Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vereine und Umsatzsteuer Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Übersicht 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Unternehmensbereich des Vereins Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Unternehmensbereich des 7% USt Vereins oder stfrei Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb (Beiträge, Spenden, Zuschüsse) 19% USt grds. 7% USt oder stfrei Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kleinunternehmer (§ 19 UStG) • stpfl. Umsatz Vorjahr kleiner als 17.500 € • stpfl. Umsatz im laufenden Jahr kleiner als 50.000 € Keine Erhebung von Umsatzsteuer Kein Vorsteuerabzug Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kleinunternehmer Beispiel: Verein hat folgende Einnahmen: 2013: Spenden/Beiträge 8.000 €; Vereinsfest 16.000 € 2014: Spenden/Beiträge 8.000 €, Vereinsfest 21.000 € 2014: Spenden/Beiträge 8.000 €, Vereinsfest 16.000 € Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kleinunternehmer Beispiel: Verein hat folgende Einnahmen: 2013: Spenden/Beiträge 8.000 €; Vereinsfest 16.000 € 2014: Spenden/Beiträge 8.000 €, Keine UStPflicht des Vereinsfest 21.000 € Vereins 2015: Spenden/Beiträge 8.000 €, USt-Pflicht 19% Vereinsfest 16.000 € von 16.000 € Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Option zur Regelbesteuerung Verzicht auf Kleinunternehmerstatus gegenüber Finanzamt mit Abgabe einer USt-Erklärung (Optionserklärung) Umsatzsteuerpflicht Vorsteuerabzug möglich 5 Jahre bindend Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Steuerbefreiungen • Vermietungsumsätze § 4 Nr. 12 • Leistungen der amtlich anerkannten Wohlfahrtsverbände § 4 Nr. 18 • Musikalische Konzerte, Theater, Museen § 4 Nr. 20a Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Steuerbefreiungen • Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art § 4 Nr. 22a (nur Kursgebühr, nicht Unterbringung und Verpflegung) • Kulturelle und sportliche Veranstaltungen § 4 Nr. 22b (Teilnehmergebühren) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Steuerbefreiungen • Beherbergung, Beköstigung und übliche Naturalleistungen an Jugendliche (bis 27 J.) § 4 Nr. 23 UStG • Träger der öffentlichen Jugendhilfe und förderungswürdige Träger der freien Jugendhilfe § 4 Nr. 25 UStG Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Verzicht auf Steuerbefreiungen Auf die Steuerbefreiung von Vermietungsumsätze § 4 Nr. 12 kann verzichtet werden (Optionserklärung) Umsatzsteuerpflicht Vorsteuerabzug möglich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerabzug • Anschaffung/Dienstleistung im Unternehmensbereich (Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) • Verwendung für steuerpflichtige Umsätze Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung 300 € + 57 € USt) für die • Jugendmannschaft • 1. Herrenmannschaft Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung 300 € + 57 € USt) für die Jugendfußball ohne Eintrittsgelder, also keine • Jugendmannschaft ustpfl. Umsätze, kein Vorsteuerabzug • 1. Herrenmannschaft Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerabzug Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung 300 € + 57 € USt) für die • Jugendmannschaft • 1. Herrenmannschaft Spielbetrieb mit Eintrittsgeldern, also ustpfl. Umsätze (7% im ZwB), Vorsteuerabzug möglich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuer - Aufteilung Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung 300 € + 57 € USt) für die Jugendmannschaft und die 1. Herrenmannschaft (Nutzung je 50%) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuer - Aufteilung Beispiel: Sportverein kauft 10 Bälle (Rechnung 300 € + 57 € USt) für die Jugendmannschaft und die 1. Herrenmannschaft (Nutzung je 50%) Vorsteuerabzug zu 50% möglich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuer-Aufteilung • Grundsatz: präzise Aufteilung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit • Vereinfachung auf Antrag: Bei teilunternehmerischer Nutzung Aufteilung der VoSt nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem unternehmerischen und nichtunternehmerischen Bereich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerpauschalierung § 23a • Zweck: Vereinfachung für kleinere Vereine Aufteilungs- und Aufzeichnungspflicht bzgl. Vorsteuer entfällt • Voraussetzungen: Keine Buchführungspflicht Vorjahresbruttoumsatz ≤ 35.000 € Erklärung gegenüber FA bis zum 10. Tag nach Ablauf des ersten Voranmeldungszeitraums Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerpauschalierung § 23a Folgen: • Bindung an Durchschnittssatz für 5 Kalenderjahre • Vorsteuer = 7 % der steuerpflichtigen Umsätze Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerpauschalierung § 23a stpfl. Ausgangsumsatz x Steuersatz (7% bzw. 19%) ./. Vorsteuerpauschale (= 7% des stpfl. Nettoumsatzes) = Umsatzsteuerschuld Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerpauschalierung § 23a Beispiel zur Durchführung: Gemeinnütziger Musikverein erzielte im Vorjahr Bruttoeinnahmen von 29.000 € • 2 Konzerte 7.000 € (Zweckbetrieb) • Vereinsgaststätte 22.000 € (wiG) Ermittlung der Steuer (nach Herausrechnung der Umsatzsteuer aus dem Bruttoentgelt): Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Vorsteuerpauschalierung § 23a Umsatz netto Gaststätte (19%) 18.487,39 Konzerte (stfrei) Stpfl. Umsatz/USt Steuern 3.512,60 7.000,00 0,00 18.487,39 3.512,60 ./. Vorsteuer (7% von 18.487,39 €) 1.294,12 Steuerschuld 2.218,48 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aufzeichnungspflichten Getrennte Aufzeichnung von • Zeitpunkt der ausgeführten Umsätze • Nettoentgelt (Verteilung auf stpfl. Umsätze von 19% bzw. 7% und steuerfreie Umsätze) • Nettorechnungsbetrag der Eingangsumsätze • Vorsteuerbeträge Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Voranmeldung / Steuererklärung • Voranmeldungszeitraum (Monat/Quartal) • USt-Jahreserklärung • Abgabe-/Fälligkeitstermine • Dauerfristverlängerung • Elektronische Übermittlung
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