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Newsletter Ausland Oktober 2016
1.
Aktuelles
Inhalt
1.
Aktuelles .................................................. 1
1.1
Was kommt nach Welcome? ................... 1
1.2
A1-Bescheinigungen künftig elektronisch 2
2.
Beschäftigung im Inland ........................... 2
2.1
Zehn Tipps fürs Begrüßungspaket ........... 2
2.2
Internationalisierung und mehr:
prominente Referenten beim DALK ......... 3
2.3
Brexit: Doppelpass für Briten in
Deutschland ist möglich ........................... 4
3.
Entsendung ins Ausland .......................... 5
3.1
Diese Länder stehen im Fokus der
Expats ...................................................... 5
3.2
Wissenswertes zu Geburten im
Auslandseinsatz....................................... 5
3.3
Roaming im Ausland ohne Limits ............. 6
4.
Rechtliches .............................................. 6
4.1
Schweiz: neue Erklärung zur Meldepflicht6
4.2
Vorsorgeaufwendungen: neue Liste mit
Globalbeiträgen ....................................... 6
4.3
Sozialversicherungsrecht bei
Entsendungen nach China ...................... 6
1.1 Was kommt nach Welcome?
Willkommenskultur – schön und gut. Wie aber
ausländische Mitarbeiter nach dem Honeymoon
ins Unternehmen integriert werden können,
erfahren Personalverantwortliche aktuell in der
bundesweiten TK-Workshop-Reihe "Welcome!".
Im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung erörtern
Experten mit Personalverantwortlichen unter dem
Titel "Was kommt nach Welcome?" aktuelle Fragen
rund um das Thema interkulturelle Konflikte und
tauschen eigene Erfahrungen aus.
"Sobald die Luftschlangen weggefegt sind und der
Alltag Einzug gehalten hat, geraten die guten
Vorsätze von der Begrüßungsfeier für die neuen
Kollegen schnell in Vergessenheit", umschreibt
Burkhard Herweg das Dilemma in vielen Unternehmen. Herweg ist Coach und Leiter des Berliner
Unternehmens Consilcom. Der Experte der TKWorkshop-Reihe war selbst viel in den USA, Afrika
und Asien unterwegs und berät Unternehmen, die in
diese Kontinente Mitarbeiter entsenden. In Sachen
Willkommenskultur werde in Deutschland schon viel
getan – allerdings "sind wir noch nicht ganz aus der
Boxengasse herausgekommen", so lautet seine
Einschätzung.
Arbeiten an den "No Gos"
Sehr geehrte Damen und Herren,
Formulare aus Papier gehören vielfach der Vergangenheit an – insbesondere in der Personalabrechnung und in der Kommunikation mit den Sozialversicherungen. Nun sind auch die Tage für das A1Entsendeformular gezählt. Mehr dazu erfahren Sie
im aktuellen Newsletter.
Die Ursache für viele Konflikte sieht der 65-Jährige
in den Verschiedenheiten der Wertewelt aller Menschen – auch innerhalb der deutschen Bevölkerung.
"Die große Herausforderung – vor allem für die
heimische Belegschaft – besteht darin, Eigenarten
von Ausländern zu akzeptieren, die bei uns in
Deutschland ein No Go sind", lautet eine der
Erkenntnisse.
Schlummern im Meeting, Schlürfen beim Essen?
Außerdem in dieser Ausgabe: Tipps für das
Willkommenspaket und Eindrücke aus den TKWelcome-Workshops. Die TK lädt Personalverantwortliche in vielen Städten zu den Veranstaltungen
ein.
Freundliche Grüße
Ihr TK-Firmenkundenservice
Das Einschlafen während eines Vortrags sei bei
japanischen Beschäftigten ebenso eine gängige
Angelegenheit wie lautes Schlürfen der Suppe in
der Kantine, zitiert Herweg einige Beispiele. Gleichzeitig gebe es in der Heimat vieler Kollegen nicht
das Sicherheitsdenken, das in Deutschland vorherrscht. Herweg setzt auf Verständnis und Kommunikation – auf beiden Seiten: "Gehen Sie der Frage
immer auf den Grund, warum sich Menschen so
verhalten, wie sie es tun. Allein damit entsteht ein
ganz anderes Verständnis füreinander", empfiehlt
er.
