Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 1 von 29 Blog Reisesuche Reiseplaner TÄGLICH (auch Sonn- und Feiertags) VON 9–20 UHR | Kontakt z.B. Land, Region, Hotel oder Rundreise Home AGB Reiseinformationen Buchungsbedingungen Allgemeine Reisebedingungen Die Reisebedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem österreichische Reisebüros üblicherweise mit Kunden Verträge abschließen. Die Reisebedingungen sind Grundlage für alle Leistungen und Tätigkeiten des Reisebüros. ▲ nach oben Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93 Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das http://www.taipan.at/AGB Inhaltsverzeichnis Allgemeine Reisebedingungen Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBI. 247/93 Buchungsauftrag Buchen von Einzelleistungen Geschäftsbedingungen Kleingruppenzuschlag Pauschalpreis Preise Reiserücktritt mit Stornogebühr 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Reisebürogewerbe. Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Seite 2 von 29 Reiseabbruch Reklamationen Sicherungsverordnung von Reisebüros Spezielle Bedingungen im Fernabsatz (OnlineBuchung) Veranstalterverzeichnis Veranstalter Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anmerkung: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) u. der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor. ▲ nach oben A. Das Reisebüro als Vermittler Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Vermittler schließen. 1. Buchung/Vertragsabschluss Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-) mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro umgehend schriftlich bestätigt werden. Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen. Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 8 der Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen. http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 3 von 29 Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln. 2. Informationen und sonstige Nebenleistungen 2.1. INFORMATIONEN ÜBER PASS-, VISA-, DEVISEN-, ZOLL- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHE VORSCHRIFTEN Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere an Hand des TIM). Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. 2.2. INFORMATIONEN ÜBER DIE REISELEISTUNG Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen. 3. Rechtsstellung und Haftung Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf: die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente; http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 4 von 29 die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger. 4. Leistungsstörungen Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet. ▲ nach oben B. Das Reisebüro als Veranstalter Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt –, den Buchende mit einem Veranstalter entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter die Vermittlerpflichten sinngemäß. Der Veranstalter anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß § 8 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht. 1. Buchung/Vertragsabschluss Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden. 2. Fernabsatzverträge http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 5 von 29 Laut. § 5 f (1) 7 bzw. lt. § 5 c (4) Z 2) gibt es kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Freizeit-Dienstleistungen/Reisebuchungen. Ab dem Absenden der Buchung gilt diese als verbindlich und es treten sofort die jeweiligen Stornospesen in Kraft. 3. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen. 3.1. ABTRETUNG DES ANSPRUCHS AUF REISELEISTUNG Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten. 3.2. ÜBERTRAGUNG DER REISEVERANSTALTUNG Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist dem Veranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekanntgeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand. 4. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat der Veranstalter in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten. 5. Reisen mit besonderen Risiken Bei Reisen mit besonderen Risken (z.B. Expeditionscharakter) haftet der Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen. 6. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen 6.1. GEWÄHRLEISTUNG http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 6 von 29 Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird. 6.2. SCHADENERSATZ Verletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet er – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren. 6.3. MITTEILUNG VON MÄNGELN Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Veranstalter Muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso Muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt den Veranstalter über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen. http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 7 von 29 6.4. HAFTUNGSRECHTLICHE SONDERGESETZE Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz. 7. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt beim Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist. 8. Rücktritt vom Vertrag 8.1. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOR ANTRITT DER REISE a) Rücktritt ohne Stornogebühr Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern den Veranstalter ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist der Veranstalter diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet, welcher mit der getätigten Anzahlung bzw. der http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 8 von 29 bereits erfolgten Zahlung des Reisepreises limitiert ist. b) Anspruch auf Ersatzleistung Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen. 8.2. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS VOR ANTRITT DER REISE a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen. b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw. c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu. 8.3. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS NACH ANTRITT DER REISE http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 9 von 29 Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. 