Inserat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Projekt:
S-169417.1:
Transformatorenstation Husenstrasse 35, EW-Teil – Neubau
Koordinaten: 721152/252441
Parzelle:
883
S-169418.1:
Transformatorenstation Husenstrasse 35, Privat-Teil – Neubau
Koordinaten: 721152/252441
Parzelle:
883
L-172392.2:
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Neudorf und Husenstrasse 35 - Einführung in die neue TS Husenstrasse 35, inkl. Ersatz des Kabels
L-190024.2:
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Husen und Husenstrasse 35 - Einführung in die neue TS Husenstrasse 35, inkl. Ersatz des Kabels
der rwt Regionalwerk Toggenburg AG, Neudorfstr. 8a, 9533 Kirchberg
und
der Zweifel AG Wil, Flawilerstrasse 1, 9500 Wil im Namen der Swiss Caps
AG, Husenstrasse 35, Postfach, 9533 Kirchberg
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 25. Oktober 2016 bis zum 23. November 2016 bei der
Gemeindeverwaltung Kirchberg, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Gähwilerstrasse 1,
während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG
Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache
erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen
und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf