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Buchungsbedingungen
Allgemeine Reisebedingungen
Die Reisebedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem
österreichische Reisebüros üblicherweise mit Kunden Verträge
abschließen. Die Reisebedingungen sind Grundlage für alle
Leistungen und Tätigkeiten des Reisebüros.
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Anpassung an die Novelle zum
Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93
Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des
Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in
Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine
Reisebedingungen
Anpassung an die Novelle
zum
Konsumentenschutzgesetz
BGBI. 247/93
Buchungsauftrag
Buchen von
Einzelleistungen
Geschäftsbedingungen
Kleingruppenzuschlag
Pauschalpreis
Preise
Reiserücktritt mit
Stornogebühr
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Reisebürogewerbe. Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A)
und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.
Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung
eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter,
Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.
Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische
Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet
(Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische
Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im
allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung
stellt.
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Reiseabbruch
Reklamationen
Sicherungsverordnung
von Reisebüros
Spezielle Bedingungen im
Fernabsatz (OnlineBuchung)
Veranstalterverzeichnis
Veranstalter
Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als
Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B.
fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese
Vermittlerfunktion hinweist.
Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu
dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als
Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anmerkung:
im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen
Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten
Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) u. der
anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.
▲ nach oben
A. Das Reisebüro als Vermittler
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages
(Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler
schließen.
1. Buchung/Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)
mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich
bestätigt werden.
Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen
Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der
Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt
usw.) aufweisen.
Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die
von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 8 der
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die
gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN
hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich
aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss
auszuhändigen.
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Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger,
Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht
zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt
damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger
Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber
dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).
Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und
eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung (dazu gehören
nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder
Leistungsträgers beim Reisebüro fällig.
Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind
verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach
Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag
(Reisebestätigung) zu übermitteln.
2. Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. INFORMATIONEN ÜBER PASS-, VISA-, DEVISEN-, ZOLL- UND
GESUNDHEITSPOLIZEILICHE VORSCHRIFTEN
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der
Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den
Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie
auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit
diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können
(insbesondere an Hand des TIM). Im Übrigen ist der Kunde für die
Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit
übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines
allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro
nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer,
Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.
2.2. INFORMATIONEN ÜBER DIE REISELEISTUNG
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des
Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die
Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die
Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem
Wissen darzustellen.
3. Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf:
die sorgfältige Auswahl des jeweiligen
Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die
sorgfältige Auswertung von gewonnenen
Erfahrungen;
die einwandfreie Besorgung von Leistungen
einschließlich einer entsprechenden Information
des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente;
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die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen,
Willenserklärungen und Zahlungen zwischen
Kunden und vermitteltem Unternehmen und
umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der
vereinbarten Leistung und des vereinbarten
Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der
von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.
Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der
Reisebestätigung den Firmenwortlaut
(Produktname), die Anschrift des
Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines
Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern
sich diese Angaben nicht schon im Prospekt,
Katalog oder sonstigen detaillierten
Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so
haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw.
Leistungsträger.
4. Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis
obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus
entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für
Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das
Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen
Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes
verpflichtet.
▲ nach oben
B. Das Reisebüro als Veranstalter
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in
der Folge Reisevertrag genannt –, den Buchende mit einem
Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines
Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den
Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß.
Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen
ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen
seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 8 der
Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.
1. Buchung/Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem
Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die
wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin)
besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
2. Fernabsatzverträge
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Laut. § 5 f (1) 7 bzw. lt. § 5 c (4) Z 2) gibt es kein Rücktrittsrecht bei
Verträgen über Freizeit-Dienstleistungen/Reisebuchungen. Ab dem
Absenden der Buchung gilt diese als verbindlich und es treten sofort
die jeweiligen Stornospesen in Kraft.
3. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die
Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf
zwei Arten erfolgen.
3.1. ABTRETUNG DES ANSPRUCHS AUF REISELEISTUNG
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben
aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an
einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus
ergebenden Mehrkosten.
3.2. ÜBERTRAGUNG DER REISEVERANSTALTUNG
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er
das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die
Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des
Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin
mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg
bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch
unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die
Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
4. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige
Nebenleistungen
Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich
Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und
gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der
Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene
Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum
Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die
weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des
Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende
Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige
Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.
5. Reisen mit besonderen Risiken
Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet
der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes
der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches
geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters,
die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der
einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen
sorgfältig auszuwählen.
6. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
6.1. GEWÄHRLEISTUNG
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Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen
Gewährleistungsanspruch.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter
an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in
angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die
mangelhafte Leistung verbessert.
Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird
oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die
ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
6.2. SCHADENERSATZ
Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem
Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist
dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens
verpflichtet.
Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine
Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen
eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen.
Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den
Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise
nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der
Umstände in Verwahrung genommen.
Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände
besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die
mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
6.3. MITTEILUNG VON MÄNGELN
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er
während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des
Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher
bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne
nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung
ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen
Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als
Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen
Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter Muss den
Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers
auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben.
Ebenso Muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein,
dass eine Unterlassung der Mitteilung seine
Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als
Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt
es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den
jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt
den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.
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6.4. HAFTUNGSRECHTLICHE SONDERGESETZE
Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem
Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und
Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
7. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem
Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte
Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen
bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern.
Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche
unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter
oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da
mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen
ist.
8. Rücktritt vom Vertrag
8.1. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR ANTRITT DER REISE
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann
der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in
folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu
denen auch der Reisepreis zählt erheblich
geändert werden.
In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen
Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung,
sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene
Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr
als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung.
Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt
oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem
Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu
erklären und ihn dabei über die bestehende
Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung
zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten,
zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht
unverzüglich auszuüben.
Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt
des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden
Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem
gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet,
welcher mit der getätigten Anzahlung bzw. der
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bereits erfolgten Zahlung des Reisepreises limitiert
ist.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a
nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters
ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des
Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer
gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der
Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein
Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu,
sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
8.2. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS VOR ANTRITT DER REISE
a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in
der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in
der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder
folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von
mehr als 6 Tagen,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis
6 Tagen,
bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der
Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit
hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz
verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die
Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird
nicht ausgeschlossen.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund
ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige,
der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren
Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten
vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die
Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder
kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag
zurück.
Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.
8.3. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS NACH ANTRITT DER REISE
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Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der
Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise
durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung,
nachhaltig stört.
In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem
Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
9. Änderungen des Vertrages
9.1 PREISÄNDERUNGEN
Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten
Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind,
zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt.
Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der
Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder
Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf
Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung
anzuwendenden Wechselkurse.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den
Reisenden weiterzugeben.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann
vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im
Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden.
Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung.
Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der
vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur
Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind
Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein
Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls
möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).
