KinderKarnevalsgesellschaft Geldern Richtlinie für den Karnevalsumzug Stand: 01.10.2016 1. Grundsatz und Sicherheit: Für den KKG Geldern - Verein zur Förderung des Brauchtums und der Jugendarbeite.V., als verantwortlicher Veranstalter, hat der Aspekt der Sicherheit beim Karnevalsumzug oberste Priorität. Die Einhaltung erfolgt in enger Abstimmung mit der Ordnungsbehörde, der Feuerwehr und der Polizei. Sie ist Bestandteil des erstellten Sicherheitskonzeptes. Die Teilnehmer am Karnevalsumzug sind ebenfalls verpflichtet, den Aspekt der Sicherheit aller Teilnehmer/innen des Umzuges sowie der Zuschauer/innen besonders zu beachten. 2. Einsatz von Ordnern / Zugbegleiter: Jeder am Umzug teilnehmende Karnevalswagen (Zugfahrzeug und ein- bzw. mehrachsiger Anhänger) ist von mind. 6-8 eigenen Ordnern zu begleiten. Diese Ordner müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sollten durch Westen oder Armbinden gekennzeichnet sein. Für die Ordner gilt absolutes Alkoholverbot! 3. Seitenverkleidung/ Umlaufschutz: Die Seiten der Karnevalswagen müssen mit einer starren Verkleidung versehen sein, die bis max. 30 cm über den Boden reicht, die Räder abdeckt und den Raum zwischen Vorder- und Hinterachse völlig ausfüllt. Das gleiche gilt für die Zugmaschine. „Oldtimer-Traktoren“ als Zugmaschinen sind von der Umlaufschutzpflicht befreit. Oldtimer im Sinne dieser Regelung sind Traktoren mit einer max. PS-Zahl von 40, die nicht jünger sind als 30 Jahre (Baujahr)sind, eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten und nach Art und Bauweise der in der „Anlage 1“ beigefügtem Beispiel ähnlich sind bzw. entsprechen. 4. Aufbau, Brüstung, Geländer: Die Aufbauten des Karnevalswagens dürfen höchstens 2,90 m breit sein. Die Höhe darf 3,80 m nicht überschreiten und die Länge einschließlich Zugmaschine soll nicht mehr als 15,50 m betragen. Alle Aufbauten müssen so befestigt sein, dass beim Straßentransport nichts herabfallen oder verloren gehen kann. Die Brüstungshöhe muss mind. 1 m betragen. Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug so fest verbunden werden, dass sie den üblichen Belastungen der Veranstaltung standhalten. Leitern und Aufstiege müssen sicher angebracht und nach Möglichkeit hinten am Fahrzeug angebracht sein. Bei Beförderung von Kindern ist Erwachsenenbegleitung immer erforderlich. 5. Zugmaschine und Anhänger Die Zugmaschinen und Anhänger müssen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Die Anhänger dürfen durch die Aufbauten hinsichtlich Größe, Gewicht, Beladung etc. die allgemeine Betriebserlaubnis nicht verletzen. Die Zugmaschine sollte von den Ausmaßen (Breite) nicht größer als der Anhänger sein und muss ebenfalls mit einer seitlichen Verkleidung versehen sein. (siehe Punkt 3) Für Wagen die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit durch ein Gutachten eines KFZSachverständigen und dem Anbringen eines 6 Km/h Schildes den Bestimmungen gerecht zu werden. Dieses Gutachten hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, wenn der Wagen baulich nicht verändert wird. 1 6. Fahrer: Es besteht für den Fahrer ein striktes Alkoholverbot und ein Mindestalter von 18 Jahren. Selbstverständlich muss er in Besitz einer gültigen und dem Gespann entsprechen Fahrerlaubnis sein. Bei An- und Abfahrt zum zugewiesenen Stellplatz für den Umzug dürfen sich keine Personen auf dem Karnevalswagen befinden. 7. Lautsprecher / Musik: Lautsprecher, die auf dem Wagen montiert werden, müssen sicher auf dem Wagens stehen und nach Innen gerichtet sein. Die gespielte Musik sollte einen karnevalistischen Charakter haben und nicht überlaut sein. Wir bitten um unbedingte Beachtung dieser Regel, da wir die Darbietungen der zahlreichen Musik- und Spielmannszüge unbedingt erhalten wollen und den vielen Zuschauern – insbesondere den Kindern und älteren Menschen - ein angenehmes Zuschauen und Mitfeiern ermöglichen wollen! 