Artikel im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Februar 2015 1,2 MB

30 I WALD
BLW 9 I 27. 2. 2015
Das neue ABC beim Rohholz
Seit Jahresbeginn gilt bundesweit die „Rahmenvereinbarung für den
Rohholzhandel in Deutschland“ (RVR). Es gibt weiterhin die Güteklassen A, B, C
und D, aber haben die auch noch die gleichen Inhalte?
Altbewährtes wird
großteils beibehalten
Als Nachfolgeregelung der ForstHKS behält die RVR bewährte Regelungen ihrer Vorgängerin im Grundsatz bei. Zum Beispiel die Ermittlung
von Länge und Durchmesser bei der
manuellen Einzelstamm-Vermessung oder die Vermessung bestimmter Holzmerkmale wie Drehwuchs,
Abholzigkeit und Krümmung. Hier
haben sich nur geringfügige Veränderungen ergeben.
In puncto Qualität beim Stammholz greift die RVR ebenfalls weitgehend auf Altbewährtes zurück. So
gibt es weiterhin die Güteklassen A,
B, C und D. Die Beschreibung dieser
entspricht bei Güte A bis C der ForstHKS. Bei der Güteklasse D allerdings
sind die Anforderungen durch die
RVR deutlich gestiegen. Weichfäule
ist jetzt nur mehr „im äußeren Holzmantel des Wurzelanlaufs zulässig“.
Energieholz als
drittes Sortiment
Am Auffälligsten unterscheidet
sich die RVR von der Forst-HKS
durch eine komplett andere Struktur.
Neu ist die Kategorie Energieholz, die
neben dem Stammholz und dem Industrieholz das dritte Sortiment bildet. Bei der Einteilung des Stammholzes nach Mittendurchmesser gibt
es geringfügige Anpassungen. So
existieren in Zukunft auch eine siebte und achte Stärkeklasse.
Tabellen beschreiben
die Holzqualität
Die größte Neuerung sind die Anlagen zur RVR. Darin werden fünf
Baumartengruppen unterschieden,
nämlich Fichte/Tanne, Kiefer, Dou-
glasie/Lärche, Eiche und Buche.
Es gibt einen Erläuterungsteil zu
den Fachbegriffen aus der Rahmenvereinbarung, Tabellen über Messverfahren, Sektionsraummaß, Rindenabzugswerte usw. und Tabellen
zur Qualitätsermittlung durch Messung bestimmter Holzmerkmale.
In Letzteren sind also erstmals
messbare Grenzwerte für Holzmerkmale angegeben und den einzelnen
Baumartengruppen und Qualitäten
zugeordnet.
Wie die einzelnen Merkmale zu
messen sind, kann im Anhang VIII
„Messung der Merkmale“ nachge-
Akzeptanz ist
notwendig
Die RVR ist darauf angewiesen,
dass sie von vielen Mitgliedern der
Forst- und Holzbranche angewendet wird, denn nur dann kann sie die
Wirkung als bundesweites Grundlagenwerk entfalten.
Der jeweils aktuelle Stand kann unter www.rvr-deutschland.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Die RVR ist auch Inhalt aller Lehrgänge an der Bayerischen Waldbauernschule, die sich mit Holz beschäftigen. Zur praktischen Übung steht
ein eigens dafür eingerichteter Sortierungsparcours zur Verfügung.
Bayerische Waldbauernschule
Kelheim/Goldberg
FOTOS: WBS KELHEIM/GOLDBERG
N
ach der Aufhebung der gesetzlichen
Handelsklassensortierung für Rohholz
(Forst-HKS) Ende 2008 beabsichtigten der Deutsche Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und der Deutsche
Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR)
die Sortierung und Vermessung von
Rohholz sowie die damit zusammenhängenden Begriffsdefinitionen bundeseinheitlich zu standardisieren. Das Ergebnis liegt nun in
Form der Rahmenvereinbarung für
den Rohholzhandel in Deutschland,
kurz RVR, vor und ist seit 1. 1. 2015
in Kraft.
Ziel der RVR ist es, deutschlandweit einen einheitlichen, transparenten und klar definierten Sprach- und
Handelsgebrauch – in der Tradition
der Forst-HKS – im Rohholzhandel
zu gewährleisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich mit dem DFWR und dem
DHWR die beiden Spitzenverbände der deutschen Forst- und Holzwirtschaft zusammengetan und ein
Regelwerk erarbeitet, welches bei
der Sortierung und Vermessung von
Rohholz bewährte Standards erhalten soll. Weiterhin beinhaltet die
RVR neue technische Entwicklungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis.
Sie soll durch die Einsetzung eines
ständigen Ausschusses kontinuierlich weiterentwickelt werden.
schlagen und nachvollzogen werden.
Dieser erklärt die Messung jedes relevanten Merkmals ausführlich und
mithilfe von Bildern.
Abgestuft: Dieser weichfaule Kiefernstamm fällt in
der RVR nicht mehr in Stammholzgüteklasse D.
Exzentrische Lärche: Welche Abweichung des
Kerns welche Güteklasse bringt, steht in der RVR.
Anlage III-a Qualitätssortierung von Stammholz: Fichte/Tanne
Kernrisse (außer Trockenrisse)
A
nicht zulässig
nicht zulässig
≤10
–
≤1,0
≤1,0
–
unbegrenzt
unbegrenzt
≤1/4
Durchmesser
Ringschäle
nicht zulässig
Qualitätsklassen
B
C
≤4
≤8
nicht zulässig
≤4
≤15
unbegrenzt
≤1,0
≤1,3
≤1,0
≤2,0
≤1,5
≤2,0
≤1,3
≤1,6
≤1,5
≤2,5
≤2,0
≤3,0
≤1/3
≤1/2
Durchmesser
Durchmesser
≤1/4
≤1/3
Durchmesser
Durchmesser
<2 mm
(z. B. Trypodendron lineatum)
≥2 mm
(z. B. Sirex, Cerambycidae)
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Merkmale
Äste (cm)
Wuchs
Risse
Insektenfraßgänge
(im Holz)
gesund, verwachsen
faul, nicht verwachsen a
Exzentrizität der Markröhre (%)
einfache <20 cm b
Krüm≥20 bis <35 cm b
mung
(cm/m) ≥35 cm b
<20 cm b
Abholzigkeit
≥20 bis <35 cm b
(cm/m) ≥35 cm b
zulässig
≤1/2
Durchmesser
Hartfäule (Faulflecken)
nicht zulässig
nicht zulässig
im äußeren
Holzmantel des
Wurzelanlaufs bis
15 % des Durchmessers
Weichfäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
im äußeren
Holzmantel des
Wurzelanlaufs
zulässig c
nicht zulässig
leichte jahreszeitlich bedingte
Anflugbläue
zulässig
beginnende
oberflächliche
Verfärbung
zulässig
Fäule
Verfärbung
D
zulässig
zulässig
unbegrenzt
≤1,5
≤2,5
≤3,0
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
Das Qualitätsmerkmal ist als maßgebliches Kriterium für eine Abstufung von Qualitätsklasse B nach Qualitätsklasse C nicht zulässig; b Mittendurchmesser o. R. als Bezugsdurchmesser; c Vorausgesetzt, mindestens 80 % des Querschnitts sind über die gesamte Länge verwendbar;
Weitere Merkmale (z. B. Ovalität, Jahrringbreite, Drehwuchs, Reaktionsholz, Harzgallen) müssen einzelvertraglich geregelt werden.
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