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Immobilienverband Deutschland
Pläne zur Beschränkung von
Wohnimmobilienkrediten gehen zu weit
Die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung zur Erschwerung der Vergabe von
Wohnimmobilienkrediten steht in der Kritik. Der Immobilienverband Deutschland (IVD)
bemängelt unter anderem, dass es künftig noch schwerer werde, Eigentum zu erwerben. Und
das in einer Phase, wo noch keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar sind.
Der Immobilienverband Deutschland IVD kritisiert die geplante Gesetzesänderung, mit der die
Vergabe von Wohnimmobilienkrediten an schärfere Bedingungen geknüpft werden kann. Nach
einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen werden der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rein vorsorglich mehrere Instrumente an die Hand gegeben
mit dem vermeintlichen Ziel, einer möglichen Immobilienblase vorzubeugen. So sollen
Obergrenzen für die Darlehenshöhe bezogen auf den Immobilienwert und für den Schuldendienst
sowie für das Verhältnis zwischen Gesamtverschuldung und Einkommen eingeführt werden. Auch
sieht der Entwurf eine zeitliche Vorgabe für die Darlehensrückzahlung und eine Untergrenze für den
Kapitaldeckungsgrad vor. Von den Beschränkungen ist das Kreditgeschäft sowohl mit Verbrauchern
als auch mit Unternehmen betroffen. Ausnahmen gibt es beispielsweise für den sozialen
Wohnungsbau, künftige Anschlussfinanzierungen und Darlehen zum Zwecke der Modernisierung.
„Mit der geplanten Regulierung wird es künftig noch schwerer, Eigentum zu erwerben. Und dies
ohne Not, da in Deutschland keine Anzeichen für eine Immobilienblase erkennbar sind. Von einem
Überangebot, das für eine Blasenbildung mitursächlich sein kann, sind wir weit entfernt. Vielmehr
müssten jährlich 500.000 Wohnungen gebaut werden, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden“,
sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. „Es ist völlig unklar, ob die vorsorglich zur
Verfügung gestellten Mittel überhaupt geeignet wären, eine Blase – wenn sie denn käme – zu
verhindern. Um eine erneute Unsicherheit bei den Banken zu vermeiden und die Eigentumsbildung
nicht weiter ins Abseits zu schieben, wie das bereits durch die Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie erfolgt ist, fordern wir, auf die geplanten
Beschränkungsmöglichkeiten zu verzichten. Vielmehr sollte der Gesetzgeber das selbstgenutzte
Wohneigentum stärken, auch um eine drohende Versorgungslücke und nicht zuletzt Altersarmut zu
verhindern“, so Schick.
Nach dem Referentenentwurf soll die BaFin allein im Wege der Allgemeinverfügung die
Beschränkungen gegenüber den Banken vornehmen und somit direkt die Kreditvergabe und folglich
auch die Privatautonomie beschränken können. Soweit es um die Festlegung der Fristen,
Quotienten, Ober- oder Untergrenzen geht, soll dies durch Ministerverordnung ohne Zustimmung
des Bundesrates erfolgen, wobei sich das Bundesfinanzministerium mit der Bundesbank zu
verständigen hat. „Der BaFin werden so deutlich mehr Kompetenzen zugesprochen. Es ist höchst
fraglich, ob die BaFin dieser enormen Verantwortung gerecht werden kann, zumal offenbar nicht
geregelt ist, wann und mit welcher Maßgabe die BaFin eingreifen kann“, kritisiert Schick. „Es muss
sichergestellt werden, dass die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht über die Einzelvergabe von
Wohnimmobilienkrediten entscheiden und damit in den allgemeinen Vermögensaufbau durch
Wohneigentum eingreifen kann.“
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Dieser Artikel erschien am 27.10.2016 unter folgendem Link:
http://www.dieimmobilie.de/immobilienverband-deutschland-plaene-zur-beschraenkung-von-wohnimmobilienkredit
en-gehen-zu-weit-1477584342/
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