8. Alkohol, Jugendschutz: Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist selbstverständlich. Teilnehmer dürfen sich während des Umzuges durch den Genuss von Alkohol nicht in einen Zustand versetzen, im dem sie sich und andere gefährden. Für Ordner und Zugbegleiter gilt ein striktes Alkoholverbot. -Karnevalisten können auch ohne Alkohol feiern- 9. Wurfmaterial: Es dürfen keine festen Gegenstände, Flaschen, Gläser oder ähnliches vom Wagen geworfen werden. Mit den Bonbons soll und darf kein Zielwerfen, weder auf Menschen, Reklametafeln oder nach Aufforderung in offene Fenster veranstaltet werden. Das Verpackungsmaterial bitte auf dem Wagen sammeln. Die Bonbons mindestens ein Meter vom Wagen werfen. Auf dem Weg zum oder vom Umzug sollen weder Bonbons noch andere Sachen geworfen werden (Schäden die hierdurch entstehen, trägt jeder Teilnehmer selber). Natürlich gilt auch in diesem Jahr, kein Konfetti im Karnevalsumzug. 10. Flüssiggasanlagen, Feuer, Verbandkasten, etc.: Flüssiggasanlagen oder offenes Feuer (z.B. Grillen oder Wärmestrahler) auf dem Wagen sind verboten. Pro Wagen ist ein Feuerlöscher und ein Kfz.-Verbandkasten bereitzustellen. 11. Sonstiges: Es ist den einzelnen Gruppen untersagt, während des Umzuges durch persönliche Darbietungen längere Pausen einzulegen, da hierdurch Verzögerungen und Lücken auftreten. Sollten diese dennoch entstehen bitte zügig, jedoch nicht im Laufschritt aufschließen. Den Anordnungen der Zugleitung und deren Helfer/ Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlung dieser Richtlinie können zur Herausnahme aus dem Umzug, durch die Ordnungsbehörde, der Polizei oder des Veranstalters führen. Wir wünschen allen Teilnehmern und Zuschauern viel Freude, Spaß und Frohsinn beim Karnevalsumzug! Der Vorstand und die Zugleitung 2 Anlage 1 zur Umzugsrichtlinie 3 Wichtige Informationen für Wagenengel des Karnevalszuges in Geldern Liebe Wagenengel, die Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg sind uns sicherlich noch in unguter Erinnerung. Eine Großveranstaltung mit zahlreichen fröhlichen Menschen, an deren Ende Menschen zu Tode kamen, darf so nie wieder geschehen. Im Bewußtsein für die Unversehrtheit aller Zuschauer, wie auch der Teilnehmer sieht sich die Zugleitung der KKG Geldern in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass niemand zu Schaden kommt und wir zusammen einen vergnüglichen und unbeschwerten Karnevalszug erleben. Wir haben deshalb gemeinsam mit den Genehmigungsbehörden ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Dieses ist Voraussetzung und Grundlage für die Durchführung unseres Karnevalszuges und gibt uns den Veranstaltungsablauf detailliert vor. Ein ganz wesentlicher Punkt des Sicherheitskonzeptes ist das Verhalten der Wagenengel. Für Sie gelten deshalb folgende verbindliche Regeln: 1. Sie sind mindestens 16 Jahre alt. 2. Sie haben die Aufgabe zu verhindern, dass die Zuschauer durch die Räder der Karnevalswagen gefährdet werden. Sie müssen neben dem Ihnen zugewiesenen Rad gehen und Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche bzw. Betrunkene aus der Fahrspur Ihres Karnevalswagens heraushalten. 3. Treten Sie freundlich, aber bestimmt auf. Notfalls müssen Sie Personen auch abdrängen. 4. Vereinbaren Sie mit Ihrem Fahrer ein Zeichen, mit dem Sie einen STOP des Fahrzeuges fordern können. 5. Ist eine Gefahrstelle zu räumen, sollen Sie zur Eile mahnen, aber die Zuschauer nicht drängeln lassen. 6. Muss der Zug unterbrochen oder Straßenabschnitte geräumt werden, müssen Sie besondere Sorgfalt anwenden. 