30 I WALD BLW 9 I 27. 2. 2015 Das neue ABC beim Rohholz Seit Jahresbeginn gilt bundesweit die „Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland“ (RVR). Es gibt weiterhin die Güteklassen A, B, C und D, aber haben die auch noch die gleichen Inhalte? Altbewährtes wird großteils beibehalten Als Nachfolgeregelung der ForstHKS behält die RVR bewährte Regelungen ihrer Vorgängerin im Grundsatz bei. Zum Beispiel die Ermittlung von Länge und Durchmesser bei der manuellen Einzelstamm-Vermessung oder die Vermessung bestimmter Holzmerkmale wie Drehwuchs, Abholzigkeit und Krümmung. Hier haben sich nur geringfügige Veränderungen ergeben. In puncto Qualität beim Stammholz greift die RVR ebenfalls weitgehend auf Altbewährtes zurück. So gibt es weiterhin die Güteklassen A, B, C und D. Die Beschreibung dieser entspricht bei Güte A bis C der ForstHKS. Bei der Güteklasse D allerdings sind die Anforderungen durch die RVR deutlich gestiegen. Weichfäule ist jetzt nur mehr „im äußeren Holzmantel des Wurzelanlaufs zulässig“. Energieholz als drittes Sortiment Am Auffälligsten unterscheidet sich die RVR von der Forst-HKS durch eine komplett andere Struktur. Neu ist die Kategorie Energieholz, die neben dem Stammholz und dem Industrieholz das dritte Sortiment bildet. Bei der Einteilung des Stammholzes nach Mittendurchmesser gibt es geringfügige Anpassungen. So existieren in Zukunft auch eine siebte und achte Stärkeklasse. Tabellen beschreiben die Holzqualität Die größte Neuerung sind die Anlagen zur RVR. Darin werden fünf Baumartengruppen unterschieden, nämlich Fichte/Tanne, Kiefer, Dou- glasie/Lärche, Eiche und Buche. Es gibt einen Erläuterungsteil zu den Fachbegriffen aus der Rahmenvereinbarung, Tabellen über Messverfahren, Sektionsraummaß, Rindenabzugswerte usw. und Tabellen zur Qualitätsermittlung durch Messung bestimmter Holzmerkmale. In Letzteren sind also erstmals messbare Grenzwerte für Holzmerkmale angegeben und den einzelnen Baumartengruppen und Qualitäten zugeordnet. Wie die einzelnen Merkmale zu messen sind, kann im Anhang VIII „Messung der Merkmale“ nachge- Akzeptanz ist notwendig Die RVR ist darauf angewiesen, dass sie von vielen Mitgliedern der Forst- und Holzbranche angewendet wird, denn nur dann kann sie die Wirkung als bundesweites Grundlagenwerk entfalten. Der jeweils aktuelle Stand kann unter www.rvr-deutschland.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die RVR ist auch Inhalt aller Lehrgänge an der Bayerischen Waldbauernschule, die sich mit Holz beschäftigen. Zur praktischen Übung steht ein eigens dafür eingerichteter Sortierungsparcours zur Verfügung. Bayerische Waldbauernschule Kelheim/Goldberg FOTOS: WBS KELHEIM/GOLDBERG N ach der Aufhebung der gesetzlichen Handelsklassensortierung für Rohholz (Forst-HKS) Ende 2008 beabsichtigten der Deutsche Forstwirtschaftsrat e. V. (DFWR) und der Deutsche Holzwirtschaftsrat e. V. (DHWR) die Sortierung und Vermessung von Rohholz sowie die damit zusammenhängenden Begriffsdefinitionen bundeseinheitlich zu standardisieren. Das Ergebnis liegt nun in Form der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland, kurz RVR, vor und ist seit 1. 1. 2015 in Kraft. Ziel der RVR ist es, deutschlandweit einen einheitlichen, transparenten und klar definierten Sprach- und Handelsgebrauch – in der Tradition der Forst-HKS – im Rohholzhandel zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich mit dem DFWR und dem DHWR die beiden Spitzenverbände der deutschen Forst- und Holzwirtschaft zusammengetan und ein Regelwerk erarbeitet, welches bei der Sortierung und Vermessung von Rohholz bewährte Standards erhalten soll. Weiterhin beinhaltet die RVR neue technische Entwicklungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Praxis. Sie soll durch die Einsetzung eines ständigen Ausschusses kontinuierlich weiterentwickelt werden. schlagen und nachvollzogen werden. Dieser erklärt die Messung jedes relevanten Merkmals ausführlich und mithilfe von Bildern. Abgestuft: Dieser weichfaule Kiefernstamm fällt in der RVR nicht mehr in Stammholzgüteklasse D. Exzentrische Lärche: Welche Abweichung des Kerns welche Güteklasse bringt, steht in der RVR. Anlage III-a Qualitätssortierung von Stammholz: Fichte/Tanne Kernrisse (außer Trockenrisse) A nicht zulässig nicht zulässig ≤10 – ≤1,0 ≤1,0 – unbegrenzt unbegrenzt ≤1/4 Durchmesser Ringschäle nicht zulässig Qualitätsklassen B C ≤4 ≤8 nicht zulässig ≤4 ≤15 unbegrenzt ≤1,0 ≤1,3 ≤1,0 ≤2,0 ≤1,5 ≤2,0 ≤1,3 ≤1,6 ≤1,5 ≤2,5 ≤2,0 ≤3,0 ≤1/3 ≤1/2 Durchmesser Durchmesser ≤1/4 ≤1/3 Durchmesser Durchmesser <2 mm (z. B. Trypodendron lineatum) ≥2 mm (z. B. Sirex, Cerambycidae) nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig zulässig Merkmale Äste (cm) Wuchs Risse Insektenfraßgänge (im Holz) gesund, verwachsen faul, nicht verwachsen a Exzentrizität der Markröhre (%) einfache <20 cm b Krüm≥20 bis <35 cm b mung (cm/m) ≥35 cm b <20 cm b Abholzigkeit ≥20 bis <35 cm b (cm/m) ≥35 cm b zulässig ≤1/2 Durchmesser Hartfäule (Faulflecken) nicht zulässig nicht zulässig im äußeren Holzmantel des Wurzelanlaufs bis 15 % des Durchmessers Weichfäule nicht zulässig nicht zulässig nicht zulässig im äußeren Holzmantel des Wurzelanlaufs zulässig c nicht zulässig leichte jahreszeitlich bedingte Anflugbläue zulässig beginnende oberflächliche Verfärbung zulässig Fäule Verfärbung D zulässig zulässig unbegrenzt ≤1,5 ≤2,5 ≤3,0 unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Das Qualitätsmerkmal ist als maßgebliches Kriterium für eine Abstufung von Qualitätsklasse B nach Qualitätsklasse C nicht zulässig; b Mittendurchmesser o. R. als Bezugsdurchmesser; c Vorausgesetzt, mindestens 80 % des Querschnitts sind über die gesamte Länge verwendbar; Weitere Merkmale (z. B. Ovalität, Jahrringbreite, Drehwuchs, Reaktionsholz, Harzgallen) müssen einzelvertraglich geregelt werden. a
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