Ausschreibung - Meldeformular Kaltbluttage St.Märgen

Kaltbluttage St. Märgen 2016
am 22./23. Oktober 2016
in St. Märgen - Weißtannenhalle
Kaltblutkörung und Verkaufsschau Kaltblut
Auswahl der Schwarzwälder Kaltblutstuten
für die Bundeskaltblutschau 2017
Meldeschluss: 12. September 2016
Nennungen an:
Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.
Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen-Marbach
Tel. 07385-96902-21 Fax: 07385-96902-20 - [email protected]
Ausschreibung Körung von Kaltbluthengsten am 22. Oktober 2016 in St. Märgen
Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg führt am Samstag, den 22. Oktober 2016 in St. Märgen eine Körung für
Kaltbluthengste der Jahrgänge 2014 und älter der Rassen Schwarzwälder Kaltblut, Süddeutsches Kaltblut, RheinischDeutsches Kaltblut und Noriker durch.
Dreijährige und ältere Hengste der Rasse Schwarzwälder Kaltblut (Jahrgang 2013 und älter) müssen erfolgreich leistungsgeprüft sein. Bei den Schwarzwäldern und den Süddeutschen Kaltblüter müssen zu den Abstammungsvoraussetzungen (Väter im Hengstbuch I, Mütter in der höchsten Kategorie der Hauptabteilung) auch die Mütter leistungsgeprüft sein (Schwarzwälder Kaltblut 7,0 und besser; Süddeutsches Kaltblut 6,0 und besser).
Die Hengste sind bis zum 9. September 2016 in der Geschäftsstelle unter Vorlage einer Kopie der
Eigentumsurkunde anzumelden.
Weitere Informationen gibt es beim Zuchtleiter Herrn Weber unter 07385-96902-22 o. bei Frau Sailer 07385-96902-21
Verkaufsschau für Kaltblutpferde am 22. Oktober 2016 in St. Märgen
Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Schwarzwälder Pferdezuchtgenossenschaft und der Interessengemeinschaft der Kaltblutzüchter am 22. Oktober 2016 in St. Märgen eine Verkaufsschau, zu der am Nachmittag in der Weißtannenhalle Kaltblutpferde verschiedenen Alters der Rassen
Schwarzwälder Kaltblut, Süddeutsches Kaltblut, Rheinisch-Deutsches Kaltblut und Noriker zum Verkauf angeboten
werden. Hierzu werden die Züchter gebeten, bis zum 9. September 2016 beim Pferdezuchtverband BadenWürttemberg registrierte qualitätsvolle und verkäufliche Pferde an die Geschäftsstelle zu melden. Dreijährige und ältere Pferde müssen entweder eingefahren oder angeritten sein und am Verkaufstag entweder unter dem Sattel oder am
Wagen vorgestellt werden. Die Anmeldung von Absatzfohlen erfolgt formlos unter Angabe der Lebens- bzw. Katalognummer und des Ortes der Fohlenschau. Ältere Pferde (ab Geburtsjahrgang 2014 und älter) sind mit einer Kopie des
Abstammungsnachweises oder Besitzurkunde anzumelden. Bei dreijährigen und älteren Pferden ist der Ausbildungsstand anzugeben. Mit der Anmeldung ist für jedes verkäufliche Pferde ein Bar- oder Verrechnungsscheck in Höhe von
40 Euro (Gebühren incl. Verkaufskatalog) an die Geschäftsstelle fällig. Wir bitten die Züchter im Interesse der Verkaufsförderung nur qualitätsvolle (am Zuchtziel orientiert) Pferde und vor allem ältere ausgebildete, bzw. angerittene
und eingefahren Pferde anzumelden. Die Nachfrage nach Qualität (Typ, Interieur, Ausbildungsstand) ist gut, wir sollten sie unbedingt bedienen.
Alle zum Verkauf angemeldeten Pferde sind vom Verkäufer mit der Anmeldung in eine der folgenden Preiskategorien
einzustufen:
Preiskategorien:
I
bis 1.500 Euro
III
3.001 - 4.500 Euro
V
über 6.000 Euro
II
IV
-
1.501 - 3.000 Euro
4.501 - 6.000 Euro
Auswahl der Kaltbluthengste und -stuten für die 8. FN-Bundeskaltblutschau 2017
Zur 8. Bundeskaltblutschau im Januar 2017 kann sich der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg mit 9 Kaltblutstuten und 3 Kaltbluthengsten beteiligen.
Die Besitzer der Stuten und Hengste müssen aktive Mitglieder im Pferdezuchtverband Baden-Württemberg sein.
