Newsletter Ausland Oktober 2016 1. Aktuelles Inhalt 1. Aktuelles .................................................. 1 1.1 Was kommt nach Welcome? ................... 1 1.2 A1-Bescheinigungen künftig elektronisch 2 2. Beschäftigung im Inland ........................... 2 2.1 Zehn Tipps fürs Begrüßungspaket ........... 2 2.2 Internationalisierung und mehr: prominente Referenten beim DALK ......... 3 2.3 Brexit: Doppelpass für Briten in Deutschland ist möglich ........................... 4 3. Entsendung ins Ausland .......................... 5 3.1 Diese Länder stehen im Fokus der Expats ...................................................... 5 3.2 Wissenswertes zu Geburten im Auslandseinsatz....................................... 5 3.3 Roaming im Ausland ohne Limits ............. 6 4. Rechtliches .............................................. 6 4.1 Schweiz: neue Erklärung zur Meldepflicht6 4.2 Vorsorgeaufwendungen: neue Liste mit Globalbeiträgen ....................................... 6 4.3 Sozialversicherungsrecht bei Entsendungen nach China ...................... 6 1.1 Was kommt nach Welcome? Willkommenskultur – schön und gut. Wie aber ausländische Mitarbeiter nach dem Honeymoon ins Unternehmen integriert werden können, erfahren Personalverantwortliche aktuell in der bundesweiten TK-Workshop-Reihe "Welcome!". Im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung erörtern Experten mit Personalverantwortlichen unter dem Titel "Was kommt nach Welcome?" aktuelle Fragen rund um das Thema interkulturelle Konflikte und tauschen eigene Erfahrungen aus. "Sobald die Luftschlangen weggefegt sind und der Alltag Einzug gehalten hat, geraten die guten Vorsätze von der Begrüßungsfeier für die neuen Kollegen schnell in Vergessenheit", umschreibt Burkhard Herweg das Dilemma in vielen Unternehmen. Herweg ist Coach und Leiter des Berliner Unternehmens Consilcom. Der Experte der TKWorkshop-Reihe war selbst viel in den USA, Afrika und Asien unterwegs und berät Unternehmen, die in diese Kontinente Mitarbeiter entsenden. In Sachen Willkommenskultur werde in Deutschland schon viel getan – allerdings "sind wir noch nicht ganz aus der Boxengasse herausgekommen", so lautet seine Einschätzung. Arbeiten an den "No Gos" Sehr geehrte Damen und Herren, Formulare aus Papier gehören vielfach der Vergangenheit an – insbesondere in der Personalabrechnung und in der Kommunikation mit den Sozialversicherungen. Nun sind auch die Tage für das A1Entsendeformular gezählt. Mehr dazu erfahren Sie im aktuellen Newsletter. Die Ursache für viele Konflikte sieht der 65-Jährige in den Verschiedenheiten der Wertewelt aller Menschen – auch innerhalb der deutschen Bevölkerung. "Die große Herausforderung – vor allem für die heimische Belegschaft – besteht darin, Eigenarten von Ausländern zu akzeptieren, die bei uns in Deutschland ein No Go sind", lautet eine der Erkenntnisse. Schlummern im Meeting, Schlürfen beim Essen? Außerdem in dieser Ausgabe: Tipps für das Willkommenspaket und Eindrücke aus den TKWelcome-Workshops. Die TK lädt Personalverantwortliche in vielen Städten zu den Veranstaltungen ein. Freundliche Grüße Ihr TK-Firmenkundenservice Das Einschlafen während eines Vortrags sei bei japanischen Beschäftigten ebenso eine gängige Angelegenheit wie lautes Schlürfen der Suppe in der Kantine, zitiert Herweg einige Beispiele. Gleichzeitig gebe es in der Heimat vieler Kollegen nicht das Sicherheitsdenken, das in Deutschland vorherrscht. Herweg setzt auf Verständnis und Kommunikation – auf beiden Seiten: "Gehen Sie der Frage immer auf den Grund, warum sich Menschen so verhalten, wie sie es tun. Allein damit entsteht ein ganz anderes Verständnis füreinander", empfiehlt er. Newsletter Ausland Oktober 2016 Chefs als Botschafter Vor allem Führungskräfte seien in der besonderen Verantwortung, die neuen und bisherigen Kollegen aufeinander einzustimmen, wie Sarah Hatfield vom Unternehmen