1/2016

AUSGABE 01 2016
INFORMATIONSBLATT FÜR PFLEGEDIENSTE UND FREIBERUFLER
DBfK AMBULANT
PSG II: Das ändert sich ab 1.1.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungsrichtlinien
das Informationsblatt DBfK ambulant ist ein Angebot des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe.
Ambulante Pflegedienste und Freiberufler in Bayern
erhalten damit die für sie relevanten und aktuellen
Themen aus der Pflege kurz und knapp aufbereitet.
Damit möchten wir Ihnen aufzeigen, welche politischen Entscheidungen oder rechtlichen Änderungen
für Sie und Ihre Arbeit wichtig sind. Unsere Mitglieder
erhalten darüber hinaus auch weiterhin unsere Rundschreiben, den exklusiven Zugang zu unserem geschützten Bereich auf www.dbfk - unternehmer.de,
Beratungsleistungen sowie unsere Muster- und Arbeitshilfen. Mit DBfK ambulant haben wir ein Forum geschaffen, um Tipps, Termine und Aktuelles zusammenzubringen.
Das Pflegestärkungsgesetz II und die damit
verbundenen Änderungen im Leistungsrecht
treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Wie bisher
auch, ist eine Pflegebegutachtung des MDK
zu durchlaufen. Das Verfahren basiert auf den
in den §§ 14 und 15 des PSG II vorgenommenen Definitionen zur Pflegebedürftigkeit
und wird wieder bundeseinheitlich und für die
MDK-Gutachter verbindlich in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) geregelt sein.
Statt des Hilfebedarfs in Zeit wird künftig in
sechs Modulen die Selbstständigkeit erhoben,
mit Punkten bewertet und gewichtet. Maximal können 100 Punkte erreicht werden.
Module
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweise und psychiatrische Problemlagen
Selbstversorgung
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-
oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 5 Fragen
11 Fragen
13 Fragen
13 Fragen
Höherer Wert aus
beiden Fragen 15 %
10 %
16 Fragen
20 %
6 Fragen 15 %
AUSWERTUNG
Selbstständigkeitsgrade
selbstständig überwiegend
selbstständig
überwiegend
unselbstständig
unselbstständig
Aktivität kann in der Regel selbstständig durchführt werden
Größter Teil der Aktivität kann selbstständig durchgeführt werden (zurechtlegen,
richten, auffordern, unterstützen, partielle Beaufsichtigung und Kontrolle,
punktuelle Übernahme von Teilhandlungen, Anwesenheit aus Sicherheitsgründen)
Aktivität kann nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchgeführt werden
(ständige Motivation und Anleitung, demonstrieren oder lenkend begleiten, ständige
Beaufsichtigung und Kontrolle, Übernahme erheblicher Teile der Handlungsschritte)
kaum oder keine Ressourcen vorhanden, Person kann die Aktivität in der Regel
nicht selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen
0 Punkte
1 Punkt
2 Punkte
3 Punkte
Punkte und Gewichtung
Modul Gewichtung
in %
keine
geringe erhebliche Modul 1
Modul 2
Modul 3
Modul 4
Modul 5
Modul 6
10 %
Gewichtung
15 %
15 %
Höchst. Wert aus 2 /3 40 %
Gewichtung
20 %
Gewichtung
15 %
Gewichtung
Ihre
Sonja Hohmann, Vorsitzende
40 %
0 – 1
0
0 – 1
0
0
0 – 2
0
0
0
0
0
2 – 3
2,5
2 – 5
1–2
3,75
3 – 7
10
1
5
1 – 3
3,75
4 – 5
5
6 – 10
3 – 4
7,5
8 – 18
20
2 – 3
10
4 – 6
7,5
Punkte
schwere schwerste Grad 5
6 – 9
7,5
11 – 16
5 – 6
11,25
19 – 36
30
4 – 5
15
7 – 11
11,25
10 – 15
10
17 – 33
7 – 65
15
37 – 54
40
6 – 15
20
12 – 18
15
10
Punkte
unter 12,5 12,5 – unter 27 27 – unter 47,5 47,5 – unter 70 70 – unter 90 90 – 100 Kein Grad
Grad 1
Grad 2
Grad 3
Grad 4
Grad 5
Das Verfahren ist komplexer und
damit für die betroffenen Pflegebedürftigen auch viel undurchschaubarer als es bisher war. Für neu einzustufende Pflegebedürftige wird
es sehr schwierig, höhere Pflegegrade zu erreichen. Die BRi sollen
voraussichtlich Ende Juli fertig sein.