9. Änderungen des Vertrages 9.1 PREISÄNDERUNGEN Der Veranstalter behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.). 9.2. LEISTUNGSÄNDERUNGEN NACH ANTRITT DER REISE Bei Änderungen, die der Veranstalter zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat der Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat der http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 10 von 29 Veranstalter ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten. 10. Auskunftserteilung an Dritte Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekanntzugeben. 11. Allgemeines Die unter B angeführten Abschnitte 8.1. lit. c, vormals lit.b (Rücktritt), 8.1. lit d, vormals lit. c (No-show) sowie 9.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 im Kartellregister eingetragen. ▲ nach oben Buchungsauftrag Ihr Buchungsauftrag kann an uns schriftlich, mündlich oder über Online-Dienste wie unsere Homepage erfolgen. Der Buchungsauftrag ist für Sie bindend abgegeben, sobald Sie diesen übermitteln. Im Rahmen der Buchung über unsere Homepage können Sie die gewünschten Reiseleistungen zunächst unverbindlich auswählen. Erst nach anschließender Eingabe der Kundendaten und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie die Buchung im letzten Buchungsschritt verbindlich. Bitte überprüfen Sie Ihre Buchung vor dem Absenden nochmals auf Eingabefehler und korrigieren Sie diese gegebenenfalls. Die Namensnennung muss ident sein mit der Schreibweise im Reisepass, mit dem die Reise angetreten wird. Bis zum Absenden der Buchung kann der Vorgang jederzeit durch Schließen des Fensters abgebrochen werden. ▲ nach oben Buchung von Einzelleistungen Wie im Punkt "Pauschalpreis" erwähnt ist es durchaus möglich bei Tai Pan auch einzelne Leistungen zu buchen (Wobei wir darauf hinzuweisen, dass wir dann nicht als Veranstalter auftreten!). Um unsere Agenturen mit den notwendigen Informationen versorgen zu können, ist es aber verpflichtend, dass zusätzlich zu den Hotelnächtigungen oder der Rundreisebuchung die Nennung der gebuchten Flüge (An- und Ab- bzw. Weiterflug) bzw. die genauen http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 11 von 29 Daten des Quartiers, welches Sie vor bzw. nach den bei uns gebuchten Leistungen bewohnen, erfolgt. ▲ nach oben Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen in ihrer letztgültigen Fassung. ▲ nach oben Kleingruppenzuschlag Wir garantieren teilweise die Durchführung unserer Gruppenreisen und Gruppenrundreisen schon bei einer Mindestteilnehmeranzahl von 2 Personen. Sollten sich bis 30 Tage vor Abflug weniger als 10 Personen für einen Termin angemeldet haben, dann wird ein Kleingruppenaufschlag pro Person in Rechnung gestellt. Dieser gilt schon bei Buchung als Teil des Reisevertrags und stellt keinen Stornogrund dar. ▲ nach oben Pauschalpreis An dieser Stelle möchten wir gerne den Begriff "Pauschalpreis" definieren. Tai Pan tritt nur dann als Veranstalter auf, wenn Sie eine so genannte Pauschalleistung bei uns buchen. Wenn Sie uns Ihren Urlaub in dieser Form anvertrauen, dann sind alle von uns angekündigten Leistungen wie Flüge, Transfers, Hotels bzw. Rundreisen, etc. inklusive – und sehr wichtig – auch die entsprechende Haftung von unserer Seite ist dann gegeben. Wenn Sie bzw. Ihr Reisebüro für Sie nur einzelne Leistungen bei uns bucht, dann übernimmt Ihr Büro diese Haftung von uns. Was genau in Ihrem Pauschalreisepreis enthalten ist entnehmen Sie bitte den entsprechenden Preistabellen bzw. möchten wir Sie ersuchen die Rubrik "Inkludierte Leistungen" genau zu lesen um Missverständnisse zu vermeiden! ▲ nach oben Preise Die von uns publizierten Preise entsprechen dem Preisauszeichnungsgesetz, ausgewiesen in Euro, auf die keine Rabatte gewährt werden können. Buchungen in allen Reisebüros mit Tai Pan Vertretung. Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir bei Pauschalreisen maximal 20vH das Reisepreises als Anzahlung entgegennehmen. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt zug in zug gegen Aushändigung der Unterlagen vorzunehmen. Bei Buchung von Flugleistungen müssen http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 12 von 29 diese sofort zur Gänze bezahlt werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir bei nicht branchenüblichen (und von diversen Institutionen wie der AK oder dem VKI empfohlenen) Anzahlungshöhen nicht in unsere Transportpflicht eintreten. Ausnahmen sind Buchungen im Tai Pan ReiseCenter und die gleichzeitige Buchung größerer Personenzahlen. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen, die Sie auf Wunsch gerne in Ihrem Reisebüro erhalten, und zusätzlich die besonderen Gegebenheiten, die wir im Katalog bzw. auf unserer Homepage abgedruckt haben. ▲ nach oben Reiserücktritt mit Stornogebühr Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen (exklusive Versicherungen) zu verstehen. Es ergeben sich folgende Stornosätze: Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10% Ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 25% Ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 50% Ab dem 9. Tag bis zum 4. Tag vor Reiseantritt 65% Ab dem 3. Tag vor Reiseantritt 85% Der Abflugtag wird nicht berücksichtigt. Saisonbedingt (insbesondere rund um Weihnachten) können abweichende Stornospesen (bis zu 100%) zur Anwendung kommen, welche uns von unseren Vertragspartnern in Rechnung gestellt werden und wir im Stornofall an Sie weiterverrechnen müssen. Von solchen abweichenden Stornospesen werden Sie von uns aber bereits vor der Buchung aufmerksam gemacht. ▲ nach oben Reiseabbruch Mit Antritt der Reise sind 100% des Reisepreises als Stornokosten als gegeben anzunehmen und eine Rückzahlung aus einem Reiseabbruch kann nicht gewährt werden. ▲ nach oben Reklamationen Trotz allergrößter Sorgfalt können in solch exotischen Regionen unvorhersehbare Probleme auftreten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte sofort an unsere Reisebetreuung, die Agentur – oder wenn nicht möglich an Ihr Reisebüro