9.2. LEISTUNGSÄNDERUNGEN NACH ANTRITT DER REISE
Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene
Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei
Leistungsstörungen) dargestellt sind.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich
vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden
kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene
Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter
durchgeführt werden kann.
Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie
vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der
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Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine
gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der
Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert
wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung
oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur
Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.
10. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die
Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in
dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine
Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die
Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu
Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen,
ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
11. Allgemeines
Die unter B angeführten Abschnitte 8.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt),
8.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 9.1. (Preisänderungen) sind
als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 im
Kartellregister eingetragen.
▲ nach oben
Buchungsauftrag
Ihr Buchungsauftrag kann an uns schriftlich, mündlich oder über
Online-Dienste wie unsere Homepage erfolgen. Der Buchungsauftrag
ist für Sie bindend abgegeben, sobald Sie diesen übermitteln. Im
Rahmen der Buchung über unsere Homepage können Sie die
gewünschten Reiseleistungen zunächst unverbindlich auswählen. Erst
nach anschließender Eingabe der Kundendaten und Akzeptieren der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie die Buchung im
letzten Buchungsschritt verbindlich. Bitte überprüfen Sie Ihre Buchung
vor dem Absenden nochmals auf Eingabefehler und korrigieren Sie
diese gegebenenfalls. Die Namensnennung muss ident sein mit der
Schreibweise im Reisepass, mit dem die Reise angetreten wird. Bis
zum Absenden der Buchung kann der Vorgang jederzeit durch
Schließen des Fensters abgebrochen werden.
▲ nach oben
Buchung von Einzelleistungen
Wie im Punkt "Pauschalpreis" erwähnt ist es durchaus möglich bei Tai
Pan auch einzelne Leistungen zu buchen (Wobei wir darauf
hinzuweisen, dass wir dann nicht als Veranstalter auftreten!). Um
unsere Agenturen mit den notwendigen Informationen versorgen zu
können, ist es aber verpflichtend, dass zusätzlich zu den
Hotelnächtigungen oder der Rundreisebuchung die Nennung der
gebuchten Flüge (An- und Ab- bzw. Weiterflug) bzw. die genauen
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Daten des Quartiers, welches Sie vor bzw. nach den bei uns
gebuchten Leistungen bewohnen, erfolgt.
▲ nach oben
Geschäftsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen in ihrer letztgültigen
Fassung.
▲ nach oben
Kleingruppenzuschlag
Wir garantieren teilweise die Durchführung unserer Gruppenreisen
und Gruppenrundreisen schon bei einer Mindestteilnehmeranzahl von
2 Personen. Sollten sich bis 30 Tage vor Abflug weniger als 10
Personen für einen Termin angemeldet haben, dann wird ein
Kleingruppenaufschlag pro Person in Rechnung gestellt. Dieser gilt
schon bei Buchung als Teil des Reisevertrags und stellt keinen
Stornogrund dar.
▲ nach oben
Pauschalpreis
An dieser Stelle möchten wir gerne den Begriff "Pauschalpreis"
definieren. Tai Pan tritt nur dann als Veranstalter auf, wenn Sie eine so
genannte Pauschalleistung bei uns buchen. Wenn Sie uns Ihren
Urlaub in dieser Form anvertrauen, dann sind alle von uns
angekündigten Leistungen wie Flüge, Transfers, Hotels bzw.
Rundreisen, etc. inklusive – und sehr wichtig – auch die
entsprechende Haftung von unserer Seite ist dann gegeben. Wenn Sie
bzw. Ihr Reisebüro für Sie nur einzelne Leistungen bei uns bucht,
dann übernimmt Ihr Büro diese Haftung von uns. Was genau in Ihrem
Pauschalreisepreis enthalten ist entnehmen Sie bitte den
entsprechenden Preistabellen bzw. möchten wir Sie ersuchen die
Rubrik "Inkludierte Leistungen" genau zu lesen um Missverständnisse
zu vermeiden!
▲ nach oben
Preise
Die von uns publizierten Preise entsprechen dem
Preisauszeichnungsgesetz, ausgewiesen in Euro, auf die keine
Rabatte gewährt werden können. Buchungen in allen Reisebüros mit
Tai Pan Vertretung. Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit
bekannt, dass wir bei Pauschalreisen maximal 20vH das Reisepreises
als Anzahlung entgegennehmen. Die Restzahlung ist nicht früher als
20 Tage vor Reiseantritt zug in zug gegen Aushändigung der
Unterlagen vorzunehmen. Bei Buchung von Flugleistungen müssen
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diese sofort zur Gänze bezahlt werden. Wir möchten in diesem
Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir bei nicht
branchenüblichen (und von diversen Institutionen wie der AK oder
dem VKI empfohlenen) Anzahlungshöhen nicht in unsere
Transportpflicht eintreten. Ausnahmen sind Buchungen im Tai Pan
ReiseCenter und die gleichzeitige Buchung größerer Personenzahlen.
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen, die Sie auf Wunsch
gerne in Ihrem Reisebüro erhalten, und zusätzlich die besonderen
Gegebenheiten, die wir im Katalog bzw. auf unserer Homepage
abgedruckt haben.
▲ nach oben
Reiserücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum
Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt
der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der
Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen (exklusive
Versicherungen) zu verstehen. Es ergeben sich folgende Stornosätze:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
10%
Ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor Reiseantritt
25%
Ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor Reiseantritt
50%
Ab dem 9. Tag bis zum 4. Tag vor Reiseantritt
65%
Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt
85%
Der Abflugtag wird nicht berücksichtigt.
Saisonbedingt (insbesondere rund um Weihnachten) können
abweichende Stornospesen (bis zu 100%) zur Anwendung kommen,
welche uns von unseren Vertragspartnern in Rechnung gestellt
werden und wir im Stornofall an Sie weiterverrechnen müssen. Von
solchen abweichenden Stornospesen werden Sie von uns aber bereits
vor der Buchung aufmerksam gemacht.
▲ nach oben
Reiseabbruch
Mit Antritt der Reise sind 100% des Reisepreises als Stornokosten als
gegeben anzunehmen und eine Rückzahlung aus einem
Reiseabbruch kann nicht gewährt werden.
▲ nach oben
Reklamationen
Trotz allergrößter Sorgfalt können in solch exotischen Regionen
unvorhersehbare Probleme auftreten. Wenden Sie sich in diesem Fall
bitte sofort an unsere Reisebetreuung, die Agentur – oder wenn nicht
möglich an Ihr Reisebüro bzw. an unsere Zentrale in Wien. Es wird
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alles versucht werden, um raschest möglich Abhilfe zu schaffen, damit
Sie Ihren Urlaub genießen können. Bitte beachten Sie, dass weder
Reiseleiter noch Agenturen Ansprüche von Gästen in unserem Namen
anerkennen können. Sie sind nur berechtigt, vorgetragene Mängel zur
Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie unmittelbar vor Ort keinerlei
Reklamation vorbringen und ausdrücklich Abhilfe verlangen mindert
dies Ihre Rückzahlungsansprüche bzw. verfallen diese! Eine
schriftliche Reklamation ist dann bitte binnen 3 Wochen in Ihrem
Reisebüro oder bei Direktbuchung im Tai Pan ReiseCenter
einzureichen.