Newsletter Ausland Oktober 2016
Chefs als Botschafter
Vor allem Führungskräfte seien in der besonderen
Verantwortung, die neuen und bisherigen Kollegen
aufeinander einzustimmen, wie Sarah Hatfield vom
Unternehmen Gailus.org erklärt. Die Ursache für
eine schleppende Willkommenskultur liege häufig
im Rollenkonflikt, dem Führungskräfte zuweilen
unterliegen – und dann das Thema allein auf die
HR-Abteilung abschieben. "Belehren lassen will sich
keiner, aber gut sein will jeder", so Hatfield. Die
Wissenschaftlerin verrät einen Tipp, mit dem sie
auch im Bereich Gesundheitsmanagement gute
Erfahrungen gemacht hat: "Beziehen Sie die
Führungskraft ein, indem Sie gemeinsam Marketing
für die Sache betreiben."
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international besetzten Arbeitsgruppe ausgearbeitet
wurden.
Prüfkriterien europaweit gültig
Europaweit gelten einheitliche Prüfkriterien zur
Beurteilung darüber, ob bei einer Entsendung ins
Ausland eine Weiterversicherung im Heimatland
möglich ist. Das neue A1-Formular ist nach Angaben des Spitzenverbandes besser auf diese
Kriterien abgestimmt. Es ist gültig für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für die
Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes
(Island, Norwegen, Liechtenstein) und für die
Schweiz.
Neues Formular zum Download
Effektiver Erfahrungsaustausch
Auch in der aktuellen Workshop-Reihe zeigt sich,
wie stark die Teilnehmer von den Erfahrungen
anderer profitieren. Denn in Unternehmen gibt es
bereits Best Practice-Beispiele in Sachen Willkommenskultur, wie etwa im "internationalen Marktplatz"
von Konica Minolta. "Regelmäßig stellen die Mitarbeiter ihr Land vor, zeigen Bilder, Filme, Musik und
Essen", erzählt Christine Bethmann, Senior HR
Specialist des Unternehmens in Langenhagen.
"Selbst Mitarbeiter, die bisher skeptisch waren,
haben sich darauf eingelassen – und erlebt, wie
spannend Vielfalt im Unternehmen sein kann."
Arbeitgeber können den Fragebogen A1 zur
Entsendung unter www.firmenkunden.tk.de
(Webcode 229478) herunterladen.
Auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle
Krankenversicherung – Ausland unter
www.dvka.de stehen alle Formulare als Druckoder Onlineversion zur Verfügung.
Quelle: TK
2.
Beschäftigung im Inland
2.1 Zehn Tipps fürs Begrüßungspaket
Teilnahme noch kurzfristig möglich
Dresden, Leipzig, Bremen, Köln und Düsseldorf
sind Städte, in denen "Was kommt nach Welcome?"
im Oktober und November Station macht. In der
Terminübersicht erfahren Sie, wo noch Anmeldungen möglich sind. Mehr dazu finden Sie unter
www.tk.de (Webcode 820768).
Quelle: TK
1.2 A1-Bescheinigungen künftig elektronisch
Ab sofort sind neue A1-Fragebögen zur Auslandsentsendung im Einsatz: Sie enthalten neue
Formularfelder und ermöglichen präzisere Antworten. Ab dem nächsten Jahr sollen Arbeitgeber das Formular erstmals online aus dem
Abrechnungsprogramm an den jeweiligen
Sozialversicherungsträger übermitteln können.
Ein Mitarbeiter aus dem Ausland hat seinen Job
angetreten. Was gehört ins Begrüßungspaket?
Wir haben Tipps von HR-Verantwortlichen,
Experten und Expatriates gesammelt.
