181016-1 Entlastung nach Wohngeldreform

Ministerium für Wirtschaft,
Bau und Tourismus
Mehr Entlastung nach Wohngeldreform
Glawe: Mehr Menschen profitieren von der
Unterstützung – Anspruch prüfen lassen
Schwerin, 18.10.2016
Im Januar 2016 ist die Erhöhung des Wohngeldes in Kraft getreten. „Dank der veränderten Bedingungen zum Wohngeld erhalten in Mecklenburg-Vorpommern aktuell rund 20 Prozent
mehr einkommensschwache Haushalte eine finanzielle Entlastung bei den Wohnkosten. Zusätzlich hat sich der durchschnittliche monatliche Anspruch um rund 40 Euro erhöht. Es ist wichtig, dass Menschen mit geringen Einkünften ihren Wohngeldanspruch in der zuständigen Wohngeldbehörde prüfen lassen“,
sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry
Glawe in Schwerin.
Nummer: 454/16
Freibeträge für Alleinerziehende und Miethöchstbeträge
angehoben
Zum 01. Januar 2016 wurde das Wohngeld zum ersten Mal seit
2009 bundesweit erhöht und an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Ziel war die Entlastung von Menschen mit
geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Seit Jahresbeginn wurden auch die Freibeträge etwa für schwerbehinderte
Menschen oder Alleinerziehende neu ausgerichtet und die
Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. „Dies waren
wichtige Verbesserungen für mehr als 20.000 Haushalte in
Mecklenburg-Vorpommern. Das Wohngeld berücksichtigt die
persönliche Lebenssituation noch individueller. Hierbei wird
auch regional unterschieden“, sagte Glawe.
Mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren
von der Wohngeldreform
Im Zuge der Leistungsverbesserungen hat sich auch die Zahl
der anspruchsberechtigten Haushalte erhöht. In MecklenburgVorpommern ist nach vorläufigen Zahlen des Ministeriums gegenüber Ende 2015 die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte landesweit auf rund 25.000 gestiegen; der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch hat sich um rund 40 Prozent auf knapp 140 Euro erhöht.
Ministerium für Wirtschaft, Bau
und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
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Im Jahr 2015 erhielten rund 21.000 Haushalte in MecklenburgVorpommern Wohngeld in Höhe von insgesamt rund 26 Millionen Euro; das entspricht 2,5 Prozent aller Privathaushalte im
Land. Der durchschnittliche Zuschuss lag bei 98 Euro pro Monat. Jeder zweite Wohngeldempfänger ist ein Rentnerhaushalt;
zwei Drittel (64 Prozent) sind alleinstehend; in 13 Prozent der
Haushalte leben vier oder mehr Personen.
Online-Wohngeldrechner und Informationsbroschüre auf
den Seiten des Wirtschaftsministeriums
Das Wirtschaftsministerium bietet auf seiner Internetseite einen
kostenlosen Wohngeld-Rechner an (www.wm.mv-regierung.de
→ Bau → Wohngeld). Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Das Wohngeld“, die unter der Rubrik „Publikationen“
kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann
(www.wm.mv-regierung.de → Service → Publikationen →
Bau).