Zur Auswahl der Stuten können 4-jährige und ältere im Stutbuch 1 eingetragene beitragsaktive Staatsprämienstuten (Jahrgang 2013 und ältere) mit baden-württembergischer Lebensnummer der Rassen Schwarzwälder
Kaltblut, Rheinisch-Deutsches Kaltblut und Süddeutsches Kaltblut angemeldet und vorgestellt werden. Sechsjährige und ältere Stuten müssen mindestens ein Fohlen nachweisen.
Die Auswahl der Schwarzwälder Kaltblutstuten erfolgt am Sonntag, dem 23. Oktober 2016 in der Weißtannenhalle in St. Märgen, die Sichtung der Stuten des süddeutschen bzw. Rheinisch-Deutschen Kaltbluts findet anlässlich der Verbandsstutenschau beim Kaltblutmarkt Laupheim am 13. Oktober 2016 statt.
Stuten, die vor dem 1. April 2016 gedeckt worden sind und seitdem tragend sind, werden nicht zugelassen. Ein
aktueller vom Hengsthalter ausgefüllter Deckschein ist zur Anmeldung vorzulegen.
Zur Auswahl der Hengste am 26.Oktober 2016 im Haupt- und Landgestüt Marbach im Gestütshof St. Johann können vierjährige und ältere (Jahrgang 2013 und ältere) im Hengstbuch I des Verbandes eingetragene,
leistungsgeprüfte und beitragsaktive Schwarzwälder Hengste mit baden-württembergischer Lebensnummer angemeldet und vorgestellt werden.
Beurteilungsmerkmale für die Auswahl der Stuten und Hengste sind im Hinblick auf das Zuchtziel der Rasse:
Typ, Körperbau, Korrektheit des Ganges, Trab und Schritt.
Für Peitschenführer tragen die Aussteller Sorge. Geräuschvolle bzw. raschelnde Hilfen sind nicht zugelassen.
Besondere Bestimmungen: Anmeldung und Beschickung
1. Bei der Anmeldung müssen Name, Zuchtbuchnummer und Besitzer des Pferdes angegeben werden. Der
Anmeldung ist eine Kopie beizufügen.
2. Bei 6jährigen und älteren Stuten muss der Nachweis der verlangten Zuchtleistung vorgelegt werden
3. Für Stuten mit Leistungsnachweis müssen Zuchtstutenprüfungsergebnisse vom Zuchtverband bestätigt sein.
Bei Zuchtstutenprüfungsergebnissen ist anzugeben, wann und wo sie erzielt worden sind. Kopie des Prüfungszeugnisses ist mit einzureichen.
4. Für Hengste muss der Leistungsnachweis vom Zuchtverband bestätigt sein. Eine Kopie des Prüfungszeugnisses ist mit einzureichen.
5. Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Sinne der Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter
Tierschutzgesichtspunkten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
die Manipulation an Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z.B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z.B. Haare in den Ohrmuscheln) ohne veterinärmedizinische Indikatoren tierschutzwidrig
sind. Pferde mit diesen Manipulationen an den Haaren sind nicht startberechtigt. Bitte beachten Sie, dass geschorene Pferde in Berlin bei der Beurteilung einen Abzug erhalten werden. Letzter zugelassener Schertermin – ohne Auswirkungen auf die Beurteilung - ist der 1. November 2016.
6. Kupierte Pferde werden nicht zugelassen. Das Tragen von Toupets ist nicht erlaubt.
7. Die Hengste und Stuten müssen einen gültigen Influenza-A-Impfschutz nach den Bestimmungen der LPO
aufweisen und im mitzuführenden Pferdepass eingetragen sein, dieser ist zur Sichtung vorzulegen.
8. Zugelassene Ausrüstung: Trense bzw. rassetypisches „Kopfgestell“ mit Trensengebiss gemäß §70 LPO,
Liverpool-Kandare oder Post-Kandare mit zwei Ringen gemäß §71 LPO. Andere Hebelgebisse, Gurt, Ausbindezügel, Bandagen usw. sind nicht erlaubt.
9. Für jedes Pferd muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen.
10. Mit Abgabe der Nennung werden die Bestimmungen dieser Ausschreibung als bindend anerkannt, den Anweisungen des Veranstalters und den jeweiligen Beauftragten ist Folge zu leisten.
11. Nach Meldeschluss (12. September 2016) eingehende Anmeldungen bleiben unberücksichtigt.
12. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Pferdezuchtverband Baden-Württemberg