DS 03287 - DIE LINKE. Fraktion im Stadtrat zu Leipzig

Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03287-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Grundstücksverkehrsausschuss
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
26.10.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Verkauf durch die Stadt Leipzig
Grundstück Windmühlenstraße / Grünewaldstraße in 04103 Leipzig, Flurstück 1182e
und Teilflächen der Flurstücke 1183, 1182d, 1182, 1181, 1180, 1179, 1178c, 1178d und
1182c der Gemarkung Leipzig
- Erstvorlage Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt über den Verkauf des Grundstückes Windmühlen-straße
/ Grünewaldstraße in 04103 Leipzig, Flurstücke 1182 e und Teilflächen der Flurstücke 1183,
1182 d, 1182, 1181, 1180, 1179, 1178 c, 1178 d und 1182 c der Gemarkung Leipzig mit dem
Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien und
Baumanagement (SIB) die Verhandlungen aufzunehmen.
2.
Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert zweckgebunden zur wissenschaftlichen Nutzung (z. B.
Ansiedlung des Leibnizinstitutes für Länderkunde).
3.
Sollte der beschlossene Geschossflächenanteil für Wohnungen durch den Freistaat
Sachsen nicht oder nicht vollständig errichtet werden können, wird der
Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, ob der nicht realisierbare Anteil im mittleren
oder nördlichen Baufeld des Wilhelm-Leuschner-Platzes gebaut werden kann. Über die
Prüfergebnisse ist der Stadtrat zu informieren.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
Erträge
1.100.1.11.305
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2017
Einzahlungen
Der Kaufpreis
wird durch ein
Verkehrwertgut
achten eines
Sachverstän
digen ermittelt.
7.000051.770
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Siehe beiliegende Begründung.
Anlagen:
Lageplan
1.
Objekt
Grundstück Windmühlenstraße / Grünewaldstraße in 04103 Leipzig
1.1
Grundstücksangaben
lfd.
Gemarkung
Flurstück
insges. benöt.
GB-Eintragung
Nr.
m²
m²
Eigentümer
____________________________________________________________________
1
Leipzig
1182 e
660
660
Stadt Leipzig
2
Leipzig
1183
529
ca. 272
Stadt Leipzig
3
Leipzig
1182 d
777
ca. 658
Stadt Leipzig
4
Leipzig
1182
20
ca. 18
Stadt Leipzig
5
Leipzig
1181
1.040
ca. 746
Stadt Leipzig
6
Leipzig
1180
141
ca. 82
Stadt Leipzig
7
Leipzig
1179
440
ca. 295
Stadt Leipzig
8
Leipzig
1178 c
571
ca. 66
Stadt Leipzig
9
Leipzig
1178 d
1.258
ca. 780
Stadt Leipzig
10
Leipzig
1182 c
930
ca. 446
Stadt Leipzig
gesamt: ca. 4.023
1.2
Ansprüche
lfd. Nr.
städt. VA
sonst. VA
LWB-Notarliste
ja/nein
ja/nein
ja/nein
____________________________________________________________________
1 bis 10
1.3
nein
nein
nein
Ausschreibung des Grundstückes:
Ausschreibungsdatum
Ausschreibungsort
____________________________________________________________________
Aufgrund des nachhaltigen öffentlichen und kommunalpolitischen Interesses wird auf
eine Ausschreibung verzichtet.
1.4
Gegenwärtige Bebauung und Nutzung
öffentliche Grünfläche
1.5
Nutzungsmöglichkeiten nach FLNP
Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO
1.6
Bodenrichtwert lt. Bodenrichtwertkarte vom 31.12.2015
420,00 EUR
2.
Aussagen zum Antragsteller
Seite 2
2.1
Geschäftsform/Privatperson:
Juristische Person
2.2
Name der Gesellschaft:
Freistaat Sachsen
vertreten durch den Staatsbetrieb
Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement
Niederlassung Leipzig I
2.3
Firmensitz/Anschrift:
Schongauer Straße 7, 04328 Leipzig
2.4
Name der Gesellschafter/Kapitaleigner:
entfällt
2.5
Verflechtungen/Beteiligungen:
entfällt
2.6
Niederlassung in Leipzig:
siehe Ziffer 2.3
2.7
Die Finanzierung ist nachgewiesen.
3.
Aussagen zum Investitionsvorhaben
Investitionsvorhaben:
Der Freistaat Sachsen plant, auf dem Baufeld Süd des Wilhelm-Leuschner-Platzes
das Leibnizinstitut für Länderkunde (IfL) sowie staatliche oder außeruniversitäre
Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen anzusiedeln.
Diese Fläche liegt im Interesse des Freistaates Sachsen, da damit die
Errichtung eines Institutsneubaus für das IfL in der Leipziger Innenstadt in
Universitätsnähe möglich ist. Damit soll der Standort des IfL in Leipzig
dauerhaft gesichert werden.
Diese wichtige sehr positive Entscheidung des Freistaates Sachsen für Leipzig ist
eine wesentliche Bereicherung für die Gestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes.
Eine Vorstudie für das südliche Baufeld berücksichtigt den Wunsch des Institutes
nach einem prominenten Standort in Innenstadtnähe.
Es besteht für den Freistaat Sachsen Investitionspflicht. Das Grundstück darf
ausschließlich zur Errichtung von Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen genutzt werden. Einzelheiten werden in der
Zweitvorlage dargestellt.
