Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03287-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Grundstücksverkehrsausschuss FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 26.10.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Verkauf durch die Stadt Leipzig Grundstück Windmühlenstraße / Grünewaldstraße in 04103 Leipzig, Flurstück 1182e und Teilflächen der Flurstücke 1183, 1182d, 1182, 1181, 1180, 1179, 1178c, 1178d und 1182c der Gemarkung Leipzig - Erstvorlage Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt über den Verkauf des Grundstückes Windmühlen-straße / Grünewaldstraße in 04103 Leipzig, Flurstücke 1182 e und Teilflächen der Flurstücke 1183, 1182 d, 1182, 1181, 1180, 1179, 1178 c, 1178 d und 1182 c der Gemarkung Leipzig mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und Baumanagement (SIB) die Verhandlungen aufzunehmen. 2. Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert zweckgebunden zur wissenschaftlichen Nutzung (z. B. Ansiedlung des Leibnizinstitutes für Länderkunde). 3. Sollte der beschlossene Geschossflächenanteil für Wohnungen durch den Freistaat Sachsen nicht oder nicht vollständig errichtet werden können, wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der nicht realisierbare Anteil im mittleren oder nördlichen Baufeld des Wilhelm-Leuschner-Platzes gebaut werden kann. Über die Prüfergebnisse ist der Stadtrat zu informieren. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 Erträge 1.100.1.11.305 Aufwendungen Finanzhaushalt 2017 Einzahlungen Der Kaufpreis wird durch ein Verkehrwertgut achten eines Sachverstän digen ermittelt. 7.000051.770 Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Siehe beiliegende Begründung. Anlagen: Lageplan 1. Objekt Grundstück Windmühlenstraße / Grünewaldstraße in 04103 Leipzig 1.1 Grundstücksangaben lfd. Gemarkung Flurstück insges. benöt. GB-Eintragung Nr. m² m² Eigentümer ____________________________________________________________________ 1 Leipzig 1182 e 660 660 Stadt Leipzig 2 Leipzig 1183 529 ca. 272 Stadt Leipzig 3 Leipzig 1182 d 777 ca. 658 Stadt Leipzig 4 Leipzig 1182 20 ca. 18 Stadt Leipzig 5 Leipzig 1181 1.040 ca. 746 Stadt Leipzig 6 Leipzig 1180 141 ca. 82 Stadt Leipzig 7 Leipzig 1179 440 ca. 295 Stadt Leipzig 8 Leipzig 1178 c 571 ca. 66 Stadt Leipzig 9 Leipzig 1178 d 1.258 ca. 780 Stadt Leipzig 10 Leipzig 1182 c 930 ca. 446 Stadt Leipzig gesamt: ca. 4.023 1.2 Ansprüche lfd. Nr. städt. VA sonst. VA LWB-Notarliste ja/nein ja/nein ja/nein ____________________________________________________________________ 1 bis 10 1.3 nein nein nein Ausschreibung des Grundstückes: Ausschreibungsdatum Ausschreibungsort ____________________________________________________________________ Aufgrund des nachhaltigen öffentlichen und kommunalpolitischen Interesses wird auf eine Ausschreibung verzichtet. 1.4 Gegenwärtige Bebauung und Nutzung öffentliche Grünfläche 1.5 Nutzungsmöglichkeiten nach FLNP Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO 1.6 Bodenrichtwert lt. Bodenrichtwertkarte vom 31.12.2015 420,00 EUR 2. Aussagen zum Antragsteller Seite 2 2.1 Geschäftsform/Privatperson: Juristische Person 2.2 Name der Gesellschaft: Freistaat Sachsen vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Leipzig I 2.3 Firmensitz/Anschrift: Schongauer Straße 7, 04328 Leipzig 2.4 Name der Gesellschafter/Kapitaleigner: entfällt 2.5 Verflechtungen/Beteiligungen: entfällt 2.6 Niederlassung in Leipzig: siehe Ziffer 2.3 2.7 Die Finanzierung ist nachgewiesen. 3. Aussagen zum Investitionsvorhaben Investitionsvorhaben: Der Freistaat Sachsen plant, auf dem Baufeld Süd des Wilhelm-Leuschner-Platzes das Leibnizinstitut für Länderkunde (IfL) sowie staatliche oder außeruniversitäre Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen anzusiedeln. Diese Fläche liegt im Interesse des Freistaates Sachsen, da damit die Errichtung eines Institutsneubaus für das IfL in der Leipziger Innenstadt in Universitätsnähe möglich ist. Damit soll der Standort des IfL in Leipzig dauerhaft gesichert werden. Diese wichtige sehr positive Entscheidung des Freistaates Sachsen für Leipzig ist eine wesentliche Bereicherung für die Gestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes. Eine Vorstudie für das südliche Baufeld berücksichtigt den Wunsch des Institutes nach einem prominenten Standort in Innenstadtnähe. Es besteht für den Freistaat Sachsen Investitionspflicht. Das Grundstück darf ausschließlich zur Errichtung von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen genutzt werden. Einzelheiten werden in der Zweitvorlage dargestellt. Das Baufeld befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Für den gesamten WilhelmLeuschner-Platz liegt