Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt staatliche

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt staatliche Förderung von 60
Mio. EUR für umweltfreundliche Busse und dazugehörige Infrastruktur in
Portugal
Brüssel, 24. Oktober 2016
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von Portugal geplante Förderung des
Erwerbs von emissionsarmen Bussen und der erforderlichen Infrastruktur in städtischen
Gebieten mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Beihilferegelung trägt zur
Verringerung der CO2-Emissionen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu
verzerren.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Diese
Maßnahme wird dazu beitragen, die Luftqualität in Portugal zu verbessern und im Einklang mit den
europäischen Klimazielen, die Emissionen zu senken. Sie unterstützt den Übergang zu einem
umweltfreundlicheren öffentlichen Nahverkehr in städtischen Gebieten, ohne den Wettbewerb auf dem
Markt für emissionsarme Technologien zu verzerren.“
Im Juni 2016 hatte Portugal eine mit 60 Mio. EUR ausgestattete Beihilferegelung bei der Kommission
angemeldet, um den Austausch alter, mit konventionellem Kraftstoff betriebener Busse durch neue
emissionsarme Busse sowie den Aufbau der entsprechenden Tank- bzw. Ladeinfrastruktur zu fördern.
Jeder dieser neuen Busse wird voraussichtlich mindestens 15 % weniger Treibhausgasemissionen
verursachen als ein entsprechender Bus mit herkömmlichem Antrieb, der die aktuelle europäische
Abgasnorm Euro VI erfüllt.
Die Beihilferegelung kann für alle derzeit verfügbaren umweltfreundlichen Antriebstechnologien in
Anspruch genommen werden, d. h. für i) Busse mit Erdgas- oder Autogasmotor, ii) Elektro- oder
Hybridbusse und iii) Wasserstoffbusse. Im Rahmen der Beihilferegelung übernimmt die portugiesische
Regierung 85 % der beihilfefähigen Kosten und greift dafür auf Mittel aus dem EU-Kohäsionsfonds
zurück. Die restlichen Kosten müssen die Busbetreiber selbst tragen.
Die Kommission hat die Beihilfe für den Erwerb emissionsarmer Busse auf der Grundlage ihrer
2014 erlassenen Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen geprüft. Im Rahmen ihrer
Untersuchung stellte die Kommission fest, dass in Portugal emissionsarme Busse wegen ihrer im
Vergleich zu konventionellen Bussen hohen Kosten kaum gekauft werden. Deshalb gibt es für private
Betreiber kaum einen Anreiz, in Tank- bzw. Ladeinfrastruktur für emissionsarme Busse zu investieren,
was Busbetreiber wiederum davon abhält, auf emissionsarme Busse umzusteigen.
Folglich ist die öffentliche Förderung gemäß den Leitlinien gerechtfertigt. Die Beihilferegelung ist
erforderlich, um Busbetreibern einen Anreiz zu bieten, Busse zu erwerben, die weniger Emissionen
verursachen, als die aktuellen europäischen Normen vorschreiben. Die Beihilfe ist zudem auf das
erforderliche Minimum beschränkt und angemessen, da die Empfänger im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung ausgewählt werden. Beihilfeempfänger werden Nahverkehrsbetriebe und
Verkehrsbehörden sein, die für die Personenbeförderung in portugiesischen Städten zuständig sind.
Die Kommission hat die Beihilfe für die Tank- bzw. Ladeinfrastruktur unmittelbar auf der
Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft, dem zufolge die
Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige fördern und wie in diesem Fall die
Energieeffizienz im Einklang mit den Energie- und Klimazielen der Europäischen Union verbessern
dürfen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe lediglich einen Teil der Mehrkosten für den Aufbau
der Tank- bzw. Ladesäulen abdeckt. Nach Auffassung der Kommission ist die öffentliche Förderung
angemessen, weil der Aufbau und Betrieb solcher Infrastruktur insbesondere angesichts der derzeit
geringen Verbreitung emissionsarmer Busse in Portugal mit großen Geschäftsrisiken verbunden ist.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Nutzen des Vorhabens im Hinblick auf EU-Umweltziele
eindeutig größer ist als etwaige durch die öffentliche Förderung hervorgerufene
Wettbewerbsverfälschungen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter der Nummer SA.45694 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Nachrichtenanzeiger State Aid
Weekly e-News.
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