Komplettpaket KKZ 2017

KinderKarnevalsgesellschaft Geldern
Richtlinie für den Karnevalsumzug
Stand: 01.10.2016
1.
Grundsatz und Sicherheit:
Für den KKG Geldern - Verein zur Förderung des Brauchtums und der Jugendarbeite.V., als verantwortlicher Veranstalter,
hat der Aspekt der Sicherheit beim Karnevalsumzug oberste Priorität. Die Einhaltung erfolgt in enger Abstimmung
mit der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr und der Polizei. Sie ist Bestandteil des erstellten Sicherheitskonzeptes. Die
Teilnehmer am Karnevalsumzug sind ebenfalls verpflichtet, den Aspekt der Sicherheit aller Teilnehmer/innen des Umzuges
sowie der Zuschauer/innen besonders zu beachten.
2.
Einsatz von Ordnern / Zugbegleiter:
Jeder am Umzug teilnehmende Karnevalswagen (Zugfahrzeug und ein- bzw. mehrachsiger Anhänger) ist von
mind. 6-8 eigenen Ordnern zu begleiten. Diese Ordner müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sollten durch
Westen oder Armbinden gekennzeichnet sein.
Für die Ordner gilt absolutes Alkoholverbot!
3.
Seitenverkleidung/ Umlaufschutz:
Die Seiten der Karnevalswagen müssen mit einer starren Verkleidung versehen sein, die bis max. 30 cm über den
Boden reicht, die Räder abdeckt und den Raum zwischen Vorder- und Hinterachse völlig ausfüllt. Das gleiche gilt
für die Zugmaschine.
„Oldtimer-Traktoren“ als Zugmaschinen sind von der Umlaufschutzpflicht befreit. Oldtimer im Sinne dieser
Regelung sind Traktoren mit einer max. PS-Zahl von 40, die nicht jünger sind als 30 Jahre (Baujahr)sind, eine
maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und nach Art und Bauweise der in der „Anlage 1“
beigefügtem Beispiel ähnlich sind bzw. entsprechen.
4.
Aufbau, Brüstung, Geländer:
Die Aufbauten des Karnevalswagens dürfen höchstens 2,90 m breit sein. Die Höhe darf 3,80 m nicht
überschreiten und die Länge einschließlich Zugmaschine soll nicht mehr als 15,50 m betragen. Alle Aufbauten
müssen so befestigt sein, dass beim Straßentransport nichts herabfallen oder verloren gehen kann. Die
Brüstungshöhe muss mind. 1 m betragen. Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem
Fahrzeug so fest verbunden werden, dass sie den üblichen Belastungen der Veranstaltung standhalten. Leitern
und Aufstiege müssen sicher angebracht und nach Möglichkeit hinten am Fahrzeug angebracht sein. Bei
Beförderung von Kindern ist Erwachsenenbegleitung immer erforderlich.
5.
Zugmaschine und Anhänger
Die Zugmaschinen und Anhänger müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Die Anhänger
dürfen durch die Aufbauten hinsichtlich Größe, Gewicht, Beladung etc. die allgemeine Betriebserlaubnis nicht
verletzen. Die Zugmaschine sollte von den Ausmaßen (Breite) nicht größer als der Anhänger sein und muss
ebenfalls mit einer seitlichen Verkleidung versehen sein. (siehe Punkt 3)
Für Wagen die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit durch ein Gutachten eines KFZSachverständigen und dem Anbringen eines 6 Km/h Schildes den Bestimmungen gerecht zu werden.
Dieses Gutachten hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, wenn der Wagen baulich nicht verändert wird.
1
6.
Fahrer:
Es besteht für den Fahrer ein striktes Alkoholverbot und ein Mindestalter von 18 Jahren. Selbstverständlich muss
er in Besitz einer gültigen und dem Gespann entsprechen Fahrerlaubnis sein. Bei An- und Abfahrt zum
zugewiesenen Stellplatz für den Umzug dürfen sich keine Personen auf dem Karnevalswagen befinden.
7.
Lautsprecher / Musik:
Lautsprecher, die auf dem Wagen montiert werden, müssen sicher auf dem Wagens stehen und nach
Innen gerichtet sein. Die gespielte Musik sollte einen karnevalistischen Charakter haben und nicht überlaut sein.
