Stadtbaudirektion 8011 Graz, Hauptplatz 1, 1. Stock Tel.: +43 316 872-3532 Fax: +43 316 872-3539 [email protected] 14.16.0 BEBAUUNGSPLAN „Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse“ XIV. Bez., KG Algersdorf Auflage des Entwurfes Graz, im Oktober 2016 Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dem Grundstück Eggenberger Allee Nr. 10 soll eine bauliche Entwicklung stattfinden und es sollen neue Gebäude errichtet werden. Bevor im Gebiet „Alte Poststraße – Eggenberger Allee – Prangelgasse“ eine neue Bebauung entstehen kann, muss das Stadtplanungsamt einen Bebauungsplan erstellen. Das Gebiet für das der Bebauungsplan erstellt wird ist ca. 23.600 m² groß und wird durch die Straßenzüge Alte Poststraße im Osten, Eggenberger Allee im Süden und Prangelgasse im Westen begrenzt. Ein Bebauungsplan gibt Regeln für die Siedlungsentwicklung vor. Wo dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch und tief dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragestellungen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Der rechtsgültige 3.0 Flächenwidmungsplan legt den südlichen Teil des Planungsgebietes als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,5 bis 2,0 und den nördlichen Teil als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer Dichte von 0,2 bis 1,4 fest. Der neue 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf (2.Auflage wurde bereits öffentlich aufgelegt, jedoch noch nicht beschlossen. Darin ist das gesamte Planungsgebiet als „Kerngebiet“ mit einer Dichte von 0,8 bis 2,0 ausgewiesen. An dieser Ausweisung hat sich das Stadtplanungsamt bereits im vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf orientiert. MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamtes möchten Ihnen den Entwurf des Bebauungsplanes in einer Informationsveranstaltung vorstellen, zu der wir Sie herzlich einladen. Informationsveranstaltung am Montag, 24. Oktober 2016, Beginn: 18.00 Uhr, Greenbox, Eggenberger Allee 31, 8020 Graz Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis 1. Dezember 2016 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock, auf und Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben. Für Auskünfte zum Bebauungsplan steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4723 der zuständige Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, DI Markus Dröscher, gerne zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Information! Mit freundlichen Grüßen Der Referatsleiter: Der Stadtbaudirektor: Wolf-Timo Köhler DI Mag. Bertram Werle Lage: Schrägaufnahme (2007): Microsoft Company © / Vexcel Imaging GmbH, Graz/Austria; Blick in nördliche Richtung. Auszug aus dem 3.0 Flächenwidmungsplan 2002 der Landeshauptstadt Graz i.d.g.F. Die schwarze Umrandung markiert das Planungsgebiet. Auszug aus dem 4.0 Flächenwidmungsplan-Entwurf – 2. Auflage. Die schwarze Umrandung markiert das Planungsgebiet.
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