bzw. an unsere Zentrale in Wien. Es wird http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 13 von 29 alles versucht werden, um raschest möglich Abhilfe zu schaffen, damit Sie Ihren Urlaub genießen können. Bitte beachten Sie, dass weder Reiseleiter noch Agenturen Ansprüche von Gästen in unserem Namen anerkennen können. Sie sind nur berechtigt, vorgetragene Mängel zur Kenntnis zu nehmen. Wenn Sie unmittelbar vor Ort keinerlei Reklamation vorbringen und ausdrücklich Abhilfe verlangen mindert dies Ihre Rückzahlungsansprüche bzw. verfallen diese! Eine schriftliche Reklamation ist dann bitte binnen 3 Wochen in Ihrem Reisebüro oder bei Direktbuchung im Tai Pan ReiseCenter einzureichen. ▲ nach oben Sicherungsverordnung für Reisebüros In den vergangenen Jahren ist es immer wieder passiert, dass Urlauber durch wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Reiseveranstalters Probleme im Urlaubsland hatten und manchmal sogar der Rückflug nach Österreich nicht mehr gesichert war. Bei Tai Pan ist dies dank eines umfangreichen Versicherungsschutzes nicht möglich. Die Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7), im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBl. II Nr. 316/1999 i.d.F. BGBL II Nr. 490/2001 u. BGBL II Nr. 563/2003 wurde umgesetzt. Wir, die Tai Pan Touristik GmbH, haben alle unsere Reisenden für von uns veranstaltete Reisen mittels Bankgarantie nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV) versichert. Dies gilt für: bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge von Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge von Insolvenz des Veranstalters entstanden sind. Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir bei Pauschalreisen maximal 20vH das Reisepreises als Anzahlung entgegennehmen. Die Restzahlung ist nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt zug in zug gegen Aushändigung der Unterlagen vorzunehmen. Bei Buchung von Flugleistungen müssen diese sofort zur Gänze bezahlt werden. Die Haftung der Bankgarantie beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadensfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt. Die Tai Pan Touristik GmbH nimmt darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 14 von 29 des § 8 RSV teil. Abwickler gemäß § 3 Abs 1 Ziff. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche wären bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der call us Assistance International Gmbh (HUG270262/13), Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel: +43 1 31670-843, Fax: +43 1 31670-70843 anzumelden. ▲ nach oben Spezielle Bedingungen im Fernabsatz (OnlineBuchung) Unsere Flugbuchungsmaschine greift auf sämtliche von den Fluglinien tagesaktuell angebotenen Preise und Verfügbarkeiten zu. Beim Zeitpunkt Ihrer Buchung kann es daher passieren, dass der der Buchung zugrunde liegende Flugtarif speziellen Bestimmungen unterliegt und daher innerhalb einer limitierten Zeit nach Buchung ausgestellt und bezahlt werden muss. Sollte dies der Fall sein, dann erhalten Sie von uns eine neue Bestätigung mit geänderten Zahlungsmodalitäten. ▲ nach oben Veranstalterverzeichnis Die Tai Pan Touristik GmbH ist mit der Nummer 1998 / 0166 im Veranstalterverzeichnis eingetragen. ▲ nach oben Veranstalter Tai Pan Touristik GmbH 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191 Tel. 01/90 229, Fax DW 5000, E-Mail: [email protected] Firmenbuchnummer: FN210609w UID Nummer: ATU 52135309. Für den Inhalt verantwortlich: GF Thomas Krieger und GF Günter Krause. Gerichtsstand ist ausschließlich Wien. ▲ nach oben Buchungsbedingungen http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Reiseinformationen Wer seinen Urlaub in exotischen Ländern plant, sollte sich unbedingt bewusst sein, dass in vielen Reisezielen doch einiges anders ist als bei uns zu Hause. Wenn man sich mit den Kulturen, der Mentalität und den Religionen etwas näher befasst, werden Fernreisen sicher noch eindrucksvoller, da man vieles besser verstehen wird. Doch gerade diese Unterschiede machen einen Teil der Faszination aus, der von so exotisch klingenden Ländern wie Thailand, Bali, Vietnam, Indien, Dubai oder dem Oman ausgeht. Um Sie vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, möchten wir die unserer Meinung nach wichtigsten Punkte sowie zusätzliche Serviceleistungen auflisten. Seite 15 von 29 Inhaltsverzeichnis Anreise Ausflüge/Sport/Zusatzprogramme Bautätigkeit Einreisebestimmungen (Visum) Festivals und Feiertage Flug Fotos Anreise Hotels Anreisepaket Kinderermäßigungen (bei Buchung von Pauschalreisen) Ob Anschlussflüge innerhalb Österreichs, Bahnanreise zum Flughafen oder Hausabholung – wir haben attraktive Sonderpreise für Sie: Sie können mit der Bahn von jedem Bahnhof in Österreich nach Wien und zurück zu vergünstigten Sonderpreisen fahren. Viele Fluglinien bieten mittlerweile Möglichkeiten, um gratis oder vergünstigt nach WienSchwechat zu kommen. Hausabholung Sicher die bequemste Art zum Flughafen Wien zu gelangen, ist die Abholung durch unseren Partner Transfer to the City. Genießen Sie schon die Anfahrt mit Mercedes Limousinen der E-Klasse um nur € 33, –, oder mit dem Minibus um 47,– pro Auto und Strecke ab allen Bezirken Wiens. Wien-Umgebung auf Anfrage. Details und Kontakttelefonnummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. ▲ nach oben Klima/Wetter Kundenwünsche Meer Mindestteilnehmeranzahl Namensänderung und Umbuchung Quallen Reiseunterlagen Reiseleitung Rundreiseprogramme Servicepauschalen Ausflüge/Sport/Zusatzprogramme Die in den Urlaubszielen von den Reiseleitern und Agenturen angebotenen und verkauften Ausflüge werden von den örtlichen Leistungsträgern veranstaltet. Tai Pan tritt in einem solchen Falle ausschließlich als Vermittler und nicht als Veranstalter auf und dementsprechend liegt die Haftung zur Gänze bei den lokalen Veranstaltern. Sollten Sie mit einer Leistung dieser Art nicht zufrieden sein, dann ist dies für Sie vor Ort zu klären. Wir haben nach Ihrer Rückkehr von Wien aus keinerlei Möglichkeit zur Hilfestellung. Es werden auch immer wieder