Wir bitten um unbedingte Beachtung dieser Regel, da wir die Darbietungen der zahlreichen Musik- und
Spielmannszüge unbedingt erhalten wollen und den vielen Zuschauern – insbesondere den Kindern und älteren
Menschen - ein angenehmes Zuschauen und Mitfeiern ermöglichen wollen!
8.
Alkohol, Jugendschutz:
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist selbstverständlich.
Teilnehmer dürfen sich während des Umzuges durch den Genuss von Alkohol nicht in einen Zustand versetzen, im
dem sie sich und andere gefährden.
Für Ordner und Zugbegleiter gilt ein striktes Alkoholverbot.
-Karnevalisten können auch ohne Alkohol feiern-
9.
Wurfmaterial:
Es dürfen keine festen Gegenstände, Flaschen, Gläser oder ähnliches vom Wagen geworfen werden. Mit den
Bonbons soll und darf kein Zielwerfen, weder auf Menschen, Reklametafeln oder nach Aufforderung in offene
Fenster veranstaltet werden. Das Verpackungsmaterial bitte auf dem Wagen sammeln. Die Bonbons mindestens
ein Meter vom Wagen werfen.
Auf dem Weg zum oder vom Umzug sollen weder Bonbons noch andere Sachen geworfen werden (Schäden die
hierdurch entstehen, trägt jeder Teilnehmer selber).
Natürlich gilt auch in diesem Jahr, kein Konfetti im Karnevalsumzug.
10. Flüssiggasanlagen, Feuer, Verbandkasten, etc.:
Flüssiggasanlagen oder offenes Feuer (z.B. Grillen oder Wärmestrahler) auf dem Wagen sind verboten. Pro Wagen
ist ein Feuerlöscher und ein Kfz.-Verbandkasten bereitzustellen.
11. Sonstiges:
Es ist den einzelnen Gruppen untersagt, während des Umzuges durch persönliche Darbietungen längere Pausen
einzulegen, da hierdurch Verzögerungen und Lücken auftreten. Sollten diese dennoch entstehen bitte zügig,
jedoch nicht im Laufschritt aufschließen.
Den Anordnungen der Zugleitung und deren Helfer/ Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.
Zuwiderhandlung dieser Richtlinie können zur Herausnahme aus dem Umzug, durch die Ordnungsbehörde, der
Polizei oder des Veranstalters führen.
Wir wünschen allen Teilnehmern und Zuschauern viel Freude, Spaß und Frohsinn beim Karnevalsumzug!
Der Vorstand und die Zugleitung
2
Anlage 1 zur Umzugsrichtlinie
3
Wichtige Informationen für
Wagenengel des Karnevalszuges in Geldern
Liebe Wagenengel,
die Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg sind uns sicherlich noch in unguter Erinnerung.
Eine Großveranstaltung mit zahlreichen fröhlichen Menschen, an deren Ende Menschen zu
Tode kamen, darf so nie wieder geschehen. Im Bewußtsein für die Unversehrtheit aller
Zuschauer, wie auch der Teilnehmer sieht sich die Zugleitung der KKG Geldern in der Pflicht,
alles dafür zu tun, dass niemand zu Schaden kommt und wir zusammen einen vergnüglichen
und unbeschwerten Karnevalszug erleben.
Wir haben deshalb gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden ein Sicherheitskonzept
erarbeitet. Dieses ist Voraussetzung und Grundlage für die Durchführung unseres
Karnevalszuges und gibt uns den Veranstaltungsablauf detailliert vor. Ein ganz wesentlicher
Punkt des Sicherheitskonzeptes ist das Verhalten der Wagenengel. Für Sie gelten deshalb
folgende verbindliche Regeln:
1. Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
2. Sie haben die Aufgabe zu verhindern, dass die Zuschauer durch die Räder der
Karnevalswagen gefährdet werden. Sie müssen neben dem Ihnen zugewiesenen Rad gehen
und Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche bzw. Betrunkene aus der Fahrspur Ihres
Karnevalswagens heraushalten.
3. Treten Sie freundlich, aber bestimmt auf. Notfalls müssen Sie Personen auch abdrängen.
4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Fahrer ein Zeichen, mit dem Sie einen STOP des Fahrzeuges
fordern können.