7. Bereiten Sie sich innerlich auf diese Aufgabe vor. Sie müssen gerade in kritischen Situationen Ruhe bewahren. Gegenüber uneinsichtigen Personen treten Sie bestimmt auf und lassen sich nicht provozieren. Vermeiden Sie Diskussionen, ignorieren Sie Beleidigungen. 8. Sie dürfen vor und während der Veranstaltung keinen Alkohol zu sich nehmen. Erscheinen Sie nüchtern zur Wahrnehmung Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. 9. Die Telefonnummer der Zugleitung für Notfälle während des Zuges lautet: 01577 – 4888178 (Zugleiter Jörg Willems) Adresse der Anmelderin / des Anmelders mit Anschrift / Tel. / Fax / E-Mail ........................................................................................................................................................................ ........................................................................................................................................................................ Teilnehmergruppe .......................................................................................................................................... FAX: 02831.9742322 KKG Geldern - Zugleitung Jörg Willems Mecklenburger Straße 19 MAIL: [email protected] 47608 Geldern Anmeldung zum Kinderkarnevalsumzug in Geldern am 26.02.2017 Ich/wir*) melde(n) für den Kinderkarnevalsumzug in Geldern an: Fußgruppe mit ___________ Personen Motivwagen mit ___________ Personen Anmeldung vom Zugfahrzeug und/oder selbstfahrendes Fahrzeug (Bagagewagen) Fahrzeugart: Krafträder Einsatzart: Zugfahrzeug Personenkraftwagen Bagagewagen Lastkraftwagen sonstiges:_______________ Zugmaschinen Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Amtliches Kennzeichen:____________________ Fahrgestellnummer:____________________ Anmeldung vom Anhänger Anhängerart: _________________________________ Amtliches Kennzeichen:____________________ Anzahl der Personen auf der Ladefläche:_______ Allgemeines zur Anmeldung Die erforderlichen Unterlagen werden: Versicherer:_____________________ Anzahl der gebremsten Achsen:_____ Art der Bremse: Druckluftbremse Auflaufbremse Fahrgestellnummer:____________________ Anzahl der Achsen:_______ mit der Anmeldung nachgewiesen werden dem Zugleiter in Kopie übergeben Wir bestätigen das nach der Erteilung der ABE keine baulichen Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Geldern nur gültige TÜV-Gutachten oder ABEs anerkennt. Uns ist bekannt, dass pro Fahrzeugachse zwingend zwei „Wagenengel“ erforderlich sind. Als verantwortliche(n) Leiter(in) der Gruppe wird benannt: Name: Mobiltelefon: Die / der Gruppenleiter(in) verpflichtet sich durch Unterschrift, für die Einhaltung der Zugregeln im Bereich des Fahrzeuges / Fahrzeuggespanns Sorge zu tragen. Die Anmelderin / der Anmelder stellt den KKG Geldern von sämtlichen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen ausdrücklich frei, die aufgrund des Nichtbeachtens der Sicherheitsregeln oder der in der Zuganmeldung genannten Erfordernisse entstehen. Datum der Anmeldung: Unterschriften: (Anmelderin/Anmelder) (Gruppenleiterin/Gruppenleiter) Selbstauskunft zur Teilnahme Kinderkarnevalszug Name des Vereins: und/oder Veranwortlicher: Anschrift und Telefon: Anzahl Anzahl Anzahl Prunkwagen Fussgruppen Personen Teilnehmer im Zug: Ja ankreuzen Nein Ja ankreuzen Nein Bagagewagen: Eigene Musik/Beschallung: Motto/Thema: Wieviele Jahre schon Teilnahme im Zug: Besonderheiten: Was soll besonders erwähnt werden: Wer darf/sollte genannt werden: Wünsche: (z.B. Position im Zug, etc.) Dieser Block wird von der Zugleitung ausgefüllt! Block Zugnummer Wertung
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