Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern Direction des travaux publics, des transports et de l'énergie du canton de Berne Reiterstrasse 11 3011 Bern Telefon +41 31 633 30 11 Telefax +41 31 633 30 10 www.bve.be.ch [email protected] An die Adressatinnen und Adressaten der Vernehmlassung zum BKWBeteiligungsgesetz (BKWG) RA Nr. 200/2015/4 HR 28. Oktober 2016 Vernehmlassung zum BKVV-Beteiligungsgesetz (BKWG) Sehr geehrte Damen und Herren Wir laden Sie ein zur Vernehmlassung zum BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG). Nach der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen des Kantons in einem Gesetz zu regeln. Der Kanton Bern hält aktuell einen Stimmen- und Kapitalanteil von 52,54 % an der BKW AG. Mit der Vorlage wird die Beteiligungshöhe nicht verändert. Die Vorlage regelt jedoch die Rahmenbedingungen für künftige Aktienkäufe und -verkäufe. Danach soll die Beteiligung mindestens 34 `)/0 und höchstens 60 % an Kapital und Stimmen betragen. Innerhalb dieses Rahmens soll der Regierungsrat für Aktienkäufe und -verkäufe zuständig sein. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen im Internet unter folgender Adresse zum Herunterladen zur Verfügung: www.be.ch/vernehmlassungen. Ihre Vernehmlassung senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2017 an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern oder per E-Mail an: infosaabve.be.ch. Für Fragen steht Ihnen Frau Dorothea Herren, Rechtsamt BVE, Tel. +41 31 633 30 14, zur Verfügung. Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Mitwirkung. Freundliche Grüsse BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin Barbara er-Je er Regierungsrätin
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