Ordner Welcome to Germany
Die TK bietet Arbeitgebern ein Willkommenspaket
für internationale Mitarbeiter. "Vor allem den Guide
for Germany in deutscher und englischer Sprache
nimmt jeder gern", berichtet die HR-Verantwortliche
einer international tätigen Forschungseinrichtung.
Das Buch ist speziell für ausländische Fachkräfte in
Deutschland konzipiert worden und bietet Wissenswertes für den Alltag – von der Behördenanmeldung
bis hin zum Sozialversicherungssystem. Den
Service und weitere Informationen erhalten Arbeitgeber nach Kontaktaufnahme mit der TK.
Sprachkurs und Training
Hintergrund ist das SGB IV-Änderungsgesetz, das
die Umstellung auf die elektronische Kommunikation regelt. Die Einführung erfolgt in Stufen: Im
kommenden Jahr können Arbeitgeber direkt aus
dem Programm heraus die Bescheinigung ausfüllen
und absenden. Ab Januar 2018 sollen auch die
ausstellenden Stellen die Bescheinigung auf elektronischem Weg zurücksenden. Im Rahmen eines
Probelaufs von zwei Jahren wird das Verfahren
getestet, danach soll es Pflicht werden.
Seit kurzem sind neue Papier-Formulare im Einsatz,
die den Anforderungen des elektronischen Datenaustauschs EESSI entsprechen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hat
die Änderungen bekanntgegeben, die von einer
"Es ist wirklich offensichtlich, dass man Deutsch
sprechen muss, wenn man in Deutschland wohnt",
schreibt Claudio Rimmele in seinem Blog "I heart
Berlin". Er empfiehlt eine unkonventionelle Art und
Weise für das Erlernen deutscher Begriffe: Die
Galerie "Days of Deutsch" eines in Berlin lebenden
Londoner Fotografen, der Fotos aus dem Alltag mit
ihrer deutschen Bedeutung in Szene setzt. Deutschkurse mit Videos und interaktiver Betreuung liefert
derweil das Portal papagei.com. Die TK bietet über
eine Kooperation mit dem Portal OnlineDeutschkurse für Expats an.
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Infos zur Mülltrennung
"Dass man Flaschen zurück in den Supermarkt
bringen soll, ist für viele einfach fremd", erzählt Lina
Betancourt, die ausländische Mitarbeiter im Pflegeunternehmen Medizin Mobil begrüßt. Regeln zur
Müllentsorgung gehören deshalb für sie mit ins
Begrüßungspaket für neue Kollegen. Übrigens:
Viele lokale Entsorgungsorganisationen bieten
Broschüren in unterschiedlichen Sprachen an. Was
in welche Tonne gehört, erklären zum Beispiel die
Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) mit Flyern in
zahlreichen Sprachen – leicht verständlich und
versehen mit den entsprechenden Symbolen.
Newsletter Ausland Oktober 2016
der hat's schlicht und ergreifend schwer." Ob Ausländer oder nicht: "Eine Gehaltsbescheinigung und
eine Schufa-Auskunft werden häufig nachgefragt."
Grundlagenwissen erhalten Expats im Portal makeit-in-germany.com des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF). Die Infos gibt es auch auf
Englisch, Türkisch und Russisch.
Eine Übersetzung der wichtigsten deutschen
Begriffe in Wohnungsanzeigen ist außerdem im
Blog My German Expert zu finden. Eine PDFBroschüre in englischer Sprache mit wichtigen
Grundsätzen aus dem deutschen Mietrecht hat die
Uni Bremen zusammengestellt.
Münzen-Knigge
Der Verdienstnachweis – auf Englisch erklärt
"Alles unter fünf Euro wird in Münzen gezahlt. Nach
einer Woche wirst du dich fühlen wie Dagobert
Duck“, weiß die US-Amerikanerin Halee Morningstar
Holland, die einen Blog betreibt und ein paar Jahre
in Deutschland verbracht hat. Sie empfiehlt allen
Neu-Deutschen die Anschaffung einer Geldbörse,
um die Münzen in Schach zu halten. "Vielerorts
werden keine Kreditkarten oder EC-Karten akzeptiert. Das war für uns hart, weil wir in den Staaten
nie Bargeld dabei hatten."
