Vorleistungen CAS «FiB

 Anerkennung von Vorleistungen im Lehrgang «Grundlagen für die fachkundige individuelle Begleitung» Im Lehrgang «Grundlagen für die fachkundige individuelle Begleitung», ist es möglich, sich Vorleistungen anerkennen zu lassen, im Umfang von maximal der Hälfte der Lernzeit und für ganze Module (nicht jedoch für einzelne Tage). 1. Vorgehen Wer sich Vorleistungen anerkennen lassen will, stellt einen Antrag. Dieser Antrag geht spätestens 6 Wo-­
chen, bevor das Modul beginnt, bei der Lehrgangsleitung ein. 1. Der Antrag informiert über das Modul oder die Module, von denen man dispensiert werden will. 2. Dem Antrag beigelegt sind Belege für die Vorkenntnisse, wie -­ Kopien von Diplomen/Zertifikaten. -­ Kopien von Kursausweisen, die höchstens 5 Jahre alt sind. -­ Darstellungen mit schriftlichen Belegen (z.B. Arbeitszeugnissen), aus denen hervorgeht, dass die nötigen Kompetenzen «on the job», also ohne formale Weiterbildung, erworben wurden. In jedem Fall sind die Lernzeiten, bzw. die Dauer der Arbeit am Thema, sowie genaue Inhaltsanga-­
ben beizulegen. 2. Kosten Die Kosten für die Abklärungen betragen in jedem Fall pauschal CHF 300. 3. Praxisreflexion (Bestandteil des Moduls 1, Coaching) Ein professioneller Supervisionsprozess umfasst üblicherweise 7 bis 8 Sitzungen pro Jahr, also (aus-­
serhalb der Ferienzeiten) ca. 1 Sitzung pro Monat. Daher sind auch Personen, welche ausserhalb des Lehrgangs an Supervisionen teilnehmen, eingeladen, an allen fünf Supervisionen des Lehrgangs teilzu-­
nehmen. Ist ihnen dies nicht möglich, können sie der Lehrgangsleitung bis spätestens zwei Monate nach Beginn des Moduls 1 einen Antrag auf Dispensation von maximal zwei Praxisreflexions-­Sitzungen stellen. Dazu reichen sie der Lehrgangsleitung eine Bestätigung über den Besuch von mindestens zwei schulinternen Supervisionen der fachkundigen individuellen Begleitung ein. Diese schulinternen Supervisionen müssen mindestens je 3 Stunden umfassen und von einem ausgebildeten Supervisor oder einer Supervisorin ge-­
leitet sein. Die drei noch verbleibenden Sitzungen der Praxisreflexion müssen an drei aufeinander folgenden Termi-­
nen besucht werden. 4. Entscheid über den Antrag Der Entscheid erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Antrages durch die Lehrgangsleitung. Innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Entscheides besteht eine Rekursmöglichkeit bei der Leitung der «Weiterbildung für Berufsfachschulen». Der Rekurs enthält einen Antrag und die dazugehörenden Be-­
lege. 20.10.2016 Weiterbildung für Berufsfachschulen [email protected] 1 / 1