Beteiligungsgesetz (BKWG)

Bau-, Verkehrsund Energiedirektion
des Kantons Bern
Direction des travaux
publics, des transports
et de l'énergie
du canton de Berne
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon +41 31 633 30 11
Telefax +41 31 633 30 10
www.bve.be.ch
[email protected]
An die Adressatinnen und Adressaten
der Vernehmlassung zum BKWBeteiligungsgesetz (BKWG)
RA Nr. 200/2015/4 HR
28. Oktober 2016
Vernehmlassung zum BKVV-Beteiligungsgesetz (BKWG)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir laden Sie ein zur Vernehmlassung zum BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG).
Nach der Kantonsverfassung sind Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen des Kantons in einem Gesetz zu regeln. Der Kanton Bern hält aktuell einen Stimmen- und Kapitalanteil von 52,54 % an der BKW AG. Mit der Vorlage wird die Beteiligungshöhe nicht verändert.
Die Vorlage regelt jedoch die Rahmenbedingungen für künftige Aktienkäufe und -verkäufe.
Danach soll die Beteiligung mindestens 34 `)/0 und höchstens 60 % an Kapital und Stimmen
betragen. Innerhalb dieses Rahmens soll der Regierungsrat für Aktienkäufe und -verkäufe
zuständig sein.
Die Vernehmlassungsunterlagen stehen im Internet unter folgender Adresse zum Herunterladen zur Verfügung: www.be.ch/vernehmlassungen.
Ihre Vernehmlassung senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2017 an die Bau-, Verkehrs- und
Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern oder per
E-Mail an: infosaabve.be.ch. Für Fragen steht Ihnen Frau Dorothea Herren, Rechtsamt BVE,
Tel. +41 31 633 30 14, zur Verfügung.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Mitwirkung.
Freundliche Grüsse
BAU-, VERKEHRS- UND
ENERGIEDIREKTION
Die Direktorin
Barbara er-Je er
Regierungsrätin