Das Baufeld befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Für den gesamten WilhelmLeuschner-Platz liegt der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss Nr. 392 „WilhelmLeuschner-Platz Ost“ vom 18.05.2011 (Beschluss-Nr. RBV-815/11, veröffentlicht am
04.06.2011) vor. Es gilt die Erhaltungssatzung „Leipzig-Innenstadt“ vom 12.01.2002
(geändert durch Beschluss Nr. RBV-2155/14, bekannt gemacht am 13.09.2014).
Die planungsrechtliche Beurteilung des Bauvorhabens würde derzeit nach § 34
i. V. m. den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes und
§ 172 BauGB erfolgen. Die vorgesehene Nutzung würde sich als Büro- und Verwaltungsgebäude in die Eigenart der näheren Umgebung (Kerngebiet gemäß § 7
BauNVO) einfügen.
Seite 3
Angesichts der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes für die Stadtgeschichte,
der zentralen Lage des Planungsgebietes und zur Erhaltung und Weiterentwicklung
der prägenden Ringbebauung ist die Stadt Leipzig bestrebt, hohe Anforderungen an
Gestaltung und Architektur sowie Stadtökologie sicherzustellen. Die Stadt Leipzig
wird dazu Verhandlungen mit den Bauherren aufnehmen und auf die Durchführung
architektonischer Wettbewerbe hinwirken.
Nettowohnfläche gem. §§ 42/44 II BVO
gesamt:
WE:
entfällt
Nettobüro- bzw. Gewerbeflächen gem. §§ 42/44 II BVO in m²: ca. 8.400 für das
Leibnizinstitut für Länderkunde; verbleibende Flächen werden für weitere
wissenschaftliche Einrichtungen benötigt.
Arbeitsplätze:
liegt noch nicht vor
Stellplätze (ebenerdig/Tiefgarage/Parkhaus) Anzahl:
4.
Aussagen zu weiteren Antragstellern für das/die im Punkt 1.1 genannte(n)
Flurstück(e)
Durch das öffentliche Interesse können keine weiteren Bewerber berücksichtigt
werden.
5.
Ergebnis der Prüfung zu Schulen, Kitas und Asylheimen
Das Verkaufsgrundstück wurde in einer Studie als Schulstandort untersucht und wegen der zu geringen Größe verworfen.
6.
Folgen bei Ablehnung
Die Ansiedlung des Leibnizinstituts für Länderkunde ist gefährdet.
Verzicht auf Einnahmen.
7.
Sonstiges
Der Beschluss zu den „Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“(Drs. VI-DS-01690-NF-02)“
schreibt einen Mindestwohnanteil auf dem Baufeld Süd von 40 % der Geschossfläche
vor. Nach ersten Gesprächen mit dem Freistaat Sachsen ist es diesem nicht möglich,
auf dieser Fläche Wohnungen zu errichten. Der Freistaat benötigt die gesamte Fläche
für die Errichtung von Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Konkretere
Aussagen zur möglichen Realisierung von Wohnbebauung können erst im Rahmen
der Verhandlungen nach Bestätigung der Erstvorlage getroffen werden. Die Vorgaben
zur Wohnbebauung gemäß Beschluss VI-DS-01690-NF-02 werden im Rahmen der
Kaufverhandlungen berücksichtigt. Sollte der beschlossene Geschossflächenanteil
für Wohnungen durch den Freistaat Sachsen jedoch nicht oder nicht vollständig
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errichtet werden können, wird geprüft, ob der nicht realisierbare Anteil im mittleren
oder nördlichen Baufeld des Wilhelm-Leuschner-Platzes gebaut werden kann. Über
die Prüfergebnisse wird der Stadtrat informiert.
Die Verwaltung sieht die Bedeutung der Ansiedlung von Wissenschaftseinrichtung in
dieser exponierten Lage. Es werden Synergien mit anderen, bereits bestehenden
Einrichtungen, z.B. Universität Leipzig, HTWK Leipzig, erwartet.
Die Verwaltung hält die Ansiedlung des Leibnitz-Instituts für Länderkunde auf dem
Wilhelm-Leuschner-Platz aus zeitlichen Gründen ausschließlich auf dem Baufeld Süd
für möglich, da nur dieses kurzfristig nach § 34 BauGB und somit ohne die
Aufstellung eines Bebauungsplanes bebaubar ist. Der Freistaat Sachsen möchte den
Grunderwerb schnellstmöglich realisieren. Hintergrund dafür sind zum einen die
aktuellen Kapazitätsprobleme des IfL und zum anderen die bereits in 2016 zur
Verfügung stehenden Baumittel (Fördermittel) für die Neubaumaßnahme, die maximal
um jeweils ein Jahr verschoben werden können. Der Baubeginn soll schnellstmöglich
erfolgen, im Idealfall noch im Jahr 2017. Dies ist auf den Baufeldern Nord und Mitte
aus Gründen des Bebauungsplanungsverfahrens nicht möglich.
Die übrigen beschlossenen Leitlinien des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 392 (z.B. Erschließung, städtebauliche Gestaltung, Umsetzungsqualität) werden
ebenfalls Gegenstand der Kaufvertragsverhandlungen sein.
Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke auf dem WilhelmLeuschner-Platz wird eine Arbeitsgruppe gebildet (Drs. VI-DS-01690-NF-02). Diese
Vorlage zur Aufnahme der Grundstückskaufverhandlungen mit dem Freistaat Sachsen
wird vor Gründung der Arbeitsgruppe in das Gremienverfahren gebracht, um Zeit für
die wichtige Ansiedlung des wissenschaftlichen Instituts zu sparen.
Anlage
Lageplan