Sitzung des „Zweckverbandes Breitband Landkreis Waldshut“ am Donnerstag, 27.10.2016, 14.00 Uhr im Landratsamt Waldshut, Kreistagssaal Öffentliche Sitzung TOP 8: Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Beschlussvorschlag Die Satzung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Waldshut über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 27.10.2016 wird beschlossen. Sie ist entsprechend den Regelungen der Verbandssatzung zu veröffentlichen. Sachverhalt Nach § 6 Abs. 6 der Verbandssatzung erhalten der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln ist. Verbandsvorsitzender und Stellvertreter werden ehrenamtlich tätig. Die vorgeschlagenen Beträge in der Satzung über die Ehrenamtsentschädigung berücksichtigen den zusätzlichen Aufwand und die Verantwortung, die mit der Tätigkeit unter Berücksichtigung des Aufgabenfeldes des Zweckverbandes, auch gegenüber seinen Mitgliedern, verbunden ist. Sie spiegeln den Ansatz in der Präambel wider, dass ein zusammenhängendes Netz aufgebaut werden soll. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind nach § 4 Ziffer 3 ehrenamtlich tätig. Gemäß § 9 Ziffer 3 der Verbandssatzung erhalten sie eine Sitzungsentschädigung etc., die in einer Satzung zu regeln ist. Die Verbandsverwaltung empfiehlt die Entschädigungssatzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. Dr. Martin Kistler
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