▲ nach oben
Sicherungsverordnung für Reisebüros
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder passiert, dass
Urlauber durch wirtschaftliche Schwierigkeiten eines
Reiseveranstalters Probleme im Urlaubsland hatten und manchmal
sogar der Rückflug nach Österreich nicht mehr gesichert war. Bei Tai
Pan ist dies dank eines umfangreichen Versicherungsschutzes nicht
möglich.
Die Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie vom
13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7), im österreichischen Recht
gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBl. II Nr. 316/1999 i.d.F.
BGBL II Nr. 490/2001 u. BGBL II Nr. 563/2003 wurde umgesetzt. Wir,
die Tai Pan Touristik GmbH, haben alle unsere Reisenden für von uns
veranstaltete Reisen mittels Bankgarantie nach Maßgabe der
österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV) versichert.
Dies gilt für:
bereits entrichtete Zahlungen, soweit die
Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge von
Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde,
und
die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise,
die infolge von Insolvenz des Veranstalters
entstanden sind.
Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir bei
Pauschalreisen maximal 20vH das Reisepreises als Anzahlung
entgegennehmen. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage vor
Reiseantritt zug in zug gegen Aushändigung der Unterlagen
vorzunehmen. Bei Buchung von Flugleistungen müssen diese sofort
zur Gänze bezahlt werden. Die Haftung der Bankgarantie beschränkt
sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis
und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt.
Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher
Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden
mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Die Tai Pan Touristik GmbH nimmt
darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe
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des § 8 RSV teil. Abwickler gemäß § 3 Abs 1 Ziff. 2 RSV: Sämtliche
Ansprüche wären bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich
innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der call us Assistance
International Gmbh (HUG270262/13), Waschhausgasse 2, 1020 Wien,
Tel: +43 1 31670-843, Fax: +43 1 31670-70843 anzumelden.
▲ nach oben
Spezielle Bedingungen im Fernabsatz (OnlineBuchung)
Unsere Flugbuchungsmaschine greift auf sämtliche von den Fluglinien
tagesaktuell angebotenen Preise und Verfügbarkeiten zu. Beim
Zeitpunkt Ihrer Buchung kann es daher passieren, dass der der
Buchung zugrunde liegende Flugtarif speziellen Bestimmungen
unterliegt und daher innerhalb einer limitierten Zeit nach Buchung
ausgestellt und bezahlt werden muss. Sollte dies der Fall sein, dann
erhalten Sie von uns eine neue Bestätigung mit geänderten
Zahlungsmodalitäten.
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Veranstalterverzeichnis
Die Tai Pan Touristik GmbH ist mit der Nummer 1998 / 0166 im
Veranstalterverzeichnis eingetragen.
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Veranstalter
Tai Pan Touristik GmbH
1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191
Tel. 01/90 229, Fax DW 5000, E-Mail: [email protected]
Firmenbuchnummer: FN210609w
UID Nummer: ATU 52135309.
Für den Inhalt verantwortlich: GF Thomas Krieger und GF Günter
Krause.
Gerichtsstand ist ausschließlich Wien.
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 Buchungsbedingungen
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24.10.2016
Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
Reiseinformationen
Wer seinen Urlaub in exotischen Ländern plant, sollte sich unbedingt
bewusst sein, dass in vielen Reisezielen doch einiges anders ist als
bei uns zu Hause. Wenn man sich mit den Kulturen, der Mentalität und
den Religionen etwas näher befasst, werden Fernreisen sicher noch
eindrucksvoller, da man vieles besser verstehen wird. Doch gerade
diese Unterschiede machen einen Teil der Faszination aus, der von so
exotisch klingenden Ländern wie Thailand, Bali, Vietnam, Indien,
Dubai oder dem Oman ausgeht. Um Sie vor unliebsamen
Überraschungen zu bewahren, möchten wir die unserer Meinung nach
wichtigsten Punkte sowie zusätzliche Serviceleistungen auflisten.
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Inhaltsverzeichnis
Anreise
Ausflüge/Sport/Zusatzprogramme
Bautätigkeit
Einreisebestimmungen
(Visum)
Festivals und Feiertage
Flug
Fotos
Anreise
Hotels
Anreisepaket
Kinderermäßigungen (bei
Buchung von
Pauschalreisen)
Ob Anschlussflüge innerhalb Österreichs, Bahnanreise zum Flughafen
oder Hausabholung – wir haben attraktive Sonderpreise für Sie: Sie
können mit der Bahn von jedem Bahnhof in Österreich nach Wien und
zurück zu vergünstigten Sonderpreisen fahren. Viele Fluglinien bieten
mittlerweile Möglichkeiten, um gratis oder vergünstigt nach WienSchwechat zu kommen.
Hausabholung
Sicher die bequemste Art zum Flughafen Wien zu gelangen, ist die
Abholung durch unseren Partner Transfer to the City. Genießen Sie
schon die Anfahrt mit Mercedes Limousinen der E-Klasse um nur € 33,
–, oder mit dem Minibus um 47,– pro Auto und Strecke ab allen
Bezirken Wiens. Wien-Umgebung auf Anfrage. Details und
Kontakttelefonnummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
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Klima/Wetter
Kundenwünsche
Meer
Mindestteilnehmeranzahl
Namensänderung und
Umbuchung
Quallen
Reiseunterlagen
Reiseleitung
Rundreiseprogramme
Servicepauschalen
Ausflüge/Sport/Zusatzprogramme
Die in den Urlaubszielen von den Reiseleitern und Agenturen
angebotenen und verkauften Ausflüge werden von den örtlichen
Leistungsträgern veranstaltet. Tai Pan tritt in einem solchen Falle
ausschließlich als Vermittler und nicht als Veranstalter auf und
dementsprechend liegt die Haftung zur Gänze bei den lokalen
Veranstaltern. Sollten Sie mit einer Leistung dieser Art nicht zufrieden
sein, dann ist dies für Sie vor Ort zu klären. Wir haben nach Ihrer
Rückkehr von Wien aus keinerlei Möglichkeit zur Hilfestellung. Es
werden auch immer wieder nicht im Reiseprogramm erwähnte
Fabrikationsstätten, Betriebe mit Handwerkserzeugnissen, Juweliere,
Shoppingcenter und andere Einkaufsmöglichkeiten angeboten und
angefahren. Wir versuchen solche Aktivitäten innerhalb unserer
Besichtigungen nicht dominant werden zu lassen, möchten aber auf
der anderen Seite nicht versäumen, Sie auf diesen Umstand
hinzuweisen, um mögliche falsche Erwartungshaltungen zu
vermeiden.