Tipps für den Feierabend
Viele Menschen aus dem Ausland wünschen sich
nach Feierabend den Kontakt mit Landsleuten:
Spezielle Organisationen wie "JustLanded" oder
"InterNations" bieten hier lokale Treffpunkte, bei
denen häufig auch Einheimische dabei sind, die
gern mit anderen Sprachen und Kulturen in Kontakt
kommen.
Er gehört zu den Dingen, die selbst für manchen
deutschen Mitarbeiter "ein Buch mit sieben Siegeln"
sind: Der Verdienstnachweis. Im TK-Service Ausland haben wir die wichtigsten Begriffe und ihre
englische Bedeutung aus der Lohnabrechnung
zusammengestellt.
Öffnungszeiten der Supermärkte
"Sonntags sind die meisten Läden geschlossen, und
es macht den Eindruck, als ob alle plötzlich von der
Erdoberfläche verschwunden sind" berichtet Ashay
Mulye aus Indien, die ein knappes Jahr in Deutschland verbracht hat. Eine Liste mit den umliegenden
Supermärkten und ihren Öffnungszeiten schafft
Abhilfe. "Mit der Zeit gewöhnt man sich daran, und
man sorgt für die Sonntage am Freitag und am
Samstag vor."
Quelle: TK
Persönlicher Ansprechpartner
"Wohnungssuche, Kontoeröffnung, Bürgeramt – wer
aus dem Ausland kommt, braucht oft eine intensive
Betreuung", hat Sylvia Ende von der Hochschule
Hannover festgestellt. Sie unterstützt Studierende
und Mitarbeiter bei der Vorbereitung und Organisation ihres Aufenthaltes. "Oft sind es unsere Ansprüche an Ordnung, Hygiene und Bürokratie, die vielen
einfach fremd sind", so Ende.
Feiertagskalender
Deutschland hat viele gesetzliche Feiertage. Die
Unterschiede zwischen den Bundesländern sorgen
bei Menschen aus dem Ausland regelmäßig für
Erstaunen. Ein Kalender mit den wichtigsten
Feiertagen gehört auf jeden Fall in das Begrüßungspaket für Neubürger. Eine Liste von bayerischen
gesetzlichen Feiertagen in englischer Sprache ist
beispielsweise auf der mehrsprachigen Seite der
Bavaria Tourismus Marketing GmbH zu finden.
Tipps zur Wohnungssuche
Ob über das Schwarze Brett oder durch konkrete
Hilfe bei der Wohnungssuche – als Arbeitgeber
kann man ausländischen Neu-Kollegen an dieser
Stelle sehr hilfreich sein. Für Mitarbeiter, die nur
befristet beschäftigt sind, bleibt nach Auskunft von
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund nur ein
kleines Marktsegment. "Wer kurzfristig mieten will,
2.2 Internationalisierung und mehr: prominente
Referenten beim DALK
Jenke von Wilmsdorff, Wolfgang Grupp, Joey
Kelly, Samy Molcho, Aladin El-Mafaalani – das
sind nur einige der Referenten des Deutschen
Ausbildungsleiterkongresses (DALK) in Düsseldorf vom 21. bis 23. November. Die Internationalisierung ist eins der Top-Themen der Veranstaltung, zu der noch Anmeldungen möglich
sind.
Eine Auswahl von Vorträgen und Referenten:
Internationalisierung in der Ausbildung:
Prävention interkultureller Konflikte Professor Aladin El-Mafaalani, Politikwissenschaftler
FH Münster
23. November von 10:45 – 12:00 Uhr
Business-Knigge: So vermitteln Sie Ihren
Mitarbeitern elementare Verhaltensregeln
Moritz Freiherr Knigge, Inhaber Freiherr Knigge
oHG,
23. November von 9:00 – 10:15 Uhr
Newsletter Ausland Oktober 2016
Eignungsdiagnostik 4.0: So wählen Sie die
richtigen Azubis aus!