Gailus.org erklärt. Die Ursache für eine schleppende Willkommenskultur liege häufig im Rollenkonflikt, dem Führungskräfte zuweilen unterliegen – und dann das Thema allein auf die HR-Abteilung abschieben. "Belehren lassen will sich keiner, aber gut sein will jeder", so Hatfield. Die Wissenschaftlerin verrät einen Tipp, mit dem sie auch im Bereich Gesundheitsmanagement gute Erfahrungen gemacht hat: "Beziehen Sie die Führungskraft ein, indem Sie gemeinsam Marketing für die Sache betreiben." Seite 2 international besetzten Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurden. Prüfkriterien europaweit gültig Europaweit gelten einheitliche Prüfkriterien zur Beurteilung darüber, ob bei einer Entsendung ins Ausland eine Weiterversicherung im Heimatland möglich ist. Das neue A1-Formular ist nach Angaben des Spitzenverbandes besser auf diese Kriterien abgestimmt. Es ist gültig für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Norwegen, Liechtenstein) und für die Schweiz. Neues Formular zum Download Effektiver Erfahrungsaustausch Auch in der aktuellen Workshop-Reihe zeigt sich, wie stark die Teilnehmer von den Erfahrungen anderer profitieren. Denn in Unternehmen gibt es bereits Best Practice-Beispiele in Sachen Willkommenskultur, wie etwa im "internationalen Marktplatz" von Konica Minolta. "Regelmäßig stellen die Mitarbeiter ihr Land vor, zeigen Bilder, Filme, Musik und Essen", erzählt Christine Bethmann, Senior HR Specialist des Unternehmens in Langenhagen. "Selbst Mitarbeiter, die bisher skeptisch waren, haben sich darauf eingelassen – und erlebt, wie spannend Vielfalt im Unternehmen sein kann." Arbeitgeber können den Fragebogen A1 zur Entsendung unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 229478) herunterladen. Auf der Seite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland unter www.dvka.de stehen alle Formulare als Druckoder Onlineversion zur Verfügung. Quelle: TK 2. Beschäftigung im Inland 2.1 Zehn Tipps fürs Begrüßungspaket Teilnahme noch kurzfristig möglich Dresden, Leipzig, Bremen, Köln und Düsseldorf sind Städte, in denen "Was kommt nach Welcome?" im Oktober und November Station macht. In der Terminübersicht erfahren Sie, wo noch Anmeldungen möglich sind. Mehr dazu finden Sie unter www.tk.de (Webcode 820768). Quelle: TK 1.2 A1-Bescheinigungen künftig elektronisch Ab sofort sind neue A1-Fragebögen zur Auslandsentsendung im Einsatz: Sie enthalten neue Formularfelder und ermöglichen präzisere Antworten. Ab dem nächsten Jahr sollen Arbeitgeber das Formular erstmals online aus dem Abrechnungsprogramm an den jeweiligen Sozialversicherungsträger übermitteln können. Ein Mitarbeiter aus dem Ausland hat seinen Job angetreten. Was gehört ins Begrüßungspaket? Wir haben Tipps von HR-Verantwortlichen, Experten und Expatriates gesammelt. Ordner Welcome to Germany Die TK bietet Arbeitgebern ein Willkommenspaket für internationale Mitarbeiter. "Vor allem den Guide for Germany in deutscher und englischer Sprache nimmt jeder gern", berichtet die HR-Verantwortliche einer international tätigen Forschungseinrichtung. Das Buch ist speziell für ausländische Fachkräfte in Deutschland konzipiert worden und bietet Wissenswertes für den Alltag – von der Behördenanmeldung bis hin zum Sozialversicherungssystem. Den Service und weitere Informationen erhalten Arbeitgeber nach Kontaktaufnahme mit der TK. Sprachkurs und Training Hintergrund ist das SGB IV-Änderungsgesetz, das die Umstellung auf die elektronische Kommunikation regelt. Die Einführung erfolgt in Stufen: Im kommenden Jahr können Arbeitgeber direkt aus dem Programm heraus die Bescheinigung ausfüllen und absenden. Ab Januar 2018 sollen auch die ausstellenden Stellen die Bescheinigung auf elektronischem Weg zurücksenden. Im Rahmen eines Probelaufs von zwei Jahren wird das Verfahren getestet, danach soll es Pflicht werden. Seit kurzem sind neue Papier-Formulare im Einsatz, die