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Sport- und
Gesundheitseinrichtungen
Strände
Tai Pan Service
Transfers
Transporte
Trinkgelder
Vergessene Gegenstände
Versicherungen
(Komplettschutz)
Zimmer
Zusätzliche Mahlzeiten
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Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Die Ausübung mancher Sportarten birgt gewissen Risken, weder
Veranstalter noch Betreuer haften für Schäden an der Person oder am
Gerät.
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Bautätigkeit
Wir bitten um Verständnis, dass Hotels gerade in tropischen Ländern
in sehr kurzen Abständen renoviert werden müssen. Obwohl man
bemüht ist, diese Arbeiten in der Vor- und Nachsaison durchzuführen,
kann es jederzeit zu Beeinträchtigungen kommen, aus denen kein
Anspruch auf Refundierung abgeleitet werden kann. Auch bitten wir
Sie zu bedenken, dass nach wie vor ein starker Nachholbedarf an
touristischer Infrastruktur besteht und ein ungebrochener Bauboom
herrscht. Oft werden auch Arbeiten an umliegenden Grundstücken
ohne jegliche Ankündigung (dies ist in Asien und dem Orient
gesetzlich auch nicht notwendig) begonnen!
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Einreisebestimmungen (Visum)
Die von uns publizierten Angaben beziehen sich ausschließlich auf
österreichische Staatsbürger. Reisende aller anderen Nationalitäten
müssen sich bezüglich der notwendigen Informationen und Unterlagen
direkt mit der entsprechenden Vertretung in Verbindung setzen. Die
von uns beschriebenen Informationen können sich kurzfristig ändern.
Grundsätzlich ist die Tai Pan Touristik GmbH für Visaangelegenheiten
nicht verantwortlich und übernimmt für alle in diesem Zusammenhang
stehenden Vorkommnisse keinerlei Haftung.
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Festivals und Feiertage
Bedingt durch die Vielzahl der Völker und Religionen bzw. der vor Ort
herrschenden politischen Verhältnisse gibt es in Asien und im Orient
eine breite Palette an Festen, Feiertagen und Festivals, die zum Teil
auch deutliche Auswirkungen auf das tägliche Leben zeigen. Die Fülle
der Ereignisse und Länder, die wir in unseren Programmen führen,
ermöglicht es uns leider nicht, auf all diese Vorkommnisse Rücksicht
zu nehmen. Sollten die Gegebenheiten in der von Ihnen gewählten
Destination zum Zeitpunkt Ihrer Reise für Sie von Bedeutung sein
möchten wir Sie ersuchen solche in einschlägigen Quellen selbst in
Erfahrung zu bringen.
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Flug
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Businessklasse
Bequemer fliegen in der Businessklasse ist heute oft schon
erschwinglicher als Sie annehmen. Wir haben für Sie, wo auch immer
möglich, Spezialpreise ausverhandelt.
Flugtarife
Bitte beachten Sie, dass unsere speziellen Flugtarife besonderen
Anwendungsbestimmungen unterliegen. Die Mindest- und
Maximalaufenthaltsdauer sind von Fluglinie zu Fluglinie
unterschiedlich, doch genau reglementiert. Innerhalb der Economy
Klasse gibt es verschiedenen Buchungsklassen. Diese unterscheiden
sich nur durch den Preis, nicht bei Sitzplätzen oder Bordservice. Wir
sind bemüht für unsere Kunden immer die preisgünstigste Klasse zu
reservieren, entscheidend ist jedoch die Verfügbarkeit bei
Auftragserteilung. Details dazu erhalten Sie von uns – sofern
notwendig – bei Buchung.
Flughafengebühren
In den von uns publizierten Preisen auf unserer Homepage sind die
zur Anwendung kommenden Flughafengebühren, Taxen und
Kerosinzuschläge, die bereits hier dem Ticketpreis zugerechnet
werden können, im Preis inkludiert. Vor Ort werden dann – je nach
Urlaubsziel und Fluglinie – weitere Taxen in Rechnung gestellt. Die
ungefähre Höhe dieser Taxen können Sie unseren
Reisebegleitschreiben, die Sie mit den Unterlagen erhalten,
entnehmen.
Flugverspätungen
Leider kann es aus vielerlei Gründen selten, aber doch zu
Verspätungen kommen. Prinzipiell ist die Fluglinie dafür verantwortlich
und verpflichtet für Verpflegung und notfalls Hotelunterkunft zu sorgen.
Eine Rückerstattung einer eventuell nicht konsumierten Nächtigung
oder Mahlzeit im Zielgebiet ist nicht möglich, da auch die Tai Pan
Touristik GmbH von den Leistungsträgern mit vollen Kosten (no show
bzw. Stornokosten) belastet wird.
Freigepäck
Die Bestimmungen der Fluglinien werden diesbezüglich immer
unterschiedlicher. Waren es früher in der Regel 20kg pro Person plus
Handgepäck, gibt es mittlerweile auf der einen Seite schon Fluglinien,
die Tarife ohne Gepäck anbieten, Beschränkungen auf ein
Gepäckstück mit maximal 23kg pro Person und auf der anderen Seite
Airlines, die auch 30kg erlauben. Nachdem diese Bestimmungen sich
laufend ändern können, möchten wir Sie ersuchen, dass Sie sowohl
bei Buchungsabschluss wie auch knapp vor Reiseantritt auf der
Homepage der entsprechenden Fluglinie den Letztstand überprüfen.
Gepäckschäden
Für eine spätere Beanstandung ist es unbedingt erforderlich, sofort
eine Schadensmeldung zu machen. Nach einem Flug sofort beim
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entsprechenden Schalter am Airport, sonst bei unserer Agentur oder
Reiseleitung, um diese später bei der Fluggesellschaft oder Ihrer
Versicherung einreichen zu können.
Linienflüge
Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Fluglinien wie zum
Beispiel Austrian, Bangkok Airways, China Airlines, Emirates, Eva Air,
Lufthansa, Qatar Airways, Singapore Airlines, Swiss, Thai Airways
und Turkish Airlines. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Allianzen
der Fluglinien nicht immer Flugzeuge der genannten Gesellschaften
zum Einsatz kommen müssen. Bei Inlandsflügen kooperieren wir mit
regionalen Gesellschaften.
