Unternehmensnachfolgegesuch (Stand: 26.11.2016) - nexxt

Unternehmensnachfolgegesuch (Stand: 26.11.2016)
für ein
auf das Schleifen und Reparieren von Spindelmähwerken spezialisiertes Unternehmen
im deutschsprachigen Raum
Firma
Das Einzelunternehmen versteht sich als Spezialist für die Dienstleistung direkt beim
Kunden.
Kerngeschäft
Der gesamte Umsatz wird durch Beauftragung von Maschinen-Händlern,
Privatpersonen, Kommunen, Golf- und Sportanlagen erzielt.
Das Unternehmen wickelt alle Aufträge direkt beim Kunden ab. Dies geschieht in
einem speziell für diesen Zweck gebauten und ausgerüsteten Servicemobil.
Das Alleinstellungsmerkmal, im Vergleich zu anderen Schleifwerkstätten, ist das
zeitnahe bearbeiten der Mähwerke zwischen den Mähzyklen. Der Kunde benötigt keine
Transport- und Wartezeiten.
Die Aufträge stammen von Kunden aus ganz Deutschland, Österreich und der
Schweiz.
Unternehmen
Der Inhaber wickelt alle Aufträge selbst ab.
Der Umsatz der letzten Jahre liegt bei rund 190 Tsd. €/Jahr bei einem EBT in Höhe
von ca. 60%. Aufgrund der hohen Spezialisierung kann den Kunden beste Qualität
geliefert werden.
Abwicklung
Zur Regelung der Unternehmerischen Nachfolgerschaft soll das Unternehmen
veräußert werden. Der Unternehmenssitz ist verlegbar.
Die Verkaufspreisvorstellungen orientieren sich an den marktüblichen Kriterien.
MBI Kandidaten haben vor Offenlegung einen Kapitalnachweis zu führen.
Vertraulichkeitserklärung
Mit der Annahme dieser Kurzbeschreibung erklären Sie sich, einschließlich der mit
Ihnen verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, unwiderruflich mit den
nachfolgenden Feststellungen einverstanden. Diese Feststellungen gelten auch bzgl.
weiterer Unterlagen und Informationen, die Ihnen oder mit Ihnen verbundenen
Unternehmen im weiteren Verlauf der Vertragsverhandlungen übermittelt werden.
Diese Kurzbeschreibung wurde zur ersten Information erstellt. Diese vertrauliche
Kurzbeschreibung wird dem jeweiligen Empfänger unter der ausdrücklichen Bedingung
zur Verfügung gestellt, dass es nur für die Prüfung im Rahmen des
Transaktionsinteresses benutzt wird. Es stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar
und dient nicht als Vertragsinhalt oder Geschäftsgrundlage für einen Vertrag.
Der jeweilige Empfänger verpflichtet sich mit der Vertraulichkeitserklärung, diese
Kurzbeschreibung ausschließlich zur eigenen Informationsgewinnung einzusetzen.