den Anforderungen des elektronischen Datenaustauschs EESSI entsprechen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Änderungen bekanntgegeben, die von einer "Es ist wirklich offensichtlich, dass man Deutsch sprechen muss, wenn man in Deutschland wohnt", schreibt Claudio Rimmele in seinem Blog "I heart Berlin". Er empfiehlt eine unkonventionelle Art und Weise für das Erlernen deutscher Begriffe: Die Galerie "Days of Deutsch" eines in Berlin lebenden Londoner Fotografen, der Fotos aus dem Alltag mit ihrer deutschen Bedeutung in Szene setzt. Deutschkurse mit Videos und interaktiver Betreuung liefert derweil das Portal papagei.com. Die TK bietet über eine Kooperation mit dem Portal OnlineDeutschkurse für Expats an. Seite 3 Infos zur Mülltrennung "Dass man Flaschen zurück in den Supermarkt bringen soll, ist für viele einfach fremd", erzählt Lina Betancourt, die ausländische Mitarbeiter im Pflegeunternehmen Medizin Mobil begrüßt. Regeln zur Müllentsorgung gehören deshalb für sie mit ins Begrüßungspaket für neue Kollegen. Übrigens: Viele lokale Entsorgungsorganisationen bieten Broschüren in unterschiedlichen Sprachen an. Was in welche Tonne gehört, erklären zum Beispiel die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) mit Flyern in zahlreichen Sprachen – leicht verständlich und versehen mit den entsprechenden Symbolen. Newsletter Ausland Oktober 2016 der hat's schlicht und ergreifend schwer." Ob Ausländer oder nicht: "Eine Gehaltsbescheinigung und eine Schufa-Auskunft werden häufig nachgefragt." Grundlagenwissen erhalten Expats im Portal makeit-in-germany.com des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Infos gibt es auch auf Englisch, Türkisch und Russisch. Eine Übersetzung der wichtigsten deutschen Begriffe in Wohnungsanzeigen ist außerdem im Blog My German Expert zu finden. Eine PDFBroschüre in englischer Sprache mit wichtigen Grundsätzen aus dem deutschen Mietrecht hat die Uni Bremen zusammengestellt. Münzen-Knigge Der Verdienstnachweis – auf Englisch erklärt "Alles unter fünf Euro wird in Münzen gezahlt. Nach einer Woche wirst du dich fühlen wie Dagobert Duck“, weiß die US-Amerikanerin Halee Morningstar Holland, die einen Blog betreibt und ein paar Jahre in Deutschland verbracht hat. Sie empfiehlt allen Neu-Deutschen die Anschaffung einer Geldbörse, um die Münzen in Schach zu halten. "Vielerorts werden keine Kreditkarten oder EC-Karten akzeptiert. Das war für uns hart, weil wir in den Staaten nie Bargeld dabei hatten." Tipps für den Feierabend Viele Menschen aus dem Ausland wünschen sich nach Feierabend den Kontakt mit Landsleuten: Spezielle Organisationen wie "JustLanded" oder "InterNations" bieten hier lokale Treffpunkte, bei denen häufig auch Einheimische dabei sind, die gern mit anderen Sprachen und Kulturen in Kontakt kommen. Er gehört zu den Dingen, die selbst für manchen deutschen Mitarbeiter "ein Buch mit sieben Siegeln" sind: Der Verdienstnachweis. Im TK-Service Ausland haben wir die wichtigsten Begriffe und ihre englische Bedeutung aus der Lohnabrechnung zusammengestellt. Öffnungszeiten der Supermärkte "Sonntags sind die meisten Läden geschlossen, und es macht den Eindruck, als ob alle plötzlich von der Erdoberfläche verschwunden sind" berichtet Ashay Mulye aus Indien, die ein knappes Jahr in Deutschland verbracht hat. Eine Liste mit den umliegenden Supermärkten und ihren Öffnungszeiten schafft Abhilfe. "Mit der Zeit gewöhnt man sich daran, und man sorgt für die Sonntage am Freitag und am Samstag vor." Quelle: TK Persönlicher Ansprechpartner "Wohnungssuche, Kontoeröffnung, Bürgeramt – wer aus dem Ausland kommt, braucht oft eine intensive Betreuung", hat Sylvia Ende von der Hochschule Hannover festgestellt. Sie unterstützt Studierende und Mitarbeiter bei der Vorbereitung und Organisation ihres Aufenthaltes. "Oft sind es unsere Ansprüche an Ordnung, Hygiene und Bürokratie, die vielen einfach fremd sind", so Ende. Feiertagskalender Deutschland hat viele gesetzliche Feiertage. