Anmeldebogen - Landessparkasse zu Oldenburg

Anmeldung zum LzO-Event „Hamburg Dungeon“
Hiermit melde ich mich verbindlich zur Fahrt zum Hamburg Dungeon am Samstag, dem 19. November
2016 an.
Name:
Geb.datum:
Anschrift:
Telefon:
Mobiltelefon:
Eltern:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir alle Teilnehmer, ein Mobiltelefon mitzunehmen und die
Rufnummer – sofern abweichend von obiger Nummer – am Aktionstag den Betreuern mitzuteilen.
Den Kostenbeitrag in Höhe von EUR 18,- p.P. (Teilnehmer ohne LzO GiroStart bzw. LzO GiroGo zahlen
23,-) bezahle ich bei der Anmeldung. Im Preis inbegriffen sind die Busfahrt und der Eintritt ins Hamburg
Dungeon. Mit den Bedingungen zur Fahrt (siehe Rückseite) erklären wir uns einverstanden.
LzO-Kunde:
Ja, Kontonummer: ___________________________
Nein
Zustiegsorte und Abfahrtzeiten (bitte ankreuzen):
Elsfleth, Schulzentrum:
7:05 Uhr
Brake, Bahnhof:
7:20 Uhr
Rodenkirchen, Bahnhof:
7:35 Uhr
Nordenham, Bahnhof:
7:50 Uhr
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich rechtzeitig am
jeweiligen Zustiegsort einzufinden, da der Bus pünktlich abfährt.
Voraussichtliche Ankunftzeiten:
Nordenham, Bahnhof:
Rodenkirchen, Bahnhof:
Brake, Bahnhof:
Elsfleth, Schulzentrum:
19:00 Uhr
19:15 Uhr
19:30 Uhr
19:45 Uhr
Sonstige Hinweise:
___________________________
____________________________________
Ort, Datum
Unterschrift des Teilnehmers
____________________________________
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
Anmeldung und Betrag erhalten:
____________________________________
Datum, Unterschrift LzO-Mitarbeiter/in
Kunde
Nicht-Kunde
18,00 Euro
23,00 Euro
HK 9060292019
OE:
0630100
0630400
0630700
0631000
0630200
0630500
0630800
0630120
0630300
0630600
0630900
Erläuterungen zur Veranstaltung und verbindliche Erklärung der/des
Erziehungsberechtigten (gemeinsame Erklärung beider Eltern)
zur Teilnahme an der Fahrt der Landessparkasse zu Oldenburg zum Hamburg Dungeon am 19.11.2016.
Beschreibung der Einrichtung/Veranstaltung:
Das Dungeon Hamburg ist ein Erlebnismuseum in der Speicherstadt in Hamburg. Im Dungeon werden
Ereignisse aus der Hamburger Geschichte dargestellt, die zum Teil eine gruselige Wirkung auf den Betrachter
haben können. Das Mindestalter für Besucher liegt bei 10 Jahren.
Im Anschluss können die Teilnehmer in Kleingruppen zu mind. 3 Personen in die Hamburger Innenstadt gehen.
Sollten mehr Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, werden LzO-Kunden bevorzugt behandelt.
Konzept der Aufsicht:
Die Teilnehmer werden während des Aufenthalts im Hamburg Dungeon von Betreuern der LzO begleitet.
Während der zur freien Verfügung gestellten Zeit in der Hamburger Innenstadt sind die Betreuer ständig per
Mobiltelefon zu erreichen.
Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer sich den Anweisungen der Betreuer/des Personals der Einrichtung
entsprechend verhalten. Andernfalls wäre ein Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
Die Landessparkasse zu Oldenburg hat bei der Öffentliche Versicherungen Landesbrandkasse Oldenburg eine
Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung für Personen-/Sachschäden pauschal in Höhe von EUR 1.500.000,-- und
für Vermögensschäden in Höhe von EUR 25.000,-- abgeschlossen.
Ferner besteht eine Schülerunfallversicherung für Invaliditätsentschädigungen (ab 20 % MdE) bis zu
EUR 105.000,--.
Wir/Ich habe/n die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen und bin/sind damit einverstanden,
dass mein(e) umseitig genannte(r) Sohn/Tochter an der Fahrt nach Hamburg teilnimmt.
Wir/Ich sind/bin über die Fahrt informiert worden und erteile(n) den Mitarbeitern der Landessparkasse zu
Oldenburg die Vollmacht, in unserem/meinem Namen alle mit der Veranstaltung zusammenhängenden
Rechtsgeschäfte abzuschließen und abzuwickeln. Unser/Mein Kind ist von seinem Entwicklungsstand her
geeignet, die Veranstaltung zu besuchen/die Einrichtungen zu nutzen - eine über die oben dargestellte
Betreuung hinausgehende besondere Betreuung ist nicht erforderlich.
Wir/Ich sind/bin damit einverstanden, dass unser(e)/mein Sohn/meine Tochter die Einrichtungen im Hamburg
Dungeon gemäß den Bestimmungen des Betreibers selbständig benutzen darf, ohne eine gesonderte Aufsicht
der Sparkassenmitarbeiter vor Ort.