15
40
20
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Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist Ihr Wegndeln. n
DBfK - starker Partner für
Pflegeunternehmer / innen
begleiter und Impulsgeber. Wir sind erfahrene Pflegedienstleitungen in der ambulanten Pflege und wollen, dass Sie alle Aufgaben
im eigenen Unternehmen sicher bewältigen. Bei uns werden Sie gut beraten, Sie sind immer informiert, auf dem aktuellen Stand und beruflich abgesichert, damit
Sie Ihren eigenen Betrieb erfolgreich führen. Wir vertreten Ihre Interessen in allen relevanten
Gremien, wie dem Landespflegeausschuss, bei Behörden und Ministerien. Als Pflegeunternehmerin und Pflegeunternehmer können Sie in unseren externen Qualitätszirkeln mitarbeiten und sich aktiv in die Verbandspolitik einmischen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft
Pflegeunternehmer / innen im DBfK hat einen Kodex erarbeitet, an dem sich die im DBfK
organisierten Unternehmen messen lassen wollen. Die einzelnen Artikel werden wir Ihnen
in den nächsten Ausgaben der DBfK ambulant vorstellen. Der vollständige Kodex steht zum
Download bereit: www.dbfk-unternehmer.de
Über uns
Profitieren Sie von unseren Leistungen:
Beratung
Wir beraten Sie – zum Beispiel zu Themen wie Existenzgründung, Betriebsführung, Pflege und
Betreuung, Arbeits- und Tarifrecht, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht, Qualitätssicherung
und MDK-Prüfungen.
Sonderkonditionen
Als Mitglied erhalten Sie Sonderkonditionen, z.B. bei der Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtsschutzversicherung, Altersvorsorge, Fortbildungen, dem Einkauf von Fahrzeugen und Software.
TERMINE
Informationen
Wir versorgen Sie außerdem mit aktuellen Fachinformationen. Wir halten Arbeitshilfen und
Musterverträge für Sie bereit, monatlich die Fach- und Verbandszeitschrift oder die Infopost
zu aktuellen [email protected] • www.dbfk.de
DBfK-Fernlehrgang für das
Pflegemanagement
Start: 20. Oktober 2016
Intensivseminar: Doku ambulant –
fit für gute Noten
25. Oktober 2016, München
Ambulante Pflegeleistungen
richtig abrechen
24. November 2016, München
PRAXISSEITEN
FÜR DIE PFLEGEPROFIS
Das neue Fachangebot des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Neuerungen in der Pflege
richtet sich an alle beruflich Pflegenden. Hier gibt es Praxisseiten zum Download sowie aktu- elle Nachrichten als Newsletter.
Weitere Infos: http://www.bmg.bund.
de/themen/pflege/praxisseiten-pflege/pdfdownload.html
Ihre Ansprechpartnerinnen vom Ressort für
ambulante Dienste und Beratung
Silvia Grauvogl Tel. (089) 17 99 70 - 13 • [email protected]
Adelina Colicelli Tel. (089) 17 99 70 - 28 • [email protected]
Wir sind für Sie da!
DBfK Geschäftsstelle München
Edelsbergstraße 6 • 80 686 München • Tel. (089) 17 99 70 0 • Fax (089) 17 85 64 7
[email protected] • www.dbfk.de • www.dbfk-unternehmer.de
Impressum
Erscheinungsweise: halbjährlich
DBfK Südost, Bayern- Mitteldeutschland e.V.
Sabine Karg, mit Beiträ-
gen von Silvia Grauvogl und Adelina Colicelli
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft die Qualität
von ambulanten Pflegediensten anhand
eines vorgegebenen Kriterienkatalogs.
In loser Reihenfolge stellen wir die Fragen und Inhalte vor, die ambulant geprüft und mit Noten bewertet werden:
Erfolgt eine differenzierte Dokumentation bei chronischen Wunden oder Dekubitus (aktuell, Verlauf nachvollziehbar, Größe, Lage,
Tiefe)? (MDK-Prüfkatalog, 10.30)
Verfahrensregelung zur Versorgung
von chronischen Wunden:
Es erfolgt bei Pflegebeginn eine Be schreibung der vorliegenden Wunden
anhand des Bogens aus der MDK Prüfanleitung.
Ort und Zeitpunkt der Entstehung
der chronischen Wunde sowie die bis her verwendeten Verbandsmaterialien
werden erfragt und dokumentiert.
Die Wundversorgung erfolgt entspre chend der ärztlichen Anordnung.
Entspricht diese nach medizinischpflegerischen Erkenntnissen nicht dem
aktuellen Stand des Wissens, wird in
der Pflegedokumentation notiert, dass
der behandelnde Arzt darüber in
Kenntnis gesetzt wurde. Um Konfliktpotential zu reduzieren, wird dieser
Teil der Dokumentation im Büro des
Pflegedienstes aufbewahrt und nicht
in der Akte vor Ort.
Der Pflegedienst übernimmt im Rah men der Wundversorgung die Verant wortung für die hygienisch einwand freie Wundbehandlung.
Der heiße Draht zum DBfK
Herausgeber:
Redaktion: DAS PRÜFT DER MDK
Verantwortlich: Dr. Marliese Biederbeck
Gestaltung: Alexandra Schröppel
Druck: Typobierl Satz&Druck GmbH, München
Fotos: Fotolia, DBfK Südost e.V.
Ziel ist die Wundheilung, Symptom- und
Beschwerdefreiheit, Rezidivprophylaxe,
die Wiederherstellung bzw. Erhaltung
der Selbstständigkeit sowie die Verbesserung der individuellen Lebensqualität. Dazu gehören die Befragung der / s
Patienten / in und Pflegepersonen, die
psychische Verfassung, das individuelle
Krankheitsverständnis sowie ein Schulungs- und Beratungsangebot.
Bitte beachten Sie auch den aktuellen Expertenstandard „Pflege
von Menschen mit chronischen
Wunden“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung
in der Pflege (DNQP).