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sorgen bei Menschen aus dem Ausland regelmäßig für Erstaunen. Ein Kalender mit den wichtigsten Feiertagen gehört auf jeden Fall in das Begrüßungspaket für Neubürger. Eine Liste von bayerischen gesetzlichen Feiertagen in englischer Sprache ist beispielsweise auf der mehrsprachigen Seite der Bavaria Tourismus Marketing GmbH zu finden. Tipps zur Wohnungssuche Ob über das Schwarze Brett oder durch konkrete Hilfe bei der Wohnungssuche – als Arbeitgeber kann man ausländischen Neu-Kollegen an dieser Stelle sehr hilfreich sein. Für Mitarbeiter, die nur befristet beschäftigt sind, bleibt nach Auskunft von Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund nur ein kleines Marktsegment. "Wer kurzfristig mieten will, 2.2 Internationalisierung und mehr: prominente Referenten beim DALK Jenke von Wilmsdorff, Wolfgang Grupp, Joey Kelly, Samy Molcho, Aladin El-Mafaalani – das sind nur einige der Referenten des Deutschen Ausbildungsleiterkongresses (DALK) in Düsseldorf vom 21. bis 23. November. Die Internationalisierung ist eins der Top-Themen der Veranstaltung, zu der noch Anmeldungen möglich sind. Eine Auswahl von Vorträgen und Referenten: Internationalisierung in der Ausbildung: Prävention interkultureller Konflikte Professor Aladin El-Mafaalani, Politikwissenschaftler FH Münster 23. November von 10:45 – 12:00 Uhr Business-Knigge: So vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern elementare Verhaltensregeln Moritz Freiherr Knigge, Inhaber Freiherr Knigge oHG, 23. November von 9:00 – 10:15 Uhr Newsletter Ausland Oktober 2016 Eignungsdiagnostik 4.0: So wählen Sie die richtigen Azubis aus! Andreas Frintrup Vorstandsmitglied HR Diagnostics 23. November von 10:45 – 12:00 Uhr Wer wagt, gewinnt – Ausbruch aus der Komfortzone Jenke von Wilmsdorff, Schauspieler, Reporter, Autor und Redakteur 23. November von 13:00 – 13:45 Uhr Seite 4 Anmeldung und weitere Informationen Die TK ist exklusiver Gesundheitspartner der Veranstaltung und bietet im Firmenkundenservice alle Informationen zu den Programmhighlights. Wer am Kongress teilnehmen möchte, kann sich auf der Seite des Veranstalters anmelden. Die Zahl der Kongressbesucher ist begrenzt, so dass empfohlen wird, die Teilnahme frühzeitig zu sichern. Mehr dazu finden Sie unter www.tk.de/dalk. Quelle: TK Fachkräftemangel 4.0: So sieht die Personalarbeit der Zukunft aus Sven Gábor Jánsky, Zukunftsforscher & Chairman, Trendinstitut 2b AHEAD Thinktank 22. November von 9:30 – 10:30 Uhr Akademisierungswahn – zur Krise der akademischen und beruflichen Zukunft Professor Julian Nida-Rümelin, Philosoph 22. November von 11:15 – 12:30 Uhr "Wir schaffen das!": Internationale Vielfalt in der Ausbildung erfolgreich managen! – Erfolgsfaktor interkulturelle Kompetenz bereits in der Ausbildung nutzen Andreas Gailus, Geschäftsführer gailus.ORG und Prof. Dr. Sonia Lippke, Professorin für Gesundheitspsychologie und Verhaltensmedizin Preworkshop am Vorkongresstag 21. November von 14:00 – 18:00 Uhr Haftungsfalle Azubi-Recruiting: Was muss ich aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten? Dr. Nele Urban, Fachanwältin für Arbeitsrecht 22. November von 11:15 – 12:30 Uhr Körpersprache in der Ausbildung. Die Zunge kann lügen – der Körper nie Samy Molcho, internationale Kapazität für Körpersprache, Buchautor 22. November von 14:00 – 15:15 Uhr Warum Jugendliche so sind, wie sie sind: Azubis verstehen und zu Höchstleistung motivieren Dr. Michael Winterhoff, Kinder- und Jugendpsychiater sowie Bestsellerautor 22. November 11:15 – 12:30 Uhr Always on – Gesundheitsmanagement in der digitalen Welt: Wie machen wir die Generation "always on" fit für den Jobeinstieg? Chancen und Risiken der Mediennutzung Thomas Holm, Fachreferatsleiter Gesundheitsförderung Lebenswelten der TK 22. November von 