28/SN-239/ME XXV. GP - Stellungnahme (elektr. übermittelte Version) • , 1 von 2 . • , BURGENLAND SPÖ� SPÖ Frauen Burgenland Mag.a Sandra Gerdenitsch Landesfrauengeschäftsführerin Johann Permayer Straße 2 7000 Eisenstadt +43 (0) 664 88540044 sa n dra .gerden [email protected] An das Bundesministerium für Inneres [email protected] [email protected] Betrifft: Begutachtung Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 (239/ME, XW. GP) - Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren, die SPÖ Frauen Burgenland nehmen wie folgt zum Entwurf des Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016 Stellung: Ad Art. 3 Namensrechtsänderungsgesetz, Z 1-4 Die SPÖ Frauen Burgenland begrüßen die Streichung der Kategorie Nachname für eingetragene Partnerinnen. Ad Art. 4 Personenstandgesetz, Z 3 & 9: Die SPÖ Frauen Eingetragenen begrüßen die Übertragung Partnerlnnenschaften von den der Eintragung und Erfassung Bezirksverwaltungsbehörden zu von den Standesämtern. Die Anpassungen im Namenrechtsgesetz und im Personenstandsgesetz Diskriminierungsmerkmale bei eingetragenen Parterlnnenschaften. www.parlament.gv.at beseitigen 2 von 2 28/SN-239/ME XXV. GP - Stellungnahme (elektr. übermittelte Version) SPÖ� BURGENLAND Ad Art. 4 Personenstandgesetz, § 32: Die SPÖ Frauen begrüßen die Intention, Eltern von Sternenkindern unbürokratisch eine offizielle Bestätigung über den Kindstod zu ermöglichen und so Trauerarbeit zu erleichtern. Zu bedenken ist allerdings, dass der derzeit vorliegende Gesetzesentwurf nur fehlgeborene Kinder (das sind Kinder, die bei der Geburt kein Lebenszeichen von sich geben und ein Gewicht unter 500 Gramm haben) berücksichtigt. Totgeborene Kinder sowie Kinder, die kurz nach der Geburt oder während der Geburt sterben, sind nicht berücksichtigt. Als Problematisch wird weiters erachtet, dass eine Eintragung der fehlgeborenen Kinder in das Personenstandregister angestrebt wird. Das heißt, dass auch Embryos, die weit weniger als drei Monate alt sind, im Personenstandregister eingetragen werden können. Dies erscheint in Hinblick auf §97 STGB, den straflosen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche, problematisch und widersprüchlich. Mit freundlichen Grüßen ) ��. M g.a Sandra Gerdemtsch SPÖ-Landesfrauengeschäftsführerin Burgenland www.parlament.gv.at
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