Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage Projekt: S-169417.1: Transformatorenstation Husenstrasse 35, EW-Teil – Neubau Koordinaten: 721152/252441 Parzelle: 883 S-169418.1: Transformatorenstation Husenstrasse 35, Privat-Teil – Neubau Koordinaten: 721152/252441 Parzelle: 883 L-172392.2: 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Neudorf und Husenstrasse 35 - Einführung in die neue TS Husenstrasse 35, inkl. Ersatz des Kabels L-190024.2: 24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Husen und Husenstrasse 35 - Einführung in die neue TS Husenstrasse 35, inkl. Ersatz des Kabels der rwt Regionalwerk Toggenburg AG, Neudorfstr. 8a, 9533 Kirchberg und der Zweifel AG Wil, Flawilerstrasse 1, 9500 Wil im Namen der Swiss Caps AG, Husenstrasse 35, Postfach, 9533 Kirchberg Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen werden vom 25. Oktober 2016 bis zum 23. November 2016 bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Gähwilerstrasse 1, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf
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