Sitzplatzwünsche
Bei einigen Fluglinien und auf verschiedenen Strecken können wir
schon bei der Buchung Plätze reservieren. Bei manchen
Gesellschaften und Destinationen ist dies nicht möglich, wir leiten Ihre
Wünsche aber gerne weiter.
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Fotos
Die Aufnahmen in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website sind
größtenteils von uns selbst fotografiert oder stammen von
Fotowettbewerben. Weitere Bilder wurden uns von Hoteliers,
Fremdenverkehrsämtern und Fotografen zur Verfügung gestellt. Die
von uns gezeigten Eindrücke können natürlich nur eine
Momentaufnahme sein, wobei wir die bestmögliche Darstellung
gewählt haben. Je nachdem in welcher Jahreszeit Sie reisen, kann die
Lage vor Ort von diesen Bildern aus den bereits beschriebenen
Gründen abweichen.
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Hotels
Kategorisierung der Badehotels
In vielen asiatischen und orientalischen Ländern sowie auf vielen
Inseln dieser Region wird die Kategorisierung sehr unterschiedlich
gehandhabt. Wir haben uns daher entschlossen, unsere eigene
Klassifizierung vorzunehmen. Die Einstufung und damit Vergabe der
jeweiligen Anzahl an Palmen beruht auf langjähriger Erfahrung, vielen
persönlichen Besuchen und regelmäßigen Kontrollen.
Die Anzahl der vergebenen Palmen muss nichts mit der
Selbsteinschätzung der Hotels oder mit internationalen Richtlinien wie
Sternen zu tun haben.
3 Palmen
Zweckmäßig ausgestattete Hotels und Bungalows für einen zwanglosen
Urlaub.
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3,5
Palmen
Bestens bewährte und beliebte Hotels der Mittelklasse mit gutem
Preis/Leistungsverhältnis.
4 Palmen
Hotels der gehobenen Mittelklasse mit adäquater Zimmerausstattung.
4,5
Palmen
Komfort-Hotels mit hoher Qualität in Bezug auf Ausstattung und Service.
5 Palmen
First Class-Hotel mit sehr guter Ausstattung und entsprechendem
Service.
5,5
Palmen
Überdurchschnittlich gutes First Class-Hotel.
6 Palmen
An internationalem Standard gemessene Luxushotels.
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Kategorisierung der Rundreisehotels
Bei der Kategorie Tourist handelt es sich um einfache Hotels, die
über Dusche, WC und nahezu ausnahmslos über eine Klimaanlage
verfügen.
In der Kategorie Komfort fassen wir Quartiere zusammen, die unter
Superior, gute und ausgewählte Mittelklassehotels oder ähnlich,
laufen. Hier dürfen Sie ein ansprechendes Zimmer sowie wesentlich
mehr Infrastruktur erwarten.
Premium ist unsere höchste ausgewiesene Kategorie. Je nach Land
bzw. Region handelt es sich um sehr gute 4-Palmen-Hotels sowie
teilweise sogar um Resorts mit noch höherer Einstufung. Oder um
Zimmer höherer Kategorie in Unterkünften der Komfort-Kategorie.
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Kinderermäßigungen (bei Buchung von
Pauschalreisen)
Kleinkinder von 0–2 Jahren bezahlen meist nur einen geringen
Fluganteil und die Kosten für Gitterbetten (im Zimmer der Eltern) und
der Verpflegung werden vor Ort in Rechnung gestellt.
Bei Kindern von 2–12 Jahren ist die Bandbreite möglicher
Ermäßigungen sehr hoch. Eine einheitliche Aussage lässt sich leider
nicht mehr treffen, da Fluglinien und Hoteliers unterschiedliche
Bedingungen haben. Gerne errechnen wir Ihnen den exakten Preis für
Ihre individuelle Buchung, wenn Sie uns die dafür notwendigen
Eckdaten nennen. Beziehungsweise werden wir versuchen für Sie
Vorschläge zu erarbeiten, wo bei geringst möglichem Preis noch
entsprechender Urlaubskomfort gegeben ist.
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Klima/Wetter
Wir haben uns bemüht die klimatischen Verhältnisse der einzelnen
Destinationen so genau wie möglich zu beschreiben. Diese Angaben
beruhen größtenteils auf unsere langjährige Erfahrung und auf viele
Gespräche mit Kunden, Agenturen und Hoteliers. Globale
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Wetteränderungen gehen aber nicht spurlos vorüber. Mittlerweile
kommt es auch in den so genannten "Trockenzeiten" immer wieder zu
starken Wolkenbrüchen und in der "Regenzeit" können die schönsten
Witterungsverhältnisse herrschen.
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Kundenwünsche
Kundenwünsche sind keine Bestandteile des Vertrages und werden
nicht auf den Gutscheinen/Vouchern vermerkt. Tai Pan kann die
Erfüllbarkeit der Wünsche nicht überprüfen, sondern leitet diese
lediglich an die jeweiligen Erfüllungsgehilfen weiter.
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Meer
In vielen Regionen kann es saisonal unterschiedlich zu teilweise
gefährlichen Unterwasserströmungen kommen. Bitte beachten Sie
unbedingt die Informationen unserer Reiseleiter, die Angaben des
Hotelpersonals und die Flaggen am Strand. Bei Schlechtwetter und
ungünstigen Strömungen kommt es manchmal auch zu anderen
Strand- und Wasserqualitäten.
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Mindestteilnehmeranzahl
Nahezu alle unserer Gruppenreisen werden bereits ab einer
Mindestteilnehmeranzahl von 2 Personen garantiert durchgeführt. Die
bei solchen Programmen ausgeschriebenen Preise beziehen sich auf
eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten sich bis 30
Tage vor Abflug weniger als 10 Personen für einen Termin
angemeldet haben, dann wird ein Kleingruppenaufschlag in Rechnung
gestellt, der schon bei Buchung als Teil des Reisevertrags gilt und
keinen Stornogrund darstellt.
Sollte es sich um eine Reise handeln, bei der wir die Durchführung
nicht garantieren behalten wir uns die Option vor die Reise trotzdem –
möglicherweise gegen Aufpreis – in einer Kleingruppe durchzuführen.
Alternativ würden wir unseren Rücktritt vom Reisevertrag in etwa ein
Monat, spätestens aber drei Wochen vor dem geplanten Abflug
kommunizieren (bei Buchung einer Rundreise ohne Flügen spätestens
7 Tage vor Reiseantritt). Bereits erfolgte Zahlungen erstatten wir in
einem solchen Fall unverzüglich.