nicht im Reiseprogramm erwähnte Fabrikationsstätten, Betriebe mit Handwerkserzeugnissen, Juweliere, Shoppingcenter und andere Einkaufsmöglichkeiten angeboten und angefahren. Wir versuchen solche Aktivitäten innerhalb unserer Besichtigungen nicht dominant werden zu lassen, möchten aber auf der anderen Seite nicht versäumen, Sie auf diesen Umstand hinzuweisen, um mögliche falsche Erwartungshaltungen zu vermeiden. http://www.taipan.at/AGB Sport- und Gesundheitseinrichtungen Strände Tai Pan Service Transfers Transporte Trinkgelder Vergessene Gegenstände Versicherungen (Komplettschutz) Zimmer Zusätzliche Mahlzeiten 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 16 von 29 Die Ausübung mancher Sportarten birgt gewissen Risken, weder Veranstalter noch Betreuer haften für Schäden an der Person oder am Gerät. ▲ nach oben Bautätigkeit Wir bitten um Verständnis, dass Hotels gerade in tropischen Ländern in sehr kurzen Abständen renoviert werden müssen. Obwohl man bemüht ist, diese Arbeiten in der Vor- und Nachsaison durchzuführen, kann es jederzeit zu Beeinträchtigungen kommen, aus denen kein Anspruch auf Refundierung abgeleitet werden kann. Auch bitten wir Sie zu bedenken, dass nach wie vor ein starker Nachholbedarf an touristischer Infrastruktur besteht und ein ungebrochener Bauboom herrscht. Oft werden auch Arbeiten an umliegenden Grundstücken ohne jegliche Ankündigung (dies ist in Asien und dem Orient gesetzlich auch nicht notwendig) begonnen! ▲ nach oben Einreisebestimmungen (Visum) Die von uns publizierten Angaben beziehen sich ausschließlich auf österreichische Staatsbürger. Reisende aller anderen Nationalitäten müssen sich bezüglich der notwendigen Informationen und Unterlagen direkt mit der entsprechenden Vertretung in Verbindung setzen. Die von uns beschriebenen Informationen können sich kurzfristig ändern. Grundsätzlich ist die Tai Pan Touristik GmbH für Visaangelegenheiten nicht verantwortlich und übernimmt für alle in diesem Zusammenhang stehenden Vorkommnisse keinerlei Haftung. ▲ nach oben Festivals und Feiertage Bedingt durch die Vielzahl der Völker und Religionen bzw. der vor Ort herrschenden politischen Verhältnisse gibt es in Asien und im Orient eine breite Palette an Festen, Feiertagen und Festivals, die zum Teil auch deutliche Auswirkungen auf das tägliche Leben zeigen. Die Fülle der Ereignisse und Länder, die wir in unseren Programmen führen, ermöglicht es uns leider nicht, auf all diese Vorkommnisse Rücksicht zu nehmen. Sollten die Gegebenheiten in der von Ihnen gewählten Destination zum Zeitpunkt Ihrer Reise für Sie von Bedeutung sein möchten wir Sie ersuchen solche in einschlägigen Quellen selbst in Erfahrung zu bringen. ▲ nach oben Flug http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 17 von 29 Businessklasse Bequemer fliegen in der Businessklasse ist heute oft schon erschwinglicher als Sie annehmen. Wir haben für Sie, wo auch immer möglich, Spezialpreise ausverhandelt. Flugtarife Bitte beachten Sie, dass unsere speziellen Flugtarife besonderen Anwendungsbestimmungen unterliegen. Die Mindest- und Maximalaufenthaltsdauer sind von Fluglinie zu Fluglinie unterschiedlich, doch genau reglementiert. Innerhalb der Economy Klasse gibt es verschiedenen Buchungsklassen. Diese unterscheiden sich nur durch den Preis, nicht bei Sitzplätzen oder Bordservice. Wir sind bemüht für unsere Kunden immer die preisgünstigste Klasse zu reservieren, entscheidend ist jedoch die Verfügbarkeit bei Auftragserteilung. Details dazu erhalten Sie von uns – sofern notwendig – bei Buchung. Flughafengebühren In den von uns publizierten Preisen auf unserer Homepage sind die zur Anwendung kommenden Flughafengebühren, Taxen und Kerosinzuschläge, die bereits hier dem Ticketpreis zugerechnet werden können, im Preis inkludiert. Vor Ort werden dann – je nach Urlaubsziel und Fluglinie – weitere Taxen in Rechnung gestellt. Die ungefähre Höhe dieser Taxen können Sie unseren Reisebegleitschreiben, die Sie mit den Unterlagen erhalten, entnehmen. Flugverspätungen Leider kann es aus vielerlei Gründen selten, aber doch zu Verspätungen kommen. Prinzipiell ist die Fluglinie dafür verantwortlich und verpflichtet für Verpflegung und notfalls Hotelunterkunft zu sorgen. Eine Rückerstattung einer eventuell nicht konsumierten Nächtigung oder Mahlzeit im Zielgebiet ist nicht möglich, da auch die Tai Pan Touristik GmbH von den Leistungsträgern mit vollen Kosten (no show bzw. Stornokosten) belastet wird. Freigepäck Die Bestimmungen der Fluglinien werden diesbezüglich immer unterschiedlicher. Waren es früher in der Regel 20kg pro Person plus Handgepäck, gibt es mittlerweile auf der einen Seite schon Fluglinien, die Tarife ohne Gepäck anbieten, Beschränkungen auf ein Gepäckstück mit maximal 23kg pro Person und auf der anderen Seite Airlines, die auch 30kg erlauben. Nachdem diese Bestimmungen sich laufend ändern können, möchten wir Sie ersuchen, dass Sie sowohl bei Buchungsabschluss wie auch knapp vor Reiseantritt auf der Homepage der entsprechenden Fluglinie den Letztstand überprüfen. Gepäckschäden Für eine spätere Beanstandung ist es unbedingt erforderlich, sofort eine Schadensmeldung zu machen. Nach einem Flug sofort beim http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 18 von 29 entsprechenden Schalter am Airport, sonst bei unserer Agentur oder Reiseleitung, um diese später bei der Fluggesellschaft oder Ihrer Versicherung einreichen zu können. Linienflüge Wir arbeiten ausschließlich mit renommierten Fluglinien wie zum Beispiel Austrian, Bangkok Airways, China Airlines, Emirates, Eva Air, Lufthansa, Qatar Airways, Singapore Airlines, Swiss, Thai Airways und Turkish Airlines. