Aufnahmeantrag Hiermit beantrage ich ab dem ................................. meine Aufnahme in den G o l f c l u b R h e i n - W i e d e. V. Gut Burghof, 56566 Neuwied als ordentliches Mitglied *) als außerordentliches Mitglied *) O aktives Mitglied O inaktives Mitglied O Gastmitglied O Jugendmitglied O förderndes Mitglied O Juniorenmitglied Mit der Aufnahme in den Club erkenne ich ausdrücklich an: - die Satzung und Vereinsordnungen des Clubs - die Beitragsordnung, die jeweils gültigen Beitragssätze sowie die Regelungen über den Umgang mit meinen personenbezogenen Daten (s. Rückseite) ---------------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------Name Vorname Geb.-Datum ---------------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------Straße Nr. (PLZ) Wohnort Tel.Nr. Festnetz ---------------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------Beruf E-Mail Adresse Tel.Nr. Mobil Ich bin bereits Mitglied in einem Golfclub: ja / nein. In welchem ? ............................................... Ich ermächtige hiermit den Golfclub Rhein-Wied e.V. widerruflich, alle ihm zustehenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos: ---------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts – BIC :................................................................................................. IBAN:................................................................................................ durch SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen. ---------------------------------Ort, Datum ----------------------------------------Unterschrift des Antragstellers/ggfls.gesetzl.Vertreters und gfls. ----------------------------------------Kto.inhabers (falls abweichend) Aufnahmegebühr EUR 1.530,-- fällig mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages Investitionsumlage**) [] EUR 4.000,-- fällig mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages [] EUR 1.430,-- fällig in 3 Jahresraten erstmals mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages [] EUR 920,-- fällig in 5 Jahresraten erstmals mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages [] EUR 511,30 fällig in 10 Jahresraten erstmals mit Einzug des ersten Mitgliedsbeitrages *) bitte ankreuzen, Erläuterung s. Rückseite **) bitte ankreuzen A u s z u g a u s d e r S a t z u n g v. 15.6.87 / 10.3.94 ---------------------------------------------------------------------§ 4 Mitglieder 1.) Der Club hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Ordentliche Mitglieder sind aktive, inaktive und Ehrenmitglieder. Außerordentliche Mitglieder sind Gast-, Jugend-, Junioren- und fördernde Mitglieder. 2.) Aktives und inaktives Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. 3.) Inaktive Mitglieder sind Mitglieder, die sich am Golfsport nicht oder nur in ganz geringem Umfang beteiligen, jedoch die Zwecke des Clubs unterstützen und an seinen Einrichtungen und Veranstaltungen teilzunehmen wünschen. 4.) Gastmitglied kann werden, wer dem Club nur für eine im voraus befristete Zeit angehören will. 5.) Jugendmitglieder können Personen im Alter bis zu 18 Jahren sein. 6.) Junioren können Personen vom 18. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sein. Schüler, Studierende, sonst in Ausbildung Stehende, sofern sie ohne eigenes Einkommen sind, und Wehrpflichtige können bis längstens dem vollendeten 26. Lebensjahr Juniorenmitglieder sein (Nachweis ist jährlich vorzulegen). Personen, bei denen diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, sind aktive Mitglieder, sofern sie nicht einen anderen Mitgliedsstatus gemäß Absatz 9 gewählt haben. 7.) Fördernde Mitglieder sind Mitglieder, die lediglich die Zwecke des Clubs durch materielle oder immaterielle Beiträge unterstützen. 8.) Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich um den Club besonders verdient gemacht haben, auf Antrag des Vorstandes, die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht der Beitragszahlung befreit. 9.) Die Änderung des Mitgliedstatus kann nur unter Einhaltung einer Frist von drei Kalendermonaten zum Jahresende in einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Präsidium erfolgen. § 5 Erwerb der Mitgliedschaft Wer als Mitglied aufgenommen werden will, muss seine Aufnahme schriftlich beim Präsidenten beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet das Präsidium. Datenschutz Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG). Folgende Daten werden erhoben, verarbeitet bzw. genutzt: Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Anschrift, Eintrittsdatum und die Angaben im Vorgabenstammblatt. Mir ist bekannt, dass die Datenverarbeitung u.a. die allgemeine Mitgliederverwaltung, insbesondere die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und des Spielbetriebes umfasst. Der Golfclub Rhein-Wied e.V. ist dem Intranet des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) angeschlossen, über das u.a. die Bestellung des DGV-Ausweises und die Meldung der Spielergebnisse/Vorgaben erfolgt. Näheres regeln die Aufnahme- und Mitgliedsrichtlinien des DGV, dort Ziff. 7, die ich im Clubsekretariat und im Internet unter www.golf.de/dgv einsehen kann. Ich bin damit einverstanden, dass die in Ziff. 7 AMR genannten und in der beigefügten Übersicht dargestellten personenbezogenen Daten an den DGV übermittelt und zu den dort beschriebenen Zwecken, vom GC Rhein-Wied e.V. und dem DGV verarbeitet werden. Darüber hinaus willige ich in die Bekanntgabe der aktuellen DGV-Vorgabe durch Aushang (gem. DGVVorgabensystem) ein. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Club Auskunft über die Verwendung meiner Daten zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Club, mit Ausnahme der Daten, die das Rechnungswesen betreffen (zehnjährige steuergesetzliche Aufbewahrung) und meiner Vorgabenstammblattdaten (einjährige Frist zur Wiederzuerkennung gem. DGV-VS) gelöscht. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung widerrufen kann.
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