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Namensänderung und Umbuchung
Namensänderungen bzw. Umbuchungen sind nach Buchung bei
Linienflügen nur möglich, wenn in derselben Buchungsklasse der
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gewünschten Flüge noch ausreichend Plätze vorhanden sind. Bitte
beachten Sie, dass einige Tarife weder Umbuchung noch
Refundierungen zulassen. Fluglinien erlauben mittlerweile auch keine
Änderungen bei falsch übermittelten Namen (es reicht ein einziger
unrichtiger Buchstabe oder die Änderung auf Doppelnamen). Wenn
bis 30 Tage vor Abflug bei einer bereits getätigten Buchung eine
Namensänderung, ein Hotel- oder Terminwechsel erfolgt
(Ausweichangebot muss verfügbar sein), werden zusätzlich zu den
von der Fluglinie in Rechnung gestellten Kosten pro Person Gebühren
in der Höhe von € 75,– eingehoben. Ab 29 Tagen bzw. ab
Unterlagenausstellung tritt die Staffel "Reiserücktritt mit Stornogebühr"
in Kraft. Änderungen jeglicher Art nach Ticketausstellung (auch bei
ETIX-Dokumenten) können nicht mehr durchgeführt werden, sondern
werden mit der entsprechenden Stornostaffel belastet. Eine
Umbuchung vor Ort verursacht meist Spesen. Je nach Hotel bzw.
Fluglinie sind diese unterschiedlich und werden Ihnen von unseren
Repräsentanten in den Destinationen bei Bedarf bekannt gegeben.
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Quallen
Diese lästige Plage kann leider auch vor den Stränden Asiens, im
Indischen Ozean und der Levante saisonal auftreten. Niemand kann
vorhersagen, wann es zu Belästigungen kommen kann, da diese Tiere
mit unberechenbaren Strömungen treiben und genauso unmotiviert
auftauchen wie auch wieder verschwinden.
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Reiseunterlagen
Neben Etix-Flugscheinen und den Gutscheinen für Transfers, Hotels
und Rundreisen erhalten Sie von uns zeitgerecht auch ausführliche
Informationen über mögliche Zusatzversicherungen, günstige
Hausabholungen, Adressen und Telefonnummern der
Vertragsagenturen sowie eine kleine Reiselektüre.
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Reiseleitung
Tai Pan verfügt in fast allen Zielgebieten über eine eigene
Reiseleitung. Unsere Kollegen stehen Ihnen gerne mit nützlichen
Informationen zur Verfügung.
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Rundreiseprogramme
Außergewöhnliche Ereignisse können Änderungen der Reiseverläufe
hervorrufen. Ausgelöst werden können diese unter anderem durch
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politische Veränderungen wie auch durch Naturphänomene. Sollten
solche Umstände eintreten sind unsere Agenturen und wir stets
bemüht die bestmöglichen Alternativen durchzuführen. Aus
organisatorischen Gründen behalten wir uns geringfügige kurzfristige
Änderungen des Reiseverlaufs, sowie der genannten Hotels vor.
Sollten wichtige Sehenswürdigkeiten, Museen oder Fabriken
geschlossen sein, wird versucht, die Besichtigung an einem anderen
Tag/Ort nachzuholen oder durch Tausch der Besichtigungstage zu
ermöglichen. Bei unseren Gruppenreisen publizieren wir ebenso wie
auf unseren individuellen Angeboten und auf unseren Bestätigungen
voraussichtliche Flugzeiten, deren Änderungen wir uns vorbehalten.
Minigruppen
In großen Gruppen zu reisen ist nicht jedermanns Sache. Unsere
Minigruppen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von sechs Personen
pro Fahrzeug sind die ideale Alternative. Versuchen Sie es – Sie
werden begeistert sein!
Privatrundreisen
Noch individueller können Sie Ihren Urlaub mit einer Rundreise auf
privater Basis gestalten. Mit eigenem Chauffeur und eigenem
Reiseleiter. Bei Tai Pan kein Problem. Das ist auch in Ländern
möglich, wo Sie dies vielleicht nicht vermuten würden.
▲ nach oben
Servicepauschalen
Bitte beachten Sie, dass wir für diverse Serviceleistungen Gebühren
verrechnen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite
Servicepauschalen
▲ nach oben
Sport- und Gesundheitseinrichtungen
Diese werden meist von Vertragspartnern der Hotels angeboten und
sind daher nie Bestandteil des Vertrages zwischen Hotel und
Veranstalter. Eine Garantie für die Verfügbarkeit und/oder den
einwandfreien Zustand kann daher nicht gegeben werden. Auch
witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen kommen. Die
Beschreibung der Sport- und Gesundheitseinrichtungen sind ein nach
bestem Wissen und Gewissen erfolgtes Aufzählen zum Zeitpunkt der
Drucklegung unserer Kataloge, kurzfristige Änderungen – auch der
Preise – sind möglich. Bei starker Nachfrage in der Hochsaison kann
es vorkommen, dass Einrichtungen oder Geräte belegt sind. Viele "All
inclusive"-Anlagen bieten begehrte Sportarten daher zeitlich begrenzt
und nur gegen Voranmeldung an. Die Hinweise Sport gratis oder
gegen Gebühr bezieht sich nur auf die "All inclusive"-Angebote, bei
allen anderen Hotels wird für diverse Sport- und
Gesundheitseinrichtungen natürlich Bezahlung verlangt.
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Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Strände
Nachdem mittlerweile in vielen Ländern fast alle Strände öffentlich
sind, fühlt sich niemand für die Reinigung verantwortlich. Der
unmittelbare Bereich vor den Hotels wird meist gesäubert, doch ist
dies bei schlechtem Wetter und bedingt durch die stark schwankenden
Gezeiten nicht immer möglich.
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Tai Pan Service
Unsere Mitarbeiter
Alle unsere hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter sind seit langen
Jahren in der Tourismusbranche tätig und besuchen unsere
Zielgebiete regelmäßig. Nutzen Sie diese Erfahrung und den
Informationsvorsprung, persönliche Eindrücke sind durch nichts zu
ersetzen.
Laufender Check
Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Destinationen, Rundreisen und
Unterkünfte, die wir genau kennen. Daher überprüfen wir auch
persönlich auf Basis unserer nahezu 20-jährigen Erfahrung als
Spezialanbieter für Asien und den Orient laufend unsere Angebote,
um Ihnen Ihren Traumurlaub gewährleisten zu können.
Regelmäßig neue Angebote
Wir bereisen regelmäßig die Regionen Asiens und des Orients, um mit
unseren langjährigen und intensiven Kontakten in diesen Gebieten
neue Urlaubs-Highlights für Sie ausfindig zu machen. Diese bieten wir
Ihnen auch während der Saison in Form neuer Urlaubsziele,
Rundreise und Hotelangeboten.
