Es gilt das gesprochene Wort Tag des Weissen Stocks 15. Oktober 2016, auf dem Bundesplatz Roland Studer, Sektionenratspräsident Sehr geehrte Frau Nationalrätin Sehr geehrter Herr Präsident Liebe Mitglieder und Sympathisanten des Blindenwesens Zuerst möchte auch ich Sie hier auf dem Bundesplatz in Bern herzlich begrüssen und Ihnen für Ihr Engagement danken. Unser Verband, der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband, interpretiert Ihr zahlreiches Erscheinen als ein starkes Zeichen für die Wichtigkeit unserer Anliegen. Ihre Anwesenheit ermöglicht es dem SBV, gegenüber der Bundesverwaltung und der Politik mit Nachdruck und grosser Legitimität auftreten zu können. Herzlichen Dank für Ihr Kommen! Sie alle wissen, wie wichtig für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch für ältere Mitglieder unserer Gesellschaft, die taktil-visuellen Leitlinien sind. Die Leitlinien machen es Betroffenen möglich, sich selbstständig zu orientieren und fortzubewegen. Das System funktioniert aber nur, wenn dieses lückenlos ist, sprich nicht einzelne Elemente daraus entfernt werden. Sie erinnern sich an den Aufschrei, als das Bundesamt für Verkehr die SBB mittels einer Verfügung aufforderte, ein Element dieses Systems im Bahnhof Löwenstrasse in Zürich zu entfernen. Der SBV hat, zusammen mit anderen Organisationen des Blindenwesens und der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Hintergrund war, dass das Bundesamt für Verkehr 2012 mit der Revision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung die taktil-visuellen Markierungen auf Perrons stark eingeschränkt hat. Und jetzt wird es etwas technisch. Im Fall des Bahnhofs Löwenstrasse hat das Bundesamt für Verkehr verlangt, dass die Abgangsmarkierungen, welche dort quer über die ganze Perronbreite durchgezogen wurden, auf die Breite von 2,10 m gekürzt und eine Leitlinie von 2 m Länge, welche um einen Pfeiler führt, entfernt werden müsste. Wir haben diese Anordnung mit unserer Beschwerde angefochten weil: 1. die Massnahme dazu führt, dass Menschen mit Sehbehinderung im Sinne des Behinderten Gleichstellungsgesetzes benachteiligt werden. 2. die Plangenehmigung 2006 auf der Basis der damals geltenden Regelung erfolgte und somit rechtmässig ist 3. die Massnahme unverhältnismässig ist. Nun hat das Bundesamt für Verkehr, wie Sie durch unseren Verband oder aus der Presse erfahren habt, nach einer Begehung mit Fachleuten vor Ort, die Verfügung im Fall Bahnhof Löwenstrasse zurückgezogen und wird die Massnahmen neu beurteilen Die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Verkehr werden zeigen, ob die Bestimmung der neuen Ausführungsbestimmung zur Eisenbahnverordnung in unserem Sinne korrigiert werden können oder ob wir deren Rechtmässigkeit gegebenenfalls an einem anderen Fallbeispiel doch noch gerichtlich klären lassen müssen. Und darum, liebe Sympathisantinnen und Sympathisanten, sind wir hier. Nämlich, um zu manifestieren, dass wir ein lückenloses taktil-visuelles Leitliniensystem verlangen, welches blinden und sehbehinderten Menschen ihre Mobilität selbstständig ermöglicht. Wir fordern ein Leitliniensystem, welches vor allem auf die Bedürfnisse der Betroffenen Rücksicht nimmt. Im Weiteren fordern wir, dass, wie im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorgesehen, rasch mit der Anbringung der Leitlinien auf allen Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen vorwärts gemacht wird. Im Behindertengleichstellungsgesetz wird zugesichtert, dass dies bis 2023 fertig gestellt werden muss. Wir fordern dieses Datum mit Nachdruck ein. Es reicht aber nicht, wenn die taktil-visuellen Leitlinien angebracht sind, sie müssen auch benutzbar sein. Das Motto der heutigen Kampagne zum Tag des Weissen Stocks lautet: "Halte die weissen Leitlinien frei für Blinde und Sehbehinderte." Ist dies nicht gewährleistet, kann die Mobilität ebenfalls eingeschränkt werden und es besteht erhebliche Verletzungsgefahr. Um die breite Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, haben wir nicht nur einen Flyer erstellt, sondern verteilen zusätzlich Pflaster mit aufgedruckten Leitlinien. Dies nach dem Motto: „Wenn die Leitlinien nicht frei sind, könnten blinde oder sehbehinderte Menschen ein Pflaster benötigen“. Wir alle hier setzen ein Zeichen für unsere Forderung. Wir sind jederzeit bereit, für alle Bevölkerungsgruppen gängige Lösungen zu finden. Wir scheuen uns aber auch nicht, notfalls unser Recht auf dem Rechtsweg einzufordern, wenn unseren Ansprüchen nicht Rechnung getragen wird. Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement und ihr Kommen. Wir fordern Sie auf, weiterhin achtsam zu sein, dass bestehende Leitlinien nicht entfernt werden. Fordern Sie Ihre Mobilität zusammen mit uns ein. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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