AUSGABE 01 2016 INFORMATIONSBLATT FÜR PFLEGEDIENSTE UND FREIBERUFLER DBfK AMBULANT PSG II: Das ändert sich ab 1.1.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungsrichtlinien das Informationsblatt DBfK ambulant ist ein Angebot des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe. Ambulante Pflegedienste und Freiberufler in Bayern erhalten damit die für sie relevanten und aktuellen Themen aus der Pflege kurz und knapp aufbereitet. Damit möchten wir Ihnen aufzeigen, welche politischen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen für Sie und Ihre Arbeit wichtig sind. Unsere Mitglieder erhalten darüber hinaus auch weiterhin unsere Rundschreiben, den exklusiven Zugang zu unserem geschützten Bereich auf www.dbfk - unternehmer.de, Beratungsleistungen sowie unsere Muster- und Arbeitshilfen. Mit DBfK ambulant haben wir ein Forum geschaffen, um Tipps, Termine und Aktuelles zusammenzubringen. Das Pflegestärkungsgesetz II und die damit verbundenen Änderungen im Leistungsrecht treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Wie bisher auch, ist eine Pflegebegutachtung des MDK zu durchlaufen. Das Verfahren basiert auf den in den §§ 14 und 15 des PSG II vorgenommenen Definitionen zur Pflegebedürftigkeit und wird wieder bundeseinheitlich und für die MDK-Gutachter verbindlich in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) geregelt sein. Statt des Hilfebedarfs in Zeit wird künftig in sechs Modulen die Selbstständigkeit erhoben, mit Punkten bewertet und gewichtet. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Module Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweise und psychiatrische Problemlagen Selbstversorgung Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 5 Fragen 11 Fragen 13 Fragen 13 Fragen Höherer Wert aus beiden Fragen 15 % 10 % 16 Fragen 20 % 6 Fragen 15 % AUSWERTUNG Selbstständigkeitsgrade selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig Aktivität kann in der Regel selbstständig durchführt werden Größter Teil der Aktivität kann selbstständig durchgeführt werden (zurechtlegen, richten, auffordern, unterstützen, partielle Beaufsichtigung und Kontrolle, punktuelle Übernahme von Teilhandlungen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen) Aktivität kann nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchgeführt werden (ständige Motivation und Anleitung, demonstrieren oder lenkend begleiten, ständige Beaufsichtigung und Kontrolle, Übernahme erheblicher Teile der Handlungsschritte) kaum oder keine Ressourcen vorhanden, Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte Punkte und Gewichtung Modul Gewichtung in % keine geringe erhebliche Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 10 % Gewichtung 15 % 15 % Höchst. Wert aus 2 /3 40 % Gewichtung 20 % Gewichtung 15 % Gewichtung Ihre Sonja Hohmann, Vorsitzende 40 % 0 – 1 0 0 – 1 0 0 0 – 2 0 0 0 0 0 2 – 3 2,5 2 – 5 1–2 3,75 3 – 7 10 1 5 1 – 3 3,75 4 – 5 5 6 – 10 3 – 4 7,5 8 – 18 20 2 – 3 10 4 – 6 7,5 Punkte schwere schwerste Grad 5 6 – 9 7,5 11 – 16 5 – 6 11,25 19 – 36 30 4 – 5 15 7 – 11 11,25 10 – 15 10 17 – 33 7 – 65 15 37 – 54 40 6 – 15 20 12 – 18 15 10 Punkte unter 12,5 12,5 – unter 27 27 – unter 47,5 47,5 – unter 70 70 – unter 90 90 – 100 Kein Grad Grad 1 Grad 2 Grad 3 Grad 4 Grad 5 Das Verfahren ist komplexer und damit für die betroffenen Pflegebedürftigen auch viel undurchschaubarer als es bisher war. Für neu einzustufende Pflegebedürftige wird es sehr schwierig, höhere Pflegegrade zu erreichen. Die BRi sollen voraussichtlich Ende Juli fertig sein. 15 40 20 15 Ve staltu ranngstip p! Der DB fK bietet setzun zur Um g des verans PSG II zwei In t foa lt ungen 29. Sep an: tembe nf eI ter Wei und 12 r 2016 in Mü nchen . Okto in Nür ber 2016 nberg www.dbfk.de 9 7 0 1 2 3 4 5 6 os 7 9 :s ue )1 dos 89 [email protected], (0 3 Artike l6 Aus d Pflegeu em Kodex f ür nterne hm im DBf er / innen Wir un K te band, t rstützen un sere rag und Zie en seine Gru n Verndsä le mit un Durch d weit tze uns signali ere Mitglieds er. sier cha politisc en wir berufs ft hes De n ke und Ha Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist Ihr Wegndeln. n DBfK - starker Partner für Pflegeunternehmer / innen begleiter und Impulsgeber. Wir sind erfahrene Pflegedienstleitungen in der ambulanten Pflege und wollen, dass Sie alle Aufgaben im eigenen Unternehmen sicher bewältigen. Bei uns werden Sie gut beraten, Sie sind immer informiert, auf dem aktuellen Stand und beruflich abgesichert, damit Sie Ihren eigenen