11:15 – 12:30 Uhr 2.3 Brexit: Doppelpass für Briten in Deutschland ist möglich Britische Staatsbürger, die in Deutschland leben, dürfen zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Das hat die Bundesregierung bei einer Anfrage im Bundestag im Zuge des Brexit-Votums klargestellt. Auf die Mindest-Aufenthaltsdauer kommt es bei der Erteilung nicht immer an. Alle Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten können die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dies gelte auch für Menschen aus Großbritannien – unabhängig von der Brexit-Diskussion, wie die Bundesregierung in einer Stellungnahme mitteilte. Mehrere Abgeordnete hatten sich im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Bundestag danach erkundigt, wie sich Zuwanderer aus dem Königreich in Deutschland einbürgern dürfen. Vizekanzler Sigmar Gabriel hatte laut Zeitungsbericht zuvor gefordert, dass in Deutschland lebende junge Briten ein Einbürgerungsrecht haben sollten, ohne die britische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Acht Jahre Aufenthaltsdauer – mit Ausnahmen Bei der Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft handelt es sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 8 StAG) um eine Ermessensentscheidung. Voraussetzung ist in der Regel eine achtjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland. "Allerdings ist bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses (im Einzelfall) eine erhebliche Verkürzung der grundsätzlich vorgesehenen achtjährigen Aufenthaltsdauer möglich", heißt es in der Erklärung der Bundesregierung. Seit der Jahrtausendwende seien insgesamt 5.000 Briten in Deutschland eingebürgert worden, heißt es in der Antwort weiter. Aktuell leben demnach etwa 100.000 Menschen mit britischem Pass in Deutschland. Nach dem Brexit-Votum im Juni hatten Städte und Gemeinden eine verstärkte Nachfrage nach einer zusätzlichen deutschen Staatsbürgerschaft seitens britischer Staatsbürger verzeichnet. Genaue bundesweite Zahlen zu Doppelpass-Anträgen sollen frühestens Mitte 2017 vorliegen. Quelle: TK Seite 5 3. Entsendung ins Ausland 3.1 Diese Länder stehen im Fokus der Expats Die aktuelle Erhebung der Expat-Community InterNations zeigt: Spitzenreiter für Berufstätige, die ins Ausland gehen, sind Luxemburg und Taiwan – letztgenannte Nation glänzt auch in Sachen Lebensqualität und Bezahlbarkeit. Deutschland rangiert auf Platz drei. Zum dritten Mal hat die Community InterNations ihre Mitglieder nach den besten Destinationen im Ausland gefragt. In zahlreichen Kategorien haben die 14.300 Teilnehmer ihre Bewertung abgegeben, unter anderem zum Thema Arbeiten im Ausland. Im daraus resultierenden "Working Abroad Index" hat Luxemburg die Nase vorn. 76 Prozent der Beschäftigten fühlen sich in Luxemburg allgemein wohl – vor allem die Work-LifeBalance, Job-Sicherheit und Karrierechancen lagen laut Befragung deutlich über dem Durchschnitt. Neben der Finanzbranche, die von einem Drittel gewählt wurde, ist der öffentliche Sektor bei den ausländischen Expats angesagt. An Platz zwei der Befragung liegt Taiwan: 82 Prozent der Expats haben angegeben, mit der Arbeit zufrieden zu sein – nur neun Prozent würden diesen Punkt negativ bewerten (Durchschnitt weltweit: 24 Prozent). Ebenso wie in Luxemburg liegt die Arbeitszeit in Taiwan etwa im globalen Durchschnitt. Immerhin: Acht von zehn Expats sind zufrieden mit der Jobsicherheit – gegenüber 56 Prozent im weltweiten Durchschnitt. Lehrer, akademisches Personal und Wissenschaftler waren in der Studie stärker vertreten als im weltweiten Schnitt. Der Inselstaat liegt auch bei den Finanzen ganz vorne und landet bei den lokalen Arbeitsbedingungen auf dem zweiten Platz. Erstaunliche 85 Prozent der dort lebenden Expats sind mit ihrer finanziellen Lage zufrieden, im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 64 Prozent. "Kühles Wetter, frostiger Empfang" Und