der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss Nr. 392 „WilhelmLeuschner-Platz Ost“ vom 18.05.2011 (Beschluss-Nr. RBV-815/11, veröffentlicht am 04.06.2011) vor. Es gilt die Erhaltungssatzung „Leipzig-Innenstadt“ vom 12.01.2002 (geändert durch Beschluss Nr. RBV-2155/14, bekannt gemacht am 13.09.2014). Die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens würde derzeit nach § 34 i. V. m. den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes und § 172 BauGB erfolgen. Die vorgesehene Nutzung würde sich als Büro- und Verwaltungsgebäude in die Eigenart der näheren Umgebung (Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO) einfügen. Seite 3 Angesichts der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes für die Stadtgeschichte, der zentralen Lage des Planungsgebietes und zur Erhaltung und Weiterentwicklung der prägenden Ringbebauung ist die Stadt Leipzig bestrebt, hohe Anforderungen an Gestaltung und Architektur sowie Stadtökologie sicherzustellen. Die Stadt Leipzig wird dazu Verhandlungen mit den Bauherren aufnehmen und auf die Durchführung architektonischer Wettbewerbe hinwirken. Nettowohnfläche gem. §§ 42/44 II BVO gesamt: WE: entfällt Nettobüro- bzw. Gewerbeflächen gem. §§ 42/44 II BVO in m²: ca. 8.400 für das Leibnizinstitut für Länderkunde; verbleibende Flächen werden für weitere wissenschaftliche Einrichtungen benötigt. Arbeitsplätze: liegt noch nicht vor Stellplätze (ebenerdig/Tiefgarage/Parkhaus) Anzahl: 4. Aussagen zu weiteren Antragstellern für das/die im Punkt 1.1 genannte(n) Flurstück(e) Durch das öffentliche Interesse können keine weiteren Bewerber berücksichtigt werden. 5. Ergebnis der Prüfung zu Schulen, Kitas und Asylheimen Das Verkaufsgrundstück wurde in einer Studie als Schulstandort untersucht und wegen der zu geringen Größe verworfen. 6. Folgen bei Ablehnung Die Ansiedlung des Leibnizinstituts für Länderkunde ist gefährdet. Verzicht auf Einnahmen. 7. Sonstiges Der Beschluss zu den „Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“(Drs. VI-DS-01690-NF-02)“ schreibt einen Mindestwohnanteil auf dem Baufeld Süd von 40 % der Geschossfläche vor. Nach ersten Gesprächen mit dem Freistaat Sachsen ist es diesem nicht möglich, auf dieser Fläche Wohnungen zu errichten. Der Freistaat benötigt die gesamte Fläche für die Errichtung von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Konkretere Aussagen zur möglichen Realisierung von Wohnbebauung können erst im Rahmen der Verhandlungen nach Bestätigung der Erstvorlage getroffen werden. Die Vorgaben zur Wohnbebauung gemäß Beschluss VI-DS-01690-NF-02 werden im Rahmen der Kaufverhandlungen berücksichtigt. Sollte der beschlossene Geschossflächenanteil für Wohnungen durch den Freistaat Sachsen jedoch nicht oder nicht vollständig Seite 4 errichtet werden können, wird geprüft, ob der nicht realisierbare Anteil im mittleren oder nördlichen Baufeld des Wilhelm-Leuschner-Platzes gebaut werden kann. Über die Prüfergebnisse wird der Stadtrat informiert. Die Verwaltung sieht die Bedeutung der Ansiedlung von Wissenschaftseinrichtung in dieser exponierten Lage. Es werden Synergien mit anderen, bereits bestehenden Einrichtungen, z.B. Universität Leipzig, HTWK Leipzig, erwartet. Die Verwaltung hält die Ansiedlung des Leibnitz-Instituts für Länderkunde auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz aus zeitlichen Gründen ausschließlich auf dem Baufeld Süd für möglich, da nur dieses kurzfristig nach § 34 BauGB und somit ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar ist. Der Freistaat Sachsen möchte den Grunderwerb schnellstmöglich realisieren. Hintergrund dafür sind zum einen die aktuellen Kapazitätsprobleme des IfL und zum anderen die bereits in 2016 zur Verfügung stehenden Baumittel (Fördermittel) für die Neubaumaßnahme, die maximal um jeweils ein Jahr verschoben werden können. Der Baubeginn soll schnellstmöglich erfolgen, im Idealfall noch im Jahr 2017. Dies ist auf den Baufeldern Nord und Mitte aus Gründen des Bebauungsplanungsverfahrens nicht möglich. Die übrigen beschlossenen Leitlinien des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 (z.B. Erschließung, städtebauliche Gestaltung, Umsetzungsqualität) werden ebenfalls Gegenstand der Kaufvertragsverhandlungen sein. Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke auf dem WilhelmLeuschner-Platz wird eine Arbeitsgruppe gebildet (Drs. VI-DS-01690-NF-02). Diese Vorlage zur Aufnahme der Grundstückskaufverhandlungen mit dem Freistaat Sachsen wird vor Gründung der Arbeitsgruppe in das Gremienverfahren gebracht, um Zeit für die wichtige Ansiedlung des wissenschaftlichen Instituts zu sparen. Anlage Lageplan
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