A ufnahmeantrag - Golfclub Rhein

Aufnahmeantrag
Hiermit beantrage ich ab dem ................................. meine Aufnahme in den
G o l f c l u b R h e i n - W i e d e. V.
Gut Burghof, 56566 Neuwied
als ordentliches Mitglied *)
als
außerordentliches Mitglied *)
O aktives Mitglied
O inaktives Mitglied
O Gastmitglied
O Jugendmitglied
O förderndes Mitglied O Juniorenmitglied
Mit der Aufnahme in den Club erkenne ich ausdrücklich an:
- die Satzung und Vereinsordnungen des Clubs
- die Beitragsordnung, die jeweils gültigen Beitragssätze sowie die Regelungen über den Umgang
mit meinen personenbezogenen Daten (s. Rückseite)
---------------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------Name
Vorname
Geb.-Datum
---------------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------Straße Nr.
(PLZ) Wohnort
Tel.Nr. Festnetz
---------------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------Beruf
E-Mail Adresse
Tel.Nr. Mobil
Ich bin bereits Mitglied in einem Golfclub: ja / nein. In welchem ? ...............................................
Ich ermächtige hiermit den Golfclub Rhein-Wied e.V. widerruflich, alle ihm zustehenden
Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos:
---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts –
BIC :.................................................................................................
IBAN:................................................................................................
durch SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen.
---------------------------------Ort, Datum
----------------------------------------Unterschrift des Antragstellers/ggfls.gesetzl.Vertreters
und gfls.
----------------------------------------Kto.inhabers (falls abweichend)
Aufnahmegebühr EUR 1.530,-- fällig mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages
Investitionsumlage**) [] EUR 4.000,-- fällig mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages
[] EUR 1.430,-- fällig in 3 Jahresraten erstmals mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages
[] EUR 920,-- fällig in 5 Jahresraten erstmals mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages
[] EUR 511,30 fällig in 10 Jahresraten erstmals mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages
*) bitte ankreuzen, Erläuterung s. Rückseite
**) bitte ankreuzen
A u s z u g a u s d e r S a t z u n g v. 15.6.87 / 10.3.94
---------------------------------------------------------------------§ 4 Mitglieder
1.) Der Club hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind aktive, inaktive
und Ehrenmitglieder. Außerordentliche Mitglieder sind Gast-, Jugend-, Junioren- und fördernde
Mitglieder.
2.) Aktives und inaktives Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr
vollendet hat.
3.) Inaktive Mitglieder sind Mitglieder, die sich am Golfsport nicht oder nur in ganz geringem Umfang
beteiligen, jedoch die Zwecke des Clubs unterstützen und an seinen Einrichtungen und Veranstaltungen
teilzunehmen wünschen.
4.) Gastmitglied kann werden, wer dem Club nur für eine im voraus befristete Zeit angehören will.
5.) Jugendmitglieder können Personen im Alter bis zu 18 Jahren sein.
6.) Junioren können Personen vom 18. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sein. Schüler, Studierende,
sonst in Ausbildung Stehende, sofern sie ohne eigenes Einkommen sind, und Wehrpflichtige können bis
längstens dem vollendeten 26. Lebensjahr Juniorenmitglieder sein (Nachweis ist jährlich vorzulegen).
Personen, bei denen diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind aktive Mitglieder, sofern sie
nicht einen anderen Mitgliedsstatus gemäß Absatz 9 gewählt haben.
7.) Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die lediglich die Zwecke des Clubs durch materielle oder
immaterielle Beiträge unterstützen.
8.) Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben,
auf Antrag des Vorstandes, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht der
Beitragszahlung befreit.
9.) Die Änderung des Mitgliedstatus kann nur unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendermonaten zum
Jahresende in einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Präsidium erfolgen.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Wer als Mitglied aufgenommen werden will, muss seine Aufnahme schriftlich beim Präsidenten
beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium.
Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke erfolgt gemäß
den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG). Folgende Daten werden erhoben, verarbeitet bzw.
genutzt: Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Anschrift, Eintrittsdatum und die Angaben im
Vorgabenstammblatt. Mir ist bekannt, dass die Datenverarbeitung u.a. die allgemeine Mitgliederverwaltung,
insbesondere die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und des Spielbetriebes umfasst.
Der Golfclub Rhein-Wied e.V. ist dem Intranet des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) angeschlossen, über
das u.a. die Bestellung des DGV-Ausweises und die Meldung der Spielergebnisse/Vorgaben erfolgt. Näheres
regeln die Aufnahme- und Mitgliedsrichtlinien des DGV, dort Ziff. 7, die ich im Clubsekretariat und im Internet
unter www.golf.de/dgv einsehen kann. Ich bin damit einverstanden, dass die in Ziff. 7 AMR genannten und in
der beigefügten Übersicht dargestellten personenbezogenen Daten an den DGV übermittelt und zu den dort
beschriebenen Zwecken, vom GC Rhein-Wied e.V. und dem DGV verarbeitet werden.
Darüber hinaus willige ich in die Bekanntgabe der aktuellen DGV-Vorgabe durch Aushang (gem. DGVVorgabensystem) ein. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Club Auskunft über die Verwendung meiner
Daten zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Club, mit Ausnahme der Daten, die das
Rechnungswesen betreffen (zehnjährige steuergesetzliche Aufbewahrung) und meiner
Vorgabenstammblattdaten (einjährige Frist zur Wiederzuerkennung gem. DGV-VS) gelöscht. Mir ist bekannt,
dass ich diese Einwilligung widerrufen kann.