Andreas Frintrup Vorstandsmitglied HR Diagnostics
23. November von 10:45 – 12:00 Uhr
Wer wagt, gewinnt – Ausbruch aus der Komfortzone
Jenke von Wilmsdorff, Schauspieler, Reporter,
Autor und Redakteur
23. November von 13:00 – 13:45 Uhr
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Anmeldung und weitere Informationen
Die TK ist exklusiver Gesundheitspartner der
Veranstaltung und bietet im Firmenkundenservice
alle Informationen zu den Programmhighlights. Wer
am Kongress teilnehmen möchte, kann sich auf der
Seite des Veranstalters anmelden. Die Zahl der
Kongressbesucher ist begrenzt, so dass empfohlen
wird, die Teilnahme frühzeitig zu sichern.
Mehr dazu finden Sie unter www.tk.de/dalk.
Quelle: TK
Fachkräftemangel 4.0: So sieht die Personalarbeit der Zukunft aus
Sven Gábor Jánsky, Zukunftsforscher & Chairman,
Trendinstitut 2b AHEAD Thinktank
22. November von 9:30 – 10:30 Uhr
Akademisierungswahn – zur Krise der akademischen und beruflichen Zukunft
Professor Julian Nida-Rümelin, Philosoph
22. November von 11:15 – 12:30 Uhr
"Wir schaffen das!": Internationale Vielfalt in der
Ausbildung erfolgreich managen! – Erfolgsfaktor interkulturelle Kompetenz bereits in der
Ausbildung nutzen
Andreas Gailus, Geschäftsführer gailus.ORG und
Prof. Dr. Sonia Lippke, Professorin für
Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin
Preworkshop am Vorkongresstag
21. November von 14:00 – 18:00 Uhr
Haftungsfalle Azubi-Recruiting: Was muss ich
aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten?
Dr. Nele Urban, Fachanwältin für Arbeitsrecht
22. November von 11:15 – 12:30 Uhr
Körpersprache in der Ausbildung. Die Zunge
kann lügen – der Körper nie
Samy Molcho, internationale Kapazität für
Körpersprache, Buchautor
22. November von 14:00 – 15:15 Uhr
Warum Jugendliche so sind, wie sie sind:
Azubis verstehen und zu Höchstleistung
motivieren
Dr. Michael Winterhoff, Kinder- und
Jugendpsychiater sowie Bestsellerautor
22. November 11:15 – 12:30 Uhr
Always on – Gesundheitsmanagement in der
digitalen Welt: Wie machen wir die Generation
"always on" fit für den Jobeinstieg? Chancen
und Risiken der Mediennutzung
Thomas Holm, Fachreferatsleiter
Gesundheitsförderung Lebenswelten der TK
22. November von 11:15 – 12:30 Uhr
2.3 Brexit: Doppelpass für Briten in
Deutschland ist möglich
Britische Staatsbürger, die in Deutschland
leben, dürfen zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Das hat die Bundesregierung bei einer Anfrage im Bundestag im
Zuge des Brexit-Votums klargestellt. Auf die
Mindest-Aufenthaltsdauer kommt es bei der
Erteilung nicht immer an.
Alle Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten können die
doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie
die Voraussetzungen erfüllen. Dies gelte auch für
Menschen aus Großbritannien – unabhängig von
der Brexit-Diskussion, wie die Bundesregierung in
einer Stellungnahme mitteilte.
Mehrere Abgeordnete hatten sich im Rahmen einer
Kleinen Anfrage im Bundestag danach erkundigt,
wie sich Zuwanderer aus dem Königreich in
Deutschland einbürgern dürfen. Vizekanzler Sigmar
Gabriel hatte laut Zeitungsbericht zuvor gefordert,
dass in Deutschland lebende junge Briten ein
Einbürgerungsrecht haben sollten, ohne die
britische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen.
Acht Jahre Aufenthaltsdauer – mit Ausnahmen
Bei der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft
handelt es sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 8 StAG) um eine Ermessensentscheidung. Voraussetzung ist in der Regel eine achtjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland. "Allerdings
ist bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen
Interesses (im Einzelfall) eine erhebliche Verkürzung der grundsätzlich vorgesehenen achtjährigen
Aufenthaltsdauer möglich", heißt es in der Erklärung
der Bundesregierung.