Deutschland? Unser Land hat im Vergleich zum letzten Jahr aufgeholt. Als mittlerweile drittplatzierte Nation im "Working Abroad Index" ist Deutschland Vizeweltmeister in Sachen Jobsicherheit. Insgesamt liegt Deutschland in der Beliebtheitsskala bei den Einwanderern aus dem Ausland hingegen auf dem 17. Platz von insgesamt 67 Ländern. "Während das kühle Wetter und der ebenso frostige Empfang für Expats zu einem gewissen Teil erklären können, weshalb Deutschland nicht in den Top Ten vertreten ist, verhilft die sprichwörtliche deutsche Effizienz zu einem sehr guten dritten Platz beim Thema Arbeiten im Ausland", resümiert InterNations in einer Pressemitteilung. Newsletter Ausland Oktober 2016 Fast drei Viertel aller internationalen Arbeitskräfte in Deutschland (72 Prozent) sind mit ihrer 39,9-stündigen Arbeitswoche – die um 1,5 Stunden kürzer ist als der weltweite Durschnitt von 41,4 Stunden – im Allgemeinen zufrieden. Zur Studie Für die jährliche Expat Insider Studie von InterNations haben rund 14.300 im Ausland lebende und arbeitende Personen aus 191 Ländern und mit 174 Nationalitäten Informationen zu zahlreichen Aspekten ihres Lebens im Ausland und zu ihrer Person (Geschlecht, Alter, Nationalität, etc.) zur Verfügung gestellt. Die Umfrageteilnehmer wurden gebeten, 43 verschiedene Faktoren rund um das Thema Leben im Ausland auf einer Skala von eins bis sieben zu bewerten. Quelle: TK 3.2 Wissenswertes zu Geburten im Auslandseinsatz Expats im Ausland, die während des Auslandsaufenthaltes Eltern werden, müssen wissen: Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht immer automatisch. Eltern mit deutschem Pass erhalten für ein im Ausland geborenes Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Ist nur der Vater Deutscher und nicht mit der Mutter verheiratet, gibt es eine Ausnahme: Er muss seine Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkennen. Diese Erklärung kann er bei der zuständigen Auslandsvertretung vornehmen. Besonderheit für nach 1999 Geborene Wichtig zu wissen ist: Wer nach 1999 im Ausland geboren wurde und einen deutschen Pass hat, erhält für die eigenen Kinder nicht automatisch auch einen deutschen Pass. Die deutsche Staatsangehörigkeit gibt es in diesem Fall nur rückwirkend, wenn Eltern innerhalb eines Jahres den Eintrag ins deutsche Geburtenregister beantragen. Zuständig ist das Standesamt in Deutschland oder die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Die Regel gilt auch für jene, die im Ausland nach 1999 geboren wurden und wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind. Weitere Informationen Umfangreiche Informationen stellt das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite www.auswaertigesamt.de unter dem Stichwort "Geburt eines Kindes im Ausland" zur Verfügung. Hier finden Eltern auch Hinweise zu Kindergeld und Sorgerecht. Quelle: Auswärtiges Amt Newsletter Ausland Oktober 2016 Seite 6 Beispiele für meldepflichtige Tätigkeiten: 3.3 Roaming im Ausland ohne Limits Extra-Kosten für die Datennutzung im EUAusland sollen ab Mitte nächsten Jahres komplett der Vergangenheit angehören. Auch Daten- oder Zeitlimits für Ausländer sollen nach einem neuen Vorschlag verboten sein. Die Europäische Kommission hat jetzt angekündigt, dass Mobilfunkanbieter weder eine zeitliche Begrenzung noch ein Limit des Datenvolumens für ausländische Handynutzer einrichten dürfen. "Ziel ist es, dass Reisende ihre SIM-Karte aus dem EU-Mitgliedsland, in dem sie leben oder in dem sich hauptsächlich aufhalten, im EU-Ausland so wie zu Hause nutzen können“, erklärt die deutsche Vertretung der EU-Kommission. Nach dem aktuellen Zeitplan wird die Europäische Kommission bis Dezember 2016 das Feedback von Regulierungsbehörden, Mitgliedsstaaten und "allen interessierten Parteien" einholen und eine endgültige Entscheidung treffen. Das limitfreie Roaming tritt dann am 15. Juni 2017 in Kraft. Quelle: Europäische