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Allianzen der Fluglinien nicht immer Flugzeuge der genannten Gesellschaften zum Einsatz kommen müssen. Bei Inlandsflügen kooperieren wir mit regionalen Gesellschaften. Sitzplatzwünsche Bei einigen Fluglinien und auf verschiedenen Strecken können wir schon bei der Buchung Plätze reservieren. Bei manchen Gesellschaften und Destinationen ist dies nicht möglich, wir leiten Ihre Wünsche aber gerne weiter. ▲ nach oben Fotos Die Aufnahmen in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website sind größtenteils von uns selbst fotografiert oder stammen von Fotowettbewerben. Weitere Bilder wurden uns von Hoteliers, Fremdenverkehrsämtern und Fotografen zur Verfügung gestellt. Die von uns gezeigten Eindrücke können natürlich nur eine Momentaufnahme sein, wobei wir die bestmögliche Darstellung gewählt haben. Je nachdem in welcher Jahreszeit Sie reisen, kann die Lage vor Ort von diesen Bildern aus den bereits beschriebenen Gründen abweichen. ▲ nach oben Hotels Kategorisierung der Badehotels In vielen asiatischen und orientalischen Ländern sowie auf vielen Inseln dieser Region wird die Kategorisierung sehr unterschiedlich gehandhabt. Wir haben uns daher entschlossen, unsere eigene Klassifizierung vorzunehmen. Die Einstufung und damit Vergabe der jeweiligen Anzahl an Palmen beruht auf langjähriger Erfahrung, vielen persönlichen Besuchen und regelmäßigen Kontrollen. Die Anzahl der vergebenen Palmen muss nichts mit der Selbsteinschätzung der Hotels oder mit internationalen Richtlinien wie Sternen zu tun haben. 3 Palmen Zweckmäßig ausgestattete Hotels und Bungalows für einen zwanglosen Urlaub. http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan 3,5 Palmen Bestens bewährte und beliebte Hotels der Mittelklasse mit gutem Preis/Leistungsverhältnis. 4 Palmen Hotels der gehobenen Mittelklasse mit adäquater Zimmerausstattung. 4,5 Palmen Komfort-Hotels mit hoher Qualität in Bezug auf Ausstattung und Service. 5 Palmen First Class-Hotel mit sehr guter Ausstattung und entsprechendem Service. 5,5 Palmen Überdurchschnittlich gutes First Class-Hotel. 6 Palmen An internationalem Standard gemessene Luxushotels. Seite 19 von 29 Kategorisierung der Rundreisehotels Bei der Kategorie Tourist handelt es sich um einfache Hotels, die über Dusche, WC und nahezu ausnahmslos über eine Klimaanlage verfügen. In der Kategorie Komfort fassen wir Quartiere zusammen, die unter Superior, gute und ausgewählte Mittelklassehotels oder ähnlich, laufen. Hier dürfen Sie ein ansprechendes Zimmer sowie wesentlich mehr Infrastruktur erwarten. Premium ist unsere höchste ausgewiesene Kategorie. Je nach Land bzw. Region handelt es sich um sehr gute 4-Palmen-Hotels sowie teilweise sogar um Resorts mit noch höherer Einstufung. Oder um Zimmer höherer Kategorie in Unterkünften der Komfort-Kategorie. ▲ nach oben Kinderermäßigungen (bei Buchung von Pauschalreisen) Kleinkinder von 0–2 Jahren bezahlen meist nur einen geringen Fluganteil und die Kosten für Gitterbetten (im Zimmer der Eltern) und der Verpflegung werden vor Ort in Rechnung gestellt. Bei Kindern von 2–12 Jahren ist die Bandbreite möglicher Ermäßigungen sehr hoch. Eine einheitliche Aussage lässt sich leider nicht mehr treffen, da Fluglinien und Hoteliers unterschiedliche Bedingungen haben. Gerne errechnen wir Ihnen den exakten Preis für Ihre individuelle Buchung, wenn Sie uns die dafür notwendigen Eckdaten nennen. Beziehungsweise werden wir versuchen für Sie Vorschläge zu erarbeiten, wo bei geringst möglichem Preis noch entsprechender Urlaubskomfort gegeben ist. ▲ nach oben Klima/Wetter Wir haben uns bemüht die klimatischen Verhältnisse der einzelnen Destinationen so genau wie möglich zu beschreiben. Diese Angaben beruhen größtenteils auf unsere langjährige Erfahrung und auf viele Gespräche mit Kunden, Agenturen und Hoteliers. Globale http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 20 von 29 Wetteränderungen gehen aber nicht spurlos vorüber. Mittlerweile kommt es auch in den so genannten "Trockenzeiten" immer wieder zu starken Wolkenbrüchen und in der "Regenzeit" können die schönsten Witterungsverhältnisse herrschen. ▲ nach oben Kundenwünsche Kundenwünsche sind keine Bestandteile des Vertrages und werden nicht auf den Gutscheinen/Vouchern vermerkt. Tai Pan kann die Erfüllbarkeit der Wünsche nicht überprüfen, sondern leitet diese lediglich an die jeweiligen Erfüllungsgehilfen weiter. ▲ nach oben Meer In vielen Regionen kann es saisonal unterschiedlich zu teilweise gefährlichen Unterwasserströmungen kommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen unserer Reiseleiter, die Angaben des Hotelpersonals und die Flaggen am Strand. Bei Schlechtwetter und ungünstigen Strömungen kommt es manchmal auch zu anderen Strand- und Wasserqualitäten. ▲ nach oben Mindestteilnehmeranzahl Nahezu alle unserer Gruppenreisen werden bereits ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 2 Personen garantiert durchgeführt. Die bei solchen Programmen ausgeschriebenen Preise beziehen sich auf eine Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen. Sollten sich bis 30 Tage vor Abflug weniger als 10 Personen für einen Termin angemeldet haben, dann wird ein Kleingruppenaufschlag in Rechnung gestellt, der schon bei Buchung als Teil des Reisevertrags gilt und keinen Stornogrund darstellt. Sollte es sich um eine Reise handeln, bei der wir die Durchführung nicht garantieren behalten wir uns die Option vor die Reise trotzdem – möglicherweise gegen Aufpreis – in einer Kleingruppe durchzuführen. Alternativ würden wir unseren Rücktritt vom Reisevertrag in etwa ein Monat, spätestens aber drei Wochen vor dem geplanten Abflug kommunizieren (bei Buchung einer Rundreise ohne Flügen spätestens 7 Tage vor Reiseantritt). Bereits erfolgte Zahlungen erstatten wir in einem solchen Fall unverzüglich. ▲ nach oben Namensänderung und Umbuchung Namensänderungen bzw. Umbuchungen sind nach Buchung bei Linienflügen nur möglich, wenn in derselben Buchungsklasse der http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 21 von 29 gewünschten Flüge noch ausreichend Plätze vorhanden sind. Bitte beachten Sie, dass einige Tarife weder Umbuchung noch Refundierungen zulassen. Fluglinien erlauben mittlerweile auch keine Änderungen bei falsch übermittelten Namen (es reicht ein einziger unrichtiger Buchstabe oder die Änderung auf Doppelnamen). Wenn bis 30 Tage vor Abflug bei einer bereits getätigten Buchung eine Namensänderung, ein Hotel- oder Terminwechsel