Höchster Servicelevel
Unsere hohen Qualitäts- und Servicestandards sind ein wesentlicher
Teil unserer Firmenphilosophie. So ist es für uns eine
Selbstverständlichkeit, dass wir Ihre Urlaubsanfragen rasch
beantworten bzw. Ihnen bei Bedarf auch gleich ein Angebot legen.
Dafür brauchen wir in der Regel maximal 24 Stunden. Auch die
intensive Beratung, um all Ihre Urlaubsträume erfüllen zu können, wird
von unseren top-ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern
großgeschrieben. Vor Ort wiederum kümmern sich in nahezu allen
Zieldestinationen eigene Tai Pan-Reiseleitungen um alle Ihre Belange.
Darüber hinaus haben wir in einigen asiatischen Destinationen eigene
Büros eröffnet oder uns an ausgewählten Partnerunternehmen
beteiligt. Und sollte einmal in Ihrem Urlaub ein Notfall eintreten, oder
Sie haben auch nach Büroschluss noch eine Frage an uns, steht
Ihnen unsere Hotline (täglich 9–20 Uhr) zur Verfügung.
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Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Transfers
Lange Wartezeiten und unnötige Anfahrten von Hotels anderer Gäste
sind lästig, ganz speziell nach langen Flügen. Wir holen Sie pünktlich
am Flughafen ab und bringen Sie direkt in Ihr gebuchtes Hotel.
Die Transferzeiten werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben und
erfolgen zu jenem Zeitpunkt, der gewährleistet, dass Sie zwei bis drei
Stunden vor Abflug am Airport eintreffen. Da technische Probleme und
Verkehrsstaus nicht vorhersehbar sind, wird ein genügend großer
"Zeitpolster" eingebaut, um zu vermeiden, dass Sie Ihren Rückflug
versäumen. Bei den Transfers (sowohl Ankunft wie auch Abflug) ist
nur in seltenen Fällen – manchmal in den Städten – ein Tai PanReiseleiter oder Repräsentant anwesend. Sonst werden diese von
Fahrern der Agenturen durchgeführt, die Kontaktaufnahme mit
unseren Reiseleitern (sofern welche vor Ort eingesetzt werden) erfolgt
meist am Tag nach der Ankunft bei der Sprechstunde, wenn eine
solche vorgesehen ist. Ein Flughafenwechsel innerhalb einer Stadt ist
für uns kein Transfer und folglich auch nicht im Preis inklusive. Alle
unsere Transferpreise wurden auf ein Minimum von zwei
teilnehmenden Personen kalkuliert.
▲ nach oben
Transporte
Bitte berücksichtigen Sie die gegebenen landestypischen Verhältnisse.
Nicht in allen Ländern des Orients und Asiens entsprechen der
Standard und die Ausstattung der Fahrzeuge mitteleuropäischen
Verhältnissen. Bei uns gegebene Tatsachen wie z.B. Sicherheitsgurte,
Kindersitze oder die Sitzbreite bzw. die Sitzabstände sind nicht immer
Realität und das Alter der Fahrzeuge kann große Unterschiede
aufweisen.
Zusätzlich gibt es einige uns nicht geläufige Praktiken, die aber in
anderen Ländern als durchaus gegeben zu sehen sind. So kann es
vorkommen, dass die für den Personentransport vorgesehenen
Fahrzeuge nicht das Gepäck befördern. In manchen Ländern stehen
dafür eigene Koffertransporte zur Verfügung. Und es kann durchaus
passieren, das Gepäckstücke auch im Fahrgastraum verstaut werden.
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Trinkgelder
Auch in den meisten Ländern, die Sie in unserem Katalog finden, wird
für Dienstleistungen, egal ob im Taxi, im Restaurant, für den
Gepäckträger oder für die Reiseleitung Trinkgeld erwartet. Bitte
beachten Sie, dass speziell bei Rundreisen (wie Jordanien oder
Indien) der Reiseleiter, der Sie durchs ganze Land begleitet meist am
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Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Anfang der Tour Trinkgelder für alle möglichen Gelegenheiten
einsammelt. Diese mögen vielleicht etwas hoch klingen, doch
bedenken Sie die Dauer Ihres Aufenthaltes und die vielen
verschiedenen Personen, die einen Anteil davon bekommen sollen.
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Vergessene Gegenstände
Sollten Sie während eines Transfers, einer Rundreise oder in einem
Hotel Gegenstände vergessen haben, dann ersuchen wir Sie, dies
unverzüglich unseren Vertretern vor Ort bekannt zu geben. Jede
Verzögerung erschwert das Auffinden ungemein! Gerne werden wir
Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein, können für verlorene
Gegenstände allerdings keine Haftung übernehmen.
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Versicherungen (Komplettschutz)
Auszug aus den Reiseversicherungsbedingungen der
HanseMerkur bei Stornierungen:
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe
eine Reise nicht angetreten werden kann:
Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere
gesundheitliche Unfallfolgen, Impfunverträglichkeit
oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung,
Impfunverträglichkeit oder die Unfallfolge gilt als
schwer, wenn sich daraus für die gebuchte Reise
zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt;
Schwangerschaft der versicherten Person, wenn
die Schwangerschaft erst nach der Reisebuchung
festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft
bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die
Stornokosten nur übernommen, wenn schwere
Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen
ärztlich bestätigt sein) auftreten;
plötzlich eintretende schwere Erkrankung oder
schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von
nicht mitbuchenden Familienangehörigen oder
einer anderen persönlich nahe stehenden Person
(bei Versicherungsabschluss im
Versicherungsnachweis/in der
Buchungsbestätigung des Reisebüros zusätzlich zu
nennen; pro Buchung ist nur eine nahe stehende
Person versicherbar), wodurch die Anwesenheit
der versicherten Person am Heimatort dringend
erforderlich ist; als Familienangehörige gelten der
Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen
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Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-,
Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die
Geschwister der versicherten Person;
bedeutender Sachschaden am Eigentum der
versicherten Person an seinem Wohnort infolge
Elementarereignis (Feuer etc.) oder Straftat eines
Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge
Kündigung der versicherten Person durch den
Arbeitgeber;
Einberufung der versicherten Person zum
Grundwehr bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die
zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung
nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung;
Einreichung der Scheidungsklage (bei
einvernehmlicher Trennung der dementsprechende
Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor
einer gemeinsamen Reise der betroffenen
Ehepartner;
Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer
gleichartigen Abschlussprüfung einer mind. 3jährigen Ausbildung durch die versicherte Person
unmittelbar vor dem Reisetermin einer vor der
Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen
Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt
das zuständige Gericht akzeptiert die
Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung
der Vorladung.
