I nformationsveranstalt ung am Dienstag, 8. November

Stadtbaudirektion
8011 Graz, Hauptplatz 1, 1. Stock
Tel.: +43 316 872-3532
Fax: +43 316 872-3539
[email protected]
05.20.0 BEBAUUNGSPLAN
„Karlauerstraße - Köstenbaumgasse“
V. Bez., KG Gries
Auflage des Entwurfes
Graz, im Oktober 2016
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf der Liegenschaft Karlauerstraße 16, 18 / Köstenbaumgasse 1, 3 soll eine bauliche Entwicklung
stattfinden und es sollen nach Abbruch des Bestandes neue Gebäude errichtet werden. Bevor eine
neue Bebauung entstehen kann, muss das Stadtplanungsamt einen Bebauungsplan erstellen. Das
Gebiet für das der Bebauungsplan erstellt wird ist ca. 3.900 m² groß und wird durch die Straßenzüge
Karlauerstraße im Osten, einen Lebensmittelmarkt im Süden und die Köstenbaumgasse im Norden
begrenzt.
Ein Bebauungsplan gibt Regeln für die Siedlungsentwicklung vor. Wo dürfen in Zukunft Gebäude
stehen? Wie hoch und tief dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen sein? Antworten zu diesen
und weiteren Fragestellungen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor.
Der rechtsgültige 3.0 Flächenwidmungsplan legt das Planungsgebiet als „Kerngebiet mit Allgemeinem
Wohngebiet (Nutzungsüberlagerung), ausgenommen Einkaufszentren“ mit einer Bebauungsdichte
von 0,3 bis 2,0 fest.
MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamtes möchten Ihnen den Entwurf des Bebauungsplanes in einer
Informationsveranstaltung vorstellen, zu der wir Sie herzlich einladen.
Informationsveranstaltung
am Dienstag, 8. November 2016, Beginn: 18.00 Uhr,
Geriatrische Gesundheitszentren, Albert-Schweitzer-Gasse 26, Hörsaal
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 1. Dezember 2016 zur allgemeinen Einsicht im
Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf und Sie können ihn auch auf der
Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der
Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt
bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316
872-4728 die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Angelika Lingenhöle-Kohlbach,
gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information!
Mit freundlichen Grüßen
Der Referatsleiter:
Der Stadtbaudirektor:
Wolf-Timo Köhler
DI Mag. Bertram Werle
Lage:
Schrägaufnahme (2007): Microsoft Company © / Vexcel Imaging GmbH, Graz/Austria;
Blick in nördliche Richtung. Die gelbe Umrandung markiert das Planungsgebiet
Auszug aus dem 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz i.d.g.F.
Die schwarze Umrandung markiert das Planungsgebiet.
Auszug aus dem 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf – 2. Auflage.
Die schwarze Umrandung markiert das Planungsgebiet.