Seit der Jahrtausendwende seien insgesamt 5.000
Briten in Deutschland eingebürgert worden, heißt es
in der Antwort weiter. Aktuell leben demnach etwa
100.000 Menschen mit britischem Pass in Deutschland.
Nach dem Brexit-Votum im Juni hatten Städte und
Gemeinden eine verstärkte Nachfrage nach einer
zusätzlichen deutschen Staatsbürgerschaft seitens
britischer Staatsbürger verzeichnet. Genaue
bundesweite Zahlen zu Doppelpass-Anträgen sollen
frühestens Mitte 2017 vorliegen.
Quelle: TK
Seite 5
3.
Entsendung ins Ausland
3.1 Diese Länder stehen im Fokus der Expats
Die aktuelle Erhebung der Expat-Community
InterNations zeigt: Spitzenreiter für Berufstätige,
die ins Ausland gehen, sind Luxemburg und
Taiwan – letztgenannte Nation glänzt auch in
Sachen Lebensqualität und Bezahlbarkeit.
Deutschland rangiert auf Platz drei.
Zum dritten Mal hat die Community InterNations ihre
Mitglieder nach den besten Destinationen im Ausland gefragt. In zahlreichen Kategorien haben die
14.300 Teilnehmer ihre Bewertung abgegeben,
unter anderem zum Thema Arbeiten im Ausland. Im
daraus resultierenden "Working Abroad Index" hat
Luxemburg die Nase vorn.
76 Prozent der Beschäftigten fühlen sich in Luxemburg allgemein wohl – vor allem die Work-LifeBalance, Job-Sicherheit und Karrierechancen lagen
laut Befragung deutlich über dem Durchschnitt.
Neben der Finanzbranche, die von einem Drittel
gewählt wurde, ist der öffentliche Sektor bei den
ausländischen Expats angesagt.
An Platz zwei der Befragung liegt Taiwan: 82 Prozent der Expats haben angegeben, mit der Arbeit
zufrieden zu sein – nur neun Prozent würden diesen
Punkt negativ bewerten (Durchschnitt weltweit: 24
Prozent).
Ebenso wie in Luxemburg liegt die Arbeitszeit in
Taiwan etwa im globalen Durchschnitt. Immerhin:
Acht von zehn Expats sind zufrieden mit der
Jobsicherheit – gegenüber 56 Prozent im weltweiten Durchschnitt. Lehrer, akademisches Personal und Wissenschaftler waren in der Studie stärker
vertreten als im weltweiten Schnitt.
Der Inselstaat liegt auch bei den Finanzen ganz
vorne und landet bei den lokalen Arbeitsbedingungen auf dem zweiten Platz. Erstaunliche 85
Prozent der dort lebenden Expats sind mit ihrer
finanziellen Lage zufrieden, im Vergleich zum
weltweiten Durchschnitt von 64 Prozent.
"Kühles Wetter, frostiger Empfang"
Und Deutschland? Unser Land hat im Vergleich
zum letzten Jahr aufgeholt. Als mittlerweile drittplatzierte Nation im "Working Abroad Index" ist
Deutschland Vizeweltmeister in Sachen Jobsicherheit. Insgesamt liegt Deutschland in der Beliebtheitsskala bei den Einwanderern aus dem Ausland
hingegen auf dem 17. Platz von insgesamt 67
Ländern.
"Während das kühle Wetter und der ebenso frostige
Empfang für Expats zu einem gewissen Teil erklären können, weshalb Deutschland nicht in den Top
Ten vertreten ist, verhilft die sprichwörtliche deutsche Effizienz zu einem sehr guten dritten Platz
beim Thema Arbeiten im Ausland", resümiert
InterNations in einer Pressemitteilung.