1. Einschränkungen des Versicherungsschutzes:
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden
Erkrankungen/Behandlungen der versicherten Person:
psychische Erkrankungen (bei erstmaligem
Auftreten unter gewissen Bedingungen versichert)
Dialyse
Organtransplantationen
Aids
Schizophrenie
Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden
Erkrankungen, wenn aufgrund einer dieser Erkrankungen innerhalb
der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre
Behandlung erfolgte:
Herzerkrankungen
Schlaganfall
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Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Krebsleiden
Diabetes (Typ1)
Epilepsie
Multiple Sklerose
Bitte beachten Sie auch, dass chronische Erkrankungen nur dann
versichert sind, wenn diese unerwartet akut werden. Bitte beachten
Sie ebenfalls, dass nicht im Arrangementpreis enthaltene Kosten, wie
Buchungs-, Telefon- oder Telefaxspesen nicht ersetzt werden. Als
genaue Vertragsgrundlage gelten die Reiseversicherungsbedingungen
der HanseMerkur Reiseversicherungs AG in der jeweils letztgültigen
Fassung, welche Sie auf Wunsch gerne auf unserer Homepage
nachlesen können bzw. direkt von der HanseMerkur erhalten.
2. Was ist im Schadenfall zu tun?
Tritt eine Reiseverhinderung ein, stornieren Sie bitte unverzüglich die
Reisebuchung (den Reisevertrag) bei der Buchungsstelle
(Reisebüro/Vermittler). Anschließend verständigen Sie die
Buchungsstelle Tai Pan Touristik GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer
Straße 191, Tel. 01/90 229, Fax. DW 971, E-Mail: [email protected].
Wird diese Vorgangsweise – insbesondere bezogen auf den Umstand
UNVERZÜGLICH – nicht eingehalten, dann entfällt die Haftung! Mit
der dann von Tai Pan ausgefertigten Stornorechnung setzen Sie sich
bitte mit der HanseMerkur in Verbindung. Sollten Sie während der
Reise Ausgaben haben, die über die Versicherungsleistungen gedeckt
sind, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar nach Rückkehr unter
Verwendung der entsprechenden Formulare mit der HanseMerkur
direkt in Verbindung.
3. Auszug aus den sonstigen inkludierten Leistungen:
Als wesentlichste Kriterien gegen die Versicherungsschutz besteht
wären Reiseabbruch, Fahrt-/Flugversäumnis oder verspätete
Heimreise, eine Vielzahl medizinischer Leistungen, Reiseunfall,
Reisegepäck, Reise-Privathaftpflicht und Reiseassistance zu nennen.
Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der
HanseMerkur bzw. in deren Bedingungen.
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Zimmer
Beziehen und Räumen
Nach internationalen Richtlinien werden Ihnen die Zimmer
normalerweise zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Verfügung
gestellt und müssen am Abreisetag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr
wieder geräumt werden. Wenn Ihr Flugzeug am Abend abfliegt,
können Sie gerne mit der Rezeption einen Aufpreis für einen so
genannten "Dayroom" vereinbaren. Auch fragen wir Ihnen den
Aufpreis für ein früheres Einchecken oder späteres Auschecken gerne
an. Nicht verantwortlich ist Tai Pan für individuelle Hotelleistungen
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(z.B. Weckrufe), deren Nichterbringen zum Ausfall von Leistungen
führt bzw. Mehrkosten hervorruft.
Doppelzimmer mit Zustellbett/Dreibettzimmer
Immer wieder kommt es zu Verwechslungen zwischen diesen beiden
Begriffen. Es ist uns nicht möglich Dreibettzimmer zu buchen (außer
wir würden dies explizit schon vorweg im Katalog und später auf
Reisebestätigung, Rechnung und Voucher so beschreiben und
kommunizieren). An uns in dieser Richtung herangetragene Wünsche
werden in Doppelzimmern mit Zusatzbetten bestätigt. Der Unterschied
kann eklatant sein! Ein Dreibettzimmer würde bedeuten, dass in einem
Zimmer fix drei Betten vorhanden wären. Ein Zustellbett ist innerhalb
des gebuchten Zimmers sicher nicht konzipiert worden und bedeutet
einen Verlust an Raum und Bequemlichkeit für alle. Je nach
Hotelkategorie kann es sich bei einem Zustellbett durchaus um ein
Stahlrohrbett, ein Klappbett, eine bessere Sonnenliege oder in
Einzelfällen sogar eine am Boden liegende Matratze handeln. Die
Maße von Zustellbetten sind meist kleiner als die "normaler"
Hotelbetten, deshalb empfehlen wir immer die Buchung eines
zusätzlichen Einzelzimmers.
Größe
Die von uns angegebenen Größen der Hotelzimmer beziehen sich
immer auf die gesamte Einheit. Also inklusive Vorraum, Bad und
Terrasse bzw. Balkon, sofern nicht explizit in der Beschreibung anders
dargestellt.
Kategorien
Asiatische und orientalische Resorts verfügen fast immer über
unterschiedliche Zimmerkategorien, die von den Hoteliers in
Eigenregie benannt werden. Ausdrücke wie "Deluxe", "Premium" oder
"Suite", um nur einige zu nennen, müssen aber nicht den
Gegebenheiten entsprechen, die sich ein österreichischer Reisender
darunter vorstellt. Wir müssen diese Ausdrücke aber übernehmen, um
auf der einen Seite eine buchungsgemäße Unterbringung zu
gewährleisten und auf der anderen Seite eine korrekte
Zahlungsabwicklung zwischen Veranstalter und Erfüllungsgehilfen
sicherzustellen. Bilder von Hotelzimmern, die wir in unseren Katalogen
bzw. auf unserer Website zeigen, müssen nicht die günstigste
Kategorie abbilden, die von uns preislich angeboten wird.
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Zusätzliche Mahlzeiten
Bei einigen unserer Rundreiseprogramme bieten wir Aufzahlungen auf
Halbpension bzw. Vollpension. Die von uns dafür in Rechnung
gestellten Beträge können von den Summen, die vor Ort für
Mahlzeiten verlangt werden, abweichen. Wir ersuchen Sie in diesem
Zusammenhang zu bedenken, dass wir zusätzliche Kosten für
eventuelle Mehrstunden der Reiseleitung, Aufwände für
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24.10.2016
Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan
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Transportmittel, Personalkosten im Zusammenhang mit den
Reservierungsvorgängen und Überweisungsspesen einzurechnen
haben.
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