Betrieb erfolgreich führen. Wir vertreten Ihre Interessen in allen relevanten Gremien, wie dem Landespflegeausschuss, bei Behörden und Ministerien. Als Pflegeunternehmerin und Pflegeunternehmer können Sie in unseren externen Qualitätszirkeln mitarbeiten und sich aktiv in die Verbandspolitik einmischen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Pflegeunternehmer / innen im DBfK hat einen Kodex erarbeitet, an dem sich die im DBfK organisierten Unternehmen messen lassen wollen. Die einzelnen Artikel werden wir Ihnen in den nächsten Ausgaben der DBfK ambulant vorstellen. Der vollständige Kodex steht zum Download bereit: www.dbfk-unternehmer.de Über uns Profitieren Sie von unseren Leistungen: Beratung Wir beraten Sie – zum Beispiel zu Themen wie Existenzgründung, Betriebsführung, Pflege und Betreuung, Arbeits- und Tarifrecht, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht, Qualitätssicherung und MDK-Prüfungen. Sonderkonditionen Als Mitglied erhalten Sie Sonderkonditionen, z.B. bei der Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtsschutzversicherung, Altersvorsorge, Fortbildungen, dem Einkauf von Fahrzeugen und Software. TERMINE Informationen Wir versorgen Sie außerdem mit aktuellen Fachinformationen. Wir halten Arbeitshilfen und Musterverträge für Sie bereit, monatlich die Fach- und Verbandszeitschrift oder die Infopost zu aktuellen [email protected] • www.dbfk.de DBfK-Fernlehrgang für das Pflegemanagement Start: 20. Oktober 2016 Intensivseminar: Doku ambulant – fit für gute Noten 25. Oktober 2016, München Ambulante Pflegeleistungen richtig abrechen 24. November 2016, München PRAXISSEITEN FÜR DIE PFLEGEPROFIS Das neue Fachangebot des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Neuerungen in der Pflege richtet sich an alle beruflich Pflegenden. Hier gibt es Praxisseiten zum Download sowie aktu- elle Nachrichten als Newsletter. Weitere Infos: http://www.bmg.bund. de/themen/pflege/praxisseiten-pflege/pdfdownload.html Ihre Ansprechpartnerinnen vom Ressort für ambulante Dienste und Beratung Silvia Grauvogl Tel. (089) 17 99 70 - 13 • [email protected] Adelina Colicelli Tel. (089) 17 99 70 - 28 • [email protected] Wir sind für Sie da! DBfK Geschäftsstelle München Edelsbergstraße 6 • 80 686 München • Tel. (089) 17 99 70 0 • Fax (089) 17 85 64 7 [email protected] • www.dbfk.de • www.dbfk-unternehmer.de Impressum Erscheinungsweise: halbjährlich DBfK Südost, Bayern- Mitteldeutschland e.V. Sabine Karg, mit Beiträ- gen von Silvia Grauvogl und Adelina Colicelli Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft die Qualität von ambulanten Pflegediensten anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs. In loser Reihenfolge stellen wir die Fragen und Inhalte vor, die ambulant geprüft und mit Noten bewertet werden: Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage, Tiefe)? (MDK-Prüfkatalog, 10.30) Verfahrensregelung zur Versorgung von chronischen Wunden: Es erfolgt bei Pflegebeginn eine Be schreibung der vorliegenden Wunden anhand des Bogens aus der MDK Prüfanleitung. Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde sowie die bis her verwendeten Verbandsmaterialien werden erfragt und dokumentiert. Die Wundversorgung erfolgt entspre chend der ärztlichen Anordnung. Entspricht diese nach medizinischpflegerischen Erkenntnissen nicht dem aktuellen Stand des Wissens, wird in der Pflegedokumentation notiert, dass der behandelnde Arzt darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Um Konfliktpotential zu reduzieren, wird dieser Teil der Dokumentation im Büro des Pflegedienstes aufbewahrt und nicht in der Akte vor Ort. Der Pflegedienst übernimmt im Rah men der Wundversorgung die Verant wortung für die hygienisch einwand freie Wundbehandlung. Der heiße Draht zum DBfK Herausgeber: Redaktion: DAS PRÜFT DER MDK Verantwortlich: Dr. Marliese Biederbeck Gestaltung: Alexandra Schröppel Druck: Typobierl Satz&Druck GmbH, München Fotos: Fotolia, DBfK Südost e.V. Ziel ist die Wundheilung, Symptom- und Beschwerdefreiheit, Rezidivprophylaxe, die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Selbstständigkeit sowie die Verbesserung der individuellen Lebensqualität. Dazu gehören die Befragung der / s Patienten / in und Pflegepersonen, die psychische Verfassung, das individuelle Krankheitsverständnis sowie ein Schulungs- und Beratungsangebot. Bitte beachten Sie auch den aktuellen Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP).
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