Unternehmensnachfolgegesuch (Stand: 26.11.2016) für ein auf das Schleifen und Reparieren von Spindelmähwerken spezialisiertes Unternehmen im deutschsprachigen Raum Firma Das Einzelunternehmen versteht sich als Spezialist für die Dienstleistung direkt beim Kunden. Kerngeschäft Der gesamte Umsatz wird durch Beauftragung von Maschinen-Händlern, Privatpersonen, Kommunen, Golf- und Sportanlagen erzielt. Das Unternehmen wickelt alle Aufträge direkt beim Kunden ab. Dies geschieht in einem speziell für diesen Zweck gebauten und ausgerüsteten Servicemobil. Das Alleinstellungsmerkmal, im Vergleich zu anderen Schleifwerkstätten, ist das zeitnahe bearbeiten der Mähwerke zwischen den Mähzyklen. Der Kunde benötigt keine Transport- und Wartezeiten. Die Aufträge stammen von Kunden aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Unternehmen Der Inhaber wickelt alle Aufträge selbst ab. Der Umsatz der letzten Jahre liegt bei rund 190 Tsd. €/Jahr bei einem EBT in Höhe von ca. 60%. Aufgrund der hohen Spezialisierung kann den Kunden beste Qualität geliefert werden. Abwicklung Zur Regelung der Unternehmerischen Nachfolgerschaft soll das Unternehmen veräußert werden. Der Unternehmenssitz ist verlegbar. Die Verkaufspreisvorstellungen orientieren sich an den marktüblichen Kriterien. MBI Kandidaten haben vor Offenlegung einen Kapitalnachweis zu führen. Vertraulichkeitserklärung Mit der Annahme dieser Kurzbeschreibung erklären Sie sich, einschließlich der mit Ihnen verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, unwiderruflich mit den nachfolgenden Feststellungen einverstanden. Diese Feststellungen gelten auch bzgl. weiterer Unterlagen und Informationen, die Ihnen oder mit Ihnen verbundenen Unternehmen im weiteren Verlauf der Vertragsverhandlungen übermittelt werden. Diese Kurzbeschreibung wurde zur ersten Information erstellt. Diese vertrauliche Kurzbeschreibung wird dem jeweiligen Empfänger unter der ausdrücklichen Bedingung zur Verfügung gestellt, dass es nur für die Prüfung im Rahmen des Transaktionsinteresses benutzt wird. Es stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar und dient nicht als Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage für einen Vertrag. Der jeweilige Empfänger verpflichtet sich mit der Vertraulichkeitserklärung, diese Kurzbeschreibung ausschließlich zur eigenen Informationsgewinnung einzusetzen.
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