Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mehr Entlastung nach Wohngeldreform Glawe: Mehr Menschen profitieren von der Unterstützung – Anspruch prüfen lassen Schwerin, 18.10.2016 Im Januar 2016 ist die Erhöhung des Wohngeldes in Kraft getreten. „Dank der veränderten Bedingungen zum Wohngeld erhalten in Mecklenburg-Vorpommern aktuell rund 20 Prozent mehr einkommensschwache Haushalte eine finanzielle Entlastung bei den Wohnkosten. Zusätzlich hat sich der durchschnittliche monatliche Anspruch um rund 40 Euro erhöht. Es ist wichtig, dass Menschen mit geringen Einkünften ihren Wohngeldanspruch in der zuständigen Wohngeldbehörde prüfen lassen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe in Schwerin. Nummer: 454/16 Freibeträge für Alleinerziehende und Miethöchstbeträge angehoben Zum 01. Januar 2016 wurde das Wohngeld zum ersten Mal seit 2009 bundesweit erhöht und an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Ziel war die Entlastung von Menschen mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Seit Jahresbeginn wurden auch die Freibeträge etwa für schwerbehinderte Menschen oder Alleinerziehende neu ausgerichtet und die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. „Dies waren wichtige Verbesserungen für mehr als 20.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern. Das Wohngeld berücksichtigt die persönliche Lebenssituation noch individueller. Hierbei wird auch regional unterschieden“, sagte Glawe. Mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern profitieren von der Wohngeldreform Im Zuge der Leistungsverbesserungen hat sich auch die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte erhöht. In MecklenburgVorpommern ist nach vorläufigen Zahlen des Ministeriums gegenüber Ende 2015 die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte landesweit auf rund 25.000 gestiegen; der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch hat sich um rund 40 Prozent auf knapp 140 Euro erhöht. Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5065 Telefax: 0385 / 588-5067 E-Mail: [email protected] Internet: www.wm.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Gunnar Bauer 2 Im Jahr 2015 erhielten rund 21.000 Haushalte in MecklenburgVorpommern Wohngeld in Höhe von insgesamt rund 26 Millionen Euro; das entspricht 2,5 Prozent aller Privathaushalte im Land. Der durchschnittliche Zuschuss lag bei 98 Euro pro Monat. Jeder zweite Wohngeldempfänger ist ein Rentnerhaushalt; zwei Drittel (64 Prozent) sind alleinstehend; in 13 Prozent der Haushalte leben vier oder mehr Personen. Online-Wohngeldrechner und Informationsbroschüre auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums Das Wirtschaftsministerium bietet auf seiner Internetseite einen kostenlosen Wohngeld-Rechner an (www.wm.mv-regierung.de → Bau → Wohngeld). Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Das Wohngeld“, die unter der Rubrik „Publikationen“ kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann (www.wm.mv-regierung.de → Service → Publikationen → Bau).
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