Kommission 4. Rechtliches 4.1 Schweiz: neue Erklärung zur Meldepflicht Mal eben zu einer Besprechung in die Schweiz reisen – muss man das behördlich anmelden? Diese Frage beschäftigt regelmäßig deutsche Unternehmen, die im südlichen Nachbarland tätig sind. Entscheidend für die Frage ist nämlich, um was es bei der Besprechung geht. Um die Einschätzung zu erleichtern, hat die Schweizer Regierung die Regeln zur Personenfreizügigkeit präzisiert. Viele grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen spätestens acht Tage vorher bei den Kantonsbehörden angemeldet und genehmigt werden. Die strengen Regelungen sind von der Schweiz eingeführt worden, um Lohndumping durch Zuwanderung aus dem Ausland zu verhindern. Auf insgesamt 95 Seiten hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Weisungen zur Personenfreizügigkeit zusammengefasst. Neu ist ein Anhang, der die Regeln für verschiedene meldepflichtige und nicht meldepflichtige Tätigkeiten verdeutlicht. Beispiele für nicht meldepflichtige Tätigkeiten: • • • Kundenmeetings zur Vertragsverhandlung und Vertragsunterzeichnung Strategiesitzungen, Kick-off-Meetings, Informationsaustausch Teilnahme an Konferenzen, ohne eine Präsentation zu halten • • • • Kundenmeetings als Beratungsgespräche Besprechungen zum weiteren Vorgehen oder zur Planung von Projekten Abnahme von Arbeiten Kundenakquise Eine ausführlichere Liste und die Zusammenfassung der neuen Regelungen hat die Handelskammer Deutschland Schweiz auf ihrer Internetseite www.handelskammerjournal.ch veröffentlicht. Sie empfiehlt, die Vorlauffrist von acht Tagen an die Arbeitsprozesse anzupassen. Auch wird auf die Einhaltung der Schweizer Mindestlohnbestimmungen hingewiesen. Die Handelskammer steht für weitere Informationen per E-Mail und telefonisch zur Verfügung. Quelle: TK 4.2 Vorsorgeaufwendungen: neue Liste mit Globalbeiträgen Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Rundschreiben mitgeteilt, wie Vorsorgeaufwendungen aus dem Ausland in der Einkommenssteuererklärung 2017 berücksichtigt werden. Wer als Arbeitnehmer im Ausland Beiträge zur Sozialversicherung leistet, kann diese bei der deutschen Steuer geltend machen. Arbeitgeber müssen bereits in der Lohnsteuerbescheinigung ihren Anteil an den Globalbeiträgen zur Sozialversicherung angeben. Die Werte für 2017 gibt das Ministerium in dem aktuellen Rundschreiben für die Länder Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Großbritannien und Zypern bekannt. Die Tabelle gilt ausschließlich für europäische Staaten. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, müssen je nach Einzelfall berechnet werden. Quelle: Bundesfinanzministerium 4.3 Sozialversicherungsrecht bei Entsendungen nach China Bei Entsendungen nach China entstehen häufig viele Fragen zur Sozialversicherung – Antworten finden Sie im TK-Firmenkundenportal. Werden Mitarbeiter in China eingesetzt, ist ein Verbleib in der deutschen Sozialversicherung nur für die Renten- und Arbeitslosenversicherung möglich – sobald die Kriterien einer Entsendung erfüllt sind. Ansonsten ist es auch möglich, eine Ausnahmevereinbarung zu beantragen. Seite 7 Zahlreiche weitere Fragen und Antworten zum Sozialversicherungsrecht finden Sie in unserem Online-Lexikon unter www.tk-lex.tk.de. Weitere hilfreiche kompakte Informationen und Links zum Aufenthalt in China haben wir außerdem in unserer Länderübersicht unter www.firmenkunden.tk.de (Webcode 463406) im TK-Service Ausland zusammengestellt. Quelle: TK Weitere Information zu Themen rund um Sozialversicherungs-, Arbeits- und Auslandsrecht finden Sie in unserem Firmenkundenportal www.firmenkunden.tk.de (Webcode 014738). Vertiefte Informationen, Gesetzestexte und praktische Rechner haben wir für Sie in unserem Online-Lexikon zur Sozialversicherung TK-Lex zusammengestellt unter www.tk-lex.tk.de. Newsletter Ausland Oktober 2016
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