Newsletter Ausland Oktober 2016
Fast drei Viertel aller internationalen Arbeitskräfte in
Deutschland (72 Prozent) sind mit ihrer 39,9-stündigen Arbeitswoche – die um 1,5 Stunden kürzer ist
als der weltweite Durschnitt von 41,4 Stunden – im
Allgemeinen zufrieden.
Zur Studie
Für die jährliche Expat Insider Studie von
InterNations haben rund 14.300 im Ausland lebende
und arbeitende Personen aus 191 Ländern und mit
174 Nationalitäten Informationen zu zahlreichen
Aspekten ihres Lebens im Ausland und zu ihrer
Person (Geschlecht, Alter, Nationalität, etc.) zur
Verfügung gestellt. Die Umfrageteilnehmer wurden
gebeten, 43 verschiedene Faktoren rund um das
Thema Leben im Ausland auf einer Skala von eins
bis sieben zu bewerten.
Quelle: TK
3.2 Wissenswertes zu Geburten im
Auslandseinsatz
Expats im Ausland, die während des Auslandsaufenthaltes Eltern werden, müssen wissen: Die
deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht immer
automatisch.
Eltern mit deutschem Pass erhalten für ein im Ausland geborenes Kind automatisch die deutsche
Staatsbürgerschaft. Ist nur der Vater Deutscher und
nicht mit der Mutter verheiratet, gibt es eine Ausnahme: Er muss seine Vaterschaft nach deutschem
Recht wirksam anerkennen. Diese Erklärung kann
er bei der zuständigen Auslandsvertretung
vornehmen.
Besonderheit für nach 1999 Geborene
Wichtig zu wissen ist: Wer nach 1999 im Ausland
geboren wurde und einen deutschen Pass hat,
erhält für die eigenen Kinder nicht automatisch auch
einen deutschen Pass. Die deutsche Staatsangehörigkeit gibt es in diesem Fall nur rückwirkend, wenn
Eltern innerhalb eines Jahres den Eintrag ins
deutsche Geburtenregister beantragen. Zuständig
ist das Standesamt in Deutschland oder die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Die Regel gilt auch für jene, die im Ausland nach
1999 geboren wurden und wieder nach Deutschland
zurückgekehrt sind.
Weitere Informationen
Umfangreiche Informationen stellt das Auswärtige
Amt auf seiner Internetseite www.auswaertigesamt.de unter dem Stichwort "Geburt eines Kindes
im Ausland" zur Verfügung. Hier finden Eltern auch
Hinweise zu Kindergeld und Sorgerecht.
Quelle: Auswärtiges Amt
Newsletter Ausland Oktober 2016
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Beispiele für meldepflichtige Tätigkeiten:
3.3 Roaming im Ausland ohne Limits
Extra-Kosten für die Datennutzung im EUAusland sollen ab Mitte nächsten Jahres
komplett der Vergangenheit angehören. Auch
Daten- oder Zeitlimits für Ausländer sollen nach
einem neuen Vorschlag verboten sein.
Die Europäische Kommission hat jetzt angekündigt,
dass Mobilfunkanbieter weder eine zeitliche Begrenzung noch ein Limit des Datenvolumens für ausländische Handynutzer einrichten dürfen.
"Ziel ist es, dass Reisende ihre SIM-Karte aus dem
EU-Mitgliedsland, in dem sie leben oder in dem sich
hauptsächlich aufhalten, im EU-Ausland so wie zu
Hause nutzen können“, erklärt die deutsche
Vertretung der EU-Kommission.
Nach dem aktuellen Zeitplan wird die Europäische
Kommission bis Dezember 2016 das Feedback von
Regulierungsbehörden, Mitgliedsstaaten und "allen
interessierten Parteien" einholen und eine endgültige Entscheidung treffen. Das limitfreie Roaming tritt
dann am 15. Juni 2017 in Kraft.
Quelle: Europäische Kommission
4.
Rechtliches
4.1 Schweiz: neue Erklärung zur Meldepflicht
Mal eben zu einer Besprechung in die Schweiz
reisen – muss man das behördlich anmelden?
