drucksache 6/6535_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATSMlNlSTERlUM
DER FlNANZEN
S SltCHsEN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
Postfach 100 948 1 01076 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion
Drs.-Nr.: 6/6535
Thema: Arbeitsgruppe herrenlose Konten, der Staat als Erbe
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
UK/42-W 1260/1 /1 /262016/47816
Dresden,
Sehr geehrter Herr Präsident,
lfi>. Oktober 2016
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
„Der NRW-Finanzminister hat laut einem Artikel der WAZ vom
30.08.2016 eine Länderarbeitsgruppe zum Thema der Staat als Erbe I
herrenlose Konten initiiert."
Zertifikat seit 2013
audit berufundfamilie
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Ist Sachsen Mitglied der vom nordrhein-westfälischen Finanzminister initiierten Arbeitsgruppe zum Thema der Staat
als Erbe I herrenlose Konten?
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
der Finanzen
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Telefon +49 351 564 4000
Telefax +49 351 564 4009
[email protected]*
Nein.
www.smf.sachsen.de
Verkehrsverbindung:
Frage 2: Falls ja, in welchem Bearbeitungsstadium befindet sich die
Arbeitsgruppe?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen .
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien 3, 7, 8
Haltestelle Carolaplatz
Für Besucher mit Behinderungen
befinden sich Parkplätze im
Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden.
*Kein Zugang für verschlüsselte
elektronische Dokumente. Zugang für
qualifiziert elektronisch signierte
Dokumente nur unter den auf
www.smf.sachsen.de/eSignatur.html
vermerkten Voraussetzunoen.
STAATSMlNlSTERlUM
DER FlNANZEN
Frage 3: Gibt es bereits konkrete Antragsideen, Gesetzesinitiativen oder Ähnliches?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zum Sach- und Ergebnisstand der im Jahr 2013 initiierten Ländergruppe „Unbewegte Konten"
vor?
Zum Sach- und Ergebnisstand einer im Jahr 2013 initiierten Länderarbeitsgruppe „Unbewegte Bankkonten" ist lediglich bekannt, dass der ursprüngliche Vorschlag einer
Ergänzung der Auskunftsberechtigungen nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) um
Fiskalerben bei nachlassgerichtlich festgestellter Fiskalerbschaft nicht weiter verfolgt
wurde. Stattdessen wurde vorgeschlagen, eine entsprechende Kontenabrufbefugnis
zugunsten der für die Verwaltung der Staatserbschaften zuständigen Behörden in § 93
der Abgabenordnung aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde von den Abteilungsleitern
Steuer der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in der Sitzung am
5. und 6. Mai 2015 abgelehnt.
Das Bundesfinanzministerium wurde gebeten, an das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz die Bitte heranzutragen, eine zivilrechtliche Möglichkeit für
eine Kontenabrufmöglichkeit zu prüfen. Der weitere Fortgang der Angelegenheit ist
nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Seite 2 von 2
Freistaat
SACHSEN