014 K 099/13 A M TSGERICHT V ELBERT B ESCHLUSS Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 24.10.2016 um 11 Uhr, im Amtsgericht Velbert, Nedderstraße 40, Saal 3 die im Grundbuch von Velbert Blatt 8350 und Velbert Blatt 8280 eingetragenen Grundstücke Grundbuchbezeichnung: Blatt 8350: laufd. Nr. 1 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2428, Gebäude- und Freifläche, Harkortstraße 3, Langenberger Straße, groß 4369 m²; laufd. Nr.2 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2431, Gebäude- u. Freifläche, Harkortstr. 3, groß 90 m², laufd. Nr. 3 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2434, Gebäude- u. Freifläche, Harkortstr. 3, groß 52 m²; laufd. Nr. 4 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2436, Gebäude-u. Freifläche, Harkortstr. 3, Langenberger Straße, groß 14 m²; laufd. Nr. 5 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2481, Gebäude- u. Freifläche, Harkortstr., 1 m²; laufd. Nr. 6 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2494, Gebäude- und Freifläche, Harkortstr. 3, groß 1384 m²; laufd. Nr. 7 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2684, Gebäude- u. Freifläche, Langenberger Straße, Harkortstraße 3, groß 1755 m²; laufd. Nr. 8 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2686, Waldfläche, Langenberger Straße, Harkortstraße, groß 979 m²; laufd. Nr. 9 des BV, Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2493, Harkortstraße, Freifläche, groß 1291 m² und Grundbuch von Velbert Blatt 8280: Gemarkung Velbert, Flur 52, Flurstück 2492, Gebäude- u. Freifläche, Harkortstraße, groß 1290 m² versteigert werden. Laut Wertgutachten handelt es sich um einen sogenannten Saunaclub (Nutzung als Bordell mit Bar- und Kontaktbereich, Pool, Zimmern) mit Wohn- und Geschäftshaus, zwei Hallen und Garagengebäuden. Bei der Bebauung des Flurstücks 2428 handelt es sich beim Gebäude 1 um ein ehemaliges Wohn- und Geschäftshaus mit Unterkellerung und Flachdach, beim Gebäude Nr. 2 um ein eingeschossiges massives Hallengebäude ohne Unterkellerung mit Flachdach als Anbau mit Verbindung zum Gebäude 1, beim Gebäude 3 um ein eingeschossiges, teilunterkellertes, massives Hallengebäude mit Verbinder mit Flachdach als Anbau mit Verbindung zum Gebäude 2. Das Flurstück 2494 ist bebaut mit vier Reihengaragen mit Flachdach (Gebäude 4) und einer Unterkellerung unter den Garagen als Gebäude Nr. 5 darüber hinaus als Lager. Baujahr ca. 1980,1983,1986, später Umbau und Modernisierung. Nutzfläche: 1.638 m² Gewerbeflächen, 313 m ² Lagerflächen, 4 Garagen. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 07.10.2013 bei BV 1,4,5,6 (Blatt 8350) und am 08.10.2013 bei BV 2,3,7,8,9 (Blatt 8350) und am 07.10.2013 bei BV 1 in Blatt 8280 eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf sämtlich Flur 52: Flurstück 2428: 1.009.000,00 Euro; Flurstück 2431: 2.200,00 Euro; Flurstück 2434: 1.200,00 Euro; Flurstück 2436: 170,00 Euro; Flurstück 2481: 10,00 Euro; Flurstück 2494: 81.000,00 Euro; Flurstück 2684: 84.000,00 Euro, Flurstück 2686: 980,00 Euro; Flurstück 2493: 46.000,00 Euro; Flurstück 2492: 46.000,00 Euro; Summe: 1.270.560,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Velbert, 03.05.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc