TOP 8 - Landkreis Waldshut

Sitzung des „Zweckverbandes Breitband Landkreis Waldshut“
am Donnerstag, 27.10.2016, 14.00 Uhr im Landratsamt Waldshut,
Kreistagssaal
Öffentliche Sitzung
TOP 8: Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Beschlussvorschlag
Die Satzung des Zweckverbandes Breitband Landkreis Waldshut über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 27.10.2016 wird beschlossen. Sie ist
entsprechend den Regelungen der Verbandssatzung zu veröffentlichen.
Sachverhalt
Nach § 6 Abs. 6 der Verbandssatzung erhalten der Verbandsvorsitzende und sein
Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung, die in der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln ist. Verbandsvorsitzender und Stellvertreter werden
ehrenamtlich tätig.
Die vorgeschlagenen Beträge in der Satzung über die Ehrenamtsentschädigung
berücksichtigen den zusätzlichen Aufwand und die Verantwortung, die mit der Tätigkeit unter
Berücksichtigung des Aufgabenfeldes des Zweckverbandes, auch gegenüber seinen
Mitgliedern, verbunden ist. Sie spiegeln den Ansatz in der Präambel wider, dass ein
zusammenhängendes Netz aufgebaut werden soll.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung sind nach § 4 Ziffer 3 ehrenamtlich tätig. Gemäß
§ 9 Ziffer 3 der Verbandssatzung erhalten sie eine Sitzungsentschädigung etc., die in einer
Satzung zu regeln ist.
Die Verbandsverwaltung empfiehlt die Entschädigungssatzung in der als Anlage beigefügten
Fassung zu beschließen.
Dr. Martin Kistler