Diese Frage beschäftigt regelmäßig deutsche
Unternehmen, die im südlichen Nachbarland
tätig sind. Entscheidend für die Frage ist nämlich, um was es bei der Besprechung geht. Um
die Einschätzung zu erleichtern, hat die Schweizer Regierung die Regeln zur Personenfreizügigkeit präzisiert.
Viele grenzüberschreitende Dienstleistungen
müssen spätestens acht Tage vorher bei den
Kantonsbehörden angemeldet und genehmigt
werden. Die strengen Regelungen sind von der
Schweiz eingeführt worden, um Lohndumping durch
Zuwanderung aus dem Ausland zu verhindern.
Auf insgesamt 95 Seiten hat die Schweizerische
Eidgenossenschaft die Weisungen zur Personenfreizügigkeit zusammengefasst. Neu ist ein Anhang,
der die Regeln für verschiedene meldepflichtige und
nicht meldepflichtige Tätigkeiten verdeutlicht.
Beispiele für nicht meldepflichtige Tätigkeiten:
•
•
•
Kundenmeetings zur Vertragsverhandlung und
Vertragsunterzeichnung
Strategiesitzungen, Kick-off-Meetings, Informationsaustausch
Teilnahme an Konferenzen, ohne eine Präsentation zu halten
•
•
•
•
Kundenmeetings als Beratungsgespräche
Besprechungen zum weiteren Vorgehen oder
zur Planung von Projekten
Abnahme von Arbeiten
Kundenakquise
Eine ausführlichere Liste und die Zusammenfassung der neuen Regelungen hat die Handelskammer Deutschland Schweiz auf ihrer Internetseite
www.handelskammerjournal.ch veröffentlicht.
Sie empfiehlt, die Vorlauffrist von acht Tagen an die
Arbeitsprozesse anzupassen. Auch wird auf die
Einhaltung der Schweizer Mindestlohnbestimmungen hingewiesen. Die Handelskammer steht für
weitere Informationen per E-Mail und telefonisch zur
Verfügung.
Quelle: TK
4.2 Vorsorgeaufwendungen: neue Liste mit
Globalbeiträgen
Das Bundesfinanzministerium hat in einem
aktuellen Rundschreiben mitgeteilt, wie Vorsorgeaufwendungen aus dem Ausland in der Einkommenssteuererklärung 2017 berücksichtigt
werden.
Wer als Arbeitnehmer im Ausland Beiträge zur
Sozialversicherung leistet, kann diese bei der
deutschen Steuer geltend machen. Arbeitgeber
müssen bereits in der Lohnsteuerbescheinigung
ihren Anteil an den Globalbeiträgen zur Sozialversicherung angeben.
Die Werte für 2017 gibt das Ministerium in dem
aktuellen Rundschreiben für die Länder Belgien,
Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal,
Spanien, Großbritannien und Zypern bekannt.
Die Tabelle gilt ausschließlich für europäische
Staaten. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an
Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb
Europas geleistet werden, müssen je nach Einzelfall
berechnet werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium
4.3 Sozialversicherungsrecht bei
Entsendungen nach China
Bei Entsendungen nach China entstehen häufig
viele Fragen zur Sozialversicherung – Antworten
finden Sie im TK-Firmenkundenportal.
Werden Mitarbeiter in China eingesetzt, ist ein
Verbleib in der deutschen Sozialversicherung nur
für die Renten- und Arbeitslosenversicherung
möglich – sobald die Kriterien einer Entsendung
erfüllt sind. Ansonsten ist es auch möglich, eine
Ausnahmevereinbarung zu beantragen.
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Zahlreiche weitere Fragen und Antworten zum
Sozialversicherungsrecht finden Sie in unserem
Online-Lexikon unter www.tk-lex.tk.de.
Weitere hilfreiche kompakte Informationen und
Links zum Aufenthalt in China haben wir außerdem
in unserer Länderübersicht unter
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 463406) im
TK-Service Ausland zusammengestellt.
Quelle: TK
Weitere Information zu Themen rund um
Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht
finden Sie in unserem Firmenkundenportal
www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738).
Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und
praktische Rechner haben wir für Sie in unserem
Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex
zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de.
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