erfolgt (Ausweichangebot muss verfügbar sein), werden zusätzlich zu den von der Fluglinie in Rechnung gestellten Kosten pro Person Gebühren in der Höhe von € 75,– eingehoben. Ab 29 Tagen bzw. ab Unterlagenausstellung tritt die Staffel "Reiserücktritt mit Stornogebühr" in Kraft. Änderungen jeglicher Art nach Ticketausstellung (auch bei ETIX-Dokumenten) können nicht mehr durchgeführt werden, sondern werden mit der entsprechenden Stornostaffel belastet. Eine Umbuchung vor Ort verursacht meist Spesen. Je nach Hotel bzw. Fluglinie sind diese unterschiedlich und werden Ihnen von unseren Repräsentanten in den Destinationen bei Bedarf bekannt gegeben. ▲ nach oben Quallen Diese lästige Plage kann leider auch vor den Stränden Asiens, im Indischen Ozean und der Levante saisonal auftreten. Niemand kann vorhersagen, wann es zu Belästigungen kommen kann, da diese Tiere mit unberechenbaren Strömungen treiben und genauso unmotiviert auftauchen wie auch wieder verschwinden. ▲ nach oben Reiseunterlagen Neben Etix-Flugscheinen und den Gutscheinen für Transfers, Hotels und Rundreisen erhalten Sie von uns zeitgerecht auch ausführliche Informationen über mögliche Zusatzversicherungen, günstige Hausabholungen, Adressen und Telefonnummern der Vertragsagenturen sowie eine kleine Reiselektüre. ▲ nach oben Reiseleitung Tai Pan verfügt in fast allen Zielgebieten über eine eigene Reiseleitung. Unsere Kollegen stehen Ihnen gerne mit nützlichen Informationen zur Verfügung. ▲ nach oben Rundreiseprogramme Außergewöhnliche Ereignisse können Änderungen der Reiseverläufe hervorrufen. Ausgelöst werden können diese unter anderem durch http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 22 von 29 politische Veränderungen wie auch durch Naturphänomene. Sollten solche Umstände eintreten sind unsere Agenturen und wir stets bemüht die bestmöglichen Alternativen durchzuführen. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns geringfügige kurzfristige Änderungen des Reiseverlaufs, sowie der genannten Hotels vor. Sollten wichtige Sehenswürdigkeiten, Museen oder Fabriken geschlossen sein, wird versucht, die Besichtigung an einem anderen Tag/Ort nachzuholen oder durch Tausch der Besichtigungstage zu ermöglichen. Bei unseren Gruppenreisen publizieren wir ebenso wie auf unseren individuellen Angeboten und auf unseren Bestätigungen voraussichtliche Flugzeiten, deren Änderungen wir uns vorbehalten. Minigruppen In großen Gruppen zu reisen ist nicht jedermanns Sache. Unsere Minigruppen mit einer maximalen Teilnehmerzahl von sechs Personen pro Fahrzeug sind die ideale Alternative. Versuchen Sie es – Sie werden begeistert sein! Privatrundreisen Noch individueller können Sie Ihren Urlaub mit einer Rundreise auf privater Basis gestalten. Mit eigenem Chauffeur und eigenem Reiseleiter. Bei Tai Pan kein Problem. Das ist auch in Ländern möglich, wo Sie dies vielleicht nicht vermuten würden. ▲ nach oben Servicepauschalen Bitte beachten Sie, dass wir für diverse Serviceleistungen Gebühren verrechnen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Servicepauschalen ▲ nach oben Sport- und Gesundheitseinrichtungen Diese werden meist von Vertragspartnern der Hotels angeboten und sind daher nie Bestandteil des Vertrages zwischen Hotel und Veranstalter. Eine Garantie für die Verfügbarkeit und/oder den einwandfreien Zustand kann daher nicht gegeben werden. Auch witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen kommen. Die Beschreibung der Sport- und Gesundheitseinrichtungen sind ein nach bestem Wissen und Gewissen erfolgtes Aufzählen zum Zeitpunkt der Drucklegung unserer Kataloge, kurzfristige Änderungen – auch der Preise – sind möglich. Bei starker Nachfrage in der Hochsaison kann es vorkommen, dass Einrichtungen oder Geräte belegt sind. Viele "All inclusive"-Anlagen bieten begehrte Sportarten daher zeitlich begrenzt und nur gegen Voranmeldung an. Die Hinweise Sport gratis oder gegen Gebühr bezieht sich nur auf die "All inclusive"-Angebote, bei allen anderen Hotels wird für diverse Sport- und Gesundheitseinrichtungen natürlich Bezahlung verlangt. http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 23 von 29 ▲ nach oben Strände Nachdem mittlerweile in vielen Ländern fast alle Strände öffentlich sind, fühlt sich niemand für die Reinigung verantwortlich. Der unmittelbare Bereich vor den Hotels wird meist gesäubert, doch ist dies bei schlechtem Wetter und bedingt durch die stark schwankenden Gezeiten nicht immer möglich. ▲ nach oben Tai Pan Service Unsere Mitarbeiter Alle unsere hervorragend ausgebildeten Mitarbeiter sind seit langen Jahren in der Tourismusbranche tätig und besuchen unsere Zielgebiete regelmäßig. Nutzen Sie diese Erfahrung und den Informationsvorsprung, persönliche Eindrücke sind durch nichts zu ersetzen. Laufender Check Wir empfehlen Ihnen ausschließlich Destinationen, Rundreisen und Unterkünfte, die wir genau kennen. Daher überprüfen wir auch persönlich auf Basis unserer nahezu 20-jährigen Erfahrung als Spezialanbieter für Asien und den Orient laufend unsere Angebote, um Ihnen Ihren Traumurlaub gewährleisten zu können. Regelmäßig neue Angebote Wir bereisen regelmäßig die Regionen Asiens und des Orients, um mit unseren langjährigen und intensiven Kontakten in diesen Gebieten neue Urlaubs-Highlights für Sie ausfindig zu machen. Diese bieten wir Ihnen auch während der Saison in Form neuer Urlaubsziele, Rundreise und Hotelangeboten. Höchster Servicelevel Unsere hohen Qualitäts- und Servicestandards sind ein wesentlicher Teil unserer Firmenphilosophie. So ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir Ihre Urlaubsanfragen rasch beantworten bzw. Ihnen bei Bedarf auch gleich ein Angebot legen. Dafür brauchen wir in der Regel maximal 24 Stunden. Auch die intensive Beratung, um all Ihre Urlaubsträume erfüllen zu können, wird von unseren top-ausgebildeten und engagierten Mitarbeitern großgeschrieben. Vor Ort wiederum kümmern sich in nahezu allen Zieldestinationen eigene Tai Pan-Reiseleitungen um alle Ihre Belange. Darüber hinaus haben wir in einigen asiatischen Destinationen eigene