5. Ist eine Gefahrstelle zu räumen, sollen Sie zur Eile mahnen, aber die Zuschauer nicht
drängeln lassen.
6. Muss der Zug unterbrochen oder Straßenabschnitte geräumt werden, müssen Sie
besondere Sorgfalt anwenden.
7. Bereiten Sie sich innerlich auf diese Aufgabe vor. Sie müssen gerade in kritischen
Situationen Ruhe bewahren. Gegenüber uneinsichtigen Personen treten Sie bestimmt auf und
lassen sich nicht provozieren. Vermeiden Sie Diskussionen, ignorieren Sie Beleidigungen.
8. Sie dürfen vor und während der Veranstaltung keinen Alkohol zu sich nehmen.
Erscheinen Sie nüchtern zur Wahrnehmung Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.
9. Die Telefonnummer der Zugleitung für Notfälle während des Zuges lautet:
01577 – 4888178 (Zugleiter Jörg Willems)
Adresse der Anmelderin / des Anmelders mit Anschrift / Tel. / Fax / E-Mail
........................................................................................................................................................................
........................................................................................................................................................................
Teilnehmergruppe ..........................................................................................................................................
FAX: 02831.9742322
KKG Geldern - Zugleitung
Jörg Willems
Mecklenburger Straße 19
MAIL:
[email protected]
47608 Geldern
Anmeldung zum Kinderkarnevalsumzug in Geldern am 26.02.2017
Ich/wir*) melde(n) für den Kinderkarnevalsumzug in Geldern an:
Fußgruppe mit
___________ Personen
Motivwagen mit
___________ Personen
Anmeldung vom Zugfahrzeug und/oder selbstfahrendes Fahrzeug (Bagagewagen)
Fahrzeugart: Krafträder
Einsatzart:
Zugfahrzeug
Personenkraftwagen
Bagagewagen
Lastkraftwagen
sonstiges:_______________
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Amtliches Kennzeichen:____________________
Fahrgestellnummer:____________________
Anmeldung vom Anhänger
Anhängerart:
_________________________________
Amtliches Kennzeichen:____________________
Anzahl der Personen auf der Ladefläche:_______
Allgemeines zur Anmeldung
Die erforderlichen Unterlagen werden:
Versicherer:_____________________
Anzahl der gebremsten Achsen:_____
Art der Bremse: Druckluftbremse
Auflaufbremse
Fahrgestellnummer:____________________
Anzahl der Achsen:_______
mit der Anmeldung nachgewiesen
werden dem Zugleiter in Kopie übergeben
Wir bestätigen das nach der Erteilung der ABE keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden
sind. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Geldern nur gültige TÜV-Gutachten oder ABEs anerkennt.
Uns ist bekannt, dass pro Fahrzeugachse zwingend zwei „Wagenengel“ erforderlich sind.
Als verantwortliche(n) Leiter(in) der Gruppe wird benannt:
Name:
Mobiltelefon:
Die / der Gruppenleiter(in) verpflichtet sich durch Unterschrift, für die Einhaltung der Zugregeln im Bereich des
Fahrzeuges / Fahrzeuggespanns Sorge zu tragen. Die Anmelderin / der Anmelder stellt den KKG Geldern von
sämtlichen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen ausdrücklich frei, die aufgrund des Nichtbeachtens der
Sicherheitsregeln oder der in der Zuganmeldung genannten Erfordernisse entstehen.
Datum der Anmeldung:
Unterschriften:
(Anmelderin/Anmelder)
(Gruppenleiterin/Gruppenleiter)
Selbstauskunft zur Teilnahme Kinderkarnevalszug
Name des Vereins:
und/oder Veranwortlicher:
Anschrift und Telefon:
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Prunkwagen
Fussgruppen
Personen
Teilnehmer im Zug:
Ja
ankreuzen
Nein
Ja
ankreuzen
Nein
Bagagewagen:
Eigene Musik/Beschallung:
Motto/Thema:
Wieviele Jahre schon
Teilnahme im Zug:
Besonderheiten:
Was soll besonders
erwähnt werden:
Wer darf/sollte genannt werden:
Wünsche:
(z.B. Position im Zug, etc.)
Dieser Block wird von der Zugleitung ausgefüllt!
Block
Zugnummer
Wertung