedie KrankmeldungbeiderSozialversicherungunddieBestätigungüber verordneteMedikamentebei. Schadensabwicklung/Versicherer: EuropäischeReiseversicherungAG, Kratochwjlestraße4,A-1220Wien ServiceCenter: Tel.+43/1/3172500-73930 Fax+43/1/3199367-73930 Mail:[email protected] www.europaeische.at Notruf24Stundentäglich:+43/1/5044400 SitzinWien.FirmenbuchHGWienFN55418y, DVR-Nr.0490083. DieGesellschaftgehörtzurUnternehmensgruppederAssicurazioniGenerali S.p.A.,Triest,eingetragenimVersicherungsgruppenregisterderIVASS unterderNummer026. Aufsichtsbehörde: FMAFinanzmarktaufsicht, Bereich:Versicherungsaufsicht, Otto-Wagner-Platz5,A-1090Wien. TUIistmitderSchadensregulierunginkeinerWeisebefasst.Überdie AnerkennungoderAblehnungvonVersicherungsleistungenentscheidet ausschließlichderVersicherer. Änderungenvorbehalten. TUIDeutschland GmbHKarl-Wiechert-Allee23 30625Hannover Handelsregister:HannoverHRB62522
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