Büros eröffnet oder uns an ausgewählten Partnerunternehmen beteiligt. Und sollte einmal in Ihrem Urlaub ein Notfall eintreten, oder Sie haben auch nach Büroschluss noch eine Frage an uns, steht Ihnen unsere Hotline (täglich 9–20 Uhr) zur Verfügung. http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 24 von 29 ▲ nach oben Transfers Lange Wartezeiten und unnötige Anfahrten von Hotels anderer Gäste sind lästig, ganz speziell nach langen Flügen. Wir holen Sie pünktlich am Flughafen ab und bringen Sie direkt in Ihr gebuchtes Hotel. Die Transferzeiten werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben und erfolgen zu jenem Zeitpunkt, der gewährleistet, dass Sie zwei bis drei Stunden vor Abflug am Airport eintreffen. Da technische Probleme und Verkehrsstaus nicht vorhersehbar sind, wird ein genügend großer "Zeitpolster" eingebaut, um zu vermeiden, dass Sie Ihren Rückflug versäumen. Bei den Transfers (sowohl Ankunft wie auch Abflug) ist nur in seltenen Fällen – manchmal in den Städten – ein Tai PanReiseleiter oder Repräsentant anwesend. Sonst werden diese von Fahrern der Agenturen durchgeführt, die Kontaktaufnahme mit unseren Reiseleitern (sofern welche vor Ort eingesetzt werden) erfolgt meist am Tag nach der Ankunft bei der Sprechstunde, wenn eine solche vorgesehen ist. Ein Flughafenwechsel innerhalb einer Stadt ist für uns kein Transfer und folglich auch nicht im Preis inklusive. Alle unsere Transferpreise wurden auf ein Minimum von zwei teilnehmenden Personen kalkuliert. ▲ nach oben Transporte Bitte berücksichtigen Sie die gegebenen landestypischen Verhältnisse. Nicht in allen Ländern des Orients und Asiens entsprechen der Standard und die Ausstattung der Fahrzeuge mitteleuropäischen Verhältnissen. Bei uns gegebene Tatsachen wie z.B. Sicherheitsgurte, Kindersitze oder die Sitzbreite bzw. die Sitzabstände sind nicht immer Realität und das Alter der Fahrzeuge kann große Unterschiede aufweisen. Zusätzlich gibt es einige uns nicht geläufige Praktiken, die aber in anderen Ländern als durchaus gegeben zu sehen sind. So kann es vorkommen, dass die für den Personentransport vorgesehenen Fahrzeuge nicht das Gepäck befördern. In manchen Ländern stehen dafür eigene Koffertransporte zur Verfügung. Und es kann durchaus passieren, das Gepäckstücke auch im Fahrgastraum verstaut werden. ▲ nach oben Trinkgelder Auch in den meisten Ländern, die Sie in unserem Katalog finden, wird für Dienstleistungen, egal ob im Taxi, im Restaurant, für den Gepäckträger oder für die Reiseleitung Trinkgeld erwartet. Bitte beachten Sie, dass speziell bei Rundreisen (wie Jordanien oder Indien) der Reiseleiter, der Sie durchs ganze Land begleitet meist am http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 25 von 29 Anfang der Tour Trinkgelder für alle möglichen Gelegenheiten einsammelt. Diese mögen vielleicht etwas hoch klingen, doch bedenken Sie die Dauer Ihres Aufenthaltes und die vielen verschiedenen Personen, die einen Anteil davon bekommen sollen. ▲ nach oben Vergessene Gegenstände Sollten Sie während eines Transfers, einer Rundreise oder in einem Hotel Gegenstände vergessen haben, dann ersuchen wir Sie, dies unverzüglich unseren Vertretern vor Ort bekannt zu geben. Jede Verzögerung erschwert das Auffinden ungemein! Gerne werden wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich sein, können für verlorene Gegenstände allerdings keine Haftung übernehmen. ▲ nach oben Versicherungen (Komplettschutz) Auszug aus den Reiseversicherungsbedingungen der HanseMerkur bei Stornierungen: Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden Gründe eine Reise nicht angetreten werden kann: Plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen, Impfunverträglichkeit oder Tod der versicherten Person. Die Erkrankung, Impfunverträglichkeit oder die Unfallfolge gilt als schwer, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt; Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwangerschaft erst nach der Reisebuchung festgestellt worden ist. Wurde die Schwangerschaft bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten; plötzlich eintretende schwere Erkrankung oder schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod von nicht mitbuchenden Familienangehörigen oder einer anderen persönlich nahe stehenden Person (bei Versicherungsabschluss im Versicherungsnachweis/in der Buchungsbestätigung des Reisebüros zusätzlich zu nennen; pro Buchung ist nur eine nahe stehende Person versicherbar), wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heimatort dringend erforderlich ist; als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 26 von 29 Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person; bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an seinem Wohnort infolge Elementarereignis (Feuer etc.) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht; unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber; Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung; Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner; Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mind. 3jährigen Ausbildung durch die versicherte Person unmittelbar vor dem Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise; Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung. 1. Einschränkungen des Versicherungsschutzes: Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen/Behandlungen der versicherten Person: psychische Erkrankungen (bei erstmaligem Auftreten unter gewissen Bedingungen versichert) Dialyse Organtransplantationen Aids Schizophrenie Kein Versicherungsschutz besteht in Zusammenhang mit folgenden Erkrankungen, wenn aufgrund einer dieser Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung erfolgte: Herzerkrankungen Schlaganfall http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 27 von 29 Krebsleiden Diabetes (Typ1) Epilepsie Multiple Sklerose Bitte beachten Sie auch, dass chronische Erkrankungen nur dann versichert sind, wenn diese unerwartet akut werden. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass nicht im Arrangementpreis enthaltene Kosten, wie Buchungs-, Telefon- oder Telefaxspesen nicht ersetzt werden. Als genaue Vertragsgrundlage gelten die Reiseversicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherungs AG in der jeweils letztgültigen Fassung, welche Sie auf Wunsch gerne auf unserer Homepage nachlesen können bzw. direkt von der HanseMerkur erhalten. 2. Was ist im Schadenfall zu tun? Tritt eine Reiseverhinderung ein, stornieren Sie bitte unverzüglich die Reisebuchung (den Reisevertrag) bei der Buchungsstelle (Reisebüro/Vermittler). Anschließend verständigen Sie die Buchungsstelle Tai Pan Touristik GmbH, 1130 Wien, Hetzendorfer Straße 191, Tel. 01/90 229, Fax. DW 971, E-Mail: [email protected]. Wird diese Vorgangsweise – insbesondere bezogen auf den Umstand UNVERZÜGLICH – nicht eingehalten, dann entfällt die Haftung! Mit der dann von Tai Pan ausgefertigten Stornorechnung setzen Sie sich bitte mit der HanseMerkur in Verbindung. Sollten Sie während der Reise Ausgaben haben, die über die Versicherungsleistungen gedeckt sind, dann setzen Sie sich bitte unmittelbar nach Rückkehr unter Verwendung der entsprechenden Formulare mit der HanseMerkur direkt in Verbindung. 3. Auszug aus den sonstigen inkludierten Leistungen: Als wesentlichste Kriterien gegen die Versicherungsschutz besteht wären Reiseabbruch, Fahrt-/Flugversäumnis oder verspätete Heimreise, eine Vielzahl medizinischer Leistungen, Reiseunfall, Reisegepäck, Reise-Privathaftpflicht und Reiseassistance zu nennen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der HanseMerkur bzw. in deren Bedingungen. ▲ nach oben Zimmer Beziehen und Räumen Nach internationalen Richtlinien werden Ihnen die Zimmer normalerweise zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Verfügung gestellt und müssen am Abreisetag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr wieder geräumt werden. Wenn Ihr Flugzeug am Abend abfliegt, können Sie gerne mit der Rezeption einen Aufpreis für einen so genannten "Dayroom" vereinbaren. Auch fragen wir Ihnen den Aufpreis für ein früheres Einchecken oder späteres Auschecken gerne an. Nicht verantwortlich ist Tai Pan für individuelle Hotelleistungen http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 28 von 29 (z.B. Weckrufe), deren Nichterbringen zum Ausfall von Leistungen führt bzw. Mehrkosten hervorruft. Doppelzimmer mit Zustellbett/Dreibettzimmer Immer wieder kommt es zu Verwechslungen zwischen diesen beiden Begriffen. Es ist uns nicht möglich Dreibettzimmer zu buchen (außer wir würden dies explizit schon vorweg im Katalog und später auf Reisebestätigung, Rechnung und Voucher so beschreiben und kommunizieren). An uns in dieser Richtung herangetragene Wünsche werden in Doppelzimmern mit Zusatzbetten bestätigt. Der Unterschied kann eklatant sein! Ein Dreibettzimmer würde bedeuten, dass in einem Zimmer fix drei Betten vorhanden wären. Ein Zustellbett ist innerhalb des gebuchten Zimmers sicher nicht konzipiert worden und bedeutet einen Verlust an Raum und Bequemlichkeit für alle. Je nach Hotelkategorie kann es sich bei einem Zustellbett durchaus um ein Stahlrohrbett, ein Klappbett, eine bessere Sonnenliege oder in Einzelfällen sogar eine am Boden liegende Matratze handeln. Die Maße von Zustellbetten sind meist kleiner als die "normaler" Hotelbetten, deshalb empfehlen wir immer die Buchung eines zusätzlichen Einzelzimmers. Größe Die von uns angegebenen Größen der Hotelzimmer beziehen sich immer auf die gesamte Einheit. Also inklusive Vorraum, Bad und Terrasse bzw. Balkon, sofern nicht explizit in der Beschreibung anders dargestellt. Kategorien Asiatische und orientalische Resorts verfügen fast immer über unterschiedliche Zimmerkategorien, die von den Hoteliers in Eigenregie benannt werden. Ausdrücke wie "Deluxe", "Premium" oder "Suite", um nur einige zu nennen, müssen aber nicht den Gegebenheiten entsprechen, die sich ein österreichischer Reisender darunter vorstellt. Wir müssen diese Ausdrücke aber übernehmen, um auf der einen Seite eine buchungsgemäße Unterbringung zu gewährleisten und auf der anderen Seite eine korrekte Zahlungsabwicklung zwischen Veranstalter und Erfüllungsgehilfen sicherzustellen. Bilder von Hotelzimmern, die wir in unseren Katalogen bzw. auf unserer Website zeigen, müssen nicht die günstigste Kategorie abbilden, die von uns preislich angeboten wird. ▲ nach oben Zusätzliche Mahlzeiten Bei einigen unserer Rundreiseprogramme bieten wir Aufzahlungen auf Halbpension bzw. Vollpension. Die von uns dafür in Rechnung gestellten Beträge können von den Summen, die vor Ort für Mahlzeiten verlangt werden, abweichen. Wir ersuchen Sie in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass wir zusätzliche Kosten für eventuelle Mehrstunden der Reiseleitung, Aufwände für http://www.taipan.at/AGB 24.10.2016 Allgemeine Buchungsbedingungen | Tai Pan Seite 29 von 29 Transportmittel, Personalkosten im Zusammenhang mit den Reservierungsvorgängen und Überweisungsspesen einzurechnen haben. Tai Pan Newsletter anmelden ▲ nach oben Unsere Traumreisen Tai Pan für Kunden TAI PAN TOP INFOS UND SERVICE Tai Pan Touristik 1130 Wien, Hetzendorfer DESTINATIONEN - Thailand - Vietnam - Kambodscha - Indien - China - Oman - Katalog bestellen - Newsletter bestellen Straße 191 DE Tel.: +49 30 2240 - Allgemeine Reiseinformationen 9286 AT Tel.: 01/90 229-999 (tgl. 9–20 Uhr) - Laos - Malaysia - Indonesien - Dubai - Reisecheckliste - Reiseimpfungen - Reiseversicherung - Servicepauschalen - Katar - Alle Destinationen - Tai Pan Reisegutschein - Kunden über Tai Pan - Loungepass - Reiseblog Kontakt E-Mail: [email protected] Büro-Öffnungszeiten Mo–Fr von 09.00 bis 18.00 Uhr Sa von 09.00 bis 14.00 Uhr Eigener Kundenparkplatz! - Visa-Informationen - Sitemap ÜBER TAI PAN - Tai Pan ReiseCenter - Impressum - Datenschutzerklärung - Tai Pan Team - Nutzungsbedingungen - AGB - Das Unternehmen Tai Pan - Tai Pan Hilfsprojekte - Jobs bei Tai Pan - Presse © 2016 Tai Pan Touristik Die besten Hotels Top-Rundreisen http://www.taipan.at/AGB Hotels in Thailand Top Reiseziele Partner 24.10.2016
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